Beteiligte Fraktionen:
CDU (10)Die Linke (9)GRÜNE (8)AfD (7)SPD (7)FDP (6)
Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Sehr geehrte Damen und Herren, in der vergangenen Woche, am 23. Januar, erschütterte uns das tragische Schulbusunglück im Wartburgkreis. Zwei junge Menschen verloren ihr Leben, zahlreiche weitere wurden teils schwer verletzt. Unser Mitgefühl gilt den betroffenen Familien, die so großes Leid erfahren mussten. Unser Dank gilt den Rettungskräften und den Seelsorgern für ihren Einsatz und wir hoffen auf schnelle Genesung aller Verletzten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie im Gedenken an die Opfer dieses Unglücks bitten, sich zu einer Schweigeminute zu erheben. – Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Reinhardt Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung hat sich entschuldigt Herr Abgeordneter Herrgott zeitweise – soweit ich weiß, aus einem sehr schönen Anlass. Wir dürfen dazu auch ganz herzlich gratulieren: Herr Abgeordneter Herrgott ist Vater geworden. Glückwunsch!
(Beifall im Hause)
Ebenfalls hat sich für die heutige Sitzung Herr geschäftsführender Minister Prof. Dr. Hoff entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, einige allgemeine Hinweise aus gegebenem Anlass: Der Ältestenrat hat in seiner 2. Sitzung am 21. Januar 2020 gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung zahlreichen Medienvertreterinnen und Medienvertretern eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 7. Wahlperiode für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt, auf deren Nennung ich mit Ihrem Einverständnis an dieser Stelle verzichten möchte. Im Dezember 2019 wurde Herr Joachim Leibiger vom Landtag zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewählt. Ich habe Herrn Leibiger und seiner Assistenz eine Aufenthaltsgenehmigung im Sitzungssaal im Sinne des § 17 Abs. 6 der Geschäftsordnung erteilt. Ich möchte Sie noch über eine Änderung im Hinblick auf die Sitzordnung hier im Plenarsaal informieren. Die Präsidenten und Beauftragten anderer Verfassungsorgane bzw. Behörden sitzen nun im vorderen Bereich des Plenarsaals in einer Reihe hinter Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung. Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk und der Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen haben für heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung, also gegen 19.00 Uhr, beginnen soll. Wir würden uns sicher über zahlreiches Erscheinen freuen. Damit komme ich nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Der Ältestenrat hat gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung bis auf Weiteres beschlossen, dass grundsätzlich diejenigen Tagesordnungspunkte der anstehenden Plenarsitzungen, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in einfacher Redezeit vorsieht, in gekürzter Redezeit und grundsätzlich diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit verhandelt werden. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag, 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Fraktion der CDU hat den Tagesordnungspunkt 2 dafür angemeldet, die Fraktion der FDP den Tagesordnungspunkt 3, die Fraktion der AfD den Tagesordnungspunkt 9 und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Tagesordnungspunkt 15 benannt. Die Fraktionen Die Linke und der SPD haben darauf verzichtet. Weiterhin sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 18 am Donnerstag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 12 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da bisher kein Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht wurde. Die Fraktionen sind übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 27 am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/171 verteilt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 21 hat die Drucksachennummer 7/188. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD und der CDU zu Tagesordnungspunkt 22 haben die Drucksachennummern 7/172, 7/189 und 7/191. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke zu Tagesordnungspunkt 23 hat die Drucksachennummer 7/173. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke zu Tagesordnungspunkt 24 hat die Drucksachennummer 7/174. Die weiteren Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 25 haben die Drucksachennummern 7/175, 7/192 und 7/201. Die Fraktion der AfD hat keinen Wahlvorschlag eingereicht. Die weiteren Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 26 haben die Drucksachennummern 7/176, 7/193 und 7/202. Die Fraktion der AfD hat keinen Wahlvorschlag eingereicht. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD und der CDU zu Tagesordnungspunkt 27 haben die Drucksachennummern 7/177, 7/190 und 7/194. Zu Tagesordnungspunkt 28, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: 7/130, 7/150, 7/159 – in korrigierter Fassung –, 7/169, 7/170, 7/178, 7/179, 7/180, 7/182, 7/195 und 7/196. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 7 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit zur Tagesordnung. Ich frage: Gibt es zur vorliegenden Tagesordnung weitere Hinweise bzw. gibt es Widerspruch? Dann bitte ich, das jetzt anzuzeigen. Bitte schön, Herr Kowalleck.
Danke, Frau Präsidentin. Sie hatten bereits die Platzierung des Tagesordnungspunkts 18 erwähnt. Die CDU-Fraktion beantragt, dass vorbehaltlich der abschließenden Beratung nach § 122 der Geschäftsordnung und der vorbehaltlichen Überweisung durch den Justizausschuss am Donnerstagabend der Landtagsbeschluss zur Empfehlung des Justizausschusses am Freitag nach der Fragestunde gefasst wird, das also als erster Punkt nach der Fragestunde aufgerufen wird.
Dann besteht der Antrag der CDU-Fraktion darin, dass für den Fall, dass der Antrag der CDU-Fraktion, Tagesordnungspunkt 18, durch das Plenum beschlossen wird, nach der abschließenden Prüfung des Justizausschusses die Beschlussempfehlung des Justizausschusses hier für Freitag nach der Fragestunde zusätzlich als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung aufzunehmen ist. Da damit die geschäftsordnungsrechtliche Frist des § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach der die zweite Beratung frühestens am zweiten Werktag nach der elektronischen Bereitstellung der Beschlussempfehlung stattfindet, nicht eingehalten werden könnte, muss der Landtag gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen über eine Fristverkürzung beschließen. Deshalb frage ich: Gibt es Zustimmung zur beantragten Fristverkürzung? Dann bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU und der AfD. Ich frage nach den Gegenstimmen. Ich sehe keine. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Bei einer Mehrheit von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag auf Fristverkürzung beschlossen. Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Herr Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. In Anbetracht der Fülle unserer Tagesordnung und der Redezeiten sehen wir bei sechs Tagesordnungspunkten mögliche Übereinstimmungen, weshalb wir zu den Tagesordnungspunkten 2 und 5, zu den Tagesordnungspunkten 3 und 8 sowie zu den Tagesordnungspunkten 4 und 14 eine gemeinsame Beratung beantragen.
Wir stimmen hierzu in einfacher Mehrheit ab. Ich sage noch mal den Antrag, die Tagesordnungspunkte 2 und 5, die Tagesordnungspunkte 3 und 8 und die Tagesordnungspunkte 4 und 14 gemeinsam zu beraten. Das steht zur Beschlussfassung. Wer möchte dem zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Können wir
das getrennt machen?) Ja, danke für den Hinweis. Wir stimmen ab über die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 2 und 5. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine Mehrheit. Wir stimmen ab über die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 3 und 8. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das ist ebenfalls eine Mehrheit. Wir stimmen ab über die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 4 und 14. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen von AfD und CDU. Ich frage nach den Enthaltungen. Dann haben wir 43 Neinstimmen, 5 Enthaltungen und 42 Jastimmen. Damit wird eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 4 und 14 mehrheitlich abgelehnt. Gibt es weitere Hinweise, Bemerkungen? Bitte schön, Herr Möller.
Es wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 7 und 19 in gemeinsamer Beratung zu behandeln. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist dagegen? Das ist mehrheitlich, das brauchen wir nicht auszuzählen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Die beiden Tagesordnungspunkte werden getrennt behandelt. Sehr geehrte Damen und Herren, damit stelle ich die Tagesordnung zur Abstimmung. Wer der Tagesordnung in der geänderten Fassung so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Damit stelle ich die Tagesordnung hier entsprechend fest und ich rufe auf den TagesordAlle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Hat die Landesregierung in einer ersten Wortmeldung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in der Aussprache zu einem Thema in Anspruch genommen oder ergreift sie erneut das Wort, dann erhält jede Fraktion jeweils 2 Minuten Verlängerungsredezeit. Damit eröffne ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/160 Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Olaf Müller das Wort. Bitte schön, Abgeordneter Müller, Sie haben das Wort.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch einen herzlichen Gruß an die Vertreterinnen des Geburtshauses Erfurt, die heute zu dieser Aktuellen Stunde gekommen sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unsere heutige Aktuelle Stunde hat ein hochaktuelles Thema. Es geht um nicht weniger als den Start ins Leben. Jedes einzelne Kind muss gute Startchancen ins Leben haben. Wir wollen, dass Frauen überall in Thüringen ihre Kinder selbstbestimmt auf die Welt bringen können,
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
unabhängig davon, ob sie sich für eine Klinik, ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt entscheiden, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Dieser Start braucht eine vertrauensvolle Begleitung. Dafür muss in unserer Gesellschaft Raum, Zeit und Geld vorhanden sein.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Geburtshäuser und hebammengeführte Praxen gewährleisten eine gute Hebammenversorgung und sind eine sinnvolle Ergänzung vor Ort. Geburtshäuser können dezentrale und regionale Anlaufstellen sein, stehen für Eins-zu-eins-Betreuung, selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt sowie die Wahlfreiheit des Geburtsorts. Deshalb setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für die Möglichkeit der Betreuung und Begleitung in Geburtshäusern ein, und das schon seit vielen Jahren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Angebote in Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen begleiten die werdenden Eltern durch fachkompetente und individuelle Betreuung, unterstützen die Hebammen in der Verantwortung, stärken die Kompetenz und das Vertrauen der Eltern in die eigenen Entscheidungen. Wir halten diese Alternativen für sehr wichtig und sehen darin eine wertvolle Ergänzung zur Mutterschaftsvorsorge und Schwangerschaftsbetreuung in medizinischen Praxen. Und auf diesem Weg sind wir bei uns in Thüringen gut unterwegs. Im Koalitionsvertrag zwischen den Thüringer Landesverbänden der Parteien Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen steht auf Seite 18 – und mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich –: „Die bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen sowie das Recht auf Wahlfreiheit bei der Geburt sollen durch die Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Einrichtungen über eine verbindliche Richtlinie zur Finanzierung möglich sein.“ Diese Formulierung ist es, die eine Vorreiterrolle Thüringens in Deutschland möglich macht. Die Unterstützung hebammengeführter Praxen und Geburtshäuser durch Landesmittel ist ein Meilenstein. Ja, Geburtshäuser können bei jeder Geburt – Hausgeburt – entsprechend dem Ergänzungsvertrag zum § 134a SGB V eine Betriebskostenpauschale direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Betriebskostenpauschale deckt aber nur die Zeit unmittelbar vor, während und nach der Geburt ab. Sie umfasst damit viele wichtige Leistungen nicht, zum Beispiel die Betreuung außerhalb dieses engen Zeitfensters oder den Kurs- und Beratungsbetrieb sowie alle damit verbundenen Personal-, Raum- und Reinigungskosten, ebenfalls nicht die Kosten für Renovierungen, neue Geräte und/oder Möbel und schon gar nicht die Kosten für Geschäftsleitung, Verwaltung etc. Frauen profitieren davon, wenn deren Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kontinuierlich durch Hebammen betreut werden. Die Versorgung mit Hebammenleistungen gehört zur Grundversorgung der Bevölkerung ebenso wie die Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten. Sie muss wohnortnah erfolgen. Integrierte Lösungen können auch Hebammenstützpunkte im MVZ oder die typischen Geburtshäuser sein. Wir wünschen uns mehr solcher Möglichkeiten: kleine dezentrale Einrichtungen als wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung für Versorgungssicherheit und Gesundheitsprävention in Kommunen und Gemeinden, also auch auf dem Land. Im Landeshaushalt sind für das Jahr 2020 500.000 Euro eingestellt, die für institutionelle Förderung von Geburtshäusern und damit für die Optimierung der gesundheitlichen Vorsorge sorgen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hebammen und Entbindungspfleger haben als Erstversorgerinnen und Erstversorger für Mütter und Kinder eine Schlüsselrolle. Sie sind für die Gesundheit und Unversehrtheit von Mutter und Kind verantwortlich – eine hohe Verantwortung. Aber immer öfter fehlen freiberufliche Hebammen bzw. Entbindungspfleger. Dagegen wollen wir in Thüringen mit der konsequenten Förderung auch von Geburtshäusern und hebammengeführten Einrichtungen angehen als Alternative zur Klinikgeburt und für eine wohnortnahe Versorgung mit Hebammenleistungen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ab diesem Jahr wollen wir die verlässliche Finanzierung auf der Rechtsgrundlage sicherer Vergabekriterien für die eingestellten Fördermittel.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Ich komme zum Ende. Das gibt den schon bestehenden Geburtshäusern Planungssicherheit und ermutigt hoffentlich zur Gründung und Errichtung weiterer Geburtshäuser. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Meißner, CDU-Fraktion. Bitte schön.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, unter der Überschrift „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“ behandeln wir heute ein Thema, was natürlich wichtig ist und wofür ich mir auch manchmal mehr Befassung hier im Hohen Hause wünsche. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich hätte mir auch vorstellen können, dass daraus ein Antrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemacht würde, damit man tatsächlich auch schnell eine Entscheidung hätte herbeiführen können,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja selbstverständlich, das können wir auch gern noch machen!) um die Mittel, die im Haushalt eingestellt sind, letztendlich auch zu diesem Zweck fließen zu lassen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt ist es hier eine Aktuelle Stunde, von daher werden wir wieder nur Lippenbekenntnisse hören. Wir werden gespannt sein, wie schnell die Mittel, die im Haushalt eingestellt sind, auch bei den Hebammen und vor allen Dingen bei den Geburtshäusern in den drei großen Städten in Thüringen ankommen. Aber nichtsdestotrotz: Über Hebammen hier im Landtag zu sprechen, ist jedes Mal wichtig und richtig. Denn – man kann es nicht oft genug betonen – die Hebammen haben eine ganz zentrale Bedeutung für jedes Kind, für jede Familie, für jedes Elternteil, nicht nur hier in Thüringen. Wer selbst die Erfahrung gemacht hat, der weiß die Arbeit der Hebammen in Thüringen zu schätzen. Deswegen möchte ich es an dieser Stelle auch nicht versäumen, seitens meiner Fraktion allen Hebammen, die in Thüringen tätig sind, von Herzen zu danken und ihnen auch für ihre Arbeit, die sie hier jeden Tag leisten, Anerkennung zu zollen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber heute soll es hier in der Aktuellen Stunde hauptsächlich um die Geburtshäuser gehen. Sie haben recht, die Geburtshäuser haben in Thüringen eine besondere Bedeutung. Das liegt auch daran, dass die Geburtshäuser in Gera, Jena und Erfurt seit der Einführung der akademischen Hebammenausbildung die zwölfwöchige praktische Ausbildung der Hebammen außerhalb der Hochschule durchführen und somit eine wichtige Arbeit leisten, um zukünftige Hebammengenerationen auszubilden. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier zügig vorankommen. Aber ich sage auch ganz deutlich: Für uns als CDU-Fraktion gibt es auch größere Herausforderungen, beispielsweise im ländlichen Raum. So könnten wir uns vorstellen, dass sich Geburtshäuser dort ansiedeln, denn auch dort drohen Versorgungsengpässe. Momentan haben wir in den größeren Städten einen Mangel an Hebammen, sodass dort die Geburtshäuser schon eine wichtige Arbeit leisten. Aber wir müssen auch immer mehr verzeichnen, dass im ländlichen Raum gerade die kleineren Geburtsstationen Probleme haben, ihre Arbeit zu leisten bzw. Hebammen zu finden. Deswegen gilt es, dieses Thema nicht nur auf die Geburtshäuser beschränkt zu sehen, sondern wir als CDU wollen auch, dass die kleinen Geburtsstationen im ländlichen Raum aufrechterhalten werden. Deswegen haben wir schon 2015 in unserem Antrag, den wir hier im Landtag eingebracht haben, diese zentrale Forderung mit aufgenommen, dass es auch eine finanzielle Unterstützung für die kleinen Geburtsstationen gibt, dort, wo es Versorgungsengpässe bzw. keine Geburtshäuser gibt. Ich würde mir wünschen, dass diese Debatte vielleicht heute auch in diese Richtung geführt wird. Denn ich kann mich noch daran erinnern, als in Schmalkalden die Geburtsstation geschlossen werden musste. So weit darf es nicht wieder kommen. Wir müssen flächendeckend Geburtsstationen aufrechterhalten und dazu sollte man auch über eine finanzielle Förderung nachdenken. Uns als CDU-Fraktion ist die Förderung der Hebammen schon immer ein wichtiges Herzensanliegen. Deswegen haben wir auch in unserem Wahlprogramm ganz konkrete Forderungen aufgenommen, um nicht nur die kleineren Geburtsstationen am Leben zu halten, sondern auch für mehr Hebammen in Thüringen zu sorgen. Insbesondere das Thema „Familienhebammen“ war eines, das wir hier in Thüringen verstärkt angehen wollten. Denn gerade die Familienhebammen haben oftmals eine wichtige Arbeit zu leisten und wichtige Grundvoraussetzungen für Kinder in oft nicht einfachen Familienverhältnissen zu schaffen. Ein Blick nach Bayern sei an dieser Stelle abschließend auch noch erwähnt. Denn man muss ganz ehrlich sagen, gerade die bayerische Gesundheitsministerin Huml hat in den vergangenen Jahren gute Ansätze gefunden, wie man es schaffen kann, die freiberufliche Hebammenarbeit zu sichern und zu fördern. So kann ich nur hoffen, dass vielleicht das eine oder andere in den nächsten Jahren hier auch noch aufgegriffen wird, beispielsweise der Hebammenbonus oder auch die Niederlassungsprämie für Hebammen. Eines sei an dieser Stelle auch noch erwähnt: Gerade in den grenznahen Regionen wie beispielsweise in der Region Sonneberg sieht man, dass die Hebammen oftmals überlegen, welche Anreize sie in welchem Bundesland nutzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Klisch.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, jedem Anfang wohnt bekanntlich ein Zauber inne. Das wusste nicht nur Hermann Hesse, sondern das dürfen wir auch immer wieder erblicken, wenn wir in die großen Augen eines neugeborenen Babys blicken. Nicht zuletzt sind diese Babys unser aller Zukunft – eine Zukunft, die maßgeblich in den Händen unserer Hebammen liegt. Wie jetzt zu Beginn schon meine Vorredner ausgeführt haben, gibt es aktuell Klagen, dass die eingestellte zusätzliche halbe Million Euro für die Förderung der Arbeit der Geburtshäuser, die für 2020 beschlossen wurde, aufgrund der fehlenden Verordnungsrichtlinie bisher weder beantragt noch ausgereicht werden konnte. Damit wir und die Betroffenen uns jetzt nicht in der Rubrik „Gut gedacht, aber schlecht gemacht“ wiederfinden, ist natürlich die Schaffung transparenter und rechtssicherer Vergabekriterien für Fördermittel hier ein unbedingtes Muss. Ich denke, da sind wir uns einig. Lassen Sie mich aber zu weiteren zukünftigen Projekten, wie sie auch von meinem Vorredner Herrn Müller angesprochen wurden, eine Anmerkung machen. Ich empfehle, eine einfache Förderung nach dem Gießkannenprinzip, nach dem Motto „Viel hilft viel“, ohne qualitative Kriterien, ohne qualitative Prüfung in jeder Hinsicht zu vermeiden. Denn gerade bei Geburten erwarten die Eltern und auch die zukünftigen Erdenbürger von uns als Politik zu Recht, dass immer die Qualität der Angebote oberste Priorität hat. Diese sollte auch mit einer maximal möglichen Transparenz für alle gekoppelt sein. Aktuell haben wir diese Transparenz in Thüringen leider noch nicht flächendeckend zu 100 Prozent. Meines Wissens haben wir noch kein standardisiertes, transparentes Qualitätssicherungssystem mit Datenerhebung, das uns zu jedem Ort der Geburtshilfe in Thüringen – sei es ein Krankenhaus oder ein Geburtshaus – Daten liefert, zum Beispiel wie viele Geburten es gab, wie der Ausgang der Geburten war, wie die personelle Begleitung war, wie die qualitative Nachsorge gelaufen ist. Deshalb halte ich es wirklich für erforderlich, dass wir gerade bei den zukünftigen Förderinstrumenten auch immer diese transparente Qualitätssicherung mit Datenerhebung aktiv mitdenken. Wie bereits von Frau Meißner erwähnt, erfüllen Geburtshäuser natürlich noch zahlreiche weitere Aufgaben. Auch hier besteht auf jeden Fall die Frage einer notwendigen weiteren Stärkung. Zum Beispiel macht es meiner Meinung nach durchaus Sinn, wenn die Beratungsangebote – zum Beispiel von hebammengeführten Praxen oder Geburtshäusern – punktuell auch mit Gesundheitsämtern und deren Mütterberatung verbunden werden oder zumindest in Kooperation ausgeführt werden. Des Weiteren gibt es nicht gerade selten werdende Mütter, die ihren Geburtstermin im Sommer in den Ferienmonaten haben und leider keine Hebamme finden, weil es eben einfach keine gibt, und das trotz dieser eigentlich guten Onlineübersicht, die es vom Hebammenverband gibt, wo man immer sehen kann: Grün bedeutet, es gibt eine, rot, wir finden keine. Auch hier wären neue Wege anzudenken, zum Beispiel sektorenübergreifende Teamarbeit von allen Akteuren – also Kliniken, Geburtshäusern, Hebammen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst – im Sinne eines Hebammenferiendienstes. Das wäre auf jeden Fall eine wünschenswerte Option. In jedem Fall ist eine Weiterentwicklung – das hatte Frau Meißner auch schon angesprochen – der Versorgungsstrukturen in der Geburtshilfe gerade vor dem Hintergrund der sich verändernden Krankenhauslandschaft hier in Thüringen unbedingt nötig. Ich möchte es auch mal offen aussprechen, Sie haben es angedeutet: Schon jetzt schließen Geburtsstationen an kleinen Häusern aufgrund zu weniger Geburten und bestimmter Qualitätsstandards, die da nicht gehalten werden können. Das heißt aber oft für die betroffenen Mütter, dass sie einfach viel längere Wege haben. Und diese längeren Wege bedeuten auch erhöhte Risiken, zum Beispiel einer Unterwegsgeburt. Ich denke, wir als Politiker dürfen solche Risiken nicht einfach automatisch hinnehmen oder akzeptieren, sondern wir brauchen hier neue Konzepte, sei es, dass wir zum Beispiel an mobile Rettungswagen denken, die anders ausgestattet sind, mit einem Hebammenbereitschaftsdienst, also sogenannte Storchenwagen, oder dass wir – das wurde auch eben schon erwähnt – ambulante und tagesklinische Versorgungsstrukturen mit integrierten Geburtshäusern weiterdenken. Das sind auf jeden Fall Optionen. Ich bin mir sicher: In Deutschland gibt es zahlreiche Projekte dieser Art, von denen wir à la Best Practice lernen können. Insofern ist mir da nicht bange, wir müssen es halt auch tun. Lassen Sie mich zum Abschluss abseits der Frage der Geburtshäuser noch einen wichtigen Punkt in Sachen Hebammen anschließen. Hebammen sind nicht nur für uns Frauen und unsere Kinder eine unschätzbare und essenzielle Unterstützung. Viele von ihnen leisten einfach auch leider zu oft unbezahlte Bereitschaftsdienste, Überstunden und opfern sich quasi für ihren Beruf auf. Der Dank, der schon ausgesprochen wurde, ist wirklich unbedingt nötig und ich möchte ihn hier an der Stelle noch mal im Namen meiner Fraktion bekräftigen. Aber niemand kann natürlich wirklich zaubern.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Niemand kann wirklich zaubern, schon gar nicht unter Zeit- und Kostendruck. Denn Qualität in der Geburtshilfe – und das sagte auch Herr Müller – kann nur geleistet werden,
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
wenn man Raum und Zeit für Mütter und Babys und auch Zeit für Fortbildung hat. Deswegen – wie eingangs gesagt – lassen Sie uns die Hände der Hebammen halten, lassen Sie uns die Hebammen stärken, und das gemeinsam. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Klisch. Es hat Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort. Bitte schön.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, Alternativen zur stationären Geburt stellen die medizinischen und sozialen Betreuungen von gesunden Schwangeren und die Begleitung von Geburten in Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen dar. So weit, so gut, so richtig. Allerdings nützen zusätzliche Finanzmittel und eine Vergabeordnung nichts, wenn das Personal, das die werdenden Mütter in den Geburtshäusern in Thüringen betreut, nicht ausreichend vorhanden ist. Jede Frau hat das Recht, bei der Entbindung, der Vor- und der Nachsorge von einer Hebamme betreut zu werden. Leider droht gerade in ländlichen Regionen ein Mangel an freiberuflichen Hebammen, nicht zuletzt weil hier der Nachwuchs fehlt, aber auch, weil die Attraktivität des Hebammenberufs durch verschiedene Umstände beeinträchtigt wird. Der Hebammenberuf ist weiblich – weder männlich noch divers oder verquer. Da viele Hebammen selbst Mütter sind und die Probleme einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenso kennen wie die Belastung im Rahmen der Familienarbeit, liegt eine familienfreundliche Infrastruktur nicht zuletzt auch im Interesse der Hebammen. Gerade junge Hebammen mit eigenen Kindern können oft nur eine begrenzte Anzahl an Geburtsbegleitungen pro Jahr absolvieren, wenn sie die Betreuung und Versorgung ihrer eigenen Kinder nicht gefährden wollen. Auch deshalb arbeiten viele Hebammen vielmals unfreiwillig in Teilzeit. Darüber hinaus bedrohen die ständig ansteigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vor allem freiberuflich tätige Hebammen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Problemverschärfend wirkt die Begrenzung der abrechenbaren Leistungsmengen in der Geburtshilfe für freiberufliche Hebammen, da sie umsatzsenkend wirkt. Um entsprechende Risiken abzufedern, fordert die AfD, einen ausreichend bemessenen Unterstützungsfonds aus Landesmitteln einzurichten, aus dem ein Zuschuss zu den Haftpflichtprämien der Hebammen geleistet werden kann.
(Beifall AfD)
Der kontinuierlich steigende wirtschaftliche Druck mindert die Attraktivität des Berufs insgesamt. Vermeidungsstrategien haben dazu geführt, dass einige Hebammen die versicherungsintensive Geburtsbegleitung zugunsten einer Fokussierung von Vorund Nachsorgeleistungen aufgegeben haben, wodurch junge Thüringer Familien wertvolle Angebote der Geburtsbegleitung verlieren. Auch die Neubesetzung von Hebammenstellen in Kliniken und Geburtsstationen gestaltet sich zunehmend schwierig. Diese Situation wirkt sich wiederum negativ auf den Personalbestand und die Arbeitszufriedenheit der Hebammen aus. Die Probleme sind den Verantwortlichen lange bekannt, aber notwendige Verbesserungen sind nicht zu erkennen. Es besteht nach wie vor akuter politischer Handlungsbedarf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Tatsächlich gelang es den Verantwortlichen bisher nicht, eine flächendeckende qualitäts- und bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen sicherzustellen. Es ist vor diesem Hintergrund dringend geboten, die Thüringer Hebammen finanziell zu entlasten und ihre Arbeitssituation zu verbessern. Die Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten der Hebammen in Thüringen müssen schnell und deutlich verbessert werden, sollen der weitere Aderlass an Fachkräften im Thüringer Hebammenwesen gestoppt und junge Menschen für den Berufsstand gewonnen werden. Die Eins-zu-eins-Betreuung einer Gebärenden darf kein Glücksfall, sondern muss der Regelfall sein. Hebammen sind Berater, Helfer und ein verlässlicher Fels in den Stürmen der ersten Zeit, in denen ein Neugeborenes den Alltag von Eltern durcheinanderwirbelt. Es werden wieder mehr Kinder geboren. Schon jetzt fehlen die Hebammen in Thüringen. Wir müssen verhindern, dass Hebammen in andere Bundesländer abwandern. Dazu bedarf es einer deutlichen Wertschätzung dieses Berufsstandes und das muss sich in einer gerechten Entlohnung und in fairen Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Es hat jetzt Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP das Wort.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Präsidentin, zunächst einmal vielen Dank an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für diese Aktuelle Stunde. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir hier bei einem doch wichtigen Beruf immer wieder darauf aufmerksam machen, mit welchen Problemen dieser Berufsstand zu kämpfen hat. Die Arbeitsbedingungen sind schon auch spezielle, gerade wenn man in Kliniken schaut. Nicht ohne Grund sind die Hebammen teilweise im Schnitt nach sieben Jahren wieder aus ihrem Beruf, der auch vor allen Dingen Berufung ist, ausgeschieden. Es ist schon etwas gesagt worden zu der Frage der Höhe der Versicherungsprämien, der Höhe der Vergütung, die man für die Leistung bekommt, aber auch dass man in Vorleistung gehen muss, diese Prämien vorzahlen muss, bevor man durchaus natürlich auch einen Teil wiederbekommen kann. All das sind Rahmenbedingungen, die am Ende nur einen Schluss zulassen: dass sich unser System auch ein Stück weit auf den Idealismus der Hebammen konzentriert und davon profitiert. Dass es trotzdem 430 Hebammen in Thüringen tun, dafür können wir, glaube ich, sehr dankbar sein. Der Dank ist auch namens meiner Fraktion allen dort Tätigen auszusprechen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Wie wichtig das Tun ist, sieht man auch an dem Umstand, dass rund 88 Prozent der Mütter in Thüringen – also überdurchschnittlich viele im Vergleich zu anderen Bundesländern – beispielsweise eine Wochenbettbetreuung in Anspruch nehmen. Kern ist aber aus meiner Sicht der Aktuellen Stunde eher eine Problemlage, die durchaus administrativ zu adressieren ist: nämlich das Fehlen einer Förderrichtlinie. Vielleicht wird Frau Ministerin dann noch einmal den Hintergrund erklären, denn in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Frau Meißner hat das Gesundheitsministerium geantwortet, dass eine Förderrichtlinie zum jetzigen, also damaligen Zeitpunkt – das war im Juli 2019 – nicht notwendig ist. Das halte ich für problematisch, kann aber sein. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, denn ich glaube, eine Rechtssicherheit für die Betroffenen zur Abrufung bereitstehender Mittel ist Grundlage ehrlichen politischen Handelns.
