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Raymond Walk

CDU 14.12.2022 Sitzungen 7/96

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es zur ersten Lesung hier im Hohen Hause am 22. September 2022 schon einmal gesagt und an unserer Position hat sich auch weiterhin nichts geändert: Es braucht eine Parlamentarische Kontrollkommission, die arbeitsfähig ist. Lassen Sie mich noch einmal etwas zur Ausgangslage des vorliegenden Gesetzentwurfs sagen: Mittlerweile schon über zwei Jahre wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gestritten. Aus diesem Grund versuchte ein von der Landtagsverwaltung eingesetzter Mediator, in Gruppen- und Einzelgesprächen mit Vertretern der Fraktionen den Streit zu entschärfen. Der Mediator, ein Jurist aus NordrheinWestfalen, sollte in Ruhe und ungestört von der Öffentlichkeit arbeiten können, um den Konflikt um die Besetzung des Geheimdienstgremiums auch lösen zu können. Arbeitsunfähig ist die Parlamentarische Kontrollkommission zurzeit allerdings nicht. Das habe ich bereits mehrfach erwähnt, auch hier an dieser Stelle. Das Gremium arbeitet mit den Abgeordneten der letzten Legislatur weiter und das entsprechend § 26 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Das ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung, solange die neue Parlamentarische Kontrollkommission sozusagen nicht in das Amt eingeführt wurde. Rein theoretisch könnte die alte Parlamentarische Kontrollkommission auch bis Ende der Legislatur, also 2024, arbeiten, aber natürlich wissen wir, das haben wir ja auch im Gutachten festgestellt bekommen, dass diese Parlamentarische Kontrollkommission aus der letzten Legislatur mit fortschreitender Dauer auch immer mehr an Legitimation verliert. Mittlerweile gehört ja auch der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner dem Landtagsgremium an, das den Thüringer Verfassungsschutz kontrollieren soll. Kollege Bergner wurde am 16. Dezember im Landtag mit 57 von 85 abgegebenen Stimmen als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Die AfD ihrerseits hat bereits im letzten Herbst wegen der Nichtberücksichtigung in der Parlamentarischen Kontrollkommission beim Thüringer Verfassungsgericht Klage eingereicht, und dieses Verfahren liegt solange auf Eis, wie das Mediationsverfahren hier im Thüringer Landtag noch nicht abgeschlossen ist. So viel zur bisherigen Historie und Genese der nun vorliegenden Initiative von Rot-Rot-Grün. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ausgangspunkt der Neuregelung zur Ausgestaltung bzw. Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist laut dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen Regelung noch keine für die 7. Wahlperiode neugebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen konnte. Die vorliegende Neuregelung soll zukünftig die zügige Neukonstituierung erreichen, denn auch für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt das Prinzip der möglichst unmittelbaren demokratischen Legitimation, das heißt, die Wahl durch den jeweils gerade amtierenden Landtag. Das Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, also das Thüringer Verfassungsschutzgesetz, soll deshalb wie folgt geändert werden. Neu in der Beschlussfassung, Drucksache 7/6851, in § 25 – Mitgliedschaft – erhält Absatz 1 folgende Fassung: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. Mit der gleichen Mehrheit kann der Landtag Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission abberufen.“ Die bisherige Regelung in § 25 lautet im Absatz 1: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d’Hondt) gewählt werden.“ Außerdem neu in dem vorliegenden Entwurf ist, dass in § 38 ein Absatz 5 angefügt werden soll: „Alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind auf der Grundlage des durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes geänderten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes zu wählen.“ – das ist die Neuheit – „Soweit Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bereits vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 7. Thüringer Landtag gewählt wurden“ – das ist ja hier bei uns der Fall – „verlieren diese ihre Mitgliedschaft mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.“ Das heißt, alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, obwohl sie schon gewählt wurden, werden dann, das ist auch logisch, weil sich die Verfahren geändert haben, weil sich das Quorum geändert hat, neu gewählt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 22.09.2022 an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Am 3. November 2022 haben wir im Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, welches letzten Donnerstag ausgewertet wurde. Die Anhörung hat ergeben, dass es doch auch kritische Wortmeldungen gab. Insgesamt war ich – ehrlich gesagt – enttäuscht, dass von den über 20 Anzuhörenden nur zwei oder drei geantwortet haben. Insofern hätte man auch überlegen können, ob wir eine mündliche Anhörung durchführen. Möglicherweise mit noch mal Nachfragen, die wir stellen können. Ich hätte mir auch vorstellen können, den Mediator noch mal im Ausschuss hören zu wollen, wir haben uns jetzt anders entschieden, weil wir eine Entscheidung brauchen. Ich will aber noch mal aus der Zuschrift von Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld zitieren. Er sagt in seiner Zuschrift: „Ob dabei die Besonderheiten der politischen Zusammensetzung des Landtags, nämlich im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Fraktionen im Plenum, eine Rolle spielen, ist keine verfassungsrechtliche Frage. Insbesondere mögliche Schwierigkeiten bei der Findung der für die Wahl nun vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit können der Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission entgegenstehen. Und da die Abgeordneten bei ihrer Wahlentscheidung frei sind, kann auch nicht gewährleistet werden, dass alle Fraktionen entsprechend ihrer Stärke“ – so, wie das der Gesetzentwurf ja vorsieht – „wirklich in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sind.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, keine Frage, grundsätzlich begrüßen wir den vorliegenden Regelungsvorschlag, weil das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nun mal eine der höchsten Legitimationen für ein solches gewähltes Gremium ist. Aber schon die bisherige Regelung – das ist Fakt – zeigt doch, dass selbst bei der aktuellen Regelung, nämlich der einfachen Mehrheit nach d‘Hondt, enorme Schwierigkeiten bei den Gremienbesetzungen auftreten. Wir haben uns das mal von der Landtagsverwaltung zuarbeiten lassen: Allein bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission wurden 57 Wahlgänge durchgeführt, die erfolglos waren, soweit es die Vertreterinnen und Vertreter der AfD-Fraktion betraf. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit einer Neuregelung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes muss gewährleistet sein, dass Landtagsabgeordnete, die geeignet sind – darauf kommt es an – in ihrer Lebenserfahrung und ihrer Persönlichkeit, die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes für das Parlament übernehmen. Im Innen- und Kommunalausschuss letzte Woche habe ich für meine Fraktion deshalb deutlich gemacht, dass es für uns eigentlich eine weitere mündliche Anhörung geben sollte. Jetzt haben wir einen gewissen Zeitdruck, der Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch, so wie ich ihn eben erläutert habe. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass wir uns noch mal eine Synopse anschauen, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Unabhängig davon habe ich die Bedenken vorgetragen. Deswegen wird sich meine Fraktion bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir brauchen eine Entscheidung, haben Sie gerade gesagt, und dann enthalten Sie sich, Herr Walk?)

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