Dr. Thadäus Rudolf König
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, das ist jetzt einfacher als die Berichterstattung. Das wäre auch ohne Zettel gegangen.
(Beifall CDU, Gruppe der BfTh)
Ich glaube, die zentralen Kritikpunkte hat Kollege Montag schon angesprochen. Das war zum einen der zeitliche Ablauf, das haben wir leider des Öfteren hier – wenn wir an das Heilberufegesetz denken, wo erst ein Gesetz beraten wird, dann wird es beschlossen, dann kriegt man schon wieder eine neue Novellierung vorgelegt. Das haben wir jetzt beim Kindergartengesetz, also man hat bei vielen Gesetzen – gerade als Oppositionspartei – wenig Zeit zu diskutieren und auch die Gesetzentwürfe zu hinterfragen. Ein ähnlicher Fall ist hier beim Betreuungsorganisationsgesetz, hier muss zum 01.01. umgesetzt werden. Jetzt gibt es seit einem halben Jahr die bundesgesetzlichen Vorgaben, und deswegen hätte man es wenigstens in zwei oder drei Monaten zeitlich diskutieren können. Wir haben nun mal die zeitlichen Abläufe, das können wir nicht ändern. Wir haben uns dazu bereiterklärt, auf ein schnelles Verfahren zu gehen – das haben wir auch getan –, die schriftliche Anhörung beschlossen, und genau die Kritikpunkte, die Herr Montag genannt hat, sind auch unsere Kritikpunkte. Also wir hätten uns eine weiterführende Diskussion gewünscht, wie es mit der Ausfinanzierung aussieht. Jetzt die Beteiligung des Landes an Personal- und Sachkosten von 80 Prozent, 20 Prozent bleiben bei den Kommunen. Das stellt natürlich für die kommunale Ebene auch eine Belastung dar.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber
sie wollen 80 Prozent aus dem Haushalt streichen!) Herr Dittes, in anderen Bundesländern ist es nicht 80/20. Es gibt auch andere Varianten. Und über die hätten wir …
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE:
50:50!) Die gibt es auch, man muss ja nicht immer die negativen nennen. Man kann für die Gemeinden auch mal die positiven nennen. Also von daher sollten wir das mit in Betracht ziehen. Wir konnten darüber nicht intensiv diskutieren. Deswegen gibt es von uns auch keine Zustimmung zu dem Betreuungsorganisationsgesetz. Und ja, es wird trotzdem durchgehen. Das machen wir, um einfach auch – wir haben auch die Stellungnahmen der Betreuungsvereine gelesen, die natürlich die Novellierung begrüßen, weil sie Rechtssicherheit bekommen, weil sie auch bessere Bedingungen für ihre Arbeit bekommen. Deswegen werden wir uns …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
wissen, dass wir das vor genau zwei Tagen besprochen haben?) Wir werden uns enthalten. Das habe ich eben schon gesagt. Genau, wir werden uns enthalten wegen der Betreuungsvereine vor Ort. Trotzdem kritisieren wir das Verfahren, und auch die Finanzierung, wie hier finanziert wird. Und Herr Dittes, wenn hier mehrere dagegen stimmen – Sie haben keine Mehrheit –, dann geht das nicht durch, und das wollen wir nicht. Deswegen müssen wir aber trotzdem Kritik äußern und wir wollen dem nicht im Weg stehen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
wissen, dass wir das vor genau zwei Tagen besprochen haben?) Vielen Dank.
(Beifall CDU)