(Beifall FDP)
Ich glaube, zu den Punkten ist viel gesagt worden. Worauf es uns sicherlich ankommt, ist am Ende, dass wir Lösungen dafür entwickeln, dass die Eltern weiterhin die freie Wahlmöglichkeit bezüglich des Entbindungsortes haben – ob Geburtshaus oder beispielsweise eine Klinik. Wir stehen auch der Stärkung der Attraktivität des Hebammenberufs durch eine Akademisierung offen gegenüber. Wir können uns aber genauso gut vorstellen, dass unter der Maßgabe, dass eine Betreuung überhaupt vorhanden ist, eine Beratungsleistung erfolgen kann, auch diese Eins-zu-eins-Betreuung usw., die Berufsausbildung zur Hebammenassistentin oder zum Hebammenassistenten diskutiert werden kann. Letzten Endes – das kennen Sie von uns Freien Demokraten – kann auch hier Digitalisierung unterstützen, beispielsweise die Bereitstellung von Online-Sprechstunden, wo man tatsächlich vielleicht akute Fragen loswerden kann. Es ist einfach auch eine emotionale Belastung. Der Kollege hat es vorhin gesagt: Das Leben der Eltern ist durcheinandergebracht. Ich glaube, jeder, der selbst Kinder hat, weiß, was das für ein Einschnitt ist, dass es auch mit Sorgen zu tun hat. Ein schneller, ein beruhigender Zugriff auf Informationen und auf Hilfe, auch da kann Digitalisierung sicherlich eine Möglichkeit sein. Letzten Endes brauchen wir eine leistungsorientierte Vergütung. Da brauchen wir – und der Blick geht in Richtung Selbstverwaltung, auch an die Partner –, dass diese zentrale Säule medizinischer Versorgung auch angemessen, attraktiv vergütet wird. Insofern freue ich mich – das habe ich so ein bisschen herausgehört –, dass hier bald ein Antrag vorliegt. Das ist ein Punkt, an dem wir gern konstruktiv mitarbeiten, denn ich glaube, eine gute Zukunft der Hebammen in Thüringen liegt uns allen am Herzen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke.
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, ich möchte das Thema „Hebammen“ von einer anderen Seite aufrollen, denn die Bedeutung der Geburtshäuser ist von ganz vielen hier bereits erwähnt worden. Aber Geburtshäuser können nur gut arbeiten, wenn wir die Bedingungen schaffen, dass es genug Hebammen im Land gibt. Ich will daran erinnern, werte Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der zurückliegenden Legislatur sehr viel diesbezüglich unternommen und gemacht haben. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass es einen Runden Tisch gab, der im Dezember 2015 von der Sozialministerin einberufen wurde und sich mit der Thematik „Hebammen“ befasste. Dieser hat neunmal getagt. Wir haben hier im Hohen Haus, also hier am Pult oder in den Ausschüssen, ganz oft über dieses Thema gesprochen. Zu dem Thema gehört natürlich auch, dass die Vorschläge, die Anregungen, die wir vom Runden Tisch erhalten haben, in Thüringen in den letzten fünf Jahren auch umgesetzt worden sind. Ein Beispiel dafür sind 1 Million Euro, die im Landeshaushalt stehen, von den 500.000 Euro für die institutionelle Förderung für die Geburtshäuser ist bereits geredet worden. Wir haben also in den zurückliegenden viereinhalb bzw. fünf Jahren die Anzahl der auszubildenden Hebammen und Geburtshelfer deutlich erhöht. Beispiel dafür ist, dass an der Marie-Elise-Kayser-Schule in Erfurt seit 2017 jährlich eine Klasse für die Ausbildung von Hebammen und Geburtshelfern antritt und dort die Ausbildung erhält. Wir haben auch den Modellstudiengang an der Ernst-Abbe-Hochschule auf den Weg gebracht. Das wurde vom Landesverband der Hebammen immer gefordert, dass es eine Bacheorausbildung geben soll. Das ist auf den Weg gel bracht. Wir haben die Online-Plattform, die gewünscht wurde. Die ist installiert und wird mithilfe des Sozialministeriums finanziert. Es ist also eine Vielzahl geschafft. Wir haben – und das will ich nicht unerwähnt lassen – die Verordnung über die Vergütung für Hebammen- und Entbindungspflegerhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet, überarbeitet, sodass Hebammen, die vor allem Beamtinnen bei der Entbindung helfen, ein Mehr an Geld erhalten. Das sind alles gute Voraussetzungen, die in der Vorgängerlegislatur geschafft worden sind. Zu den guten Voraussetzungen gehört auch das eingestellte Geld, die 500.000 Euro. Ein Blick, liebe Kolleginnen und Kollegen, in die Plenarsitzung vom 12.12.2019 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller sagt uns, wie das Ministerium vorhat weiter vorzugehen: dass also dort eine Richtlinie in Prüfung, in Erarbeitung ist und somit die Möglichkeit gegeben wird, gut strukturiert, entsprechend den Vorgaben, die vorhanden sein müssen, dass die Geburtshäuser Geld abrufen können. Aber ich glaube – und davor sollten wir auch nicht die Augen verschließen –, es hilft nicht, vielleicht auf gerichtlichem Weg so manches einzufordern oder Druck zu machen. Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Müller ist auch zu lesen, dass manche weiterführenden Möglichkeiten zur Begründung der Anträge seitens der Geburtshäuser nicht vorgelegt worden sind. Das ist schade. Darum sollten wir an der Stelle jetzt wirklich die Hoffnung auf die schnelle Erarbeitung dieser Richtlinie legen, damit das Geld ausgereicht wird. Ich habe aus den vielen Diskussionen herausgehört: Wir haben weitere Ideen, wie perspektivisch Hebammen in Thüringen gefördert werden können. Eine Idee wäre natürlich auch, den Runden Tisch weiter am Leben zu erhalten, nicht erst neu zu berufen, sondern einfach einen Termin festzumachen, wo die Akteurinnen vor Ort sind und sich genau mit diesen Themen befassen. In einem Punkt, Frau Meißner, bin ich nicht bei Ihnen, dem der Kreativität der bayerischen Gesundheitsministerin. Ich habe in den zurückliegenden Wochen leider lesen müssen, dass vor allem Hebammen aus dem sogenannten grenznahen Raum von Bayern durch mehr finanzielle Mittel abgeworben werden. An der Stelle sollten wir nicht noch die Kreativität der dortigen Ministerin auf den Weg bringen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das kön-
nen wir doch auch machen!) Ansonsten, glaube ich, auch im Namen meiner Fraktion hier noch mal Dank an die Hebammen für ihre aufopferungsvolle Arbeit aussprechen zu können. Ich bin mir sehr sicher, dass eine Vielzahl der hier gewählten Abgeordneten in den nächsten fünf Jahren an diesem Thema weiterarbeitet. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir keine weitere Redemeldung vor. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Werner. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Vertreterinnen des Geburtshauses Erfurt, ich möchte auch am Anfang noch mal klarstellen, dass die Sicherstellung einer bedarfs- und qualitätsgerechten Versorgung mit Hebammenleistungen zu den Hauptschwerpunkten des Aufgabenfelds des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gehört. Deswegen habe ich auch in der letzten Legislatur den Runden Tisch „Geburt und Familie“ ins Leben gerufen, der – wie auch im vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrags aufgeführt ist – in der neuen Legislaturperiode auch fortgesetzt und verstetigt werden soll. Zur Erklärung für die Abgeordneten, die neu hier im Landtag sind: An dem Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter natürlich des Hebammenlandesverbands, der Krankenhäuser, der Krankenkassen, der Ministerien, der Wissenschaft vertreten. Damit Gelder, wie Frau Klisch zu Recht gesagt hat, nach Qualitätskriterien und nicht nach Gießkannenprinzip verteilt werden, haben wir uns gemeinsam hingesetzt und gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, um eine flächendeckende qualitätsvolle Möglichkeit der Hebammenversorgung hier in Thüringen sicherzustellen. Die Empfehlungen, die vom Runden Tisch gegeben wurden, haben sich vor allem zunächst darauf bezogen, eine flächendeckende Versorgung in Thüringen sicherzustellen. Wir wissen aus dem Gutachten, das wir haben anfertigen lassen und wofür sowohl Mütter als auch Hebammen als auch Kliniken befragt wurden, dass an sich die Versorgung im Moment noch gegeben ist. Das Problem ist aber, dass die Hebammen älter werden und wir uns demnächst mit einem Generationswechsel beschäftigen müssen. Deswegen war einer der Hauptschwerpunkte des Runden Tisches, mehr Hebammen und Entbindungshelfer auszubilden und darauf einen Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums zu legen. So sind sowohl die Ausbildungszahlen in dem Bereich gestiegen; es sind neue und mehr Studienplätze und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt worden. Wir haben, weil die Finanzierung vom Bund nicht geklärt war, das Thema „Praxisanleitung“, die Ausbildung schwerpunktmäßig behandelt – etwas, was dann natürlich auch beispielsweise für Geburtshäuser von Vorteil ist, damit diese Praxisanleitung tatsächlich möglich ist und damit die Ausbildung von neuen Hebammen und Entbindungshelfern auch funktionieren kann. Wir haben die Hebammenplattform ins Leben gerufen und finanziert; sie wird vom Hebammenlandesverband betrieben. Für alle, die das interessiert, die vielleicht noch nicht darauf geschaut haben: Man kann das sowohl in meinem Ministerium auf der Internetseite finden, aber Sie können auch selbst schauen unter www.hebammensuche-thueringen.de; da können Sie finden, welche Hebammen es in welcher Region gibt, welche Dienstleistungen angeboten werden, sind in der Zeit, in der eine Geburt ansteht, tatsächlich auch freie Kapazitäten bei der Hebamme oder muss vielleicht weitervermittelt werden an eine andere Hebamme. Das war auch ein Ergebnis des Gutachtens damals, dass der Bedarf und der Wunsch oft nicht unbedingt zusammenkommen. An der Stelle können wir Hebammen ganz konkret unterstützen, es ist auch eine ganz konkrete Erleichterung. Wir haben auch Dinge gemacht, die erst mal kein Geld kosten oder nicht so sehr in der Öffentlichkeit sind, die uns aber wichtig waren, nämlich die Vernetzung beispielsweise mit Kinderärzten in den Regionen – das war nicht selbstverständlich –, die Vernetzung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und dass man sich gemeinsam verständigt, um sektorenübergreifend tatsächlich auch tätig zu sein. Wir haben auch darüber gesprochen und sind dabei – weil keine wirklich klaren verfügbaren Daten vorhanden waren – regelmäßig Datensätze abzufragen, um schnell zu erfahren, ob es beispielsweise Engpässe in bestimmten Bereichen gibt. Und wir sind dabei, weitere Empfehlungen des Runden Tisches umzusetzen. Da geht es zum Beispiel – Frau Klisch, Sie haben es angesprochen – um die Frage: Was ist in Ferienzeiten? Da gibt es auch eine konkrete Überlegung, wie man in der Ferienzeit hier Angebote sicherstellen kann. Insofern sind wir also weiter an der gemeinsamen Arbeit. Ein zweiter Schwerpunkt, der mir auch wichtig ist und mit dem wir uns jetzt – sagen wir, so im letzten Jahr – auch aufgrund der finanziellen Mittel, die im Haushalt eingestellt waren, noch mal viel konkreter beschäftigen konnten, war das Thema der Wahlfreiheit und der Sicherstellung von Geburtshäusern in Thüringen. Das ist nicht einfach, weil wir natürlich auch eine Landeshaushaltsordnung zu beachten haben. Insofern war die Frage, wie wir hier angesichts der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, aber auch der Förderungen, die es für bestimmte Bereiche in Geburtshäusern gibt, eine gute Förderung ermöglichen können. Wir haben das noch mal sehr intensiv im Haus diskutiert und sind der Meinung, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Förderrichtlinie brauchen, sondern dass dies aufgrund der §§ 23 und 24 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit der entsprechenden Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers im Einzelplan 08 umgesetzt werden kann. Der Erlass der Förderrichtlinie ist deswegen im Moment nicht erforderlich, weil Förderrichtlinien dann notwendig sind, wenn Förderrichtlinien zur Vereinheitlichung des Verfahrens, im Regelfall bei umfangreicheren Projektförderungen mit einem größeren Kreis an potenziellen Zuwendungsbewerbern notwendig wären. Im Sinne einer schnellen Verfügbarkeit der Mittel glauben wir, dass wir momentan keine Förderrichtlinie brauchen, sondern dass wir mit den gegebenen Gesetzen und Verordnungen hier schnell zu einer Lösung kommen können. Wir wollen schnell zu einer Lösung kommen, denn es wurde schon gesagt: Es ist im Jahr 2020 eine hohe Summe von Haushaltsmitteln eingestellt; es ist ein Meilenstein – das wurde zu Recht gesagt – zur Förderung der Hebammen, aber auch der Geburtshäuser hier in Thüringen. Bisher gibt es drei Geburtshäuser, die einen Antrag auf institutionelle Förderung gestellt haben bzw. dieses angekündigt haben. Das Problem besteht nun darin, dass der Wunsch besteht – und das ist sehr gut nachvollziehbar –, dass sowohl der Zweckbetrieb Geburtshaus als auch der Zweckbetrieb Beratungsstelle im Rahmen der institutionellen Förderung zuwendungsfähig sein sollen. Vor dem Hintergrund der im Landeshaushaltsplan ausgewiesenen Zweckbindung des Titels, also Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen, bestehen diesbezüglich zumindest Bedenken, die wir aus dem Weg räumen müssen. Daher erfolgt derzeit noch die Prüfung, wie die vorgenannten Zweckbindungen eine Förderung der über die Hebammenleistungen hinausgehenden Leistungen wie Elternseminare, Elternschulungen, Geschwisterkurse, Familienbegleitung usw. dann auch zulassen. Mir ist es wichtig, dass wir hier schnell zu einer Lösung kommen. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung und der Vorschlag in Kürze abgeschlossen sein werden. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dann sofort auch im Ausschuss darüber zu informieren. Ich glaube, dass ein Antrag nicht notwendig sein wird. Vielleicht noch kurz der Ausblick: Wir sind natürlich weiter mit dem Hebammenlandesverband in engem Kontakt. Momentan ist die Frage der Anerkennung eine große Sorge durch die neuen Berufsabschlüsse, die Akademisierung der Hebammenausbildung. Das finden wir alle gemeinsam, denke ich, wichtig und gut. Aber es geht um die Anerkennung der Abschlüsse der Hebammen, die in der DDR ihre Ausbildung gemacht haben, auch die Möglichkeit, auf diese Abschlüsse auch einen Bachelor beispielsweise abschließen zu können. Wir hatten als Land Thüringen dazu im Bundesrat auch einen Antrag gestellt, der aber leider keine Mehrheit gefunden hat. Wir versuchen jetzt, in Thüringen eine entsprechende Lösung zu finden, weil das ein großer Wunsch der Hebammen gewesen ist, dass es hier keine Zwei- oder gar Dreiklassengesellschaft gibt. Insofern wird das auch ein Thema des Runden Tisches sein und ich freue mich sehr, Ihnen vielleicht im nächsten Ausschuss die Ergebnisse des Runden Tisches vorzustellen, damit für die neuen Abgeordneten hier auch Transparenz herrscht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe damit den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/181 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Aust, Fraktion der AfD, das Wort.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zwei Punkte machen ein gutes öffentliches Pflegesystem aus: Großzügigkeit und Missbrauchsverhinderung. Auf den ersten Aspekt, den der Großzügigkeit, kann ich heute leider aufgrund der Zeitbeschränkung nicht näher eingehen, möchte ihn aber kurz anschneiden. Großzügigkeit ist deshalb wichtig, weil niemand von uns möchte, dass unsere Großeltern von Pflegekräften gewaschen werden, die in einer Hand eine Stoppuhr halten müssen. Es braucht Zeit, nicht nur um die offensichtlichen Aufgaben im Sinne aller erfüllen zu können, es braucht auch Zeit, um sich den seelischen Bedürfnissen der Menschen im Pflegeheim widmen zu können. Manchmal benötigt eine Oma bei der morgendlichen Routine ein paar Minuten länger ein offenes Ohr und manchmal sehnt sich ein Opa bei der abendlichen Routine danach, dass in seinem Zimmer noch ein paar Minuten länger ein anderer Mensch ist. Allein marktwirtschaftliche Effizienzkriterien werden dem nicht gerecht.
(Beifall AfD)
Wir alle sind im Berufsleben möglichst effizient, um in anderen Bereichen des Lebens nicht effizient sein zu müssen. Es wird gearbeitet, um beispielsweise in einem schönen Urlaub auch mal die Seele baumeln lassen zu können. So ist es auch in einem solidarischen Gesellschaftssystem. Die marktwirtschaftliche Effizienz im Maschinenbau, im Automobilbau oder in der Chemieindustrie sorgt für ein hohes Wohlstandsniveau, um dann diesen Wohlstand zu nutzen, sich in den Solidarsystemen großzügig Alten, Kranken und Schwachen widmen zu können. Großzügige Solidarsysteme sind jedoch anfällig für Missbrauch, beispielsweise durch Bereicherung. Im Raum steht der Vorwurf, Personen der Geschäftsführung hätten die AWO als einen Selbstbedienungsladen betrachtet, und es besteht der Verdacht der Bereicherung zulasten des Wohlfahrtsverbands. Hier sind zwei Fragen zu klären: Erstens, hat die interne Kontrolle versagt? Zweitens, sind die äußeren Kontrollvorschriften ausreichend? Die interne Kontrolle hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorgänge zu prüfen und abzuwägen, inwieweit die Geschäftsvorgänge zum Untergang des Verbands führen könnten. Dieser Aufgabe ist die interne Kontrolle anscheinend nicht nachgekommen. Denn Grundlage des Geschäftsmodells ist die Einstufung der AWO durch das Finanzamt als gemeinnützig. Eine Bedingung für die Gemeinnützigkeit ist, dass die Geschäftsführung eines solchen Vereins dem Prinzip der Selbstlosigkeit verpflichtet ist. Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung dürfen gemeinnützige Körperschaften keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. Die internen Kontrollmechanismen haben bei der AWO versagt.
(Beifall AfD)
Bei den von außen vorgegebenen Kontrollvorgaben hat die Politik versagt. Wie uns beispielsweise im letzten Sozialausschuss mitgeteilt wurde, sind für außenstehende Prüfer die Bezüge der Geschäftsführung überhaupt nicht ersichtlich, weil die Personalkosten nur im Block zur Verfügung gestellt werden. Die von außen offensichtlich notwendige unabhängige Kontrolle der Geschäftsführergehälter kann also nicht gewährleistet werden. Hier ist die Frage zu stellen, ob dies politisch nicht sogar genauso gewollt war. Die traditionelle Enge und personelle Verbundenheit linker Parteien mit der AWO sind bekannt. Seit Jahren erleben wir bei diversen Sozialverbänden, dass sich die obersten Führungsebenen immer weniger um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern und sich zunehmend politisieren. Dazu gehört auch die Gewährung von Privilegien an politisch nahestehende Personen, um Seilschaften zu pflegen. Wer in seiner Karriere brav ins politisch korrekte Horn bläst, wird mit hochbezahlten Posten in der Sozialindustrie belohnt, so der Anschein – ein Geschäft zulasten der Bedürftigen und der Beschäftigten. Die Parteipolitik muss raus aus den Sozialverbänden.
(Beifall AfD)
Erst wenn die Sozialverbände parteipolitisch neutral und unabhängig sind und zurück zu ihrer eigentlichen Aufgabe finden, haben solche fragwürdigen Praktiken keine Chancen mehr. Das Schweigen der AWO Thüringen in den vergangenen Wochen muss ein Ende finden, denn die Beschuldigten sind den Bedürftigen, den Beschäftigten und der Allgemeinheit eine Erklärung schuldig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke, das Wort.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Aust, bevor Sie sich hier vorne hinstellen, sollten Sie noch mal Vereinsstudium betreiben. Es geht um die AWO, die AWO ist gemeinnützig und hier wird ganz oft von der AJS gesprochen, und das ist eine gGmbH. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Damen und Herren am Livestream oder hier oben auf der Tribüne, es geht in dieser Aktuellen Stunde nicht wirklich um Transparenz oder um deren Prüfung, wie die AfD es in den einführenden Sätzen angekündigt hat. Es geht um die Stimmung gegen die AWO in Thüringen. Die soll hier vom Hohen Hause nochmals losgetreten werden. Die AWO allerdings ist ja nicht mal gemeint, wie ich das bereits gesagt habe. Vielmehr geht es um die Tochtergesellschaft AJS gGmbH – und hier auch nicht mal um deren Arbeit. Um es vorwegzusagen: Zur Arbeit der AWO und deren Tochter, der AJS, gibt es wenig Anlass zur Klage. Ein Skandal etwa wegen der Betreibung von Kindergärten, von Seniorenheimen, von Pflegeeinrichtungen oder ein Skandal über die ca. 5.000 Beschäftigten, die die AJS innehat, davon ist nichts zu hören. Nein, im Gegenteil, ich höre immer wieder, wenn ich im Land unterwegs bin: Sie machen eine sehr gute Arbeit. Es geht an der Stelle um den Geschäftsführer, es geht um ein zu hohes Gehalt, welches ihm öffentlich vorgeworfen wird. Und die AfD meint, dies mit Misswirtschaft, mit Unterstützung durch die Politik zu beseitigen. Werte Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um kein rechtliches Problem und keine Straftat. Das will ich noch mal eindeutig für die Linke sagen. Es geht um einen Manager, der gefühlt oder tatsächlich zu viel Geld bekommt. Nur ist das keine Entscheidung des Thüringer Landtags, sondern es ist eine Entscheidung der Aufsichtsgremien der betreffenden Gesellschaft. Ob das Gehalt des Geschäftsführers Herrn Hack zu hoch ist oder ob sein Dienstwagen eventuell zu teuer ist, dies können wir oder Sie gern am Stammtisch diskutieren. Da könnten Sie auch diskutieren, ob Josef Ackermann im Krisenjahr 2002 die 7 Millionen Euro Gehalt tatsächlich verdient hat. Und Sie könnten dann auch herausfinden, ob es gerecht ist, dass heute DAX-Vorstandsmitglieder in Deutschland das 71-fache des durchschnittlichen Angestelltengehalts bekommen, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Linke im Bundestag schlägt seit vielen Jahren vor, sich neben dem Thema „Mindestlohn“ auch mit dem Thema „Höchstlohn“ gesetzlich zu befassen und diesen zu fixieren. Ein Vorstandsmitglied sollte unserer Meinung nach nicht mehr als das 20-fache des Gehalts bekommen, das eine Arbeitnehmerin in der untersten Gehaltsgruppe erhält. Das wäre ein Grund, über den wir uns unterhalten müssen. Was die Höhe der Gehälter der Thüringer Unternehmen – auch in gemeinnützigen GmbHs und in sozialen Bereichen anbetrifft –, da sind vor allen Dingen die Aufsichtsräte zuständig. Dort ist die Frage zu stellen, ob ein Geschäftsführergehalt angemessen ist oder nicht. Dort ist die Frage zu stellen: Wie hoch sollte es sein? Das ist der richtige Punkt und dort muss es diskutiert werden. Da sollten alle diejenigen, die in Aufsichtsratsvorständen sitzen, ihre Verantwortung wahrnehmen. Was aber gar nicht geht, das sage ich auch für meine Fraktion Die Linke: über eine Neiddebatte eine gesamte soziale Organisation zu diffamieren. Hier wird seit vielen Jahren gute Arbeit gemacht und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWO machen seit vielen Jahren sehr gute Arbeit. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion recht herzlich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich erteile dem Abgeordneten Kemmerich, FDP-Fraktion, das Wort.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die medialen Berichte zu Unregelmäßigkeiten bei der Thüringer AWO und insbesondere bei der AJS gemeinnützige GmbH sehen wir mit großer Sorge. Beinahe täglich gibt es neue Meldungen zu dieser Thematik. Immer neue Mutmaßungen über Verfehlungen Einzelner oder undurchsichtige Verflechtungen der beteiligten Verbände und Personen tauchen in der Öffentlichkeit auf. Hier muss schnellstmöglich eine Aufarbeitung durch die zuständigen Stellen erfolgen, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen.
(Beifall FDP)
Die gemeinwohlorientierte haupt- und ehrenamtliche Arbeit der Wohlfahrtsverbände ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Deshalb unterstütze ich Sie, Frau Stange, bei Ihrem Lob an diejenigen, die das tagtäglich machen und hier zu Unrecht gerade in dieses Licht geraten, das insgesamt leider mit diesen Vorwürfen die gesamte Organisation beschädigt.
(Beifall FDP)
Die Beteiligung derer an der Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben verdient Respekt und Förderung. Auch deshalb genießen diese Organisationen in der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland bei der Erfüllung dieser Aufgaben ein großes Ansehen und Vertrauen. Die Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben rechtfertigt auch die steuerlichen Vorteile durch die anerkannte Gemeinnützigkeit. Dies ist ein großes Privileg. In Anbetracht dieses hohen Ansehens wiegt es umso schwerer, dass dieses Vertrauen scheinbar missbraucht werden sollte. Die Pflege stellt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar, gleichzeitig aber auch die größte Einnahmequelle der AJS gGmbH. Mit der staatlich anerkannten Gemeinnützigkeit geht eine deutliche steuerliche Privilegierung einher. Diese Vorteile für soziale Tätigkeiten sind meiner Meinung nach auch gerechtfertigt, sie dürfen allerdings nicht zweckentfremdet werden. Diese monetären Vorteile sollen in Wahrnehmung der selbstgewählten sozialen Verpflichtungen fließen und dürfen nicht für überhöhte Gehälter, Sonderzahlungen, private Ausschüttungen, geldwerte Gehaltsbestandteile oder Ähnliches verwandt werden. Die AWO-Verbände selbst haben sich einen Governance-Kodex auferlegt. Klare Compliance-Regeln begrüßen wir. Sie sind ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Bewirken können sie aber nur dann etwas, wenn ihre Einhaltung konsequent geprüft wird. Genau daran lassen die Berichte der letzten Wochen aber zweifeln. Interne Prüfungen scheinen versagt zu haben. Es war immer wieder die Rede von engen Verflechtungen zwischen den einzelnen Institutionen der AWO. Eine Verzahnung zwischen den verschiedenen Gremien eines Verbandes kann durchaus üblich sein. Dies ist aber nicht in einem Ausmaß hinnehmbar, in dem Prüfungen und Kontrollen nicht mehr funktionieren. Wenn Verstöße gegen die Compliance-Regeln unbemerkt bleiben oder sogar toleriert werden, verlieren Prüfungsmechanismen ihren Zweck und ihren Sinn. Dies macht offensichtlich, dass nunmehr externe Prüfungen notwendig sind, da die internen Mechanismen versagt haben. Um das Vertrauen in der Öffentlichkeit wiederherzustellen, sollte hier sofortige Transparenz geschaffen werden.
(Beifall FDP)
Das geschieht am ehesten durch externe Prüfer, die eine glaubwürdige Aufarbeitung der Vorwürfe schleunigst in Angriff nehmen sollten und in der Öffentlichkeit da sicherlich auch für Klarheit sorgen können. Die Berichte legen nahe, dass die bisherigen internen und externen Prüfungen eben nicht ausreichend gewesen sind. Innerhalb des Verbandes scheinen diese Mechanismen nicht ausgereicht zu haben, also müssen hier die internen Gremien gewährleisten, dass die Gelder so verwendet werden, wie es dem Zweck des Verbandes entspricht. Darüber hinaus regen wir an, dass auch das Finanzministerium bzw. die zuständigen Finanzämter ihrer Pflicht, die Gemeinnützigkeit immer wieder zu überprüfen, sehr gewissenhaft und ernsthaft nachkommen. Dies stellt keinem Vorwurf nach, allerdings sollte man jetzt aufgrund der Schwere der Vorwürfe in der Öffentlichkeit die Prüfung sicherlich tiefengenauer machen, um hier jeglichen Missbrauch auszuschließen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann, SPD-Fraktion.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eines vielleicht vorweg: Sozialverbände sind eben nicht neutral. Sie reagieren mit ihrer Arbeit auf gesellschaftliche Umstände und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Solidarität und Gemeinschaft. Dass das nicht allen Fraktionen in diesem Haus gleichermaßen gefällt, das überrascht, glaube ich, niemanden. Nichtsdestotrotz sind die Veröffentlichungen und die Mutmaßungen um das Management bei der AJS, der größten gemeinnützigen Trägergesellschaft der Arbeiterwohlfahrt in Thüringen, beunruhigend und ein ernstzunehmender Hinweis auf die Verantwortung der Aufsichts- und Entscheidungsgremien des Wohlfahrtsverbandes. Aus unserer Sicht steht dabei immer die Frage der Gemeinnützigkeit im Mittelpunkt. Das ist nämlich der zentrale Grund dafür, warum ein Sozialunternehmen, sofern es als gemeinnützig anerkannt ist und damit auch bestimmte Privilegien genießt, nicht in gleicher Weise agieren kann wie ein Unternehmen der Privatwirtschaft. Eng verbunden ist damit die Frage nach der Glaubwürdigkeit, die sich für ein Sozialunternehmen immer auch aus der Gemeinwohlorientierung ergibt. Ein gemeinnütziges Sozialunternehmen ist immer gefordert, die Selbstlosigkeit und die Gemeinwohlorientierung glaubhaft unter Beweis zu stellen. Unternehmerisch gedacht: weil es eben Teil des – in Anführungsstrichen – Produkts ist, das man vermarktet, und weil es die Voraussetzung dafür ist, bestimmte Privilegien in Anspruch nehmen zu können. Darum geht es in erster Linie. Das ist aber eine Frage, die nur die AWO und ihr Aufsichtsgremium beantworten können.
