Olaf Müller
a)Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch einen herzlichen Gruß an die Vertreterinnen des Geburtshauses Erfurt, die heute zu dieser Aktuellen Stunde gekommen sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unsere heutige Aktuelle Stunde hat ein hochaktuelles Thema. Es geht um nicht weniger als den Start ins Leben. Jedes einzelne Kind muss gute Startchancen ins Leben haben. Wir wollen, dass Frauen überall in Thüringen ihre Kinder selbstbestimmt auf die Welt bringen können,
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
unabhängig davon, ob sie sich für eine Klinik, ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt entscheiden, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Dieser Start braucht eine vertrauensvolle Begleitung. Dafür muss in unserer Gesellschaft Raum, Zeit und Geld vorhanden sein.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Geburtshäuser und hebammengeführte Praxen gewährleisten eine gute Hebammenversorgung und sind eine sinnvolle Ergänzung vor Ort. Geburtshäuser können dezentrale und regionale Anlaufstellen sein, stehen für Eins-zu-eins-Betreuung, selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt sowie die Wahlfreiheit des Geburtsorts. Deshalb setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für die Möglichkeit der Betreuung und Begleitung in Geburtshäusern ein, und das schon seit vielen Jahren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Angebote in Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen begleiten die werdenden Eltern durch fachkompetente und individuelle Betreuung, unterstützen die Hebammen in der Verantwortung, stärken die Kompetenz und das Vertrauen der Eltern in die eigenen Entscheidungen. Wir halten diese Alternativen für sehr wichtig und sehen darin eine wertvolle Ergänzung zur Mutterschaftsvorsorge und Schwangerschaftsbetreuung in medizinischen Praxen. Und auf diesem Weg sind wir bei uns in Thüringen gut unterwegs. Im Koalitionsvertrag zwischen den Thüringer Landesverbänden der Parteien Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen steht auf Seite 18 – und mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich –: „Die bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen sowie das Recht auf Wahlfreiheit bei der Geburt sollen durch die Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Einrichtungen über eine verbindliche Richtlinie zur Finanzierung möglich sein.“ Diese Formulierung ist es, die eine Vorreiterrolle Thüringens in Deutschland möglich macht. Die Unterstützung hebammengeführter Praxen und Geburtshäuser durch Landesmittel ist ein Meilenstein. Ja, Geburtshäuser können bei jeder Geburt – Hausgeburt – entsprechend dem Ergänzungsvertrag zum § 134a SGB V eine Betriebskostenpauschale direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Betriebskostenpauschale deckt aber nur die Zeit unmittelbar vor, während und nach der Geburt ab. Sie umfasst damit viele wichtige Leistungen nicht, zum Beispiel die Betreuung außerhalb dieses engen Zeitfensters oder den Kurs- und Beratungsbetrieb sowie alle damit verbundenen Personal-, Raum- und Reinigungskosten, ebenfalls nicht die Kosten für Renovierungen, neue Geräte und/oder Möbel und schon gar nicht die Kosten für Geschäftsleitung, Verwaltung etc. Frauen profitieren davon, wenn deren Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kontinuierlich durch Hebammen betreut werden. Die Versorgung mit Hebammenleistungen gehört zur Grundversorgung der Bevölkerung ebenso wie die Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten. Sie muss wohnortnah erfolgen. Integrierte Lösungen können auch Hebammenstützpunkte im MVZ oder die typischen Geburtshäuser sein. Wir wünschen uns mehr solcher Möglichkeiten: kleine dezentrale Einrichtungen als wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung für Versorgungssicherheit und Gesundheitsprävention in Kommunen und Gemeinden, also auch auf dem Land. Im Landeshaushalt sind für das Jahr 2020 500.000 Euro eingestellt, die für institutionelle Förderung von Geburtshäusern und damit für die Optimierung der gesundheitlichen Vorsorge sorgen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hebammen und Entbindungspfleger haben als Erstversorgerinnen und Erstversorger für Mütter und Kinder eine Schlüsselrolle. Sie sind für die Gesundheit und Unversehrtheit von Mutter und Kind verantwortlich – eine hohe Verantwortung. Aber immer öfter fehlen freiberufliche Hebammen bzw. Entbindungspfleger. Dagegen wollen wir in Thüringen mit der konsequenten Förderung auch von Geburtshäusern und hebammengeführten Einrichtungen angehen als Alternative zur Klinikgeburt und für eine wohnortnahe Versorgung mit Hebammenleistungen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ab diesem Jahr wollen wir die verlässliche Finanzierung auf der Rechtsgrundlage sicherer Vergabekriterien für die eingestellten Fördermittel.
