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Madeleine Henfling

14.12.2022 Sitzungen 7/96

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Vielen Dank, Herr Bergner. Jetzt ist die Frage, ob es dazu Redebedarf gibt. Ich habe hier keine Redebeiträge vorliegen. Das sehe ich nicht. Vonseiten der Landesregierung wird auch auf einen Redebeitrag verzichtet – sieht so aus. Dann können wir darüber abstimmen. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6472 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das kann ich auch nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wenn Herr König vorbereitet ist, rufe ich noch Tagesordnungspunkt 6 auf. Dann rufen wir den Tagesordnungspunkt 6 noch auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6558 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6848 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.

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