(Beifall SPD)
Wir können natürlich alle moralisch bewerten, ob wir den Dienstwagen oder das nicht bekannte Gehalt eines Geschäftsführers für angemessen finden oder nicht. Das ist aber am Ende nicht die Frage, die uns als Parlamentarier beschäftigen muss. Das muss die AWO für sich klären, ob sie die Entlohnung ihrer Geschäftsführung für verhältnismäßig hält und ob das der Marke „AWO“, den Werten und den Gesellschaftsvorstellungen, die sie vertritt, entspricht. Was aus unserer Sicht aber notwendig ist – und das haben wir ja bereits auch öffentlich erklärt –, ist eine größere Transparenz, eine bessere Nachvollziehbarkeit der Finanzierung sozialer Leistungen und eine Sicherstellung der Aufsichtspflichten.
(Beifall SPD)
Wir sind der Meinung, dass sich soziale Unternehmen, zumal, wenn sie gemeinnützig sind, auch bei den Fragen des Gehalts und der Offenlegung von Entscheidungswegen den Prinzipien der Selbstlosigkeit, der Unmittelbarkeit und der angemessenen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwerfen sollten. In diesem Zusammenhang ist für uns auch die Diskrepanz zwischen den auf der einen Seite kritisierten hohen und höchsten Spitzengehältern sowie auf der anderen Seite dem Lohngefüge in den unteren Gehaltsklassen, die zum Teil deutlich unterhalb des öffentlichen Dienstes liegen, fragwürdig. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag sollten deswegen prinzipiell Managergehälter von sozialen und von allen mit öffentlichen Geldern finanzierten Unternehmen offengelegt werden. Mit dieser Transparenz kann die Glaubwürdigkeit sozialer Unternehmen gestärkt werden und es kann von vornherein ausgeschlossen werden, dass Fragen zur Vergütung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern oder Vorständen zu einem Vertrauensproblem für soziale Unternehmen werden. Eines ist mir aber dennoch wichtig und das ist in der Debatte hier auch schon angeklungen, aber insgesamt in der Presseberichterstattung leider zu kurz gekommen: Es geht nicht um die AWO als Mitgliederverband. Es geht um den Vorwurf gegen die Geschäftsführung der AWO AJS gGmbH sowie deren Gesellschafter und Aufsichtsorgane. Das darf nicht zu einem Generalvorwurf an die vielen Tausend Haupt- und Ehrenamtlichen werden, die sich überall in Thüringen engagieren, die in der Altenpflege, in unseren Kindergärten und in den Jugendeinrichtungen für Menschen da sind. Denen gilt in diesem Zusammenhang auch unser Dank und das klare Signal: Wir stehen an eurer Seite.
(Beifall SPD)
Die über 10.000 Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt, die 7.000 ehrenamtlich Engagierten und die gut 10.000 hauptamtlichen Beschäftigten sowie die gut 20 Regional- und Kreisverbände leisten einen großen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Freistaat. Ihre wertvolle Arbeit in den Angeboten und Diensten für die Schwachen und Hilfsbedürftigen sowie für die Kinder und Jugendlichen in Thüringen dürfen nicht diskreditiert werden. Dazu müssen die Verantwortungsträger jederzeit moralisch einwandfrei handeln. Ein Satz sei trotzdem gestattet: Ob diese Aktuelle Stunde einen Beitrag zur Aufklärung leistet, zumal sich die Fraktion, die diese Aktuelle Stunde eingereicht hat, im Ausschuss an der Debatte gar nicht beteiligt hat, diese Frage kann man zumindest noch mal stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Danke, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Dr. König das Wort.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, in ihrer Aktuellen Stunde – deren Thema gar nicht so aktuell ist, aber darauf komme ich später zurück – fordert die Fraktion der AfD eine vorbehaltlose Aufklärung der Vorgänge in der Thüringer Arbeiterwohlfahrt (AWO) und deren Tochterfirma AJS, der AWO Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH. Aber beginnen wir zunächst einmal mit dem Anlass. Am 04.01.2019 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ über Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung eines Prokuristen der AWO-Tochter AJS, der ein Schweigegeld in einem hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich erhalten haben soll. Des Weiteren machte der Artikel Aussagen über ein äußerst hohes und unangemessenes Gehalt sowie den sehr teuren Dienstwagen des AJS-Geschäftsführers. Aus Sicht der CDU-Fraktion drohten die im Artikel geäußerten Vorwürfe nicht nur die Geschäftsführung der AWO-Tochter AJS oder die AWO in eine Krise zu stürzen, sondern auch die vielfach ehrenamtlich getragene Wohlfahrtspflege in Thüringen insgesamt zu diskreditieren. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion bereits am 9. Januar einen Selbstbefassungsantrag mit dem Titel „Gebrauch von öffentlichen Geldern in dem Arbeiterwohlfahrt-Landesverband Thüringen e.V. (AWO)“ an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht. Unser Ziel war es, im parlamentarischen Verfahren unter anderem Transparenz über die Verwendung von Einnahmen aus der staatlichen Lotterie zu erlangen, um Schaden von anderen Destinatären, Beschäftigten der Wohlfahrtspflege und ehrenamtlich Tätigen abzuwenden. Aus Rücksichtnahme auf die oben genannten Zielgruppen und die vielen Mitarbeiter hat sich die CDU-Fraktion dazu entschieden, zunächst im Ausschuss Informationen seitens der Landesregierung zu erhalten, inwieweit Landesmittel, weitere öffentliche Mittel und Lottogelder in die AWO sowie die AJS fließen, wie die sachgemäße Verwendung der Mittel überprüft wird und ob die Landesregierung Kenntnis über die interne Organisationsstruktur der AWO besitzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre es den Abgeordneten der AfD in der konstituierenden Sitzung des Sozialausschusses am 23. Januar 2020, in dem der Selbstbefassungsantrag ausführlich behandelt wurde, tatsächlich nur um Aufklärung gegangen, dann hätten sie dies – wie die Kollegin Lehmann auch schon erwähnt hat – schon in der Ausschusssitzung durch Wortmeldung belegen können. Aber nichts dergleichen. Als einzige Fraktion beteiligte sich die AfD nicht an der sich an den Bericht der Sozialministerin anschließenden Diskussion. Ich fasse zusammen: kein Interesse an der Aufklärung im Ausschuss, aber eine Aktuelle Stunde zur gleichen Thematik einreichen. Entschuldigung, aber für mich ist so ein Vorgehen nichts weiter als der Versuch der AfD, auf dem Rücken der Mitarbeiter und Ehrenamtlichen der AWO Aufmerksamkeit in der Presse zu generieren und zugleich noch die Politik in den Skandal mit einzubeziehen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren der AfD, hier geht es um sachliche Aufklärung von Missständen und nicht um politische Instrumentalisierung. Und nun noch einmal zu der von mir zu Beginn geäußerten Aktualität Ihrer Aktuellen Stunde: Eine Aktuelle Stunde einzureichen, deren Thema bereits vorher ausführlich im Ausschuss behandelt wurde und wozu wir als CDU-Fraktion bereits angekündigt haben, nach gegebener Zeit einen weiteren Selbstbefassungsantrag zu stellen, um den Stand der Aufklärung zu erfragen, ist nicht nur dreist, sondern nichts weiter als Populismus.
(Beifall DIE LINKE)
Was wir brauchen – und so war auch der Tenor im Ausschuss –, ist rückhaltlose Aufklärung und maximale Transparenz. Hier ist in erster Linie die AWO selbst gefragt. Sie muss, wie bereits angekündigt, die offensichtlichen Missstände aufklären. Der Schlüssel hierzu liegt in der bedingungslosen Anwendung des schon genannten Governance-Kodex des AWO-Bundesverbands. Diesen anzuwenden hatte die AWO Thüringen bereits im Zuge der Überprüfung infolge einer anonymen Anzeige gegen elf Führungskräfte der AWO Thüringen aus dem Jahr 2016 im Jahr 2017 angekündigt. Hier ist augenscheinlich nichts passiert. Deswegen fordern wir die AWO-Führung auf, strikt ihren Kodex anzuwenden und die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, ganz besonders in zwei Punkten. Erstens im Punkt 2: Der Punkt 2 des Kodexes trägt die Überschrift: „Das duale Führungssystem/Trennung von Führung und Aufsicht“. Ich zitiere: „Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmungsführung ist die Trennung der Funktionen von Führung und Aufsicht der Betriebe und Unternehmen durch das ‚Duale Führungssystem‘.“ Aus unserer Sicht kann deshalb nicht sein, dass in Thüringen die Aufsichtsgremien der AWO vorrangig mit Mitgliedern besetzt werden, die in den Vorstandsstrukturen des Landesverbands eingebunden sind. Hier braucht es Trennung von Führung und Aufsicht wie im Kodex beschrieben. Und Zweitens.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Hier geht es um die Vergütung der Geschäftsführung. Hier besagt der Kodex, dass sich an der Besoldungsordnung A des öffentlichen Diensts angelehnt werden soll, was hier augenscheinlich nicht der Fall ist. Hier gilt es, auch vonseiten der Führung der AWO Konsequenzen zu ziehen und das zu überprüfen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich erteile jetzt Abgeordnetem Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren und sehr geehrte Landtagsabgeordnete, in den vergangenen Tagen und Wochen sind verschiedene Angelegenheiten bei der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Tochterfirma, der AJS gGmbH Thüringen, öffentlich geworden. Unter anderem ging es dabei um überzogene Managergehälter, teure Dienstwagen und den Versuch, einen entlassenen Prokuristen mit Geld zum Schweigen zu bringen. All das berichteten Mitarbeiterinnen des Unternehmens, ausgelöst durch einen ähnlichen Skandal oder Vorfall der AWO in Südhessen. Dort beschäftigt sich neben der Politik mittlerweile die Staatsanwaltschaft mit diesem Fall. Personell hat der Skandal in Hessen bereits zu mehreren Rücktritten von Führungskräften bei der dortigen AWO geführt. Wie auch im Nachbarbundesland Hessen wird die AWO in Thüringen zum einen durch Fördermittel vom Freistaat bei ihrer Arbeit im Pflegebereich, in Kindergärten und in anderen sozialen Bereichen gefördert und unterstützt. Ebenfalls erhält sie aus dem staatlichen Glücksspiel einen Zuschuss, der allgemein an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ausgereicht und dann mit einem Verteilschlüssel an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergegeben wird. Der finanzielle Umfang der Förderung aus Lottomitteln lässt sich aus § 9 des Thüringer Glücksspielgesetzes ableiten, sodass zwischen 5,35 Millionen Euro und maximal 5,87 Millionen Euro an die LIGA ausgereicht werden. Zu den sechs Spitzenverbänden der LIGA gehört die AWO. Wie in einer Sitzung des Sozialausschusses berichtet wurde, ist der genaue Verteilerschlüssel momentan noch unklar. Sehr geehrte Damen und Herren, für uns als Bündnisgrüne steht aber bereits jetzt fest: Bittere Zustände werden öffentlich, nun ist es auch deutlich an der Zeit, dass externe Prüf- und Aufsichtsgremien eingeschaltet werden. Hier ist ganz klar auch der AWO-Bundesvorstand in der Pflicht, um einen unreparierbaren Imageschaden vom Gesamtverband abzuwenden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schließlich ist der derzeit in Thüringen anhängige Skandal leider nur ein weiterer in der Perlenkette, die sich durch die Republik zieht und die immer die Leitungsebene betrifft. Mit solchen Skandalen wird die Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen der Arbeiterwohlfahrt diskreditiert, die ihre Arbeit Tag für Tag mit maximalem Einsatz leisten, und auch das Ansehen der Wohlfahrtsverbände allgemein leidet. Wir sehen hier auch einen generellen politischen Handlungsbedarf auf Bundesebene, um mehr Klarheit hinsichtlich der Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände zu erreichen. Unser Anspruch an Transparenz wird sehr gut von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft formuliert. Denn dort heißt es: „Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen: Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.“ Wir finden, das verlangt einfach der Anstand und sollte gerade für Sozialverbände, die mit öffentlichen Geldern und Spenden arbeiten, selbstverständlich sein. Das heißt, Geschäftsberichte müssen öffentlich zugänglich sein. Da besteht allerdings in ganz Deutschland erheblicher Nachholbedarf. Wenn lediglich den Finanzbehörden die Zahlen vorliegen, reicht das einfach nicht aus. Die AWO hat 2017 einen Governance-Kodex verabschiedet, der deutschlandweit gelten soll. Darin ist die Trennung von Aufsicht und Führung, die Effektivität der Kontrolle, die Verhinderung von Interessenkonflikten und überhöhten Zahlungen von Geschäftsführergehältern formuliert. Wir sehen in Thüringen bisher keine praktische Anwendung dieses Kodexes. So konnten die Verfehlungen einzelner Verantwortlicher bisher nicht beendet werden. Wir wollen, dass in dieser Legislatur die Errichtung einer Transparenz- und einer Zuwendungsdatenbank im Bereich der sozialen Arbeit geprüft bzw. auch eingeführt wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Werner das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, zum Antrag der Fraktion der AfD möchte ich für die Landesregierung wie folgt Stellung nehmen: Vorangestellt sei, der AWO Landesverband Thüringen ist einer der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die sich in Thüringen zu einer LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände als Dachverband zusammengeschlossen haben. Weitere Mitglieder der LIGA sind folgende Spitzenverbände: AWO Landesverband Thüringen, Caritasverband, DER PARITÄTISCHE, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen und die Jüdische Landesgemeinde Thüringen. Die LIGA erhält gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Glücksspielgesetz aus den Erträgen der Thüringer Staatslotterie Mittel in Höhe von 3,35 vom Hundert, mindestens 5,35 Millionen Euro, jedoch nicht mehr als 5,87 Millionen Euro jährlich der Spieleinsätze aus den von der Thüringer Staatslotterie veranstalteten Lotterien, mit Ausnahme der Lotterie „Glücksspirale“ und der 10-Euro-Sofortlotterie „Grünes Herz“. Diese Mittel werden durch die Thüringer Staatslotteriegesellschaft unmittelbar an die LIGA ausgereicht und durch die LIGA an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände nach einem internen Verteilerschlüssel weitergegeben. Was nun die von der AfD geforderte Kontrolle der AWO durch das Land Thüringen und die Transparenz der Mittelverwendung betrifft, lassen Sie mich Folgendes feststellen: Soweit die AWO oder die AJS Zuwendungen für Projekte erhalten, unterliegt die Bewilligung von Mitteln durch den Freistaat der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Entsprechend dieser wurden Förderrichtlinien erlassen. Die Personalkosten, die gemäß diesen Richtlinien gefördert werden, beziehen sich auf die Personalkosten der Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen und Projekten. Sie unterliegen dem sogenannten Besserstellungsverbot. Dieses wird vom Zuwendungsgeber entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der entsprechenden Richtlinien geprüft. Gehälter innerhalb der Organisationsstruktur der AJS werden damit nicht finanziert. Und nun – verschiedene Vorredner sind schon darauf eingegangen, schade, dass die AfD den Bericht im Ausschuss nicht zur Kenntnis genommen hat, wo ich sehr ausführlich über entsprechende Kontrollen, Regelungen usw. berichtet habe – lassen Sie mich Ihnen, zumindest ganz kurz, hier noch mal Teile des Berichts darlegen: Die zweckentsprechende Verwendung der nach § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz zugeführten Mittel hat die LIGA gegenüber der Thüringer Staatslotterie bis zum 30. Juni eines Jahres für die im vorausgegangenen Jahr zugeführten Mittel nachzuweisen. Die Thüringer Staatslotterie erlässt dazu weitere Bestimmungen. Sie erstellt auf Basis der Meldungen bis zum 31. Oktober eines Jahres einen Bericht über die Verwendung der Mittel und legt diesen ihrer Aufsichtsbehörde vor. Diese Regelung hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr nach dem Hinweis des Thüringer Rechnungshofs in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Mai 2019 im Thüringer Glücksspielgesetz angepasst. Die Nachweisführung und Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel ist nicht zuletzt durch die Änderung des § 9 Thüringer Glücksspielgesetz zum 1. Januar 2020 umfassend gewährleistet. Darüber hinaus hat die Landesregierung keinerlei Einfluss auf interne Organisationsstrukturen sowie die Wirtschaftsführung der Verbände und deren Kontrollmechanismen. Es obliegt hier dem AWO-Bundesverband bzw. dem Landesverband Thüringen und der AWO AJS gGmbH, über entsprechende Schritte zu entscheiden und diese einzuleiten. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ergänzen, dass die Landesregierung, wie schon gesagt, bereits am vergangenen Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses darüber Auskunft erteilt hat. In der Sitzung wurde der Antrag – Herr König hat es schon gesagt – zunächst abgeschlossen und es wurde vereinbart, dass bei Bedarf eine erneute Berichterstattung im Ausschuss beantragt wird. Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass im Haushalts- und Finanzausschuss ein Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Verwendung der an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege als Dachverband zugewiesenen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 bis 2017 vorgelegt und dann dort im Haushaltsausschuss ganz sicherlich noch mal darüber diskutiert wird. Dies sollte also, denke ich, insofern abgewartet werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe damit den zweiten Teil und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/187 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Wolf, Fraktion Die Linke, das Wort.
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und natürlich Gäste hier im Haus und am Livestream, wir haben die Aktuelle Stunde nicht nur beantragt, weil die GEW heute hier am Landtag eine Aktion macht und für bessere Beschäftigungsbedingungen an den Horten wirbt, sondern auch, weil unter anderem in den letzten zwei Wochen Studien erschienen sind, wo wir uns fragen: Ist es denn jetzt gerade Zeit, die Alarmglocken für die Thüringer Horte zu läuten, oder – wie eine Journalistin letzte Woche in ihrem Kommentar festgestellt hat –, dass man bei den Horten von „betreutem Herumlungern“ reden muss. Wir sagen: Die Thüringer Grundschulhorte, die Thüringer Ganztagsschulen sind ein starkes Argument für gute Schule in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) 87 Prozent Betreuungsquote haben wir an den Grundschulhorten in Thüringen. Davon gehen 81,4 Prozent der Kinder länger als zehn Stunden in die Horte. Wir als Fraktion Die Linke haben immer für beste Entwicklungen an den Thüringer Grundschulhorten und beste Beschäftigungsbedingungen als zwei Seiten einer Medaille geworben und dies gefordert. Als wir dies 2014 konnten, haben wir dies auch umgesetzt. Dem Weg, den die CDU unter Ministerpräsident Althaus den Horten vorgeschrieben hat, um Personal abzubauen, die Horte an die freien Träger abzugeben, haben wir uns zusammen mit der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Landeselternvertretung und der GEW erfolgreich entgegengestellt. Die Hortkommunalisierung führte in einigen Kommunen zu besseren Bedingungen. Aber die Landesbeschäftigten wurden von der CDU immer noch nur mit 50-Prozent-Stellen abgespeist. Die organisatorische Einheit von Grundschulen und Hort war ebenso durch die Hortkommunalisierung in Gefahr wie die Ergebnisse der Hortkommunalisierung in der Fläche nicht die pädagogische Weiterentwicklung erbrachte, die mit dem Modellversuch nach § 12 Thüringer Schulgesetz verbunden war, so zumindest die Evaluation des ThILLM.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Herr Wolf
und Herr Ramelow haben es im Nachgang als Fehler bezeichnet!) Die Linke hat für die pädagogische und organisatorische Einheit von Grundschulen und Hort für mindestens 80 Prozent Beschäftigungsumfang für die Erzieherinnen gekämpft. Auch wenn wir nicht am Ende des Weges sind, so haben wir doch schon viel erreicht. Wir haben die Horte nicht nur 2016 zurückgeholt, sondern wir haben die Beschäftigungsumfänge der Kommunalbeschäftigten im ersten Schritt erhalten. Ja, es sind Einkommensverluste passiert, das lag aber eindeutig an den unterschiedlichen Entgeltordnungen des TVöD und TVL, war also für die Landesregierung überhaupt nicht beeinflussbar. Ich möchte hier ausdrücklich auch Staatssekretärin Ohler – in Abwesenheit –, dem Ministerium und den Schulämtern danken für das Gelingen dieses Massenbetriebsübergangs, denn nur ihnen ist es zu verdanken, dass das so gut gelungen ist. Seitdem hat Rot-Rot-Grün den Horten zweimal über Stellenmehrungen im Haushalt mehr Personalkapazität verschafft, sodass die Beschäftigungsumfänge erst alle von 50 auf 60 Prozent angehoben werden konnten. Die bis dahin gängige Praxis, dass die Stellenanteile der in Rente gehenden Beschäftigten in der Regel mit einer 80-Prozent-Stelle auf 50 Prozent gekürzt wurden, haben wir abgeschafft, sodass diese Stellenanteile auch weiterhin den Horten erhalten bleiben. Mit Stichtag 13.12.2019 arbeiten die Erzieherinnen an den Horten in Thüringen im Schnitt mit 70 Prozent Beschäftigungsumfang. Von den 3.136 Erzieherinnen arbeiten 2.642 mindestens 60 Prozent und 1.345 mindestens 70 Prozent. Mit dem Haushalt 2020 wurden dem Hort noch einmal 80 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, sodass möglichst alle Beschäftigten im Stellenumfang von 70 Prozent arbeiten können. Wir sprechen hier von einem Unterschiedsbetrag von 616 Euro, 50-Prozent- zu 70Prozent-Stelle, also CDU zu Rot-Rot-Grün. Dies ist nicht nur mehr Geld für die Beschäftigten, sondern das sind auch etwa 9.000 zusätzliche Stunden für gute Ganztagsschule oder – anders gesagt – für jeden Hort eine halbe Stelle mehr. Wie Sie alle gelesen haben, wie wir alle wissen, wollen wir – Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – die Beschäftigungsumfänge in den nächsten Jahren auf 100 Prozent erhöhen. Nun fragen mich viele: Ja, wann kommt es denn? Da sage ich: Jawohl, das ist genau die richtige Frage. Mit den Haushaltsberatungen für 2021, möglicherweise 2021/2022 setzen wir dort an, 80 Prozent als erstes Ziel. Da bin ich auf die Antwort der CDU und der FDP gespannt, ob sie diesen Weg mitgehen, für gute Beschäftigungsumfänge und Bedingungen an den Horten zu sorgen, sodass wir dort die Lücke, die die CDU gerissen hat, endlich schließen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Aussagen vorweg: Die CDU steht für offene Ganztagsschulen und die CDU steht für attraktive Anstellungsverhältnisse für unsere Erzieherinnen und Erzieher. Deshalb kann festgestellt werden: Es ist gut und richtig, notwendig und überfällig, wenn heute Abend die Horterzieherinnen und Horterzieher hier vor dem Landtag ihre Interessen noch einmal vorbringen. Was gilt es aktuell in den Blick zu nehmen? Was gilt es aus unserer Sicht durch attraktive Arbeit für Ganztagsschulen unter den Thüringer Schulen anzugehen? Zunächst ist es aus unserer Sicht wichtig zu betonen, dass sich die CDU klar für freiwillige Ganztagsangebote ausspricht, denn wir wollen, dass die Schüler auch die Zeit haben, in Vereinen, bei der Feuerwehr, in Musikschulen aktiv zu werden bzw. ihre Freizeit am Nachmittag auch selbst gestalten zu können.
(Beifall CDU)
Eltern müssen auch weiterhin das Recht haben, zwischen einer ganztägigen Betreuung in der Schule und außerschulischen Angeboten wählen zu können. Hinsichtlich der angespannten Personalsituation braucht es unseres Erachtens ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die anzugehen sind. Ich möchte hier exemplarisch nur einige benennen. Wir müssen die Attraktivität der Erzieherausbildung steigern – dazu wird es ja in dieser Plenardebatte noch eine Diskussion geben. Wir müssen Nachmittagsangebote und Unterricht besser miteinander verzahnen und dadurch auch zügig zu höheren Beschäftigungsumfängen kommen. Und wir müssen bei entsprechender Qualifikation zukünftig auch den Einsatz von Horterziehern im Unterricht ermöglichen. Eine Aktuelle Stunde eignet sich aber eher wenig, um all diese komplexen Fragen zu diskutieren. Hier wäre eine Selbstbefassung im Bildungsausschuss besser gewesen. Aber wir haben ja schon von der eigentlichen Motivation der Linken gehört. Meine Damen und Herren, falsch und realitätsfern ist die Einschätzung der Fraktion Die Linke, die in der Begründung – und Herr Wolf hat es eben auch noch mal ausgeführt – deutlich wird. Es wird unterstellt, dass die heutigen Probleme an den Thüringer Horten durch die Kommunalisierung der Horte im Jahr 2008 hervorgerufen wurden. Zwei Fakten, die diesen Irrsinn, den wir heute hier gehört haben, widerlegen und insbesondere auch die Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen: Das Betreuungsverhältnis im Hort hat sich unter Rot-Rot-Grün deutlich verschlechtert. Gab es 2016 ein Betreuungsverhältnis Erzieher/Kind von 1 zu 18, sind wir heute bei einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 21 – und das innerhalb von vier Jahren. Beim Erzieherbedarf stellt sich die Situation so dar, dass 2018 genau eine VZB, eine Stelle gefehlt hat. Heute sind es über 150 Stellen, die fehlen, also weit über 200 Kolleginnen und Kollegen, die in den Horten den Bedarf absichern müssen. Das ist das Ergebnis der rot-rotgrünen Entscheidung von 2016. Und es ist schlicht unwahr, wenn die Linken in der Begründung für diese Aktuelle Stunde schreiben, die Thüringer Horte haben seit der Beendigung des Modellprojekts eine positive Entwicklung genommen. Diese Begründung ist ein Hohn für die vielen Erzieherinnen und Erzieher, die auch heute Abend hier vor dem Landtag stehen werden. Bei so viel Realitätsferne ist es schwer, bei diesem Thema miteinander ins Gespräch zu kommen. Wir hoffen sehr, dass die Linken an der Stelle ihre Hausaufgaben machen. Es ist, wie es ist. Zu Zeiten des Modellprojekts hatten die teilnehmenden Horte bessere Bedingungen für die Kinder und für die Erzieher. Es gab vielfältige Kooperationsangebote von Schulen, Hort, Vereinen, Museen, Musikschulen usw. Es gab bedarfsgerechte Betreuungsangebote für unsere Kinder und es gab attraktive und flexible Arbeitszeiten sowie höhere Stellenumfänge für die Horterzieherinnen und Horterzieher. Und heute? Heute melden uns die Erzieher vielfach zurück, dass die Wege früher kürzer und die Problemlösungen erfolgreicher verliefen. Viele Schulämter sind mit der Koordination der Horte und der Hortbetriebe im Detail völlig überfordert. Die staatlichen Schulämter sind personell dafür nicht ausgestattet und der Erziehermangel tut sein Übriges. Dass die Beendigung der Kommunalisierung der Horte ein Fehler war, hat selbst der dafür verantwortliche Ministerpräsident im November 2016 in der „Südthüringer Zeitung“ eingeräumt. Ich zitiere und möchte auch damit schließen: Ich bezweifle, „dass die Rückholung der Hortnerinnen zum Land wirklich […] klug war.“
(Beifall CDU)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tischner, ich finde es schon ein bisschen traurig, dass Sie in dieser Debatte tatsächlich Kampfbegriffe bemühen und Absolutismen, die, glaube ich, in diesem Bereich schlichtweg nicht zweckdienlich sind. Die Frage ist doch: Finden wir zueinander, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen für die Horterzieherinnen zu verbessern? Dass dies dringend nötig ist, darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. Herr Wolf hat ein Stück weit die Geschichte dargestellt, auch wie es zu den heutigen Beschäftigungsumfängen gekommen ist. Die GEW hat – völlig zu Recht, das ist sozusagen ein Stück weit auch Aufgabe einer Gewerkschaft – ihre Mitglieder dazu aufgerufen, uns heute hier Erleuchtung zu bringen. Ich glaube zwar, dass die Erleuchtung durchaus schon da ist. Die Frage bleibt aber, ob uns die gemeinsame Umsetzung gelingt. Daran würden wir jedenfalls gern arbeiten. Die GEW hat beispielsweise die Forderung formuliert, dass die Beschäftigungsumfänge auf mindestens 80 Prozent angehoben werden. Das ist eine völlig berechtigte Forderung, denn wir wissen, dass es viele Erzieherinnen und Erzieher gibt, die im Moment tatsächlich mehrere Jobs wahrnehmen müssen, um überhaupt ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Das ist eine Situation, die niemanden von uns befriedigen kann, schon gar nicht, wo wir wissen, was sie für eine wichtige Arbeit leisten; das ist ja hier schon ausgeführt worden. Nicht nur in den Ganztagsschulen, sondern auch in den Gemeinschaftsschulen, überhaupt in all unseren Grundschulen sind sie unerlässliche Partnerinnen und Partner. Und, Herr Tischner, Sie irren, wenn Sie die Tätigkeit der Erzieherinnen quasi nur auf den Nachmittags- oder auf den Nachunterrichtsbereich reduzieren, denn Fakt ist, dass wir eine Rhythmisierung brauchen – die wollen wir auch –, dass die Erzieherinnen auch schon Ansprechpartnerinnen im Unterricht sein sollen. Und ich sage auch mit Blick auf Inklusion – das ist eine weitere Thematik, die die GEW heute aufgerufen hat oder heute auch zur Sprache bringen wird: Die intensive Betreuung und besondere Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen kann eben nicht nach den Schulstunden enden, sondern muss sich genauso auch fortsetzen in der Zeit, wo der Hort hauptsächlich stattfindet. Die Realität an ganz vielen Grundschulen ist ja jetzt schon, dass es eine Rhythmisierung von Zeiten, in denen gelernt wird, und Zeiten, in denen gespielt wird, gibt, und genau da brauchen wir auch die Erzieherinnen und Erzieher. Da, finde ich, ist es ein sehr hehres Ziel zu sagen – und dem haben sich Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und Die Linke verschrieben –, die Beschäftigungsumfänge tatsächlich auf 100 Prozent zu erhöhen. Ich würde mich freuen, wenn man hier vorn nicht nur die Lippen spitzt, sondern tatsächlich zueinanderkommt und sich hinsetzt und überlegt, wie uns dies auch mit dem nächsten Haushalt gelingen kann.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und ja, da hatten wir auch harte Diskussionen, durchaus auch um die Frage, was die Erzieherinnen denn dann in der Zeit machen sollen. Wir glauben, es gibt tatsächlich genug zu tun. Eines nannte ich schon, das ist die Rhythmisierung, wenn nämlich die Erzieherinnen schon im Unterricht mit dabei sind, wissen sie auch sehr viel genauer, welche Anforderungen beispielsweise im Unterricht gestellt wurden, welche neuen Themen eingeführt wurden, wozu vielleicht noch mal ein wenig vertieft werden muss. Sie sind aber genauso auch dazu da, Inklusion tatsächlich leben zu können, nämlich den Kindern die besondere Förderung zukommen zu lassen, die Aufmerksamkeit, die sie brauchen, genauso wie die Kinder, die vielleicht besonders begabt sind, auch noch einmal gesondert zu unterstützen. Deswegen noch einmal: Wir finden es völlig richtig und nachvollziehbar, dass heute hier Erzieherinnen und Erzieher aus ganz Thüringen demonstrieren werden, denn unser Ziel sind landesweit vollgebundene und teilgebundene Ganztagsschulen, Ganztagsangebote, im Übrigen egal in welcher Trägerschaft. Und ich will, wie gesagt, auch noch mal sagen: Ganz entscheidend sind auch multiprofessionelle Teams. Die gibt es nicht mal eben nebenbei, sondern die brauchen wir auch mit einer guten Ausbildung, um den Kindern gerecht zu werden, die beispielsweise besondere Förderbedarfe haben, und um die Kinder auch im Ganztag tatsächlich zu integrieren. Wir freuen uns jedenfalls auf die kommenden Beratungen. Wir hoffen, dass es alle ernst damit meinen, dass wir tatsächlich 100 Prozent Beschäftigungsumfang für alle Erzieherinnen haben oder anbieten können, die dies wollen. Das will ich noch einmal betonen: für alle die, die es wollen. Es müssen nicht alle zwingend 100 Prozent arbeiten, manche wollen das nämlich auch gar nicht. Und vor allem wollen wir, dass wir uns tatsächlich auch weiterhin als ein Land hervortun können, in dem es nicht nur eine Betreuungsquote von 87 Prozent, glaube ich, gibt, sondern wo vor allem auch die Qualität stimmt, sprich, wo tatsächlich jedes Kind den ganzen Tag individuell bestmöglich gefördert wird und auch die Erzieherinnen und Erzieher noch genügend Zeit zur Vor- und Nachbereitung haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuschauer an den Mainstreams, nein, Livestreams! Der Mainstream am Livestream, auch der sei gegrüßt. Die Horterzieherinnen und Horterzieher sagen nicht zu Unrecht, gute Ganztagsangebote gehen nicht ohne Horterzieher. Ich verrate Ihnen aber auch kein Geheimnis, dass wir Freien Demokraten nach wie vor dazu stehen, dass wir Hortbetreuung in kommunalen Strukturen für besser aufgehoben halten, einfach weil vor Ort Personal, Öffnungszeiten, Betreuungsqualität – wen brauchen wir wann, zu welcher Zeit – viel flexibler und viel genauer eingetaktet werden können.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ma-
chen die Schulen auch so!) Nun haben Sie aber dafür gesorgt, dass die Erzieherinnen und Erzieher zurück im Land sind, und die Taschenlampen heute Abend werden zeigen, ob das so viel besser ist oder nicht. Es ist immer noch so, dass es in den Horten Teilzeitstellen und geteilte Dienste gibt. Es ist immer noch so, dass die Inklusionsunterstützung nicht den ganzen Tag zur Verfügung steht. Und es ist immer noch so, dass ein Betreuungsschlüssel möglicherweise zur Planung dient, aber nicht der Realität entspricht. Wir erwarten, dass die Dinge, die schon mal funktioniert haben, auch wieder funktionieren.
