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Keller

29.01.2020 Sitzungen 7/4

Dann besteht der Antrag der CDU-Fraktion darin, dass für den Fall, dass der Antrag der CDU-Fraktion, Tagesordnungspunkt 18, durch das Plenum beschlossen wird, nach der abschließenden Prüfung des Justizausschusses die Beschlussempfehlung des Justizausschusses hier für Freitag nach der Fragestunde zusätzlich als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung aufzunehmen ist. Da damit die geschäftsordnungsrechtliche Frist des § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach der die zweite Beratung frühestens am zweiten Werktag nach der elektronischen Bereitstellung der Beschlussempfehlung stattfindet, nicht eingehalten werden könnte, muss der Landtag gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen über eine Fristverkürzung beschließen. Deshalb frage ich: Gibt es Zustimmung zur beantragten Fristverkürzung? Dann bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU und der AfD. Ich frage nach den Gegenstimmen. Ich sehe keine. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Bei einer Mehrheit von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag auf Fristverkürzung beschlossen. Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Herr Blechschmidt, bitte.

Protokoll ↗