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Diana Lehmann

SPD 29.01.2020 Sitzungen 7/4

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eines vielleicht vorweg: Sozialverbände sind eben nicht neutral. Sie reagieren mit ihrer Arbeit auf gesellschaftliche Umstände und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Solidarität und Gemeinschaft. Dass das nicht allen Fraktionen in diesem Haus gleichermaßen gefällt, das überrascht, glaube ich, niemanden. Nichtsdestotrotz sind die Veröffentlichungen und die Mutmaßungen um das Management bei der AJS, der größten gemeinnützigen Trägergesellschaft der Arbeiterwohlfahrt in Thüringen, beunruhigend und ein ernstzunehmender Hinweis auf die Verantwortung der Aufsichts- und Entscheidungsgremien des Wohlfahrtsverbandes. Aus unserer Sicht steht dabei immer die Frage der Gemeinnützigkeit im Mittelpunkt. Das ist nämlich der zentrale Grund dafür, warum ein Sozialunternehmen, sofern es als gemeinnützig anerkannt ist und damit auch bestimmte Privilegien genießt, nicht in gleicher Weise agieren kann wie ein Unternehmen der Privatwirtschaft. Eng verbunden ist damit die Frage nach der Glaubwürdigkeit, die sich für ein Sozialunternehmen immer auch aus der Gemeinwohlorientierung ergibt. Ein gemeinnütziges Sozialunternehmen ist immer gefordert, die Selbstlosigkeit und die Gemeinwohlorientierung glaubhaft unter Beweis zu stellen. Unternehmerisch gedacht: weil es eben Teil des – in Anführungsstrichen – Produkts ist, das man vermarktet, und weil es die Voraussetzung dafür ist, bestimmte Privilegien in Anspruch nehmen zu können. Darum geht es in erster Linie. Das ist aber eine Frage, die nur die AWO und ihr Aufsichtsgremium beantworten können. (Beifall SPD) Wir können natürlich alle moralisch bewerten, ob wir den Dienstwagen oder das nicht bekannte Gehalt eines Geschäftsführers für angemessen finden oder nicht. Das ist aber am Ende nicht die Frage, die uns als Parlamentarier beschäftigen muss. Das muss die AWO für sich klären, ob sie die Entlohnung ihrer Geschäftsführung für verhältnismäßig hält und ob das der Marke „AWO“, den Werten und den Gesellschaftsvorstellungen, die sie vertritt, entspricht. Was aus unserer Sicht aber notwendig ist – und das haben wir ja bereits auch öffentlich erklärt –, ist eine größere Transparenz, eine bessere Nachvollziehbarkeit der Finanzierung sozialer Leistungen und eine Sicherstellung der Aufsichtspflichten. (Beifall SPD) Wir sind der Meinung, dass sich soziale Unternehmen, zumal, wenn sie gemeinnützig sind, auch bei den Fragen des Gehalts und der Offenlegung von Entscheidungswegen den Prinzipien der Selbstlosigkeit, der Unmittelbarkeit und der angemessenen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwerfen sollten. In diesem Zusammenhang ist für uns auch die Diskrepanz zwischen den auf der einen Seite kritisierten hohen und höchsten Spitzengehältern sowie auf der anderen Seite dem Lohngefüge in den unteren Gehaltsklassen, die zum Teil deutlich unterhalb des öffentlichen Dienstes liegen, fragwürdig. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag sollten deswegen prinzipiell Managergehälter von sozialen und von allen mit öffentlichen Geldern finanzierten Unternehmen offengelegt werden. Mit dieser Transparenz kann die Glaubwürdigkeit sozialer Unternehmen gestärkt werden und es kann von vornherein ausgeschlossen werden, dass Fragen zur Vergütung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern oder Vorständen zu einem Vertrauensproblem für soziale Unternehmen werden. Eines ist mir aber dennoch wichtig und das ist in der Debatte hier auch schon angeklungen, aber insgesamt in der Presseberichterstattung leider zu kurz gekommen: Es geht nicht um die AWO als Mitgliederverband. Es geht um den Vorwurf gegen die Geschäftsführung der AWO AJS gGmbH sowie deren Gesellschafter und Aufsichtsorgane. Das darf nicht zu einem Generalvorwurf an die vielen Tausend Haupt- und Ehrenamtlichen werden, die sich überall in Thüringen engagieren, die in der Altenpflege, in unseren Kindergärten und in den Jugendeinrichtungen für Menschen da sind. Denen gilt in diesem Zusammenhang auch unser Dank und das klare Signal: Wir stehen an eurer Seite. (Beifall SPD) Die über 10.000 Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt, die 7.000 ehrenamtlich Engagierten und die gut 10.000 hauptamtlichen Beschäftigten sowie die gut 20 Regional- und Kreisverbände leisten einen großen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Freistaat. Ihre wertvolle Arbeit in den Angeboten und Diensten für die Schwachen und Hilfsbedürftigen sowie für die Kinder und Jugendlichen in Thüringen dürfen nicht diskreditiert werden. Dazu müssen die Verantwortungsträger jederzeit moralisch einwandfrei handeln. Ein Satz sei trotzdem gestattet: Ob diese Aktuelle Stunde einen Beitrag zur Aufklärung leistet, zumal sich die Fraktion, die diese Aktuelle Stunde eingereicht hat, im Ausschuss an der Debatte gar nicht beteiligt hat, diese Frage kann man zumindest noch mal stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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