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113. Sitzung (WP20)

27.02.2026 · 104 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (15)FDP (12)CDU (11)GRÜNE (10)SSW (5)

Peter Lehnert

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Ich teile Ihnen zunächst mit, dass unsere Landtagspräsidentin Kristina Herbst, die Abgeordneten Hauke Hansen, Manfred Uekermann, Werner Kalinka, Claus Christian Claussen, Anna Langsch und Dr. Bernd Buchholz erkrankt sind. Wegen auswärtiger Verpflichtung sind von der Landesregierung Minister Claus Ruhe Madsen ganztags und Ministerin Professor Dr. Kerstin von der Decken ganztags abwesend. Gemäß § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags haben folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Sitzung verhindert sind: Birte Glißmann ganztags, Marion Schiefer ganztags, Sandra Redmann ganztags und Annabell Krämer ab 12:30 Uhr. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Abgeordneten Dr. Ulrike Täck herzlich zum Geburtstag gratulieren. – Alles Gute für das neue Lebensjahr! Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Das passt ja ganz gut, dass sie direkt neben mir sitzt. Ich hoffe auch, gleich kommen noch die Blumen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir dann den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen, darf ich Ihnen mitteilen, dass ich in Abstimmung mit der Kollegin Eka von Kalben, die gestern den Tagesordnungspunkt 15 geleitet hat, der Abgeordneten Birte Pauls von der SPD eine Rüge erteile für ihre Aussage: „Von einem katholischen Ministerpräsidenten werden die Frauen diesbezüglich wohl auch keine Hilfe erwarten können.“ Das bezieht sich auf eine Aussage über die Glaubenszugehörigkeit unseres Ministerpräsidenten, der auch Abgeordneter ist. Das ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Deswegen erteilen wir der Abgeordneten eine Rüge. Das ist eine ganz spannende Tagesordnung, aber ich darf natürlich nicht vergessen, unsere Besucherinnen und Besucher zu begrüßen: die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein. – Seien Sie uns (Vizepräsident Peter Lehnert) herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich darf noch den Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein begrüßen, Herrn Jan Christian Janßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Zurück zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4057 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat für die antragstellende Fraktion, die FDP-Fraktion, die Kollegin Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Es beinhaltet die Gestaltung und Kontrolle der Haushaltsgesetzgebung. Doch dieses Recht kann ein Parlament nur dann wirksam ausüben, wenn der von der Regierung vorgelegte Haushaltsentwurf von Klarheit und Wahrheit geprägt ist. Was wir aber seit Jahren hier in diesem Land erleben, ist ein Spiel mit verdeckten Karten. Das macht mich – ehrlich gesagt – fassungslos und hat mich vorletzte Woche ein Stück weit wütend gemacht. In diesen angespannten Zeiten, in denen wir um jeden Euro miteinander ringen, in denen die Beamtenversorgung von Ihnen geplündert wird, in denen wir für Tierschutz keinen Euro mehr bereitstellen, in denen die Studenten Verwaltungsgebühren aufbringen müssen und wir auch noch alles über neue Kreditermächtigungen finanzieren – alle diese Entscheidungen wurden von Ihnen immer mit angeblichen Zwängen begründet –, stellen wir jedes Jahr am Jahresende fest, dass der Haushalt erheblich besser dasteht als geplant. Nicht gezogene Kreditermächtigungen wandern dann in Rücklagen, um zukünftige Haushalte zu decken und Puffer zu bilden. Das Spiel beginnt jedes Jahr – jedes Jahr! – von vorne. Ganz klar ist: Wenn sich die Zahlen anders entwickeln als geplant und das Parlament darüber nicht vollständig informiert wird, dann wird uns die Entscheidungskompetenz genommen, die Prioritäten neu zu beschließen. Jedes Jahr haben wir Freie Demokraten Ihnen aufgezeigt, wo Luft im Haushalt ist. Wir haben Ihnen gezeigt: Ausgaben, die nicht veranschlagungsreif sind, Ausgaben, die viel zu hoch angesetzt sind, Einnahmen, die zu niedrig angesetzt werden, obwohl längst absehbar war, dass diese viel, viel höher ausfallen. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Statt faktenbasierter Kalkulation erleben wir in diesem Haus jedes Jahr ein Würfelspiel mit Milliardenbeträgen. Am Ende steht immer wieder das gleiche Ergebnis: Der Haushalt schließt deutlich besser ab als geplant, mal um 500 Millionen, mal um 1 Milliarde Euro. Um der Legendenbildung vorzubeugen, die der Kollege Koch ja über die Medien versucht hat: Ja, es gibt auch konjunkturelle Steuermehreinnahmen, die wir nicht berücksichtigen dürfen; selbstverständlich gibt es die. Aber ich gebe Ihnen einmal die Zahlen – ich glaube, der Kollege Plambeck wird da auch nicht drauf anspringen, denn er hat sich bestimmt sehr intensiv mit den Zahlen auseinandergesetzt, insofern wird er uns das Märchen hier gleich nicht verkaufen –: Um 3,5 Milliarden Euro mehr bessere Haushaltsabschlüsse seit dieser Legislaturperiode. Davon 1,25 Milliarden Euro durch konjunkturelle Steuermehreinnahmen. Herr Kollege Koch, da verbleiben noch über 2,2 Milliarden Euro – 2,2 Milliarden Euro! – in dieser Legislatur. Genau diese Konstanz zeigt: Entweder fehlt der Regierung ein Überblick über die Finanzen, oder sie schafft sich bewusst Spielräume am Parlament vorbei. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich weiß nicht, was schlimmer ist. Ich will Ihnen das an einem konkreten Beispiel zeigen. Im November 2025 haben Sie sich eine Kreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro genehmigen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war die neue Steuerschätzung längst bekannt – auch die Kollegin Raudies hat das mehrfach betont –, eine Steuerschätzung, nach der diese Kreditermächtigung in diesem Umfang nicht einmal mehr hätte genutzt werden dürfen, weil stattdessen Konjunkturkredite zu tilgen waren. Mit anderen Worten: Sie lassen sich Kreditermächtigungen genehmigen, von denen Sie bereits wissen, dass sie gar nicht mehr in Anspruch genommen werden dürfen. (Beifall FDP – Zuruf Tobias Koch [CDU]) (Annabell Krämer) Die Begründung offenbart ein bemerkenswertes Verständnis vom Budgetrecht dieses Hauses. Der Staatssekretär erklärte im Ausschuss, eine Anpassung des Nachtragshaushalts wäre aufwendig und brächte keine neuen Informationen für das Parlament. Die faktische Unmöglichkeit eines Nachtragshaushalts führte übrigens zur Verfassungswidrigkeit Ihres Haushaltes 2023. Nein, genau das Gegenteil ist der Fall: Der Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit verpflichtet Sie, dem Parlament das gesamte staatliche Finanzvolumen offenzulegen. Denn nur so kann das Parlament beurteilen, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen sind, welche Ausgaben tatsächlich notwendig sind und welche Belastungen Sie den Bürgern tatsächlich zumuten. Denn nur so kann das Parlament seine Kontrollfunktion und Entscheidungsfunktion überhaupt erfüllen. Hierzu kommt: Bereits im November 2025 war absehbar, in welcher Größenordnung Mehreinnahmen und Minderausgaben entstehen würden. Ich habe Ihnen das hier sogar vorgerechnet. Dafür wurde ich noch ausgelacht. Ich habe Ihnen das vorgerechnet. Allein die Minderausgaben habe ich Ihnen in Höhe von 400 Millionen Euro aufgezählt. Stattdessen haben Sie sich nur drei Wochen später, quasi zum Jahresabschluss, (Beate Raudies [SPD]: Genau! Genau!) drei Wochen vor Jahresabschluss, eine Rücklagenermächtigung von 250 Millionen Euro genehmigen lassen, anstatt die Kreditermächtigung zu reduzieren. Ich sage Ihnen allen Ernstes: Eine Rücklagenermächtigung beantrage ich doch nur, wenn ich weiß, dass am Jahresende Gelder übrig bleiben. – Tatsächlich, die Rücklage wurde mit 240 Millionen Euro gefüllt, Herr Kollege Koch. Es ist immer das gleiche Prinzip: Kreditermächtigungen werden mittels Rücklagen in die Zukunft verschoben, und zahlen muss es die nächste Generation. (Beifall FDP und SPD) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Haushaltspraxis verschiebt die Entscheidungsmacht vom Parlament in die Regierung. Sie untergräbt das Budgetrecht dieses Hauses. Das ist politisch wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. (Beifall FDP und SPD) Artikel 110 unseres Grundgesetzes: Kommen Sie zurück zu einer ehrlichen Haushaltsplanung! Haushaltsplanung darf kein Blick in den Kaffeesatz sein. Sie darf nicht raten, sie muss rechnen. Binden Sie das Parlament endlich anständig ein. Transparenz ist kein Luxus, sie ist die Grundbasis von parlamentarischer Entscheidung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Ole Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht einfach Schlagworte – sie sind Verfassungsauftrag. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diesen Auftrag nehmen wir ernst. Unsere Finanzministerin und ehemalige Verfassungsrichterin Silke Schneider nimmt diesen Auftrag ernst. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die FDP konstruiert das Bild einer systematischen Fehlplanung. Sie spricht von Über- und Unteransätzen, von struktureller Verzerrung, ja, sogar von einer Aushöhlung des Budgetrechts des Parlaments. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Ja!) Dieses Zerrbild weise ich klar und entschieden zurück. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich halte diesen Antrag für pure Ironie, denn zum Haushalt 2025 wollte die FDP noch 150 Millionen Euro Einnahmen aus einem möglichen Spielbankverkauf einplanen, obwohl es noch gar keine Ausschreibung und keine Etatreife gab. Sich nun hier hinzustellen und über Haushaltswahrheit und ‑klarheit zu sprechen, ist einfach absurd. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])

