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Laura Wahl

GRÜNE 14.12.2022 Sitzungen 7/96

c) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema: „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir gerade schon eine Aktuelle Stunde zur Windenergie hinter uns gebracht haben, jetzt gleich die nächste, allein mit dem Unterschied, dass sich nun überhaupt kein Anknüpfungspunkt für eine ernsthafte Debatte mehr finden lässt. Die antragstellende Gruppe Bürger für Thüringen diffamiert in ihrem Begründungstext all diejenigen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen als „Klimaindustrie“. Damit wird bewusst ein Ton gesetzt, der die Debatte über einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie erst gar nicht ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Thüringer Waldgesetz festgestellt, dass die Windenergie auf Forstflächen eben nicht pauschal ausgeschlossen werden darf. Daraus folgt, dass für die naturverträgliche Errichtung von Windenergieanlagen in Wald- und Forstgebieten Kriterien gegeneinander abgewogen werden müssen. Daraus folgt logischerweise übrigens auch, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Forst naturverträglich erfolgen kann. Das sei hier einmal deutlich festgestellt. Diesen Abwägungsprozessen wollen sich die Antragstellerinnen trotz des höchstrichterlichen Beschlusses aber offensichtlich erst gar nicht stellen. Da im Titel der Aktuellen Stunde ein falscher Gegensatz zwischen Klimaschutz und Naturschutz aufgemacht wird, möchte ich hier noch einmal den dritten Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zitieren: „Gegen […] pauschale landesrechtliche Verbote von Windenergieanlagen im Wald spricht auch, dass der Ausbau der Nutzung der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der verfassungsrechtlich durch Art. 20a GG und durch grundrechtliche Schutzpflichten gebotenen Begrenzung des Klimawandels leistet und zugleich die Sicherung der Energieversorgung unterstützt.“ Unsere Wälder leiden massiv unter der Klimakrise. Das hat auch der am Dienstag vorgestellte Waldzustandsbericht wieder deutlich gezeigt. Es muss daher immer wieder deutlich betont werden: Der langfristig einzig wirksame Waldschutz liegt in einem konsequenten Klimaschutz. Der zitierte Leitsatz unterstreicht noch einmal sehr deutlich, wie wichtig der Ausbau der Windenergie für die Bekämpfung der Klimakrise ist. Da die fehlende Flächenverfügbarkeit eines der wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau dieser ist, sind die wirklichen Waldschützerinnen also diejenigen, die unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes geeignete Flächen zur Nutzung der Windenergie in Wirtschaftswäldern zur Verfügung stellen. Nur vorgeblich für Wald- und Naturschutz stehen hingegen diejenigen, die wie die antragstellende Gruppe ganz bewusst die tatsächlichen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf den Naturhaushalt falsch darstellen. So wird im Begründungstext behauptet, die CO -Bindungsfähigkeit des Waldbo2 dens sei wegen der Windkraftanlagen nicht mehr gegeben. Tatsächlich wird aber durch den Betrieb einer einzigen Windenergieanlage im Wald bereits nach einem Tag so viel CO vermieden, wie der 2 Waldboden auf der gleichen Fläche in einem Jahr binden könnte. Allein schon ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt, dass es bei der Ablehnung der Windenergie im Forst häufig eben nicht um den Waldschutz geht, sondern eher um eine instrumentelle Gelegenheit, die Windenergie grundsätzlich abzulehnen. Wie wäre es sonst zu erklären, dass woanders der Ausbau der Windenergie im Wald in den parteipolitisch unterschiedlichsten Regierungskoalitionen umgesetzt wurde? Thüringen hat einen Waldanteil von 34 Prozent und ist deshalb gut beraten, sich an den anderen waldreichen Bundesländern zu orientieren. In Thüringen steht gerade einmal 1 Prozent der installierten Windenergiekapazität im Forst. In unserem Nachbarland Hessen stehen hingegen 58 Prozent, in Rheinland-Pfalz 33 Prozent, in Baden-Württemberg 57 Prozent und in Bayern 31 Prozent der Windräder im Wald. In Thüringen noch mal: 1 Prozent! Ich habe bereits in der vorhergehenden Aktuellen Stunde ausführlich dargelegt, dass wir uns ein Weiter-So angesichts der Energiepreiskrise, angesichts der Klimakrise nicht mehr leisten können. Wir wünschen uns deshalb von den demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Landtag, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch gründlich zu lesen und endlich an der Umsetzung konstruktiv mitzuarbeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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