(Beifall FDP)
Erzieherstellen müssen Stellen sein, von denen man leben kann. Da bin ich mit Frau Rothe-Beinlich d’accord. Geteilte Dienste gehören da möglicherweise nicht zwingend dazu. Inklusion muss auch den ganzen Tag funktionieren und vor allem – und das finde ich eigentlich noch wichtiger – muss genau geklärt werden: Was ist eigentlich Hort und was ist Ganztag, was sind die Aufgaben der Horterzieherinnen, was sind die der Lehrer und welche Rolle hat eigentlich jetzt dieser Hortkoordinator, der früher mal Hortleiter war? Erzieherinnen und Erzieher sind Wegbereiter von Lebenschancen.
(Beifall FDP)
Ihnen muss Respekt entgegengebracht werden mit angemessener Entlohnung, aber vor allem auch mit einem Arbeitsumfeld, das ihnen überhaupt erst die Möglichkeit gibt, die Aufgabe zu machen, die sie haben, nämlich sich individuell um die Kinder zu kümmern. Dafür brauchen sie Zeit, dafür brauchen sie Handlungsspielraum und dafür wollen wir sorgen. Danke.
(Beifall CDU, FDP)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen verfügt über ein Alleinstellungsmerkmal, um das uns sehr viele andere Bundesländer beneiden. Wir haben in unserer Schulgesetzgebung die Einheit von Hort und Grundschule verankert. Es ist gelebte Praxis und das führt dazu, dass die Kultusministerkonferenz alle Thüringer Grundschulen als offene Ganztagsschulen anerkannt hat. Das ist ein Wert an sich, auf den wir stolz sein können.
(Beifall DIE LINKE)
Dieser Wert, dieses Angebot muss natürlich mit Leben erfüllt werden. Das leisten unsere Erzieherinnen und Erzieher hervorragend. Es ist an dieser Stelle notwendig, ihnen zu danken, denn sie sind es, die strukturell und konzeptionell in diesen Horten arbeiten, die die Verbindung zwischen Schule und Hort aufrechterhalten, die nicht nur die Betreuung übernehmen, sondern tatsächlich auch ein Bildungsangebot entwickeln und jeden Tag hervorragende Arbeit leisten, die jeden Tag dafür sorgen, dass dieses Modell gelingt, und die jeden Tag sicherstellen, dass die Thüringer Grundschulen genau dieses Qualitätssiegel „Offene Ganztagsschule“ auch verdienen. Also ein Moment, um Danke zu sagen. Deswegen sind wir nachher vollkommen d’accord, wenn die GEW demonstriert, darauf aufmerksam macht, dass nicht alles so ist, wie sie sich das wünschen. Um das mal sehr vorsichtig auszudrücken: Wir erwarten sehr viel von den Erzieherinnen und lassen sie im Moment noch ein bisschen allein damit, dass sie vor den Problemen stehen, dass die Gruppen teilweise zu groß sind, dass die Betreuungsanforderungen in der Qualität immer neue Herausforderungen bedeuten und dass die Personalschlüssel unzureichend sind. Hier müssen wir dringend nachbessern und ich glaube, es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ich bin ganz gerührt, dass ich das an der Stelle sagen darf: Herr Tischner, ich stimme Ihnen unumwunden zu. Ich bin auch der Überzeugung, dass es keine kluge Idee war, die Horte aus den Kommunen wieder zurückzuholen. Ich bin davon überzeugt, dass das falsch war.
(Beifall CDU, FDP)
Wir hatten seinerzeit ein anderes Modell, wir konnten uns in der vergangenen Legislaturperiode mit den Partnern nicht durchsetzen. Die Mehrheitsverhältnisse sind jetzt anders. Ich bin gespannt, wie die Verhandlungen jetzt laufen werden. Hier ist ja mal eine Situation, in der Sie Ihrer Verantwortung zu konstruktiver Zusammenarbeit gerecht werden können. Und ich freue mich tatsächlich, dann bei Ihnen zu erleben, wie das dann werden könnte. Ich möchte allerdings in den Wein auch gleich ein bisschen Wasser gießen: Ich bestehe schon darauf, dass, wenn Sie Horterzieher als Lehrer einsetzen, diese auch eine Lehrbefähigung haben. Darauf möchte ich dann schon bestehen. Wir haben in unserem Zukunftsvertrag festgelegt, dass wir den Horterziehern das Angebot unterbreiten, 100-Prozent-Stellen zu bekommen. Ich bin der Überzeugung, diese Teildienste, die mehreren Arbeitsstellen usw. würden dann der Geschichte angehören und wir würden attraktivere Angebote unterbreiten. Ich glaube, im Sinne der Beschäftigten sollten wir zügig gemeinsam an Lösungen arbeiten. Ich freue mich dann auf die Diskussion entsprechend im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Sehr verehrter Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne! Die Linke wünscht sich mal wieder die Quadratur des Kreises. Sie will laut Thema der Aktuellen Stunde die Ganztagsschulen weiter ausbauen und dabei gleichzeitig die Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern. Nur verkennt sie dabei komplett die Realitäten. Die GEW hat vor Kurzem durch eine Befragung herausgefunden, dass sich 83 Prozent der Horterzieher kleinere Gruppengrößen wünschen und 77 Prozent Hilfe bei Inklusionskindern.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hört, hört!)
Es wurden auch Äußerungen von Erziehern veröffentlich, wie zum Beispiel – ich darf zitieren –: „Frühdienst, Teildienst, Zweitbesetzung, Unterrichtsvertretung, Hofaufsicht, täglich andere Arbeitszeiten sowie Vertretungen an anderen Schulen, dazu Inklusion und Integration. Gerade mit diesen Problemen fühlen wir uns am Nachmittag alleingelassen.“ Viele Erzieher und Erzieherinnen wünschen sich mehr Kontinuität und eine bessere Ausstattung. Es kann doch wirklich keiner glauben, dass wir durch einen weiteren Ausbau der Ganztagsschulen an diesen Umständen etwas verbessern würden.
(Beifall AfD)
Die GEW-Landesvorsitzende warnte sogar selbst – ich darf zitieren –: „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass das Versprechen, durch die Rückführung der Horte in den Landesdienst würde es für niemanden schlechter werden, nicht eingehalten wurde.“ Die GEW hat viele Mitglieder und Mitarbeiter, die sich für das Wohl der Erzieher und der Kinder einsetzen. Sie warnen seit Jahren vor übereilter, schlecht umgesetzter Inklusion, vor übergroßen Gruppengrößen, vor einer unverhältnismäßigen Belastung der Erzieherinnen. Die Funktionäre der GEW weisen zu Recht auf Missstände und Fehlentwicklungen hin, aber gleichzeitig ziehen sie bei allen rotrot-grünen Ideen und Experimenten mit, ganz nach dem Motto: Steckt der Karren im Dreck, lasst RotRot-Grün ans Steuer, die fahren ihn auch noch gegen die Wand.
(Beifall AfD)
Wir haben einen extremen Lehrermangel und auch einen extremen Erziehermangel. Durch einen zwanghaften Ausbau der Ganztagsschule würde sich beides drastisch verschärfen. Hinzu kommt, dass einige Ideologen bei Rot-Rot-Grün, aber zwischenzeitlich auch manche bei der GEW zu einem weiteren Ausbau der gebundenen, also der verpflichtenden Ganztagsschule sind. Dies sei angeblich der Weg für mehr Bildungsgerechtigkeit. Erstens ist dies falsch und zeigt, dass die links-grünen Politiker den Eltern nicht über den Weg trauen, und zweitens werden sich bei den jetzigen Problemen die Umstände nur noch deutlich verschlimmern. Das Motto der heutigen Kundgebung draußen lautet: „Erleuchtung – Den Betroffenen soll ein Licht aufgehen“. Beides kann man sich wirklich nur wünschen.
(Beifall AfD)
Liebe Eltern und Erzieherinnen sowie vernünftige Mitglieder der GEW,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Welches
GEW-Mitglied ist denn unvernünftig?) vertraut nicht blind euren Repräsentanten, sondern seid kritisch und ermahnt sie, wenn sie zu eurem Nachteil handeln. Und dass sie das in den letzten Jahren getan haben, zeigt ja auch die massive Unzufriedenheit, die durch die Umfrage ans Tageslicht kam. Wir als AfD sagen: Es muss den Eltern freistehen, wie sie ihr Kind erziehen möchten. Es muss den Eltern freistehen, ob sie ihr Kind nachmittags lieber selbst betreuen oder in die Hortbetreuung geben. Und es muss den Eltern freistehen, ob sie selbst ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen möchten oder nicht. Gemeinsame Zeit zu verbringen, ist das wertvollste Gut einer Familie und darüber sollen die Familien gefälligst selbst entscheiden können.
(Beifall AfD)
Es muss den Kindern freistehen, ob sie nachmittags mit ihren Freunden ein bisschen Zeit verbringen möchten oder ob sie nachmittags lieber in den Turnverein oder zum Fußballspielen gehen. Eine immer weitere zwangsweise Einbindung eines jeden Bürgers ins staatliche System, egal wie jung er ist, lehnen wir kategorisch ab.
(Beifall AfD)
Dass teilweise die vollständige Fremdbetreuung der Kinder notwendig ist, dass beide Eltern arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, zeigt, es läuft einiges gewaltig schief in diesem Land. Dies ist aber eine Frage der Sozial-, der Ausgaben- und auch der Lohnpolitik. Wir als AfD fordern deswegen schon seit Jahren die Schaffung eines Familiengeldes, damit die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder lieber fremdbetreuen lassen, und die Entscheidung gefälligst ohne finanzielle Zwänge treffen können.
(Beifall AfD)
Was Rot-Rot-Grün so schön tut, ist: Sie verkaufen das als Errungenschaft des Feminismus, dass die Mütter schnellstmöglich wieder arbeiten gehen müssen. Was sie aber wirklich tut, ist, sich einer verfehlten Sozial- und Wirtschaftspolitik zu unterwerfen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Stellen Sie sich vor: Frauen wollen arbeiten!) Sie opfern die Familien auf dem Altar der maximalen Erwerbsfähigkeit, und das ist nicht feministisch, das ist auch nicht sozial, liebe Rot-Rot-Grünen, das ist neoliberal. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Holter. Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, die Aktuellen Stunden machen immer deutlich, wo die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede bestehen. Das ist auch gut so. Die Unterschiede – das haben wir eben gerade bei dem Beitrag der AfD gemerkt – sind einerseits in der Familienpolitik zu sehen, andererseits auch in der Bildungspolitik. Sie haben einen Antrag gestellt, der hoffentlich auch in dieser Landtagssitzung in dieser Woche behandelt wird: die Schulabbrecherquote konkret in Eisenach zu senken. Für mich stellt sich die Frage: Wie wollen Sie denn eigentlich bei dem, was Sie gerade vorgetragen haben, erreichen, dass die Schulabbrecherquote in Thüringen gesenkt wird? Weil der Anspruch ist – der auch mit dem Thema der Aktuellen Stunde, den die Fraktion Die Linke hier formuliert hat, verbunden ist –, tatsächlich vom Kind her zu denken und was das Beste für die Kinder in unseren Schulen ist. Die Beiträge, die die Opposition geliefert hat, haben nicht vom Kind her gedacht, was das Beste für die Kinder im Hort bzw. in der Grundschule und auch in den folgenden, nachfolgenden Schulen ist, sondern es war die Frage: Was war richtig, die Erzieherinnen und Erzieher im Kommunaldienst zu haben bzw. bei einem freien Träger oder im Landesdienst? Die Frage stellt sich für mich gar nicht. Erstens war ich nicht dabei, deswegen will ich das auch gar nicht beurteilen. Zweitens muss ich mich mit der Ist-Situation auseinandersetzen. Das Thema der Aktuellen Stunde beinhaltet zwei Punkte. Das eine: Wie soll es mit dem Ganztag weitergehen? Darauf hat noch niemand Bezug genommen, aber Sie wissen, dass im Koalitionsvertrag in Berlin zwischen CDU und SPD vereinbart ist, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung spätestens 2025 kommt. Sie haben sicherlich alle zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht hat, in dem genau dieser Rechtsanspruch formuliert ist. Torsten Wolf, der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion und Vorsitzende des betreffenden Ausschusses hier im Thüringer Landtag, hat schon darauf Bezug genommen, dass es in Thüringen den Rechtsanspruch bereits gibt. Jedes Kind hat den rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Das ist ein Wert an sich und darauf bin ich schon mal stolz.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zweitens – auch darüber haben Rednerinnen und Redner schon gesprochen – haben wir eine zehnstündige Betreuungsmöglichkeit. Das führt zu den geteilten Diensten. Das ist so. Das befriedigt mich nicht und daher muss es Abänderungen geben. Aber allein dass wir, um die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu ermöglichen, diese Ganztagsbetreuung über zehn Stunden ermöglichen, ist ein weiterer Wert, den Thüringen hat. Und den möchte ich auch nicht aufgeben, meine Damen und Herren. Es hat etwas mit Vereinbarkeit von Privatem und Beruflichem zu tun, es hat etwas damit zu tun, dass Frauen und Männer gleichermaßen und gleichberechtigt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist ein grundlegender Unterschied zumindest zu dem, was die AfD, aber auch Kollege Tischner von der CDU hier formuliert hat. Wenn es jetzt also um den Ausbau der Ganztagsschule geht, klar kann man sich darüber streiten – positiv im Sinne von Auseinandersetzung gemeint –, ob es eine offene, eine gebundene oder eine teilgebundene Ganztagsschule sein soll. Was aber niemand infrage stellt, auch nicht die Koalitionsfraktionen und zu Recht auch gar nicht die Linksfraktion, ist das Elternwahlrecht. Wir haben diesen Anspruch und es gibt das Elternwahlrecht, ob das Angebot in Anspruch genommen wird. Die Betreuungsquoten im Hort hatte Torsten Wolf angeführt. Wenn wir tatsächlich wollen, dass es Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in der Bildung gibt, dass wir allen Kindern und später Jugendlichen einen guten Schulabschluss ermöglichen wollen, dann müssen wir über die Frage des Ganztagsangebots in Thüringen intensiv diskutieren, wie Ganztagsbetreuung ausgebaut werden soll, um tatsächlich ein gutes schulisches Angebot und auch ein Betreuungsangebot zu ermöglichen. Das will ich als Punkt 1 sagen. Die Diskussion geht jetzt erst richtig los, aber ich bin der Überzeugung, wir haben da unsere Hausaufgaben zu machen. Das zweite große Thema ist, wie die Beschäftigungssituation der Erzieherinnen und Erzieher aussieht. Mein heutiger Arbeitstag, also die erste Begegnung – damit meine ich nicht mein Lesen von E-Mails und Zeitungen und Telefonate am frühen Morgen – war die Begegnung mit den Personalräten, die im Bereich des Bildungsministeriums tätig sind. Also es war ein gewerkschaftlicher Auftakt. Das Ende wird heute Abend wieder ein gewerkschaftlicher Akt sein: die GEW-Demonstration, die hier stattfindet. Ich bin überzeugt, dass Gewerkschaften notwendig sind, dass die Interessenvertretung der Beschäftigten, hier konkret der Erzieherinnen und Erzieher, von den Gewerkschaften thematisiert werden muss, dass sie den Finger in die Wunde legen, und ich bin froh, dass es eine starke GEW in Thüringen gibt. Denn inhaltlich sind wir uns vollkommen einig. Es gibt gar keinen Dissens zwischen den Forderungen der GEW und dem, was sich die Parteien, die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für diese Legislatur vorgenommen haben. Denn es geht tatsächlich darum, die Beschäftigungssituation und damit auch den Beschäftigungsumfang für die Erzieherinnen und Erzieher zu erweitern. Spannend ist die Frage – da sind wir wieder gemeinsam gefragt, sowohl die Regierung, ich als zuständiger Fachminister und natürlich dann auch die Abgeordneten des Landtags –, ob wir die entsprechenden Rechtsetzungen, beispielsweise in der Lehrerdienstordnung oder auch möglicherweise in der Schulordnung und anderswo, dann auch gemeinschaftlich umsetzen. Wenn es also darum geht, ein Angebot zu machen, dass alle Erzieherinnen und Erzieher, wenn sie es denn wollen, wie Frau Rothe-Beinlich es unterstrichen hat, zu 100 Prozent arbeiten, dann müssen wir auch ein durchgängiges Tagesbeschäftigungsangebot entwickeln. Das ist dann also nicht nur der Hort, sondern das ist eine Rhythmisierung des Ganztags und hat auch etwas damit zu tun, dass Erzieherinnen und Erzieher – und dazu müssen wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen – im Unterricht tätig werden. Das heißt nicht, dass sie per se Unterricht machen dürfen. Aber sie können als Unterstützung im Unterricht agieren. Frau Rothe-Beinlich hat über die Inklusion gesprochen. Es geht aber auch um die Integration derer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind – und das eben nicht nur am Nachmittag, sondern auch am Vormittag, und nicht nur am Vormittag, sondern auch am Nachmittag. Und genau hier, glaube ich, gibt es Schnittmengen. Das bedeutet, dass nicht nur diejenigen Hortnerinnen und Hortner in den Schuldienst, sprich in den Unterricht eintreten können, die eine Lehrbefähigung haben, sondern auch die anderen sollen am Vormittag tätig werden können. Spannend ist die Frage: Haben wir dafür die rechtlichen Voraussetzungen? Bisher fehlen sie, das heißt, wir müssen sie gemeinschaftlich schaffen. Weiterhin geht es nach meiner Auffassung darum – und das haben sich die drei Parteien, Fraktionen in die Hand versprochen –, auch das Hortangebot auszuweiten. Wenn wir das Hortangebot auf die 5. und 6. Klassen ausweiten wollen, dann stellt sich die Frage – die ist ja schnell beantwortet –, ob an den Regelschulen, den Gemeinschaftsschulen, an den Gesamtschulen, aber auch an den Gymnasien überhaupt ein Hortangebot besteht. Das heißt, wir brauchen die räumlichen Voraussetzungen und wir brauchen auch die personellen Voraussetzungen. Hinzu kommt noch, was die personellen Voraussetzungen betrifft, dass wir gerade im Grundschulbereich aufwachsende Schülerzahlen haben. Wir brauchen so oder so mehr Erzieherinnen und Erzieher. Allein schon von diesen Punkten her, aber auch von der Bedingung her, dass eine Reihe, eine Vielzahl von Erzieherinnen und Erziehern jetzt ein Alter erreicht hat, wo zu erwarten ist – wie bei den Lehrerinnen und Lehrern –, dass sie in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand treten, deswegen ist das Thema der Aktuellen Stunde mehr, als nur zu sagen: Wir bringen die Hortnerinnen und Hortner auf 100 Prozent Beschäftigungsmöglichkeit. Das hat etwas mit dem qualitativen Ansatz zu tun, wie denn Grundschule und Hort – und Grundschule und Hort sind ja ein immanenter Bestandteil – in der Zukunft ausgestaltet werden sollen und welche Rolle Erzieherinnen und Erzieher in diesem System, in diesem Ganztag spielen sollen. Wir haben Angebote – und da will ich auf Herrn Tischner noch mal eingehen –, die natürlich über den Hort hinausgehen. Diese Partnerschaft mit außerschulischen Angeboten soll natürlich auch weiter ausgebaut werden. Dafür haben wir im Schuljahr 2016/2017 868.000 Euro zur Verfügung gestellt. In den nachfolgenden Schuljahren 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 sind das bis zu 1,3 Millionen Euro. Diese Gelder können abgerufen werden, sie werden auch abgerufen. Deswegen stimmt das nicht, Herr Tischner, was Sie gesagt haben, dass es keine Möglichkeiten gibt, andere Angebote zu nutzen neben dem, wenn die Familie entscheidet, der Junge oder die Tochter soll zur Musikschule gehen. Das ist eine ganz private, familiäre Entscheidung, die da getroffen wird, die ist davon unbenommen. Wir möchten also – und das wissen auch alle hier im Saal –, dass auf der einen Seite das Schulbudget genutzt wird, mehr genutzt wird als bisher, auf der anderen Seite diese Angebote, mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern zusammenzuarbeiten, auch tatsächlich ausgenutzt werden. Ich habe einen „Dialog Schule 2030“ ins Leben gerufen. In diesem Dialog gibt es eine Werkstatt, die sich genau mit der Entwicklung des Horts beschäftigt. Da sind all die Fragen, die heute diskutiert werden, aufgerufen. Dazu gehören nicht nur die Beschäftigungsumfänge, es geht nicht nur um die ganztägige Bildung und Betreuung, sondern es geht auch um die Frage der multiprofessionellen Teams, es geht auch um die Frage, wie groß die Gruppen sind, und andere mehr, die ich aufgrund der Redezeit jetzt nicht weiter ausführen kann. Ich bin der Überzeugung, wir haben gemeinsam viele Themen vor uns. Wir sind aber auch in der Pflicht, nicht nur heute Abend eine gute Antwort zu geben, sondern durch kluge Entscheidungen der Koalition und der demokratischen Oppositionsfraktionen dazu beizutragen, all das, was heute in Reden gefordert wurde, dann auch im praktischen Alltag durch kluge parlamentarische Entscheidungen umzusetzen, damit am Ende der Legislatur gesagt werden kann: Ja, die Beschäftigungssituation der Hortnerinnen und der Hortner hat sich deutlich verbessert, und das dank einer guten Zusammenarbeit von Demokratinnen und Demokraten in diesem Landtag. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ganztagsschule ausbauen – Beschäftigungsbedingungen weiter verbessern“
Vielen Dank, Herr Minister. Durch die Ausführungen der Landesregierung erhöht sich die Redezeit für die Fraktionen um jeweils 2 Minuten. Möchte jemand die zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe auf den vierten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/197 Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Dr. Klisch, SPD-Fraktion, das Wort.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vizepräsident Worm, lassen Sie mich zunächst meiner Fraktion danken, dass sie dieses wichtige, aber sicherlich für viele eher unbekannte Thema heute als Inhalt einer Aktuellen Stunde gewählt hat. Der Kommentar meines Fraktionsvorsitzenden war zu Beginn auch, dass ich doch jetzt endlich mal ein bisschen Praxis in die Politik bringen soll, da ich mich in der Tat in den vergangenen Jahren beruflich mit diesem Thema „Demenz“ sehr viel auseinandergesetzt habe. Doch nicht nur Ärzte und Pflegekräfte, sondern auch betroffene Angehörige und Patienten wissen, dass Demenz nicht nur die Erkrankten selbst verändert, sondern dass sie gerade uns als Gesellschaft auch vor ungewohnte Herausforderungen stellt. Hier erleben wir leider noch zu oft – meistens wahrscheinlich aufgrund von Unwissenheit – Ausgrenzung, Stigmatisierung und nicht zuletzt so manches Mal auch ein versagtes Altern in Würde. In Thüringen gehen wir aktuell von ca. 40.000 bis 50.000 Erkrankten aus. 50.000 Menschen, die tagtäglich Hilfe bei den einfachsten Dingen des Lebens benötigen. Diese Hilfe leisten in der Regel die Angehörigen, denn ca. 70 Prozent der Betroffenen werden zu Hause gepflegt. Das bedeutet wiederum bei 50.000 Erkrankten mindestens 100.000, wenn nicht sogar 200.000 betroffene Helfer. Ich denke, das ist auf jeden Fall keine kleine Anzahl. Oftmals sind dies Frauen. Doch ich möchte da jetzt nicht irgendeine Wichtung vornehmen. Ich habe in meinem bisherigen beruflichen Leben auch oft so manchen Ehemann erlebt, der auf seine alten Tage dann doch noch das Waschen, Kochen und sonstige Haushaltsleistungen lernen musste, die vorher die nun erkrankte Ehefrau gemacht hat. In guten wie in schlechten Zeiten, heißt es dann oft. Ministerpräsident Ramelow hatte vor einer Woche auf dem Empfang des VDK gesagt: Eine Gesellschaft hat die Verpflichtung, sozial zu sein. Doch was bedeutet das? In jedem Fall sollte es eigentlich bedeuten, dass wir füreinander da sind und die Starken die Schwachen stützen, dass wir uns gemeinsam helfen, und das mit Respekt. Doch tun wir das wirklich immer? Ich glaube, da sind sicherlich Zweifel angebracht, denn ich erlebe leider zu oft, dass wir die Angehörigen mit der alltäglichen pflegerischen Versorgung alleinlassen, dass wir sie mit ihren Unsicherheiten und Ängsten alleinlassen. Aber was kann Politik da tun? Ich denke, zum einen sollten wir den Fokus auf die Unterstützung flexibler Pflegeleistungen in der Fläche legen – und zwar ohne weiße Flecken – und vor allen Dingen auch auf eine effiziente Vernetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Alltag richten. Außerdem ist sicher auch bei der Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze oder bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 2. Thüringer Seniorenberichts noch ein bisschen Luft nach oben. Ich freue mich hingegen sehr, dass in den kommenden Monaten und Jahren das Projekt „AgaThe“, eine Thüringer Initiative gegen Einsamkeit im Alter, auf den Weg gebracht werden soll. Seit gestern wissen wir es auch: Bei der finanziellen Unterstützung der Familien wird Thüringen als Mitantragsteller der Bundesratsinitiative zur Einführung eines Familienpflegegelds aktiv mit unterstützen. Ich denke, das ist gut und überfällig.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das ist auch einen Applaus wert. Deshalb ist die Nationale Demenzstrategie in Kooperation mit Bund, Ländern und Kommunen auch ein wichtiges Signal. Aber hier geht es nicht nur um Dinge, die auf dem Papier stehen, sondern es geht um Dinge des real existierenden Alltags. Es geht um Förderung von lokalen Ideen und Initiativen zum Thema „Demenz“, auch hier in Thüringen. Davon haben wir eine ganze Menge und ich denke, das macht auch wirklich Mut. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helfern – und ich möchte jetzt stellvertretend ein paar nennen – in der Alzheimer Gesellschaft Thüringen, dem Mehrgenerationenhaus in Apolda, der Kunstschule in Gera, auch dem Osterländer Musikbund Altenburg und auch dem Verein Tausend Taten in Jena oder auch den zahlreichen lokalen Selbsthilfegruppen danken. Ich glaube, ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre der Alltag der betroffenen Demenzerkrankten manchmal sicher weniger froh. Meine Damen und Herren, Demenz, Pflegebedürftigkeit und unser aller Umgang mit diesen Fragen ist sicherlich vielschichtig. Lassen Sie uns deshalb als verantwortliche Politiker zusammen für mehr Gemeinschaft einstehen, denn letztendlich geht es um Achtung und tatkräftige Unterstützung der Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass sich niemand in Thüringen hilflos oder überfordert fühlen muss. Und es geht um Respekt, wie ich sagte, Respekt vor Älteren, auch wenn sie sich vielleicht manchmal ein bisschen seltsam benehmen. In diesem Sinne: Packen wir es gemeinsam an! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hat jetzt Abgeordneter Zippel, CDU-Fraktion, das Wort.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Demenz ist ohne Zweifel die große aktuelle Herausforderung für unsere Gesellschaft, und das auch noch mit zunehmender Tendenz. Die Zunahme der Demenzerkrankungen um 10 Prozent im Bereich der über 60-Jährigen ist nur eins der Warnsignale. Ein großer Teil der Pflege, das wurde gerade schon dargestellt, wird von den Angehörigen geleistet und die Zahl der pflegebedürftigen Demenzkranken wird immer größer. Zugleich sind die pflegenden Familien immer seltener vor Ort, das ist gerade im ländlichen Raum ein großes Problem, insbesondere im Freistaat Thüringen. Ich war deshalb auch sehr gespannt auf die Aktuelle Stunde, die doch sehr geheimnisvoll daherkam, welche bahnbrechenden Erkenntnisse, welche wegweisenden Initiativen, was genau hier debattiert werden soll. Jetzt muss ich es leider sagen, ich bin ein ganz klein wenig enttäuscht, das tut mir schon etwas leid: Die Nationale Demenzstrategie, der Startschuss fiel schon vor über einem Jahr, im September 2018, ist sicherlich ein interessantes Thema und auch wichtig, aber es drängt sich schon die Frage auf, ob dies eine Aktuelle Stunde rechtfertigt. Sicherlich ist es wichtig, bei diesem Thema zu sensibilisieren, Danke zu sagen. Das ganze Thema ist wichtig und es ehrt Sie auch sehr, Frau Kollegin Dr. Klisch, aber wie gesagt: Ob nun eine Aktuelle Stunde zwingend ist, sei jetzt dahingestellt. Nichtsdestotrotz können wir gern darüber reden. Wir sollten auch über die Bundesratsinitiativen reden, denn das Familienpflegegeld wurde ja bereits von der Bundesfamilienministerin Dr. Giffey ins Schaufenster gestellt, leider mal wieder ohne einen tragbaren Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Wenn es Ihnen zum Beispiel wirklich wichtig wäre, wäre es doch auch mal eine Idee, sich an Bayern ein Beispiel zu nehmen.
