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Robert-Martin Montag

FDP 14.12.2022 Sitzungen 7/96

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht noch etwas zum Wortbeitrag der jetzt amtierenden Präsidentin, eben aber noch Abgeordneten, die hier gesprochen hat. Ich habe das, was Sie bezüglich Herrn Abgeordneten Bühl gesagt haben, anders in Erinnerung. Generell – ich will jetzt hier nicht über interne Sitzungen sprechen –, aber auch die Frage eines Ergebnisses, eines gemeinsamen Ergebnisses, dass das vielleicht nicht zu 100 Prozent zugetroffen hat, sieht man jetzt schon daran, dass dieses Gesetz nur drei Fraktionen eingebracht haben. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Weil Sie sich verweigern, Herr Montag!) Liebe Frau Lehmann, es wird ja sicherlich die Möglichkeit geben, irgendwann auch noch mal historisch bedingt da Protokolle auszuwerten. Sondern das war anders gedacht und es hat sich auch niemand verweigert, Frau Lehmann, auch der langen Debatte nicht, auch dem Vorschlag nicht. Es ist schon interessant, wie sich hier manche Erinnerungen in wenigen Wochen doch einzutrüben scheinen. Nichtsdestotrotz, Verfassungsschutz: Es gibt auch hier unterschiedliche Auffassungen zur Institution selber. Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass es einen Verfassungsschutz braucht, der Teil des wehrhaften Rechtsstaats ist. Aber als nicht nur Bürgerrechtspartei ist natürlich auch klar, dass diese in besonderem Maße agierende Institution naturgemäß auch eine Kontrolle durch das höchste Gremium in diesem Land braucht. Das ist das Parlament. Und gerade deswegen sehen wir auch den avisierten Vorschlag, der hier vorgelegt worden ist nach der NRW-Lösung, dem Grunde nach als ein geeignetes Mittel an, weil er doch dazu führt, dass die Oppositionsrechte gewahrt sind und auch jetzt mittlerweile die der Gruppen berücksichtigt. Auch die Parlamentarischen Gruppen nehmen ja elementare Rechte für Bürgerinnen und Bürger wahr und müssen auch die Möglichkeit haben, hier zukünftig in einem solch sensiblen Bereich bei einer solch sensiblen Institution tatsächlich auch die Möglichkeit zu haben, ebenfalls Kontrolle auszuüben. Nichtsdestotrotz – aus unserer Sicht ist der Reformbedarf ganz grundsätzlich natürlich ein Stück weit größer, nicht zuletzt hätte auch das Verfassungsgerichtsurteil aus dem April dieses Jahres zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Bayern Beachtung finden müssen, was die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes betrifft. Da machen sich nun, zumindest nach Presseberichten, die Innenminister der Bundesländer auf den Weg, dort gemeinsam eine Lösung vorzuschlagen. Wir werden abwarten, wie das Ergebnis sein wird. Insofern haben wir uns nach starkem internen Ringen – das will ich hier auch zum Ausdruck bringen – und auch entgegen den Absprachen, die dort getroffen worden sind, dennoch entschieden, diesen Gesetzentwurf mitzutragen, weil im Grunde dann im Nachgang die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle, die institutionalisierte Kontrolle des Verfassungsschutzes ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlichen Prinzips ist. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern, meine Damen und Herren, ist das kein kritikloses Mittragen, es ist ein notwendiges Mittragen, denn die Situation, in der wir aktuell sind, die kann so nicht bleiben. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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