Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)
Also, wie ihr seht, die kleinen Gruppen sind auf alle Eventualitäten vorbereitet, haben auch die Reden zum richtigen TOP zur richtigen Zeit.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Anmerkungen zum Gesetz. Es ist eines derer, die – das muss man wirklich deutlich sagen – im Schnellverfahren durchgepeitscht worden sind
(Zwischenrufe aus dem Hause: Schweinsga-
lopp!) oder Schweinsgalopp. Das ist natürlich nie gut in einem Verfahren, sich im parlamentarischen Prozess einem solchen Zeitdruck zu unterlegen, weil wir dann gar nicht dazu kommen, die geäußerte Kritik – beispielsweise derer, die wir ja angehört haben, wie die kommunalen Spitzenverbände – aufzugreifen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Deswegen haben Sie das Spielhallengesetz zurückgezogen?) Wir haben es nicht zurückgezogen. Ich weiß, Herr Schubert, es ist manchmal komplex, so parlamentarische Abläufe zu verstehen.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Aber verschieben ist nicht zurückziehen, aber ich helfe Ihnen gern. Ich habe ja gehört, in Gera finden Stadtratssitzungen mit Auswirkungen statt, die dann vielleicht nicht so sein sollten. Also – er hat stattgefunden mit sieben Leuten. Also, gut.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der hat eben nicht stattgefunden!) Ich will vielleicht mal bei dieser Frage bleiben und tatsächlich die Frage aufwerfen, die die Landkreise hier auch gestellt haben, nämlich dass die Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Betreuungsbehörden finanziell abgebildet sein muss. Um das aufzufangen, will das Land nun 80 Prozent statt bislang 50 Prozent der Finanzierung der Betreuungsvereine übernehmen. Natürlich ist die Auffassung des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds sowie des Landkreistags, dass das nicht genug ist, sondern sie fordern eine 100-prozentige Finanzierung. So ganz abwegig ist diese Forderung nicht, auch wenn wir sie häufig und immer wieder hören und bei allen Themen. Aber wenn wir Aufgaben übertragen, dann müssen wir natürlich dafür sorgen, dass die Kommunen dafür auch entschädigt werden, damit sich nicht die örtlichen Gegebenheiten für Aufgaben, die von einer ganz anderen Ebene kommen, potenziell weiter verschlechtern. Also, zwei Dinge noch mal. Die Frage ist, ist die Finanzierung durch das Land ausreichend? Das sehen wir nicht so. Und natürlich der Schweinsgalopp, den wir hier an den Tag gelegt haben – auch das gilt es aus unserer Sicht zu kritisieren. Deswegen bleibt es für uns bei einer Enthaltung, auch wenn wir natürlich sehen, dass die notwendige Regulatorik hier durch das Land geschaffen werden müsste. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
