Heike Werner
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte es auch relativ kurz halten, aber natürlich noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass jegliche Maßnahmen, die wir treffen, natürlich immer abgewogen werden, auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden, um sie im Bedarfsfall nachzubessern, zu verschärfen oder wo es möglich ist, auch zu lockern. Das haben wir in den letzten Monaten natürlich immer deutlicher tun können, weil die Zahlen auch zurückgegangen sind. Trotz alledem ist die Infektionslage nicht so, dass man auf alle Maßnahmen verzichten kann, das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen. Das Land hat zwei Maßnahmen beschlossen – also kann sie regeln. Das ist einmal das Maskentragen im ÖPNV und das sind die Isolationspflichten. Wir haben auch etwas abgeschwächt. Normalerweise war ja im Bundestag beschlossen wurden, dass FFP2-Masken getragen werden sollen. In Thüringen sind also auch die OP-Masken möglich. Die restlichen Maßnahmen, zum Beispiel das Maskentragen im Fernverkehr oder die Regeln für die vulnerablen Gruppen, sind Dinge, die auf Bundesebene im Bundestag beschlossen wurden. Herr Kemmerich – das müssen Sie sich anhören, eben auch mit Ihrer Partei dort mitbeschlossen wurden. Wenn wir über die Maßnahmen reden und was geprüft werden muss, dann ist es ganz klar und das sind die Ziele, die an der Stelle im Vordergrund stehen, nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Risikogruppen so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden sollen, dass gleichzeitig die Folge eines schnellen Anstiegs von Infektionen aufzuhalten ist, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und damit die Möglichkeit zu geben, dass alle Menschen gut und ausreichend medizinisch versorgt werden können. Herr Kemmerich, wenn Sie immer so von Freiheit und keine Maßnahmen usw. sprechen: Ich bin mir ganz sicher, gäbe es kein Nichtrauchergesetz, würde immer noch in jeder Kneipe und Gaststätte geraucht werden, gäbe es nicht das Verbot, keine Handys im Auto zu benutzen, wenn man selber fährt, dann würden Sie wahrscheinlich auch das Handy benutzen – vielleicht machen Sie es trotzdem, keine Ahnung. Andere Regeln sind auch immer notwendig, um hier diejenigen zu schützen, die den Schutz brauchen, das ist eine solidarische Gesellschaft und das gehört zur Freiheit an der Stelle auch mit dazu. Auch bei der aktuellen Verordnung haben wir natürlich geprüft, welche Maßnahmen noch notwendig und wichtig sind. Hier will ich zum einen sagen, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus unserer Sicht das Beibehalten der Maskenpflicht gebietet und wir uns natürlich auch daran orientiert haben, dass der Bundestag selbst die Maskenpflicht im Fernverkehr bis April 2023 beschlossen hat. Ich verstehe sehr gut, dass es für den Bürger, für die Bürgerin schwierig zu verstehen ist, warum man im Fernverkehr, im ICE eine Maske tragen soll und dann meinetwegen in Bayern oder in Sachsen im ÖPNV nicht mehr. Aber das ist etwas, was man erklären muss und das gehört zur Risikokommunikation – Herr Lauerwald hat sich ja zumindest das Wort gemerkt – auch mit dazu. Schade, dass Sie sich aber nicht gemerkt haben, dass gerade das Maske-Tragen – das haben einige hier noch mal angesprochen – wirklich eine der Maßnahmen ist, wozu die meisten Studienlagen existieren. Und alle – bis auf ganz wenige – sagen natürlich, dass das Maske-Tragen ein sehr wirksames Mittel ist, um die Ansteckungsgefahren zu minimieren. Insofern denke ich, ist es nicht nur ein sehr wirkungsvolles, auch ein aus meiner Sicht wenig einschränkendes Mittel, um hier tatsächlich die Menschen zu schützen, die an der Stelle auch den Schutz brauchen. Wir haben uns auch noch mal mit dem Robert Koch-Institut ausgetauscht und uns zu deren Einschätzungen, Empfehlungen jetzt für die Wintersaison Auskunft geben lassen. Da wurde unter anderem vom Robert Koch-Institut noch mal dargestellt, wir haben ein neues weiteres Mittel, um zu sehen, wie sich Infektionslagen entwickeln. Dazu gehört das Abwassermonitoring, wo man so 7 bis 14 Tage eher schon sehen kann, wie sich die Infektionslast entwickeln wird. Und im Abwassermonitoring ist eben festzustellen, dass die Coronavirenlast wieder ansteigt, auch mit der Variante BQ.1.1, die von der Krankheitslast her ähnlich sein wird wie die derzeit herrschende Variante – also Omikron –, aber es zu erhöhten Ansteckungen kommt. Also diese neue Variante ist ansteckender. Insofern ist das noch mal ein wichtiger Hinweis an der Stelle, warum eben diese Maskenpflicht immer noch wichtig und notwendig ist. Natürlich werden wir mit jeder neuen Verordnung weiter prüfen, wie das Infektionsgeschehen sich entwickelt. Und sollte das Infektionsgeschehen über Weihnachten in das nächste Jahr stagnieren oder sogar rückläufig sein, dann muss man natürlich auch die Maskenpflicht im ÖPNV erneut prüfen und erwägen, diese dann auch aufzuheben. Insofern kann ich an dieser Stelle noch mal sagen, auch was die Isolationspflichten angeht: Auch das war eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts, jetzt bei diesen Maßnahmen davon nicht abzurücken, weil eben diese Ansteckungsgefahr immer noch sehr hoch ist, weil es darum geht, die Risikogruppen zu schützen, das Gesundheitssystem sozusagen am Laufen zu halten. Insofern haben wir uns also mit diesen derzeitigen Empfehlungen und Bewertungen der Situation dazu entschieden, die Maskenpflicht und Isolationspflicht weiter aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
