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Plenarprotokoll 7/96

14.12.2022 · 114 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (12)CDU (10)SPD (9)AfD (7)Die Linke (6)GRÜNE (5)Gruppe der BfTh (2)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – Herzlich willkommen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer entschuldigt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Herr Ministerpräsident Ramelow – aber nur zeitweise, denn er sitzt ja gerade hier –, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter zeitweise und Herr Minister Maier. Die Einladung zu diesen Plenarsitzungen liegt Ihnen in einer Neufassung vor. Hintergrund ist, dass die zweite Beratung zum Landeshaushalt 2023 und zu den diesen begleitenden Initiativen nach einer Verständigung im Ältestenrat vom gestrigen Tag nicht wie ursprünglich geplant am Donnerstag und Freitag durchgeführt wird, sondern in einer Sitzung des Landtags am Donnerstag, dem 22. Dezember 2022, um 9.00 Uhr. Diese Verständigung hat auch zur Folge, dass in dieser Sitzungswoche nur zwei Plenarsitzungen stattfinden, mithin eine heute und eine morgen. Zu weiteren Einzelheiten führe ich noch im Zusammenhang mit den Hinweisen zur Tagesordnung aus. Unsere Plenarsitzungen werden aus Infektionsschutzgründen weiterhin gegen 11.00 Uhr und gegen 16.00 Uhr für eine jeweils 20-minütige Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen. In der gestrigen Sitzung des Ältestenrats wurde abgesprochen, dass die heutige und die morgige Plenarsitzung eventuell ausnahmsweise länger als bis gegen 18.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr andauern kann. Als äußere Grenze wurde dabei für heute der parlamentarische Abend bestimmt, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen werde und der gegen 20.00 Uhr beginnen soll. Wichtig für den Infektionsschutz ist schon auch nochmals der Hinweis, dass weitere Lüftungs- und Erholungspausen nach jeweils drei Stunden Beratungsdauer durchgeführt werden, wenn wir also länger in den Abend hinein tagen. Ich bitte Sie, daran zu denken, dass die Lüftungs- und Erholungspause hier in diesem Hause ohne Aufreißen von Fenstern und Türen nur dann wirksam durchgeführt werden kann, wenn der Plenarsaal währenddessen personenleer ist. Also gehen Sie dann bitte alle raus. Der Ältestenrat hat für Frau Dana Peuckert, Moderatorin und Journalistin für „Oscar am FreitagTV“ und für Herrn Benjamin Linke, Kameramann beim Fernsehen des „MDR Thüringen“ gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Wie schon angesprochen, findet im Anschluss an die heutige Plenarsitzung ein parlamentarischer Abend statt, zu dem Sie durch die Landesgruppe Thüringen des Verbands kommunaler Unternehmen und den Verband Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft eingeladen sind. Der parlamentarische Abend soll gegen 20.00 Uhr beginnen. Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Tagesordnungspunkte 1 a) bis d), das ist das Haushaltsverfahren, werden nächste Woche Donnerstag, also am 22. Dezember 2022, aufgerufen. Das heißt, dass sowohl die Generalaussprache, die Aussprache zu den Einzelplänen und die Schlussrunde als auch die Abstimmungen am Donnerstag stattfinden sollen. Zum Tagesordnungspunkt 1 a) wird ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6888 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24, 26 und 27 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Nachdem zu den Tagesordnungspunkten 22, 23 und 25 keine Wahlvorschläge eingegangen sind, gehe ich davon aus, dass die Punkte 22, 23 und 25 als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das ist der Fall. Gestatten Sie mir zu der im Tagesordnungspunkt 25 vorgesehenen Wahl den Hinweis, dass bereits in den vergangenen Plenarsitzungen darauf hingewiesen wurde, dass der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vorausgestellt hat, dass eine unvollständige Besetzung des Wahlausschusses nicht so schick ist. Da ich aber gerade schon festgestellt habe, dass der Tagesordnungspunkt ohne einen Wahlvorschlag bisher geblieben, gehe ich davon aus, dass ich den weiteren Hinweis auch nicht zu verlesen brauche, denn wir haben keinen Wahlvorschlag und dann können wir die Wahl in diesem Plenum nicht durchführen. Die Fragestunde – Tagesordnungspunkt 28 – soll morgen während der Auszählung der Stimmen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24, 26 und 27 aufgerufen werden. Die Fragestunde – das ist auch vereinbart worden – soll nicht länger als eine Stunde dauern. Die Fraktionen und die Parlamentarischen Gruppen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Erlauben Sie mir bitte den Hinweis, dass Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlangt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände oder ihre Zusammenschlüsse grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, bevor aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen. Im Hinblick auf das vorgesehene verkürzte Gesetzgebungsverfahren rege ich an, zu dem Gesetzentwurf heute im Anschluss an die Aktuelle Stunde die erste Beratung und morgen nach dem Tagesordnungspunkt 8 die zweite Beratung durchzuführen. Damit hätte die Öffentlichkeit einen weiteren Tag Gelegenheit, sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs vertraut zu machen. Gibt es dazu Widerspruch? Den sehe ich nicht, dann können wir so verfahren. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 19 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Ich möchte jetzt noch einmal kurz darauf zurückkommen, dass im Vorfeld dieser Plenarsitzung vereinbart worden war, dass bestimmte Punkte ohne Aussprache durchgeführt werden. Das betraf auch die Anträge der AfD in den Tagesordnungspunkten 13, 17, 18. Ich möchte noch einmal nachfragen, ob es dabei bleibt, dass diese Tagesordnungspunkte von Ihnen zurückgezogen bleiben, Herr Braga.

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Torben Braga AfD

Ja, also nicht ohne Aussprache, sondern dass wir darum bitten, diese Tagesordnungspunkte in der Plenarsitzung im Januar/Februar zu behandeln.

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Dorothea Marx

Gut. Ich wollte nur fragen, weil wir eine veränderte Lage haben. Der Ältestenrat hat für die Tagesordnungspunkte 4, 5, 6, 7 und 12 angeregt, die Möglichkeit zu prüfen, auf eine Aussprache zu verzichten. Das ist – wenn ich das richtig mitbekommen habe, auch weitgehend inzwischen so geschehen; das sehen wir dann beim Aufruf der Tagesordnungspunkte. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir eben genannten Hinweise widersprochen? Nein – Entschuldigung, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens der FDP möchte ich beantragen, den Tagesordnungspunkt 2 – Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes in Drucksache 7/5567 – auf die nächste Plenarsitzung zu verschieben. Das ist dann die Februar-Sitzung.

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Dorothea Marx

Also, die Gruppe der FDP beantragt, dass dieser Punkt von der Tagesordnung dieses Plenums genommen werden soll. Möchte jemand dagegenreden – formal oder gar nicht? Dann lasse ich über das Begehren der FDP, diesen Punkt zu vertagen, abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung herunterzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP … (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir müssen doch nicht abstimmen!) Wie bitte? Ich stimme doch ab, (Unruhe AfD) weil Herr Montag beantragt hat, den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung heute zu nehmen. (Unruhe AfD) Worin besteht jetzt das Problem?

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Torben Braga AfD

Die Frage, die sich stellt, ist, warum abgestimmt werden muss, wenn das Gesetz doch von der Gruppe selbst stammt. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Also, da gibt es ja auch einen zugrundeliegenden Gesetzentwurf, und deswegen ist das ein verbundener Tagesordnungspunkt. Ich lasse jetzt noch mal darüber abstimmen. Wer zustimmt, dass der Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung genommen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, die Fraktionsmitglieder der CDU, die Mitglieder der Gruppe Bürger für Thüringen und die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Stimmenthaltungen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dem Anliegen entsprochen und der Tagesordnungspunkt 2 wird damit auch ins nächste Jahr verschoben. Gibt es jetzt noch weitere Meldungen, Widersprüche, Anregungen zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung jetzt mit dieser einzigen Änderung festgestellt, und damit können wir loslegen mit der inhaltlichen Abarbeitung der heutigen Tagesordnung, das heißt mit den Aktuellen Stunden, und ich rufe auf den TagesordnungsDie Fraktionen der CDU und der AfD sowie die Parlamentarischen Gruppen der FDP und der Bürger für Thüringen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und jede Parlamentarische Gruppe hat in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema, die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6781 und das Wort erhält für die antragstellende Fraktion als Erster Herr Abgeordneter Zippel von der CDUFraktion, bitte schön. (Beifall CDU)

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Christoph Zippel CDU

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Finger sind noch etwas kalt von der Demo, die wir gerade draußen erlebt haben. Wir standen draußen gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Berufsverbänden, die vor dem Landtag demonstriert haben, Berufsverbände der Haus- und Fachärzte, der Zahnärzte, der Apotheker und der Physiotherapeuten, deren gemeinsame Botschaft lautet: Die ambulante Versorgung der Bevölkerung ist in Gefahr. Das ist keine Übertreibung, das ist bereits bittere Realität, und das sehen wir in vielen Gegenden Thüringens jeden Tag. (Beifall CDU) Mediziner gehen in Rente, sie finden keine Nachfolger, die Praxis schließt. Und wo sich die Arztpraxis aus dem Dorf zurückzieht, folgt die Apotheke meist einige Jahre später. Das liegt zum einen an der demografischen Entwicklung, aber auch an einem politischen Problem. Und dieses politische Problem lässt sich hier in diesem Haus wie folgt zusammenfassen: Die Landesregierung schläft. Die Landesregierung schläft bei der Nachwuchsgewinnung. 2020 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie an der Uni Jena zu erhöhen. Dieser Beschluss ist immer noch nicht vollständig umgesetzt. Und vor allem der Neubau des Pharmazeutischen Instituts kommt nicht voran, ganz abgesehen davon, dass er nun nicht mit der notwendigen Erhöhung an Studienplätzen stattfinden soll. Auch darüber müssen wir diskutieren. Wo wir beim Schlafen sind: Die Landesregierung schläft auch bei der Umsetzung der Haus- und Facharztquote, (Beifall CDU) ebenfalls 2020 vom Landtag beschlossen mit dem Ziel, unseren Nachwuchs stärker an Thüringen zu binden. Aber: Der Gesetzentwurf der Landesregierung lässt immer noch auf sich warten. Die Landesregierung schläft bei der Niederlassungsförderung. Die Stiftung Ambulante ärztliche Versorgung Thüringen ist ein Erfolgsmodell. Der Landtag hat beschlossen, auch Pharmazeuten und Zahnärzte in diese Stiftung zu integrieren, aber eine entsprechende Verordnung der Landesregierung ist immer noch nicht in Sicht. Aber es wäre ungerecht, nur mit dem Finger auf die Landesregierung zu zeigen. Denn ein großer Teil des Problems sitzt eben in Berlin, nämlich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. (Beifall CDU) Sein Finanzstabilisierungsgesetz stabilisiert eben nicht, sondern es erhöht erneut den Druck auf die ambulante Versorgung, und zwar ohne für eine zukunftsfähige Ausgestaltung des deutschen Gesundheitswesens zu sorgen. (Beifall CDU) Ein weiteres Beispiel in diesem Atemzug ist die Abschaffung der Neupatientenregelung. Diese wurde eingeführt, um die Terminnot für die Patienten zu lindern. Die Abschaffung bedeutet aber: Den Ärzten geht ein wichtiger Teil des Honorars verloren. Zugleich kommt es zu einem massiven Patientenstau in Thüringen. Und ein drittes Thema, das viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu Recht umtreibt: die Ungleichbehandlung in der Coronapandemie. Die Versorgung der Patienten während der Pandemie erfolgte maßgeblich im ambulanten Sektor, aber bei den Coronaprämien wurden die medizinischen Fachangestellten schlicht vergessen, anders als zum Beispiel Beamte oder Lehrer. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hingegen wurden sie nicht vergessen, sondern zur Kasse gebeten. (Beifall CDU) Das Ärgernis dabei ist nicht allein das Geld, sondern die fehlende Wertschätzung, die hier zum Ausdruck kommt. (Beifall CDU) Noch ein Satz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Diese Entscheidung würde längst keine Mehrheit mehr finden, weder im Bund noch im Land. Trotzdem leiden die Praxen darunter, weil wertvolle Mitarbeiter abgewandert sind. Anders als zum Beispiel in Bayern gibt es in Thüringen keine landeseinheitliche Regelung zur Aussetzung der Strafen. Auch hier gilt leider: Die Landesregierung schläft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann den Ärger der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten, die heute vor dem Landtag protestierten, nur zu gut verstehen. Wie fordern die Landesregierung auf: Kommen Sie in die Gänge und setzen Sie die genannten Landtagsbeschlüsse endlich um! Frau Ministerin, dass das Gerede und das immer weitere Aufschieben von den Leuten draußen nicht mehr ernst genommen wird und dass Sie in diesem Punkt nicht mehr ernst genommen werden, hat man an den massiven Buhrufen, an den Reaktionen auf Ihre Rede gemerkt. Ich denke, das sollte heute auch ein deutlicher Warnschuss in Ihre Richtung und auch in die Richtung der regierungstragenden Fraktionen sein. An den hellrot-grünen Teil der Landesregierung appelliere ich: Reden Sie mit Ihrem Bundesgesundheitsminister, erklären Sie ihm, wie die Stimmung außerhalb der Berliner Blase ist und welche Folgen seine Pläne hier vor Ort für die Praxen und ihre Angestellten und vor allem für die Patienten in Thüringen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke.

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Ralf Plötner Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende! Lieber Christoph Zippel, die Landesregierung schläft nicht, sie ist hellwach (Beifall DIE LINKE) und stellt sich täglich den Herausforderungen, die diese Zeit eben mit sich bringt. (Unruhe CDU) Vielleicht noch vorab die Bemerkung, auch in dieser (Unruhe DIE LINKE) Aktuellen Stunde werden wir sicherlich nicht alle Probleme in diesem Bereich gelöst bekommen, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Es gab keine Probleme!) aber es ist natürlich auch wichtig, dass wir uns zur Thematik hier austauschen. Die CDU-Fraktion hat diese Aktuelle Stunde auch mit der Frage der Impfpflicht begründet. Dazu möchte ich gern etwas sagen, weil Sie so tun, als wäre das die Hauptursache für Personalprobleme im Thüringer Gesundheitswesen. Um die Sachlage noch mal klarzustellen: Wir haben schon mehrfach im Plenum über diese Frage diskutiert und jedes Mal ein absehbares Ende in diesem Jahr festgestellt. Ich kenne jetzt keine andere Beschlussvorlage aus dem Bund – vielleicht kennen Sie die, Herr Voigt –, aber wir gehen doch alle davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12. dieses Jahres ausläuft und die Landesregierung bei der Umsetzung dieses Bundesgesetzes – Sie wissen auch, dass wir dazu verpflichtet sind – immer größtmögliches Augenmaß hat walten lassen. (Beifall DIE LINKE) Bei den Bußgeldbescheiden hatten wir eine Höhe von möglichen 2.500 Euro. Es wurde angewiesen, dass maximal 250 Euro an Bußgeldern verhängt werden. Die Gesundheitsämter haben zum Teil auch 150 Euro etc. pp. gemacht, aber eben auch mit Augenmaß vor Ort gehandelt. Sie haben sonst auch immer so ein hohes Vertrauen in die Landkreise und die Gesundheitsämter und in die Kommunen. Auch da, finde ich, haben sie mit dem notwendigen Respekt vor den Beschäftigten, aber auch beim Vollzug eines Bundesgesetzes agiert, und das wird deutlich, wenn man – das war der Stand vom 30. September dieses Jahres – bei 13.580 Personen, die die Impfpflicht nicht erfüllt haben, die bei bestimmten Einrichtungen gegolten hat, 1.260 Bußgeldbescheide erlassen hat. Das ist, finde ich, noch mal ein gutes Signal und ein Dank an die Beschäftigten, die sich dann zu über 80 Prozent haben impfen lassen, dass es doch ein hohes Vertrauen in dieses Impfen gibt, in diesen Impfschutz und dementsprechend auch die Praxis so aussah. Bei der Frage der Niederlassung von Fachärztinnen und Fachärzten – wo ich wirklich ganz großen Respekt vor dem, was dort täglich geleistet wird, habe – haben wir natürlich Probleme. Die wurden gerade draußen auf dieser Demonstration noch mal sehr deutlich rausgeschärft und – das wurde hier gerade auch schon beim Kollegen Zippel deutlich – es ist natürlich auch eine Gemengelage mit vielen bundesgesetzlichen Grundlagen. Aber da müssen wir auch als Freistaat Thüringen – und das wird getan, das weiß ich – gemeinsam hier Möglichkeiten ausloten, wie wir auf den Bund da Einfluss nehmen können und dort noch Verbesserungen erreichen können. Ich möchte aber auch noch einen Problempunkt ansprechen, was diese Medizinischen Versorgungszentren angeht, wo wir wirklich, glaube ich, zum großen Teil dankbar sind, dass dort medizinische Versorgung abgesichert wird, aber wo eben auch, das ist im Prinzip eine bittere Wahrheit, zum Teil Profite erzielt werden, gerade eben, wenn es Finanzinvestoren sind, die dort als Eigentümer von Medizinischen Versorgungszentren auftreten. Wie sonst lässt es sich erklären, dass dort die Honorarvolumina im Vergleich zu den Einzelpraxen durchschnittlich um mehr als 10,4 Prozent höher liegen bei der ärztlichen Versorgung? Deswegen ist und bleibt auch für die Linken-Fraktion klar: Die Abschaffung des Vorrangs des Profits vor der Gesundheitsversorgung ist wichtig (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und da muss es dringend und eine grundsätzliche Trendwende im gesamten Gesundheitssystem geben. Dann – davon bin ich schwer überzeugt – werden sich auch viele Beschäftigte, die in solchen Berufsbildern qualifiziert sind, wieder in die Gesundheitsversorgung zurückbegeben, und da brauchen wir wirklich jeden fähigen Kopf. Das sind auch Lösungen, über die wir hier intensiver diskutieren müssen und wo wir auch Antworten als LinkenFraktion auf die aktuelle Situation sehen. Ich will nur noch zum Abschluss ein Beispiel nennen: Wie schwierig das ist, wird deutlich, wenn man die Gemeinde Wenigenlupnitz sich anschaut, das ist im Wartburgkreis in der Gemeinde Hörselberg-Hainich. Dort wird verzweifelt eine Nachfolge für eine hausärztliche Praxis gesucht und es geht so weit, dass dort auch Aufrufe im Radio und woanders laufen bzw. geschaltet werden, und auch die momentane Praxisinhaberin bereit ist, ihre Praxis der Nachfolge zu schenken, zur Verfügung zu stellen; gleichwohl, es findet sich momentan noch keine Nachfolge. Aber hiermit gleich der Aufruf im Hohen Hause, falls jemand zuhört, der da die Fähigkeiten hätte. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir dort Antworten finden, weil thüringenweit 68 hausärztliche Praxen zu vergeben sind und im Prinzip wieder frisch mit fähigen Leuten sozusagen zu versorgen sind. Dementsprechend haben wir eine große Aufgabe, die Antwort sind wirklich kreative Ideen von unten. Ein gutes Beispiel, wie das alles funktionieren kann, ist der Gesundheitskiosk in der Gemeinde Urleben.

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Ralf Plötner Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. Dazu gehören eben auch die finanzielle Unterstützung, wie sie das Land auch leistet durch Praxisniederlassungsförderung, und weitere Anreizsysteme. Aber es geht um ein tolles, liebenswertes Thüringen; das muss von unten wachsen, dass die Leute gerne in die Praxen gehen, und die medizinische Versorgung gilt es abzusichern. Lassen Sie uns daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Gruppe Bürger für Thüringen. Oder nicht? Nein. Sie stehen hier auf meinem Zettel. Dann war das nicht so. Dann ist als Nächstes Frau Abgeordnete Herold von der AfDFraktion dran.

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Corinna Herold AfD

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, eines der Felder, auf denen die Thüringer Verantwortungsträger seit den 90er-Jahren massiv versagt haben, ist die Personalentwicklung und die Sicherstellung der Versorgung im medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Bereich. Ganz aktuell zum Thema erreichte mich gerade letzte Woche die Nachricht, dass allein in Erfurt zum Jahresende zwölf Praxen für immer schließen. Das bedeutet, dass zum 1. Januar 2023 ca. 15.000 Patienten allein in Erfurt ohne feste zahnärztliche Versorgung bleiben. Aus zahlreichen Gesprächen mit Kollegen weiß ich, dass sie alles versuchen, um diese dann unversorgten Patienten irgendwie in den Praxisalltag zu integrieren, aber dass das nicht immer gelingen kann, weil ein Tag auch nur 24 Stunden hat und vor allem im ländlichen Raum viele Kollegen schon wirklich am Anschlag arbeiten. Die KZV Thüringen verschickt Briefe, in denen sie an das Verantwortungsgefühl und das zahnärztliche Ethos appelliert, allerdings, wo die zusätzliche Arbeitszeit und das zusätzlich nötige zahnärztliche Fachpersonal herkommen sollen, das stand nicht in diesem Schreiben. Das zeigt, dass auch diese Zunft zunehmend ratlos ist. (Beifall AfD) Seit dem dramatischen Geburteneinbruch vor allem auf dem Gebiet der neuen Bundesländer zu Beginn der 90er-Jahre war erkennbar, dass sich dieser Rückgang der Geburtenzahlen 20 Jahre später als dramatischer Arbeitskräftemangel in allen Bereichen der Gesellschaft bemerkbar machen wird. Seit Anfang des Jahrtausends wird in allen Medien diskutiert, Deutschland und die deutschen Bundesländer mögen doch bitte in den Wettbewerb um die besten Köpfe weltweit einsteigen, ein Wettbewerb, der hart geführt wird und in dem Deutschland aufgrund schlechter Politik regelmäßig hintere Plätze belegt. Gut ausgebildeten, engagierten und der deutschen und englischen Sprache mächtigen Fachkräften gerade und vor allem auf dem medizinischen Sektor steht die Welt offen. Viele Länder freuen sich über den Zustrom deutscher Ärzte und Zahnärzte. Auf der anderen Seite gilt: Auf dem Gesundheitsmarkt in Deutschland hat sich in den letzten 25 Jahren eine bis dahin nie gehabte Bürokratie ausgebreitet, die junge und niederlassungswillige Ärzte und Zahnärzte dazu bewegt, sich lieber anstellen zu lassen, gerne auch im medizinischen Versorgungszentrum, wo sie frei von bürokratischen Gängelungen ihrem Beruf und ihrer Berufung nachgehen können. Die Thüringer Standesvertreter versuchen seit mehr als 20 Jahren, im Thüringer Regierungsapparat ein offenes Ohr für die großen Sorgen der personellen Entwicklung im Gesundheitswesen zu finden. Leider fanden sie nur sehr unzureichend Gehör – unter den CDU-geführten Regierungen nicht und schon gar nicht in den letzten acht Jahren unter der auch gesundheitspolitisch vor allem ideologisch orientierten rot-rot-grünen Landesregierung. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!) Das Gesundheitsministerium – das können wir beweisen! – hat unter SPD-Führung zur Zeit der großen Koalition lieber einen zweistelligen Millionenbetrag für die Bestellung von Impfstoff gegen Schweinegrippe am Ende in einer Müllverbrennungsanlage versenkt, als Strukturpolitik für das Gesundheitswesen zu betreiben und in Jena die Ausbildungskapazitäten für Mediziner und Zahnmediziner zu erhöhen – ja, Frau Ministerin, dann schauen Sie mal ins Internet und googeln mal „Frau Ministerin Taubert – Schweinegrippe“ –, (Beifall AfD) wie es die Vertreter von Ärzte- und Zahnärztekammern immer wieder eindringlich gefordert hatten. In jüngster Zeit schlägt die Gesundheitspolitik Kapriolen. Hier wird unter der Überschrift der Pandemiebekämpfung eine anmaßende Verstaatlichung ärztlicher Entscheidungen betrieben, die einem freien Gesundheitswesen Hohn spricht. Wir brauchen in Thüringen einen grundlegenden Wandel bei der mittel- und langfristigen Personalpolitik im Gesundheitswesen. Wir brauchen eine Strukturpolitik in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Körperschaften der Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammern. Die dort in der Gesundheitspolitik schon lange tätigen Kollegen wissen genau, was zielführend getan werden kann, was geeignete und was weniger geeignete Fördermittel sind. Mit gezieltem Mitteleinsatz, mit ausreichenden Haushaltsmitteln und thüringenfreundlichem politischen Willen muss das Problem der Sicherstellung der medizinischen Versorgung angegangen und gelöst werden. Wir schlagen dazu vor: ein Thüringenstipendium, eine Landarztquote, eine Landeskinderquote an der Universität, kurzfristige Abhilfe durch Bereitstellung von Auslandsstudienplätzen mit anschließender Arbeitsplatzbindung als vorübergehendes Hilfsmittel und den Ausbau von Jena als deutsches, als thüringisches „Scientific Valley“ und nicht die Förderung von Genderprofessuren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zunächst einmal deutlich machen, dass das Anliegen ganz vieler, die heute hier demonstriert haben, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, aber auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, eines ist, das wir sicherlich alle unterstützen, nämlich dass sie bestmögliche Arbeitsbedingungen haben, dass sie Planungssicherheit haben und dass sie Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Ich jedenfalls bin froh über jede Ärztin, jeden Arzt, über jede Psychotherapeutin, jeden Psychotherapeuten, über jede Zahnärztin, jeden Zahnarzt, die tagtäglich eine ganz wichtige Arbeit leisten und übrigens auch bei der Pandemiebekämpfung geleistet haben. Und da bin ich an einer Stelle, die mich sehr stört an dieser Aktuellen Stunde – es ist übrigens ja auch trügerisch zu glauben, dass wir ein solches Problem in 5 Minuten hier tatsächlich umfassend behandeln können –, nämlich dass Sie das Praxissterben, was wir beobachten, übrigens nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit, mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Verbindung bringen. Das ist schlicht nicht redlich, sondern das ist Stimmungsmache, die hier passiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und vielleicht, lieber Herr Zippel, haben Sie es vergessen, aber ich erinnere mich noch daran, wer Jens Spahn war. Jens Spahn war der Bundesgesundheitsminister – und Sie haben ja gerade ganz trefflich auf Berlin geschimpft –, der genau dafür gestimmt hat, und das mit guten Argumenten damals. Ich hätte mir ja kaum vorstellen können, dass ich mal Jens Spahn verteidige. Aber Fakt ist doch, dass es darum ging, mit einer Pandemie erstmalig umzugehen und tatsächlich Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal, aber selbstverständlich auch Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen, und das funktioniert nun mal nachweislich am besten mit einer Impfung. Insofern können wir auch froh sein, dass in vielen Praxen beispielsweise erfolgreich geimpft wurde. Darüber bin ich jedenfalls immer wieder dankbar und froh. Und dies jetzt damit zu verknüpfen, was für Probleme wir in diesem Berufsstand haben, das passt einfach nicht zusammen, zumal die einrichtungsbezogene Impfpflicht ja nun mal, wie wir alle wissen, am 31.12. dieses Jahres auch endet. Jetzt aber zu dem, was tatsächlich passiert. Herr Zippel hat ja viel vom Schlafen geredet. Vielleicht hat er geschlafen, als hier folgende Initiativen beispielsweise verabschiedet und auch beschlossen wurden. Die Landesregierung hat nämlich gehandelt. Es wurden mehr Humanmedizinstudienplätze geschaffen. Landtagsbeschluss: Thüringen stockt die Kapazitäten (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nicht die Landesregierung! Sehen Sie mal nach!) – es war ein Landtagsbeschluss – zum Wintersemester 2021/2022 in der Humanmedizin in Jena um 10 Prozent auf, das waren 26 Studienplätze mehr. Die notwendigen Reformen der Krankenhausstruktur werden mit der Erstellung des nächsten Krankenhausplans derzeit auf den Weg gebracht, begleitet von der Zukunftswerkstatt, der AGETHUR. Die Landarztquote … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Aber das ist nicht von der Landesregierung, sondern alles vom Parlament!) Schreien Sie doch jetzt nicht so rum! Hätten Sie vorhin vielleicht mal ein bisschen sachlicher geredet. Die Landarztquote in der Vergabe der Zulassung soll die wohnortnahe Versorgung mit ärztlichen Leistungen verbessern, und dazu sollen Studienplätze für Bewerberinnen reserviert werden, die sich vorab verpflichten, nach dem Studium in von Unterversorgung betroffenen und bedrohten Gebieten zu arbeiten. Aber das will ich ganz deutlich sagen: Medizinstudierende und Abschlussinhaberinnen solcher Fächer müssen dann natürlich auch in Thüringen bleiben wollen. Und das braucht gute Rahmenbedingungen. Das betrifft die Arbeitszeitmodelle. Wir wissen alle – wir kennen alle auch den Hashtag „#medizinbrennt“ –, wie viele in diesem Bereich Tätige gerade tatsächlich unter absoluter Überlastung stehen. Das heißt, wir brauchen hier gute Arbeitszeitmodelle. Wir brauchen verlässliche Kinderbetreuung. Wir brauchen auch eine gute Infrastruktur usw. usf. Das heißt, es geht darum, dass sich das System tatsächlich grundlegend ändern muss. Auch müssen sich die medizinischen Strukturen sehr viel stärker an der Demografie, am medizinischen Fortschritt und auch an der Topografie – ich sage es mal ganz deutlich – unseres Bundeslandes ausrichten. Dass wir die Notwendigkeit von mehr Kooperationen und die Vernetzung zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und ‑ berufen brauchen, wissen wir, genauso wie sinnvolle Lösungen zur Sicherung der flächendeckenden und passgenauen Versorgung in Thüringen, vor allem aber auch im ländlichen Raum. In den Städten ist nämlich der Haus- und Facharztmangel noch nicht ganz so gravierend, aber da sind eben auch die Wege zu einer entfernteren Praxis nicht so lang. Gesundheitsschutz bedeutet für uns als Bündnisgrüne aber eben auch beispielsweise Armutsbekämpfung – wir wissen alle, Armut macht oftmals krank –, auch Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz. All das sind Grundlagen für eine soziale und chancengerechte Gesellschaft. Ich sage es noch mal: Dieses Thema hat eine umfangreiche Auseinandersetzung und eine tiefergehende Analyse verdient und keine SchaufensterAktuelle-Stunde. Das ist es leider ein Stück weit, und das bedauere ich ausdrücklich. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir haben Probleme in der medizinischen Versorgung. Es schlägt die Welle zusammen, die Politik durch Unterlassen mit verursacht hat. Die Dinge, die wir jahrzehntelang gerade im gesundheitspolitischen Raum, auch im vorpolitischen Raum, nämlich in den Fachgremien diskutiert haben, die kommen jetzt erst langsam zum Tragen, weil sich tatsächlich eine Bundesregierung aufgemacht hat, die strukturellen Defizite, die wir in der Versorgung haben, grundsätzlich anzupacken. Ich rede nämlich davon, tatsächlich Versorgung so zu planen, dass die Patientinnen und Patienten in der Versorgungsebene zukünftig landen, wo sie auch optimal versorgt werden, und nicht beispielsweise mit einem ambulanten Fall über ein MVZ in einer Krankenhausstruktur, die daraus einen DRGFall macht, also zu Krankenhauspreisen abrechnet, und das Geld am Ende des Tages dort fehlt, wo es tatsächlich gebraucht wird, beispielsweise in der ambulanten Versorgung. Das ist aber kein Erkenntnisproblem gewesen, sondern, liebe CDU, bisher ein Umsetzungsproblem. Aber zum Glück gibt es die Ampel, die da vorangeht. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will das noch weiter sagen: Warum haben wir das Problem in Thüringen? Wir haben mit die älteste Bevölkerung weltweit. Ostdeutschland, für sich allein genommen, ist die älteste Bevölkerung weltweit. Wir haben also ein demografisches Problem. Das bedeutet, bei uns wandelt sich der Versorgungsbedarf. Und der zukünftige Versorgungsbedarf ist vor allen Dingen in der ambulanten Versorgung. Deswegen ist das Land aufgefordert, jetzt aus dem, was beispielsweise die Regierungskommission vorgeschlagen hat – übrigens nicht die erste Kommission auf Bundesebene, die so etwas vorgeschlagen hat –, auch etwas zu machen in der Krankenhausplanung, dass wir dann tatsächlich vor allen Dingen auf die Gesundheitsstandorte in den Regionen schauen, auf deren Bedürfnisse. (Beifall Gruppe der FDP) Denn wir wissen ganz genau, dass nicht nur oft genug das Geld in den falschen Strukturen gelandet ist, sondern dass auch die Mitarbeitenden und die Fachkräfte in den falschen Strukturen sind, weil wir beispielsweise stationäre Versorgungen haben, die in der Qualität nicht ausreichend Leistungen anbieten können, was aber der ambulanten Versorgung am Ende des Tages fehlt. Es sind vor allen Dingen die Hände, die an die Patienten müssen, und nicht die Strukturen, die wir erhalten müssen, wie wir es in den letzten Jahrzehnten getan haben. Strukturelle Defizite von zahlreichen Milliarden – ich gebe zu, das, womit Lauterbach eingestiegen ist, GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das ist ein Spargesetz, es ist meistens nie sehr kreativ, mit einer Schere über alles drüber zu gehen, aber es ist notwendig, weil der Gesundheitsfonds am Ende des Tages nämlich nicht mehr ausreichend gefüllt war. Das hat auch was damit zu tun, welche Leistungen man während der Coronakrise überhaupt finanziert hat. Jetzt komme ich noch mal zur Aktuellen Stunde. Was hat denn dieser Landtag gemacht? Liebe CDU, ihr fordert immer sehr ausführlich, gute Versorgung usw., der Antrag, der auch hier beschlossen worden ist, der sich aber sozusagen nur den Einzelthemen widmet und zwar abstrakt und nicht konkret. Ich sage immer: Gute Politik muss konkret sein. (Beifall Gruppe der FDP) Gehen wir mal zur Frage „Bürokratieabbau“. Da haben wir etwas vorgelegt, „Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen“, dass zukünftig die KVen und die Kammern oder die KZVen die Daten melden dürfen. Ihr habt euch dem leider entzogen, indem ihr euch enthalten habt. Ihr fordert bessere Digitalisierung, mehr Digitalisierung im Thüringer Gesundheitswesen – da sind wir einer Meinung. Wir haben vier konkrete Anträge vorgelegt, leider kein Antrag hat die Zustimmung der CDU-Fraktion gefunden. Wir haben bereits vor drei Jahren einen Antrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen mit ganz konkreten Bedarfsplanungselementen vorgelegt – das, was übrigens jetzt auch die Regierungskommission vorgelegt hat. Wir haben hier drei Jahre verloren, unter anderem auch, weil die liebe CDU-Fraktion sich auch dort enthalten hat. Aber nicht nur das, sondern es gab natürlich auch positive Dinge, denn dieser Landtag hat tatsächlich die Studienplatzanzahl in Jena erhöht (Beifall Gruppe der FDP) und erstmalig auch gefordert, das auch in der Zahnmedizin und auch in der Pharmazie zu tun. Da ist etwas ins Rollen gekommen, aber richtig ist, es dauert zu lange. Aber 10 Prozent Studienplatzerhöhung in der Humanmedizin ist schon am Netz, lieber Mario Voigt. So viel zur Rede von eben draußen bei den Betroffenen der ambulanten Versorger. (Beifall Gruppe der FDP) Was habe ich am Ende des Tages noch hinzuzufügen? Wir sind in einer Situation, wo wir tatsächlich als Politik insgesamt den Preis zahlen, nämlich mit Vertrauensverlust, den wir in den letzten Jahrzehnten durch Unterlassen selber mit verursacht haben. Und deswegen gilt es, dass wir uns alle fraktionsund parteiübergreifend Gedanken machen, wie wir eine Struktur schaffen, die sich dem wandelnden Bevölkerungsbedarf tatsächlich anpasst, die zu einem wirtschaftlichen Preis erbracht werden kann, denn wir haben ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen, wie man Innovation in die Versorgung und an den Patienten bringt …