(Beifall CDU)
Dort gibt es seit 2018 das Landespflegegeld und Sie sehen, meine Kollegin Meißner, die das Thema schon lange auf die Tagesordnung gesetzt hat, klatscht nicht zu Unrecht. Das ist ein wichtiges Programm, das in Bayern dafür sorgt, dass dort 1.000 Euro pro Jahr als Anerkennung für pflegende Angehörige gezahlt werden. Das wäre zum Beispiel mal tatsächlich eine konkrete Hilfe, die bei den Menschen ankommt, die vor Ort die Angehörigen pflegen.
(Beifall CDU)
Stattdessen eine Aktuelle Stunde, die sich mit einer eher etwas dürftigen Bilanz rühmt. Rot-Rot-Grün lässt sich hier jedoch für etwas wenig feiern. Die Landesregierung könnte in Thüringen viel mehr anpacken. Das soll vielleicht ein wenig die Essenz dessen sein, was ich Ihnen hier berichte. Es ist sicherlich möglich, mehr Unterstützung für ehrenamtliche Strukturen wie auch Pflegebegleiter zu schaffen. Wir müssen das flächendeckende Netz von Anlauf- und Beratungsstrukturen auch für Angehörige von Demenzerkrankten ausbauen, an manchen Orten auch noch neu schaffen. Frau Kollegin Dr. Klisch hat schon einigen Akteuren gedankt, auch im Altenburger Land. Von daher weiß ich auch, dass es dort viele Akteure gibt. Aber wir müssen dort sicherlich noch einiges mehr schaffen – eine Sache, die ich eigentlich von Rot-Rot-Grün in den letzten fünf Jahren schon erhofft hätte. Denn Pflege bleibt in erster Linie familiäre Aufgabe, aber Gesellschaft muss hier unterstützen. Deswegen ist zum Beispiel auch ein Ausbau bedarfsgerechter Wohnformen angezeigt. Und gerade bei Demenz ist es wichtig, Menschen so lange wie möglich in vertrauter und familiärer Umgebung zu halten, dort leben zu lassen, und das sage ich Ihnen auch aus persönlicher Erfahrung. Hier sind Assistenzsysteme auch eine sinnvolle Unterstützung, da gebe ich Ihnen natürlich vollkommen recht. Alles Dinge, die wir in Thüringen voranbringen können, sollen, müssen, aber darüber können wir gern gemeinsam reden. Ich weiß nicht, ob die Aktuelle Stunde dafür das richtige Format ist. Schön, dass wir mal darüber gesprochen haben, aber ich würde anregen, dass wir das dann vielleicht auch als Thema mal in den entsprechenden Fachausschuss holen. Dort könnten wir uns mit dem Thema in aller Breite auseinandersetzen und schauen, was wir gemeinsam weiterentwickeln können. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner spricht Abgeordneter Plötner aus der Fraktion Die Linke.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine werten Kolleginnen und Kollegen, werte Interessierte, zur Aktuellen Stunde mit dem Thema „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“ möchte ich gern Folgendes sagen: Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Thüringen seine Erfahrung beim Umgang mit dementen Menschen in vollem Umfang in die bundesweite Strategiedebatte einbringt. Über 50.000 Betroffene in Thüringen zeigen, dass diesem Thema wirklich eine sehr große Bedeutung zukommt und, sehr geehrter Kollege Zippel, ich bin sehr dafür, dass wir das auch im Fachausschuss vertiefend beraten. Da die Lebenserwartung auch bei den Menschen im Freistaat Thüringen kontinuierlich weiter steigt, ist davon auszugehen, dass die Zahl der Betroffenen wachsen wird. Die Belastungen bei der Versorgung und dem Umgang mit demenzerkrankten Menschen berühren eben nicht nur den Bereich der Pflege und Gesundheitsvorsorge, sondern sind auch sehr einschneidend in dem Bereich der Pflege und der Betreuung durch Angehörige. Ungefähr zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Allerdings geben rund 70 Prozent der Menschen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen zu Hause pflegen, an, dass sie sich überlastet fühlen. Ich möchte an den Thüringen-Monitor erinnern, bei dem lediglich 9 Prozent der Befragten angegeben haben, dass für sie im Alter ein Leben im Heim wünschenswert ist. An dieser Stelle möchte ich auch sehr ausdrücklich den Angehörigen danken, dass sie diese schwere und sehr belastende Aufgabe übernehmen und ihre Angehörigen gern zu Hause versorgen, weil das eben auch häufig der eigene Wunsch der Betroffenen ist. Ziel muss sein, Gefahren von Demenzerkrankten abzuwehren, ebenso vom Umfeld. Pflegende Angehörige müssen entlastet und das größtmögliche Maß an Selbstbestimmtheit für die betroffenen Menschen erreicht werden. Deswegen kann der Satz in der Begründung der Aktuellen Stunde „Die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz ist für Angehörige eine Mammutaufgabe.“ voll unterstrichen werden. So wie jeder Mensch einzigartig ist, ist auch eine Demenzerkrankung in ihrer Ausprägung von Mensch zu Mensch unterschiedlich und einzigartig. Dies macht die besondere Herausforderung für Strukturen in der Demenzversorgung deutlich und für die Aufgabe der bundesweiten Strategie. In Thüringen gibt es Strukturen – sie wurden schon benannt –, die Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Demenz haben. Im November 2019 hat die Fachstelle Demenz der Alzheimer Gesellschaft Thüringen in Kooperation mit der Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ in Erfurt ein Thüringer Vernetzungstreffen zum Thema „Demenz“ organisiert. Als Ergebnis wurden ein Demenznetzwerk für Thüringen gegründet und Vereinbarungen getroffen, wie die beschlossenen Schwerpunkte zukünftig bearbeitet werden sollen. Es wurde festgestellt, dass Bedarf an einer gut koordinierten Zusammenarbeit zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen sowie Fachexpertinnen und -experten verschiedener Disziplinen besteht. In diesem Rahmen sollen Vernetzung, flächendeckende Versorgung, hohes Fachwissen und Qualität priorisiert werden. Es ist gut und wichtig, dass das Netzwerk auf dem Weg ist, eine wirkungsvolle Struktur aufzubauen. Allerdings müssen wir auch bei dem Thema „Pflege“ von größeren Rahmenbedingungen sprechen, die geändert werden müssen. Sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern aus dem Fachmagazin „demenz“ zitieren. Ich zitiere: Außerdem wurden mit der Pflegeversicherung die Türen für die Privatisierung des sogenannten Pflegemarktes geöffnet. Dieser Markt wird so wenig reguliert, dass es völlig legal ist, nur eine Pflegekraft in der Nacht für 50 Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen. Über viele Jahre wurde am Personal gespart und Stellen abgebaut und damit teilweise viel Geld verdient. Heute werden große Pflegeheimketten an internationale Investoren für Millionen verkauft. Nur noch wenige Pflegeeinrichtungen gehören den Kommunen und auch die gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen haben große Schwierigkeiten, in Konkurrenz zu den Billiganbietern zu bestehen. – Dazu setzt sich die Linke, um gute öffentliche Pflegestrukturen zu haben und vor allen Dingen auszubauen, für die Vollversicherung ein. Und wir wollen mindestens eine Begrenzung der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen, denn der eintretende Pflegefall darf nicht den Eintritt in die Armut bedeuten. Als Koalition wollen wir auch eine komplette Bestandsaufnahme zur Pflegesituation in Stadt und Land erstellen, so steht es im Koalitionsvertrag, einen sogenannten Pflegeatlas. Darin soll die Pflegesituation auch von Demenzerkrankten erfasst werden. Lassen Sie uns daher gemeinsam aktiv in die Strukturdebatte einbringen, damit am Ende ein Gewinn für die Demenzerkrankten steht, aber ebenso ein Gewinn für jene, die sie pflegen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Dr. Lauerwald, AfD-Fraktion, das Wort.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, in Deutschland leben etwa 1,5 Millionen Menschen mit einer Demenz. Heruntergerechnet auf Thüringen bedeutet das, dass im Freistaat etwa 45.000 Menschen an einer Demenz erkrankt sind, wie schon die Kollegin Klisch vorhin erwähnt hat. Dadurch, dass die durchschnittliche Lebenserwartung ständig steigt und das Alter der Hauptrisikofaktor für eine demenzielle Erkrankung darstellt, gehen Experten davon aus, dass sich die Häufigkeit der Krankheitsfälle in den nächsten 20 Jahren verdoppeln wird. Demenzkranke Menschen erleben einschneidende Veränderungen ihrer Lebensgestaltung und ihrer sozialen Beziehungen. Um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, Belastungen zu verringern und die Qualität der Versorgung zu garantieren, braucht es daher unbedingt eine politikebenenübergreifende Strategie. Pflege in Deutschland findet hauptsächlich in der Familie statt. Derzeit wird jeder zweite Pflegebedürftige ausschließlich in der Familie versorgt. Die Hauptlast der Pflegearbeit tragen dabei die pflegenden Frauen. Pflegende Angehörige werden jedoch oft mit organisatorischen und finanziellen Problemen alleingelassen. Das darf nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bereits heute ist der Fachkräftemangel im Bereich der Pflege offenkundig und es darf davon ausgegangen werden, dass sich die Situation in den nächsten Jahren noch verschärfen wird. Wir sehen da vor allem in der Stärkung der häuslichen Pflege durch Angehörige eine Möglichkeit, den Pflegebedarf auch in den kommenden Jahren abzudecken. Eine dementsprechende Politik trägt auch der Tatsache Rechnung, dass pflegebedürftige Familienangehörige zumeist lieber in der ihnen vertrauten familiären Umgebung und den eigenen vier Wänden leben möchten. Die Rahmenbedingungen hierfür müssen allerdings so gestaltet sein, dass sich erwachsene Kinder bewusst für die Pflege ihrer Eltern entscheiden können. Dazu gehört es, das Beratungsangebot für pflegewillige Angehörige zu einem umfassenden niedrigschwelligen Betreuungsnetzwerk kontinuierlich auszubauen. Die AfD fordert eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung der familiären Pflegearbeit als wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl.
(Beifall AfD)
Die individuelle häusliche Pflege muss zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherungssysteme werden. Sorgearbeit und familiennahe Hilfe müssen endlich eine angemessene rentenrechtliche Berücksichtigung erfahren. Die AfD Thüringen fordert seit Langem die Anhebung der Pflegesätze im Sozialgesetzbuch. Wir wollen die Angleichung der Pflegesätze bei häuslicher Pflege durch Angehörige an die Leistungen für stationäre Pflege erreichen. Pflegende Angehörige müssen in einer angemessenen Weise finanziell entlastet werden und Berufstätigen müssen wir den Druck nehmen. Sie müssen sich ohne wirtschaftliche Existenzängste der Pflege ihrer Angehörigen widmen können.
(Beifall AfD)
Das hat nun wohl auch der Freistaat Thüringen erkannt. Der Freistaat ist Mitantragsteller einer Bundesratsinitiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes für beschäftigte pflegende Angehörige. Das Familienpflegegeld soll steuerfinanziert als Lohnersatzleistung ausgereicht werden. Damit sollen pflegende Angehörige finanziell entlastet und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erreicht werden. Die Details der Ausgestaltung werden derzeit zwischen den Ländern Thüringen und Berlin abgestimmt, so lässt das zuständige Ministerium verlauten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn uns die Ministerin über den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden halten würde. In einer Gesellschaft des langen Lebens wächst die Zahl alter und hochbetagter Menschen kontinuierlich. Auch die Bevölkerung in Thüringen wird immer älter. Demenz ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Demenzkranke sind auf Hilfe im Alltag und Pflege angewiesen. Wir brauchen deshalb größere Anstrengungen für eine bestmögliche Betreuung dieser Menschen, um ihnen zu einem möglichst langen selbstbestimmten Leben in der Gesellschaft zu verhelfen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste, gute Pflege muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige verdienen unseren besonderen Respekt und unsere besondere Unterstützung. Die Zahl der Demenzkranken nimmt in Deutschland kontinuierlich zu. Derzeit leben nach Angabe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz in der Bundesrepublik und alljährlich treten rund 300.000 Neuerkrankungen hinzu. Mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Demenzkranken lebt zu Hause. Je stärker die Demenz fortschreitet, desto umfassender benötigen Kranke Betreuung und Pflege. Wir alle kennen sicher im Freundes- und Verwandtenkreis Erkrankte und kennen ihre Angehörigen, deren Sorgen und Nöte. Diese tückische Erkrankung schleicht sich an und macht nach und nach alles schwerer – mehr Verantwortung, mehr Belastung, mehr Einschränkung im Alltag. Dazu kommt die emotionale Bürde der Situation. Leben mit einem an Demenz erkrankten Familienangehörigen oder Freund bedeutet ein langes und schmerzvolles Abschiednehmen von einem vertrauten Menschen. Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen geregelt werden. Oft kommen finanzielle Probleme hinzu. Pflegende Angehörige brauchen Beratung und Beistand. In Thüringen gibt es schon ein gutes Angebot. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, die Krankenkassen, die Verbraucherzentralen und Selbsthilfegruppen beraten zu Leistungen und Pflegeversicherung. Es gibt lokale Beratungsstellen, ambulante Dienste, Tageseinrichtungen und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Aber wie das immer so ist im Dschungel mehrerer Angebote, braucht es einen guten Kompass, um möglichst schnell die richtigen und die hilfreichen Wege und Pfade für Kranke und Pflegende zu finden. Die sogenannte Nationale Demenzstrategie soll die Strukturen zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz, die Unterstützung von Angehörigen, die Weiterentwicklung der medizinischen und pflegerischen Verantwortung und die Förderung der Grundlagen- und Anwendungsforschung zu Demenz untersuchen und verbessern. Unabhängig davon aber stehen in Thüringen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen täglich vor großen Herausforderungen im städtischen wie im ländlichen Raum. Professionelle Unterstützung, Beratung, Diagnostik, medizinische und pflegerische Begleitung und auch das bürgerschaftliche Engagement müssen als Gesamtkomplex wahrgenommen werden. Und hier findet das Thema der heutigen Aktuellen Stunde der SPD seinen Niederschlag, denn die bestehenden und geplanten Thüringer Initiativen zur Verbesserung der Pflege von Menschen und zur Unterstützung pflegender Angehöriger sind unentbehrlich. Ernst zu nehmende Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2035 insgesamt um 50 Prozent steigt. In Thüringen werden 2035 voraussichtlich von zehn Personen vier älter als 60 sein. In diesem Zusammenhang ist die Erarbeitung eigener Thüringer Konzepte und Unterstützungsangebote unumgänglich und darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Insbesondere Angebote für eine gute wohnortnahe Pflege sollen auch unter gesundheitsförderlichen Aspekten weiterentwickelt und entsprechend finanziert werden. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollen insbesondere im ländlichen Raum über das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen Entlastung, Unterstützung durch niedrigschwellige Angebote erhalten und Betreuungs- und Unterstützungsangebote nutzen können, die auf präventive Gesundheitsförderung orientiert sind. Für den Ausbau und die Sicherung der ambulanten Versorgung der Kurzzeitpflege und die regionalen Beratungsund Netzwerkstrukturen brauchen wir ein Landesnetzwerk zur Pflegeprävention. Wir wollen die Einführung einer freiwilligen Berufsvereinigung für die, die in der Pflege arbeiten. Um den Herausforderungen der kommenden Überalterung der Bevölkerung zu begegnen, bedarf es gut abgestimmter Konzepte und der Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Kommunalebene, für die ich an dieser Stelle werben möchte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Danke, Herr Abgeordneter. Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Abgeordneter Montag.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns diesem Thema widmen. Es ist ein komplexes, vielschichtiges Thema, meistens ungeeignet für Aktuelle Stunden, um es sozusagen inhaltlich durchdeklinieren zu können. Aber trotzdem sind Aktuelle Stunden vor allen Dingen dafür da, auf Probleme aufmerksam zu machen und erste Problemaufrisse und Lösungswege aufzuzeigen. Insofern auch da vielen Dank an Frau Dr. Klisch für die Initiative.
(Beifall SPD)
Das darf auch die SPD-Fraktion gern beklatschen. Handlungsbedarf besteht, das ist klar. Je älter man wird, desto stärker ist das Risiko, von der heimtückischen Hirnkrankheit betroffen zu sein. Wir haben es schon gehört, 1,7 Millionen Betroffene aktuell; die Alzheimer Gesellschaft geht davon aus: 2050 haben wir rund 3 Millionen Betroffene, die der Pflege bedürfen. Denn der durchschnittliche Verlauf – das ist das, was auch Herr Müller eben schon angedeutet hat – ist einer, der progressiv ist, also ein Schweregrad, der sukzessive zunimmt. Gerade die letzte Phase des Krankheitsverlaufs macht es notwendig, dass der Pflege- und Betreuungsaufwand, die professionelle Unterstützung rund um die Uhr zur Verfügung steht, notwendig wird und die Betroffenen zumeist auch nicht mehr allein nur im heimischen Umfeld bleiben können. Deswegen haben Sie heute noch mal deutlich gemacht, dass vor allen Dingen zunächst mal die Nationale Demenzstrategie vonnöten ist. BMG und Familienministerium, Länder, kommunale Vertreter haben sich da seit 2018 auf den Weg gemacht; ich glaube, da gehört das auch hin. Eben ist vom Kollegen Zippel das Landespflegegeld in Bayern angesprochen worden. Ich bin sehr skeptisch ob eines Flickenteppichs, ob, wenn jedes Land eigene Lösungen findet, das tatsächlich der Problemlösung angemessen ist. Denn es gibt nicht nur einen Thüringer, es gibt nicht den bayerischen Pflegenden, zu Pflegenden oder pflegenden Angehörigen. Ich glaube, wenn wir hier Leistung ausreichen, dann sollte das bundeseinheitlich sein. Da sollte uns wirklich jeder Betroffene gleich viel wert sein.
(Beifall FDP)
Auch auf Thüringen kommen natürlich diese Herausforderungen zu, wir sind ja Gott sei Dank nicht aus der Welt gefallen. Deswegen glaube ich, wir brauchen hier auch ein paar Maßnahmen, die ich vielleicht ganz kurz skizzieren möchte, um für uns selbst auch geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, sozusagen unser Scherflein, das wir als Thüringer beeinflussen können, dazu beizutragen, das Problem zumindest anzugehen. Das ist zunächst mal tatsächlich das, was die Aktuelle Stunde heute leistet, nämlich die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema hochzuhalten. Es ist wichtig, über die Krankheit aufzuklären und dieses Thema zu enttabuisieren, denn für die Familien, die davon betroffen sind, ändert sich nicht nur viel, sondern es ändern sich auch die sozialen Rahmenbedingungen, das soziale Umfeld. Nicht jeder hat Verständnis dafür, wenn manches nicht mehr geht, was man doch jahrelang zusammen erleben konnte. Abbau bürokratischer Hemmnisse, regelmäßige Fortbildungen – ich glaube, das ist etwas, was im Hausaufgaben- oder im Lastenheft der Politik steht, aber vor allen Dingen auch anzuerkennen, dass wir einen steigenden Personalbedarf in der Pflege letzten Endes nur durch eine Zuwanderungsregelung, eine Fachkräftezuwanderung werden lösen können – da bin ich mir noch nicht mal sicher, sondern wir werden wahrscheinlich nur die Spitzen etwas eindämmen können. Da ist zunächst einmal der Bund gefragt, aber auch wir sind gefragt, dass vor allen Dingen die vereinfachte Erteilung einer Arbeitserlaubnis für nachweislich qualifizierte Nicht-EU-Bürger auch in Thüringen umgesetzt wird. Wir sehen, wie hochproblematisch das im Bereich der Mediziner ist – ich sage mal: Stichwort Landesverwaltungsamt. Schulgeldfreiheit für Gesundheits-, Heil- und Therapieberufe in Thüringen, auch das ist etwas, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, ob das schon umgesetzt ist. Sie hatten es jedenfalls vorgehabt, bei uns steht es im Wahlprogramm, vielleicht können wir das auch gemeinsam angehen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Werner, geschäftsführende Mi-
nisterin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Ab 01.09.!)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat jetzt das Wort Frau Ministerin Werner. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Herr Zippel, das Thema ist ganz aktuell, insofern danke ich Frau Dr. Klisch, dass die SPD-Fraktion das auf die Tagesordnung gesetzt hat. Denn das Thema „Nationale Demenzstrategie“ beschäftigt derzeit die Länder und die Bundesregierung. Wir haben eben noch keine Nationale Demenzstrategie. Es lag zwar ein Entwurf vor, der aber Kritiken hatte, vor allem auch vonseiten der Länder und der Kommunen. Deswegen haben sich gestern der Bund und die Länder zu diesem Thema der Nationalen Demenzstrategie getroffen – insofern also sehr aktuell. Im Ergebnis bestand für die Länder Einigkeit, dass der Entwurf der Nationalen Demenzstrategie natürlich begrüßt wird, das Papier jedoch überarbeitet werden muss, vor allem aufgrund des verpflichtenden Charakters finanzieller Art für die Haushalte von Kommunen und Ländern. Das wurde sehr kritisch gesehen. Man hat sich aber gestern in der Beratung insofern einigen können, dass der Entwurf durch die Bundesregierung geändert wird und dass die Finanzierungsverpflichtungen der Länder herausgenommen werden. Es wird auch noch Gespräche mit den kommunalen Vertretern zum Thema geben. In der kommenden Woche soll den Ländern eine überarbeitete Fassung mit den Ergebnissen der Beratung bereitgestellt werden. Insofern nähern wir uns also auch dieser Nationalen Demenzstrategie. Aber unabhängig davon – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch schon gesagt – gibt es natürlich auch in Thüringen die Pflicht und entsprechend auch Initiativen und Projekte, die pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige unterstützen sollen. Stellenweise setzen diese Projekte bereits dann an, wenn noch gar keine Pflegebedürftigkeit besteht. Es wurde schon angesprochen: Wir haben Haushaltsmittel für diese Legislatur vorgesehen, mit denen das Projekt „AgaThe“ – also älter werden in der Gesellschaft, eine Thüringer Initiative gegen Einsamkeit – als fester Bestandteil im vorpflegerischen Bereich eingeführt werden soll, und wir wollen den flächendeckenden Ausbau dazu fördern. Dieses neue Projekt wird bereits 2020 starten und ist durch den Haushaltsgesetzgeber mit 1,9 Millionen Euro finanziell untersetzt. Es ist geplant, dass mit entsprechend ausgebildeten „AgaThe“-Beraterinnen die Selbstständigkeit von bedürftigen älteren bzw. alten Menschen möglichst lange erhalten bleiben soll. Ihnen sollen Angebote für gesellschaftliche Teilhabe unterbreitet werden, welche die Pflegebedürftigkeit durch passgenaue Interventionen vermeiden oder hinauszögern sollen. Es sollen gezielt Informationen über das Beratungs- und Hilfesystem vor Ort weitergereicht werden, sodass sich langsam ein Netzwerk rund um die betroffene Person entwickeln kann. Durch die Verbindung von sozialarbeiterischer und pflegerischer Perspektive entsteht – so hoffen wir – ein vorpflegepräventiver, niedrigschwelliger Ansatz für gesundes oder gesünderes Altern. „AgaThe“ knüpft dabei an bestehende Strukturen vor Ort an. Uns ist wichtig, dass mit den Kooperationen, die wir bereits haben, diese Synergien entstehen durch die Zusammenarbeit mit verschiedensten anderen Initiativen, die wir haben – ich will an dieser Stelle auch die Landesgesundheitskonferenz unbedingt mit erwähnen. Was sind weitere Bausteine, die wir vorzeigen können? Das eine ist die Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Hier sollen Pflegepersonen vor allem entlastet werden. Diese Angebote werden zumeist von ehrenamtlichen Helfern erbracht und gründen auf bürgerschaftlichem Engagement, welches es natürlich weiter zu fördern gilt. Derzeit stehen landesweit 165 als qualitätsgesichert anerkannte Angebote zur Verfügung. Wir arbeiten daran, das Angebot weiter auszubauen. Es wurde auch schon die Alzheimer Gesellschaft Thüringen benannt, die zentrale Anlaufstelle für alle Ratsuchenden zum Thema „Demenz“ ist. Und ich möchte Sie verweisen auf die zweite Auflage der Informationsbroschüre „‘Dazugehören‘ Soziale Projekte und Angebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in Thüringen“, die durch die Alzheimer Gesellschaft herausgegeben wurde. Hier geht es vor allem darum, den betroffenen Menschen gemeinsam mit ihren Angehörigen auch Teilhabe zu ermöglichen. Das ist, glaube ich, ein unheimlich wichtiges Ziel, das wir weiter gemeinsam verfolgen sollten. Damit aber Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen auch fachkompetente Ansprechpartner zur Seite stehen, wurde bereits 2013 unter der Trägerschaft der Alzheimer Gesellschaft Thüringen eine Fachstelle aufgebaut, die Fachstelle Demenz. Sie ist Anlaufstelle für eine unabhängige und kostenfreie Beratung zum Thema „Demenz in Thüringen“. Darüber hinaus bietet sie Unterstützung bei der Suche nach Entlastungsangeboten wie Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, sie bietet Betreuungs- und Beratungsangebote und auch Schulungen für die ehrenamtlichen Tätigkeiten an. Das Netzwerk Pflegebegleiter-Initiativen Thüringen ist ein zentraler Schwerpunkt der Vernetzungsarbeit der Fachstelle Demenz. Sie hat sich aus einem Modellprojekt, beginnend im Jahr 2012, in Thüringen nachhaltig etabliert. Pflegebegleitung ist ein ergänzendes Angebot zur bestehenden professionellen Unterstützungsleistung, pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu unterstützen. Dazu stehen speziell qualifizierte Ehrenamtliche den pflegenden Angehörigen als Pflegebegleiter zur Seite, die in schwierigen Situationen, Alltagssituationen durch Anteilnahme, durch Reflexion und Orientierungshilfe unterstützen werden und unterstützen sollen. Es existiert zusätzlich das „Netzwerk Demenz“ in Thüringen – ein Zusammenschluss von Akteurinnen und Akteuren in der Pflege, die sich für Menschen mit Demenz und deren Angehörige einsetzen. Sie stehen auch ratsuchend zu Seite und setzen sich in der Gesellschaft und auch in der Politik für die Belange der Pflegebedürftigen ein. Das Ziel des Netzwerks ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmöglichen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, zur gesellschaftlichen Aufklärung und auch zur Sensibilisierung beizutragen und die Inklusion der Betroffenen zu ermöglichen. Es wurde auch schon unser Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ erwähnt. Hier können Kommunen ab dem Jahr 2020 speziell für den Bereich der pflegerischen Unterstützung zusätzliche Fördermittel erhalten. Bereits jetzt werden zahlreiche Projekte im Bereich „Gesundheitsförderung und Pflege“ über das Landesprogramm gefördert. Hier sind beispielsweise Beratungsstellen zu nennen, aber auch die sogenannten Kümmerer. Und weitere Kümmerer in diesem Sinne sind auch die betrieblichen Pflegelotsen – auch ein Thüringer Projekt. Wir wissen, wenn in einer Familie ein Pflegefall eintritt, müssen Angehörige oft schnell Entscheidungen treffen und organisatorische und pflegerische Aufgaben bewältigen. Daher hat die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung, also die ThAFF, gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung das Angebot „Betriebliche Pflegelotsen“ initiiert. Interessierte Beschäftigte in Thüringer Unternehmen können sich im zweitägigen Lehrgang zum betrieblichen Pflegelotsen ausbilden lassen und Kolleginnen und Kollegen im Sinne einer Erstberatung zum Thema „Pflege und Beruf“ über Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Informationsmöglichkeiten unterrichten. Das wird von Unternehmen supergut angenommen und wir haben jetzt die 150. oder den 150. – weiß ich nicht genau – Pflegelotsen ausgebildet. Ein weiteres Projekt ist der „Betriebliche Pflegekoffer“, also inzwischen ein virtueller Pflegekoffer, ebenfalls ein Angebot der ThAFF, wo Ratsuchende gebündelt, übersichtlich und aktuell wichtige Informationen und Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber finden können. Ich möchte mich auch dem Dank an all jene anschließen, die sich im Ehrenamt engagieren, auch immer neue Initiativen entwickeln. Das kann man, glaube ich, wirklich nicht hoch genug schätzen. Wir sollten tatsächlich an der Stelle sehr respektvoll sein und sensibilisiert. Es wurde schon gesagt: Natürlich wird das Thema „Pflege“ weiterhin ein Schwerpunkt der Landesregierung sein. Und nicht nur bei der Landesregierung, auch auf Bundesebene gibt es natürlich vielfältige Veränderungen und Initiativen. Thüringen setzt sich natürlich dafür ein, dass das Thema „Pflege“ im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und der Angehörigen weiter mitgedacht wird. Es wurde schon sowohl von Herrn Plötner als auch von Herrn Müller angesprochen: Hier geht es zum einen um die Bundesratsinitiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes. Ich kann mich den Bedenken von Herrn Montag bezüglich des bayerischen Pflegegelds anschließen. Ein Familienpflegegeld im Sinne einer Lohnersatzleistung und der Möglichkeit der Unterbrechung der Arbeitstätigkeit entsprechend des Elterngeldes ist etwas, was Menschen aus der Armut herausholt, wo es sie eben nicht in die Armut treibt, sondern auch Sicherheit gibt. Und das sind eben nicht 1.000 Euro, die es im Jahr gibt als Pflegegeld, das ist nur ein Almosen und unterstützt und hilft den Menschen, die betroffen sind, nicht. Insofern braucht es ein Familienpflegegeld entsprechend eines Elterngeldes. Ein anderer Antrag beschäftigt sich mit digitalen altersgerechten Assistenzsystemen. Das sind Dinge, die wir gemeinsam auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ausführlich diskutiert haben und die wir auch gern an der Stelle noch mal in die Erinnerung des Bundes rufen wollen. Sie sehen also, es gibt viel Bewegung im Bereich der Pflege. Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam an dem Thema weiter arbeiten zu dürfen. Ich denke, Thüringen ist mit den gezeigten Initiativen auf einem guten Weg. Die Nationale Demenzstrategie wird das, denke ich, als ein wichtiger Baustein weiter unterstützen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Nationale Demenzstrategie – Initiativen Thüringens im Bereich der Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger“
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit den vierten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den fünften Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/198 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Kowalleck von der CDU-Fraktion das Wort.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Medienberichten zufolge plant das rot-rotgrüne Minderheitskabinett im Falle einer erfolgreichen Wahl seines Ministerpräsidentenkandidaten eine erhebliche Aufstockung der Staatssekretärsposten. Dieses Ansinnen hat in den vergangenen Tagen zu Recht für öffentliche Empörung in den verschiedenen Medien gesorgt. Gerade angesichts fehlenden Personals in den Schulen, bei der Polizei und in der Justiz wäre der kostspielige Ausbau des Regierungsapparats eine schwere zusätzliche Hypothek für unseren Freistaat.
