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29.01.2020 Sitzungen 7/4

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Sehr geehrte Damen und Herren, in der vergangenen Woche, am 23. Januar, erschütterte uns das tragische Schulbusunglück im Wartburgkreis. Zwei junge Menschen verloren ihr Leben, zahlreiche weitere wurden teils schwer verletzt. Unser Mitgefühl gilt den betroffenen Familien, die so großes Leid erfahren mussten. Unser Dank gilt den Rettungskräften und den Seelsorgern für ihren Einsatz und wir hoffen auf schnelle Genesung aller Verletzten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie im Gedenken an die Opfer dieses Unglücks bitten, sich zu einer Schweigeminute zu erheben. – Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Reinhardt Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung hat sich entschuldigt Herr Abgeordneter Herrgott zeitweise – soweit ich weiß, aus einem sehr schönen Anlass. Wir dürfen dazu auch ganz herzlich gratulieren: Herr Abgeordneter Herrgott ist Vater geworden. Glückwunsch! (Beifall im Hause) Ebenfalls hat sich für die heutige Sitzung Herr geschäftsführender Minister Prof. Dr. Hoff entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, einige allgemeine Hinweise aus gegebenem Anlass: Der Ältestenrat hat in seiner 2. Sitzung am 21. Januar 2020 gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung zahlreichen Medienvertreterinnen und Medienvertretern eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 7. Wahlperiode für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt, auf deren Nennung ich mit Ihrem Einverständnis an dieser Stelle verzichten möchte. Im Dezember 2019 wurde Herr Joachim Leibiger vom Landtag zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewählt. Ich habe Herrn Leibiger und seiner Assistenz eine Aufenthaltsgenehmigung im Sitzungssaal im Sinne des § 17 Abs. 6 der Geschäftsordnung erteilt. Ich möchte Sie noch über eine Änderung im Hinblick auf die Sitzordnung hier im Plenarsaal informieren. Die Präsidenten und Beauftragten anderer Verfassungsorgane bzw. Behörden sitzen nun im vorderen Bereich des Plenarsaals in einer Reihe hinter Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung. Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk und der Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen haben für heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung, also gegen 19.00 Uhr, beginnen soll. Wir würden uns sicher über zahlreiches Erscheinen freuen. Damit komme ich nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Der Ältestenrat hat gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung bis auf Weiteres beschlossen, dass grundsätzlich diejenigen Tagesordnungspunkte der anstehenden Plenarsitzungen, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in einfacher Redezeit vorsieht, in gekürzter Redezeit und grundsätzlich diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit verhandelt werden. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag, 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Fraktion der CDU hat den Tagesordnungspunkt 2 dafür angemeldet, die Fraktion der FDP den Tagesordnungspunkt 3, die Fraktion der AfD den Tagesordnungspunkt 9 und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Tagesordnungspunkt 15 benannt. Die Fraktionen Die Linke und der SPD haben darauf verzichtet. Weiterhin sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 18 am Donnerstag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 12 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da bisher kein Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht wurde. Die Fraktionen sind übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 27 am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/171 verteilt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 21 hat die Drucksachennummer 7/188. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD und der CDU zu Tagesordnungspunkt 22 haben die Drucksachennummern 7/172, 7/189 und 7/191. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke zu Tagesordnungspunkt 23 hat die Drucksachennummer 7/173. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke zu Tagesordnungspunkt 24 hat die Drucksachennummer 7/174. Die weiteren Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 25 haben die Drucksachennummern 7/175, 7/192 und 7/201. Die Fraktion der AfD hat keinen Wahlvorschlag eingereicht. Die weiteren Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 26 haben die Drucksachennummern 7/176, 7/193 und 7/202. Die Fraktion der AfD hat keinen Wahlvorschlag eingereicht. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD und der CDU zu Tagesordnungspunkt 27 haben die Drucksachennummern 7/177, 7/190 und 7/194. Zu Tagesordnungspunkt 28, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: 7/130, 7/150, 7/159 – in korrigierter Fassung –, 7/169, 7/170, 7/178, 7/179, 7/180, 7/182, 7/195 und 7/196. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 7 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit zur Tagesordnung. Ich frage: Gibt es zur vorliegenden Tagesordnung weitere Hinweise bzw. gibt es Widerspruch? Dann bitte ich, das jetzt anzuzeigen. Bitte schön, Herr Kowalleck.

Protokoll ↗