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Peter Lehnert

Kollege Plambeck, lassen Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Krämer zu? (Zuruf Christopher Vogt [FDP])

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Ich schlage vor, Sie folgen meiner Rede, denn da gibt es noch einiges zu hören. (Zurufe FDP: Oh!) Richtig ist: In den vergangenen Jahren fielen die Haushaltsüberschüsse teilweise besser aus als geplant. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Aber was folgt daraus? (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Folgt daraus eine systematische Täuschung, oder folgt daraus eine solide, vorsichtige und verantwortungsbewusste Haushaltsplanung in Zeiten enormer Unsicherheiten? Ich sage: Das Zweite ist der Fall. Wir alle wissen, in welchem Umfeld wir die letzten Jahre Haushalte aufgestellt haben: Pandemienachwirkungen, Energiepreiskrise, Kriege in Europa, volatile Steuerschätzungen, massive wirtschaftliche Unsicherheiten, Rezession. In einer solchen Lage ist vorsichtige Haushaltsplanung kein Fehler – sie ist Pflicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Es ist haushaltspolitisch seriöser, Risiken konservativ zu kalkulieren, als zu optimistische Annahmen zu treffen, so wie die FDP mit ihren 150 Millionen Euro. (Annabell Krämer [FDP]: Auch drei Wochen vor Haushaltsende?) Die FDP kritisiert Vorsorgen und Puffer. Was ist die Alternative? Ein Haushalt ohne Sicherheitsreserven? Ein Haushalt, der bei der ersten konjunkturellen Eintrübung ins Wanken gerät? (Zurufe Annabell Krämer [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Ein Haushalt, der jede unvorhersehbare Belastung sofort mit neuen Krediten beantwortet? Natürlich wird mit Nachtragshaushalten nachgesteuert. Da ist das Finanzministerium immer sehr, sehr schnell dabei, und das ist auch gut so. (Lachen Annabell Krämer [FDP]) Gerade in einem kreditfinanzierten Haushalt ist es verantwortungsvoll, Risiken abzufedern. Dabei sage ich deutlich – das haben wir zum Schluss auch gezeigt –, dass wir nur Kredite aufnehmen, die zwingend erforderlich sind und keinen Cent mehr. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) Besonders absurd ist der Vorwurf, das Budgetrecht des Landtags werde untergraben. Das Budgetrecht wird hier im Parlament ausgeübt. Wir beschließen den Haushalt, wir beschließen Kreditermächtigungen, wir kontrollieren den Vollzug im Finanzausschuss. (Beate Raudies [SPD]: Na ja, wir nicht? Das machen Annabell Krämer und ich!) Zu unterstellen, die Landesregierung verschiebe systematisch Entscheidungsmacht am Parlament vorbei, ist einfach nur eine politische Zuspitzung, die – ganz ehrlich? – der Realität nicht gerecht wird. Sie ist auch schlichtweg falsch. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Hier werden Haushaltsüberschüsse kritisiert, wenn Haushaltsabschlüsse besser ausfallen als geplant. (Annabell Krämer [FDP]: Böse Verfassungsregeln!) Das hatten wir regelmäßig auch zu Jamaikazeiten. (Beate Raudies [SPD]: Da war es auch nicht besser!) Das stärkt im Übrigen unsere Handlungsfähigkeit und unsere Vorsorgen und schwächt sie nicht, und das ist auch gut so. (Annabell Krämer [FDP]: Auch Haushaltsüberschüsse, Kollege!) Haushaltsvollzug ist kein statistisches Konstrukt – es verlangt Reaktionsfähigkeit innerhalb der vom Parlament gesetzten Leitplanken, und das nutzen die Landesregierung und das Finanzministerium; das ist auch richtig so. Wenn jede operative Rücklagenbildung erneut parlamentarisch beschlossen werden müsste, dann würden wir den Vollzug verlangsamen, und das ist kein Mehrwert an Transparenz, ganz im Gegenteil. Die Finanzministerin und ihr Staatssekretär berichten regelmäßig im Finanzausschuss; wir sind also gut informiert. Haushaltswahrheit bedeutet nicht, punktgenau jede konjunkturelle Entwicklung vorherzusagen. Haushaltsklarheit bedeutet nicht, auf Vorsorge zu verzichten. Wahrheit und Klarheit bedeuten realistische Planung, verantwortungsvolle Risikovorsorge, transparente Berichterstattung sowie parlamentarische Kontrolle – und all das findet statt. (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbstverständlich muss Haushaltsplanung kontinuierlich verbessert und Prognoseinstrumente müssen weiterentwickelt werden. Ich nenne mal das Beispiel der Pensionslasten und Pensionsvorsorgen, die in einem großen Aufwand neu berechnet worden sind und dadurch den Haushalt besser steuern. Das ist genau der richtige Weg, bei dem das Finanzministerium gute Arbeit geleistet hat. Wir stehen für solide, vorsichtige, verantwortungsvolle Finanzpolitik. Wir stehen zum Budgetrecht dieses Hauses, und wir lehnen einen Antrag ab, der – glaube ich – darauf abzielt, politische Schlagzeilen zu produzieren, aber keine sachlich notwendige Korrektur darstellt. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ich möchte zum Schluss unsere ehemalige Finanzministerin Monika Heinold zitieren, die immer gesagt hat: Das Land plant mit Netz und doppeltem Boden. – Das ist solide und richtig, und das machen wir weiterhin so. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Haushaltsdisziplin bedeutet Stabilität, Verlässlichkeit und Augenmaß. Dafür stehen wir als CDUFraktion – anders als die FDP-Fraktion, die mit diesem Antrag im Glashaus sitzt. (Unruhe)