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Herr Abgeordneter Montag, kommen Sie bitte zum Schluss!

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Robert-Martin Montag FDP

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Das sind die Aufgaben, denen wir uns als FDP gern stellen, wie Sie schon gemerkt haben. Da hilft auch kein Zwischenruf von Herrn Schubert. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Abgeordnete Dr. Klisch von der Fraktion der SPD.

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Cornelia Klisch SPD

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kollegen, es ist angesprochen worden, wir hatten gerade eine große Demonstration da draußen, eine Stunde bei Schneeregen und Kälte. Aber das Anliegen war ein wichtiges. Ich muss ehrlich sagen, ich war ein bisschen im Konflikt, habe das auch gesagt, weil ich nicht so richtig wusste, wo ich jetzt eigentlich stehe. Ich bin im echten Leben wirklich Zweierlei: Ich bin Fachärztin, ich bin seit fast 20 Jahren im ambulanten Sektor tätig, und ich bin Mitglied in diesem Thüringer Landtag als SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. (Beifall SPD) Insofern habe ich mich für die politische Seite entschieden, weil ich glaube, wir sind diejenigen, die verantwortlich sind für die Rahmenbedingungen und für das, was auch da draußen uns als Anliegen gesagt wurde, nämlich zuzuhören und aus dem Gehörten das Beste zu machen, die besten Grundlagen zu schaffen. Meine Vorredner haben viele Gründe angeführt, warum die Lage im Moment so ist, wie sie ist. Es ist natürlich so, Thüringen hat eine alternde Bevölkerung und wir haben eine sehr hohe Krankheitslast, also hohen Druck in den Arztpraxen, wir haben hohen Druck in den Kliniken, wir haben Pflegeheime, die nicht nur seit der Coronapandemie, sondern insgesamt überlastet sind. Wir versuchen alle gemeinsam – und da spreche ich jetzt für alle Kollegen im medizinischen Sektor – alles zu stemmen und alles Mögliche zu tun, damit unsere medizinische Versorgung nicht leidet, sondern weiter gut bleibt. Aber das ist schwer und ich möchte Ihnen deswegen einfach ein paar Zahlen nennen. Daran sehen Sie einfach auch, was geleistet wird. Ich habe die Zahlen leider nur für Deutschland gefunden, aber in Deutschland gibt es allein 570 Millionen Behandlungsfälle im ambulanten Sektor, das heißt, über 1 Milliarde Arztkontakte, im stationären Bereich sind es nur 20 Millionen. Also wir reden von 570 gegen 20 Millionen. Der stationäre Sektor bekommt aber doppelt so viel Geld. Das ist vielleicht eines der Probleme, weil man definitiv sagen muss, der stationäre Sektor verlagert immer mehr in den ambulanten Sektor hinein, ohne dass es dafür einen Ausgleich gibt. Da ist in der Tat die Bundesregierung gefragt, die offensichtlich das Problem erkannt hat und zu einer Expertenrunde geladen hat, die bis März nächsten Jahres auch Vorschläge machen soll, wie man in der Klinik das gleiche Geld bekommt für eine Behandlung, wenn man sie leistet, oder als ambulanter Arzt. Ich denke, das ist schon mal der richtige Weg, dass man Probleme erkennt und versucht, möglichst auch mit den Beteiligten Lösungen zu finden, die auch gerecht sind und der Arbeit gerecht werden. Ja, liebe CDU – es wurde schon mehrfach angesprochen –, ich fand es auch nicht so toll, dass Sie nun ausgerechnet so ein wichtiges Anliegen versuchen zu instrumentalisieren oder auch teilweise falsch darzustellen, weil es natürlich so ist, wenn wir auf das Land gucken – ich sagte gerade, einiges ist beim Bund oder sehr viel ist beim Bund, wir als Land haben jetzt nicht in allen Bereichen so eine Kompetenz, dass wir alles lösen können. (Unruhe CDU) Aber wir können als Land – und das möchte ich sagen – einiges in die Hand nehmen, und wir haben, lieber Herr Voigt, einiges zusammen als Fraktion gelöst, und das weiß Ihr gesundheitspolitischer Sprecher, der leider nicht reden durfte, sehr genau. Wir haben nämlich genau diese Punkte, die angesprochen wurden, Studienplatzerhöhung, wir haben, glaube ich, vor ein paar Monaten auch eine Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Gesetzauftrag an das Ministerium rausgereicht, dass wir also eine Reform im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben, wir haben das neue Pharmazieinstitut. Wir haben viele Dinge auf den Weg gebracht, und das ist nicht genug. Aber wir haben das nur geschafft, weil wir es zusammen gemacht haben. Sich dann da draußen hinzustellen und zu sagen, wir waren es, finde ich immer ganz schwierig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pharmazie ist noch ein Punkt, den ich auf jeden Fall ansprechen will, weil mich das gerade berührt – ich stand mit Heike Werner zusammen und es kam eine Kinderärztin auf uns zu und sagte: Frau Ministerin, Sie müssen etwas tun, es geht so nicht weiter. (Beifall CDU) Vorher hatte ich ein ähnliches Gespräch mit einem Pharmazeuten. Es ging um die pharmazeutische Versorgung im Moment, also dass es bei einigen Medikamenten Lieferengpässe gibt. Das ist dem geschuldet – da komme ich auch noch einmal auf die CDU zurück –: Wir haben ja in den letzten Jahrzehnten viele CDU-Bundesgesundheitsminister gehabt, die der Meinung waren, man muss sozusagen Gesundheit immer effektiv wirtschaftlich betreiben und wir müssen Rabatte und noch weniger Geld und noch mehr sparen, und die meiner Meinung nach an der falschen Stelle sparen wollten und mittlerweile dazu geführt haben, dass wir zum Beispiel bei Medikamentenherstellung zu viel sparen (Unruhe CDU) und deswegen keine Medikamente mehr haben, weil die Firmen einfach sagen, ich verdiene daran nicht, also gibt es das nicht. Das ist schlimm, wenn eine Kinderärztin sagt, sie hat nicht mehr ausreichend Medikamente zur Hand, sodass sie gar nicht weiß, wie sie die Kinder am besten versorgen soll. „Kinder“ ist mein letztes Stichwort. Ich finde, die Kinder haben in der Pandemiezeit eine große Solidarität gerade mit den Älteren gehabt – und da rede ich jetzt auch von den Hochbetagten in unserer Gesellschaft. Wir haben es jetzt oft in der Presse gelesen, aber irgendwie habe ich immer das Gefühl, es ist noch nicht bei allen und auch bei allen von uns Politikern angekommen. Die Kinder brauchen unsere Hilfe und sie brauchen gerade aufgrund von psychologischen Problemen von einfach Stress, von vielen Dingen, die durch die Coronapandemie kamen, Isolation etc., unsere Unterstützung.

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Cornelia Klisch SPD

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Deswegen bin ich froh, dass wir hier zumindest keine Kürzungen der weiteren Gelder zu Beratungsstrukturen sozusagen erreicht haben, dass da im Haushalt – das hoffe ich nächste Woche – auch nichts gekürzt wird und dass wir da weiter unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Für die Landesregierung darf ich das Wort Frau Ministerin Werner erteilen. Bitte.

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Heike Werner

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin sehr froh, dass heute diese Demonstration, Kundgebung vor dem Landtag gewesen ist, weil es wichtig ist, dass die Menschen, die betroffen sind, die Probleme haben, das vor uns äußern, dass wir mit ihnen ins Gespräch kommen. Insofern waren das für mich jetzt keine neuen Themen, aber es war auf jeden Fall wichtig, das hier vor dem Landtag zu platzieren. Bevor ich zu den Details komme, muss ich Ihnen ganz kurz, Herr Zippel, eine Sache sagen: Ich finde es wirklich unmöglich. Sie können mich persönlich angreifen, das ist überhaupt kein Problem. Aber zu sagen, das Gesundheitsministerium schläft, ist einfach eine Unmöglichkeit, und zwar (Beifall DIE LINKE) eine Unmöglichkeit, was die Arbeit und den Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums angeht. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Auf die Mit- arbeiter bezieht es sich nicht! Dafür sind Sie allein verantwortlich!) Die Gesundheitsabteilung gehört wie die Gesundheitsämter zum Öffentlichen Gesundheitsdienst. (Unruhe DIE LINKE) Und ich wäre froh, wenn meine Kolleginnen und Kollegen mal gut schlafen könnten. Wir haben in der Gesundheitsabteilung über 6.700 Überstunden. Es ist überhaupt nicht zu sehen, wie die abgebaut werden sollen. Die werden nicht weniger, die werden mehr. Und deswegen verlange ich an der Stelle eigentlich mehr Respekt gegenüber den Kollegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns ist allen nicht neu, dass wir große Probleme im Gesundheitssystem haben, und es sind Probleme, die sind strukturell bedingt: wegen einer falschen Finanzierung, wegen Privatisierungen, die vor Jahren vorgenommen wurden. Wir haben ein Problem, das mit der demografischen Entwicklung zusammenhängt. Herr Montag hat es eben schon angesprochen. Ja, wir haben Probleme als Land Thüringen, nach der Wende sind eben viele junge Menschen nach Westdeutschland gegangen, die sind jetzt nicht hier und haben hier keine Kinder bekommen. Wir haben eine Gesundheitsversorgung, wo viele junge Ärztinnen und Ärzte eben lieber in die Städte ziehen und nicht in den ländlichen Raum. Wir haben auch eine veränderte Anforderung, die Ärztinnen und Ärzte an ihr Leben haben, die eben nicht 10, 12, 14 Stunden arbeiten wollen, sondern eben auch Anspruch haben, Familie, Freizeit miteinander in Verbindung bringen zu können. Und das sind alles Probleme, die strukturellen, die falsche Finanzierung und Aufstellung des Gesundheitssystems, die zu dieser Schieflage führten. Und wir als Landesregierung versuchen, sehr viel zu unternehmen, und wir müssen vieles auf Bundesebene an der Stelle ändern, damit hier wirklich sich die Bedingungen verändern. Ich kann hier an der Stelle sagen: Natürlich ist es immer schwierig, wenn man sozusagen sehr viele Buhrufe hört. Aber ich habe die gar nicht auf mich bezogen, sondern darauf, was eben auf Bundesebene beispielsweise an falschen Entscheidungen in letzter Zeit auch getroffen wurde. Es gehört das GKV-Finanzierungsgesetz dazu, das wurde eben schon angesprochen. Und hier ist es doch ganz klar, leider hat das Herr Voigt auch vergessen: Die GKV hatte ein riesiges Finanzierungsloch. Das hat jetzt nicht Herr Lauterbach an der Stelle zu verantworten, sondern das waren viele Dinge, die unter Jens Spahn beispielsweise auch in der Bundesregierung beschlossen wurden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und mit diesem Loch musste umgegangen werden. Ich finde es auch falsch, wie es gemacht wurde. Wir haben uns auch auf Bundesebene zum Beispiel dafür eingesetzt, dass diese Belastungen abgemildert werden. Es ist nicht so gekommen, wie wir uns das als Land Thüringen gewünscht haben, aber damit muss jetzt umgegangen werden, und ich hoffe, dass es hier schnell auch zu Änderungen kommen kann. Aber dieses Loch in der GKV hängt zum Beispiel damit zusammen, dass eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung kam, dass eben nicht alle in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, dass eben kein Solidarprinzip an der … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist doch ein Vorteil für uns!) Nein, ist es eben nicht. Und das ist genau das Problem, dass das Solidarprinzip an der Stelle eben nicht wirkt. Hier braucht es ganz dringend auch Veränderungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Andere Dinge, die wir als Landesregierung auch auf Bundesebene eingebracht haben und wo wir uns im Bundesrat eingesetzt haben – und das war ein harter Kampf, auch gegen Ihren damaligen Bundesgesundheitsminister –, das war die Frage der Regulierung des Markts von Online-Apotheken. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Regelungen so sind, dass eben die Apotheken hier in Thüringen flächendeckend eine Existenz haben, dass sie gute Einkünfte haben, um eben auch das zu ermöglichen, was wir brauchen, nämlich auch die Daseinsvorsorge im Bereich der Pharmazie im ländlichen Raum. Und das war ein hartes Brot. Wir haben eine Regelung, die vielleicht wirken wird, aber wie gesagt, Herr Zippel, die CDU war da an der Stelle nicht hilfreich und hat das nicht mit unterstützt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Ministerpräsident hat sich auf einer MPK immer wieder dafür eingesetzt, als es jetzt um die Frage der Energiekrise und der Energiekosten ging, dass eben nicht nur stationäre Einrichtungen hier zusätzlich unterstützt werden, sondern dass wir zusätzliche Mittel auch im Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte brauchen, weil, auch die können die Mehrkosten im Bereich der Energiekosten nicht an Patientinnen und Patienten weitergeben. Leider gab es dafür keine Mehrheit, obwohl wir das, wie gesagt, immer wieder auf MPKEbene angesprochen haben, und jetzt können wir nur hoffen, dass an der Stelle unser eigenes Existenzsicherungsprogramm helfen wird. Ich bin da auch Wolfgang Tiefensee sehr dankbar, der wirklich in kürzester Zeit dieses Programm hier auf den Weg gebracht hat, in dem auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeuten usw. entsprechende Anträge stellen können. Das ist sogar schon ab 1. Dezember möglich. Wir hoffen, dass wir mit den Härtefallhilfen des Bundes auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, wo es eine besonders hohe Belastung gibt, an der Stelle hier auch noch einmal unterstützen können. Aber, wie gesagt, hier ist die Landesregierung sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene sehr, sehr aktiv. Natürlich haben wir auch in den letzten Jahren all die Dinge, die unter Frau Ministerin Taubert beispielsweise angeschoben wurden, weitergeführt und ausgebaut. Ich nenne zum Beispiel die Niederlassungsrichtlinie. Ich bin auch sehr dankbar, dass im letzten Haushalt hier auch mehr finanzielle Mittel eingestellt wurden. Wir hatten davor auch schon versucht, sozusagen die Niederlassungsrichtlinie so zu verändern, dass sie eben mehr Anreize schafft, dass tatsächlich junge Ärztinnen und Ärzte sich hier im ländlichen Raum ansiedeln. Wir haben auch die Stiftung zur Förderung der ambulanten Versorgung im Freistaat Thüringen. Frau Herold, ich weiß nicht genau, woher Sie Ihre Informationen haben – oder, ich kann es mir schon denken –, aber was Sie eben nicht wissen, mit dieser Stiftung wird auch genau das gefördert, was Sie eben angesprochen haben, also zum Beispiel Fördermaßnahmen, um dem medizinischen Nachwuchs die Vorzüge der ambulanten Versorgung näherzubringen. Da gibt es eben die Unterstützung zum Beispiel von Blockpraktika. Es gibt die Förderung des praktischen Jahres, aber es gibt auch ein Thüringenstipendium – Frau Herold, hoffentlich hören Sie das – beispielsweise für die Weiterbildungszeit. Das wird auch genutzt. Aber wir haben auch den Effekt, das muss man an der Stelle auch sagen, dass es den einen oder anderen gibt, der sich hinterher wieder herauskauft. Das ist etwas, womit man leider auch leben muss. Das Hausärztesicherstellungsgesetz: Ich kann Ihnen hier zusagen, dass wir das im I. Quartal 2023 vorlegen werden. Hier sind wir sozusagen in den letzten Abstimmungsmodalitäten und dann kann dies auch greifen. Aber wir sind uns auch einig, dass das ja keine Sache ist, die uns in diesem oder im nächsten Jahr helfen wird, sondern die Ausbildung dauert eben aus gutem Grund ihre Zeit. Es gibt auch noch eine weitere Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, nämlich die Möglichkeit, dass eine private Hochschule hier in Erfurt angesiedelt wurde. Auch hier werden wir zusätzliche Studienplätze haben und auch so, wie ich glaube, dass momentan auch gedacht wird, dass es ein wirklicher Anreiz sein wird, für Menschen hier aus Thüringen, hier auch zu bleiben. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Herr Zippel – das vielleicht noch einmal an der Stelle –, ich habe persönlich einen sehr guten Kontakt zu den Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung. Wir diskutieren alle Probleme gemeinsam. Das, was uns auf den Tisch gelegt wird, das bringen wir auf Landes-, Bundesebene, in der Gesundheitsministerinnenkonferenz – und wo es auch geht – ein. Es ist nicht immer so, dass dann auch die Kolleginnen und Kollegen aus der CDU zustimmen, das muss ich an der Stelle leider auch feststellen. Aber was, glaube ich, den Unterschied ausmacht – und das ist auch noch einmal an die Adresse von Herrn Voigt gerichtet, der jetzt leider nicht mehr da ist –: Ja, es gab hier sehr viel Unmut und Frust, ich kann den total nachvollziehen. Aber der Unterschied ist, ich nehme das nicht persönlich, sondern ich übernehme Verantwortung. Und manchmal hat man den Eindruck, dass Sie sehr froh sind, eben keine Verantwortung übernehmen zu müssen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sonst müssten Sie sich nämlich eingestehen, dass es eben strukturelle Probleme gibt, die geändert werden müssen. Die sind Sie aber seit Jahren nicht angegangen worden, und ich kann nur hoffen, dass sich die Wählerinnen und Wähler das auch merken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“

Herzlichen Dank. Die Redezeiten sind damit erschöpft. Ich schließe den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6795 auf. Das Wort erhält für die antragstellende Gruppe der FDP zunächst Herr Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer auf der Tribüne – leider geht gerade ein Teil –, aber herzlich willkommen im Thüringer Landtag! Vor wenigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht formal geäußert, dass das sogenannte Waldgesetz in Thüringen nicht die Gesetzgebungskompetenz umfasste, eben das zu regeln, keine Windkraftanlagen im Wald. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da waren auch inhaltliche Mängel!) Es hat inhaltlich keine Stellung genommen, jedenfalls hat es keine Rechtskraft. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Natür- lich!) Mit Ihren vollgeblasenen Backen kriegen wir auch nicht mehr Wind nach Thüringen. Hören Sie mir einfach zu! (Beifall Gruppe der FDP) Seitdem wird kein Grüner müde, weiter den Ausbau von Windkraftanlagen im Wald und auch in ganz Thüringen zu fordern. Und noch dazu wollen Sie uns weismachen, dass das in irgendeiner Form diese Energiewende gestalten will, dass das ein Ersatz für fossile Brennstoffe ist. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Ich darf mal um Ruhe bitten. Die Redezeiten sind relativ kurz in der Aktuellen Stunde und ich bitte, dem Redner zu lauschen.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Es ist kein Ersatz für fossile Brennstoffe, es ist kein Ersatz für das russische Gas. Hier wird eine Mär gestaltet, die manchen glauben lässt, es wäre eine Lösung, aber es ist keine Lösung. Deshalb heute noch mal über den Sinn und Unsinn des Ausbaus von Windkraft. Sehr geehrte Frau Siegesmund, wenn Sie das weiter erzählen, bitte akzeptieren Sie Naturgesetze. Wir können Naturgesetze nicht mit politischen Mehrheiten außer Kraft setzen. Wir können nicht mit Mehrheit beschließen, dass ein Apfel nicht mehr vom Stamm auf den Boden fällt, sondern er wird immer vom Stamm auf den Boden fallen. Und so reicht es aus der Physik nicht aus, mit Windkraft grundlastfähige Energie herzustellen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und solange sie nicht grundlastfähig ist und wir sie nicht speichern und sie nicht transportieren können, werden wir immer vor demselben Problem stehen. Da können Sie diskutieren, wie Sie wollen. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das will gar keiner!) Fakten zur Windkraft: Die Effizienz ist ungefähr 21 Prozent. Ohne diesen großen, großen Fördertopf, den wir immer über der Windkraft ausschütten, würde sich keine Windkraftanlage an Land rechnen. Es rechnet sich keine. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Schwachsinn! Das ist so ein Unsinn, den Sie hier erzählen, und das als Wirtschaftsexperte! Mein Gott!) Bleiben Sie ganz ruhig, sonst müssen wir gleich wieder den medizinischen Notfalldienst heranrufen. Der Beitrag von Windkraftenergie an der Primärenergieerzeugung in diesem Land umfasst keine 4 Prozent. Wenn man auf die schlaue Idee käme, die Windkraftanlagen in Deutschland zu verzehnfachen, hätten wir jeden Quadratkilometer eine Windkraftanlage mit dem Ergebnis, vielleicht maximal ein Drittel der Primärenergie zu erzeugen, wenn denn Wind bläst und wir ihn nutzen können. Insofern laufen wir hier einer Idiotie hinterher, die nicht tauglich ist, das zu erreichen, nämlich dass unsere Volkswirtschaft, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hören Sie auf die Wirtschaft!) jeder Haushalt und jede Person in Deutschland mit Strom, Energie und Heizung versorgt wird, und das bezahlbar und sicher. Geisterstrom: Anfang der Woche hat die Bundesnetzagentur, deren Chef übrigens ein Grüner ist – also unverdächtig, unser Lied zu singen, Herr Müller –, festgestellt, dass im abgelaufenen Jahr über 800 Millionen Euro für den sogenannten Geisterstrom ausgegeben worden sind. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn wir mit dem Netzausbau fertig wären, hätten wir das doch schon längst abgeschlossen!) Das ist eine Zahlung dafür, dass man Geld erhält für den Fall, dass der erzeugte Strom nicht nutzbar ist.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Ich darf noch mal um Ruhe bitten – und es heißt „Zwischenrufe in der Fraktion“ und nicht „Zwischenschreie“. (Beifall Gruppe der FDP)

