Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, ich bin vorbereitet, war nur nicht ganz so schnell darauf gefasst. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf …
(Zwischenruf aus dem Hause)
– Ja, Sie haben gesehen, ich habe mich beeilt, das ist richtig. Der Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes in der Drucksache 7/6472 wurde am 18. Oktober 2022 von der Landesregierung eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 ohne Aussprache an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat in seiner 39. Sitzung am 11. November 2022 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Fünf Anzuhörenden wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, welche der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Gemeinde- und Städtebund nutzten. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden in der 40. Sitzung am 8. Dezember 2022 abschließend beraten. Inhalt des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes ist die Hinzufügung einer Normenverweisung in § 5 Abs. 2 Nummer 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Durch diese Einfügung wird die Anwendung der durch § 23 a Bundesmeldegesetz eingeführten Möglichkeit der elektronischen Anmeldung im Thüringer Recht verankert, indem dem Landesrechenzentrum die für die Ausführung notwendige Kompetenz eingeräumt wird. Bürger müssen somit im Falle eines Adresswechsels nicht mehr persönlich auf der Meldebehörde vorstellig werden, sie können ihren Wohnortwechsel mit der Onlinefunktion ihres Personalausweises anzeigen und bekommen den Sticker mit der neuen Adresse für den Personalausweis postalisch übersandt. Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6850 lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen, und das wurde einstimmig beschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die ungeteilte Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