(Beifall AfD, CDU)
Meine Damen und Herren, ich finde es schon eigenartig, dass eine Möchtegernregierung, die weder gewählt noch im Amt ist, bereits jetzt um zusätzliche Posten schachert, die den Steuerzahlern teuer zu stehen kommen werden.
(Beifall AfD, CDU)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So etwas nennt man Koalitionsverhandlungen!) Rot-Rot-Grün verteilt damit das Fell des Bären, bevor er erlegt ist. Bei Rot-Rot-Grün herrscht offensichtlich eine Art Selbstbedienungsmentalität, die nun zum Vorschein kommt.
(Beifall AfD, CDU)
Anders ist der Aufwuchs an Staatssekretärsstellen in der künftigen Landesregierung nicht zu erklären. Die neuen Spitzenposten kosten den Steuerzahler jeweils fast 10.000 Euro im Monat plus Altersversorgung plus Mitarbeiterstab, Fahrer, Sekretariat – insgesamt also ein Millionenbetrag. Verstehen Sie mich nicht falsch, meine Damen und Herren, die Bezahlung dieser Spitzenposten in der Landesverwaltung ist angemessen, wenn es denn eine dienstliche Notwendigkeit gäbe, diese Stellen zu schaffen. Das allerdings bezweifeln wir ganz stark an dieser Stelle.
(Beifall AfD, CDU)
Es geht hier vielmehr um die Versorgung von Parteifreunden. Wenn wir uns die Entwicklung der vergangenen Jahre anschauen, kann man schon von einer Staatssekretärsschwemme sprechen.
(Beifall CDU)
Geplant sind drei Staatssekretäre mehr als im Kabinett der 6. Legislaturperiode. Das sind fünf Staatssekretäre mehr als im Kabinett Lieberknecht. Eine wirklich stattliche Ausstattung und eine bemerkenswerte Veredlung der Wahlergebnisse. Die Linke bleibt dabei noch vergleichsweise bescheiden. 31 Abgeordnete, ein Ministerpräsidentenkandidat, vier Minister, sechs Staatssekretäre – Verhältnis Abgeordnete zu Ministern und Staatssekretären circa drei zu eins, aber immerhin einer mehr als zuvor. Die SPD will ihr Ergebnis von acht Abgeordneten mit drei Ministern und fünf Staatssekretären veredeln – ein Verhältnis von eins zu eins, auch wenn die SPD stolz vermerkt, dass es für die Partei nach der Wahl bei der gleichen Anzahl von Staatssekretären wie vor der Wahl bleibt. Was freilich nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass für den scheidenden Innenstaatssekretär Höhn in einem künftigen Innenministerium nicht mehr allzu viel Arbeit wäre. Denn dieser war 2016 ins Amt gerufen worden, um die Scherben der gescheiterten Gebietsreform unter den politischen Teppich zu kehren.
(Beifall AfD, CDU)
Meine Damen und Herren, die Aufgabe ist zum Glück erledigt, der Staatssekretär wird also nicht mehr gebraucht. Aber auf den Posten vermag die SPD nicht zu verzichten, also wandert die Stelle ins Finanzministerium. Angeblich wird sie dort dringend gebraucht. Der neue Staatssekretär soll die Digitalisierung in der Landesverwaltung in Angriff nehmen. Komisch, bei Digitalisierung höre ich immer, dass da Einsparungen erfolgen, aber scheinbar nicht in Thüringen. Die Grünen haben fünf Abgeordnetenmandate und stellen zwei Minister und drei Staatssekretäre – Verhältnis eins zu eins, immerhin auch stattlich. Das Thüringer Umweltministerium benötigt plötzlich zwei Staatssekretäre. Die Verdopplung dieser Posten im Thüringer Umweltministerium bei annähernd gleichem Zuschnitt wie zuvor lässt nur den Schluss zu, dass hier Parteifreunde versorgt werden sollen, denen man in Erwartung eines zweistelligen Landesergebnisses wahrscheinlich Posten und Ämter versprochen hat. Meine Damen und Herren, hier steht der Verdacht im Raum, dass der Aufwuchs von Spitzenposten vor allem der Sicherung einer zerbrechlichen politischen Zweckgemeinschaft dient. Die zusätzlichen Staatssekretäre sind jedenfalls durch kein durchschlagendes Argument zu rechtfertigen. Meine Damen und Herren, investieren wir in Thüringer lieber in Personal in den Schulen, bei der Polizei und in der Justiz und nicht in die Versorgung von Parteifreunden!
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Lehmann von der SPD-Fraktion das Wort.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hätte heute gern über vieles mit Ihnen diskutiert, die Aktuelle Stunde lässt zumindest – in ihrer Begründung geht es von innerer Sicherheit bis zum Bildungssystem – viel Spielraum, aber darum soll es ja eigentlich gar nicht gehen. Trotzdem möchte ich noch mal einen Schritt zurückmachen, weil ich glaube, wir müssen noch mal grundsätzlich diskutieren, aber nicht grundsätzlich politisch, sondern grundsätzlich in der Mathematik.
(Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die CDU behauptet in ihrer Aktuellen Stunde, in der nächsten Landesregierung gäbe es 15 Staatssekretäre und das entspräche einer Steigerung von 50 Prozent. Mir ist wichtig, dass wir hier noch mal eine gemeinsame Basis haben und dass wir uns die vielleicht auch gemeinsam erarbeiten, damit wirklich am Ende jedem Abgeordneten – und für die Minister und die Staatssekretäre ist es vielleicht auch spannend – klar ist, worüber wir heute reden. Damit das auch wirklich jeder nachvollziehen kann, schlage ich vor, wir machen das, was man im Kindergarten oder allerspätestens in der Grundschule lernt: Wir zählen einfach noch mal nach. Meine Tochter ist zweieinhalb, die beherrscht jetzt einen Zahlenraum ungefähr bis vier. Also ich glaube, wir bekommen das heute hin. Damit auch wirklich am Ende keiner behaupten kann, man wüsste gar nicht, worüber wir gesprochen haben, schlage ich vor, wir zählen einfach mal mit den Fingern mit, denn da sieht man es noch mal plastisch, über was wir am Ende tatsächlich sprechen. Wir werden zukünftig in der Staatskanzlei zwei Staatssekretäre haben, macht zwei. Im Finanzministerium wird es zusätzlich auch zwei Staatssekretäre geben, macht vier. Im Wirtschaftsministerium wird es weiterhin zwei Staatssekretäre geben, macht also sechs. Im Sozialministerium gibt es gerade eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär, macht sieben. Im Justizministerium bleibt es auch bei einem, macht acht. Im Bildungsministerium bleibt es ebenfalls bei einem, macht neun. Und im Innenministerium wird es zukünftig einen Staatssekretär geben, der Verantwortung übernimmt, macht zehn. Jetzt wird es ein bisschen komplizierter, reichen nämlich die Finger nicht mehr aus.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nimm die Füße!) Hervorragend, wir können die Füße nehmen oder wir merken uns einfach die zehn.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aus
dem Grund wurde die Null erfunden!) Wir werden zukünftig ab dem Zeitpunkt der Regierungsbildung erst mal einen Staatssekretär im Umweltministerium haben, macht elf, und einen im Infrastrukturministerium, macht zwölf. Wir haben in der aktuellen Landesregierung zwölf Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, das entspricht einer prozentualen Steigerung von genau und ganz exakt null Prozent.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Diese Anzahl haben Sie übrigens auch im Jahr 2014 – ich habe extra noch mal nachgesehen – nicht kritisiert, aber es ist gut, dass Sie jetzt damit um die Ecke kommen, das kann man ja nie zu spät machen. Ab 2021 soll es dann zusätzlich zwei weitere Staatssekretärinnen und Staatssekretäre geben, allerdings natürlich unter der Voraussetzung, dass der Haushaltsgesetzgeber dem am Ende auch zustimmt. Dann wären es 14.
(Unruhe CDU)
Das entspricht dann einer Steigerung von 16,6 Prozent. Nur noch mal zur Erinnerung: Sie sprechen von 15 Staatssekretären und 50 Prozent. Jetzt ist es natürlich als Abgeordnete Ihr gutes Recht zu sagen: Wir wollen nicht, dass es zusätzliche Staatssekretäre gibt. Das ist Ihnen unbenommen, das ist auch Ihr Recht als freie Abgeordnete, dass Sie das tun können. Was aber zumindest unangemessen ist, ist, dass Sie die Unwahrheit verbreiten, und das auch wissentlich. Und wenn Sie das dann noch machen, dann machen Sie es wenigstens gut.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Unruhe CDU)
Was Ihre Aktuelle Stunde aber vor allen Dingen zeigt, ist, dass Sie Nachholbedarf haben und dass der schon beim Zählen anfängt. Jetzt ist es uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch so ein bisschen in die Wiege gelegt, den Menschen zu helfen, die Hilfe brauchen, und das wollen wir natürlich auch für Sie gern tun.
(Unruhe AfD, CDU)
Deswegen habe ich Ihnen eine Kleinigkeit mitgebracht. Das ist ein Spiel, da können Sie sich den Zahlenraum bis zwölf ganz spielerisch erarbeiten.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich hoffe, dass das einen Beitrag leistet zu Ihrer Allgemeinbildung und dazu, dass Sie uns solche Aktuellen Stunden in Zukunft ersparen.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie kom-
men noch in die „heute-show“, wenn Sie so weitermachen!)
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kießling von der Fraktion der AfD das Wort.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Nett, Frau Lehmann, dass Sie uns hier die Zahlen und das Rechnen beibringen wollen. Das können Sie dann sicherlich mal in Ihrem Arbeitskreis machen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bei einigen ist da vielleicht Hopfen und Malz verloren!) Medienberichten ist nämlich zu entnehmen, dass die zur Diskussion stehende künftige Landesregierung als Erstes vorhat, die Sach- und Personalkosten weiter aufzublähen; wir haben es schon von meinem Vorredner gehört. Dem Vernehmen nach sollen das Infrastruktur- und das Umweltministerium je einen neuen zusätzlichen Staatssekretär erhalten; Sie haben es gerade ausgeführt, Frau Lehmann. Der seinerzeit eigens für die Betreuung der gescheiterten Gebietsreform geschaffene Staatssekretärsposten bleibt als Posten ebenfalls erhalten, obgleich diese Reform längst hinfällig ist. Es ist offenkundig, dass es bei der Neuschaffung von Posten unter anderem darum geht, Begehrlichkeiten zu bedienen, vor allem Begehrlichkeiten derjenigen, die als Verlierer aus der letzten Landtagswahl hervorgegangen sind.
(Beifall AfD)
In dem Vorhaben der für die rot-rot-grüne Regierung charakteristischen Maßnahme kommt hier Hemmungslosigkeit zum Ausdruck, die man in diesen Reihen auch sonst so beobachten kann. Schon 2016 machte eine rot-rot-grüne Koalition Schlagzeilen. Mit der Installierung von 25 Staatssekretären haben die Berliner Genossen seinerzeit einen bundesweiten Rekord gebrochen. Offenbar möchten unsere rot-rot-grünen Koalitionäre in Thüringen ihren Berliner Kollegen nacheifern.
(Beifall AfD)
Nur zur Erinnerung: Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen hat aktuell 15 Staatssekretäre. Und das kleine Thüringen möchte dann eben auch auf diese 15 Staatssekretäre aufstocken. Aber ich gebe zu bedenken, wenn NRW mit ca. 18 Millionen Einwohnern nur 15 Staatssekretäre braucht, dann sollte man überlegen, was das kleine Thüringen mit 2,1 Millionen Einwohnern braucht. Ich denke mal, weniger als 15 sollten es definitiv sein.
(Beifall AfD)
Dass Rot-Rot-Grün daran aber nicht interessiert ist, das zeigt wohl auch deutlich, dass diese Parteien Maß und Mitte verloren haben, wo sie doch immer sagen: Sie sind die Parteien der Mitte. Hier sind sie total aus der Mitte gerutscht. Die Grünen hätten dann zwei Minister und drei Staatssekretäre bei fünf Landtagsabgeordneten und die SPD hätte drei Ministerien plus fünf Staatssekretäre bei acht Abgeordneten. Mein Vorredner hat es schon gesagt: Es ist schon ein tolles Verhältnis. Das ist in der Tat eine Selbstbedienung.
(Beifall AfD)
Und wer darf das bezahlen? Natürlich der Steuerzahler. Vielen Dank auch. Meine Damen und Herren, es ist den Thüringer Bürgern nicht zu vermitteln, dass das Umweltministerium einen weiteren Staatssekretär und das Infrastrukturministerium ebenfalls einen weiteren Staatssekretär erhalten soll. Hier werden schnell mal Kosten von ca. 1 Million Euro zusätzlich fällig für Sachund Personalkosten. Dabei brauchen wir die Mittel zweifellos dringend in anderen Bereichen, für andere Aufgaben. Ich nenne nur mal den Bildungssektor oder auch die innere Sicherheit oder auch die Kosten für das Azubi-Ticket. Die könnten wir damit gern finanzieren.
(Beifall AfD)
Aber das ist den Genossen von Rot-Rot-Grün gleichgültig. Zuerst kommen die Personen, dann die Partei, dann vielleicht das Land. Das ist scheinbar die rot-rot-grüne Devise. Aber noch ist das ja nicht in trockenen Tüchern, denn noch gibt es diese geplante Regierung gar nicht. Also beruhigen wir uns alle schön wieder. Es gibt noch keine Mehrheiten für eine solche Regierung und ich hoffe sehr, dass es gar nicht dazu kommt und so weit kommen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Als nächster Redner erhält Abgeordneter Dittes das Wort, Fraktion Die Linke.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kowalleck, Sie haben ja angekündigt, sich als CDU-Fraktion hier im Landtag zukünftig immer sachorientiert zu äußern. Ehrlich gesagt hatte ich beim Lesen Ihres Antrags auf Aktuelle Stunde kurz den Eindruck, dass Sie vielleicht genau die Kurve in diese Richtung kriegen, weil Sie schrieben, Sie möchten das Thema erörtern. Nun habe ich in Ihrer Aktuellen Stunde, in Ihrer Pressemitteilung, in Ihrem Antrag aber nichts von Erörterung gelesen. Sie haben einfach mal Begriffe wie Versorgung, Selbstbedienungsmentalität, Steuerzahler, Politiker und Schwemme in Bezug auf Posten, einfach alles zusammengemischt, was als Trigger in der Öffentlichkeit tatsächlich auch Vorurteile über Politik in Gang setzt und manifestiert, und sich nicht einmal dazu geäußert, welche Arbeit diese Minister und Staatssekretäre eigentlich absolvieren. Es ist, finde ich, auch entlarvend, dass Sie solche Posten auch nur als machtarithmetisches Mittel verstehen. Meine Kollegin Lehmann hat Ihnen deutlich vorgerechnet, dass Sie schon Schwierigkeiten haben, alle Staatssekretärsposten, die im Gespräch sind, zu addieren. Ich sage es Ihnen noch mal: 12 plus 3 minus 1 ist 14 und nicht 15. Dass Sie auch bei der Prozentrechnung nach der Devise verfahren – eine Fraktion von sechs im Thüringer Landtag beherrscht die Prozentrechnung nicht, das sind immerhin 50 Prozent –, haben wir auch verstanden. Aber ich will Ihnen noch etwas deutlich machen: Ich glaube, Sie sollten Ihre eigene Regierungsarbeit nicht zu gering schätzen. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, wir würden die Spitzenposten in dieser Landesregierung um 50 Prozent aufwachsen lassen. Ich weiß ja nicht, wie es bei Ihnen war, aber bei uns sind der Ministerpräsident und das Kabinett auch zu den Spitzenposten zählend. Das mag bei Ihrer Regierung anders gewesen sein.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Deswegen will ich Ihnen sagen: Wenn wir dann tatsächlich über Spitzenposten reden, auf der Ebene – wir haben noch mehr Spitzenposten in unserer Koalition – der Minister und Staatssekretäre, dann bleibt am Ende ein möglicher Zuwachs von 9 Prozent und der steht richtigerweise, wie Frau Lehmann ausgeführt hat, unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlussfassung 2021. Ich freue mich natürlich, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung bezüglich der Kosten für den Steuerzahler das Futur I gebrauchen, denn das legt doch einerseits nahe, dass Sie vermuten, dass die Regierung ins Amt kommt, und zweitens legt das natürlich auch nahe, dass diese Regierung es schafft, eine parlamentarische Mehrheit für den Haushalt genau mit diesen Stellen tatsächlich auf den Weg zu bringen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, denn ich glaube, der geht so ein bisschen unter in der Diskussion, wie Sie sie angeleiert haben mit ihrer Aktuellen Stunde. Sie führen in Ihrer Antragstellung aus, es gebe kein durchschlagendes Argument. Das behaupten Sie und haben sich noch nicht mal mit einem auseinandergesetzt, was möglicherweise auch Grundlage unserer Entscheidung gewesen ist. Ich will das vielleicht kurz mal in einem Fall herleiten. Wir haben 2014 als Rot-Rot-Grün in einigen Teilen Ministerien neu geordnet. Natürlich hat sich die Zeit seit 2014 verändert. Wir haben viele neue Herausforderungen, vor denen wir stehen, in denen wir verantwortlich politische Entscheidungen treffen müssen. Ich will drei Bereiche nennen, die uns allen wirklich am Herzen liegen. Das ist die Energiewende – Sie alle konnten am Wochenende in der Zeitung lesen, dass 80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer der Auffassung sind, die geht zu langsam, dass wir uns hier wirklich nach vorn bewegen müssen und klare Entscheidungen treffen müssen und Bemühungen zentralisieren und konzentrieren müssen. Ein zweiter Bereich ist die Digitalisierung – große Herausforderungen in allen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere aber auch in der Verwaltung. Das Thema ist sogar so wichtig, dass die FDP, die immer für einen Abbau von Bürokratie, für Abbau von Verwaltung ist, in ihrem Landtagswahlprogramm sogar ein zusätzliches Digitalministerium gefordert hat. Wir begnügen uns in dem Fall mit einem Staatssekretär, der genau diese Verantwortung tatsächlich übernehmen soll. Die CDU hat in ihrem Landtagswahlprogramm im Übrigen ausgeführt: „Digitalisierung als Chefsache: Die Digitalisierung wird in Thüringen zur Chefsache. Wir wollen eine zentrale Koordinierung der Digitalisierung im Freistaat“. Herr Kowalleck, wenn Sie sich mal genau mit diesen Fragestellungen, mit diesen inhaltlichen Argumenten auseinandersetzten, dann sollten Sie sich vielleicht erstens bewusst machen, dass man tatsächlich als Minderheitsregierung zwar viele gute Gründe haben kann, Kabinett und auch die Regierungszuschnitte, die Ressortzuschnitte neu anzupassen, weil man eben 2019/2020 fünf Jahre mehr Erfahrung hat in vielen Bereichen, aber das vielleicht als Minderheitsregierung auch nicht tut genau aus solchen Gründen, die Sie hier als Kritik heute vortragen, aber dennoch die Herausforderungen genau in diesen Bereichen „Energiewende“, „Digitalisierung“, „Demografie“ und „ländlicher Raum“ tatsächlich auch angehen, zentralisieren und auch in die politischen Bahnen lenken will. Ich will zum Abschluss auch noch mal Bezug nehmend auf die Notwendigkeit, den ländlichen Raum tatsächlich neu zu denken, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, aus Ihrem Wahlprogramm zitieren.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Ich habe es gesehen, Frau Präsidentin. Dort schreiben Sie: „Insbesondere der ländliche Raum steht in Thüringen vor großen Herausforderungen. […] Wir werden dafür sorgen, dass die Menschen überall in Thüringen gleichwertigen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und öffentlicher Infrastruktur haben.“ Das sind so viele Problemkreise, die Sie selbst ausführen.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Jetzt ha-
ben Sie aber schon 6 Minuten geredet!) Und dass die verantwortlich koordiniert werden müssen, das ist doch selbstverständlich.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Dafür steht diese Koalition. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Danke. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kemmerich, Fraktion der FDP, das Wort.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns hier tatsächlich nicht die Stereotypen wiederholen, Herr Dittes. Was Sie vielleicht anderen vorwerfen, tun Sie aber nicht anders. So wie Sie die Redezeit überschreiten, überschreiten Sie unserer Ansicht nach auch das Konzept der personellen Ausstattung der Regierung. Eine Erklärung sind Sie bis jetzt schuldig geblieben, nämlich dass Sie Aufgaben definiert haben, die erst dastehen und die Sie danach mit Personen besetzen.
(Beifall FDP)
Es ist schnell gesagt: Ich brauche einen zusätzlichen Staatssekretär. Sie haben schnell definiert.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das hat er doch gerade gesagt!) Bleiben wir bei dem Thema „Digitalisierung“. Und zu Recht haben wir eingefordert, noch ein Ministerium zu bilden. Aber „zusätzlich“ steht nicht in unserem Wahlprogramm. Sie lesen immer sehr genau, dann reden Sie auch sehr genau!
(Beifall FDP)
Es geht sicher auch um die Definition von Aufgaben, die wir zukünftig zu erledigen haben, die eine andere Richtung brauchen. Wenn wir „Digitalministerium“ sagen, dann meinen wir zwei Dinge: Teile aus dem Infrastrukturministerium, um Digitalisierung in dem analogen, in dem tatsächlichen Bereich überhaupt möglich zu machen, denn nichts funktioniert ohne den Breitbandausbau. Das gehört zur Querschnittsaufgabe, die bis jetzt nach meiner Auffassung im Finanzministerium gebündelt war, nämlich digitale Inhalte natürlich auch hineinzuladen. Was wir dann wollten, ist zu sagen, nicht dass jeder ein bisschen Digitalisierung macht – im Landwirtschaftsministerium, im Innenministerium, überall gibt es Teilbereiche, die angepackt werden, das sehe ich auch bei Ihnen, Frau Werner –, nein, das sollte dann in einer Hand gebündelt werden. Frau Kerst hat das ja im Wirtschaftsministerium versucht, da auch immer die Inhalte zu kanalisieren, damit das Elfenbeinturmdenken in den Kreisen aufhört, damit nicht zehn Ministerien eigene Lösungen präsentieren, sondern wir auf einem Bus mit einer Thüringen-Plattform digital arbeiten. Das wäre die Aufgabe, so muss das definiert werden.
(Beifall FDP)
Jetzt müssen wir uns doch nicht vorhalten – Frau Lehmann, das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler –, wer besser rechnen kann. Unbenommen bleibt, dass es zum Ende der Legislatur Lieberknecht 10 Staatssekretäre waren und heute 15.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Gleichzeitig ist es so, dass der sehr geschätzte Herr Uwe Höhn damit beauftragt war, eine Gebietsreform zu betreiben. Wir wollen es jetzt nicht wiederholen, warum es nicht mehr stattfindet, aber diese Aufgabe hat sich erledigt und damit auch dieser Job. Deshalb kann man nicht sagen: Wir haben den einfach fortgeschrieben und etwas Neues daruntergelegt. Sie müssen erst wie vor jedem anderen und eben deshalb in Zukunft auch für dieses Parlament als Minderheitsregierung antreten und sagen: Das wollen wir und deshalb brauchen wir eine finanzielle und personelle Ausstattung – und nicht umgekehrt. Denn dann bleibt der schale Beigeschmack und den sollten wir uns alle nicht gefallen lassen, dass hier Posten vor Aufgabe kommen.
(Beifall FDP)
Das ist das falsche Signal, egal ob wir das mit Millionen beziffern und Sie sagen, es sei lapidar. Nein, es ist aber Geld des Steuerzahlers und den Respekt sollten wir haben.
(Beifall CDU, FDP)
Umso mehr – und Sie haben es ja beschrieben und wir alle sind uns da einig – brauchen wir uns da jetzt nicht gegenseitig die Wahlprogramme vorzulesen, denn da steht das Richtige drin. Die Probleme sollten wir lösen und nicht mit Posten, sondern mit Aufgabenlösungen, damit wir einheitliche Lebensverhältnisse in Stadt und Land besser herstellen, damit wir dafür Sorge tragen, dass Breitband an die Milchkanne kommt. Und wenn Sie gute Leute haben und wenn wir vernünftige Aufgabenbeschreibungen in den Ministerien nachweisen können, dann werden Sie mit uns die Letzten finden, die so etwas verhindern wollen. Aber bis jetzt – nochmals – gibt es nur mehr Posten, ohne dass mehr Aufgaben dazugekommen sind. Die Aufgaben bestanden bis zur Wahl genauso wie nach der Wahl. Insofern hat sich nichts verändert, außer dass es drei zusätzliche sind; nochmals: einer ist weggefallen.
(Beifall FDP)
Zur Energiewende: Herr Adams, klar geht sie vielen vielleicht zu langsam, aber den meisten geht sie falsch.