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Und das alles basiert auf der idiotischen Idee von Herrn Jürgen Trittin, der uns in ganz Deutschland erzählt hat, dass uns das alles nur eine Kugel Eis kostet. Idiotisch angelegt bei dieser Energiewende ist nämlich, dass der Produzent von erneuerbaren Energien keine Verantwortung dafür trägt, ob und wo diese Energie genutzt wird. Er kriegt sie garantiert bezahlt. Damit haben wir ein Gebilde aufgebaut, was heute nicht mehr bezahlbar ist. Durch die Ereignisse in diesem Jahr, aber auch schon durch die idiotische CO -Bepreisung der letzten 2 Jahre – wir haben den CO -Preis verfünffacht in 2 Europa, das hat aber auf das Weltklima kaum einen Einfluss, weil sich der Rest der Welt nicht darum schert. Das haben wir in Ägypten wieder erlebt. Das erleben wir täglich. Wir müssen einfach aufhören, unsere Volkswirtschaft, unseren Wohlstand hier zu ruinieren mit einer Energiewende, die so nicht funktionieren kann. Und das wissen die Leute draußen auf der Straße. Die wissen das, das fühlen die. Sie sehen es an ihren Rechnungen. Und das ist jetzt nur ein Ausgleich dafür. Damit nicht der gesamte Mittelstand kaputtgeht, nicht die gesamten Haushalte vor unbezahlbaren Rechnungen stehen, mussten sich Christian Lindner und die Bundesregierung entscheiden, das auszugleichen. Aber das löst das Problem nicht. Das Problem müssen wir anpacken, dass wir dieser Volkswirtschaft grundlastfähige Energie zur Verfügung stellen. (Unruhe DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, da wird es, weil es noch keine ausreichenden Speicher gibt – und da brauchen wir nicht wieder von Pumpspeicherwerken anfangen. Alle Pumpspeicherwerke in ganz Europa würden in Deutschland nicht mal für einen Tag reichen. Und wenn wir keinen Strom und keinen Wind haben, hat Europa auch keinen Strom und keinen Wind. Wir werden über Jahre darauf angewiesen sein, fossile Brennstoffe zu nutzen. Fossile Brennstoffe haben noch keinen technischen, physikalischen Ersatz. Das müssen wir uns eingestehen. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie wir Schiefergas in Deutschland gewinnen können, wie wir weiter friedlich Energie aus Kernkraft ziehen können, dort weiter forschen können. Anfang der Woche war eine sehr interessante Meldung

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Herr Kemmerich, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

über den Durchbruch in der Wissenschaft: Wir Deutsche verschließen uns der Wissenschaft bei der Gewinnung von Schiefergas und bei der Kernenergie. Das wollen wir nicht so hinnehmen. Ich bin sehr gespannt, Frau Siegesmund, was Sie mir erzählen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, nach so einem Redebeitrag fällt es einem schon schwer, die Fakten zu ordnen. Ich werde es trotzdem versuchen. Gleich mal zu dem Argument, dass die Auslastung bei Windkraftanlagen so schlecht ist. Sie sind ja auch die Partei der Autolobby, was denken Sie denn, wie die Auslastung eines Standard-Pkw ist? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Was hat das denn damit zu tun?) Die liegt nämlich bei 4,1 Prozent, und trotzdem kommt jetzt niemand auf die Idee zu sagen, dass Autos total unsinnig wären und nur durch Subventionen funktionieren. Es gibt natürlich ganz andere Argumente, und das ist bei Windkraft ähnlich. Auch bei Windkraft würde niemand auf die Idee kommen, nur, weil eine Windkraftanlage eventuell nur zu 21 Prozent ausgelastet ist, weil entsprechend der Wind fehlt, zu sagen, dass sie im Gesamtkontext unsinnig ist. Insofern ist Ihr Argument total daneben. Bei der Windkraft kommt es eher auf den Kapazitätsfaktor an und nicht auf die Anzahl der Zeit, in der sie läuft.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Ich darf noch mal die Bitte um Aufmerksamkeit wiederholen und zwar diesmal für diesen Redner.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Ich finde Diskussionen immer gut hier im Hohen Haus. Insofern wollte ich die jetzt auch nicht abbrechen. Aber ich will noch mal auf die Fakten zurückkommen. Und zwar ist Windkraft tatsächlich – das haben Sie falsch dargestellt – aktuell die günstigste erzeugte Energie, die wir haben. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) Und tatsächlich ist mit allem, was Sie gesagt haben – also auch mit Netzabschaltung, Redispatch, allen Vorgängen, die wir gerade benötigen und die in Zukunft stärker und mehr benötigt werden, um den Ausgleich zu schaffen –, die Kilowattstunde Windkraftstrom nur halb so teuer wie die durch Atomstrom hergestellte Kilowattstunde. (Beifall DIE LINKE) Insofern weiß ich nicht, inwiefern Ihre Argumentation dann noch trifft. Ich habe auch gar nicht verstanden, ob Sie Ihren eigenen Antrag heute richtig gelesen haben, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie haben nicht verstanden, sondern nur eine Behauptung aufgestellt!) denn Sie haben reingeschrieben, unser Land braucht keine symbolpolitischen Forderungen, sondern ein technologieoffenes Ausschöpfen seiner Potenziale. Dazu gehören unter anderem Wasserkraftanlagen, Biomassekraftwerke, die Wasserstofftechnologie sowie Solaranlagen. Da sind wir doch quasi einer Meinung. Atomkraft haben Sie gar nicht drinstehen, auch fossile Energien nicht. Sie haben ja drinstehen, Sie wollen die Energiewende, auch erneuerbare Energien und das ist doch erst mal positiv zu beurteilen. Bei der Wasserkraft werden Sie aber auch selbst festgestellt haben, dass wir in Thüringen am Ausbauzenit angelangt sind. Bei Laufwasserkraftwerken haben wir kein großes Potenzial mehr, es sei denn, Sie wollen riskieren, dass wir weitere Diskussionen haben wie die im Ausschuss bis zum Ende geführte Diskussion um die Apfelstädt. Biomassekraftwerke sollen effizienter genutzt werden. Da sind wir bei Ihnen. Ich frage mich nur, warum die Ampelregierung in Berlin gerade genau für Biomassekraftwerke die Gewinnabschöpfung beschlossen hat, wo wir die eigentlich subventionieren und unterstützen müssten, damit die ihren Teil für die Energiewende im Rahmen der Sektorenkopplung stärker tragen können. Auch bei der Wasserstofftechnologie und bei Solaranlagen haben wir keinen Disput. Bei Solaranlagen sind wir der Meinung, dass die im Gleichklang zu Windkraftanlagen ausgebaut werden müssen, weil die quasi gemeinsam mit Windkraft komplementär sind. Meistens ist es so, außer in der Wetterlage, die wir in den letzten zwei Wochen hatten, dass wir entweder Sonne oder Wind haben. Deswegen brauchen wir insbesondere den Ausbau dieser beiden Anlagen. Abschließend für diesen Teil der Aktuellen Stunde noch ein kleiner Hinweis. Ihre Zahlen, die Sie genannt haben, sind auch schwierig. Aktuell im Jahr 2022 steuern wir darauf hin, dass erneuerbare Energie etwa einen Anteil von 45,6 Prozent an der deutschen Stromproduktion hat. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Mit mehr Energie!) Übrigens ist ganz viel Strom im Sommer nach Frankreich gegangen, weil dort die Atomkraftwerke nicht genutzt werden konnten. Es gibt Experten wie zum Beispiel Prof. Weber vom Fraunhofer-Institut in Freiburg, die haben gesagt, wenn es keine Ausbaubremse ab 2011/2012 gegeben hätte, könnten wir jetzt schon bei 80 Prozent sein. Jetzt schauen wir mal in die Geschichte, wer 2011 und 2012 mit in der Bundesregierung war, und das war die FDP – also kritisieren Sie sich am Ende selber. (Beifall DIE LINKE) Wir stehen vor großen Herausforderungen in der aktuellen Zeit. Welche das sind und wie wir die angehen, das erzähle ich Ihnen dann in der nächsten Aktuellen Stunde. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Möller von der Fraktion der AfD.

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Stefan Möller AfD

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Aktuelle Stunde der FDP umfasst den ganzen Widerspruch der sogenannten Energiewende in einem relativ kurzen Text. Es beginnt mit einer richtigen Feststellung, dass Windkraft unzuverlässig ist. Damit ist gemeint, dass sie nicht steuerbar ist, sondern nur abregelbar. Und, Herr Gleichmann, da habe ich gleich mal die erste Randbemerkung: Also nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Beim Auto ist es so, dass das fährt oder losfährt, wann ich es will, und bei der Windkraftanlage ist es so, dass die Strom erzeugt, wenn der Wind das will. Das ist ein deutlicher, feiner Unterschied. (Beifall AfD) Gesicherte Leistung gibt es bei Windkraftanlagen so gut wie gar nicht. Da sind wir im Promillebereich. Und von Speichern reden Sie zwar viel seit 2014, allein die Technologiefortschritte sind nicht so groß, dass da in absehbarer Zeit etwas Wirtschaftliches bei rauskäme, jedenfalls nicht in dem Umfang, wie es notwendig wäre. Dazu kommt, dass Sie gleichzeitig auch noch im Rahmen Ihrer Energiewende aus den stets verfügbaren Stromerzeugungsarten aussteigen wollen. Bei Kernkraft und Kohle haben Sie es schon beschlossen. Bei Gas ist es geplant. Die CDU hat da leider auch schon ihre Zustimmung erkennen lassen. Sie haben aktuell natürlich auch noch geschafft, dass Sie Deutschland vom Gasweltmarkt komplett abgekoppelt haben, sodass bei uns auch noch die Preise durch die Decke gehen. Das ist im Übrigen auch die Hauptfolge Ihrer ganzen Energiewendepolitik: astronomische Strompreise. Und – das geht mal in Richtung von Herrn Kemmerich –, Herr Kemmerich, klar, Herr Trittin hat, wie Sie sagen, eine idiotische Idee gehabt, aber jede idiotische Idee braucht auch jemanden, der sie umsetzt. Und da, lieber Herr Kemmerich, muss ich sagen, war die FDP volle Kanne mit dabei. (Beifall AfD) Die Energiewende ist kein rationales politisches Konzept, sondern sie ist letzten Endes, also der Energiewendebegriff im eigentlichen Sinne, ein Marketinggag, (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das wäre aber schlecht!) mit dem ein politisch herbeigeführter schlimmer Zustand für unbedarfte Wähler beschönigend umschrieben wird, um sie zu täuschen. Das ist die Energiewende, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Ehrlich und rational wäre es stattdessen, die Realitäten anzuerkennen. Ohne planbare Leistungen geht das nicht. Erneuerbare Energien können das nicht. Bei Wasserkraft geht es schon deswegen nicht, weil die auf Bestandsrechte beschränkt ist. Das hat uns die EU eingebrockt mit ihrer Wasserrechtsrahmenrichtlinie. Biomasse ist verdammt teuer, sorgt für Nitrateintrag ins Trinkwasser. Ich sage nur Stichwort „Energiepflanzenmonokulturen“. Außerdem verdrängt sie die Nahrungsmittelproduktion, was in einer Welt von Hungerkatastrophen ziemlich asozial ist. Solarenergie ist sicherlich betriebswirtschaftlich sinnvoll für wohlhabende Einfamilienhausbesitzer, aber volkswirtschaftlich taugt sie natürlich überhaupt nichts, weil sie die Strompreise explodieren lässt und im Fall einer Dunkelflaute wie die letzten zwei Wochen natürlich auch komplett versagt. Rational wäre es, wenn man auf moderne Kernkraft setzt, die übrigens, Herr Gleichmann, unter einem Cent die Kilowattstunde im Ausland produzieren kann – das würde auch hier gelingen – und nicht wie die durchschnittliche Vergütung von Windkraft 8,4 Cent teuer ist. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Wo wird das gemacht?) Welche Energieversorgungsart teuer ist und welche nicht – ich weiß nicht, wo Sie es rausgeschrieben haben, vielleicht aus der „Bummi“-Zeitung für Grüne, aber jedenfalls nicht aus den entsprechenden Fachpublikationen. (Beifall AfD) Außerdem schadet Windkraft – das ist auch bekannt – nicht nur den Preisen, sondern auch der Landschaft, den Menschen – Stichwort „Infraschall“ – und auch der Vogelwelt. Rational wäre es in dem Zusammenhang auch, wenn man darauf hinweist, dass mit Windkraft vor allem bestimmte Projektentwickler verdienen. Nicht wahr, Herr Müller? Damit verdient man sich eine goldene Nase. Großkonzerne können damit eine gesetzliche Rendite auf 20 Jahre hinaus erzielen, (Beifall AfD) sehr zuverlässig, tolle Sache, und bestimmte Parteien können sich durch Spenden natürlich auch sanieren – das ist auch eine feine Sache für sie –, nur für die Volkswirtschaft und für die Stromverbraucher ist es schlecht. Das gehört eben auch zur Ehrlichkeit dazu. (Beifall AfD) Und, meine Damen und Herren, zur Ehrlichkeit gehört auch – insbesondere sage ich das jetzt in Richtung FDP –, dass man den Windkraftinitiativen nicht das eine erzählt und dann das andere tut. Wenn man beispielsweise Bürgerinitiativen verspricht dagegenzustimmen, dass die Planung bei Windkraftanlagen nicht mehr rechtzeitig ausgeschrieben und in Amtsblättern bekannt gemacht wird, dann sollte man auch entsprechend abstimmen und nicht wie Sie dann doch beim letzten Plenum plötzlich dagegenstimmen, obwohl man das Versprechen erst zwei Tage vorher gegeben hat, womit ich eigentlich beim Endergebnis meiner Rede bin. Die Energiewende ist eine Täuschung, die Wohlstand vernichtet. Die FDP ist eine Partei der Enttäuschung, die Vertrauen vernichtet. Zur Lösung nicht nur unserer energiepolitischen Probleme braucht man es, dass niemand mehr auf beides hereinfällt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Dann hat Herr Abgeordneter Möller von der Fraktion der SPD als Nächster das Wort.

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Denny Möller SPD

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Rund und werte Zuschauer am Livestream, es macht mich fast sprachlos, Herr Kemmerich, nach der schon sehr ambivalenten Anmeldung Ihrer Aktuellen Stunde Ihren Redebeitrag hier überhaupt noch sachlich zu kommentieren, weil Ihrer offensichtlich von Sachlichkeit weit entfernt war, Herr Kemmerich, (Beifall SPD) und auch von Fakten weit entfernt. Ich weiß nicht, in welchem Jahrzehnt Sie heute Morgen aufgewacht sind, Anfang der 90er oder so, keine Ahnung, ich weiß es nicht, aber diese Frage, die Sie hier so aufgetan haben, dass wir auf Dauer noch die fossilen Energieträger nutzen werden müssen und das auch brauchen und die ausbauen sollten und dann am besten auch noch die Kernkraft, das tut doch zwei Dinge: Zum einen verstellt es den Blick auf die wahren Herausforderungen in die Zukunft hinein, auch von diesem Land. Zum Zweiten tun Sie noch etwas: Sie verneinen komplett, dass wir hier in Thüringen bei der Frage, die diese Wirtschaft am Leben hält, nämlich wo am Ende die Energie für diesen Energiehunger herkommt, die Möglichkeit haben, Wertschöpfung gerade bei der Energie zu einem Großteil auch in diesem Land zu organisieren. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Zu welchem Preis?) Die entscheidende Frage, zu welchem Preis, wäre nämlich: Wenn Sie weiterhin unbedingt die Kernenergie wollen, dann müssen Sie auch irgendwann mal sagen, wo sie existiert. In Thüringen existiert sie nicht. Es gab mal eine Planung für die Saalekaskaden, Sie können das gern fordern, das hier wieder aufzubauen, aber auch beim Thema „Atom“ werden wir doch immer wieder dieselben Debatten führen, die am Ende des Tages doch die Bevölkerung verunsichern, nämlich erstens die Frage: Wer bezahlt denn diesen ganzen Spaß der Atomenergie und der Nutzung dieser Atomenergie? Wer zahlt denn das im Moment? Das zahlt diese Gemeinschaft hier mit ihren Steuergeldern in Milliardenhöhen bis hin zu der Frage: Wie teuer ist es denn geworden, die Laufzeitverlängerung von einem Vierteljahr zu organisieren und zu bezahlen? Das wird nicht am Strompreis abgezahlt, sondern das bezahlt die Allgemeinheit über Steuergelder. Diese Frage verlassen Sie einfach. (Beifall SPD) Die zweite Frage, die Sie da komplett verlassen, ist die Frage: Wer zahlt denn den Müll? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wer zahlt denn den Geisterstrom?) Wer zahlt denn den Müll bei der Atomenergie? (Unruhe Gruppe der FDP) Herr Kemmerich, jetzt hören Sie mir zu, ich musste Ihnen doch auch zuhören. Es ist mir nicht leichtgefallen bei dieser Rede. Es ist mir wirklich nicht leichtgefallen, weil Sie eine Rede gehalten haben, die mindestens 20, wenn nicht 25 Jahre alt ist, weil Sie keine Frage für die Zukunft klären (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und weil Sie am Ende auch nicht klären, wie die Bundesregierung eine Grundsatzfrage bei der Energieversorgung geklärt hat – die neue Bundesregierung, unsere gemeinsame Ampel –, nämlich bei der Frage, erneuerbare Energien auszubauen und was wir flächentechnisch dazu leisten müssen. Das ist entschieden, das ist politisch entschieden. Das können Sie beklagen, Sie können die FDP im Bund gern deswegen hier verteufeln, aber es ist entschieden. Die Frage, die wir hier in Thüringen klären müssen, ist: Wie organisieren wir denn den Auftrag, den wir haben? Da können Sie mit dem Kopf schütteln, aber es gibt ein Gesetz. Der Bundestag hat die Gesetzeskompetenz, und es ist beschlossen. Und die Frage, die wir zu klären haben, und das ist das Urteil, worauf Sie ja auch abzielen, was es jetzt sogar zulässt, dass man in ganz Thüringen bei den beklagten Teilplänen übrigens wirklich auch in einigen Bereichen ganz wild überall sein Windrad aufbauen kann. Die Frage, die wir jetzt klären müssen: Wie bauen wir denn die Windräder hier dann am effektivsten? Wo ist es denn am effektivsten, ein Windrad aufzubauen? Und die Ideologiekeule, die die letzten Jahrzehnte hier durch dieses Land geflogen ist, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nicht in Thüringen?) nämlich, dass der Wald auf jeden Fall nicht angefasst werden darf, der aber gleichzeitig zwei Probleme löst, nämlich die eine Frage, wo ist denn die Fläche, wo stört sie denn am wenigsten und wo ist es denn am wirtschaftlichsten – das wurde völlig ausgeblendet. Das Bundesverfassungsgericht musste uns erst einmal sagen, dass wir das gar nicht verbieten dürfen, obwohl es ideologisch hier hochgetrieben wurde. Mit solchen Worten und mit solchen Reden, wie Sie sie heute hier geschwungen haben, versuchen Sie weiter, Thüringen hinter die Fichte zu führen bei der Frage der erneuerbaren Energien. Das können wir uns einfach schlicht und ergreifend nicht leisten. Deswegen bin ich froh, dass wir in den nächsten Wochen zwei Gesetze vorlegen werden, einmal die Windbeteiligung und zum Zweiten auch ein Solarenergiegesetz, weil es darum geht, die Erneuerbaren auszubauen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Gottweiss von der Fraktion der CDU.

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Thomas Gottweiss CDU

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen! „Kein Windkraft-Ausbau […] um jeden Preis“ – es ist schon erstaunlich, dass diese Aktuelle Stunde gerade von der FDP kommt, die mit ihrer Politik auf Bundesebene aktuell dafür sorgt, dass es einen Windkraftausbau um jeden Preis geben wird, ungezügelt und ungesteuert. (Beifall CDU) Frau Ministerin Siegesmund spricht gern davon, dass nun die Bremsen für den Ausbau der Windkraft endlich gelöst würden, die die Energiewende zu lange unnötig aufgehalten hätten. Frau Ministerin, ich möchte dieses Bild gern aufgreifen. Das, was die Grünen im Bund veranstalten mit Unterstützung der FDP, Herr Kemmerich, ist nichts anderes, als an dem Fahrzeug der Energiewende die Bremsschläuche durchzuschneiden. Wir befinden uns in einer Schussfahrt den Abhang hinunter (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sprechen Sie über die Klimakrise?) in Richtung ungezügeltem Wildwuchs der Windkraft und die Geschwindigkeit nimmt zu. Der umfassende Paradigmenwechsel, der durch das Osterpaket der Bundesregierung und das Wind-an-Land-Gesetz vollzogen wurde, wird dramatische Auswirkungen auf das Landschaftsbild in Thüringen haben. (Beifall CDU) In seiner tatsächlichen Wirkung ist das in der öffentlichen Diskussion noch gar nicht angekommen. Es gibt drei Aspekte, die hier unheilvoll zusammenspielen: erstens die gesetzliche Fixierung überbordender Flächenziele, zweitens die Abschaffung der Ausschlusswirkung von Vorranggebieten und drittens die Definierung der erneuerbaren Energien als Anlagen überragenden öffentlichen Interesses, die der öffentlichen Sicherheit dienen. Wir haben als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen Energieplan für Thüringen vorgelegt, aus dem für jeden nachvollziehbar, plausibel hervorgeht, dass wir mit knapp 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen den Thüringer Bedarf an Windstrom zur Erreichung der eigenen Klimaziele decken können. Die Vorgaben des Bundes sind nicht nur etwas ambitionierter, sondern gehen in Größenordnungen darüber hinaus. 2,2 Prozent der Landesfläche sind 35.640 Hektar für die Windkraft. Das bedeutet für Thüringen eine Stromproduktion von um die 30 Terrawattstunden Mitte der 2030erJahre allein aus Windkraft. (Unruhe DIE LINKE) Nimmt man die anderen Erneuerbaren hinzu, die sich in einem stabilen Stromnetz ergänzen müssen, sind wir damit etwa beim Dreifachen des eigentlichen Strombedarfs von Thüringen. Anstatt die Thüringer Interessen zu vertreten und sich gegen diese überbordende Last zu wenden, führt die Landesregierung unreflektiert die Vorgaben des Bundes einfach aus, wie wir im Entwurf des LEP sehen. Und wir sehen noch eine zweite Sache im Entwurf des LEP, dass auch die Abschaffung der Ausschlusswirkung von Vorranggebieten knallhart in Thüringen durchgesetzt wird. Ich zitiere aus dem LEP: „Außerhalb der Vorranggebiete ‚Windenergie‘ ist kein planerischer Ausschluss einer raumbedeutsamen Windenergienutzung vorzusehen. Die Ausweisung der Vorranggebiete ‚Windenergie‘ steht einer Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie durch Gemeinden in ihrem Gemeindegebiet nach § 249 Abs. 4 Baugesetzbuch nicht entgegen.“ Im Klartext: Auch wenn die Planungsgemeinschaften gezwungen werden, überbordende Flächenziele, die nicht zur Landschaft in Thüringen passen, umzusetzen, dürfen Gemeinden darüber hinaus eigene Flächen ausweisen. Und es kommt noch hinzu, dass auch außerhalb der Vorranggebiete der Regionalplanung und außerhalb der Konzentrationszonen in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden Windräder gebaut werden können. Die Emissionsschutzbehörden, die über entsprechende Anträge außerhalb von Vorranggebieten zu befinden haben, müssen beachten, dass § 2 des EEG 2023 vorsieht, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen in überragendem öffentlichen Interesse sind und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das heißt im Klartext, dass erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführende Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Sie sehen also: Deutschland schafft die Steuerung der Windkraft ab und sorgt für einen ungezügelten und ungebremsten Ausbau der Windkraft, also einen Ausbau um jeden Preis, wie die FDP es in dieser Aktuellen Stunde formuliert hat. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Nächste Rednerin ist jetzt Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Gruppe der Bürger für Thüringen.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuhörer, liebe Kollegen Abgeordnete, kaum hat das Bundesverfassungsgericht das Thüringer Waldgesetz außer Kraft gesetzt, werden die Stimmen für mehr Windkraft erwartungsgemäß lauter. Die Nachricht aus Karlsruhe ruft nun natürlich auch alle Bürgerinitiativen gegen die geplanten Windräder im Wald auf den Plan – und das zu Recht. Es sind Menschen, die sich um Nachhaltigkeit in ihrem Lebensraum sorgen. Und ich wiederhole: CO 2 ist kein Schadstoff, CO ist ein Rohstoff, der in 2 den Kreislauf gehört. Und Wald verarbeitet CO zu 2 dem von uns so überlebenswichtigen Sauerstoff. Jedermann weiß, dass der Anteil Deutschlands am weltweiten CO ‑ Ausstoß bei ungefähr 2 Prozent 2 liegt. Auf Thüringen bezogen reden wir von sagenhaften 0,09 Prozent. Was das für den Einfluss Thüringens auf das Weltklima – selbst bei theoretischer Senkung auf null – bedeutet, sollte sich jeder mit mathematischen Grundkenntnissen ausrechnen können. Deshalb müssen wir nicht unsere Wälder zerstören. Selbst wenn wir das hochschädliche Treibhausgas SF in den Anlagen außer Acht lassen, das einen 6 ganzen Teil der eingesparten CO -Emissionen wie2 der zunichtemacht, ist die Effizienz der Windräder viel zu schlecht. Das hat sowohl technologische als auch politische Gründe. Aus den Anhörungen des Umweltausschusses ist bekannt, dass die effektive Leistung der Windräder weniger als 20 Prozent der normativen Nennwerte beträgt. Darüber hinaus müssen Anlagen auch abgeschaltet werden, wenn an der Strombörse mal wieder spekuliert wird, und das ist politisch gewollt. Mehr Windräder bringen also nichts, solange die Rahmenbedingungen nicht anders sind. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist eine Spekulation von Ihnen!) Was Windräder im Wald allerdings für das schon geschädigte Ökosystem des Waldes bedeuten, sollte jedem, der es mit Naturschutz wirklich ernst meint, klar sein: Bodenversiegelung, Zerstörung von grundwasserführenden Schichten, Einfluss auf die Trockenheit auf hinter den Anlagen liegende Gebiete und nicht zuletzt die verheerende Wirkung auf Vögel und Fledermäuse. Das muss jeden Naturschützer gegen Windräder im Wald aufbringen und kämpfen lassen. Dabei gibt es technische Lösungen, wie wir bei den vorhandenen Windrädern die Effizienz um das Zwei- bis Vierfache steigern können. Mit innovativen technischen Lösungen diese Effizienz zu steigern, bringt viel mehr als der Bau neuer Windräder. Es geht beispielsweise um intelligente Regelungssoftwaremodule, wie zum Beispiel passgenaue Retrofits. Es geht auch um Speichertechnologien, die existieren und die produktionsreif sind. So können zum Beispiel Speichercontainer an dem Fuß von Windenergieanlagen sie effektiver vor Abschaltung schützen. Diese Technologien sind verfügbar. Dies muss der Weg sein und nicht die Zerstörung von Waldflächen. Der Wald braucht Aufforstung und Erneuerung, unser Wald braucht Waldhygiene. Wenn wir in Thüringen einen Bonus für die Absorption von CO durch Waldflächen auf den Weg bringen wür2 den, müssten auch Waldbesitzer nicht als Notnagel auf Windräder in ihren Wäldern zurückgreifen. Kommen wir zum Zeitraum, in dem diese Maßnahmen greifen können. Die technologischen Lösungen zur Effizienzsteigerung vorhandener Windenergie- und auch Solaranlagen sind entweder schon jetzt nutzbar oder kurz vor der Marktreife. Der Bau neuer Windräder würde deutlich länger dauern. Lassen Sie uns also einen Weg gehen, der zu uns passt, vernünftig, pragmatisch und wissenschaftlich fundiert ist.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es einleitend nur so ausdrücken: Es ist immer wieder erschütternd, mit welcher Ignoranz gegenüber den Herausforderungen unserer Zeit die FDP hier in Thüringen Energiepolitik macht. Dabei könnte es so einfach sein. Die Thüringer FDP müsste eigentlich nur nachvollziehen, was ihre Bundespartei als Teil der Regierung in diesem Jahr völlig zu Recht auf den Weg gebracht hat. Über unterschiedliche Gesetzespakete, zum Beispiel das Wind-an-Land-Gesetz, haben die Ampelfraktionen endlich den längst überfälligen Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Das Stichwort dazu hieß: Freiheitsenergien. Und so ganz falsch ist dieser Begriff tatsächlich nicht. Wir haben in diesem Jahr mit voller Wucht vor Augen geführt bekommen, wie problematisch die fossile Abhängigkeit von diktatorischen Regimen ist. Es wurde deutlich, dass jede regenerativ erzeugte Kilowattstunde eben auch ein Stück Unabhängigkeit von Russland und auch ein kleines Stück Unterstützung für den Freiheitskampf der Ukraine bedeutet. Der Begriff „Freiheitsenergien“ ist auch deswegen passend, weil sie uns mittelfristig unabhängig und frei von den Preisschwankungen eines fossilen Energiesystems machen. Bezahlbare regionale Energie ist nicht nur für Thüringer Verbraucherinnen ein Bonus, sondern auch für unsere heimische Wirtschaft. Anstatt nun aber den Ausbau der Erneuerbaren auch auf Landesebene zu unterstützen, hat sich die Thüringer FDP dazu entschieden, die von ihrem Bundesvorsitzenden als Freiheitsenergien bezeichnete Windenergie weiter auszubremsen. Das zeigt sie nicht nur mit dieser Aktuellen Stunde. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das von der FDP mitinitiierte Thüringer Windkraftverbot im Wald erst jüngst für nichtig erklärt hat, hat sie nun erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung dieses Waldgesetzes eingebracht. Auf diesen werden wir detaillierter eingehen, wenn er im Plenum dann zur Beratung steht. Aber es kann schon so viel vorab gesagt werden: Wirklich gelesen haben Sie, Herr Kemmerich, die Begründung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn dort ist festgehalten – und jetzt zuhören! –, dass der Ausbau der Windenergie faktisch einen unverzichtbaren Beitrag zu der verfassungsrechtlich gebotenen Bekämpfung der Klimakrise darstellt. So steht es in der Begründung dieses Urteils. Aber selbst höchstrichterliche Beschlüsse bringen Sie und die Thüringer FDP wohl leider nicht dazu, den einmal eingeschlagenen Anti-Windkraftkurs auf Realitätstauglichkeit zu überprüfen. Umso bemerkenswerter ist, dass sich die FDP zwar gern als wirtschaftsfreundlich etikettiert, dann aber alle ökonomischen Begründungen, die für die Energiewende sprechen, einfach ignoriert. Herr Kemmerich, von den unterschiedlichsten Forschungseinrichtungen, darunter sind auch konservative und liberale, wurden mittlerweile Energiewendeszenarien vorgelegt, die alle eines gemeinsam haben: Sie zeigen, dass ein 100-Prozent-erneuerbares-Energiesystem sowohl technisch als auch kosteneffizient umsetzbar und auch versorgungssicher ist. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das ist einfach schlichtweg falsch!) Das steht da. Das müssten Sie mal lesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es ist eben auch nicht überraschend, dass sich die FDP in ihrem Begründungstext zur Aktuellen Stunde auf eine angebliche Auswertung der Bundesnetzagentur bezieht. Dieser Verweis ist mehr als unredlich, denn es handelt sich hier nicht um ein Dokument der Bundesbehörde, sondern um einen Artikel der „Neue Zürcher Zeitung“, die sich für ihre Recherche in einer methodisch zumindest fragwürdigen Herangehensweise der Datensätze der Bundesnetzagentur bedient hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu der Aussagekraft der zitierten 21 Prozent Auslastung nur zwei Anmerkungen: Trotz dieser angeblich so schlechten Auslastung ist eine mit Windenergie erzeugte Kilowattstunde nur halb so teuer wie eine durch Atomkraft hergestellte Kilowattstunde. Da sind die gesellschaftlichen Folgekosten nicht mal eingerechnet. Fast schon lustig ist, dass sich Windkraftgegner die Argumente immer so zurechtdrehen, wie es ihnen passt. Denn es gibt gute Gründe, dass Windräder in manchen Zeiten im Jahr durchaus stillstehen, zum Beispiel während des Vogelzuges. Trotzdem ist und bleibt die Windenergie der effizienteste und kostengünstigste Energieträger. Zum Abschluss dieses Redebeitrags appellieren wir als Bündnis 90/Die Grünen daher an die Thüringer FDP, die Realitäten dieser Zeit endlich anzuerkennen und Energiewende und Klimaschutz tatsächlich ganzheitlich und nicht ideologisch zu denken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es jetzt keine weitere Wortmeldung. Dann erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Siegesmund das Wort.