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Peter Lehnert

Kollege Plambeck, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mich lässt der Antrag der FDP etwas ratlos zurück, denn es wird etwas skandalisiert, was überhaupt kein Skandal ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe Annabell Krämer [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Schauen wir uns die Zahlen einmal an: Nach den in dieser Woche vom Finanzministerium vorgelegten Zahlen zum vorläufigen Jahresabschluss stiegen die bereinigten Ausgaben gegenüber dem Soll 2025 – sprich: dem verabschiedeten Haushalt – um 130 Millionen Euro. Dem Vorwurf der Opposition, hier sei nicht seriös geplant und durch unrealistische Planung sei ein Finanzpolster eingebaut worden, kann ich daher nicht nachvollziehen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Noch ist es ein Vorwurf der FDP!) Demgegenüber steigen die Einnahmen um 1,1 Milliarden Euro im Wesentlichen durch erhöhte Steuereinnahmen. (Unruhe) Das heißt, der positive Haushaltsabschluss beruht vor allem auf einer positiven Entwicklung bei den Steuern. Ja, mit erhöhten Steuereinnahmen war nach der Steuerschätzung im Oktober 2025 zu rechnen. Aber was heißt das? Steuereinnahmen werden vom Arbeitskreis Steuerschätzung – einem Experten- und Expertinnengremium auf Bundesebene – errechnet und dann auf die einzelnen Bundesländer heruntergebrochen. Dies ist Grundlage für die Haushaltsaufstellung des Landes. Jetzt stellt sich die Frage: Können Steuermehreinnahmen für zusätzliche Ausgaben verwendet werden? Die Antwort lautet: nein. (Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Das Land muss die Steuermehreinnahmen gegenüber dem Soll aufgrund Artikel 68 Absatz 2 der Landesverfassung für den Ausgleich des Konjunkturausgleichskontos verwenden. (Tobias Koch [CDU]: Genau!)

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Peter Lehnert

Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Das ist nett, danke. – Herr Kollege, ich fand es schade – ich weiß nicht, ob Sie im Raum waren, als ich gesprochen habe –, weil Sie jetzt genau die Dinge erzählen, die ich gesagt habe. Ja, konjunkturelle Steuermehreinnahmen rechne ich nicht mit rein; das habe ich bewusst ge- (Oliver Brandt) macht. Noch mal: 3,471 Milliarden Euro Verbesserung des Ergebnisses in dieser Legislatur über die Jahre, (Tobias Koch [CDU]: Wir sprechen vom Haushalt 2025!) davon 1,253 Milliarden Euro konjunkturelle Steuermehreinnahmen. Das heißt: im Durchschnitt pro Jahr eine halbe Milliarde Euro besser als antizipiert. Ich kann Ihnen das auch genau für dieses Jahr sagen; ich habe die Zahlen hier. Bereinigte Minderausgaben: 270 Millionen Euro, bereits verbuchte Rücklagenzuführung, das heißt Kreditpuffer für Personalaufwendung: 240 Millionen Euro. Demgegenüber haben wir bereinigte Mehreinnahmen in Höhe von 555 Millionen Euro. Ich sage Ihnen: Richtig, Sie haben davon Steuermehreinnahmen in Höhe von 475 Millionen Euro. Das macht eine Ergebnisverbesserung von 825 Millionen Euro, und plus 240 Millionen Euro für Rücklagenzuführung sind wir also bei über 1 Milliarde Euro. Zieht man davon die Steuermehreinnahmen ab, sind wir wieder bei der halben Milliarde Euro, Herr Kollege.

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Peter Lehnert

Kollegin Krämer, das ist, glaube ich, jetzt angekommen, und wir sind da sehr großzügig in der Redezeit gewesen, weil es normalerweise maximal eine Minute sein soll. Jetzt darf der Kollege Brandt antworten.

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Oliver Brandt GRÜNE

Ich weiß jetzt, ehrlich gesagt, nicht, worauf ich antworten soll, (Annabell Krämer [FDP]: Das war mir klar!) denn es wurde keine Frage gestellt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christopher Vogt [FDP]: Das ist genau das Problem, dass die Koalitionsfraktionen das nicht blicken! – Annabell Krämer [FDP]: Sie verstehen es nicht!)

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Peter Lehnert

Kollege Brandt, darf ich noch mal kurz unterbrechen? Ich frage ja bewusst immer, ob eine Frage gestellt oder ob eine Bemerkung gemacht werden soll. Es ist natürlich schwierig, auf Bemerkungen, weil es keine direkte Frage ist, zu antworten. Deswegen steht es jedem Abgeordneten frei, das zu tun oder nicht zu tun, und es steht uns nicht zu, das zu bewerten. – So, Kollege Brandt, jetzt dürfen Sie weiterreden.

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Oliver Brandt GRÜNE

Ich habe das zur Kenntnis genommen und fahre in meiner Rede fort. (Annabell Krämer [FDP]: Zahlen, Daten, Fakten!) – Also, ich fahre fort. – Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Steuermehreinnahmen zur Zurückführung des Konjunkturkontos genutzt werden mussten, denn in den Vorjahren hat das Land aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage die entsprechenden Verschuldungsmöglichkeiten genutzt. Das Land hatte daher überhaupt keine andere Option zur Nutzung dieser Mehreinnahmen. Eine Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober im Nachtragshaushalt hätte auch nicht zu mehr Haushaltsklarheit geführt; denn die Mehreinnahmen hätten nicht mehr Handlungsspielraum bedeutet, weil diese direkt in die Tilgung von Konjunkturkrediten gehen müssen. Wenn dann aber die Fraktionsvorsitzende der SPD, Frau Midyatli, im Hamburger Abendblatt mit der Aussage zitiert wird, die Steuermehreinnahmen hätten beispielsweise im Bildungsbereich oder für bezahlten Wohnraum eingesetzt werden können, dann entspricht das schlichtweg nicht den Tatsachen. Im Übrigen sind positive Abweichungen von beschlossenen Haushalten keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Auch frühere Regierungen haben ähnliche Haushaltsüberschüsse erzielt, zum Beispiel 2016 in der Küstenkoalition: 835 Millionen Euro mehr als geplant, oder 2018 in der Jamaikakoalition: 360 Millionen Euro über Plan. Diesen Jahresabschluss hat Frau Krämer damals in einer Pressemitteilung als kluge und zurückhaltende Haushaltspolitik von Jamaika bezeichnet. So ändern sich die Zeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

