Henry Worm
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verbindungen zwischen Politik und AWO aufklären, Transparenz schaffen und bisherige Kontrollmechanismen überprüfen – Mögliche Misswirtschaft der AWO Thüringen vorbehaltlos offenlegen!“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Werner das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, zum Antrag der Fraktion der AfD möchte ich für die Landesregierung wie folgt Stellung nehmen: Vorangestellt sei, der AWO Landesverband Thüringen ist einer der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die sich in Thüringen zu einer LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände als Dachverband zusammengeschlossen haben. Weitere Mitglieder der LIGA sind folgende Spitzenverbände: AWO Landesverband Thüringen, Caritasverband, DER PARITÄTISCHE, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen und die Jüdische Landesgemeinde Thüringen. Die LIGA erhält gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Glücksspielgesetz aus den Erträgen der Thüringer Staatslotterie Mittel in Höhe von 3,35 vom Hundert, mindestens 5,35 Millionen Euro, jedoch nicht mehr als 5,87 Millionen Euro jährlich der Spieleinsätze aus den von der Thüringer Staatslotterie veranstalteten Lotterien, mit Ausnahme der Lotterie „Glücksspirale“ und der 10-Euro-Sofortlotterie „Grünes Herz“. Diese Mittel werden durch die Thüringer Staatslotteriegesellschaft unmittelbar an die LIGA ausgereicht und durch die LIGA an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände nach einem internen Verteilerschlüssel weitergegeben. Was nun die von der AfD geforderte Kontrolle der AWO durch das Land Thüringen und die Transparenz der Mittelverwendung betrifft, lassen Sie mich Folgendes feststellen: Soweit die AWO oder die AJS Zuwendungen für Projekte erhalten, unterliegt die Bewilligung von Mitteln durch den Freistaat der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Entsprechend dieser wurden Förderrichtlinien erlassen. Die Personalkosten, die gemäß diesen Richtlinien gefördert werden, beziehen sich auf die Personalkosten der Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen und Projekten. Sie unterliegen dem sogenannten Besserstellungsverbot. Dieses wird vom Zuwendungsgeber entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der entsprechenden Richtlinien geprüft. Gehälter innerhalb der Organisationsstruktur der AJS werden damit nicht finanziert. Und nun – verschiedene Vorredner sind schon darauf eingegangen, schade, dass die AfD den Bericht im Ausschuss nicht zur Kenntnis genommen hat, wo ich sehr ausführlich über entsprechende Kontrollen, Regelungen usw. berichtet habe – lassen Sie mich Ihnen, zumindest ganz kurz, hier noch mal Teile des Berichts darlegen: Die zweckentsprechende Verwendung der nach § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz zugeführten Mittel hat die LIGA gegenüber der Thüringer Staatslotterie bis zum 30. Juni eines Jahres für die im vorausgegangenen Jahr zugeführten Mittel nachzuweisen. Die Thüringer Staatslotterie erlässt dazu weitere Bestimmungen. Sie erstellt auf Basis der Meldungen bis zum 31. Oktober eines Jahres einen Bericht über die Verwendung der Mittel und legt diesen ihrer Aufsichtsbehörde vor. Diese Regelung hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr nach dem Hinweis des Thüringer Rechnungshofs in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Mai 2019 im Thüringer Glücksspielgesetz angepasst. Die Nachweisführung und Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel ist nicht zuletzt durch die Änderung des § 9 Thüringer Glücksspielgesetz zum 1. Januar 2020 umfassend gewährleistet. Darüber hinaus hat die Landesregierung keinerlei Einfluss auf interne Organisationsstrukturen sowie die Wirtschaftsführung der Verbände und deren Kontrollmechanismen. Es obliegt hier dem AWO-Bundesverband bzw. dem Landesverband Thüringen und der AWO AJS gGmbH, über entsprechende Schritte zu entscheiden und diese einzuleiten. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ergänzen, dass die Landesregierung, wie schon gesagt, bereits am vergangenen Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses darüber Auskunft erteilt hat. In der Sitzung wurde der Antrag – Herr König hat es schon gesagt – zunächst abgeschlossen und es wurde vereinbart, dass bei Bedarf eine erneute Berichterstattung im Ausschuss beantragt wird. Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass im Haushalts- und Finanzausschuss ein Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Verwendung der an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege als Dachverband zugewiesenen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 bis 2017 vorgelegt und dann dort im Haushaltsausschuss ganz sicherlich noch mal darüber diskutiert wird. Dies sollte also, denke ich, insofern abgewartet werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