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Anja Siegesmund

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Herr Kemmerich, ich habe gelesen, dass die Gruppe der FDP den Titel der Aktuellen Stunde mit „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“ angemeldet hat. Ich habe mich gefragt, warum. Und ich frage mich tatsächlich weiter: Warum? Das ganze Jahr war davon geprägt, wie wir in Zeiten von Putins Angriffskrieg die Energieversorgung stabil machen, die Energiepreise wieder senken und den Ausbau der Erneuerbaren ankurbeln. Und Sie bekämpfen eine der günstigsten, bezahlbaren und zukunftsträchtigsten Möglichkeiten, genau dieses System auszubauen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie ist nicht grundlastfähig!) Warum, Herr Kemmerich? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das habe ich Ihnen erklärt!) Ein Jahr Ampelregierung im Bund, der Bund entfesselt die Erneuerbaren mit dem Wind-an-Land-Gesetz. Es gibt ein Planungsbeschleunigungsgesetz, es gibt seit heute sogar ein neues Ausschreibungsmodell, um Windenergie, um Erneuerbare zu entfesseln, unsere Energieversorgung zu stabilisieren und in dieses Jahrzehnt der Transformation zu bringen. Sie sitzen mit am Kabinettstisch in Berlin. Warum, Herr Kemmerich? Warum machen Sie ein Jahr Ampelergebnisse in der schwierigsten aller Zeiten, in diesem historischen Jahr, wo wir sehen, dass es darauf ankommt, sich von Putins Krieg deutlich zu distanzieren, die Unabhängigkeiten zu lösen und auf eigene Füße zu kommen, gerade auch für unsere Wirtschaft, warum stellen Sie das infrage? Mein Warum bleibt bestehen. Ich will Ihnen auch sagen, dass ich wirklich langsam daran zweifle, dass Sie überhaupt wissen, dass Sie in Berlin mitregieren, denn so diametral kann man sich gar nicht zu dem, was Ihr Chef auf Bundesebene erklärt, stellen. Die Abgeordnete Laura Wahl sprach gerade von Freiheitsenergien. Ich will Sie mal an was erinnern: Ihre Partei gibt es seit 74 Jahren. 74 Jahre, so twitterte es diese Woche Christian Lindner, er sei stolz auf die liberale Idee. Er twitterte: „Diese Woche feiern die Liberalen 74, vor 74 Jahren gegründet als“ – Achtung – „Verfechterin für Freiheit, für Fortschritt, für Bürgerrechte und für Privateigentum.“ Das scheint ja für alles zu gelten, aber nicht für die Energieversorgung. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Wenn man sich diese Selbstzuschreibung anschaut, wenn man das neben ihre Aktuelle Stunde legt, dann müssen Sie wirklich mal über den Kern Ihrer liberalen Politik in Thüringen nachdenken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wenn Sie die Verfechterin für Freiheit wären, sehr geehrter Herr Kemmerich, wenn die FDP Thüringen die Verfechterin für Freiheit wäre, dann würde sie selbstverständlich Technologieoffenheit übrigens auch bei der Energie unterstützen. Und Technologieoffenheit heißt nicht der Ausschluss der Erneuerbaren. Technologieoffenheit heißt: kämpfen für Unabhängigkeit, und zwar mit funktionierenden Möglichkeiten vor Ort Wertschöpfung zu generieren, also mit Bioenergie, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Was ist denn mit der Gasgewinnung?) mit PV, mit Wasserkraft und natürlich auch mit Windenergie. Was Sie mit Technologieoffenheit meinen, ist alles außer Erneuerbare. Und das funktioniert nicht. Die Rocket Science müssen Sie mir erklären. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wir nutzen Fracking-Gas, LNG aus der ganzen Welt, aus Katar. Was ist denn damit?) Und deswegen frage ich Sie, warum.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Herr Kemmerich, bei Ihrer Rede habe ich um Ruhe gebeten, jetzt bitte ich Sie um Ruhe.

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Anja Siegesmund

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Wie kann es also sein, dass die liberale Idee einer freiheitlichen Energieversorgung von Ihnen nicht erkannt wird? 74 Jahre FDP – Verfechterin für Freiheit – ich sehe nicht, dass Sie die Freiheit dieses Landes, in dem Sie auch dazu beitragen, sich unabhängiger in der Energieversorgung zu machen, wirklich verstanden haben. Herr Lindner bezeichnete sie als Verfechterin für Fortschritt. Erst heute hat das IHK-Wirtschaftsbarometer interessante Zahlen veröffentlicht. Sie alle wissen, dass in diesen Zeiten, wo insbesondere Gas und Strom deutlich teurer sind, wo es heute gut ist, dass Gas- und Strompreisbremse auf Bundesebene endlich verabschiedet wurden, gerade bei den Menschen, die hier im Rund sitzen, die Frage der Preise wirklich drückt. Und hier sitzt die fossile Fraktion und die, die nicht verstanden hat, im Sommer, als zum Beispiel in Frankreich die Hälfte aller AKWs vom Netz gehen musste, weil es zu heiß war, um die zu kühlen, dass eine sichere Energieversorgung den Ausbau der Erneuerbaren bedeutet. Und hier sitzt die Fortschrittskoalition. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur eines sagen: (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist ja lächerlich!) Den liberalen Wert des Fortschritts, den haben Sie offenbar völlig vergessen. (Unruhe Gruppe der FDP) Und damit Sie vielleicht verstehen, was Fortschritt für Thüringen heißt, insbesondere in der Wirtschaft – hören Sie doch wenigstens mal zu, was IHKPräsident Bauhaus heute gesagt hat zum IHK-Wirtschaftsbarometer, weil ich dachte, Kern der liberalen Politik wäre auch wirtschaftsfreundliche Politik –, zitiere ich: „87 Prozent der befragten Unternehmen“ wollen „den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien“. 87 Prozent, Herr Kemmerich, wollen Fortschritt. „Versorgungssicherheit und Zukunftsinvestitionen gehen bei der regionalen Wirtschaft Hand in Hand und dürfen sich einander nicht ausschließen.“ Ich zitiere weiter Herrn Bauhaus – Herr Kemmerich, hören Sie bitte zu –: „Der Ausbau der Erneuerbaren muss nun spürbar beschleunigt werden,“ – Dieter Bauhaus – (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Auch Dieter Bauhaus kann sich irren!) „ohne dass es zu Versorgungsschwierigkeiten kommt. Dazu müssen“ alle an den „Tisch, um notwendige Lösungen und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“ Danke an die IHK, danke an Herrn Bauhaus für diese Klarheit, das ist Fortschritt für Thüringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bleibe beim Zitat Ihres Parteivorsitzenden: Liberaler Kerngedanke wäre, dass Sie Verfechterin für Freiheit, Fortschritt, Bürgerrechte und Privateigentum sind. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Der wird begeistert sein!) Ich komme jetzt zum Punkt „Bürgerrechte“. Warum verwehren Sie es denn den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Bürgerenergiegenossenschaften dafür einsetzen, Energie wie PV-Anlagen oder Windenergieanlagen selber auszubauen, Wertschöpfung zu stärken? Warum verwehren Sie den Menschen an dieser Stelle, ihre Rechte wahrzunehmen? Ich frage Sie also: Wie ernst meinen Sie es mit der Frage der Bürgerrechte? Und schließlich Privateigentum: Sie wollen also beim Thema „Privateigentum“ nach wie vor der Überzeugung sein, Sie haben zu entscheiden, ob ein Waldbesitzender am Ende sich dafür entscheidet, auf einem Forstgebiet, wo beispielsweise der Borkenkäfer gewütet hat und möglicherweise eine Windenergieanlage dazu beitragen könnte, 3.000 Haushalte mit sauberer Energie zu versorgen. Sie wollen entscheiden, ob er das darf oder nicht? Und Sie haben ihm seine Freiheit genommen. Und das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht entsprechend geurteilt hat. Herr Kemmerich, der Kern liberaler Politik ist der Schutz des Privateigentums, nicht die Einschränkung des Privateigentums. (Unruhe Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Eigentum verpflichtet!) Ich komme also zu dem Schluss: Wenn die Idee liberalen politischen Stils war, Verfechterin für Freiheit, Fortschritt, Bürgerrechte und Privateigentum zu sein, mag das für alles gelten, aber es gilt nicht für die Energiepolitik der Liberalen in Thüringen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist Ihre selektive Wahrnehmung, Frau Ministerin!) Und jetzt noch drei Sätze, damit Sie verstehen, wo die Reise hingehen muss, weil das, was die Ampel auf den Weg gebracht hat, völlig richtig ist. Es geht in diesen Tagen um Sicherheit. Energiepolitik ist Sicherheitspolitik. Jeder muss seinen Beitrag dazu vor Ort leisten. Und wenn, Herr Kemmerich, Sie das nicht verstehen, dann kann ich an der Stelle Ihnen nur ein Zeugnis ausstellen: Eine zukunftsfähige Politik für Thüringen bedeutet, dass wir gerade auch auf die 70.000 KMU, die wir in Thüringen haben, hören. Und wir haben Listen ohne Ende von Unternehmen, die uns fragen, wo sie ihre Produktion mit sauberer, erneuerbarer Energie auf den Weg bringen können; viele, viele Unternehmen. Ihnen scheint egal zu sein, ob die Glasindustrie in Thüringen eine Zukunft hat, die braucht Windenergie. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Die braucht grundlastfähige Energie!) Ihnen scheint egal zu sein, ob die Automobilindustrie in Thüringen eine Zukunft hat, die braucht Erneuerbare. Und Ihnen scheint egal zu sein, dass die günstigste Form, Energie zu erzeugen und zu nutzen, die Erneuerbaren sind. Herr Kemmerich, 74 Jahre liberale Idee, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Hören Sie auf, uns zu erklären, was Freiheit bedeutet, Frau Ministerin!) vergewissern Sie sich einfach dessen, wo Sie herkommen. Manchmal ist die Frage, welche Werte wir eigentlich gerade auch in Thüringen in Krisenzeiten und in stürmischen Zeiten tragen, eine, die dazu führen könnte, gemeinsam die Dinge zu bewegen. Ich lade Sie jedenfalls dazu ein. Machen Sie den Weg dafür frei, dass die Erneuerbaren die günstige und zukunftsfeste und innovative Energiegestehungsform der Zukunft für Thüringen sein können, denn diese ist möglich und das schulden wir den Menschen in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“

Auch hier sind die Redezeiten erschöpft für diesen Teil der Aktuellen Stunde, deswegen schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Ich rufe auf den dritten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6832 Für die antragstellende Gruppe erhält Frau Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Wir Bürger für Thüringen haben unsere Aktuelle Stunde aus gegebenem Anlass – es geht natürlich auch um das Karlsruher Urteil – unter die Überschrift „Klimaschutz versus Naturschutz“ gestellt, und das aus gutem Grund. Nicht nur Windräder um jeden Preis, wie von mir bereits heute ausgeführt, sind mit Umweltschutz nicht immer zu vereinbaren, es geht um die ganze Energiepolitik der Bundesrepublik und des Freistaats. Es geht bei einer vernünftigen Energiepolitik um das energiepolitische Zieldreieck Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Dazu braucht es strategische Konzepte, die auf Dezentralität, Kreislaufwirtschaft und Einheit mit der Natur ausgerichtet sind. Einseitige Fokussierung auf Windkraft ist dem entgegengesetzt. Der Naturschutz darf allerdings bei allen Energieerzeugern nicht geopfert werden. Negativbeispiele gibt es da in vielen Bereichen: Sonnenfarmen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen. Dabei gibt es genügend Industriebrachen, die dafür infrage kämen. Abbau von Wehren aufgrund von fragwürdigen EUGesetzen zur Gewässerdurchleitung, obwohl diese Wehre teilweise seit Jahrhunderten bestehen und für Wasserkraftnutzung geeignet wären. Das würde auch getan, wenn nicht die Betreiber solcher Wasserkraftanlagen völlig überdimensionierte Fischtreppen nur zu 50 Prozent gefördert bekämen, der Rückbau des Wehres aber zu 100 Prozent vom Staat übernommen wird. Oder das Beispiel Apfelstädt: Hier wird geradezu im Brennglas deutlich, was passiert, wenn Energiepolitik versus Umweltschutz betrieben wird. Das Wasser der Apfelstädt wird ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung zur Ökostromgewinnung in großen Teilen an seinem natürlichen Flussbett vorbei durch die Westringkaskade direkt nach Erfurt umgeleitet. In diesen Bypass sind zwei Turbinen zur Stromgewinnung eingebaut, die im Jahr rund 20 Millionen Kilowattstunden erzeugen. Dabei nimmt man im Flusslauf der Apfelstädt mehrere kleine Wasserkraftwerke, die nun über 50 Prozent im Jahr keinen Strom mehr erzeugen, außer Betrieb. Die Bürgerinitiativen vor Ort haben unwiderlegbar dargestellt, welchen Schaden der Betrieb der Westringkaskade dem natürlichen Lebensraum der Apfelstädt zufügt. Besitzer der Wasserkraftanlagen haben ihren wirtschaftlichen Schaden dokumentiert. Doch die Landesregierung übergeht all das und geht zur Tagesordnung über – ein beredtes Beispiel dafür, wie die Bürger hier in Thüringen ernst genommen werden. Wir haben in Thüringen die Möglichkeit, Energie regional und umweltverträglich zu erzeugen. Wir müssen nur die Menschen vor Ort fragen. Doch lähmende Bürokratie und sinnbefreite Vorschriften wie die genannten Fischtreppen verhindern das nur allzu oft und der Umweltschutz wird dabei fast immer ganz hinten angestellt. Dabei gäbe es so viele Möglichkeiten, erneuerbare Energien zu erzeugen, ohne die Umwelt zu schädigen. Kluge Ideen dazu gibt es genug: Solardächer auf Supermarktparkplätzen zum Beispiel, die gleich mehrfach Nutzen bringen, Schatten- und Regenschutz für die Kunden inbegriffen; bessere Ausnutzung der vorhandenen Anlagen durch Speicher- und Regelungstechnologien; Wasserstoff herzustellen und in Gasnetze anstelle von Erdgas einzuspeichern funktioniert schon in Pilotprojekten; Atommüllaufbereitung zur Energiegewinnung anstatt Endlagersuche und nicht zuletzt die Nutzung von CO für die Kraftstoffprodukti2 on. Es geht also um Energiepolitik mit Augenmaß, die die Umwelt schützt anstatt sie anders, aber weiter zerstört. Danke.

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir gerade schon eine Aktuelle Stunde zur Windenergie hinter uns gebracht haben, jetzt gleich die nächste, allein mit dem Unterschied, dass sich nun überhaupt kein Anknüpfungspunkt für eine ernsthafte Debatte mehr finden lässt. Die antragstellende Gruppe Bürger für Thüringen diffamiert in ihrem Begründungstext all diejenigen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen als „Klimaindustrie“. Damit wird bewusst ein Ton gesetzt, der die Debatte über einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie erst gar nicht ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Thüringer Waldgesetz festgestellt, dass die Windenergie auf Forstflächen eben nicht pauschal ausgeschlossen werden darf. Daraus folgt, dass für die naturverträgliche Errichtung von Windenergieanlagen in Wald- und Forstgebieten Kriterien gegeneinander abgewogen werden müssen. Daraus folgt logischerweise übrigens auch, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Forst naturverträglich erfolgen kann. Das sei hier einmal deutlich festgestellt. Diesen Abwägungsprozessen wollen sich die Antragstellerinnen trotz des höchstrichterlichen Beschlusses aber offensichtlich erst gar nicht stellen. Da im Titel der Aktuellen Stunde ein falscher Gegensatz zwischen Klimaschutz und Naturschutz aufgemacht wird, möchte ich hier noch einmal den dritten Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zitieren: „Gegen […] pauschale landesrechtliche Verbote von Windenergieanlagen im Wald spricht auch, dass der Ausbau der Nutzung der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der verfassungsrechtlich durch Art. 20a GG und durch grundrechtliche Schutzpflichten gebotenen Begrenzung des Klimawandels leistet und zugleich die Sicherung der Energieversorgung unterstützt.“ Unsere Wälder leiden massiv unter der Klimakrise. Das hat auch der am Dienstag vorgestellte Waldzustandsbericht wieder deutlich gezeigt. Es muss daher immer wieder deutlich betont werden: Der langfristig einzig wirksame Waldschutz liegt in einem konsequenten Klimaschutz. Der zitierte Leitsatz unterstreicht noch einmal sehr deutlich, wie wichtig der Ausbau der Windenergie für die Bekämpfung der Klimakrise ist. Da die fehlende Flächenverfügbarkeit eines der wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau dieser ist, sind die wirklichen Waldschützerinnen also diejenigen, die unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes geeignete Flächen zur Nutzung der Windenergie in Wirtschaftswäldern zur Verfügung stellen. Nur vorgeblich für Wald- und Naturschutz stehen hingegen diejenigen, die wie die antragstellende Gruppe ganz bewusst die tatsächlichen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf den Naturhaushalt falsch darstellen. So wird im Begründungstext behauptet, die CO -Bindungsfähigkeit des Waldbo2 dens sei wegen der Windkraftanlagen nicht mehr gegeben. Tatsächlich wird aber durch den Betrieb einer einzigen Windenergieanlage im Wald bereits nach einem Tag so viel CO vermieden, wie der 2 Waldboden auf der gleichen Fläche in einem Jahr binden könnte. Allein schon ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt, dass es bei der Ablehnung der Windenergie im Forst häufig eben nicht um den Waldschutz geht, sondern eher um eine instrumentelle Gelegenheit, die Windenergie grundsätzlich abzulehnen. Wie wäre es sonst zu erklären, dass woanders der Ausbau der Windenergie im Wald in den parteipolitisch unterschiedlichsten Regierungskoalitionen umgesetzt wurde? Thüringen hat einen Waldanteil von 34 Prozent und ist deshalb gut beraten, sich an den anderen waldreichen Bundesländern zu orientieren. In Thüringen steht gerade einmal 1 Prozent der installierten Windenergiekapazität im Forst. In unserem Nachbarland Hessen stehen hingegen 58 Prozent, in Rheinland-Pfalz 33 Prozent, in Baden-Württemberg 57 Prozent und in Bayern 31 Prozent der Windräder im Wald. In Thüringen noch mal: 1 Prozent! Ich habe bereits in der vorhergehenden Aktuellen Stunde ausführlich dargelegt, dass wir uns ein Weiter-So angesichts der Energiepreiskrise, angesichts der Klimakrise nicht mehr leisten können. Wir wünschen uns deshalb von den demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Landtag, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch gründlich zu lesen und endlich an der Umsetzung konstruktiv mitzuarbeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gottweiss von der CDU-Fraktion.

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Thomas Gottweiss CDU

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Bergner, ich war schon etwas erstaunt, welche Schlüsse Sie alles aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Thüringer Waldgesetz ziehen können bis hin zur Apfelstädt. Das war ein Schlenker, der mir etwas weit ging. Ich will hier noch mal ausdrücklich betonen, dass das Bundesverfassungsgericht ein klares Urteil gesprochen hat. Das bezieht sich aber nicht auf die inhaltliche Frage, ob man grundsätzlich Windkraft im Wald verbieten kann oder nicht. Das Urteil beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Frage, welche Ebene die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung hat. Die liegt nach der Rechtsprechung eindeutig beim Bund. Leider ist nicht ersichtlich, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz, die ihm zusteht, auch nutzen wird. Im Gegenteil, wir haben in der vorhergehenden Aktuellen Stunde bereits herausgearbeitet, dass die Bundesregierung in eine ganz andere Richtung unterwegs ist. Ich möchte hier noch einmal in Erinnerung rufen, dass es drei Aspekte sind, die unheilvoll zusammenspielen. Erstens – die gesetzliche Fixierung überbordender Flächenziele, zweitens – die Abschaffung der Ausschlusswirkung von Vorranggebieten und drittens – die Definierung der erneuerbaren Energien als Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse, die der öffentlichen Sicherheit dienen. Die Umsetzung des 2,2-Prozent-Flächenziels in Thüringen untermauert durch die Teilflächenziele des LEP werden dazu führen, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften massiv in die Thüringer Wälder hineingehen müssen. Dies gilt insbesondere für Südwestthüringen und Ostthüringen. Derzeit sind in Südwestthüringen aufgrund der schwierigen geografischen Verhältnisse lediglich 0,31 Prozent der Fläche ausgewiesen. Jetzt wollen Sie das auf 1,3 Prozent der Fläche steigern. Das ist Wahnsinn. Das zusätzliche Prozent wird fast ausschließlich im Wald realisiert werden müssen. Ähnliches gilt für Ostthüringen. Die Abschaffung der Ausschlusswirkung wird zusätzlich dazu führen, dass auch außerhalb von Vorranggebieten im Wald Windenergieanlagen errichtet werden können. Zusätzlich wird auch hier das Prinzip des überragenden öffentlichen Interesses einen immensen Druck auf die Genehmigungsbehörden ausüben. Wenn Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig lesen würden, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, müssten Sie sich selbst eingestehen, dass eine steuernde Planung der Windkraft im Wald auf Kalamitätsflächen nicht möglich ist. Beim Bodenrecht hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz, das Land kann die Eigentumsrechte der Waldbesitzer nicht ohne erhebliche Gründe einschränken. Der Bund hat die Windkraft im Außenbereich privilegiert und meint damit ausdrücklich auch die Wälder. Nirgends ist auf Bundesebene geregelt, dass dies nur für Kalamitätsflächen gilt. Es gilt ausdrücklich für Wald. Das müssen die Regionalen Planungsgemeinschaften und die Genehmigungsbehörde beachten. Windkraft im Wald ist erlaubt, Waldbesitzer mit gesundem Wald dürfen nicht schlechter behandelt werden als Waldbesitzer mit gestorbenem Wald. Der Anspruch von Ministerpräsident Bodo Ramelow, es wird kein Baum für die Windkraft in Thüringen gefällt werden, ist eine Täuschung der Wähler. Wir müssen die Rechtsprechung selbstverständlich akzeptieren. Wir müssen auch akzeptieren, dass das Bundesrecht Landesrecht bricht und dass der Bund uns alle Instrumente der Windkraftsteuerung aus der Hand geschlagen hat. Aber man kann doch eine eigene Position dazu entwickeln. Wir als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag bleiben dabei: Der Thüringer Wald muss geschützt werden, auch vor der Windkraft. (Beifall CDU) Und wir verstehen es nicht, mit welcher Freude die Vertreter von Rot-Rot-Grün sich darüber freuen können, dass der Thüringer Wald stirbt, nur, weil Sie jetzt endlich den Wald aus Bäumen mit einem Wald aus Windrädern ersetzen können. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Herr Gott- weiss, bleiben Sie bei der Sache!) Wir teilen diese Position ausdrücklich nicht. Wir kämpfen weiter um jeden Hektar Wald. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt in die Lüftungspause, das heißt, es geht hier um 16.22 Uhr weiter. Ich darf noch mal daran erinnern: Sie müssten während der Lüftung bitte den Raum verlassen, sonst funktioniert das hier nicht mit dem Luftaustausch. Und dann können wir uns erfrischt hier um 16.22 Uhr wieder einfinden.