In diesem Haushalt hatten Sie eine Streichung von 200 Lehrer_innenstellen vorgesehen, die Sie jetzt zurücknehmen. Wie finanzieren Sie denn diese Zurücknahme, aus welchen Mitteln? – Also, ich habe das noch nicht errechnen lassen. Das wird ja auch die Landesregierung tun. Aber ich gehe davon aus, 200 zusätzliche Lehrerstellen werden mit fünf Zwölfteln angerechnet, da die Stellen zum neuen Schuljahr geschaffen werden. (Beate Raudies [SPD]: Mit 50.000 Euro pro Stelle!) – Genau. Frau Raudies rechnet es vor. (Zuruf: Dann sind es nur noch 100!) Das ist vermutlich eine Summe im einstelligen Millionenbereich. Ich gehe davon aus, dass wir das durch einen Nachtragshaushalt abbilden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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Peter Lehnert

Kollege Brandt, erlauben Sie noch eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ich finde es schon deshalb interessant, wenn Sie das jetzt als Rauschen bezeichnen, weil das in der Haushaltsdebatte eigentlich haushaltsmäßig unbedingt notwendig war. Insofern finde ich den Teil schon mal spannend. Aber könnte es sein, das war ja die Begründung, dass Sie das aus den Mehreinnahmen finanzieren, oder machen Sie es tatsächlich nur, weil Sie Angst vor dem Thema haben? Denn Sie haben gesagt, aus den Mehreinnahmen kann man dann doch keine Bildung finanzieren. Das beißt sich logisch. (Christopher Vogt [FDP]: Sie haben vor neun Wochen die Lehrerstellen gestrichen, die jetzt auf einmal wieder da sind!) – Ich weiß jetzt nicht, auf wen ich hier antworten soll.

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Peter Lehnert

Genau, das ist auch etwas schwierig.

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Oliver Brandt GRÜNE

Also, ich weiß jetzt nicht, worauf Ihre Frage genau abzielt; ich habe bereits erwähnt, dass die Steuermehreinnahmen zunächst mal dem Konjunkturkonto dienen. Wenn die Mehreinnahmen das Konjunkturkonto ausgeglichen haben, dann können mögliche Mehreinnahmen für Haushaltsausgaben verwendet werden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aber Sie haben es doch schon – –)

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Dolgner, Sie haben jetzt nicht das Wort. – Ich darf den Kollegen Brandt fragen, ob er eine Zwischenfrage der Kollegin Krämer zulässt.

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Annabell Krämer FDP

2018, ich erinnere mich, das waren wirklich noch gute Jamaikazeiten. Und ich weiß, ich habe diesen Haushalt gefeiert. Wissen Sie auch, warum? Ich erinnere mich nämlich noch, Haushaltsüberschüsse – Überschüsse, nichts Kreditfinanziertes – verwenden wir zur Zuführung zu IMPULS oder zur Kredittilgung. Das war ein großartiger Abschluss. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie machen kreditfinanzierte Rücklagenbildung und transferieren Schuldenermächtigungen in die Zukunft. Das ist ein Unterschied. Sie dürfen bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. (Christopher Vogt [FDP]: Sie machen Schulden! – Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) – Es ist richtig, dass das ein Unterschied ist. Der Unterschied ist auch, dass im letzten Jahr die Schuldenbremse geändert wurde und das Land eine zusätzliche Kreditmöglichkeit hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Annabell Krämer [FDP]: Die Sie aber nicht ziehen!)

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Peter Lehnert

Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Midyatli?

