Henry Worm
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir keine weitere Redemeldung vor. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Werner. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Vertreterinnen des Geburtshauses Erfurt, ich möchte auch am Anfang noch mal klarstellen, dass die Sicherstellung einer bedarfs- und qualitätsgerechten Versorgung mit Hebammenleistungen zu den Hauptschwerpunkten des Aufgabenfelds des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gehört. Deswegen habe ich auch in der letzten Legislatur den Runden Tisch „Geburt und Familie“ ins Leben gerufen, der – wie auch im vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrags aufgeführt ist – in der neuen Legislaturperiode auch fortgesetzt und verstetigt werden soll. Zur Erklärung für die Abgeordneten, die neu hier im Landtag sind: An dem Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter natürlich des Hebammenlandesverbands, der Krankenhäuser, der Krankenkassen, der Ministerien, der Wissenschaft vertreten. Damit Gelder, wie Frau Klisch zu Recht gesagt hat, nach Qualitätskriterien und nicht nach Gießkannenprinzip verteilt werden, haben wir uns gemeinsam hingesetzt und gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, um eine flächendeckende qualitätsvolle Möglichkeit der Hebammenversorgung hier in Thüringen sicherzustellen. Die Empfehlungen, die vom Runden Tisch gegeben wurden, haben sich vor allem zunächst darauf bezogen, eine flächendeckende Versorgung in Thüringen sicherzustellen. Wir wissen aus dem Gutachten, das wir haben anfertigen lassen und wofür sowohl Mütter als auch Hebammen als auch Kliniken befragt wurden, dass an sich die Versorgung im Moment noch gegeben ist. Das Problem ist aber, dass die Hebammen älter werden und wir uns demnächst mit einem Generationswechsel beschäftigen müssen. Deswegen war einer der Hauptschwerpunkte des Runden Tisches, mehr Hebammen und Entbindungshelfer auszubilden und darauf einen Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums zu legen. So sind sowohl die Ausbildungszahlen in dem Bereich gestiegen; es sind neue und mehr Studienplätze und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt worden. Wir haben, weil die Finanzierung vom Bund nicht geklärt war, das Thema „Praxisanleitung“, die Ausbildung schwerpunktmäßig behandelt – etwas, was dann natürlich auch beispielsweise für Geburtshäuser von Vorteil ist, damit diese Praxisanleitung tatsächlich möglich ist und damit die Ausbildung von neuen Hebammen und Entbindungshelfern auch funktionieren kann. Wir haben die Hebammenplattform ins Leben gerufen und finanziert; sie wird vom Hebammenlandesverband betrieben. Für alle, die das interessiert, die vielleicht noch nicht darauf geschaut haben: Man kann das sowohl in meinem Ministerium auf der Internetseite finden, aber Sie können auch selbst schauen unter www.hebammensuche-thueringen.de; da können Sie finden, welche Hebammen es in welcher Region gibt, welche Dienstleistungen angeboten werden, sind in der Zeit, in der eine Geburt ansteht, tatsächlich auch freie Kapazitäten bei der Hebamme oder muss vielleicht weitervermittelt werden an eine andere Hebamme. Das war auch ein Ergebnis des Gutachtens damals, dass der Bedarf und der Wunsch oft nicht unbedingt zusammenkommen. An der Stelle können wir Hebammen ganz konkret unterstützen, es ist auch eine ganz konkrete Erleichterung. Wir haben auch Dinge gemacht, die erst mal kein Geld kosten oder nicht so sehr in der Öffentlichkeit sind, die uns aber wichtig waren, nämlich die Vernetzung beispielsweise mit Kinderärzten in den Regionen – das war nicht selbstverständlich –, die Vernetzung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und dass man sich gemeinsam verständigt, um sektorenübergreifend tatsächlich auch tätig zu sein. Wir haben auch darüber gesprochen und sind dabei – weil keine wirklich klaren verfügbaren Daten vorhanden waren – regelmäßig Datensätze abzufragen, um schnell zu erfahren, ob es beispielsweise Engpässe in bestimmten Bereichen gibt. Und wir sind dabei, weitere Empfehlungen des Runden Tisches umzusetzen. Da geht es zum Beispiel – Frau Klisch, Sie haben es angesprochen – um die Frage: Was ist in Ferienzeiten? Da gibt es auch eine