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollten eigentlich um 16.22 Uhr fortfahren, die Anwesenheit ist noch etwas – das ist schön, dass die Regierung da ist, Frau Ministerin –, die Anwesenheit ist dennoch noch etwas licht. Ich würde die Anwesenden der jeweiligen Fraktionen bitten, da noch mal hinterherzutelefonieren. Mit Blick darauf, dass die antragstellende Gruppe zum aktuellen Punkt noch überhaupt nicht vertreten ist, hoffe ich, dass die Kolleginnen und Kollegen das über Lautsprecher hören. Wir fahren jetzt fort in der Beratung des dritten Teils der Aktuellen Stunde. Das Wort hat Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne und am Livestream! Die Begründung dieser Aktuellen Stunde lässt tief blicken – blicken in den Zustand der Antragsteller, die noch gar nicht wieder im Raum sind. Da wird von einer ominösen Klimaindustrie geschwurbelt, die auf Kosten der Natur ihr Interesse durchsetzt. Weiter wird gefordert, dass Waldflächen nicht durch Wind- und Solarenergie ersetzt werden dürfen. Und zudem erfahren wir noch, dass allein durch mehr Effektivität die Erzeugungskapazitäten an erneuerbaren Energien erreicht werden können ohne jeglichen Zubau. Das habe ich jetzt noch mal so schön zusammengefasst. Wenn man das so liest, könnte man sich vorstellen, es ist heute nicht der 14. Dezember, sondern der 1. April. Aber um da noch einmal etwas sachlich zu antworten: Die fachlich unsinnige Einschränkung der Windenergienutzung auf die Offenlandstandorte in Thüringen lag nicht einmal in der Entscheidungsmacht des Landes. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gesagt, das haben wir heute auch schon mehrfach gehört. Doch genau die Argumentationslinien, wie wir sie in der Begründung dieser Aktuellen Stunde lesen können, haben das Land Thüringen unter dem Druck der Christdemokraten zu dieser Schönwettergesetzgebung gezwungen. Und das war sie, Herr Gottweiss, das können Sie jetzt nicht nachträglich auf den Bund schieben. Sie haben hier versucht, Sie haben sozusagen die Minderheitskoalition damals erpresst mit der Frage, geht das ganze Land vor die Hunde und hat keinen Landeshaushalt oder verabschieden wir ein ideologisches Gesetz, nämlich das Wind-im-Wald-Gesetz. Jetzt schauen wir noch einmal ein Stück weit auf diese Frage des Naturschutzes, denn das eine ist, dass Naturschutz und Klimaschutz zwei gleiche Zielrichtungen haben, und das andere ist die Realität unseres Waldes. Die Dürren der letzten Jahre haben vor allem dem Wald massiv zugesetzt. Aktuelle Zahlen von dieser Woche zeigen, jeder zweite Baum ist schwerstkrank, 18 Prozent sind nur noch gesund – 18 Prozent der Bäume sind noch gesund. Beim Wald können wir kaum noch von einem funktionierenden Ökosystem sprechen, sondern eher von einem Patienten vor dem Delirium. Aktuell ist eine Fläche im Freistaat von über 75.000 Hektar so weit ausgelichtet, dass es in Teilen kein Waldökosystem mit seinen zahlreichen Aufgaben mehr darstellt, und das, ohne dass ein einziges Windrad oder eine Solarzelle im Wald errichtet worden ist. Vielmehr schaffen es die Verantwortlichen nur mit höchster Anstrengung überhaupt, einen Teil der Flächen wieder mit Bäumen zu bepflanzen. In den vergangenen Jahren sind mit zahlreichen ehrenamtlichen Pflanzhelfenden über 1.700 Hektar wieder aufgeforstet worden. Wenn das die Klimaindustrie ist, Frau Dr. Bergner, von der Sie sprechen, dann bin ich stolz auf die zahlreichen Hände, die bei einer der größten Krisen für Mensch und Umwelt tatkräftig mit angefasst haben. Doch machen wir uns nichts vor, selbst wenn die Anstrengungen zur Wiederaufforstung weiter beschleunigt werden, bräuchten wir, ohne dass neue Schäden hinzukommen, über 150 Jahre, um allein die Schäden der vergangenen Dürrejahre zu überwinden – 150 Jahre Wiederaufforstung in der jetzigen Geschwindigkeit, wie wir sie jetzt machen, um die letzten vier Jahre sozusagen zu kompensieren. Zugleich sind 15 Prozent der Waldfläche de facto bereits über Jahrzehnte hinaus verloren. Wer also, Herr Gottweiss, davon spricht, dass wir auf der Diskussion beim Wind im Wald eigentlich unseren Wald opfern wollen, der hat die Realität völlig verkannt. Das ist reiner Populismus, Herr Gottweiss. Den letzten Satz hätten Sie sich einfach sparen können, da kann man auch Politik machen mit Ihnen. Aber wenn Sie am Ende des Tages hier mit Populismus davon reden, dass es an der Windindustrie liegen würde oder an einer Klimaindustrie, wie Frau Dr. Bergner meint, dass der Wald sozusagen im Sterben liegt, dann ist das falsch. (Beifall SDP) Auf diesen Flächen für den Zeitraum von einer Generation umweltfreundlichen Strom zu gewinnen, das ist ja die Idee, bringt zahlreiche Vorteile. Zum einen verschafft es uns überhaupt erst einmal die Möglichkeit, mit der Energiewende in Thüringen unseren energetischen Bedarf vor Ort mit umweltverträglichen Methoden zu gewinnen. Zugleich bringt es den Flächeneigentümern Einnahmen, welche sie dringend für die Wiederherstellung der Wälder benötigen. Umgekehrt kann ich es den Menschen nicht erklären, warum wir für die Deckung von unserem Energiebedarf Teile des Landes komplett aus der Pflicht entlassen und andere doppelt und dreifach Flächen bereitstellen sollen. Wenn wir als Verantwortliche für das Land Thüringen in den nächsten drei Jahren nicht eine belastbare Planung vorlegen können, wo wir Windkraft ermöglichen und wo nicht, sind die Möglichkeiten der Landesplanung mit Einschränkungen im Bau sowie Immissionsrecht danach auf ein Minimum beschränkt. Das beklagen auch Sie, Herr Gottweiss. Deswegen würde ich vorschlagen, wir gehen jetzt gemeinsam in die Tat und nicht ins Beklagen der Vergangenheit. Windkraft im Wald auszuschließen, ist fern jeder Vernunft. Zugleich empfehle ich einen Blick in die sehr detaillierte Erhebung über Waldschadflächen. Überall, aber vor allem in den Nadelwald- und Monokulturen ist der Schaden gewaltig. Die ohnehin vorwiegend von den Menschen aufgebauten Forsten sind in ihrer Vielfalt an Lebensraum und Arten in ihrer Stress- und Widerstandsfähigkeit gegenüber veränderten Umweltbedingungen, aber auch in ihrer Leistungsfähigkeit beim Speichern von Treibhausgasen und Rückhalt von Wasser benachteiligt. Dies zeigen zahlreiche Untersuchungen.

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Herr Möller, Ihre Redezeit ist nun wirklich abgelaufen.

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Denny Möller SPD

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Das stimmt. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe gehofft, Sie geben mir noch etwas hinzu. In diesem Sinne, lassen Sie uns über Wind im Wald ernsthaft diskutieren als eine Bereicherung für Thüringen und nicht eine Einschränkung. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank, Herr Kollege Möller. Wir wachen hier über Ihr Wohl und Wehe, damit Sie nicht so viel Aufwand betreiben. Insofern hat sich jetzt Abgeordneter Thrum für die AfD zu Wort gemeldet.

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Uwe Thrum AfD

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, den Naturliebhabern und heimatverliebten Thüringern, zu denen ich mich auch zähle, wird es angst und bange, wenn sie an Ihre Pläne zum massiven Windkraftausbau im Land denken. Ziel der links-grün-gelben Bundesregierung ist es, in Thüringen die Landesfläche der Windkraftanlagen von 0,4 auf 2,2 Prozent mehr als zu verfünffachen. Wenn das umgesetzt ist, meine Damen und Herren, dann werden wir unsere Heimat nicht mehr wiedererkennen. (Beifall AfD) Für diesen Zufallsstrom aus Windkraft opfern Sie also Thüringen, unser grünes Herz Deutschlands, um daraus eine Mondlandschaft mit blinkenden rotweiß angestrichenen, hunderte Meter hohen Betontürmen zu machen. Sie zerstören damit Lebensraum von Mensch und Tier, schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland und zertrümmern damit unser Landschaftsbild. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Hört doch mal zu!) Aber das alles muss uns auch nicht wundern, denn mit Sachverstand, Heimatliebe und Naturverbundenheit wussten Grüne und Rote noch nie etwas anzufangen. (Beifall AfD) Bereits im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass künftig gravierende Freiheitseinschränkungen zum Schutz des Klimas gerechtfertigt sein können. Der Berliner würde sagen: Nachtigall, ick hör dir trapsen. Aber natürlich sind wir auch in Thüringen entsprechend hellhörig geworden. Von daher kam die Entscheidung des Verfassungsgerichts im September, das Thüringer Windradverbot im Wald zu kippen, auch wenig überraschend. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil es gegen das Eigentumsrecht der Eigentümer verstoße. Das mag so sein, meine Damen und Herren, aber ich möchte bei dieser Gelegenheit generell auf das Thüringer Waldgesetz in Bezug auf Windkraft eingehen. Dabei tun sich auch ohne diesen erwähnten § 10 Widersprüche auf, die jeden Minister, der es mit Umwelt- und Naturschutz ernst meint, dazu zwingen müssten, den Bau von Windindustrieanlagen im Wald zu untersagen. So geht es in § 1 ganz klar darum, dass die Landeswaldfläche zu erhalten und zu mehren sei. Ihre Begründung, es sollen die Kalamitätsflächen, also die Schadholzflächen, zum Ausbau von Windkraft herhalten, ist absoluter Nonsens, denn auch diese Flächen werden wieder grün, wenn wir nicht der Natur mit Betonfundamenten und Stahlgerüsten zuvorkommen. (Beifall AfD) Im Harz freuen sich im Übrigen Ihre Parteifreunde über den Borkenkäfer, weil sich im Totholz die Natur dort eine neue Wildnis baut. Hier in Thüringen geht man eigene Wege und setzt sich dabei auch gern mal wieder über die Gesetze der Natur hinweg. Weiter geht es in § 1 darum, den Wald vor Schadeinwirkung zu schützen, also eben keine Betonfundamente und Flächenversiegelung im Wald zuzulassen. Die Erzeugung von Holz soll dauerhaft gesichert und gesteigert werden. Von Erzeugung von Windkraft ist im Waldgesetz überhaupt keine Rede. Die Schutzfunktion und die landeskulturellen Leistungen des Waldes seien zu sichern und zu steigern, Wälder als Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln. Dabei wissen wir jetzt schon, dass pro Jahr in Deutschland 250.000 Fledermäuse von den Turbinen geschreddert werden. Mit Windkraft im Wald werden sich diese Zahlen natürlich noch mal dramatisch erhöhen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: 251.000!) Wir wissen auch, dass der Schwarzstorch sehr störempfindlich reagiert, der Brutbestand sich dramatisch in Umgebungen von Windkraftanlagen reduzierte, und dabei ist der Kontakt mit den Rotorblättern noch nicht einmal inbegriffen. Für uns heißt das, wenn wir in Zukunft unseren Wald als Erholungsort für die Bevölkerung erhalten wollen, die günstigen Wirkungen des Waldes auf das Klima als CO -Senker, auf Wasserhaushalt 2 und Luftreinhaltung erhalten und steigern wollen, so wie es in § 2 des Thüringer Waldgesetzes auch beschrieben ist, wenn wir der heimischen Tier- und Pflanzenwelt angemessenen Lebensraum im Wald bieten wollen, dann kommen Sie endlich zur Vernunft. Nehmen Sie Ihre Finger weg von unserem Wald! (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sagen Sie mal, das ist doch gar nicht Ihr Wald!) Windkraft hat dort nichts verloren. Sagen Sie Ihren Klimaklebern, dass sie sich anstatt auf die Straße zu heften, in den Wald begeben sollen, um dort Bäume zu pflanzen. Ein Hektar Wald bindet im Jahr 13 Tonnen CO . Dort können sie ihre Hand anlegen 2 und sich gefälligst nützlich machen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Kalte Enteignung ist das!) Unser Ziel ist eine bezahlbare, umweltfreundliche, grund- und spitzenlastsichere Energieversorgung. Nach wie vor gibt es für Flatterstrom aus Wind keine geeignete Speichertechnologie. Ihr eigenes grünes Wasserstoffprojekt im Schwarzatal ist aus Kostengründen gescheitert. Auch die Thüringer Pumpspeicherkraftwerke können nur ein Zehntel des Gesamtenergiebedarfs hier im Land kurzzeitig decken. Deshalb sind wir nicht bereit, unserer Natur für Ihre Träumereien, für Ihre Fantasien immer mehr Raum zu nehmen, dabei noch die höchsten Strompreise weltweit zu produzieren, (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das ist Quatsch, was Sie erzählen!) unsere Wirtschaftskraft und die Versorgungssicherheit zu gefährden. Wir lehnen den Windkraftausbau in Thüringen und in Deutschland ab, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank, Herr Thrum. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Gleichmann.

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Markus Gleichmann Die Linke

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, willkommen im Teil 2 der heutigen Windkraft-Saga. Ich will noch mal zusammenfassen, was bisher geschah. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kemmerich hatte vorhin eine Rede aus dem Jahre 2005 gehalten, die AfD hatte wie immer nichts Essenzielles beizutragen, wie eben auch, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zuhören!) und die CDU kennt zwar die Notwendigkeit, versucht sich aber mit beachtlichen Formulierungen um die Anerkennung des Faktes, dass Windkraftausbau notwendig ist, zu drücken. So weit, so gut. Wir reden allerdings viel zu wenig über die Herausforderung, die ja unbestritten eine ist und die vor uns liegt, (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Wir ha- ben nie etwas Gegenteiliges gesagt!) nämlich für Thüringen und natürlich auch darüber hinaus, ein sicheres und bezahlbares Strom- und Energieversorgungssystem zu schaffen. Und darum geht es doch eigentlich. Und wir verlieren uns hier viel zu oft im Klein-Klein. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist wichtig!) Wenn man fragt, wie es geht, dann kann man in die Wesselak-Studie schauen. So geht es, wie Thüringen klimaneutral wird. Das haben wir ja auch schon zum x-ten Mal jetzt ausgewälzt. In dieser Studie sind verschiedenste Ausbauszenarien inkludiert, auch, welches das günstigste System ist. Da kommt man eben nicht umhin zu sagen, wir brauchen den Ausbau von Windkraft genauso wie von Photovoltaik und den anderen Möglichkeiten von erneuerbaren Energien, jeweils zu einem gewissen Maße. Was es am günstigsten macht, sind standortnahe Energieerzeugungskapazitäten und dass die Windkraft im Wald oder auf Forstflächen, auf Kalamitätsflächen, jetzt ermöglicht wird, auch durch den Gesetzesbeschluss. Das vergünstigt eigentlich das Szenario noch. Wir sind es auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, ihnen zu sagen, wie wir denn nicht nur die Stromversorgung klimaneutral machen wollen, sondern wie wir sie auch bezahlbar halten wollen. Das lässt sich übereinbringen. Und jeder, der meint, das geht heute nicht, der lebt doch irgendwie im Jahr 2000 und nicht im Jahr 2022. Denn es geht aktuell gar nicht um die Grundlastfähigkeit, sondern es geht darum, Spitzen auszugleichen, also Spitzenlastkraftwerke zu realisieren. Das ist aktuell die Gastechnologie. Wir wissen, die hat gerade einen großen Haken, weil sehr teuer aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Aber auch das ist ja nur eine Übergangstechnologie. Wir wollen ja hin zu modernen, intelligenten Netzen, zu Speichertechnologien, die es schon gibt, die ausgebaut werden müssen. Ich meine, wer sagt, wir haben in Thüringen keine Speichertechnologien und keinen Ansatz, in welche Richtung es gehen kann, der verkennt ja, dass wir mit CATL, mit den Instituten, die wir hier in Thüringen haben, mit HySON für Wasserstoff, wirklich Hochburgen, wirklich Globalplayer und auch Player haben, die moderne Ansätze bieten, wie die Speicherlösung aussehen kann. Und jetzt geht es eben um die Umsetzung. Deswegen meinte ich vorhin, wir verlieren uns hier im Klein-Klein. Wir müssen uns wirklich darum kümmern, dass wir unabhängiger werden und dass wir schnelle Entscheidungen treffen. Die antragstellende Gruppe hatte ja von keinen vorschnellen Entscheidungen geredet. Vorschnell ist hier gar nichts mehr. Wir reden seit 20 Jahren über die Energiewende. Es sind entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt. Die globalen Bedingungen haben sich noch mal geändert, haben noch mal die Notwendigkeit auch für den sozialen Sektor verschärft. Insofern müssen wir jetzt handeln und es liegt eigentlich alles auf dem Tisch. Die Hürden müssen abgebaut werden. Wir brauchen auch das Herangehen an Probleme, die nicht nur mit dem unmittelbaren Wie-geht-es zusammenhängen, sondern auch mit dem Wer-macht-dasGanze. Wir müssen uns um den Fachkräftemangel kümmern, der in den Bereichen der Gewerke liegt, die diese Energiewende realisieren sollen. Wir müssen uns darum kümmern, wie wir an die notwendigen Ressourcen und Materialien kommen. Wir müssen auch moderne Netze schaffen, intelligente Netze, die miteinander reden, damit wir so wenig wie möglich Energie von außen importieren müssen und damit so viel wie möglich von dem dezentral erneuerbar und regenerativ erzeugten Strom auch regional in die Netze hineinkommt, dass die davon profitieren, die die Anlagen vor der Haustür haben bzw. die, die sich auf den Weg gemacht haben, moderne, auch Nahwärmenetze zu schaffen. Das gehen wir an. Das geht die Landesregierung an. Da haben wir uns in diesem Jahr sogar mit der CDU geeinigt auf ein Solargesetz, auf ein Windenergiebeteiligungsgesetz. Darauf freue ich mich dann im nächsten Jahr. Es gibt auch ganz viele Dinge, die da rumliegen, zum Beispiel das Windkraftsiegel der ThEGA, die eben auch Kommunen beraten und Best-Practice-Beispiele liefern, und es gibt viele Netzwerke, die mittlerweile entstanden sind. Mein letzter Satz: Klimaschutz und Naturschutz sind keine Gegensätze, sondern bedingen sich gegenseitig, wenn wir der Herausforderung und auch unserer Generationenverantwortung gerecht werden wollen, ein Thüringen zu schaffen, welches auch für unsere Kinder und Enkelkinder dann noch lebenswert ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank, Herr Gleichmann. Jetzt hat sich für die Gruppe der FDP noch Abgeordneter Kemmerich zu Wort gemeldet.

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Thomas L. Kemmerich FDP

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne, herzlich willkommen im Thüringer Landtag! Ja, Herr Gleichmann, man müsste, man müsste, man müsste mal. Das ist alles wünschenswert, aber Fakt bleibt, die Technologie, die Ihre Wünsche erfüllt, ist bis heute noch nicht erfunden. Und damit kommen wir zum Kernproblem. Wir reden über diese Energiekrise aus dem Grund, weil wir als deutsche Nation durch einen Bundestagsbeschluss aus dem Jahre 2011 – ja, die FDP war damals mit in der Regierung, ich aber nicht, ich habe das immer kritisiert und tue das auch heute – (Heiterkeit DIE LINKE) überhastet aus der friedlichen Nutzung von Kernenergie ausgestiegen sind. Gleichzeitig sind wir aus der Verstromung oder aus der Nutzung von Kohle ausgestiegen – was ja viel mehr Sinn macht, wir holen inzwischen Steinkohle aus Australien und solche komischen Dinge –, ohne eben eine alternative Energieversorgung, und zwar Primärenergieversorgung, für die gesamte deutsche Volkswirtschaft, Wirtschaft, alle Haushalte zu schaffen. Das fällt uns heute auf die Füße. Wir haben ein Klumpenrisiko gebildet in Form von billigem russischen Gas, was uns jetzt mit auf die Füße gefallen ist, ausgelöst durch den 24. Februar und dessen Folgen, und das ist jetzt das Problem. Wenn wir jetzt meinen, das mit ein paar Windrädern zu kaschieren, dann gehen wir eben in die Irre. Das ist genau das, worüber wir hier diskutieren und was viele Leute draußen auch spüren und leider auch bezahlen müssen. Frau Siegesmund, ich brauche niemanden aus der Grünen-Partei, der mir die Begriffe versucht zu erklären, die Herr Lindner gewählt hat. Wir freuen uns alle über den 74. Geburtstag der Freien Demokraten und wir feiern den auch weiter. (Beifall Gruppe der FDP) Und der Freiheitsbegriff, den er dort einführt, der beinhaltet, frei zu sein davon, von eben diesen auch Fehlentscheidungen heute profitieren zu müssen. Wir sind frei in der Entscheidung, welche Energieform wir nutzen. Wir sollten uns frei machen von diesem Klumpenrisiko. Wir sollten uns frei machen von Abhängigkeiten von Drittstaaten überhaupt. Deshalb sagen wir – und dann kommen wir zur Innovation –, nutzen wir doch alles, was wir in Deutschland verfügbar machen können. Als Erstes Forschung: Wir sind aus der Forschung zur friedlichen Nutzung von Kernenergie ausgestiegen. Die Generatoren der vierten und fünften Generation kommen bei uns gar nicht mehr vor. Die werden geplant in den Niederlanden, in der Schweiz, weltweit sind Atomreaktoren in Planung und später auch im Bau. Wir haben uns da vollkommen abgekoppelt. LNG-Gas nutzen wir gerade – und jetzt kaufen wir russisches LNG-Gas –, was aus Fracking gewonnen wird. Robert Habeck – der Robert – hat dafür Sorge getragen, dass wir eben nicht mehr die Schiefergasgewinnung in Deutschland erforschen, aber wir kaufen es aus Holland und aus Dänemark. So weit ist das nicht weg. Das ist verlogen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir innovationsfeindlich sind, sondern nein, gerade die Innovation wollen wir fahren und natürlich auch den sinnvollen Einsatz von erneuerbaren Energien, aber nicht um jeden Preis. Und wenn man Ihnen zuhört, brauchen wir nur noch Windkrafträder und das Problem ist gelöst. Das ist eben falsch. (Beifall Gruppe der FDP) Noch mal: Da brüllte gerade wieder einer, Eigentumsrechte werden irgendwie gestört durch die Gesetze. Eigentum nach Artikel 14 Grundgesetz – empfehle ich jedem zu lesen – ist garantiert – ein starkes Recht in Deutschland. Inhalt und Schranken legen Gesetze fest. Das kennen wir vielfältig. Denkmalschutz – vielerlei Einschränkungen, was auch Sinn macht. Da steht auch eines drin: Eigentum verpflichtet oder Eigentum soll zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden. Gerade der Wald ist das Wohl der Allgemeinheit. Viele Menschen sehen da ihr Rückzugsgebiet, ihr Erholungsgebiet, dort wird gewandert, dort wird sich erholt, dort wird mit Kindern gespielt, dort wird die Seele getankt, die Akkus werden aufgeladen, das braucht man doch gar nicht beschreiben. Deshalb ist unser aller Verpflichtung, den Wald zu erhalten. Und wir haben an anderer Stelle getitelt: Einem Verwundeten hilft man wieder auf die Beine – ich sage es mal ganz entspannt innerhalb der Adventszeit und nicht so dramatisch. Meine Damen und Herren, insbesondere die Zuschauer, apropos zurück in die Vergangenheit, grüner Ideologie folgend – da empfehle ich nur die Videos von Frau Ulrike Herrmann, Redakteurin bei der TAZ, oder die Aussagen von der Letzten Generation. Die wollen, dass wir unseren Wohlstand 50 Jahre zurückschrauben. Jetzt denken Sie mal alle daran, was vor 50 Jahren war. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Eigentlich gar nicht! Gar nicht! Das stimmt ja nun nicht!) Na, selbstverständlich. Das schreiben doch die – ich kenne die Namen alle gar nicht. Die haben viel Zeit zum Nachdenken, wenn sie festgeklebt sind, aber da denken sie in die falsche Richtung. Ich will nicht den Wohlstand 50 Jahre zurückschrauben, ich will ihn weiterentwickeln, ich will ihn nachhaltiger gestalten, keine Frage, aber unsere Generation, die Generation von ihnen, aber vor allen Dingen unserer Enkel, die sollen auch noch in einem wohlstandsfähigen Deutschland leben. Die sollen unsere Generationen ernähren und die nächsten Generationen vorbereiten. Das geht nur mit einer zukunftsbejahenden, technologieoffenen weiteren Gesellschaft, die Freude am Erfinden und nicht am Verbieten hat. Herzlichen Dank.

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank, Herr Kemmerich. Jetzt hat sich Abgeordneter Gottweiss die Aufgabe gestellt, mit verbleibenden 20 Sekunden Redezeit noch einen Punkt zu setzen.

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Thomas Gottweiss CDU

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Herr Gleichmann, Sie haben gesagt, die CDU würde nicht erkennen, dass es Bedarf am Windkraftausbau gibt. Das stimmt natürlich nicht. Wir erkennen den Bedarf und wir erkennen den nicht nur, sondern wir haben auch aufgeschrieben, wie es geht, nämlich im Thüringer Energieplan. (Beifall CDU) Ich habe für solche Fälle immer einen dabei. (Heiterkeit DIE LINKE) Ich werde Ihnen jetzt einen schenken, damit Sie mal lesen können, wie man vernünftige Energiepolitik macht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Das war in der Tat eine sportliche Aufgabe, die Sie erfüllt haben, Herr Kollege. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr und habe den Eindruck, dass Frau Ministerin Siegesmund auf dem Sprung steht. Bitte schön, das Pult ist Ihres.

