Dr. Thadäus Rudolf König
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, in ihrer Aktuellen Stunde – deren Thema gar nicht so aktuell ist, aber darauf komme ich später zurück – fordert die Fraktion der AfD eine vorbehaltlose Aufklärung der Vorgänge in der Thüringer Arbeiterwohlfahrt (AWO) und deren Tochterfirma AJS, der AWO Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH. Aber beginnen wir zunächst einmal mit dem Anlass. Am 04.01.2019 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ über Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung eines Prokuristen der AWO-Tochter AJS, der ein Schweigegeld in einem hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich erhalten haben soll. Des Weiteren machte der Artikel Aussagen über ein äußerst hohes und unangemessenes Gehalt sowie den sehr teuren Dienstwagen des AJS-Geschäftsführers. Aus Sicht der CDU-Fraktion drohten die im Artikel geäußerten Vorwürfe nicht nur die Geschäftsführung der AWO-Tochter AJS oder die AWO in eine Krise zu stürzen, sondern auch die vielfach ehrenamtlich getragene Wohlfahrtspflege in Thüringen insgesamt zu diskreditieren. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion bereits am 9. Januar einen Selbstbefassungsantrag mit dem Titel „Gebrauch von öffentlichen Geldern in dem Arbeiterwohlfahrt-Landesverband Thüringen e.V. (AWO)“ an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht. Unser Ziel war es, im parlamentarischen Verfahren unter anderem Transparenz über die Verwendung von Einnahmen aus der staatlichen Lotterie zu erlangen, um Schaden von anderen Destinatären, Beschäftigten der Wohlfahrtspflege und ehrenamtlich Tätigen abzuwenden. Aus Rücksichtnahme auf die oben genannten Zielgruppen und die vielen Mitarbeiter hat sich die CDU-Fraktion dazu entschieden, zunächst im Ausschuss Informationen seitens der Landesregierung zu erhalten, inwieweit Landesmittel, weitere öffentliche Mittel und Lottogelder in die AWO sowie die AJS fließen, wie die sachgemäße Verwendung der Mittel überprüft wird und ob die Landesregierung Kenntnis über die interne Organisationsstruktur der AWO besitzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre es den Abgeordneten der AfD in der konstituierenden Sitzung des Sozialausschusses am 23. Januar 2020, in dem der Selbstbefassungsantrag ausführlich behandelt wurde, tatsächlich nur um Aufklärung gegangen, dann hätten sie dies – wie die Kollegin Lehmann auch schon erwähnt hat – schon in der Ausschusssitzung durch Wortmeldung belegen können. Aber nichts dergleichen. Als einzige Fraktion beteiligte sich die AfD nicht an der sich an den Bericht der Sozialministerin anschließenden Diskussion. Ich fasse zusammen: kein Interesse an der Aufklärung im Ausschuss, aber eine Aktuelle Stunde zur gleichen Thematik einreichen. Entschuldigung, aber für mich ist so ein Vorgehen nichts weiter als der Versuch der AfD, auf dem Rücken der Mitarbeiter und Ehrenamtlichen der AWO Aufmerksamkeit in der Presse zu generieren und zugleich noch die Politik in den Skandal mit einzubeziehen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren der AfD, hier geht es um sachliche Aufklärung von Missständen und nicht um politische Instrumentalisierung. Und nun noch einmal zu der von mir zu Beginn geäußerten Aktualität Ihrer Aktuellen Stunde: Eine Aktuelle Stunde einzureichen, deren Thema bereits vorher ausführlich im Ausschuss behandelt wurde und wozu wir als CDU-Fraktion bereits angekündigt haben, nach gegebener Zeit einen weiteren Selbstbefassungsantrag zu stellen, um den Stand der Aufklärung zu erfragen, ist nicht nur dreist, sondern nichts weiter als Populismus.
(Beifall DIE LINKE)
Was wir brauchen – und so war auch der Tenor im Ausschuss –, ist rückhaltlose Aufklärung und maximale Transparenz. Hier ist in erster Linie die AWO selbst gefragt. Sie muss, wie bereits angekündigt, die offensichtlichen Missstände aufklären. Der Schlüssel hierzu liegt in der bedingungslosen Anwendung des schon genannten Governance-Kodex des AWO-Bundesverbands. Diesen anzuwenden hatte die AWO Thüringen bereits im Zuge der Überprüfung infolge einer anonymen Anzeige gegen elf Führungskräfte der AWO Thüringen aus dem Jahr 2016 im Jahr 2017 angekündigt. Hier ist augenscheinlich nichts passiert. Deswegen fordern wir die AWO-Führung auf, strikt ihren Kodex anzuwenden und die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, ganz besonders in zwei Punkten. Erstens im Punkt 2: Der Punkt 2 des Kodexes trägt die Überschrift: „Das duale Führungssystem/Trennung von Führung und Aufsicht“. Ich zitiere: „Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmungsführung ist die Trennung der Funktionen von Führung und Aufsicht der Betriebe und Unternehmen durch das ‚Duale Führungssystem‘.“ Aus unserer Sicht kann deshalb nicht sein, dass in Thüringen die Aufsichtsgremien der AWO vorrangig mit Mitgliedern besetzt werden, die in den Vorstandsstrukturen des Landesverbands eingebunden sind. Hier braucht es Trennung von Führung und Aufsicht wie im Kodex beschrieben. Und Zweitens.