konkrete Überlegung, wie man in der Ferienzeit hier Angebote sicherstellen kann. Insofern sind wir also weiter an der gemeinsamen Arbeit. Ein zweiter Schwerpunkt, der mir auch wichtig ist und mit dem wir uns jetzt – sagen wir, so im letzten Jahr – auch aufgrund der finanziellen Mittel, die im Haushalt eingestellt waren, noch mal viel konkreter beschäftigen konnten, war das Thema der Wahlfreiheit und der Sicherstellung von Geburtshäusern in Thüringen. Das ist nicht einfach, weil wir natürlich auch eine Landeshaushaltsordnung zu beachten haben. Insofern war die Frage, wie wir hier angesichts der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, aber auch der Förderungen, die es für bestimmte Bereiche in Geburtshäusern gibt, eine gute Förderung ermöglichen können. Wir haben das noch mal sehr intensiv im Haus diskutiert und sind der Meinung, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Förderrichtlinie brauchen, sondern dass dies aufgrund der §§ 23 und 24 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit der entsprechenden Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers im Einzelplan 08 umgesetzt werden kann. Der Erlass der Förderrichtlinie ist deswegen im Moment nicht erforderlich, weil Förderrichtlinien dann notwendig sind, wenn Förderrichtlinien zur Vereinheitlichung des Verfahrens, im Regelfall bei umfangreicheren Projektförderungen mit einem größeren Kreis an potenziellen Zuwendungsbewerbern notwendig wären. Im Sinne einer schnellen Verfügbarkeit der Mittel glauben wir, dass wir momentan keine Förderrichtlinie brauchen, sondern dass wir mit den gegebenen Gesetzen und Verordnungen hier schnell zu einer Lösung kommen können. Wir wollen schnell zu einer Lösung kommen, denn es wurde schon gesagt: Es ist im Jahr 2020 eine hohe Summe von Haushaltsmitteln eingestellt; es ist ein Meilenstein – das wurde zu Recht gesagt – zur Förderung der Hebammen, aber auch der Geburtshäuser hier in Thüringen. Bisher gibt es drei Geburtshäuser, die einen Antrag auf institutionelle Förderung gestellt haben bzw. dieses angekündigt haben. Das Problem besteht nun darin, dass der Wunsch besteht – und das ist sehr gut nachvollziehbar –, dass sowohl der Zweckbetrieb Geburtshaus als auch der Zweckbetrieb Beratungsstelle im Rahmen der institutionellen Förderung zuwendungsfähig sein sollen. Vor dem Hintergrund der im Landeshaushaltsplan ausgewiesenen Zweckbindung des Titels, also Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen, bestehen diesbezüglich zumindest Bedenken, die wir aus dem Weg räumen müssen. Daher erfolgt derzeit noch die Prüfung, wie die vorgenannten Zweckbindungen eine Förderung der über die Hebammenleistungen hinausgehenden Leistungen wie Elternseminare, Elternschulungen, Geschwisterkurse, Familienbegleitung usw. dann auch zulassen. Mir ist es wichtig, dass wir hier schnell zu einer Lösung kommen. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung und der Vorschlag in Kürze abgeschlossen sein werden. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dann sofort auch im Ausschuss darüber zu informieren. Ich glaube, dass ein Antrag nicht notwendig sein wird. Vielleicht noch kurz der Ausblick: Wir sind natürlich weiter mit dem Hebammenlandesverband in engem Kontakt. Momentan ist die Frage der Anerkennung eine große Sorge durch die neuen Berufsabschlüsse, die Akademisierung der Hebammenausbildung. Das finden wir alle gemeinsam, denke ich, wichtig und gut. Aber es geht um die Anerkennung der Abschlüsse der Hebammen, die in der DDR ihre Ausbildung gemacht haben, auch die Möglichkeit, auf diese Abschlüsse auch einen Bachelor beispielsweise abschließen zu können. Wir hatten als Land Thüringen dazu im Bundesrat auch einen Antrag gestellt, der aber leider keine Mehrheit gefunden hat. Wir versuchen jetzt, in Thüringen eine entsprechende Lösung zu finden, weil das ein großer Wunsch der Hebammen gewesen ist, dass es hier keine Zwei- oder gar Dreiklassengesellschaft gibt. Insofern wird das auch ein Thema des Runden Tisches sein und ich freue mich sehr, Ihnen vielleicht im nächsten Ausschuss die Ergebnisse des Runden Tisches vorzustellen, damit für die neuen Abgeordneten hier auch Transparenz herrscht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