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Anja Siegesmund

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, es ist so, wie der Abgeordnete Gleichmann eben ausführte: Klimaschutz und Naturschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Da gehört kein „oder“, sondern ein großes „und“ dazwischen und ich würde fast allen Vorrednerinnen hier in dem Rund auch wirklich abnehmen, dass sie gemeinsam auf der Suche nach der bestmöglichen Lösung für unsere Wälder sind. Es ist erst wenige Tage her, da haben sich die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder im niedersächsischen Goslar zu ihrer Fachministerkonferenz getroffen. Auf dem Weg dahin – das befindet sich mitten im Südharz –, muss ich Ihnen sagen, stockt einem der Atem, wenn man sieht, wie wirklich große Landschaftsstriche inzwischen aussehen. Streichholzähnlich stehen da tote Fichten nah beieinander. Das hat mit intaktem Wald, wie ich ihn aus meiner Jugend in Thüringen kenne, überhaupt nichts mehr zu tun, sehr geehrte Damen und Herren. Wer unsere Heimat schützen möchte, der wird sich klar und gewahr, dass Dürrejahre, Trockenheit, Schädlingsbefall, Hitze unseren Wäldern in unseren Breiten so zusetzen, dass sich das Landschaftsbild durch die Klimakrise massiv verändert. Es gibt nur zwei Wege, wie wir es, wenn wir im Südharz beispielsweise am Brocken unterwegs sind und unsere Natur genießen wollen, dort hinbekommen, dass Natur sich regenerieren und erneuern kann. Zum einen, indem wir alles dransetzen, gegen diese Klimakrise anzuarbeiten, das heißt, mehr Klimaschutz zu machen, das heißt, weniger CO in der Atmo2 sphäre, also mehr erneuerbare Energien ausbauen, und das heißt zum Zweiten, Waldumbau vorantreiben, so, wie das im Haus der Kollegin Karawanskij intensiv betrieben wird. Die Kollegin Karawanskij hat diese Woche im Kabinett – diese Woche? – (Zuruf Karawanskij, Ministerin für Infrastruk- tur und Landwirtschaft: Ja!) den Waldzustandsbericht 2022 vorgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir kommen wirklich die Tränen in die Augen, wenn ich weiß und höre, dass von 34 Prozent Fläche in Thüringen, die bewaldet ist – meine sehr geehrten Damen und Herren –, 18 Prozent der Bäume gesund sind. Jeder zweite Baum weist eine deutlich geminderte Vitalität auf und nicht ein Baum von diesen insgesamt 82 Prozent, die geschädigt sind, leidet unter einem Windrad. Diese 82 Prozent der Bäume in Thüringen auf 34 Prozent unserer Landesfläche leiden unter der Klimakrise, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen sind Klimaschutz und Naturschutz zwei Seiten einer Medaille. Die ganz klare Ursache für die akuten Waldschäden sind die Folgen der Klimakrise. Das ist die Dürre, das sind Hitze und Stürme, das macht die Bäume anfällig für Luftschadstoffe, für Schädlinge. Und natürlich arbeiten die Mitarbeitenden von ThüringenForst mit aller Kraft dagegen an, investiert das Land große Summen in die Wiederbewaldung und den Waldumbau, um unsere Wälder klimaresilienter und klimafester zu machen. Aber kein Baum wächst schneller, wenn man daran zieht. Und gerade auf den Flächen, wo wir inzwischen wirklich kilometerweit nichts anderes sehen als abgestorbene Fichtenbestände, bietet es sich an, auch den Waldbesitzenden zu ermöglichen, dort beispielsweise durch erneuerbare Energien diese Flächen zu nutzen und damit übrigens auch die Möglichkeit zu haben, wirtschaftlich andere Flächen in den Waldumbau zu bringen. Das Bundesverfassungsgericht – übrigens die höchste Verfassungshüterin der Bundesrepublik –, das Bundesverfassungsgericht ist nicht irgendwer, sondern in unserem demokratischen Rechtsstaat die höchste verfassungshütende Instanz. Dieses Gericht hat § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes für verfassungswidrig erklärt, das haben wir alle zu respektieren. Damit sind die Änderungen im Thüringer Waldgesetz, das Wind-im-Wald-Verbot, maßgeblich betrieben auf Basis des Wunsches von FDP und CDU, für verfassungswidrig erklärt worden. Das hatte drei Gründe. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, erstens: Das Land hat überhaupt nicht die Souveränität, diese Entscheidung zu treffen. Zweitens: Das Wind-im-Wald-Verbot greift massiv in die Eigentumsrechte der Waldbesitzenden ein. Drittens: Für Bodenschutz ist der Bund zuständig. Das haben wir zu respektieren und zu akzeptieren. Und wenn Sie alle möchten, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, dass es keine Windenergieanlagen im Wald gäbe, dann müssen wir über das Offenland sprechen. Da gucke ich mal in die Reihen einzelner CDU-Abgeordneter, die hier sitzen, die noch im letzten Jahr massiv Erweiterungen von Naturschutzgebieten verhindert und vor Ort bekämpft haben, (Beifall CDU) Sie müssen sich entscheiden – genau – Sie klopfen, genau weil Sie einer von denen sind, (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Genau!) wo ich sage: Wenn Sie es ernst meinen würden mit dem Naturschutz, würden Sie nicht in dem Moment, wenn Naturschutzgebiete vergrößert werden sollen, dafür sorgen, dass Sie die Leute im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume treiben und zugleich die Windenergie bekämpfen. So bekommen wir in Thüringen keinen Start miteinander gemacht, lieber Herr Malsch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz, Naturschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Jetzt gucke ich mal in die Reihen der CDU. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Gelichtet, genau wie der Wald!) Ich würde Ihnen wirklich gern abnehmen, Herr Gottweiss, dass Sie es mit dem Naturschutz ernst meinen. Sie haben in der letzten Legislatur nicht dazu beigetragen, dass wir das Landesnaturschutzgesetz novelliert und Naturschutz gestärkt haben. Das war Rot-Rot-Grün. Sie haben letzte Legislatur nicht dazu beigetragen, dass wir Natura-2000-Stationen gegründet, flächendeckend ein Netzwerk von Kümmererinnen für unsere Naturschutzflächen etabliert und finanziell in sichere Bahnen gelenkt haben. Das war Rot-Rot-Grün. Sie haben letzte Legislatur nicht dazu beigetragen, (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Ja!) dass wir das Grüne Band mit knapp 7.000 Hektar Fläche als Nationales Naturmonument ausgewiesen haben, das war Rot-Rot-Grün. Was Sie jetzt stattdessen machen – und ich nehme Ihnen das wirklich übel, dass Sie sich hier hinstellen und sich als den großen Naturschützer gerieren –, ist, mit Haushaltsänderungsanträgen diese Naturschutzstrukturen auch noch zerschlagen zu wollen. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Weil Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben!) Da muss ich sagen: Sie müssen sich entscheiden! Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Naturschutz ernst meinen und damit nämlich auch Klimaschutz und ob Ihnen der Wald in Thüringen wirklich am Herzen liegt, (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Sehr!) oder ob Sie weitermachen als jemand, der die Dinge ständig ausspielt, der keine gemeinsamen Lösungen sucht und dann sogar noch das, was wir gemeinsam geschafft haben, rückabwickeln wollen. Dann sagen Sie, dass Sie die rollende Kanonenkugel spielen wollen, denn das wäre wenigstens ehrlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es bleibt mir also an der Stelle nur, noch mal dafür zu werben, Klimaschutz und Naturschutz als zwei Seiten einer Medaille zu betrachten. Das sind schwierige Abwägungsprozesse, wir haben beide Bereiche bei uns im Haus: Energie und Klima und Naturschutz, und natürlich wird da viel miteinander gerungen. Aber wir ringen um Lösungen für Thüringen und für die Menschen, und das ist der Weg, den wir gemeinsam gehen sollten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe den vierten und somit heute letzten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6833 Das Wort erhält Abgeordneter Lauerwald für die Fraktion der AfD.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Damen und Herren, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Im Jahr 2020 zeichnete sich bereits früh ab, dass die Regierungsmaßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus einschränken sollten, willkürlich waren. Das gilt insbesondere auch für die seit Ende April 2020 allerorten eingeführte Maskenpflicht, die auf landesrechtlicher Grundlage heute noch im Thüringer ÖPNV gilt. Willkürlich waren und sind diese Maßnahmen, weil nie gezeigt wurde, ob sie überhaupt irgendeine zielführende Wirkung entfalten. Es wurde nicht gezeigt, weil es gar nicht gezeigt werden konnte. Jeder nämlich, der es wirklich wissen wollte, konnte bereits damals sehen, dass die Entwicklung der berühmten Inzidenzen sich ganz unabhängig von den ergriffenen Maßnahmen vollzog. Das war auch noch im laufenden Jahr so. Ich darf exemplarisch daran erinnern, dass am 7. Februar 2022 eine veränderte Fassung der Thüringer Corona-Maßnahmenverordnung in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits ein umfassendes Testregime, Maskenpflichten, Zugangsbeschränkungen à la 2G oder 3G, Quarantänevorschriften, Abstand-Halten usw. und die 7-Tage-Inzidenz lag bei 781. Eine Woche später lag sie bei 1.022, wiederum zwei Wochen später, als eine neuerliche Novelle der Maßnahmenverordnung in Kraft trat, lag sie bei 1.330 und einen Monat später lag sie bei 2.310. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Zwölf!) Mit anderen Worten: Die Zahlen kletterten fröhlich und ungebremst weiter, ganz unbeeindruckt von den Maßnahmen. Und längst haben Studien beispielsweise von John Ioannidis belegt, dass die diversen medizinischen und nicht medizinischen Maßnahmen auf den Infektionsverlauf letztlich keine relevante und keine klar identifizierbare Auswirkung auf die Virusverbreitung hatten. Wenn heute im Thüringer ÖPNV immer noch die Maskenpflicht gilt, gilt mithin immer noch eine evidenzfreie Maßnahme, wird nach wie vor die Freiheit der Menschen eingeschränkt, übt man immer noch staatliche Willkür aus. Das Maskentragen in der Öffentlichkeit ist dabei nicht nur sinnlos, sondern vielfach sogar gesundheitsschädlich. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und damit komme ich zu einem zentralen Punkt: Es liegt auf der Hand, dass es dieser Landesregierung gar nicht so sehr um die Gesundheit der Bevölkerung geht, (Beifall AfD) es geht der Landesregierung auch gar nicht um evidenzbasierte und rechenschaftsfähige Maßnahmen. Es geht ihr vielmehr darum, ein bestimmtes Narrativ mit den zugehörigen Bildern aufrechtzuerhalten, um die Menschen weiter verunsichern, bevormunden und disziplinieren zu können. (Beifall AfD) Die Thüringer Gesundheitsministerin nennt das Risikokommunikation. Diese sogenannte Risikokommunikation ist aber nichts anderes als die Verbreitung von Angst. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verbreiten Angst!) Die Thüringer AfD-Fraktion bleibt dabei: Wir brauchen keine Angstkampagnen, wir brauchen keine Grundrechtseinschränkungen und wir brauchen keine Willkür. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Was wir brauchen, ist die Rückkehr zur unverbrüchlichen Garantie der persönlichen Freiheit, der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Person auch in Fragen der individuellen Gesundheit und also auch eine Rückkehr zur unverbrüchlichen Garantie der körperlichen Unversehrtheit. Für die Gesundheit der Menschen sind zuallererst diese selbst sowie die Ärzte ihres Vertrauens zuständig. Das kann nicht durch Kollektiventscheidungen einer Regierung ersetzt werden. In anderen Bundesländern, namentlich in unseren Nachbarländern Bayern und Sachsen-Anhalt, ist man nach fast drei Jahren Coronahysterie etwas einsichtsfähiger als in Thüringen. In den beiden Ländern wurden jüngst die Maskenpflicht im ÖPNV und andere Einschränkungen aufgehoben. Das ist richtig so, denn vom Coronavirus geht keine relevante kollektive Gefahr aus. Es ist Zeit, dass auch Thüringen den Spuk beendet. Statt willkürlicher Maßnahmen brauchen wir eine Rückkehr zur grundrechtlich gesicherten Freiheit und Eigenverantwortung. Dazu gehört auch das Thema der Nötigung zur Impfung. Liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, unterstützen Sie unser Volksbegehren gegen die Impfpflicht! Wir wollen damit erreichen, dass in die Thüringer Landesverfassung ein Verbot jeglicher Impfpflicht kommt. (Beifall AfD) Sämtliche Thüringer Coronamaßnahmen sind sofort zu beenden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Danke, Herr Dr. Lauerwald. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Plötner zu Wort gemeldet.

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Ralf Plötner Die Linke

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, werte Anwesende, ich möchte bei der gesamten Thematik auf einen Punkt hinweisen, was sicherlich auch eine Ursache davon ist, dass wir heute über verschiedenste Lösungen in den Ländern reden. Es war leider nicht möglich, ein Bundesinfektionsschutzgesetz im Bund auf den Weg zu bringen, was einheitliche Maßnahmen und Regeln in den Ländern als Grundlage gehabt hätte. Da hätte es diese ganzen Flickenteppichsituationen nicht gegeben. Das gilt es zu bedauern. Ministerpräsident Bodo Ramelow und viele der Landesregierung haben das auch immer kritisiert, auch viele Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, dass das der falsche Weg ist. Nun müssen wir uns heute damit auseinandersetzen, aber wir tun das natürlich gern. Wenn man mal die Masken in diesen Bussen jetzt nimmt, im öffentlichen Personennahverkehr: Also es handelt sich dort um qualifizierte Gesichtsmasken, die vorgeschrieben sind. Das ist ein Medizinprodukt, das ist ein zugelassenes Medizinprodukt und hat eben deswegen nichts mit Grundrechtseinschränkung zu tun, wenn das Anwendung findet, sondern eben mit dem Gesundheitsschutz. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Auch in Thüringen war die Stadt Jena eine der ersten bundesweit, die im April 2020 die allgemeine Maskenpflicht eingeführt hat und (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Hört, hört!) durch das Universitätsklinikum Jena auch eng und kritisch begleitet und – siehe da – auch das wissenschaftliche Ergebnis ist: Es nutzt was, es schützt eben Gesundheit, weil es Infektionsketten unterbricht und dementsprechend auch die Menschen schützt und auch das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt worden ist und auch weiter geschützt wird. In dem Zusammenhang: Was glauben Sie eigentlich auch, warum eine OP-Maske „OP-Maske“ heißt? Die kommt eben in Operationssälen weltweit zum Einsatz, weil dort eben auch Infektionen und Übertragungen verhindert werden und Leute geschützt werden. Das ist eben medizinischer Grundstandard, und (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hört die AfD heute zum ersten Mal!) dementsprechend sollte man dann auch ein hohes Zutrauen haben, wenn dieser Anwendung findet, auch im Alltagsbereich. In dem Zusammenhang möchte ich noch weitere Studien hier nennen: Im Jahr 2021 hat man sich auch intensiv damit auseinandergesetzt, weltweite Studienergebnisse zurate gezogen und das Ergebnis ist, dass am besten FFP 2-Masken ohne Ventil abgeschnitten haben, weil eben 99,9 Prozent der Tröpfchen zurückgehalten worden sind. An zweiter Stelle kommen die OP-Masken mit mehr als 90 Prozent, und danach folgten die selbst genähten Baumwollmasken, die immerhin noch mindestens 70 bis 90 Prozent Schutz brachten, je nach Stofflagen und Falten, die dort angewendet worden sind. Also auch da ein sehr expliziter Beweis, wie sinnhaft diese Anwendung der Masken ist. Es verärgert auch sehr, dass es gerade im Zusammenhang mit der Situation jetzt hier auf die Tagesordnung gerufen wird, wo die Landesärztekammer die Bevölkerung in Thüringen dazu aufruft, die Notfallbehandlungen nicht so rasch aufzusuchen. Natürlich sind die auch bereit, immer, wenn Not am Mann ist oder an der Frau, dort Hilfe zu leisten. Aber das ist doch ein deutliches Signal, dass im Moment im gesamten medizinischen Sektor eine sehr hohe Belastung herrscht und wir die eben bitte mit entlasten, und das schaffen wir durch Präventionsmaßnahmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Auch die Kinderarztpraxen, die sich zu Recht zu Wort melden, werden durch solche Maßnahmen mit geschützt, die Menschen und schlussendlich eben auch das Gesundheitssystem. Es wird zu gern jetzt – es war auch beim Vorredner der Fall – auf Bayern und Sachsen-Anhalt verwiesen. Ich überspitze es mal bewusst: Da wird ja fast so getan, als wenn es jetzt ein Verbot gäbe, in Bussen Masken zu tragen und dies jetzt der richtige Weg sei. Ich zitiere deswegen gern einmal die Bayerische Staatsregierung mit einer Pressemitteilung vom 9. Dezember: „Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter rufen dazu auf, im öffentlichen Personennahverkehr (…), zu dem auch der Regionalverkehr zählt, auch nach dem Ende der Maskenpflicht ab […] 10. Dezember weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.“ Und der Gesundheitsminister führt aus: „Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen. Deshalb appellieren wir: Tragen Sie in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske – auch, wenn es keine Pflicht mehr ist! So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen – nicht nur vor Corona, sondern auch vor“ anderen Infektionskrankheiten wie „dem Influenzavirus und dem RSVirus, die beide momentan stark verbreitet sind.“ Also, das ist sozusagen eine Antwort auf diese anderen Infektionskrankheiten, die im Moment existieren. Und „Corona“ – ich zitiere noch den Verkehrsminister – „bleibt aber genauso wie andere Erreger eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Ich bedanke mich daher bei allen Fahrgästen, die auch weiterhin eigenverantwortlich Maske tragen und so sich und andere schützen.“ (Beifall DIE LINKE) Also, das ist die Position der Bayerischen Staatsregierung. Und noch zum Abschluss aus der Erklärung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, dort bekommt man zu lesen, ich zitiere: „Die Landesregierung appelliert an alle Menschen, sich wegen der inzwischen endemischen COVID-Erkrankung, aber auch anderer grassierender Infektionskrankheiten rücksichtsvoll zu verhalten und die eingeübte AHARegel (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske) zu praktizieren.“ Das dazu noch, dort wird appelliert an die Bevölkerung, eben die Masken zu tragen, deswegen ist der Thüringer Weg auch der richtige, es weiterhin bei einer Pflicht zu belassen, da die Gesundheit der Menschen geschützt wird und das Gesundheitssystem durch diese präventive Maßnahme entlastet wird. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Herr Plötner. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter König zu Wort gemeldet.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier vor Ort und am Livestream, die AfD ruft heute mit ihrer Aktuellen Stunde einen Themenkomplex auf, der uns, glaube ich, seit Beginn der Coronapandemie regelmäßig und beständig beschäftigt hat. Also, nichts Aktuelles, sondern wir haben sehr, sehr oft über die Coronapandemie mit ihren Auswirkungen, über Coronaverordnungen diskutiert, über Maßnahmen, die ergriffen werden, und wir haben immer darüber diskutiert – das war uns als CDU-Fraktion auch wichtig –, ob die Maßnahmen sinnvoll, nachvollziehbar und umsetzbar sind. Das war, muss man rückblickend sagen, nicht bei allen Maßnahmen immer so, dass sie in diesem Dreiklang sinnvoll, nachvollziehbar und umsetzbar waren. Aber grundsätzlich muss man sagen, dass in der Pandemie, also gerade in den verschiedenen Stufen, in denen wir uns befunden haben, Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll waren. Das muss man grundlegend sagen. Trotzdem war es immer wichtig, die Situation neu zu bewerten, in der wir uns befinden. Wir mussten den Impffortschritt betrachten, Infektionen, also Immunität, die hergestellt wurde, musste mit betrachtet werden, und besonders wichtig natürlich auch, in welcher Variante, zum Beispiel Omikron jetzt, die stärker infektiös, aber weniger zu schweren Verläufen führt, befinden wir uns innerhalb der Pandemie. Da gab es auch Unterschiede. Das haben wir als CDU-Fraktion frühzeitig gemacht. Ich erinnere nur an die Beschlüsse, wo der Basisschutz des Bundes hier von der Minderheitsregierung ausgeweitet werden sollte, wo wir gesagt haben, mit Omikron hat sich die Situation geändert, oder auch unsere frühere Positionierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hier im Hohen Haus. Deswegen ist immer eine Neubewertung der Situation wichtig. Kommen wir nun aber zum Hauptthema der Aktuellen Stunde der AfD: Maskenpflicht im ÖPNV. Hier sollten wir zunächst erst einmal betrachten, welche Situation haben wir im Personenverkehr. Wir haben in Flugzeugen die Situation, dass keine Maske mehr getragen werden muss. Man kann jetzt darüber streiten, wie es dazu gekommen ist. Wir haben auch die Bilder von Bundeskanzler Scholz im Regierungsflieger vor Augen, die dann eine Diskussion ausgelöst hatten, und danach beim neuen Infektionsschutzgesetz war auf einmal die Maskenpflicht in den Flugzeugen weg. Dann haben wir bundesgesetzlich geregelt im Fernverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und jetzt dort, wo die Länder entscheiden können im ÖPNV, hier in Thüringen zum Beispiel die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Sachsen-Anhalt ist hier einen anderen Weg gegangen, auch Bayern. Ich bin Vielzugfahrer und habe immer gesagt, Maßnahmen müssen umsetzbar, nachvollziehbar und sinnvoll sein. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie kommen mit dem Flieger, in dem Sie keine Maske getragen haben, in Frankfurt an. Dann fahren Sie mit dem ICE, FFP2-Pflicht, weiter nach Bamberg oder nach Lichtenfels, beide können wir als Beispiel nehmen, dort steigen Sie um in die Regionalbahn, dort brauchen Sie keine Maske mehr aufziehen. Fahren weiter. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Kön- nen!) Können – dazu kommen wir ja. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Soll- ten!) So, dann fahren sie nach Saalfeld, dann über Erfurt zum Beispiel, dann gehen sie in Richtung SachsenAnhalt, in Thüringen ist die OP-Maske Pflicht, in Sachsen-Anhalt können sie sie wieder abziehen. Das ist für den normalen Bürger nicht nachvollziehbar. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Kön- nen! Sie setzen die FFP2-Maske, die Sie im ICE aufgesetzt haben, die ganze Zeit nicht ab!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, einfach auflassen!) Deswegen sagen wir – das ist ja jedem freigestellt –, ich will nur sagen, dass Maßnahmen nachvollziehbar sein müssen. Und das ist hier beim ÖPNV nicht der Fall. Das muss man ganz klar sagen. (Beifall CDU) Der Appell, weiterhin Masken zu tragen, ist in Ordnung. Aber die Pflicht voranzustellen, ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Wir stehen mehr für Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. (Beifall CDU) Und gehen wir jetzt weiter, was auch die AfD gesagt hat, es müssten alle Maßnahmen abgeschafft werden. Aber wir müssen in unsere Coronaverordnung gucken: Welche Maßnahmen, die wir hier auf Landesebene noch zusätzlich machen konnten, haben wir überhaupt gemacht? Das war eben sehr begrenzt, was aus unserer Sicht auch richtig ist. Es hat sich bezogen auf den ÖPNV, dann, was die Inneneinrichtungen angeht, wo Frau Werner übrigens appelliert hat, freiwillig eine Maske zu tragen. Dieser Appell würde für uns auch im ÖPNV ausreichen, aber das ist ein anderes Thema. Da wurde bei den Obdachloseneinrichtungen noch mal die Maskenpflicht mit hinzugenommen. Aber worüber reden wir noch, was geregelt ist – das ist auch eine bundesgesetzliche Regelung, die übrigens bis 7. April 2023 geht, also, da können wir hier in Thüringen gar nichts verändern. Das ist zum Beispiel der Schutz vulnerabler Gruppen. Und den Schutz vulnerabler Gruppen sehe ich nicht abhängig von Corona, sondern ich finde zum Beispiel, dass eine Maskenpflicht in ärztlichen Einrichtungen besteht, ist eine sinnvolle Maßnahme. Denn wer sich noch an die Zeiten vor Corona in überfüllten Wartezimmern erinnert, der Nebenmann hat geniest, die andere Nebenfrau hat gehustet, also es war nicht immer eine schöne Situation. Deswegen ist der Schutz vulnerabler Gruppen auch über Corona hinaus für uns wichtig. Darüber sollten wir reden. Was hier den ÖPNV angeht, sind wir für eine Freiwilligkeit und mehr Eigenverantwortung, und deswegen sollte die Landesregierung hier auch eine Änderung vornehmen. Wir hatten doch in den Ausschüssen Situationen, wir haben Lockerungen gefordert,

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Ihre Redezeit!

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

dann hat es ein bisschen gedauert, und kurze Zeit später,

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Herr Kollege, die Redezeit ist zu Ende. Sie ist wirklich zu Ende!

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

wurde das umgesetzt. Das wird hier in dem Fall – die Prognose wage ich – genauso sein. Danke schön. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Herr König. Und damit hat sich jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, jetzt haben wir hier schon einiges gehört. Dass es keine Aktuelle Stunde in dem eigentlichen Sinne ist, wissen wir auch. Die AfD hat das schon 17-mal hoch und runter in Anführungszeichen hier diskutiert – oder sagen wir besser: skandalisiert. Und was dahintersteht, wissen wir ja auch. Ich bin in einer Hinsicht ganz bei Kollege König. Es war völlig richtig und wichtig, dass es wichtige Maßnahmen in der Pandemie gab, um Menschen zu schützen. Und ja, ich sage auch, wir sind jetzt knapp drei Jahre nach Ausbruch der Pandemie sicherlich an der einen oder anderen Stelle schlauer. Und vieles haben wir vorher noch nicht so genau gewusst und wir mussten auch erst lernen. Aber Fakt ist – da sind wir uns, glaube ich, alle einig und das hat Herr Plötner ja sehr schön ausgeführt –, dass Masken schützen. Masken schützen, im medizinischen Bereich werden sie auch deswegen sehr viel mehr eingesetzt. Die asiatischen Länder sind uns im Alltag übrigens weit voraus. Dort ist es im Prinzip ein Alltagsgegenstand. Da werden Masken überall getragen, wo beispielsweise schlechte oder dicke Luft oder wie auch immer herrscht, um sich nicht anzustecken, um sich vor Schadstoffen zu schützen. Aber bei uns wird daraus ein Politikum. Und das ärgert mich wirklich. Weil, wenn es so einfach wäre mit der Eigenverantwortung, wie Sie tun, Herr König, oder wie Sie es hier vorn wieder suggeriert haben, dann wäre das ja schön. Aber schauen Sie sich doch mal die Realität an. Die Realität ist die, dass es ja nicht nur um uns selber geht, um uns zu schützen, sondern dass es vor allem um besonders schutzbedürftige Personen geht. Was sagen Sie denn dem kleinen Kind, was beispielsweise noch keine Maske tragen kann? Was sagen Sie denn demjenigen, der Atemschwierigkeiten hat und vielleicht aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann und der all denen ausgesetzt ist, die der Meinung sind, für sich selbst entscheiden zu können, keine Maske zu tragen und munterflockig auch mit Symptomen durch die Gegend zu rennen oder in das Rund zu niesen? Das haben wir ja hier auch permanent im Thüringer Landtag. Das ist doch der Punkt, über den wir uns Gedanken machen müssen: Wie gehen wir miteinander um? Sind wir solidarisch? Achten wir auf die Schwächsten oder nicht? (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: In Innen- räumen ist das doch nicht anders!) Wie bitte? (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: In Innen- räumen ist das doch nicht anders!) In Innenräumen. Entschuldigen Sie, wie Ihnen vielleicht aufgefallen ist, bin ich nach wie vor eine, die gerade auch in solchen Innenräumen, wo ich mit Menschen zusammentreffe, die nach wie vor die Anerkennung der Realität leugnen, nämlich dass es eine Pandemie überhaupt gibt, grundsätzlich eine Maske trage, wenn viele Menschen zusammenkommen. Das hat durchaus auch Gründe. Ich sage Ihnen, wenn Sie sich den ÖPNV mal genauer anschauen, dann sehen Sie, dass viele Straßenbahnen und Züge beispielsweise sehr eng besetzt sind. Dort kommen also sehr viele Menschen auf engem Raum sehr dicht zusammen. Deswegen ist es natürlich sinnvoll, richtig und wichtig, sich zu schützen. Natürlich wäre es mir viel lieber, wir hätten eine bundeseinheitliche Regelung für eine Maskenpflicht im ÖPNV und übrigens genauso auch im Flugverkehr. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass sich Menschen freiwillig in ein Flugzeug ohne Maske setzen. Das muss in dem Fall tatsächlich jede und jeder für sich entscheiden, aber im Prinzip ist es ganz einfach, Sie können die Maske einfach auflassen, egal, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Dann schützen Sie sich, dann schützen Sie auch andere. Entscheidend finde ich aber, dass wir als Politik der Verantwortung nachkommen, immer auch an die Schwächsten zu denken. Deswegen halte ich auch diese Maskenpflicht im ÖPNV für völlig gerechtfertigt. Richtig ist, Herr König, dass gerade auch wir immer darauf gedrängt haben, zwischen Maßnahmen im Freien, sprich an der frischen Luft, und in Innenräumen zu unterscheiden. Das gebietet tatsächlich die Sache. Da muss man dann auch immer noch schauen, kommen da auf engem Raum sehr viele Menschen zusammen oder nicht, damit es situationsangemessen ist. Da sage ich auch, da haben wir sicherlich auch viel dazulernen müssen, aber dass eine Maske definitiv schützt, wird niemand leugnen können. Und wenn hier ausgerechnet ein – nun ja, Sie sagen immer, Sie seien Arzt – von der AfD vorn steht und uns dann erklären will, dass die Maske quasi die Freiheit einschränkt, dann frage ich mich ein Stück weit, wie Sie Ihr Berufsethos vielleicht auch verstehen und ob Sie überhaupt einen haben. Das gibt mir eher Grund zur Sorge, das will ich ganz deutlich sagen. Ich will auch noch mal betonen: Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir haben im Moment extrem viele Atemwegserkrankungen. Die Krankenhäuser sind überlastet, insbesondere die Kinderstationen sind überlastet, Frau Klisch hat es ja vorhin ausgeführt. Da müssen wir uns doch Gedanken machen und überlegen: Was könnte helfen? Da vertrauen Sie doch einfach den Fachleuten, vertrauen Sie all denjenigen, die uns immer wieder sagen, tragt Masken, Masken schützen vor Infektionskrankheiten und sie tun auch gar nicht weh. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Kemmerich zu Wort gemeldet.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen, sehr verehrte Zuhörer, Zuschauer an den diversen Endgeräten! Schön, dass wir das heute wieder zum Thema der Aktuellen Stunde machen. Es ist nach wie vor aktuell. Wir werden aber morgen im Plenum konsequenterweise einen Dringlichkeitsantrag vorlegen, der die Landesregierung verpflichtet, genau diese Maskenpflicht hier abzuschaffen und auch die Isolationspflicht abzuschaffen, (Beifall AfD) und damit dem Beispiel von Bayern und SachsenAnhalt folgen – ist schon zitiert worden –, aber vor allen Dingen vieler Länder in Europa bzw. fast aller Länder auf dieser Welt. Frau Werner hat sich wiederholt gegen die Aufhebung der Maskenpflicht ausgesprochen. Es ist mir schleierhaft, warum, denn, wie gesagt, andere Bundesländer machen uns das vor. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, zwei – von 16!) Es ist exemplarisch nachzulesen in einem Bericht des MDR der letzten Tage, wo eine Reporterin schildert, wie eine Fahrt stattfindet zwischen den Bundesländern Bayern, Thüringen und SachsenAnhalt. Auch so, wenn man das eben erlebt, Leute gehen in Erfurt zum Oktoberfest, die gehen jetzt zum Weihnachtsmarkt, sie gehen zum Oktoberfest in München, sie gehen ins Fußballstadion, sie gehen freiwillig dorthin. Sie fahren mit Maske beflaggt zu diesem Fest, machen, was auch immer sie tun und sollen dann mit Maske wieder nach Hause fahren. Ich will gar nicht sagen, die Gefahren, die wir gesundheitlich zu tragen haben, dass die nicht präsent sind, aber, meine Damen und Herren, die Maskenpflicht haben wir mal eingeführt als präventive Maßnahme zur Abwehr von Corona. Wenn ich jetzt aber den Rednern folge von links und jetzt auch gerade von den Grünen, dann klingt das irgendwann mal wie eine allgemeine Maskenpflicht gegen alles. Und das ist nicht Eigenverantwortung. Das ist auch nicht Zutrauen. Es mag immer sein, dass jemand als schwarzes Schaf agiert und die notwendige Vorsicht und Rücksichtnahme fallenlässt, aber verpflichtet mich nicht als Liberaler und es wird mich auch nicht motivieren als Liberaler, nicht davon auszugehen, dass die Menschen grundsätzlich vernünftig sind, dass ich vertraue, dass sie es sind und dass ich an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen glaube. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie sind das beste Beispiel dafür, dass das nicht immer der Fall ist, Herr Kemmerich!) Und der Verlust der Eigenverantwortlichkeit und der Möglichkeit, sich selber zu schützen, Eigenverantwortung zu tragen, führt genau zu einem, nämlich zum Erodieren des Vertrauens in Maßnahmen vom Staat. Irgendwann ist es nämlich einfach nur noch idiotisch, nicht mehr nachvollziehbar (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Des- wegen gibt es auch eine Helmpflicht!) und führt eben dazu, dass wir auch der AfD immer wieder die Möglichkeit geben, diese Maßnahmen, die der Staat trifft, auch zu verunglimpfen, zu verhetzen. Hebt es auf! Die Leute, die von Deutschland nach Frankreich oder in die Schweiz mit dem Zug fahren, wo keine Maskenpflicht gilt, die zählen entspannt von zehn auf null runter und nehmen alle die Maske vom Gesicht. Es gibt Leute, die tragen sie weiter – das ist doch unbenommen. Wenn ich Leute aus dem asiatischen Raum sehe, die seit Jahren in Europa sind, tragen sie vielfältig Maske – überhaupt kein Problem. Aber wird der Staat seiner Rolle gerecht, uns das als Pflicht aufzudrücken? Nein. Isolationspflicht: Isolationspflicht, die wir heute noch auch als präventive Maßnahme für Corona durchführen, trifft uns doch alle in den Magen. Das kommt auch im Gesundheitswesen dadurch zustande, dass viele Leute ausfallen, obwohl sie symptomfrei infiziert sind, und es trifft die ganze Wirtschaft. Wenn ich mit vielen Verantwortlichen, dem Mittelstand, in den wirtschaftlichen Unternehmen spreche, dann fallen ganze Kolonnen aus, ganze Arbeitsgänge können nicht mehr ausgeführt werden, weil die Leute in Isolation stecken. Aber sie sind nicht, zumindest nicht schwer, erkrankt. Und die Belegungsfälle, die wir in den Krankenhäusern haben, sind aus vielerlei Krankheitserregern gespeist, aber nicht aus Corona. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer krank ist, kann grundsätzlich nicht arbeiten!) Insofern ist es nur konsequent, auch da den Beispielen anderer Länder zu folgen, die Isolationspflichten aufzuheben. Auch Bayern wird es zum Ende dieses Jahres machen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Ich rufe Frau Dr. Klisch für die SPD-Fraktion auf.