(Beifall CDU, FDP)
Und die wenigsten Dinge von Klimapolitik/Energiewende können wir in Thüringen tatsächlich beeinflussen. Wir können sie umsetzen. Und wir werden noch diskutieren über Windkraft im Wald. Wir werden andere Dinge machen. Aber mir erschließt sich jetzt nicht, was ein zusätzlicher Staatssekretär – in welchem Ministerium auch immer – positiv für die Energiewende betreiben soll, außer – damit sind wir bei dem Kernpunkt – dass wir gemeinsam in diesem Parlament das Hauptnadelöhr beseitigen. Das sind überladene Vergabeverfahren und zu lange Genehmigungsverfahren. Die behindern den Fortbau von Infrastruktur in allen Bereichen – Schule, Digitalisierung, Energiewende –, in allen Bereichen, die uns allen hier wichtig sein sollten, die vor allem draußen der Bevölkerung wichtig sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Als letzte Rednerin hat Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst an Herrn Kemmerich: 12 ist nicht 15, nur das noch mal zur einfachen Mathematik. Aber jetzt zum eigentlichen Thema: Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht so ganz. Ich glaube, worauf die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen tatsächlich warten, ist, dass wir endlich einen Ministerpräsidenten wählen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das sollten wir am 5. Februar tun. Und wenn der Ministerpräsident gewählt ist, dann wird er die Ministerinnen und Minister ernennen. Dann werden wir darüber diskutieren, in welchen Bereichen es wo gegebenenfalls noch Unterstützung braucht. Ich finde es, ehrlich gesagt, billige Polemik, wenn Sie hier in den Raum werfen – und zwar egal ob von CDU oder AfD –, dass wir beispielsweise einen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern oder auch an Polizistinnen und Polizisten haben, und suggerieren, als ob das eine etwas mit dem anderen zu tun hätte. Das ist schlicht unredlich, das stimmt so nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Unruhe AfD)
Wir haben im Moment offene Stellen für Lehrerinnen und Lehrer. Wir suchen händeringend nach Fachkräften in diesem Bereich,
(Unruhe AfD)
aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob es gegebenenfalls zwei Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre mehr gibt. Da komme ich zu uns allen. Wenn wir uns hier gegenseitig ernst nehmen wollen, dann sind wir hier alle, wie wir hier sitzen, Haushaltsgesetzgeberinnen. Wir alle werden beim nächsten Haushalt darüber entscheiden, ob tatsächlich mehr Mittel für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre eingestellt werden, und wir alle wissen um die nicht vorhandenen Mehrheitsverhältnisse hier im Raum. Das heißt, wir werden uns entweder davon gegenseitig überzeugen müssen, dass wir in diesem Bereich zusätzliche Mittel brauchen und zwei Stellen mehr schaffen – das ist unser Vorschlag, den wir inhaltlich natürlich untersetzen müssen – oder nicht. Das werden wir gemeinsam beim Haushalt entscheiden. Und dann werden wir entweder zwei Staatssekretärsposten mehr haben oder nicht. Jetzt schauen wir uns doch noch mal an: Was sind eigentlich die Aufgaben von Staatssekretärinnen und Staatssekretären? Es wird ja hier geradewegs so getan, als ob einfach nur Geld aus dem Fenster geschmissen wird ohne Sinn und Verstand. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind zum einen Schnittstelle zwischen politischen Organen und nicht politischer Beamtenschaft in den Ministerien und Behörden. Sie vertreten Ministerinnen und Minister interministeriell in dessen oder deren Funktion auch als Behördenleiterin oder Behördenleiter, sie sind weisungsberechtigt gegenüber Beschäftigten des Ressorts, sie koordinieren die Arbeit der einzelnen Fachabteilungen im Ministerium und sie sind für Mittel, Organisation, Themensetzung und Personal zuständig. Und jetzt überlegen wir uns doch mal: Wie ist die Situation in einer Minderheitsregierung, wenn es dazu kommt? Dann wird es beispielsweise garantiert mehr parlamentarische Verhandlungsprozesse geben als bisher, die sehr viel Fachwissen und Expertise erfordern, was sich sicherlich auch in Anzahl und Expertise von Staatssekretärinnen und Staatssekretären widerspiegeln wird, wovon letztlich wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier und auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und ich will auch noch mal sagen: Es geht gegebenenfalls auch um geänderte Zuschnitte von Ministerien und auch um Kompetenzfelder aus fachlichen Gründen. Wenn Sie sich nämlich hier vorn hinstellen und sagen, wir müssen den Digitalpakt endlich umsetzen und wir brauchen eine Digitalisierung in allen Bereichen, es aber gleichzeitig ablehnen, dass es tatsächlich dezidiert eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär genau für diesen Bereich gibt, der all das bündelt und eben nicht verstreut in jedem Ministerium ein bisschen davon hat, dann müssen Sie das für sich beantworten, warum, wieso, weshalb Sie sich beim Haushalt gegebenenfalls anders entscheiden. Ähnlich kann das auch in anderen fachlichen Bereichen sein. Deswegen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Natürlich, es taugt wunderbar, um in der Presse erst mal zu suggerieren, hier wird sich selbst bedient. Aber schauen wir doch einfach mal genauer hin. Wir glauben, parlamentarische Arbeit und die Arbeit in einem demokratischen Rechtsstaat brauchen Personal und Fachlichkeit und brauchen dies auch und gerade in einer Situation, in der die Mehrheitsverhältnisse eben nicht so einfach überschaubar sind und sich alle wünschen, dass es Sach- und Fachverstand gibt, der tatsächlich für alle da ist. Und wenn wir alle der Meinung sind, dass wir das brauchen, werden wir den Haushalt auch gemeinsam genau so verabschieden, und wenn nicht, dann wird er anders aussehen. Dann werden wir auch damit leben müssen, aber das haben wir dann auch alle, so wie wir hier sitzen, gemeinsam miteinander zu verantworten. Und dann sollten wir beim nächsten Mal nicht nach vorn gehen und sagen, wir fordern aber dies oder jenes oder das noch mehr über das hinaus, was wir schon haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Für die Landesregierung erhält Herr Minister Prof. Dr. Hoff das Wort. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kowalleck, ich werde jetzt nicht so einen Auftritt machen wie Frau Lehmann, obwohl ich ihn in der Rechenform sehr überzeugend fand – und das hätte auch meinen vierjährigen Sohn, glaube ich, sehr mitgerissen –, aber dass Sie über den Social-Media-Kanal der CDU, während diese Debatte läuft, immer noch die Position vertreten, es werden künftig 15 Staatssekretäre in der Landesregierung tätig sein, finde ich, ist einfach nichts, was man als christdemokratische Ehrlichkeit bezeichnen kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
Warum können Sie nicht mal etwas zugeben. Ja, es sind zwei mehr. Aber weiterhin von 15 Staatssekretären zu sprechen? Sie wissen es doch besser. Warum machen Sie das? Das nützt doch nichts, außer dass es die Politikverdrossenheit befördert, und zwar durch diese Art von faktenfreier Mitteilung. Sie können doch einfach sagen, es sind zwei mehr, das kritisiere ich, aber es war ein Fehler, als wir gesagt haben, es sind 15. Aber das machen Sie nicht, und das finde ich schade. Insofern ist natürlich weiterhin auch die Frage – und Sie sind Haushaltsexperte Ihrer Fraktion –: Was ist eigentlich der Referenzwert, mit dem Sie die ganze Zeit von 50 Prozent Steigerung sprechen? Ich kann es nicht erkennen, es ist in der Debatte nicht deutlich geworden, das finde ich bedauerlich. Ich will an dieser Stelle deshalb auch noch mal sagen: Im Innenministerium gibt es zwei Planstellen, die derzeit vom Kollegen Götze und vom Kollegen Höhn wahrgenommen werden. Es gibt die Entscheidung für den Fall, dass der Ministerpräsident Bodo Ramelow kommende Woche erneut durch den Landtag als Ministerpräsident gewählt wird, in seinem Kabinett diese Planstelle aus dem Innenministerium in das Finanzministerium umzusetzen. Das ist für den Haushalt kostenneutral. Und bezüglich der Aufgaben, die dort wahrgenommen werden, konnten Sie ja auch entnehmen, dass im Koalitionsvertrag, auf den sich die rot-rot-grünen Parteien verständigt haben und zu dem zwei Parteitage bereits Ja gesagt haben und ein Mitgliederentscheid läuft, entschieden wurde, Kompetenzen und Zuständigkeiten, die derzeit zwischen den Ressorts aufgeteilt sind, zu bündeln, soweit es fachlich sinnvoll ist. Das ist im Bereich „Verbraucherschutz“ der Fall. Der wird aus derzeit zwei Ressorts im Umweltund Energieministerium gebündelt. Es soll auch eine Bündelung der derzeit auf unterschiedliche Ressorts verteilten Zuständigkeiten bei E-Government, Verwaltungsmodernisierung und unter diesem Gesichtspunkt auch der Beschleunigung der digitalen Verwaltung insbesondere auf der kommunalen Ebene geben. Wir haben enorme Mittel eingestellt und wir merken und wissen aus den Kommunen, dass sie eine kontinuierliche Beratung brauchen. Andere Länder, in denen auch die CDU in Regierungsverantwortung beteiligt ist, haben die Position des CIO, wie es genannt wird – das heißt ein für digitale Verwaltungsmodernisierung zuständiger Staatssekretär –, geschaffen und nur mit dieser Aufgabe versehen. Und das ist eine richtige Entscheidung, das zu machen, weil wir im Wettbewerb mit anderen Ländern bestehen müssen. Hier ist kostenneutral eine solche Entscheidung zu treffen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum eine Wirtschaftspartei wie die FDP und eine selbst ernannte Wirtschaftspartei wie die CDU an dieser Stelle hier wirklich mit dem Ziel des blanken Eindruckmachens in den sozialen Netzwerken agieren, anstatt zu sagen: Das ist richtig, das hilft insbesondere auch denjenigen, die möglicherweise gar nicht mit rot-rot-grünem Parteibuch kommunale Verantwortung tragen, sondern die auch mit schwarzem oder mit gelbem Parteibuch Verantwortung tragen, auf der kommunalen Ebene die digitale Verwaltungsmodernisierung voranzubringen. Ich kann, ehrlich gesagt, nicht verstehen, warum man an dieser Stelle nicht mal die Größe hat zu sagen: Das ist eine richtige Entscheidung, das haben wir letzte Wahlperiode gefordert, jetzt wird es gemacht, gute Sache, dafür sollte Bodo Ramelow gewählt werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein zweiter Punkt: Sie sagen als CDU beispielsweise in Ihrem Wahlprogramm, Sie wollen ein Thüringer Heimatministerium. Nun habe ich in der vergangenen Wahlperiode schon mal in einer Diskussion zu dem Thema gesagt: Wir haben Heimatministerium. Das Schöne ist, nicht nur eines. Das Innenministerium als Kommunalministerium ist ein Heimatministerium in Thüringen. Die Staatskanzlei, die unter anderem für die Brauchtumspflege zuständig ist, ist ein Heimatministerium. Und wir haben beispielsweise mit dem Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium, das genau die Verknüpfung unserer Regionen vornimmt – städtischer Raum, Verkehrspolitik, Wohnen, Städtebau, regionale Planung, demografische Entwicklung, ländlicher Raum, Landwirtschaft, Forsten –, ein gutes Ministerium mit einer guten Struktur. Und jetzt in diesem Ministerium – Klaus Sühl sitzt hier, der hat in den vergangenen fünf Jahren eine top Arbeit gemacht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber ich glaube, Klaus Sühl kann auch ziemlich deutlich machen, was es heißt, ein solches Haus zu führen: dass – worin sich unterschiedliche Parteien in diesem Land, die hier im Landtag sitzen, einig sind, dass der ländliche Raum gestärkt werden muss, dass unter diesem Gesichtspunkt Thüringenpolitik als ländliche Raumpolitik gemacht werden muss, was aber natürlich auch in der Verknüpfung von kleinen, sehr kleinen Städten im ländlichen Raum und der Städtekette etc. zu tun ist – man an dieser Stelle auch eine Priorisierung will. Der entscheidende Punkt ist – und da schaue ich beispielsweise den Kollegen Kemmerich an, weil Sie in Ihrer Rede auf die inhaltlichen Fragen eingegangen sind, aber auch den Kernpunkt gestellt haben: Ist denn die These zutreffend, dass durch die Zahl von Staatssekretären tatsächlich Mehrausgaben im Haushalt induziert sind? Ist denn das tatsächlich zwangsläufig oder können nicht auch Staatssekretärspositionen geschaffen werden, ohne dass dafür im Haushalt Mehrausgaben dafür vorgesehen sind, das heißt also eine Rechnung, die nicht eine klassische christdemokratische Rechnung ist: Mehr Personal muss sofort auch bedeuten, dass ich nicht möglicherweise an anderer Stelle Umschichtungen im Haushalt vornehme. Die entscheidende Frage ist doch: Stimmt die These der CDU, dass zwei Staatssekretärspositionen mehr tatsächlich zu Mehrausgaben im Haushalt führen müssen? Wenn das nicht der Fall wäre, stellte sich doch die gesamte Debatte, die der Kollege Kowalleck aufgemacht hat, ganz anders dar. Das wird die Aufgabe sein, mit der hier beim Landtag zu überzeugen ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es wird um die Frage der inhaltlichen Aufgaben gehen und darum, die Debatte in dieser Form zu führen. Das hätte aus meiner Sicht der gesamten Frage „Worum soll es denn inhaltlich in der Arbeit gehen?“ gutgetan. Es ging aber tatsächlich darum, in so einem quasi Anti-Washington-Trump-Sinne hier zu sagen: die politische Klasse von Rot-Rot-Grün, Selbstbedienungsmentalität. Darum geht es doch überhaupt nicht! Es geht zuletzt schon deshalb nicht darum, weil sich zwei Landesregierungen, die im Osten gewählt wurden – an denen die CDU beteiligt ist, in Sachsen, in Brandenburg –, jeweils in Dreierkonstellationen entschieden haben, die Zahl der Staatssekretäre zu erhöhen, in Sachsen auf 15 und in Brandenburg auf 14. Wir haben – nur um noch mal daran zu erinnern –, …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Wir sind nicht Sachsen, dort 15. Hier soll es kostenneutral um 14 gehen. Das ist eine völlig andere Sachlage. Insofern wäre es schön, wenn wir künftig in Debatten tatsächlich über Inhalte und wieder auf der Ebene von Fakten und gemeinsamen Fakten reden und nicht auf der Ebene von – sagen wir mal – Vorwürfen, die vor allem geeignet sind, die Politikverdrossenheit zu erhöhen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „50-prozentiger Aufwuchs an Staatssekretärsposten in der geplanten rot-rot-grünen Thüringer Minderheitsregierung – Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität?“
Wortmeldungen gibt es nicht mehr. Ich schließe den fünften Teil der Aktuellen Stunde und rufe den sechsten Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/203 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion das Wort.
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren in allen Möglichkeiten, liebe Kollegen und Kolleginnen, ich glaube, in allen aufregenden Diskussionen ist nicht nur uns das Thema wichtig, sondern hier geht es um die zukünftige Entwicklung unseres Freistaats, von Thüringen, und vor allem die Möglichkeiten und Aufgaben, Wohlstand und Wachstum für Thüringen zu sichern. Wir haben in den letzten Jahren in Deutschland und auch in Thüringen eine sehr positive wirtschaftliche Entwicklung erlebt. Es haben nicht alle Menschen im Land gleichermaßen profitiert, es gab regional sehr unterschiedliche Entwicklungen. Sie kennen die Studien, wie sich gerade die Situation in Ostthüringen nicht so entwickelt hat wie in anderen Teilen auch von Thüringen, insbesondere von Deutschland. Die Landesarbeitsagentur hat festgestellt, dass besonders in Ostthüringen die Quote der Langzeitarbeitslosen, der gesamten Arbeitslosigkeit sehr hoch ist. Das Altenburger Land und der Kyffhäuserkreis sind hier mit jeweils rund 40 Prozent an erster Stelle zu nennen. Dabei liegt der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, deutlich über 31,1 Prozent an der Gesamtquote. Zusätzlich haben wir erfahren – heute kam noch mal eine Meldung –, dass Thüringen neben Sachsen-Anhalt und dem Saarland eins von drei Ländern ist, wo die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sinkt. Letztlich ist Volkswirtschaft immer noch ein Produkt von den Menschen, die hart arbeiten, die sich reinhängen und die Möglichkeit haben, dieses zu tun. Das ist das, was wir – sicherlich vereinfacht dargestellt – an volkswirtschaftlichem Einkommen zur Verfügung haben. Deshalb ist nicht nur der Blick auf die reine Zahl der Arbeitslosigkeit, auf die Zahl der Arbeitslosen wichtig für die Zukunftsentwicklung, sondern auch die Entwicklung der Beschäftigung. Das hat mit vielerlei Fragen zu tun, auf die ich noch komme. Die wachsende Diskrepanz zwischen den arbeitssuchenden Menschen und den Anforderungen im Arbeitsmarkt verdeutlicht hier dringenden Handlungsbedarf. Wenn trotz eines immer noch hohen Fachkräftebedarfs – und der ist in Thüringen auch sehr hoch, vielleicht sind wir an der Schwelle, es auch „Mangel“ zu nennen – weniger Personal von den Unternehmen angestellt wird, so zeigt das, dass Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage auf den Märkten nicht zueinander passen. Die Landesarbeitsagentur und ich denken – wir alle werden uns einig sein –, dass fehlende Qualifikation bei diesen Menschen oftmals Ursache ist, keine Anstellung zu finden oder keine ausreichend bezahlte Anstellung zu finden. Ich denke, dass die Landesregierung hier schleunigst handeln muss und vor allen Dingen anders handeln muss als in der letzten Periode. Ich verweise auf die Diskussion, wer kann am besten helfen – es wird oftmals auf Träger im freiwilligen Bereich übertragen, dass sie Menschen – wie sagt man? – an die Hand nehmen und sie bei dem Weg in den Arbeitsmarkt begleiten. Leider haben wir eine Diskussion geführt, die Zeitarbeit oftmals in ein sehr negatives Licht stellt, auch die Zeitarbeitsfirmen. Es gibt schwarze Schafe – Frau Werner, das wissen wir –, aber ich glaube, der größte Teil – und das ist der weitaus größere Teil – sind Unternehmer/Unternehmerinnen, oft familiengeführt, die das mit hoher Verantwortung machen und tatsächlich die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gemeinsam mit diesen Menschen gehen, aber das eben mehr auf dem Beispiel „Training on the Job“, also trainieren im praktischen, im täglichen Anwendungsbereich als in abstrakten Bildungsschulen, die vielleicht nicht auf den Job vorbereiten, den die Leute in Zukunft nehmen können. Wir haben uns ein bisschen davon abgewandt, Förderung zu geben, auch den Unternehmen. Es gab Drehtüreffekte, es gab Mitnahmeeffekte. Da muss man nachsteuern. Aber unserer Auffassung nach ist das der bessere Wege, um Leute in den Job zu begleiten, denn es wird eine Verbundenheit zwischen Unternehmen, Mitarbeiter und dem sozialen Umfeld entstehen, das ihn mehr absichert, den Job dann auch zu behalten, den er angefangen hat, als eine Schulungsmaßnahme, bei der er dann noch den Weg gehen muss, letztlich einen Job zu finden. Ich will in Anbetracht der Zeit noch ein Thema aufgreifen – das hat jetzt nichts direkt mit den Arbeitslosen zu tun, aber ist uns an der Stelle umso wichtiger: Thüringen hat eine zu hohe Zahl von Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Das hat vielfältige Gründe. Aber da darf es keinen Grund geben, der uns davor zurückhält, das nicht schleunigst zu beseitigen.
(Beifall FDP)
Das werden wir nicht auf null schaffen, aber es sind inzwischen fast 10.000 Menschen im Jahr. Das ist deutlich zu hoch. Wer die Chancen nicht nutzen kann, mit Abschluss seiner Schullaufbahn eine berufliche Ausbildung zu ergreifen, vielleicht auch eine berufliche Tätigkeit als Brücke zu einer weiteren Ausbildung, der hat schon dermaßen große Nachteile zu Beginn seiner Karriere, die man kaum aufholen kann. Deshalb da noch mal zum Ende: Das ist zwar ein Bildungsthema, aber Dinge wie nicht Sitzenbleiben, nicht ausreichende Vorbereitung auf das Leben, auch auf die Härte des Lebens, das sind die falschen Maßnahmen der Schulkarriere. Auch da ist „Training on the Job“ Training auf das, was an hartes Leben teilweise auf einen zukommt. Ein In-Watte-Packen wird keinem helfen, sondern auch da werden die Realitäten schnell auf die Leute einströmen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehe geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende, ich begrüße die Themensetzung der FDP insofern, als dass die Beschäftigung mit dem Phänomen „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit“ relevant ist, auch wenn ich glaube, dass die Aktualität des Themas nicht nur zur heutigen Aktuellen Stunde gegeben ist. Um der Komplexität gerecht werden zu können, sollte man sich aber erst einmal mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzen. Dieser Antrag – und davon gehe ich auch nach Ihrer Einführung aus –, spricht ja nur von dem Bereich der bezahlten Arbeit bzw. von ihrem Mangel, das heißt von Erwerbsarbeit bzw. Erwerbsarbeitslosigkeit. Das ist nicht nur eine sprachliche Feinheit, sondern man muss das mit Blick auf all die Arbeit, die jeden Tag unbezahlt geleistet wird, sichtbar machen: Die Frau, die ihre pflegebedürftigen Eltern versorgt, oder der Mann, der seine Kinder versorgt, die Person, die sich ehrenamtlich einsetzt, das alles sind erbrachte Arbeitsleistungen und der größte Teil der in Deutschland geleisteten Arbeit ist weiterhin unbezahlt. Selbst bei der vergleichsweise vorsichtigen Bewertung des Statistischen Bundesamts beträgt der Wert der unbezahlten Arbeit etwa ein Drittel der im Bruttoinlandsprodukt ausgewiesenen Bruttowertschöpfung. Man kann doch nicht ständig in den vorhergegangenen Debatten über die Aufwertung von dieser Arbeit reden und sie dann doch nicht unter dem Punkt der Arbeit berücksichtigen. Wir reden also nicht wirklich von Arbeitslosigkeit, sondern nur vom Bereich der Erwerbsarbeitslosigkeit. Im jährlichen Bericht zur Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erfasste das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für das Jahr 2019 eine Quote von 5,1. Damit liegt Thüringen wieder leicht über der 5-Prozent-Marke, aber auch deutlich unter der Quote der ostdeutschen Länder. Im Ranking aller Bundesländer liegt Thüringen an siebter Stelle. Im zahlenbasierten Vergleich sieht die Lage also nicht so schlecht aus. Letztlich muss man sich fragen, was Erwerbsarbeitslosigkeit eigentlich systematisch für eine Rolle spielt. Die aktuellen ökonomischen Machtverhältnisse brauchen Erwerbsarbeitslosigkeit insofern, um als sozialen Referenzwert auch Druck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuüben. Denn wenn ich Angst vor dem Verlust von Erwerbsarbeit habe, dann nehme ich doch auch eher schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Löhne in Kauf, dann mache ich auch eher unbezahlte Überstunden. Erwerbsarbeitslosigkeit bedeutet aber gerade auch im Langzeitsektor zunächst eine massive existenzielle und psychische Belastung des Individuums. Umso wichtiger sind die Landesprogramme wie das Programm öffentlich geförderte Beschäftigung, die soziale Teilhabe ermöglichen. Denn diese soziale Teilhabe ist dann auch ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel über die Reintegration in den Arbeitsmarkt entgegenzutreten. Gute Erwerbsarbeit zu gestalten bedeutet aber, weiterhin auch für angemessene und gerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen, das heißt Arbeit, für die Bürgerinnen und Bürger einen fairen Lohn erhalten, die ihre physische und psychische Gesundheit erhält und bei der sie mitbestimmen können. All das gehört zwingend dazu. Und ich finde es wichtig, dass diese Aspekte bedacht werden, wenn – das kommt ganz schnell in der Debatte – der berechtigte Ruf nach mehr Fachkräften laut wird. Damit sind wir auch bei der eingebrachten Frage, welcher Handlungsbedarf denn jetzt hier konkret besteht, wenn sie auch bisher nicht beantwortet werden konnte. Denn die Problematik der häufig schwierigen Anerkennung von Abschlüssen bei ausländischen Fachkräften steht hier nicht im Vordergrund, sondern die Logik, die hinter dieser grundsätzlich berechtigten Forderung steht. Denn ja, wir brauchen Einwanderung, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, aber ja, auch diese Fachkräfte müssen fair entlohnt werden und gute Arbeitsbedingungen vorfinden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich erinnere hier an die Figur des sogenannten Gastarbeiters als einer Praxis der strukturellen Ausbeutung. Diese Praxis von Erwerbsarbeitsverteilung nach Herkunft führt zu Ungerechtigkeit am Arbeitsmarkt und bietet damit auch wieder Potenzial für gesellschaftliche Spaltungsprozesse. Wenn wir also für gute Erwerbsarbeit streiten, dann heißt das gute Erwerbsarbeit für all diejenigen, die in ihrem Herkunftsort eine Ausbildung machen, und genauso für diejenigen, die für eine Erwerbstätigkeit nach Deutschland, nach Thüringen gekommen sind. Das ist ein zwingendes Und, kein Entweder-oder. Nur dann ist Thüringen auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Deswegen setzen wir uns für den Mindestlohn ein, für ein auskömmliches Ausbildungsgehalt – und ja, deswegen wird auch weiterhin in arbeitsweltbezogene Maßnahmen der Weiterbildung und der Qualifizierung investiert, deswegen werden die Arbeitsmarktprogramme weitergeführt und ausgebaut und deswegen wird die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung finanziell gefördert. Und deswegen macht es auch Sinn, dass nun Zuwanderungs- und Arbeitsmarktpolitik ministeriell zusammengeführt werden sollen. Also lassen Sie uns gemeinsam sowohl für guten Zugang zur Erwerbsarbeit als auch gute Bedingungen in Erwerbsarbeit sorgen, denn das, liebe FDP, ist tatsächlich immer wieder aktuell. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte um den Fachkräftemangel ist typisch für die politischen Debatten in unserem Land. Symptome werden rauf- und runterdiskutiert, aber die Ursachen des jeweiligen Problems werden häufig nicht einmal zur Kenntnis genommen. Insofern war ich positiv überrascht, als ich das Thema der Aktuellen Stunde der FDP gelesen habe: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“. Hier wird tatsächlich einmal der Zusammenhang zwischen einer Ursache – in dem Fall Arbeitslosigkeit – und einer Folge bzw. einem Symptom – Fachkräftemangel – hergestellt.
(Beifall AfD)
Im Gegensatz zu immer wieder fälschlicherweise aufgestellten Behauptungen ist nicht der demografische Wandel Ursache für Fachkräftemangel in welchem Bereich auch immer. Mit dieser Behauptung wird der Allgemeinheit vermittelt, Fachkräftemangel hätte zur Ursache, dass in Deutschland und in Thüringen zu wenige Menschen leben würden bzw. diese Menschen im Durchschnitt zu alt wären bzw. in naher Zukunft zu alt sein würden. Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend falsch. Ich möchte das einmal in aller notwendigen Kürze für unterschiedliche Altersgruppen durchgehen. Da wären zunächst die Auszubildenden, aus denen mal Fachkräfte werden sollen. Wenn man sich die aktuell verfügbaren Zahlen der in den Bundesländern gemeldeten Berufsausbildungsstellen und die gemeldeten Bewerber mit Wunsch eines Ausbildungsbeginns Ende 2018 ansieht, dann ist man ganz überrascht. In weiten Teilen des Landes gibt es weitaus mehr Bewerber als gemeldete Berufsausbildungsstellen. In Hessen gibt es etwa anderthalbmal so viele gemeldete Bewerber wie gemeldete Ausbildungsstellen – über 150 Prozent. In Niedersachsen sind das mehr als das Eineinhalbfache – 165 Prozent –, in Schleswig-Holstein 120 Prozent usw.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nicht in
Thüringen!) Ich komme sofort dazu. Jedes Jahr gehen 300.000 junge Bewerber bei der Ausbildungsplatzsuche in Deutschland leer aus, so das Bundesministerium für Wirtschaft. Ja, in Thüringen ist das anders. Da kommen auf 100 gemeldete Ausbildungsstellen nur 39 Bewerber. Aber darum bin ich auch so erstaunt, wenn Herr Ministerpräsident nach Südostasien fliegt, um dort um potenzielle Auszubildende zu werben. Wie wäre es denn mal damit, wenn der Herr Noch-Ministerpräsident um die leer ausgegangenen jungen Menschen aus Hessen, NRW oder Brandenburg wirbt, denen kein ausreichender Ausbildungsplatz gegenübersteht?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Bundes-
agentur für Arbeit!) Im Übrigen wäre die Zugfahrt nach Schleswig-Holstein auch besser fürs Klima.
(Beifall AfD)
Ein weiterer Grund neben dem nicht ausreichenden regionalen Ausbildungsplatzangebot – dafür, dass so viele leer ausgehen – ist,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Bundes-
weit!) dass viele die Schule nicht ausbildungsfähig verlassen. So beklagen Betriebe, dass Schulabgänger nicht in ausreichendem Maße lesen, schreiben und rechnen können. 50.000 junge Leute verlassen jedes Jahr die Schule ohne Schulabschluss, in Thüringen über 1.000. Heute sind es bereits 2 Millionen in Deutschland im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, die über keinerlei Berufsausbildung verfügen und dementsprechend in ihrem Leben auch sehr viel häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sein werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die miserable Bildungspolitik im Land ist die wichtigste Ursache für Fachkräftemangel in Deutschland.