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Serpil Midyatli SPD

Das ist eher ein Statement. Ich halte einmal fest – Sie haben mich ja zitiert –, wenn ich mehr Geld für die Bildung fordere, dann ist das sozusagen falsch. Wenn Sie jetzt aber – wir werden den Nachtragshaushalt von Ihnen spätestens im März bekommen – mehr Geld in Bildung investieren, dann ist das sozusagen richtig. Ich stelle fest, ich führe schon mal 1:0. Die Mittel für mehr Wohnraummittel werde ich wahrscheinlich im Laufe des Jahres auch noch bekommen. – Meine Aussage bezog sich darauf, dass Sie laut Artikel im Hamburger Abendblatt gesagt haben, dass die Mehreinnahmen 2025 für Bildung und für sozialen Wohnungsbau verwendet werden könnten, und das ist schlichtweg nicht zulässig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – „Steuermehreinnahmen“ steht da drin. – Ich habe es gesagt: Auch in Schleswig-Holstein gab es in der Vergangenheit Überschüsse. Dass nicht alle in einem Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben ausgeschöpft werden müssen, sondern ein gewisser sogenannter Bodensatz verbleiben darf, hat dem Grunde nach zuletzt auch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 30. Juni 2025 bestätigt. Vielleicht noch ein paar Sätze zur Verwendung der Minderausgaben. Rücklagenbildung ist ein wichtiges und zulässiges Instrument, um überjährige Herausforderungen zu bewältigen, so wie aktuell die notwendigen Anpassungen bei der Besoldung. Dass dafür 240 Millionen Euro über einen Nachtrag gesichert werden, halte ich für folgerichtig, weil die Anpassungen rückwirkend für das Jahr 2025 vorgenommen werden müssen. (Annabell Krämer [FDP]: Nicht über Schulden!) Auch für andere Rücklagen gibt es gute Gründe, die das Finanzministerium angekündigt hat, im Finanzausschuss weiter zu erläutern. Das sind insbesondere rechtliche Verpflichtungen, Bau- oder Beschaffungsverzögerungen und das Anliegen, Bundes- oder EU-Fördermittel nicht verfallen zu lassen. Im Ergebnis fließen jedes Jahr viele Rücklagen ab, neue werden gebildet. 2025 wurden per saldo die Rücklagen um ganze 33 Millionen Euro erhöht. Fazit: Der Antrag der FDP ist unbegründet, wir werden ihn daher ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an Monika Heinold und das Eichhörnchen? (Zurufe: Ja!) Sie wissen schon, das Eichhörnchen, das putzige Tierchen, das in guten Zeiten Vorräte anlegt, um sie in schlechten Zeiten zu nutzen. Deswegen wurde Monika Heinold manchmal auch als Eichhörnchen bezeichnet. Die Aussage, die der Kollege Plambeck vorhin gerade richtig zitiert hat, mit dem Netz und dem doppelten Boden, stammt von ihr. Mein Kritikpunkt nach langer Oppositionsarbeit im Finanzausschuss – da bin ich der Kollegin Krämer ein bisschen voraus – ist: Manchmal hat das Eichhörnchen vergessen, uns zu erzählen, wo es die Nüsse versteckt hat – um im Bild zu bleiben. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Das passiert ja auch den echten Eichhörnchen, wenn ich sehe, was ich immer als Haselsträucher aus dem Boden ziehe. Ich habe gesagt, ich darf den Landeshaushalt schon länger aus der Opposition begleiten. Ich stimme der Kollegin Krämer zumindest in dem einen – oder nicht nur in dem einen – Punkt zu: Die Ausgaben sind oft sehr großzügig und die Einnahmen immer sehr sparsam geschätzt. Würden wir nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung verfahren, dann wäre das total richtig. Alle, die sich mit kaufmännischer Buchführung auskennen, wissen, was ich meine. Aber wir sind beim Landeshaushalt, und für den Landeshaushalt gelten Haushaltsgrundsätze, zum Beispiel Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Das sind grundlegende Regeln, nach denen staatliche Haushalte geplant, beschlossen, ausgeführt und kontrolliert werden. Sie machen nämlich die öffentlichen Finanzen transparent und nachvollziehbar, nicht nur für uns im Parlament, sondern auch für die Menschen da draußen vor unserem Glaskasten. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Beate Raudies) Sie bilden damit das Fundament für die demokratische Kontrolle. Diese Grundsätze sind sogar verbindlich gesetzlich normiert in der Landeshaushaltsordnung, im Haushaltsgrundsätzegesetz, und deswegen haben wir sie einzuhalten. Haushaltswahrheit verlangt realistische, nachvollziehbare und schlüssige Ansätze für Einnahmen und Ausgaben; Haushaltswahrheit bedeutet – das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach geurteilt – die Pflicht zur Schätzgenauigkeit. Es wird jetzt ein bisschen technisch, aber ich versuche, es zu erklären. Das Verfassungsgericht hat dazu geurteilt, dass diese Pflicht durch bewusst falsche Etatansätze verletzt wird, aber auch – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – durch „,gegriffene’ Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeit besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen“. Das ist sehr technisch, und es heißt: Wenn der Zweifel am Ansatz zu groß ist, dann darf zumindest hinterfragt werden, ob das der Haushaltswahrheit entspricht. Ob das bei unseren Haushaltsansätzen immer so der Fall war, daran habe ich doch meine Zweifel. Ein Beispiel hat der Kollege Dolgner eben gebracht. Vor fünf Wochen, sechs Wochen Haushalt für 26: 200 Lehrerstellen müssen wir sparen. Alles weg. Jetzt Nachtragshaushalt: Über 4 Millionen Euro sind plötzlich da, um die Lehrerstellen doch nicht zu streichen. Ich schaue mir jedes Jahr die Verwaltungseinnahmen an – Gebühren, Bußgelder –, und ich frage nach der Kalkulationsgrundlage. Die Verwaltung sagt regelmäßig: im Durchschnitt des langjährigen Mittels. – Sie sagt mir schon mal nicht, ob fünf, zehn oder vielleicht 20 Jahre das Mittel sind, denn im Ergebnis liegen die Einnahmen dann immer regelmäßig über dem Ansatz. Zumindest da habe ich doch schon meine Zweifel, wie es mit der Schätzgenauigkeit aussieht. Wenn ich mir zum Beispiel einige Titel im Haushalt des Energieministeriums, an dem wir im letzten Haushalt viel Freude hatten, angucke und (Christian Dirschauer [SSW]: Oh ja!) bei denen nicht einmal auf Nachfrage erläutert werden kann, wozu das Geld benötigt wird, dann habe ich da aber richtig tiefe Zweifel an der Haushaltswahrheit. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Gleichzeitig werden immer mehr globale Minderausgaben und Mindereinnahmen veranschlagt, um den Haushalt wenigstens zum Schein auszugleichen. Bei uns hieß das dann auch in Jamaika schon immer gerne Vorsorge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns in den letzten Jahren als Haushaltsführung verkauft wurde, war vielleicht nicht immer das, was das Verfassungsgericht meint, wenn es von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit redet. Ich finde, wir müssen uns im Finanzausschuss mal wieder ehrlich machen und unsere Aufgaben als Finanzpolitiker_innen ernst nehmen. Das gilt insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, denn für eine Regierung, die schon mal vor dem Verfassungsgericht eine Klatsche kassiert hat, nehmen Sie hier den Mund ganz schön voll, Kollege Plambeck. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es ist vielleicht nicht Ihre Aufgabe, die Regierung zu kritisieren, aber es ist schon Ihre Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren – nämlich als Parlamentarier. Wir haben da eine andere Rolle. Eine solche Haushaltspraxis, wie wir sie immer wieder erleben, beschädigt das Vertrauen in die Zahlen, in die Verfahren und in die politische Aufrichtigkeit. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sind keine technischen Details, sondern die Grundlage demokratischer Finanzpolitik. Wer diese systematisch unterläuft, regiert bewusst an der parlamentarischen Kontrolle vorbei. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Fast auf den Tag genau vor drei Jahren stand mein immer noch hochgeschätzter ehemaliger SSW-Kollege Lars Harms an dieser Stelle und analysierte den vorläufigen Haushaltsabschluss 2022. Er sprach damals von einem global schwierigen Jahr, von Verständnis für die Notkredite, aber auch von einer inzwischen bittersüßen Tradition der Finanzministerin über die vergangenen Jahre, uns zunächst ein sehr düsteres Bild der finanziellen Lage zu malen, um dann schließlich doch unerwartete (Christian Dirschauer) Steuermehreinnahmen und Überschüsse in hohen dreistelligen Millionenhöhen aus dem Hut zu zaubern. Das war Lars Harms vor drei Jahren. Wenn wir nun heute, drei Jahre später, über den Antrag der FDP zur Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit diskutieren, dann muss ich feststellen: Das Thema hat offensichtlich an Aktualität noch nichts eingebüßt, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ja, Schleswig-Holstein ist ein Haushaltskonsolidierungsland. Wir spüren noch immer die Nachwirkungen der Pandemie, die Lasten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und eine Schuldenbremse, die ein bisschen mehr Spielraum, uns aber weiterhin wenig Luft zum Atmen lässt. Niemand verkennt an dieser Stelle, dass die finanzielle Lage ernst ist. Genau deshalb sind Ehrlichkeit und Transparenz ein so fundamentales Gut, das wir in diesem Hohen Hause haben. Seit August 2024 sind Sie, Frau Finanzministerin, in Ihrem Amt. Es sei gesagt, dass ich die Zusammenkünfte von Finanzministerium und Finanzausschuss als stets freundlich, als gut vorbereitet und eigentlich immer als sehr vertrauensvoll empfinde. Dafür an alle einen herzlichen Dank! (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Gleichzeitig muss ich jedoch konstatieren, dass auch Sie jene Tradition Ihrer Amtsvorgängerin fortführen. Zwischen dem Haushaltsentwurf, wie wir ihn in den Haushaltsberatungen bearbeiten, und dem tatsächlichen Abschluss lagen auch in den vergangenen Jahren teilweise fast Welten, meine Damen und Herren. Zu verantwortungsvoller Politik gehört, dass man seinen Haushalt realistisch plant. Regelmäßig fragt die Opposition im Rahmen der Haushaltsberatungen Haushaltsansätze, Personalansätze und erwartete Steuereinnahmetitel ab. Regelmäßig diskutieren wir, welche Ansätze womöglich zu hoch beziehungsweise zu niedrig angesetzt sind; einige davon werden bereits seit Jahren an der Realität vorbei geplant und einfach fortgeschrieben. Das kann so nicht weitergehen, denn diese, ich sage einmal, wiederholte Diskrepanz untergräbt die parlamentarische Kontrolle. Das muss man ganz klar feststellen. Wenn das Budgetrecht des Landtages gewahrt bleiben soll, dann brauchen wir Zahlen, auf die wir uns in den Beratungen verlassen können, und keine übervorsorglichen Pufferhaushalte. (Beifall SSW, SPD und FDP) Diese führen nämlich nur zu Folgendem: Änderungsanträge der Opposition werden als unrealistisch weggebügelt, während die Landesregierung später medienwirksame Überschussmeldungen veröffentlichen kann. Das kann nicht im Sinne eines fairen parlamentarischen Miteinanders bei den Haushaltsaufstellungen sein, meine Damen und Herren. Daher sage ich in Richtung der FDP: Ja, der Antrag ist berechtigt. Der Begründungstext stellt außerdem zutreffend dar, wo diese gewaltigen Klüfte herrühren, auch wenn ich das an der einen oder anderen Stelle vielleicht anders formuliert hätte. Aber, meine Damen und Herren – ich sage das rein präventiv, denn dieses „aber“ ist für den SSW entscheidend –, Haushaltsklarheit darf auch kein Trojanisches Pferd sein. Wir haben eine sehr feine Antenne dafür, wenn Begriffe wie Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit womöglich als Codewörter für die Forderung nach dem Rotstift benutzt werden. Lassen Sie mich daher eines unmissverständlich klarstellen: Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit können für den SSW – ich glaube, das gilt auch für die anderen Oppositionsparteien – niemals gleichbedeutend mit einem Kahlschlag bei den Schwächsten unserer Gesellschaft sein. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine realistische Abbildung der Finanzen ist das Ziel. Sie darf aber nicht als Vorwand dienen, um künftige Haushalte insgesamt so auszugestalten, dass sie sozial kälter ausfallen. Kürzungen – das hören Sie von uns auch immer in den Hausberatungen – insbesondere in den Bereichen Minderheitenpolitik, Soziales, Sport und Kultur sind auch künftig mit dem SSW nicht zu machen, meine Damen und Herren. Fast auf den Tag genau drei Jahre nach der Rede von Lars Harms auch noch einmal von meiner Seite aus folgende Bitte an die Landesregierung: Stellen Sie uns bei den nächsten Haushaltsberatungen einen realistischen Haushaltsentwurf vor. Wir haben durchaus Verständnis für einige schwierig zu kalkulierende Haushaltstitel und größere Posten. Aber solch große Diskrepanzen zwischen Entwurf und Abschluss, wie wir sie erlebt haben, sind tatsächlich nicht länger hinnehmbar, meine Damen und Herren. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir brauchen Zahlen, mit denen wir alle gemeinsam ehrlich, transparent und realistisch weiterarbeiten können, damit wir die echten Probleme und Prioritäten im Land für die Menschen angehen können. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Werte Kollegen von der Koalition! Nach drei verfassungswidrigen Haushalten hätte ich hier ein bisschen mehr Demut erwartet. (Beifall FDP und SSW) 2023: Verfassungswidrig wegen fehlendem Nachtragshaushalt. 2024: Bestätigt vom Landesverfassungsgericht. 2025: Der Entwurf verfassungswidrig, den Sie dann unterjährig mit Hilfe des Fallens der Schuldenbremse im Bund geheilt haben. Ich hätte wirklich ein bisschen mehr Demut erwartet. Ich glaube, wir müssen eines einmal klarstellen: Man kann Schätzfehler haben. Wenn wir den Haushalt aufstellen, ist bis zum Vollzug offenbar ein ganzes Jahr dazwischen. Da kann viel passieren, das werfe ich nicht vor. Was ich vorwerfe, ist, dass wir unter Krokodilstränen jedes Jahr im November oder sogar noch im Dezember, kurz bevor die Bücher zugeklappt werden, die gesamten Kreditermächtigungen hier im Haushalt beschließen. Da können Sie mir nichts erzählen. Der Landesregierung ist bekannt, dass der Haushalt besser ausfällt. Denn sonst hätten wir ja im Dezember nicht schon die Rücklagenermächtigung beschlossen. Das ist es, was ich vorwerfe. Teilweise drei oder vier Wochen vor Schließen der Bücher beschließen wir hier Kredite bis in Milliardenhöhe, wissend, dass die gar nicht in Anspruch genommen werden müssten und über Rücklagenbildung in Folgejahre gerettet werden. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Doch, Herr Kollege Koch, da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln. (Tobias Koch [CDU]: Nein!) Wenn Sie sagen, da wird kein Cent des Kredits mehr ausgegeben, als es sein muss – natürlich ist es so. Die Rücklagenermächtigung, die wir jetzt für das Personal haben, wird doch in 2026 aus der Kreditermächtigung 2025 bezahlt. Ja, natürlich wird es das. Herr Kollege Koch, da müssen Sie sich ein bisschen mit dem Haushaltsrecht auseinandersetzen. Also ganz ehrlich, diese Puffer, die dort gebildet werden, das geht überhaupt nicht. Noch eins – das kam hier noch gar nicht zur Sprache. – Nein, Sie können gerne lachen. Wir haben radikale Kürzungen in der Bildung vorgenommen, und Sie haben den Menschen draußen erzählt, das sei absolut erforderlich, weil es nicht finanzierbar war, aber jetzt haben Sie Haushaltsüberschüsse, und das geht nicht. Jetzt versuchen Sie, den Turnaround hinzukriegen. Mehr halbherzig, aber immerhin. Das hätte alles nicht sein müssen, wenn Sie das ein bisschen solider gemacht hätten. Aber warum machen Sie das denn mit den hohen Haushaltsansätzen? – Ja, natürlich, Sie brauchen ja eine Message im Land Anfang des Jahres. Was mache ich dann? – Ich will meine Investitionsquote natürlich künstlich aufblähen. Und natürlich setze ich dann die Ausgaben höher an, als ich sie brauche. Darauf kam ich gerade erst, als Minister Schrödter gerade aufstand. Ich dachte: Mensch, genau, Digitalisierungsminister, das ist doch das übliche Spiel. Übrigens bis zur Perfektion betrieben – Chapeau. Man bildet Rücklagen zum Jahresende, zieht sie mit dem nächsten Jahr. Die Investitionsquote steigt, Mittel werden nicht benötigt und somit wieder in die Rücklage überführt und am Anfang des Jahres wieder veranschlagt. (Christopher Vogt [FDP]: Immerhin das läuft!) – Das klappt bombe. Ich bin auf Ihre Rücklagenbildung für das Haushaltsjahr 2025 gespannt. (Serpil Midyatli [SPD]: Mit Digitalisierung haben Sie es jetzt!) Wenn die Sache nicht so ernst wäre, werte Kollegen. Ganz ehrlich, das geht nicht. Sie können das den Menschen nicht länger vormachen. Sie haben kein Geld mehr für Tierschutz. Sie sparen bei der Bildung, nur um sich künstlich mit Ihren Investitionsquoten schönzurechnen und sich zum Jahresende für das Wahljahr 2027 Puffer zu schaffen. Damit ist Schluss. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte über die Haushaltswahrheit und Klarheit und die im Antrag der FDPFraktion aufgeworfenen Fragen sind für mich als Finanzministerin – ich bin hier ja auch adressiert – von fundamentaler Bedeutung. Es wird behauptet, dass die Landesregierung nicht mit den richtigen Zahlen arbeite und eine ungenaue Haushaltsplanung betreibe. Aber ich möchte an dieser Stelle unmissverständlich klarstellen, dass sich die Landesregierung Schleswig-Holsteins strikt an das Haushaltsgrundsätzegesetz hält. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das heißt, der Haushalt wird nach den dort aufgestellten Grundsätzen aufgestellt und bewirtschaftet, und am Ende erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses genau nach diesen gesetzlichen Grundsätzen. Der Haushaltsplan ist eine sorgfältige Prognose, in der wir die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr planen. Es ist die Grundlage für die Ressorts, um ihre Ausgaben zu definieren und die finanziellen Mittel sinnvoll einzusetzen. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD]) – Ich würde gerne einfach fortsetzen. Wenn hinterher noch Fragen sind, gerne, Frau Abgeordnete. Nach intensiver Beratung im Finanzausschuss wird der Entwurf dann vom Parlament beschlossen. Der Haushaltsplan ist eine Ermächtigung, Mittel auszugeben, jedoch keine Verpflichtung. Es ist völlig normal, und das ist ja hier auch schon angesprochen worden, dass es im Laufe eines Jahres zu Abweichungen vom Haushaltsplan kommen kann. Bei einem Haushalt von 18 Milliarden Euro reden wir nicht über kleine Summen. Natürlich sind da Abweichungen auch in einer größeren Größenordnung durchaus denkbar und normal – und das nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern für alle Länder, für den Bund. Es ist ausdrücklich gesagt keine Unregelmäßigkeit, sondern Bestandteil der Haushaltsführung, dass ein sogenannter Bodensatz verbleibt. „Bodensatz“ ist der Begriff, der in der Rechtsprechung verwendet wird, weil erfahrungsgemäß nicht alle Mittel abgerufen werden können. Unabhängig davon ist es manchmal erforderlich, vorsorglich finanzielle Mittel einzuplanen, manchmal auch erst im Laufe eines Haushaltsjahres, wenn zusätzliche Belastungen zu erwarten sind, deren genaue Höhe noch nicht feststehen. Diese Vorsorgen sind im Landeshaushalt natürlich explizit auszuweisen und von Ihnen hier im Parlament zu beschließen, und genau das ist mit den Nachträgen 2025 erfolgt. Die Nachträge hatten nicht das Ziel, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 punktgenau vorherzusagen. Sie waren eine Reaktion, und das wissen Sie ja selbst auch – ich mache es kurz – auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Notkredit 2024, auf die Notwendigkeit, die globale Minderausgabe aufzulösen und auf erforderliche Nachfinanzierungen, die wir vorher so nicht erwartet haben, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und als Folge der für alle Länder und den Bund unerwarteten Alimentationsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Nachträge waren daher unvorhergesehen, aber notwendige Anpassungen des Haushalts aufgrund veränderter Bedarfe. Meine Damen und Herren, soweit möglich hat die Landesregierung bei diesen Gelegenheiten, bei den Nachträgen auch schon Minderbedarfe und Mehreinnahmen berücksichtigt. Ich sage „soweit möglich“, denn auch da haben wir ja Vorgaben durch das Haushaltsrecht. Möglich ist es nur dann, wenn wir wirklich belastbare, seriöse Prognosen und eine hohe Wahrscheinlichkeit haben. Dann können wir Minderbedarfe oder Mehreinnahmen einplanen. Dass sich zum Jahresende 2025 ein deutlich positiver Haushaltsabschluss ergeben würde, war in der konkreten Höhe hingegen zum Zeitpunkt des Einreichens der Nachträge nicht erkennbar. Es ist definitiv viel Bewegung. Wenn Sie bei uns in die Bücher, in die Konten reingucken könnten, würden Sie sehen, dass es extrem viel Bewegung nach dem 24. Dezember und vor dem 31. Dezember gegeben hat. Ich habe doch selbst ein Interesse daran, die Dinge frühzeitig zu erfahren. Ich hatte mehrfach Rücksprachen, ob man schon erste Einschätzungen hat, was von den Häusern zurückkommt. Das hatte ich im Rahmen der Nachträge, aber auch noch kurz vor Weihnachten noch. Es sind kurz vor Jahresende noch hohe Buchungen, die wir berücksichtigen können, gewesen. Das meine ich, dass es nicht erkennbar gewesen ist. Es ist eben seriöse Haushaltsführung, dass wir mit Vorsicht arbeiten. Ich kann nicht in die Glaskugel (Ministerin Dr. Silke Schneider) gucken. Ich wünschte mir natürlich verlässlichere Zahlen, auch schon Anfang Dezember. Auch Sie haben mich erlebt, dass ich im Finanzausschuss immer alles transparent mache, was ich Ihnen erläutern kann. Nun noch ein besonderes Wort zu den Mehreinnahmen aus Steuern. Das müssen wir ja trennen von den Mehreinnahmen, die wir im Übrigen haben. Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen orientiert man sich jedes Jahr, das ist völlig normal, an der Steuerschätzung des Vorjahres, also für den Haushaltsentwurf an der Mai-Steuerschätzung und für die Nachschiebeliste an der Oktober-Steuerschätzung. Das ist ja so vorgegeben, die Vorgehensweise ist festgelegt. Wir halten diese Verfahrensweise konsequent ein. Wie wir hier vorgehen, hat uns übrigens der Landesrechnungshof in seiner Prüfung ausdrücklich positiv bescheinigt, und zwar als transparent und korrekt. Ja, die Steuermehreinnahmen 2025 waren erfreulich, haben aber ausdrücklich keinen zusätzlichen Gestaltungsspielraum geschaffen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das waren im Wesentlichen konjunkturelle Steuermehreinnahmen. Das ist nicht meine Entscheidung, das folgt aus den Regeln der Schuldenbremse. (Serpil Midyatli [SPD]: Deswegen gibt es im März jetzt einen Nachtragshaushalt!) Konjunkturelle Steuereinnahmen führen erst einmal dazu, dass sich spiegelbildlich – einfach zur Erläuterung noch mal – die Möglichkeit, konjunkturelle Kredite aufzunehmen, entsprechend reduziert. Ist die Möglichkeit der konjunkturellen Kreditaufnahme auf null? – Viele von Ihnen wissen es, ich will es einfach für alle trotzdem noch einmal sagen. Bei Steuermehreinnahmen denkt man ja: Wunderbar, wir haben ein bisschen mehr Luft, wir haben Beinfreiheit. – Nein, das haben wir nicht. Es ist trotzdem erfreulich, denn wir können die zusätzlichen Steuermehreinnahmen, die dann noch da sind, auch wenn die Kreditaufnahme bei null ist, zur Tilgung der bisherigen konjunkturellen Kredite verwenden, solange unser Konto noch im Minus ist. Und wir sind bei 800, 900 Minus, das müssen wir alles noch tilgen, und solange dürfen wir es für uns für zusätzliche und notwendige Ausgaben nicht verwenden. Also noch einmal: Das ist keine politische Entscheidung, keine Wahl, die ich als Finanzministerin treffe, keine Entscheidung, die der Landtag treffen kann. Es folgt ausschließlich den Regeln der Schuldenbremse, die für alle Länder gelten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Frau Kollegin Krämer? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Geht auch ganz schnell. – Sie haben aber zur Kenntnis genommen, dass ich diesen Anteil in meiner Rede bewusst ausgeklammert habe? (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Sagen Sie doch nicht nein, Herr Koch, dann haben Sie nicht zugehört. – Ich habe das ausgeklammert, ich habe das bewusst abgezogen, ich habe nur von dem anderen Spielraum gesprochen. – Danke schön. – Das habe ich gehört. Zu dem anderen Spielraum komme ich auch gleich. (Annabell Krämer [FDP]: Genau, ich habe bewusst – –) Das habe ich – –