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Cornelia Klisch SPD

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Herzlichen Dank. Ja, es ist schwierig, es ist schon sehr viel gesagt worden und ich möchte jetzt auch nicht alles wiederholen, aber ich habe wahrgenommen aus den Vorrednern – nicht von allen, aber von einigen –, dass wir uns zumindest insoweit einig sind, dass uns die AHA-Regeln – also Abstand, Hygiene, Atemmaske – in den letzten Pandemiejahren durchaus an der einen oder anderen Stelle vor Infektionen, nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Mitmenschen, bewahrt haben und dass das einfach ganz wichtige – ich sage jetzt ganz einfach mal – Infektionsschutzmaßnahmen sind. Natürlich, wenn Sie zwei Ärzte fragen, kriegen Sie immer unterschiedliche Antworten. Dr. Lauerwald meinte gerade als Arzt, es sei eben nicht wirksam. Aber wir haben von den anderen Vorrednern auch Studien zitiert bekommen, die sagen, es war wirksam, und ich schließe mich dieser Meinung an. Ich glaube – und nicht zuletzt, weil OP-Masken „OP-Masken“ heißen –, dass natürlich diese Maßnahmen – Maske, Abstand, Hygiene – wirksam sind, wenn man Infektionsübertragungen vermeiden möchte. So weit der Vorrede. Jetzt war die Frage: Was machen wir jetzt mit den Masken? Und ich kann nur sagen, in unserem ersten Tagesordnungspunkt heute in der ersten Aktuellen Stunde hatten wir darüber gesprochen, wie stark unser Gesundheitssystem im Moment an vielen Stellen unter der Last einfach ächzt und wie schwierig das im Moment im ambulanten Sektor ist. Aber wir hätten das auch gut auf den stationären Sektor oder auf die Pflegeheime ausweiten können. Wir haben extrem hohe Krankenstände. Wir sehen in der Tat im Abwasser Anstiege von Corona, aber wir sehen natürlich im Moment auch ganz viele andere Infektionskrankheiten, weil eben die Maskenpflicht in vielen Bereichen auch weggefallen ist, weil die Menschen zum Glück endlich wieder enger zusammenkommen und es jetzt gerade in der Weihnachtszeit natürlich viele Gelegenheiten gibt, mit ganz vielen Menschen zusammenzukommen. Also, da muss einer nur mal auf den Erfurter Weihnachtsmarkt gehen, da erlebt er das. Insofern erleben wir bei den Kindern den starken Anstieg der Atemwegserkrankungen. Wir erleben es aber auch bei den Älteren, gerade die Grippewelle, die sehr früh aufgetreten ist, und Corona kommt erschwerend hinzu. Nur, auf Corona wird eben oft gar nicht mehr getestet, sodass wir da auch eine hohe Dunkelziffer haben. Deswegen wäre eigentlich meine Bitte – und das sage ich jetzt hier nicht nur als Ärztin, sondern auch als Gesundheitspolitikerin –, dass wir uns der Verantwortung, die wir als Politiker haben, auch bewusst werden sollten. Wir sind Vorbilder, und wir sollten nicht immer nur sagen, was alles nicht funktioniert, sondern wir sollten doch auch mal nach vorne blicken und sagen: Wie kriegen wir die Sachen gemeinsam möglichst gut geschafft und was können wir dafür tun? Ich glaube nicht, Herr Kemmerich, dass, wenn wir jetzt sofort – ich sage mal, morgen – die Maskenpflicht aufheben würden, dass allein aus Verantwortung, Solidarität, gerade vor dem Hintergrund unserer älteren Mitmenschen, die es nun mal sehr viele in Thüringen gibt – das hatten wir vorhin auch schon besprochen –, dass mit einem Mal alle Menschen da Verständnis haben und Masken tragen. Das glaube ich nicht. Ich erlebe Gegenteiliges gerade in den Regionen, wo die Maskenpflicht fehlt – ich habe es selbst erlebt und ich habe es zum Beispiel mit meiner Mutter erlebt. Wir sind in einer Bahn gefahren, wo es eben keine Maskenpflicht gab, sie war sofort an Grippe erkrankt in dem Fall. Insofern vertraue ich nicht ganz so sehr wie Sie auf diese Solidarität, und deswegen wäre mein Appell auch gerade vor dem Hintergrund der Überlastung, die wir gerade haben, dass wir durchaus an dieser Pflicht noch in dieser sozusagen starken Infektionszeit festhalten. Aber ich glaube auch, dass es natürlich ein Auslaufmodell ist. Wir werden nicht über die nächsten Jahre hier eine Maskenpflicht propagieren können. Das ist meine persönliche Meinung und ich bitte Sie alle, auch Verantwortung zu übernehmen und deshalb auch klar als Politiker für die AHA-Regeln einzustehen und ganz besonders auch für das Impfen. Da sehe ich uns in Verantwortung, weil ich glaube, da ist sehr viel Schaden angerichtet worden. Wir haben deutlich rückläufige Impfquoten, nicht nur bei den Älteren und nicht im Bereich der Coronaimpfung, sondern im Bereich der Grippeimpfung. Wir sehen diese rückläufigen Impfquoten bei den Jüngeren, bei den Kindern. Viele Eltern sind verunsichert und wollen ihre Kinder jetzt gar nicht mehr impfen lassen. Ich glaube, da ist sehr viel Schaden angerichtet worden. Das ist zum Teil auch durch solche Schaufenster-Aktuellen-Stunden oder -Anträge wie die der AfD verursacht. (Beifall SPD) Deshalb sollten wir einfach dabei bleiben, und damit möchte ich jetzt auch schließen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Ich schaue mal in Richtung der Gruppe BfTh. Da liegt mir keine Wortmeldung vor. Dann habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Werner, das Pult ist Ihres.

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Heike Werner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte es auch relativ kurz halten, aber natürlich noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass jegliche Maßnahmen, die wir treffen, natürlich immer abgewogen werden, auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden, um sie im Bedarfsfall nachzubessern, zu verschärfen oder wo es möglich ist, auch zu lockern. Das haben wir in den letzten Monaten natürlich immer deutlicher tun können, weil die Zahlen auch zurückgegangen sind. Trotz alledem ist die Infektionslage nicht so, dass man auf alle Maßnahmen verzichten kann, das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen. Das Land hat zwei Maßnahmen beschlossen – also kann sie regeln. Das ist einmal das Maskentragen im ÖPNV und das sind die Isolationspflichten. Wir haben auch etwas abgeschwächt. Normalerweise war ja im Bundestag beschlossen wurden, dass FFP2-Masken getragen werden sollen. In Thüringen sind also auch die OP-Masken möglich. Die restlichen Maßnahmen, zum Beispiel das Maskentragen im Fernverkehr oder die Regeln für die vulnerablen Gruppen, sind Dinge, die auf Bundesebene im Bundestag beschlossen wurden. Herr Kemmerich – das müssen Sie sich anhören, eben auch mit Ihrer Partei dort mitbeschlossen wurden. Wenn wir über die Maßnahmen reden und was geprüft werden muss, dann ist es ganz klar und das sind die Ziele, die an der Stelle im Vordergrund stehen, nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Risikogruppen so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden sollen, dass gleichzeitig die Folge eines schnellen Anstiegs von Infektionen aufzuhalten ist, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und damit die Möglichkeit zu geben, dass alle Menschen gut und ausreichend medizinisch versorgt werden können. Herr Kemmerich, wenn Sie immer so von Freiheit und keine Maßnahmen usw. sprechen: Ich bin mir ganz sicher, gäbe es kein Nichtrauchergesetz, würde immer noch in jeder Kneipe und Gaststätte geraucht werden, gäbe es nicht das Verbot, keine Handys im Auto zu benutzen, wenn man selber fährt, dann würden Sie wahrscheinlich auch das Handy benutzen – vielleicht machen Sie es trotzdem, keine Ahnung. Andere Regeln sind auch immer notwendig, um hier diejenigen zu schützen, die den Schutz brauchen, das ist eine solidarische Gesellschaft und das gehört zur Freiheit an der Stelle auch mit dazu. Auch bei der aktuellen Verordnung haben wir natürlich geprüft, welche Maßnahmen noch notwendig und wichtig sind. Hier will ich zum einen sagen, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus unserer Sicht das Beibehalten der Maskenpflicht gebietet und wir uns natürlich auch daran orientiert haben, dass der Bundestag selbst die Maskenpflicht im Fernverkehr bis April 2023 beschlossen hat. Ich verstehe sehr gut, dass es für den Bürger, für die Bürgerin schwierig zu verstehen ist, warum man im Fernverkehr, im ICE eine Maske tragen soll und dann meinetwegen in Bayern oder in Sachsen im ÖPNV nicht mehr. Aber das ist etwas, was man erklären muss und das gehört zur Risikokommunikation – Herr Lauerwald hat sich ja zumindest das Wort gemerkt – auch mit dazu. Schade, dass Sie sich aber nicht gemerkt haben, dass gerade das Maske-Tragen – das haben einige hier noch mal angesprochen – wirklich eine der Maßnahmen ist, wozu die meisten Studienlagen existieren. Und alle – bis auf ganz wenige – sagen natürlich, dass das Maske-Tragen ein sehr wirksames Mittel ist, um die Ansteckungsgefahren zu minimieren. Insofern denke ich, ist es nicht nur ein sehr wirkungsvolles, auch ein aus meiner Sicht wenig einschränkendes Mittel, um hier tatsächlich die Menschen zu schützen, die an der Stelle auch den Schutz brauchen. Wir haben uns auch noch mal mit dem Robert Koch-Institut ausgetauscht und uns zu deren Einschätzungen, Empfehlungen jetzt für die Wintersaison Auskunft geben lassen. Da wurde unter anderem vom Robert Koch-Institut noch mal dargestellt, wir haben ein neues weiteres Mittel, um zu sehen, wie sich Infektionslagen entwickeln. Dazu gehört das Abwassermonitoring, wo man so 7 bis 14 Tage eher schon sehen kann, wie sich die Infektionslast entwickeln wird. Und im Abwassermonitoring ist eben festzustellen, dass die Coronavirenlast wieder ansteigt, auch mit der Variante BQ.1.1, die von der Krankheitslast her ähnlich sein wird wie die derzeit herrschende Variante – also Omikron –, aber es zu erhöhten Ansteckungen kommt. Also diese neue Variante ist ansteckender. Insofern ist das noch mal ein wichtiger Hinweis an der Stelle, warum eben diese Maskenpflicht immer noch wichtig und notwendig ist. Natürlich werden wir mit jeder neuen Verordnung weiter prüfen, wie das Infektionsgeschehen sich entwickelt. Und sollte das Infektionsgeschehen über Weihnachten in das nächste Jahr stagnieren oder sogar rückläufig sein, dann muss man natürlich auch die Maskenpflicht im ÖPNV erneut prüfen und erwägen, diese dann auch aufzuheben. Insofern kann ich an dieser Stelle noch mal sagen, auch was die Isolationspflichten angeht: Auch das war eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts, jetzt bei diesen Maßnahmen davon nicht abzurücken, weil eben diese Ansteckungsgefahr immer noch sehr hoch ist, weil es darum geht, die Risikogruppen zu schützen, das Gesundheitssystem sozusagen am Laufen zu halten. Insofern haben wir uns also mit diesen derzeitigen Empfehlungen und Bewertungen der Situation dazu entschieden, die Maskenpflicht und Isolationspflicht weiter aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6837 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall, damit eröffne ich die Aussprache. Es liegen mir keine Wortmeldungen vor. Das bleibt demzufolge dabei und dann stelle ich die Frage, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Es wird auch keine Ausschussüberweisung beantragt. Und damit ist dann heute dieser Tagesordnungspunkt erst einmal geschlossen. So schnell kann das gehen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Und damit komme ich zum TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6851 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Marx aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Dorothea Marx SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfassungsschutzgesetz, es geht um die Bestimmungen zur Zusammensetzung und zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission. Durch Beschluss des Landtags in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten, am 3. November 2022 sowie in der 40. Sitzung am 8. Dezember 2022. Der Innen- und Kommunalausschuss hatte in seiner 38. Sitzung am 3. November eine schriftliche Anhörung beschlossen. Es wurden im Zuge dieser Anhörung wissenschaftliche Stellungnahmen von drei Rechtswissenschaftlern eingereicht, darunter war auch der Mediator im Verständigungsverfahren zur Wahl der Thüringer Parlamentarischen Kontrollkommission. Weiterhin beriet der Ausschuss auch Zuschriften der Parlamentarischen Kontrollgremien des Bundestags, des Landtags von NordrheinWestfalen und des Landtags von Brandenburg. In den abgegebenen Stellungnahmen wurden keine Einwände gegen den Wesensgehalt der hier vorgelegten Regelungen formuliert. Es gab nur kleinere Anmerkungen, die wir auch berücksichtigt haben. Laut Gesetzentwurf muss die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Der Ausschuss hat dieses Verhältnis der Klarheit halber um die parlamentarischen Gruppen ergänzt. Diese kommen darin auch vor und haben theoretisch auch die Möglichkeit, sich hier im Wahlverfahren zu stellen, sofern wir dieses Gesetz beschließen, um auch in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt werden zu können. Wichtig war uns, dass ein Sachverständiger auch festgestellt hat, die vorgeschlagene Norm sei fraktionsneutral und somit auch unproblematisch. In mehreren Stellungnahmen wurde auch entsprechend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Brandenburgischen Verfassungsgerichts verwiesen, die dem Parlament die Möglichkeit lassen, in begründeten Fällen die grundgesetzlich gebotene Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen nicht durch die Berücksichtigung jeder Fraktion und Gruppe umsetzen zu müssen. Wir haben ja eine alte Forderung immer gehabt, dass alle Fraktionen und jetzt auch Gruppen des Landtags in der Kommission vertreten sein sollen. Das beißt sich immer mit dem Bedürfnis, dass Geheimnisträger nicht einen zu großen Umfang zahlenmäßig in der Größe haben sollen. Wir sind dann also beim Gesetzentwurf, wie er auch schon im Entwurf war: Er beinhaltet nun, dass wir Abschied nehmen von der Zusammensetzung nach dem d'Hondtschen Verfahren, sondern dass jetzt die Parlamentarische Kontrollkommission allerdings immer noch das Verhältnis Opposition – regierungstragende Fraktionen wiedergeben muss, dass die Mitglieder dieser Kommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags zu wählen sind, aber eben dann mit dem Vorteil, dass diese Wahl jedem Bewerber/jeder Bewerberin offensteht. Auf Anregung eines Sachverständigen – das waren diese kleineren Anregungen – wurde eine Übergangsvorschrift in den Änderungsantrag aufgenommen, mit der der Ausschuss klarstellt, dass alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Wahlperiode unter neuem Recht zu wählen sind, die Mitgliedschaft bereits gewählter Mitglieder also endet und somit nicht bloß Ergänzungswahlen stattzufinden haben. Im Ergebnis schlagen wir Ihnen hier als Ausschuss heute eine Regelung vor, die also kein Thüringer Modell – nicht Neues – ist, sondern ein Rückgriff auf die in Nordrhein-Westfalen bewährte Regelung, die dieses Zwei-Drittel-Wahlverfahren auch schon eingeführt haben. Im Ergebnis kommt noch ergänzend hinzu, dass das Verhältnis Regierung – Opposition abgebildet werden soll. Der Gesetzentwurf wurde dann im Ausschuss letzte Woche mit folgenden Änderungen angenommen: Der bisherige Wortlaut wird Artikel 1 und erhält die Fassung, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern besteht, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags zu wählen sind. Die parlamentarische Opposition – wie ich es schon sagte – muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. Mit der gleichen Mehrheit kann der Landtag die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission abberufen. In den § 38 wird der Absatz 5 angefügt, der, wie Sie es ausgedruckt lesen können, dann eben beinhaltet, dass wir, wenn wir das Gesetz verabschieden, dann nach dem neuen Verfahren alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission neu wählen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die CDUFraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet. Ich eröffne damit natürlich die Aussprache.

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Raymond Walk CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es zur ersten Lesung hier im Hohen Hause am 22. September 2022 schon einmal gesagt und an unserer Position hat sich auch weiterhin nichts geändert: Es braucht eine Parlamentarische Kontrollkommission, die arbeitsfähig ist. Lassen Sie mich noch einmal etwas zur Ausgangslage des vorliegenden Gesetzentwurfs sagen: Mittlerweile schon über zwei Jahre wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gestritten. Aus diesem Grund versuchte ein von der Landtagsverwaltung eingesetzter Mediator, in Gruppen- und Einzelgesprächen mit Vertretern der Fraktionen den Streit zu entschärfen. Der Mediator, ein Jurist aus NordrheinWestfalen, sollte in Ruhe und ungestört von der Öffentlichkeit arbeiten können, um den Konflikt um die Besetzung des Geheimdienstgremiums auch lösen zu können. Arbeitsunfähig ist die Parlamentarische Kontrollkommission zurzeit allerdings nicht. Das habe ich bereits mehrfach erwähnt, auch hier an dieser Stelle. Das Gremium arbeitet mit den Abgeordneten der letzten Legislatur weiter und das entsprechend § 26 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Das ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung, solange die neue Parlamentarische Kontrollkommission sozusagen nicht in das Amt eingeführt wurde. Rein theoretisch könnte die alte Parlamentarische Kontrollkommission auch bis Ende der Legislatur, also 2024, arbeiten, aber natürlich wissen wir, das haben wir ja auch im Gutachten festgestellt bekommen, dass diese Parlamentarische Kontrollkommission aus der letzten Legislatur mit fortschreitender Dauer auch immer mehr an Legitimation verliert. Mittlerweile gehört ja auch der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner dem Landtagsgremium an, das den Thüringer Verfassungsschutz kontrollieren soll. Kollege Bergner wurde am 16. Dezember im Landtag mit 57 von 85 abgegebenen Stimmen als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Die AfD ihrerseits hat bereits im letzten Herbst wegen der Nichtberücksichtigung in der Parlamentarischen Kontrollkommission beim Thüringer Verfassungsgericht Klage eingereicht, und dieses Verfahren liegt solange auf Eis, wie das Mediationsverfahren hier im Thüringer Landtag noch nicht abgeschlossen ist. So viel zur bisherigen Historie und Genese der nun vorliegenden Initiative von Rot-Rot-Grün. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ausgangspunkt der Neuregelung zur Ausgestaltung bzw. Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist laut dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen Regelung noch keine für die 7. Wahlperiode neugebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen konnte. Die vorliegende Neuregelung soll zukünftig die zügige Neukonstituierung erreichen, denn auch für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt das Prinzip der möglichst unmittelbaren demokratischen Legitimation, das heißt, die Wahl durch den jeweils gerade amtierenden Landtag. Das Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, also das Thüringer Verfassungsschutzgesetz, soll deshalb wie folgt geändert werden. Neu in der Beschlussfassung, Drucksache 7/6851, in § 25 – Mitgliedschaft – erhält Absatz 1 folgende Fassung: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. Mit der gleichen Mehrheit kann der Landtag Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission abberufen.“ Die bisherige Regelung in § 25 lautet im Absatz 1: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d’Hondt) gewählt werden.“ Außerdem neu in dem vorliegenden Entwurf ist, dass in § 38 ein Absatz 5 angefügt werden soll: „Alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind auf der Grundlage des durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes geänderten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes zu wählen.“ – das ist die Neuheit – „Soweit Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bereits vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 7. Thüringer Landtag gewählt wurden“ – das ist ja hier bei uns der Fall – „verlieren diese ihre Mitgliedschaft mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.“ Das heißt, alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, obwohl sie schon gewählt wurden, werden dann, das ist auch logisch, weil sich die Verfahren geändert haben, weil sich das Quorum geändert hat, neu gewählt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 22.09.2022 an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Am 3. November 2022 haben wir im Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, welches letzten Donnerstag ausgewertet wurde. Die Anhörung hat ergeben, dass es doch auch kritische Wortmeldungen gab. Insgesamt war ich – ehrlich gesagt – enttäuscht, dass von den über 20 Anzuhörenden nur zwei oder drei geantwortet haben. Insofern hätte man auch überlegen können, ob wir eine mündliche Anhörung durchführen. Möglicherweise mit noch mal Nachfragen, die wir stellen können. Ich hätte mir auch vorstellen können, den Mediator noch mal im Ausschuss hören zu wollen, wir haben uns jetzt anders entschieden, weil wir eine Entscheidung brauchen. Ich will aber noch mal aus der Zuschrift von Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld zitieren. Er sagt in seiner Zuschrift: „Ob dabei die Besonderheiten der politischen Zusammensetzung des Landtags, nämlich im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Fraktionen im Plenum, eine Rolle spielen, ist keine verfassungsrechtliche Frage. Insbesondere mögliche Schwierigkeiten bei der Findung der für die Wahl nun vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit können der Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission entgegenstehen. Und da die Abgeordneten bei ihrer Wahlentscheidung frei sind, kann auch nicht gewährleistet werden, dass alle Fraktionen entsprechend ihrer Stärke“ – so, wie das der Gesetzentwurf ja vorsieht – „wirklich in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sind.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, keine Frage, grundsätzlich begrüßen wir den vorliegenden Regelungsvorschlag, weil das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nun mal eine der höchsten Legitimationen für ein solches gewähltes Gremium ist. Aber schon die bisherige Regelung – das ist Fakt – zeigt doch, dass selbst bei der aktuellen Regelung, nämlich der einfachen Mehrheit nach d‘Hondt, enorme Schwierigkeiten bei den Gremienbesetzungen auftreten. Wir haben uns das mal von der Landtagsverwaltung zuarbeiten lassen: Allein bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission wurden 57 Wahlgänge durchgeführt, die erfolglos waren, soweit es die Vertreterinnen und Vertreter der AfD-Fraktion betraf. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit einer Neuregelung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes muss gewährleistet sein, dass Landtagsabgeordnete, die geeignet sind – darauf kommt es an – in ihrer Lebenserfahrung und ihrer Persönlichkeit, die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes für das Parlament übernehmen. Im Innen- und Kommunalausschuss letzte Woche habe ich für meine Fraktion deshalb deutlich gemacht, dass es für uns eigentlich eine weitere mündliche Anhörung geben sollte. Jetzt haben wir einen gewissen Zeitdruck, der Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch, so wie ich ihn eben erläutert habe. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass wir uns noch mal eine Synopse anschauen, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Unabhängig davon habe ich die Bedenken vorgetragen. Deswegen wird sich meine Fraktion bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir brauchen eine Entscheidung, haben Sie gerade gesagt, und dann enthalten Sie sich, Herr Walk?)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich bin wirklich einigermaßen schockiert darüber, dass wir in diesem Thüringer Landtag in ein Mediationsverfahren gehen, in dem sich bis auf eine Fraktion alle darin einig sind, dass wir eine Änderung im Verfassungsschutzgesetz zur Parlamentarischen Kontrollkommission vornehmen. Kern dieser Vereinbarung war es schon vor einem halben Jahr, dass wir die PKK mit einer Zweidrittelmehrheit wählen, und jetzt, kurz vor nackig, fällt der CDU-Fraktion auf, dass das ein Problem ist. Ich muss ehrlich sagen, ich weiß nicht, ob Sie es im letzten halben Jahr nicht geschafft haben, miteinander darüber zu reden, aber schräg finde ich das schon, und mit Verantwortungsübernahme hat das im Übrigen auch nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, es hat nichts – Herr Walk, es hat nichts mit der Anhörung zu tun. Wir haben doch hier nichts neu erfunden. Wir übernehmen eine Regelung, die es in Nordrhein-Westfalen schon längst gibt, und diejenigen, die sich zu der Anhörung zurückgemeldet haben, die haben gesagt, dass der Gesetzentwurf im Kern so in Ordnung ist. Sie wollten Leute noch mal anhören, die schon mitgeteilt haben, dass sie gar keine Zeit haben, angehört zu werden. Was genau soll denn mehr dabei rauskommen, wenn wir noch mal eine mündliche Anhörung gemacht hätten? Wir haben uns im Kern auf eine Zweidrittelmehrheit verständigt, und jetzt, wo wir das Gesetz auf dem Tisch liegen haben, sagen Sie „Ach hupps, nein, sorry, finden wir doch irgendwie nicht so gut.“ Sorry, aber ich habe keine Ahnung, wie Sie – das hat weder was mit konstruktiv noch mit Opposition hier irgendwie sinnvoll was zu tun. Warum haben Sie denn dann keinen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung im Ausschuss gestellt? Warum sagen Sie dann einfach, ja, sorry, nein, machen wir nicht mehr mit, enthalten wir uns? Nein, wirklich, Herr Walk, ich habe kein Verständnis dafür. Ich verstehe es einfach nicht. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir haben ei- nen Antrag auf mündliche Anhörung gestellt, und ihn dann zurückgezogen!) Aber was hätten Sie denn in der mündlichen Anhörung noch anderes herausfinden wollen? Das verstehe ich einfach nicht. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Der Mediator ist …!) Aber der Mediator hat doch einen Vorschlag gemacht. Der Mediator hat den Vorschlag gemacht, dass wir mit der Zweidrittelmehrheit eine Parlamentarische Kontrollkommission wählen. Und darauf haben wir uns verständigt in einer Runde. Glauben Sie denn, der Mediator kommt dann und sagt, ach nein, ich finde es jetzt doch nicht mehr so eine gute Idee? Das ist doch Quatsch, Herr Walk. Das ist doch einfach Quatsch. Wie auch immer, ich versuche jetzt hier noch mal ganz kurz – ich habe gerade schon gesagt, wir orientieren uns an Nordrhein-Westfalen, wir erfinden hier nichts Neues. Wir haben die Anhörungsergebnisse, also das, was uns auch noch mal in der Präzisierung rübergegeben wurde von den Anzuhörenden, dem haben wir auch Rechnung getragen, haben da auch Konkretisierungen vorgenommen, und zwar haben wir eine Regelung dazu eingefügt, wie mit den nach den derzeitigen Regelungen bereits gewählten Mitgliedern umzugehen ist. Das hat Herr Walk schon erwähnt. Die werden dann ihre Mitgliedschaft verlieren, wenn alle fünf Mitglieder neu gewählt sind. Zudem wurde das Inkrafttreten am Tag der Verkündung noch mal eingefügt. Wir haben auch in § 25 Abs. 1 im Ergebnis der Anhörung noch eine Konkretisierung vorgenommen. Wir haben klargestellt, dass die Zweidrittelmehrheit sich auf die Mitglieder des Landtags insgesamt bezieht und natürlich auch Gruppen regierungstragend sein könnten. Herr Walk hat in der ersten Lesung auch angesprochen, dass die Mitglieder der ParlKK ihren Fraktionsvorsitzenden berichten dürfen. Herr Walk hat in der ersten Lesung auch noch mal betont, dass dies auch für die Gruppensprecherin gelten müsste. Ich will nur daran erinnern, dass das Verfassungsgericht uns ausdrücklich mitgegeben hat, dass das Parlament bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Mitwirkungsbefugnisse jedoch nicht verpflichtet ist, einer Gruppe all diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen. So sehen wir das hier in diesem Punkt auch. Wir sind der Meinung, dass das an der Stelle nicht notwendig ist. Zudem sieht auch unsere Geschäftsordnung in der Regelung zu vertraulichen Sitzungen in § 78 Abs. 6 nur die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden vor. Auch die Gruppen selbst haben dies nicht angesprochen. Es gab auch von den Gruppen im Innenausschuss dazu keinen Änderungswunsch. So viel zum Gesetz. Ich habe jetzt gerade schon noch was zu der Position der CDU gesagt. Das ist uns ja schon im Innenausschuss letzte Woche dann tatsächlich aufgefallen. Ich finde das wirklich schwierig. Wir haben hier versucht, ein Problem zu lösen, was wir seit vielen Monaten hier auf dem Tisch liegen haben. Wir hatten dazu eine gemeinsame Verständigung. Sie weichen jetzt von dieser Verständigung ab. Sie haben sich schon im Innenausschuss mehrheitlich dazu, also Sie haben sich enthalten. Das kann man ja, glaube ich, so klar sagen. Ich habe jetzt verstanden, das werden Sie jetzt auch hier tun. Das finde ich äußerst schwierig und bedenklich, weil wir von dem Kern, über den wir uns geeinigt haben ... (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Von wem sprechen Sie denn da? Wer hat sich denn geeinigt?) Das ist genau das Problem, Herr Walk. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer saß mit uns in einer Runde. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir haben uns doch nicht geeinigt!) (Heiterkeit DIE LINKE) Ich finde es wirklich krass. Ich will nur noch mal festhalten, das Ergebnis des Mediationsverfahrens ist ja auch schriftlich festgehalten. Der Mediator hat einen Vorschlag gemacht. Und diesem Vorschlag haben Sie zugestimmt. Und wenn das keine Einigung ist, dann weiß ich es auch nicht. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir haben ge- sagt, wir besprechen den Vorschlag in der Fraktion!) Aber, Herr Bühl, das reiht sich ja alles ein in das, was wir hier in den letzten Wochen erleben, mit Ihrer Art und Weise, Pseudopolitik zu betreiben. Sie machen hier nur Schaufenster, Sie wollen hier keine Verantwortung übernehmen. Und das finde ich höchstproblematisch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie gefährden damit tatsächlich hier die Arbeitsfähigkeit eines Parlaments, und das tun Sie aus purem Opportunismus. Das ist wirklich richtig unterirdisch. Das tun Sie jetzt hier wieder. Ich bitte Sie einfach nur noch mal, ganz kurz in sich zu gehen und noch mal ganz kurz zur Vernunft zu kommen und sich die Frage zu stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, eine funktionierende Parlamentarische Kontrollkommission zu haben, anstatt hier wieder irgendetwas zu tun, was auch immer Sie sich davon versprechen. Ich verstehe es nicht. Mit sinnvoller Politik hat es auf jeden Fall nichts zu tun. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Henfling. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Aha, Herr Kollege Braga, Sie haben das Wort für die AfD-Fraktion.

