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Dorothea Marx

14.12.2022 Sitzungen 7/96

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – Herzlich willkommen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer entschuldigt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Herr Ministerpräsident Ramelow – aber nur zeitweise, denn er sitzt ja gerade hier –, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter zeitweise und Herr Minister Maier. Die Einladung zu diesen Plenarsitzungen liegt Ihnen in einer Neufassung vor. Hintergrund ist, dass die zweite Beratung zum Landeshaushalt 2023 und zu den diesen begleitenden Initiativen nach einer Verständigung im Ältestenrat vom gestrigen Tag nicht wie ursprünglich geplant am Donnerstag und Freitag durchgeführt wird, sondern in einer Sitzung des Landtags am Donnerstag, dem 22. Dezember 2022, um 9.00 Uhr. Diese Verständigung hat auch zur Folge, dass in dieser Sitzungswoche nur zwei Plenarsitzungen stattfinden, mithin eine heute und eine morgen. Zu weiteren Einzelheiten führe ich noch im Zusammenhang mit den Hinweisen zur Tagesordnung aus. Unsere Plenarsitzungen werden aus Infektionsschutzgründen weiterhin gegen 11.00 Uhr und gegen 16.00 Uhr für eine jeweils 20-minütige Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen. In der gestrigen Sitzung des Ältestenrats wurde abgesprochen, dass die heutige und die morgige Plenarsitzung eventuell ausnahmsweise länger als bis gegen 18.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr andauern kann. Als äußere Grenze wurde dabei für heute der parlamentarische Abend bestimmt, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen werde und der gegen 20.00 Uhr beginnen soll. Wichtig für den Infektionsschutz ist schon auch nochmals der Hinweis, dass weitere Lüftungs- und Erholungspausen nach jeweils drei Stunden Beratungsdauer durchgeführt werden, wenn wir also länger in den Abend hinein tagen. Ich bitte Sie, daran zu denken, dass die Lüftungs- und Erholungspause hier in diesem Hause ohne Aufreißen von Fenstern und Türen nur dann wirksam durchgeführt werden kann, wenn der Plenarsaal währenddessen personenleer ist. Also gehen Sie dann bitte alle raus. Der Ältestenrat hat für Frau Dana Peuckert, Moderatorin und Journalistin für „Oscar am FreitagTV“ und für Herrn Benjamin Linke, Kameramann beim Fernsehen des „MDR Thüringen“ gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Wie schon angesprochen, findet im Anschluss an die heutige Plenarsitzung ein parlamentarischer Abend statt, zu dem Sie durch die Landesgruppe Thüringen des Verbands kommunaler Unternehmen und den Verband Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft eingeladen sind. Der parlamentarische Abend soll gegen 20.00 Uhr beginnen. Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Tagesordnungspunkte 1 a) bis d), das ist das Haushaltsverfahren, werden nächste Woche Donnerstag, also am 22. Dezember 2022, aufgerufen. Das heißt, dass sowohl die Generalaussprache, die Aussprache zu den Einzelplänen und die Schlussrunde als auch die Abstimmungen am Donnerstag stattfinden sollen. Zum Tagesordnungspunkt 1 a) wird ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6888 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24, 26 und 27 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Nachdem zu den Tagesordnungspunkten 22, 23 und 25 keine Wahlvorschläge eingegangen sind, gehe ich davon aus, dass die Punkte 22, 23 und 25 als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das ist der Fall. Gestatten Sie mir zu der im Tagesordnungspunkt 25 vorgesehenen Wahl den Hinweis, dass bereits in den vergangenen Plenarsitzungen darauf hingewiesen wurde, dass der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vorausgestellt hat, dass eine unvollständige Besetzung des Wahlausschusses nicht so schick ist. Da ich aber gerade schon festgestellt habe, dass der Tagesordnungspunkt ohne einen Wahlvorschlag bisher geblieben, gehe ich davon aus, dass ich den weiteren Hinweis auch nicht zu verlesen brauche, denn wir haben keinen Wahlvorschlag und dann können wir die Wahl in diesem Plenum nicht durchführen. Die Fragestunde – Tagesordnungspunkt 28 – soll morgen während der Auszählung der Stimmen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24, 26 und 27 aufgerufen werden. Die Fragestunde – das ist auch vereinbart worden – soll nicht länger als eine Stunde dauern. Die Fraktionen und die Parlamentarischen Gruppen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Erlauben Sie mir bitte den Hinweis, dass Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlangt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände oder ihre Zusammenschlüsse grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, bevor aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen. Im Hinblick auf das vorgesehene verkürzte Gesetzgebungsverfahren rege ich an, zu dem Gesetzentwurf heute im Anschluss an die Aktuelle Stunde die erste Beratung und morgen nach dem Tagesordnungspunkt 8 die zweite Beratung durchzuführen. Damit hätte die Öffentlichkeit einen weiteren Tag Gelegenheit, sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs vertraut zu machen. Gibt es dazu Widerspruch? Den sehe ich nicht, dann können wir so verfahren. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 19 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Ich möchte jetzt noch einmal kurz darauf zurückkommen, dass im Vorfeld dieser Plenarsitzung vereinbart worden war, dass bestimmte Punkte ohne Aussprache durchgeführt werden. Das betraf auch die Anträge der AfD in den Tagesordnungspunkten 13, 17, 18. Ich möchte noch einmal nachfragen, ob es dabei bleibt, dass diese Tagesordnungspunkte von Ihnen zurückgezogen bleiben, Herr Braga.

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