(Beifall AfD)
Dort, wo am freien Markt keine Fachkräfte verfügbar sind, müssen die bereits im Betrieb befindlichen Mitarbeiter zu den benötigten Fachkräften qualifiziert werden. Im Weiterbildungsbereich tut sich da glücklicherweise eine ganze Menge und es gibt große Fortschritte. Was aber fehlt, ist ein ausreichendes Angebot an Nach- und Aufstiegsqualifizierungen. Lediglich 6 Prozent der Betriebe in Thüringen bieten Nach- und Aufstiegsqualifizierungen an. Genau hier ist aber der Hebel anzusetzen, Langzeitarbeitslose durch maßgeschneiderte Maßnahmen in die Betriebe zu bringen, um sie dann über die Zeit durch Nachqualifizierungen und Aufstiegsqualifizierungen zu Fachkräften zu machen. Ein weiterer Punkt, um den Fachkräftemangel zu beheben, sind schlicht bessere Arbeitsverträge. Ich möchte das am Beispiel der Pflege deutlich machen und zitiere aus der sechsten Ausgabe des Pflegeberichts der Bundesregierung. „Die Pflege generell, aber insbesondere die Altenpflege, ist durch einen vergleichsweise hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigung gekennzeichnet. […] [I]n den ostdeutschen Bundesländern [arbeitet] die Hälfte […] [der Pflegefachkräfte] nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden […]. Dem drohenden Mangel der Beschäftigten in der Pflege kann folglich auch dadurch wirksam begegnet werden, indem die unfreiwillige Teilzeit reduziert [wird]“. Wer den Fachkräftemangel angehen will, muss über die miese Bildungspolitik, die hohe Quote an Teilzeitverträgen und das vorhandene Potenzial im eigenen Land reden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich habe mich bei Ihrer Rede, Herr Kemmerich, kurzzeitig gefragt, auch wenn ich mich der Kollegin Güngör anschließe – man kann immer, eigentlich jede Woche hier über Fachkräftemangel reden –, was denn eigentlich Ihr Vorschlag in dieser Richtung ist. Aber vielleicht erhellt sich das dann noch.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie hät-
ten mir ja aufmerksam zuhören können!) Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört, aber ich glaube, nicht nur mir ging das so, sondern anderen Kolleginnen und Kollegen im Raum auch, dass noch nicht so ganz klar ist, womit Sie eigentlich dieses komplexe Thema in einer Fünf-Minuten-Rede abhandeln wollen. Aber sei es drum.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ministe-
rin Werner hat mir aufmerksam zugehört!) Genau, die hat, glaube ich, auch eigene Ideen dazu. Da braucht sie, glaube ich, die FDP auch nicht wirklich dazu. Aber sei es drum. Ich glaube, alle Parteien in diesem Haus haben sich mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt und haben dazu auch eine Meinung bzw. Vorschläge, die sicherlich wichtig umzusetzen sind. Wir haben schon viele Zahlen gehört zu der Frage, wie viele Menschen in Thüringen eigentlich tatsächlich keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Und wir haben auch von der Kollegin Güngör gehört, dass wir momentan eine Erwerbsarbeitslosenquote haben, die so niedrig ist wie noch nie in Thüringen, und dass wir damit auch ganz am Anfang der ostdeutschen Bundesländer stehen. Die Kollegin Güngör hat aber vor allen Dingen eine ganz wichtige Sache gesagt. Sie hat nämlich gesagt, dass als Allererstes stehen muss, dass wir uns für gute Arbeit in Thüringen einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist, glaube ich, eines der Probleme, die wir hier ganz offensichtlich haben. Denn eine CDU-geführte Regierung hat sich jahrelang in diesem Bundesland dafür eingesetzt, dass die Arbeit vor allen Dingen billig ist – billig für diejenigen, die sie bezahlen müssen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Daran kranken wir immer noch, das ist eine Sache, die man nicht mal eben so in fünf Jahren abstreift. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Thüringen vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Den größten Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben auch vor allem diese Kleinbetriebe von bis zu neun Beschäftigten. Da kann die AfD sehr gern davon philosophieren, dass in den Betrieben keine Aufstiegsmöglichkeiten sind. Bei neun Beschäftigten stellt sich das auch sehr schwierig dar. Die Frage ist also tatsächlich auch, wie wir insbesondere mit diesen kleinen und mittelständischen Unternehmen umgehen, die immerhin 91 Prozent der Beschäftigten in Thüringen haben, zumindest nach dem Mittelstandsatlas 2018. Das Dilemma heißt sicherlich auch Nachfrage am Markt. Die offenen Stellenangebote können nicht besetzt werden, weil schon heute Fachkräfte fehlen. Gut ausgebildete Menschen haben die Auswahl. Nehmen wir die Fakten dazu, dass Thüringen das Bundesland – wie eben schon erwähnt – mit den längsten Arbeitszeiten und dem niedrigsten Lohn ist, dann wundert es nicht, dass freie Arbeitsplätze in unserem Bundesland nicht in Rekordgeschwindigkeit neu besetzt werden. Der demografische Wandel und die demografische Entwicklung – und da widerspreche ich der AfD ganz ausdrücklich – spielen sehr wohl natürlich eine Rolle bei der Frage, wie wir mit Fachkräften und dem Fachkräftemangel in Deutschland umgehen. Das ist kein Phänomen für Thüringen, sondern das betrifft im Prinzip Deutschland komplett. Aber aus Thüringen sind eben auch viele Leute abgewandert in den letzten Jahren und damit ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt bei uns natürlich noch deutlich enger als in anderen Bundesländern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage, die sich stellt, ist doch: Was können wir denn aus Thüringen heraus tun, um dafür zu sorgen, dass die Menschen hier gute Arbeitsbedingungen vorfinden, und zwar egal woher sie kommen? Das ist die entscheidende Frage, denn es wird uns nichts nützen, wenn wir billige Arbeitsplätze mit Leuten besetzen, die zum Beispiel aus osteuropäischen Ländern zu uns kommen und dann hier auch schlechte Arbeitsbedingungen haben. Das macht uns nicht zu einem attraktiven Arbeitgeber und das wird auch für den sozialen Zusammenhalt keine gute Lösung sein. Also brauchen wir einen Schulterschluss mit den Unternehmen und wir müssen – die Politik und Gesetzgeber – da den Karren aus dem Dreck ziehen. Das ist nicht einfach und es gibt dafür auch kein Patentrezept. Wer also glaubt, dass man hier das eine gegen das andere stellen kann, und dann ist das Problem gelöst, der irrt aus meiner Sicht gewaltig. Wir müssen Missstände in Thüringen abbauen, das ist aber eine lange Sache. Eine Sache lassen Sie mich ansprechen: Natürlich ist Bildung ein ganz wichtiger Aspekt. Aber ich glaube, die PISA-Studie – auch wenn man sich darüber streiten kann, ob die das abbildet, was man eigentlich abbilden will – zeigt ja nur, dass Thüringen eins der besseren Bildungssysteme hat. Von daher würde ich infrage stellen, ob das Problem, dass wir keine Fachkräfte haben, darin liegt, dass wir ein schlechtes Bildungssystem haben. Was wir aber machen müssen, ist zum Beispiel, das Thema „Familie und Beruf“ wieder deutlicher in den Vordergrund zu rücken. Wir müssen den Leuten ermöglichen, dass sie tatsächlich die Familie auch wieder mit dem Beruf vereinbaren können und dass es dazu führt, dass in betrieblichen Abläufen beispielsweise Familien- und Privatleben wieder eine Selbstverständlichkeit ist. Und da gehört es eben dazu, dass wir gute Betreuungsplätze haben, da gehört es aber auch dazu, flexible Zeiten zu schaffen, in denen die Leute arbeiten können. Das gilt insbesondere
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
für Frauen in Erwerbstätigkeit, die häufig in Teilzeit gedrängt werden und es vielleicht gar nicht möchten. Ich glaube, es gibt auf Landesebene viele Themen, die wir da diskutieren können. Ich glaube aber tatsächlich, dass eine Aktuelle Stunde nicht der Ort ist, um das wirklich umfänglich auszudiskutieren, aber vielleicht machen wir das noch mal im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, die Aktuelle Stunde der FDP-Fraktion trägt die Überschrift „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“. Betrachten wir die Situation in Thüringen, so ist der Arbeitsmarkt genau von diesen beiden Phänomenen geprägt. Auf der einen Seite beklagen annähernd alle Branchen einen zunehmenden Fachkräftemangel. Rund 20.000 gemeldete freie Stellen gibt es aktuell im Freistaat Thüringen. Auf der anderen Seite ist die Langzeitarbeitslosigkeit zwar in den letzten Jahren aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und noch mehr aufgrund des demografischen Wandels deutlich gesunken, aber immer noch äußerst präsent. Trotz einer Arbeitslosenquote, die mit 5,1 Prozent auf einem historischen Tiefstand steht, ist immer noch ein Drittel der rund 56.000 Arbeitslosen in Thüringen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, mit regionalen Schwerpunkten in Nord- und Ostthüringen, wie die FDP richtig feststellt. Auf den ersten Blick gäbe es nun eine einfache Lösung: Die Langzeitarbeitslosen schließen die Arbeitskräftelücke und die aktuelle Problematik auf dem Arbeitsmarkt könnte ad acta gelegt werden. Aber so einfach ist es nicht, denn ein Großteil der Langzeitarbeitslosen hat trotz der großen Nachfrage an Arbeitskräften kaum eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt, weil in der Regel ausschließlich Fachkräfte nachgefragt werden. Zum Gros der heutigen Langzeitarbeitslosen gehören aber vor allen Dingen Menschen mit geringer Qualifikation, ohne Berufsausbildung, mit gesundheitlichen Einschränkungen, ältere Menschen und Alleinerziehende. Sie besitzen sogenannte multiple Vermittlungshemmnisse. Diese Hemmnisse sind in großen Teilen der Grund dafür, warum Unternehmen gerade diese Menschen nicht einstellen. An diesen Hemmnissen müssen wir arbeiten, damit diese Menschen auch wieder stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Denn erst, wenn sie beseitigt sind, kann eine Integration erfolgen. Um den genannten gesellschaftlichen Gruppen wieder eine Perspektive zu geben, hat die Bundesregierung das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das langfristig die Einstellung von Langzeitarbeitslosen fördert, anfänglich mit einem hundertprozentigen Lohnkostenzuschuss. Erstmals müssen die regulär geförderten Arbeitsplätze nicht ausschließlich wettbewerbsneutral, zusätzlich und gemeinnützig sein wie in der Vergangenheit, was einen Paradigmenwechsel in der Politik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bedeutet. Rund 1.300 Menschen in Thüringen haben so seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes vor fast genau einem Jahr den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden – denn genau da ist der Unterschied: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung –, davon 32 Prozent in privatwirtschaftlichen Unternehmen, 42 Prozent bei gemeinnützigen Trägern und rund 26 Prozent bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Des Weiteren fördert das Teilhabechancengesetz die Einstellung von Langzeitarbeitslosen, die zwei Jahre arbeitslos waren, auch für mindestens zwei Jahre. Hier sind 400 Menschen eingestellt worden, sogar zu 85 Prozent bei privaten Arbeitgebern. Trotz dieser Erfolge bleibt zu hoffen, dass die integrierten Langzeitarbeitslosen auch nach Auslaufen ihrer Förderung ihre Anstellung behalten. Ein weiterer wichtiger Punkt, um Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist, dass wir wieder mehr Geld für Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen in die Hand nehmen. Denn trotz Einführung des Teilhabechancengesetzes ist es dort in dem Bereich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern zu einer Reduzierung gekommen. Trotz aller Bemühungen werden die Langzeitarbeitslosen allerdings nicht das Fachkräfteproblem lösen. Wir werden auch in Zukunft Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland benötigen, müssen unsere Fachkräfte hier in der Region halten und nach Möglichkeit Rückkehrer gewinnen. Ich komme aus einem Landkreis, der die höchste Rückkehrerquote in Deutschland hat, aber nicht die höchsten Gehälter in Deutschland. Auch bei uns kommen die Menschen zurück, weil sie die Lebensbedingungen im Landkreis Eichsfeld schätzen, die familiären Gegebenheiten, die Infrastruktur, den Freundeskreis und die Struktur. Das sind ganz wichtige weiche Faktoren, die wir auch in Zukunft mit betrachten müssen. Denn um Fachkräfte hier zu halten, braucht es gute Lebensbedingungen, wir brauchen flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet, gute Straßen- und Schienenverbindungen sowie eine zielgerichtete Investitionsförderung, die Unternehmen anlockt – das gerade auch in Ostthüringen. Daneben gibt es natürlich die schon genannten weichen Standortfaktoren, wie gute Betreuungsangebote für Kinder, eine Schule direkt vor Ort, sprichwörtlich im Dorf, ein attraktives Kulturangebot und eine schlanke Bürokratie.
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Wenn es Thüringen gelingt, hier flächendeckend stärker zu werden, gute Bildung und auch attraktive Löhne anzubieten, wird es uns gelingen, auch Fachkräfte hier zu halten und vermehrt wieder zurückzugewinnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich finde es ja immer wieder bemerkenswert, wie es die FDP schafft, sich über Fachkräftesicherung zu unterhalten, ohne auch nur einmal das Wort „Tarifbindung“ in den Mund zu nehmen. Und dann gleichzeitig das zu fordern, was sie sonst nie will, nämlich einen starken Staat, aber im selben Atemzug nicht mit einem Wort zu erzählen, dass natürlich in diesem Kontext auch Wirtschaft Verantwortung übernehmen kann oder sogar übernehmen muss, das greift schon in der Analyse viel zu kurz und da waren wir, ehrlich gesagt, in den letzten fünf Jahren schon mal weiter. Es ist kein neues Thema, das haben meine Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen. Es ist ein Schwerpunkt für uns als SPD, nicht erst seitdem wir in Regierungsverantwortung sind, aber insbesondere auch noch mal in den letzten neun Jahren. Das zeigt sich auch an den Arbeitslosenzahlen, die seit 2009 deutlich gesunken sind, und zwar auch im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit, auch wenn das Absinken dort bei Weitem nicht so stark war wie bei der Arbeitslosigkeit insgesamt, im Übrigen genau wie bei älteren Erwerbslosen wie bei Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund, die einfach von dem wirtschaftlichen Aufschwung, von dem wir auch am Arbeitsmarkt profitieren, nicht im gleichen Umfang profitiert haben. Ohne Frage ist die Frage der Altersstruktur in unseren Belegschaften oder auch der demografische Wandel eine große Herausforderung für unsere Wirtschaft. Und ja, es trifft Regionen in Thüringen auch unterschiedlich. Das liegt daran, dass die Branchenzusammensetzung unterschiedlich ist, aber eben auch daran, dass nicht jede Stadt in Thüringen so zentral liegt wie Erfurt, auch wenn wir ansonsten weit überwiegend noch eine gute Infrastruktur und Anbindung haben. Nichtsdestotrotz ist es auch so, dass wir als Land in den vergangenen zehn Jahren schon eine ganze Menge in dem Bereich gemacht haben. Eine Aktuelle Stunde reicht jetzt nicht, um das alles im Detail auszudiskutieren. Aber wir haben das Landesarbeitsmarktprogramm, das nicht nur ein Angebot für Menschen ist, die keine Arbeit haben, sondern auch für Unternehmen. Wir haben den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Wir haben eine starke Berufsorientierung, wo wir auch Ende der letzten Legislatur noch mal gesagt haben, wie die sich weiterentwickeln sollen. Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Bildung und Qualifizierung von Beschäftigten. Im Bund gab es Bewegung, auch da sind Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verändert worden, um da auch noch mal insbesondere die zu stärken, die, wie gesagt, bisher nicht so sehr im Fokus standen. Das, was wir am Arbeitsmarkt aber momentan erleben, ist eine deutliche Veränderung. Es ist kein Arbeitsmarkt mehr für die Unternehmen, die sich aussuchen können, welchen Arbeitnehmer sie einstellen wollen, sondern der Arbeitsmarkt – auch in Thüringen – ist ein Arbeitnehmermarkt geworden. Das heißt, die Menschen entscheiden sich dafür, einen Job anzunehmen oder eben auch nicht. Und um eines müssen wir uns auch bemühen, dass wir das endlich hinbekommen, nämlich dass wir uns um die Köpfe bemühen müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass sich Menschen dafür entscheiden, in Thüringen zu arbeiten. Das kann aber nicht nur Politik – wir machen das an ganz vielen Stellen, auch indem wir uns um gute Rahmenbedingungen bemühen –, sondern es ist auch eine Frage der Unternehmen und der Kammern in Thüringen. Auch die müssen die Verantwortung übernehmen. Und ganz im Ernst: Wenn wir nach wie vor Schlusslicht bei den Löhnen sind, wenn die Tarifbindung in den letzten 20 Jahren noch mal um 10 Prozent gesunken ist, wenn überhaupt 80 Prozent der Betriebe in Thüringen weder Tarifbindung noch einen Betriebsrat haben, dann ist das schon Teil des Problems und es ist vor allem das Problem, dem wir uns da auch annehmen müssen. Das heißt, nur mit Mitbestimmung, nur mit einer starken Tarifbindung schaffen wir es, auch gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne zu ermöglichen und damit auch die Grundlage zu schaffen, dass sich Menschen dafür entscheiden, einen Arbeitsplatz in Thüringen anzunehmen. Wenn Sie mich jetzt fragen, ob das alle Arbeitgeber schon verstanden haben, dann muss ich Ihnen sagen: offensichtlich nicht. Zum einen zeigt das der Blick in die Zahlen. Die Tarifbindung steigt nicht, sondern die wird geringer. Und zum anderen muss ich Ihnen auch sagen: Meine Erfahrungen, die ich mache oder in den letzten Jahren als Arbeitsmarktpolitikerin gemacht habe, zeigen das überwiegend eher nicht. Die Unternehmen sagen nach wie vor, der Tarifvertrag ist eine Belastung, Mitbestimmung ist eine Belastung und es wird eben nicht akzeptiert, dass das ein Beitrag ist und einen Mehrwert für ein Unternehmen hat, wenn man auch eine starke Belegschaft hat, die sich auch für Arbeitsplätze vor Ort einsetzt. Ich glaube, dass an der Stelle der Zusammenhang ganz einfach ist: Ohne Tarifbindung gibt es keine gute Arbeit und ohne gute Arbeit gibt es auch keine Fachkräftesicherung. So einfach ist das und das müssen wir alle in diesem Haus auch verstehen, weil wir das natürlich nicht nur hier sagen müssen, sondern auch bei allen Terminen, die wir vor Ort haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vor dem Hintergrund ist es nicht hilfreich, dass zum Beispiel die Kammern inzwischen die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ermöglichen. Das ist etwas, wo wir meiner Meinung nach politisch tatsächlich noch mal agieren müssten und zeigen müssten, dass es da anders geht. An einem Punkt bin ich ja bei Ihnen, Herr Kemmerich: Es sollen natürlich diejenigen belohnt werden, die hart arbeiten und die hier was leisten, und das sind die Beschäftigten in Thüringen, in den Thüringer Unternehmen. Die müssen wir auch gut bezahlen, das stimmt, weil das natürlich die Voraussetzung dafür ist, dass wir den Wirtschaftsstandort Thüringen auch langfristig attraktiv halten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Werner das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, ich möchte gern im Namen der Landesregierung zum Antrag Stellung nehmen und will voranschicken, was auch schon Vorrednerinnen gesagt haben: dass das Thema „Fachkräftesicherung“ für uns schon in der letzten Legislatur ein wichtiges Thema gewesen ist. Insofern verstehe ich auch, dass die FDP gern mal in der Aktuellen Stunde so eine Art Kleinbericht haben will, was schon alles gelaufen ist. Ganz zum Schluss – das will ich auch schon verraten – natürlich die Einladung, unideologisch gemeinsam für das Thema „Fachkräftesicherung, Zuwanderung und Chancen für Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt sozial benachteiligt sind“ zu streiten. Wie gesagt, das Thema „Fachkräftesicherung“, die Frage der Langzeitarbeitslosigkeit war eines, das uns in den letzten Jahren sehr bewegt hat. Natürlich weil es zum einen darum geht, dass Menschen, die sozial benachteiligt sind, die nicht von der guten Arbeitsmarktentwicklung profitieren konnten, besonders gefördert werden müssen. Aber auf der anderen Seite natürlich auch, weil Fachkräftesicherung für uns auch ein wichtiges Thema ist, damit Thüringen weiter erfolgreich sein kann. Ich glaube, da besteht Einigkeit. Ich denke, hinlänglich bekannt ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Bedarf an gut qualifizierten Fach- und Arbeitskräften, aber auch an Bewerberinnen und Bewerbern für Ausbildungsstellen in vielen Bereichen nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand gedeckt werden kann. Die von meinem Haus in Auftrag gegebene Fachkräftestudie des Zentrums für Sozialforschung belegt dies eindrücklich. Wir sehen uns mit der hohen Zahl von 345.000 Fachkräften konfrontiert, die bis 2030 benötigt werden, um Altersabgänge zu kompensieren und durch wirtschaftliches Wachstum neu entstehende Stellen zu besetzen. Ich will an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betonen, dass die Studie den voraussichtlichen Einstellungsbedarf und keineswegs die Lücke berechnet und ausweist. Um eine solche Lücke zu vermeiden, ist es aber wichtig, alle verfügbaren Arbeitsmarktpotenziale zu nutzen. Hier denke ich natürlich auch insbesondere an die viel zu große Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen. Ich glaube, es ist zuallererst unsere Pflicht, diese Menschen in den Blick zu nehmen. Es ist ein humanistischer Auftrag, ihnen auch Perspektiven zu geben. Aber wir sehen natürlich auch, dass es ebenso eine volkswirtschaftliche Komponente hat, denn es werden durch Langzeitarbeitslosigkeit viele Potenziale brach bleiben, brachliegen, werden nicht genutzt. Es wurde schon gesagt: Wir müssen uns, glaube ich, wenn wir über Langzeitarbeitslosigkeit sprechen, auch daran erinnern, wo wir einmal begonnen haben. Wir haben leider lange Zeit verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen gehabt. Es gab Zeiten, in denen die Zahl der Arbeitslosen in Thüringen fast 260.000 Menschen ausgemacht hat. Sie war viermal höher als die aktuelle Zahl der erwerbslosen Menschen in Thüringen: Wir liegen jetzt knapp bei 60.000 erwerbslosen Menschen. Aufgrund der gesamtdeutschen guten wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt spürbar verbessert. Folglich hat die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland insgesamt, aber mehr noch in den ostdeutschen Bundesländern und vor allem auch in Thüringen stark abgenommen. Seit einiger Zeit geht die Langzeitarbeitslosigkeit sogar stärker zurück als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Im Dezember 2019 waren 17.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Das ist der niedrigste Stand, den wir in Thüringen jemals hatten. Ja, da ist zum einen die gute konjunkturelle Lage und auch eine wachsende Bereitschaft der Unternehmen, auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und langzeitarbeitslose Menschen einzustellen. Ein weiterer Grund ist, dass die Zeit, in der arbeitslose Menschen wieder eingestellt werden – nämlich binnen eines Jahres – zum Glück auch deutlich gestiegen ist. Das ist sehr erfreulich. Aber auch die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Menschen bietet heute unter anderem durch entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter des Freistaats bessere Perspektiven und Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt. Es wurde schon unser Landesprogramm der öffentlich geförderten Beschäftigung angesprochen. Und weil schon im Antrag der FDP zu dieser Aktuellen Stunde das Thema „Ostthüringen“ besonders angesprochen wurde: Auch in Ostthüringen haben wir über diese öffentlich geförderte Beschäftigung viele Menschen unterstützt. Das waren 27 Projekte für 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Fördergegenstand lus. Es gab innerhalb der Gemeinwohlarbeit FAPp 127 Projekte mit 323 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Beim Fördergegenstand Soziale Teilhabe sind 194 Menschen unterstützt worden und auch vom Modellvorhaben „Mehr wert sein – Mehrwert schaffen“, wo wir einen Aktiv-Passiv-Transfer simuliert haben im Altenburger Land, konnten 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren.
(Beifall DIE LINKE)
Das heißt, knapp 600 Menschen in Ostthüringen haben wir über dieses Programm einen ersten Schritt hin zur Beschäftigungsfähigkeit ermöglicht. Hier möchte ich noch mal sagen, Herr Kemmerich, weil Sie das gesagt haben: Es geht nicht darum, die Menschen in Watte zu packen. Ich gebe Ihnen nachher gleich die zwei Evaluationsberichte, die wir gemacht haben zu unseren Arbeitsmarktprogrammen. Es gibt eben Menschen, die schon so lange in Arbeitslosigkeit sind, dass es wirklich schwierig ist, ihnen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt auch wieder zu bereiten. Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass durch das Programm, das wir in der öffentlich geförderten Beschäftigung hatten, vor allem ältere Menschen dabei unterstützt werden konnten. 83 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zum Antritt der Beschäftigung über 50 Jahre und älter und ein Viertel der geförderten Personen waren sogar 60 Jahre und älter. Da waren Unternehmen scheinbar nicht bereit, die Menschen hier entsprechend auch einzustellen. Noch eine weitere Zahl: 42 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zuvor fünf Jahre und länger ohne Beschäftigung und 24 Prozent von ihnen waren sogar mehr als zehn Jahre arbeitslos. Wir alle wissen, welche verheerenden Folgen Arbeitslosigkeit für die Betroffenen mitbringt, sowohl psychischer als auch physischer Natur. Deswegen sind diese Programme wichtig, um diesen Menschen, die doch eine erhebliche Entfernung haben vom Arbeitsmarkt, hier wieder ein Stück Weg zu bereiten, damit sie am Ende auch auf dem ersten Arbeitsmarkt ankommen können. Das kann eben auch gelingen mit der öffentlich geförderten Beschäftigung, das können Sie gern auch nachlesen. Selbst für die Menschen, für die das nicht gelingt, ist es wichtig, dass sie sich in gemeinwohlorientierter Beschäftigung erproben konnten, weil natürlich viele wichtige gemeinnützige Aufgaben von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Herzblut, mit Engagement erledigt wurden, und davon hat auch die Gemeinschaft insgesamt profitiert. Insofern herzlichen Dank an die Menschen, die sich getraut haben, diese Beschäftigung auch wahrzunehmen. Wir müssen natürlich konstatieren, dass das Problem eines wachsenden Fachkräftebedarfs und auch eines partiellen Fachkräftemangels in bestimmten Bereichen zu einer Gefahr für den Wirtschaftsstandort Thüringen werden kann. Es gibt also große Herausforderungen, die wir gemeinsam angehen müssen, vor allem auch, um Menschen in der Arbeit zu halten und sie vor allem auch zu qualifizieren. Ich glaube, dass die Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung ein zentrales Element der Arbeitsmarktpolitik des neuen Jahrzehnts werden wird. Ich denke da auch an Arbeit 4.0 und an den demografischen Wandel. Wir werden deshalb im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsausbildung und Fachkräfteentwicklung das Thema als zentrales Thema für 2020 in den Mittelpunkt stellen. Es geht um eine Neuausrichtung der Allianz und hier wird das Thema „Qualifizierung“ natürlich von Bedeutung sein. Aber – das haben Vorrednerinnen auch gesagt – neben den wichtigen sozialen Fragen geht es natürlich auch um faire Entlohnung und sichere Beschäftigung. Wenn wir wollen, dass wir auch aus anderen Bundesländern Menschen gewinnen, entweder zurückzukommen oder hier eine Ausbildung zu beginnen, dann muss natürlich hier eine faire Entlohnung, muss Mitbestimmung, müssen Tarifverhandlungen, tarifliche Mitbestimmung tatsächlich auch wieder zum Mainstream an der Stelle werden und eben nicht nur, dass sich einige wenige Unternehmen daran beteiligen, gute Arbeit durch Tarifbindung und durch Tarifverträge sicherzustellen. Wir haben hier in Thüringen 30 Jahre nach der Wende immer noch hohen Nachbesserungsbedarf. Auf Bundesebene – das wurde auch schon gesagt –gibt es natürlich auch Initiativen, die uns jetzt sehr unterstützen, beispielsweise das Teilhabechancengesetz. Ich bin auch froh – Herr König hat es angesprochen –, dass viele Unternehmen sich bereit erklärt haben, hier auch Menschen anzustellen. Aber ich habe auch die Befürchtung: Was passiert dann nach den fünf Jahren der finanziellen Unterstützung? Werden dann die Menschen auch weiterhin eine Perspektive in dem jeweiligen Unternehmen haben? Für uns war wichtig, wir haben in der Arbeit der Sozialministerkonferenz im vergangenen Jahr das Thema „Weiterbildung, Qualifizierung für langzeitarbeitslose Menschen“ noch mal explizit angesprochen. Ich glaube, für langzeitarbeitslose Menschen braucht es ganz besondere Anreize, damit sie sich tatsächlich auch weiterbilden und qualifizieren können und damit der Zugang einfach gestaltet wird. Es gibt also eine ganze Menge zu tun. Herr Kemmerich, an der Stelle noch mal die Einladung, sich gemeinsam dem Thema auch zu widmen, gemeinsame Strategien aufzustellen. Ich denke, wir haben eine ganze Menge gute Ideen, die wir jetzt natürlich auch verstetigen wollen, und da freue ich mich natürlich gern auch auf Ihren Sachverstand. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen“
Herzlichen Dank. Es gibt jetzt keine weitere Redezeit mehr und damit ist dann auch der sechste Teil der Aktuellen Stunde beendet. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und zugleich auch die heutige Plenarsitzung. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr zur nächsten Plenarsitzung hier in diesem Saal. Um 19.00 Uhr beginnt der parlamentarische Abend. Viel Spaß! Kommen Sie gut durch die Nacht und bis morgen. Ich schließe die Sitzung.