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Torben Braga AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, bereits zur ersten Beratung dieses Gesetzes am 22. September hatte ich im Wesentlichen drei Aspekte dieses legislativen Vorhabens kritisiert. Erstens: Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Ursache für dieses Gesetz die Tatsache sei, dass die Kandidaten meiner Fraktion zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, für die der AfD-Fraktion aufgrund ihrer Größe das Vorschlagsrecht nach der bisherigen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes zusteht, keine Mehrheit im Landtag finden konnten – das hat Herr Kollege Walk auch ausgeführt –. 23 verschiedene Personen, Mitglieder dieses Landtags, standen auf Vorschlag meiner Fraktion zur Wahl. In nahezu 70 Wahlgängen, nicht nur knapp über 55, sondern fast 70 Wahlgängen fand kein Kandidat eine Mehrheit. Ich habe daran erinnert, dass der Verfassungsgerichtshof in Weimar bereits in der Entscheidungsuntersagung der Konstituierung der unvollständigen Kommission dem Landtag als durchaus bemerkenswert deutlichem Wink mit dem Zaunpfahl mitgeteilt hatte, dass weder der Verweis auf das Mehrheitsprinzip noch auf das freie Mandat des Abgeordneten es rechtfertige, geeigneten Kandidaten die Wahl zu versagen, nur weil sie als vermeintlich außerhalb des demokratischen Spektrums stehende politische Gegner begriffen werden, und dass, wenn die anderen Fraktionen gleichwohl die Wahl verweigerten und die Kommission einseitig besetzen, sie missbräuchlich verfahren würden, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hatte. Denn die Freiheit des Mandats, wonach die Abgeordneten des Landtags nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden seien, befreie eben nicht von der verfassungsrechtlichen Bindung, das Recht der Fraktion auf Zugang zu sämtlichen parlamentarischen Gremien zu respektieren. Die Mehrheit dieses Landtags verhalte – damals habe ich das festgestellt – und verhält sich nach wie vor, also objektiv feststellbar, rechtswidrig und das Gesetz sei nichts anderes als der Versuch, eine aktuelle rechtswidrige Praxis der Ausgrenzung meiner Fraktion im Gesetz festzuschreiben. Man wolle also das Recht, also eine bisherige rechtswidrige Praxis an die gesetzgeberische Realität anpassen, was an und für sich bereits legislatives Unrecht ist und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. (Beifall AfD) Ich hatte zweitens darauf hinwiesen und kritisiert, dass der Versuch unternommen wurde, dieses Gesetz als Ergebnis des vermeintlich unabhängigen Mediationsverfahrens darzustellen, ganz so, als ob hier ernsthaft von einer Mediation in der Sache gesprochen werden könnte. Das wurde ja hier soeben vom Rednerpult wieder versucht. Die Bemühungen des Mediators in allen Ehren, ich bin ihm sehr dankbar für seine Arbeit, aber eine Mediation – das hatte ich damals zur ersten Lesung bereits gesagt – ist die unparteiische Beratung und Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Akteure zur Bewältigung eines Konflikts. In Fragen der Auslegung materiellen Rechts wird man sich selten zur Zufriedenheit aller Beteiligten verständigen können. Aber wenn eine Streitpartei, nämlich die Mehrheit dieses Hauses, im Konflikt keinen einzigen Schritt, keine einzige Bewegung unternimmt, von ihrer verhärteten Position abzurücken, und die Position der benachteiligten anderen Streitpartei – in diesem Fall meine Fraktion – gar nicht verändert, nicht einmal berührt wird, dann kann nicht ernsthaft von einer Mediation, einer ausfüllenden Vermittlung die Rede sein. (Beifall AfD) Es ist vielmehr die als externe und deshalb als vermeintlich unabhängige Beratung getarnte Institutionalisierung des Unrechts. (Beifall AfD) Und ich hatte drittens erklärt, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, dass das Gesetz auch schlicht ungeeignet sei, das Problem zu lösen. Die Antragsteller hätten offenkundig übersehen – und dabei bleibe ich –, dass wir hier im Landtag gerade die Ausnahmesituation leben, die eine solche Änderung, wie sie beabsichtigt ist und sie durchgeführt werden soll, zur massiven Schwächung der Opposition hier im Hause führt, nicht nur jetzt, sondern auch für die Zukunft, denn im Verfassungsschutzgesetz soll zukünftig lediglich festgehalten werden, dass die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen – und es wurde jetzt ergänzt der Hinweis auf die parlamentarischen Gruppen des Landtags – im Gremium vertreten sein muss. Gerade die laufende Legislaturperiode zeigt doch aufgrund diverser Entwicklungen oder lässt zumindest die Frage zu, meine Damen und Herren, was nun eigentlich regierungstragend und was nun eigentlich Opposition ist. Diese Dichotomie existiert aus meiner Überzeugung nicht mehr, und das meine ich wirklich ohne jede Polemik in Richtung der CDU. Sie behaupten immer wieder von sich selbst, Opposition zu sein, sich als Opposition zu verstehen. Diejenigen aber, meine Damen und Herren, die einem Ministerpräsidenten den Weg in die Staatskanzlei ebnen, die Regierung durch Zustimmung zu entscheidenden Gesetzen auch bewusst im Amt halten und Bemühungen um eine Neuwahl aktiv hintertreiben, diese also mit aller Kraft verhindern, die können nun kaum als nicht regierungstragend bezeichnet werden, als Opposition. (Beifall AfD) Das ist keine Opposition, meine Damen und Herren. Es hatte sich also – so meine Feststellung im September bei der ersten Lesung, vor einigen Wochen also – in diesem Hause eine De-factoMehrheit gefunden, gebildet, wovon aber nur eine knappe Minderheit der Mitglieder dieses Hauses tatsächlich die Regierungsmitglieder stellt. Es stellt sich also sehr akut die Frage: Was ist eigentlich und wer ist eigentlich die Opposition? Das Gesetz überlässt es jedenfalls den Mitgliedern dieses Hauses, diese Einteilung zu unternehmen, und zwar in eine staatstragende, in eine genehme, eine akzeptierte vermeintliche Opposition einerseits und eine unangenehme, eine ungewollte und eine daher kurzerhand als staatsfern, staatsfeindlich usw. eingestuft ungewollte Opposition einzuteilen. Ich kam daher im September – und kann es auch hier heute wiederholen – zum Fazit, dass dieses Recht diesem Landtag schlicht nicht zusteht. Dieses Recht steht dem Souverän zu, dem Wähler, und die Zusammensetzung des Landtags soll auch über die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission entscheiden im Verhältnis zum Ergebnis der Wahl und eben nicht nach beliebigem Verfahren, in dem die parlamentarische Opposition oder die vermeintliche Opposition zu beteiligen sei. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Ausschussberatung, die hat dieses Gesetz nicht verbessert, sie hat das Gesetz im Zweifel noch verschlechtert und weitere Unklarheit gestiftet, nämlich die bloße Erwähnung der parlamentarischen Gruppen, zu deren Stärke gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen die Opposition im Gremium zu beteiligen sei, die erzwingt geradezu die Auslegung im Wortlaut, dass parlamentarische Gruppen automatisch dem Lager der regierungstragenden Fraktionen zugerechnet werden. Das ist also auch eigentlich nicht gewollt, aber das ergibt sich aus der Auslegung im Wortlaut des neuen Gesetzestextes. Ungeachtet der Tatsache, dass die regierungstragenden Fraktionen – die richtige Bezeichnung wäre vielmehr: die Fraktionen, deren Mutterparteien die Mitglieder der Landesregierung stellen – hier im Hause keine Mehrheit haben, werden sie es bei der wörtlichen Auslegung des Gesetzes in der Parlamentarischen Kontrollkommission durchaus haben können, die Mehrheit dort. Das Gesetz ist also ungeeignet. Es erreicht nicht einmal das von den antragstellenden Fraktionen gewünschte Ergebnis und ich empfehle daher dringend die Ablehnung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das wünscht sie nicht. Dann Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht noch etwas zum Wortbeitrag der jetzt amtierenden Präsidentin, eben aber noch Abgeordneten, die hier gesprochen hat. Ich habe das, was Sie bezüglich Herrn Abgeordneten Bühl gesagt haben, anders in Erinnerung. Generell – ich will jetzt hier nicht über interne Sitzungen sprechen –, aber auch die Frage eines Ergebnisses, eines gemeinsamen Ergebnisses, dass das vielleicht nicht zu 100 Prozent zugetroffen hat, sieht man jetzt schon daran, dass dieses Gesetz nur drei Fraktionen eingebracht haben. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Weil Sie sich verweigern, Herr Montag!) Liebe Frau Lehmann, es wird ja sicherlich die Möglichkeit geben, irgendwann auch noch mal historisch bedingt da Protokolle auszuwerten. Sondern das war anders gedacht und es hat sich auch niemand verweigert, Frau Lehmann, auch der langen Debatte nicht, auch dem Vorschlag nicht. Es ist schon interessant, wie sich hier manche Erinnerungen in wenigen Wochen doch einzutrüben scheinen. Nichtsdestotrotz, Verfassungsschutz: Es gibt auch hier unterschiedliche Auffassungen zur Institution selber. Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass es einen Verfassungsschutz braucht, der Teil des wehrhaften Rechtsstaats ist. Aber als nicht nur Bürgerrechtspartei ist natürlich auch klar, dass diese in besonderem Maße agierende Institution naturgemäß auch eine Kontrolle durch das höchste Gremium in diesem Land braucht. Das ist das Parlament. Und gerade deswegen sehen wir auch den avisierten Vorschlag, der hier vorgelegt worden ist nach der NRW-Lösung, dem Grunde nach als ein geeignetes Mittel an, weil er doch dazu führt, dass die Oppositionsrechte gewahrt sind und auch jetzt mittlerweile die der Gruppen berücksichtigt. Auch die Parlamentarischen Gruppen nehmen ja elementare Rechte für Bürgerinnen und Bürger wahr und müssen auch die Möglichkeit haben, hier zukünftig in einem solch sensiblen Bereich bei einer solch sensiblen Institution tatsächlich auch die Möglichkeit zu haben, ebenfalls Kontrolle auszuüben. Nichtsdestotrotz – aus unserer Sicht ist der Reformbedarf ganz grundsätzlich natürlich ein Stück weit größer, nicht zuletzt hätte auch das Verfassungsgerichtsurteil aus dem April dieses Jahres zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Bayern Beachtung finden müssen, was die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes betrifft. Da machen sich nun, zumindest nach Presseberichten, die Innenminister der Bundesländer auf den Weg, dort gemeinsam eine Lösung vorzuschlagen. Wir werden abwarten, wie das Ergebnis sein wird. Insofern haben wir uns nach starkem internen Ringen – das will ich hier auch zum Ausdruck bringen – und auch entgegen den Absprachen, die dort getroffen worden sind, dennoch entschieden, diesen Gesetzentwurf mitzutragen, weil im Grunde dann im Nachgang die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle, die institutionalisierte Kontrolle des Verfassungsschutzes ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlichen Prinzips ist. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern, meine Damen und Herren, ist das kein kritikloses Mittragen, es ist ein notwendiges Mittragen, denn die Situation, in der wir aktuell sind, die kann so nicht bleiben. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

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Dorothea Marx SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur kurz noch mal aus der Anhörung zitieren, ich habe ja vorhin schon als Berichterstatterin vorgetragen, dass der Mediator auch mit angehört worden ist. Es ist jetzt der Eindruck entstanden oder versucht worden zu vermitteln, dass wir im Gesetzentwurf nicht das umgesetzt hätten, was der Mediator empfohlen hat. Der Mediator hat uns aber im Anhörungsverfahren geschrieben, und das lese ich jetzt einfach wortwörtlich vor: „Dem Gesetzentwurf vorausgegangen ist ein Verständigungsverfahren zwischen den sechs Fraktionen und Gruppen im Thüringer Landtag. Dieses Verständigungsverfahren habe ich mit vielen Einzelgesprächen und vier Plenumsrunden als Moderator begleitet. In einem konstruktiven und fruchtbaren Prozess wurden mögliche Lösungen diskutiert, abgewogen und am Ende ein Gesetzentwurf erarbeitet, dessen Grundidee in den jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf eingeflossen ist“, Punkt. Also das belegt doch, dass wir jetzt so hier einen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen, der dem wirklich wesentlich entspricht, was der Moderator glaubt, auch selbst mit Ihnen allen vereinbart zu haben.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, und wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6851. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind Frau Dr. Bergner und die CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt stimmen wir noch ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5569 in der Neufassung in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und Frau Dr. Bergner. Damit kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich schlage vor, wir kommen noch zum Aufruf des Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6241 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6613 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Frau Merz ist natürlich vorbereitet.

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Janine Merz SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Ich habe das nicht mehr erwartet. Dafür geht es ganz schnell. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der vorliegende Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes in Drucksache 7/6241 wurde am 23. September 2022 in der 91. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Landesregierung eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung und 60. Sitzung beraten. Auf eine Anhörung wurde seitens des Ausschusses verzichtet. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzes ohne weitere Änderungen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Damit eröffne ich die Aussprache. Ich habe hier eine Wortmeldung vorliegen: Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP. Er verzichtet. Gibt es sonst weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet ebenfalls auf eine Wortmeldung. Dann können wir abstimmen. Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6241 in zweiter Beratung. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Nein. Gibt es Gegenstimmen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Frau Präsidentin, wir haben Termine!) Nein, wir machen den jetzt noch. Oder gibt es größeren Widerspruch? Er ist auch ohne Aussprache größtenteils. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: TOP 6 können wir auch noch machen!) TOP 6 können wir auch noch machen. Die CDU legt vor, wer bietet mehr? Nein, wir machen jetzt erst mal TOP 5 und dann frage ich noch mal nach. Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6472 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6850 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Er ist auch vorbereitet.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, ich bin vorbereitet, war nur nicht ganz so schnell darauf gefasst. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf … (Zwischenruf aus dem Hause) – Ja, Sie haben gesehen, ich habe mich beeilt, das ist richtig. Der Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes in der Drucksache 7/6472 wurde am 18. Oktober 2022 von der Landesregierung eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 ohne Aussprache an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat in seiner 39. Sitzung am 11. November 2022 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Fünf Anzuhörenden wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, welche der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Gemeinde- und Städtebund nutzten. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden in der 40. Sitzung am 8. Dezember 2022 abschließend beraten. Inhalt des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes ist die Hinzufügung einer Normenverweisung in § 5 Abs. 2 Nummer 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Durch diese Einfügung wird die Anwendung der durch § 23 a Bundesmeldegesetz eingeführten Möglichkeit der elektronischen Anmeldung im Thüringer Recht verankert, indem dem Landesrechenzentrum die für die Ausführung notwendige Kompetenz eingeräumt wird. Bürger müssen somit im Falle eines Adresswechsels nicht mehr persönlich auf der Meldebehörde vorstellig werden, sie können ihren Wohnortwechsel mit der Onlinefunktion ihres Personalausweises anzeigen und bekommen den Sticker mit der neuen Adresse für den Personalausweis postalisch übersandt. Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6850 lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen, und das wurde einstimmig beschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die ungeteilte Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Vielen Dank, Herr Bergner. Jetzt ist die Frage, ob es dazu Redebedarf gibt. Ich habe hier keine Redebeiträge vorliegen. Das sehe ich nicht. Vonseiten der Landesregierung wird auch auf einen Redebeitrag verzichtet – sieht so aus. Dann können wir darüber abstimmen. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6472 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das kann ich auch nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wenn Herr König vorbereitet ist, rufe ich noch Tagesordnungspunkt 6 auf. Dann rufen wir den Tagesordnungspunkt 6 noch auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6558 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6848 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind ja jetzt kurz vor Weihnachten, wie die Jungfrau zum Kinde komme ich, glaube ich, auch zu der Berichterstattung, weil ich in dem betreffenden Ausschuss nicht anwesend war. Aber das ist manchmal so. Als vorbildlicher Abgeordneter guckt man sich dann die Tagesordnung an und sieht, dass man Berichterstatter ist. (Beifall im Hause) Also, letzter Tagesordnungspunkt heute: Das Betreuungsorganisationsgesetz ist relativ kurzfristig in die parlamentarische Beratung eingebracht worden. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 10. November 2022 und in seiner 55. Sitzung am 8. Dezember 2022 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es wurden unter anderem befragt die LIGA der Wohlfahrtsverbände, aber auch die Betreuungsvereine, der Landesverband der Betreuungsvereine, die Stellungnahmen abgegeben haben, und die kommunale Ebene auch mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringer Landkreistag. Die Stellungnahmen haben zu intensiven Diskussionen im Ausschuss geführt und der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich mit positivem Votum dem Landtag zugeführt. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Vielen Dank. Mir liegen jetzt keine Redebeiträge vonseiten der Abgeordneten vor. Herr König, Sie sind trotzdem nicht gemeldet. Sie können gerne auch noch sprechen, das ist gar nicht das Problem. Ja, nein, vielleicht! Aber Herr Montag möchte. Dann hat Herr Montag erst mal das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Also, wie ihr seht, die kleinen Gruppen sind auf alle Eventualitäten vorbereitet, haben auch die Reden zum richtigen TOP zur richtigen Zeit. (Beifall Gruppe der BfTh) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Anmerkungen zum Gesetz. Es ist eines derer, die – das muss man wirklich deutlich sagen – im Schnellverfahren durchgepeitscht worden sind (Zwischenrufe aus dem Hause: Schweinsga- lopp!) oder Schweinsgalopp. Das ist natürlich nie gut in einem Verfahren, sich im parlamentarischen Prozess einem solchen Zeitdruck zu unterlegen, weil wir dann gar nicht dazu kommen, die geäußerte Kritik – beispielsweise derer, die wir ja angehört haben, wie die kommunalen Spitzenverbände – aufzugreifen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Deswegen haben Sie das Spielhallengesetz zurückgezogen?) Wir haben es nicht zurückgezogen. Ich weiß, Herr Schubert, es ist manchmal komplex, so parlamentarische Abläufe zu verstehen. (Beifall Gruppe der BfTh) Aber verschieben ist nicht zurückziehen, aber ich helfe Ihnen gern. Ich habe ja gehört, in Gera finden Stadtratssitzungen mit Auswirkungen statt, die dann vielleicht nicht so sein sollten. Also – er hat stattgefunden mit sieben Leuten. Also, gut. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der hat eben nicht stattgefunden!) Ich will vielleicht mal bei dieser Frage bleiben und tatsächlich die Frage aufwerfen, die die Landkreise hier auch gestellt haben, nämlich dass die Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Betreuungsbehörden finanziell abgebildet sein muss. Um das aufzufangen, will das Land nun 80 Prozent statt bislang 50 Prozent der Finanzierung der Betreuungsvereine übernehmen. Natürlich ist die Auffassung des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds sowie des Landkreistags, dass das nicht genug ist, sondern sie fordern eine 100-prozentige Finanzierung. So ganz abwegig ist diese Forderung nicht, auch wenn wir sie häufig und immer wieder hören und bei allen Themen. Aber wenn wir Aufgaben übertragen, dann müssen wir natürlich dafür sorgen, dass die Kommunen dafür auch entschädigt werden, damit sich nicht die örtlichen Gegebenheiten für Aufgaben, die von einer ganz anderen Ebene kommen, potenziell weiter verschlechtern. Also, zwei Dinge noch mal. Die Frage ist, ist die Finanzierung durch das Land ausreichend? Das sehen wir nicht so. Und natürlich der Schweinsgalopp, den wir hier an den Tag gelegt haben – auch das gilt es aus unserer Sicht zu kritisieren. Deswegen bleibt es für uns bei einer Enthaltung, auch wenn wir natürlich sehen, dass die notwendige Regulatorik hier durch das Land geschaffen werden müsste. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Als Nächstes erhält für die CDU-Fraktion Abgeordneter König das Wort.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, das ist jetzt einfacher als die Berichterstattung. Das wäre auch ohne Zettel gegangen. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Ich glaube, die zentralen Kritikpunkte hat Kollege Montag schon angesprochen. Das war zum einen der zeitliche Ablauf, das haben wir leider des Öfteren hier – wenn wir an das Heilberufegesetz denken, wo erst ein Gesetz beraten wird, dann wird es beschlossen, dann kriegt man schon wieder eine neue Novellierung vorgelegt. Das haben wir jetzt beim Kindergartengesetz, also man hat bei vielen Gesetzen – gerade als Oppositionspartei – wenig Zeit zu diskutieren und auch die Gesetzentwürfe zu hinterfragen. Ein ähnlicher Fall ist hier beim Betreuungsorganisationsgesetz, hier muss zum 01.01. umgesetzt werden. Jetzt gibt es seit einem halben Jahr die bundesgesetzlichen Vorgaben, und deswegen hätte man es wenigstens in zwei oder drei Monaten zeitlich diskutieren können. Wir haben nun mal die zeitlichen Abläufe, das können wir nicht ändern. Wir haben uns dazu bereiterklärt, auf ein schnelles Verfahren zu gehen – das haben wir auch getan –, die schriftliche Anhörung beschlossen, und genau die Kritikpunkte, die Herr Montag genannt hat, sind auch unsere Kritikpunkte. Also wir hätten uns eine weiterführende Diskussion gewünscht, wie es mit der Ausfinanzierung aussieht. Jetzt die Beteiligung des Landes an Personal- und Sachkosten von 80 Prozent, 20 Prozent bleiben bei den Kommunen. Das stellt natürlich für die kommunale Ebene auch eine Belastung dar. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber sie wollen 80 Prozent aus dem Haushalt streichen!) Herr Dittes, in anderen Bundesländern ist es nicht 80/20. Es gibt auch andere Varianten. Und über die hätten wir … (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: 50:50!) Die gibt es auch, man muss ja nicht immer die negativen nennen. Man kann für die Gemeinden auch mal die positiven nennen. Also von daher sollten wir das mit in Betracht ziehen. Wir konnten darüber nicht intensiv diskutieren. Deswegen gibt es von uns auch keine Zustimmung zu dem Betreuungsorganisationsgesetz. Und ja, es wird trotzdem durchgehen. Das machen wir, um einfach auch – wir haben auch die Stellungnahmen der Betreuungsvereine gelesen, die natürlich die Novellierung begrüßen, weil sie Rechtssicherheit bekommen, weil sie auch bessere Bedingungen für ihre Arbeit bekommen. Deswegen werden wir uns … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wissen, dass wir das vor genau zwei Tagen besprochen haben?) Wir werden uns enthalten. Das habe ich eben schon gesagt. Genau, wir werden uns enthalten wegen der Betreuungsvereine vor Ort. Trotzdem kritisieren wir das Verfahren, und auch die Finanzierung, wie hier finanziert wird. Und Herr Dittes, wenn hier mehrere dagegen stimmen – Sie haben keine Mehrheit –, dann geht das nicht durch, und das wollen wir nicht. Deswegen müssen wir aber trotzdem Kritik äußern und wir wollen dem nicht im Weg stehen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wissen, dass wir das vor genau zwei Tagen besprochen haben?) Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet auch auf einen Redebeitrag. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6558 in korrigierter Fassung in zweiter Beratung. Gibt es hier Jastimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, Frau Bergner und die CDU-Fraktion. – Können Sie vielleicht einfach, wenn wir abstimmen, den Mund ganz kurz halten, denn es ist schwer, sich zu konzentrieren. Ich muss hier gleichzeitig gucken. Es wäre ganz wundervoll, wenn ganz kurz Ruhe sein könnte. (Zwischenruf aus dem Hause) Nein, wir sind noch nicht fertig. Und dass Sie das nicht gemerkt haben, liegt vielleicht daran, dass Sie die ganze Zeit reden. – (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf. Dann kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, die CDUFraktion und Frau Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und damit auch diese heutige Sitzung. Und wenn ich es richtig sehe, die Verwaltung möge mich korrigieren, setzen wir morgen früh mit dem Tagesordnungspunkt 7 in zweiter Beratung fort und gehen dann nach numerischer Reihenfolge vor. Ist das richtig? Herr Poschmann nickt, dann ist das richtig. Denken Sie an den parlamentarischen Abend um 20.00 Uhr. Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Abend!

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