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Peter Lehnert

Frau Kollegin Krämer! (Annabell Krämer [FDP]: Weil der Kollege, eh, Brandt ja die ganze Zeit darauf abgestellt hat! Das habe ich ja bewusst ausgeklammert! Das habe ich abgezogen!) Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Das habe ich wahrgenommen. Meine Intention ist es, hier ein vollständiges Bild zu malen. Hier sind die Mehreinnahmen beziehungsweise Minderausgaben und Rücklagen entstanden. Darauf gehe ich gleich noch ein. Ich habe nicht vergessen, dass Beate Raudies eine Frage hatte. Ich bin gleich dafür offen. Ich gehe einmal bis zum Ende. Vielleicht hat sich die Frage der Abgeordneten inzwischen erledigt. Die Steuermehreinnahmen in 2025 führten also allein dazu, dass wir – anders als zu Beginn des Jahres erwartet – im Januar 2025 keine konjunk- (Ministerin Dr. Silke Schneider) turellen Schulden aufgenommen haben und sogar unseren Schuldenstand reduzieren konnten. Ich sage es noch einmal: Davon hätten wir weder den Notkredit 2024 tilgen können, noch eine Rücklage für die Besoldung bilden können. Meine Damen und Herren, zu der Kreditkritik, die ich immer mal wieder gehört habe, warum die Landesregierung für den zweiten und dritten Nachtrag das Ergebnis der Steuerschätzung aus dem Oktober 2025 nicht berücksichtigt hat, ist Folgendes zu sagen: Änderungen im Jahresverlauf gehören nicht in Nachträge, wenn sie, wie ich es eben für die Steuereinnahmen begründet habe, weder Auswirkungen auf den Ausgabespielraum noch auf offene Handlungsbedarfe haben. So habe ich es auch Anfang November 2025 im Finanzausschuss gesagt, als ich ausführlich über das Ergebnis der Steuerschätzung berichtet habe. Es ist meines Erachtens bekannt. Beim Thema Rücklagen kann ich Ihnen versichern, dass ich jede beantragte Rücklagenbildung gerade angesichts der angespannten Haushaltslage sehr genau geprüft habe und dies auch weiterhin tue. Sehr bewusst haben wir – auch das habe ich im Finanzausschuss mehr als einmal gesagt – im Finanzministerium in 2025 die Anforderungen an die Rücklagenbildung sogar noch einmal restriktiver formuliert. Nahezu 95 Prozent der jetzt gebildeten Rücklagen basieren auf rechtlichen Verpflichtungen, auf zweckgebundenen Einnahmen wie zum Beispiel bei Bundesmitteln oder EU-Finanzierungen. Ganz sicher werden dadurch also keine unnötigen Spielräume im Haushalt geschaffen. Wir haben hier schlichtweg keinen Spielraum, darüber zu entscheiden. Es ist zwingend. Meine Damen und Herren, die Jahresabschlüsse spiegeln aus den vorgenannten Gründen das Ergebnis einer vorausschauenden, verantwortungsbewussten, vorsichtigen und transparenten Haushaltsplanung wider, die den finanziellen Spielraum unseres Landes in zulässiger Weise nutzt und gleichzeitig die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gewährleistet. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Bevor ich der Kollegin Raudies das Wort erteile, darf ich mitteilen, dass die Ministerin ihre Redezeit um drei Minuten und 30 Sekunden ausgeweitet hat. Deswegen frage ich auch die Kollegin Raudies, ob sie einen Dreiminutenbeitrag halten möchte oder lieber die Drei-Minuten-30-Sekunden-Redezeit nimmt. (Beate Raudies [SPD]: Herr Präsident, die Antwort fällt mir leicht! Ich nehmen die Drei-Minuten-30-Sekunden-Redezeit!) – Das hatte ich mir gedacht. Sie haben das Wort, Kollegin Raudies.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Finanzministerin! Um das noch einmal klarzustellen, und das ist vielleicht der Punkt an der Debatte, den auch die Kollegen aus der Regierungsfraktion vielleicht noch nicht so ganz verstanden haben: Es geht uns nicht nur um das Jahr 2025 und den Überschuss. Das ist sozusagen der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. (Beifall SPD, FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Der Kollege Dirschauer hat wunderbar aus der Rede unseres früheren Finanzausschussvorsitzenden Lars Harms zitiert, der das vor drei Jahren schon beschrieben hat. (Christian Dirschauer [SSW]: Viele Grüße!) Wenn Sie sich meine Reden aus den letzten Jahren angucken, dann werden Sie auch immer den Vorwurf – vielleicht war es nicht immer so deutlich als Vorwurf adressiert, sondern als Hinweis –, den Hinweis finden: Die Ausgaben sind immer höher angesetzt, als wir sie vielleicht wirklich brauchen, und die Einnahmen sind immer niedriger geschätzt, als es tatsächlich zu erwarten ist. Das, was heute in dem Antrag der FDP abgebildet wird, ist das Bild, das sich ergibt, wenn man die letzten Jahre übereinanderlegt und vergleicht. Deswegen habe ich das Bild vom Eichhörnchen benutzt, denn diese Tradition hat nicht erst mit Ihrer Amtsführung begonnen. Die hat einen langen Vorlauf. Manche von diesen Haselnussschösslingen sind inzwischen richtige Bäume geworden, um in meinem Bild zu bleiben. Es geht um die Systematik, und es geht um die Rolle besonders der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums: Wie werden die Fachministerien bei der Aufstellung ihrer Haushaltsveranschlagungen begleitet? (Beifall SPD, FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Ja, genau!) (Beate Raudies) Wie werden sie beraten? Was sind die Grundsätze? Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass wir uns zu Beginn des vergangenen Jahres auf Bitten der Kollegin Herdejürgen im Finanzausschuss über die Veranschlagung von zu erwartenden Einnahmen oder Einsparungen unterhalten haben. Das Sozialministerium durfte eine Einsparung – es war ein hoher Betrag – aus der Neustrukturierung der Arbeitsschutzbehörde in seinem Haushalt als Einnahme einbuchen. Das Umweltministerium hat die Erhöhung der Landeswasserabgabe aber nicht als Mehreinnahme in seinen Haushalt eingebucht. Für beide Maßnahmen gab es noch keine gesetzliche Grundlage, lediglich die Pläne aus den Häusern. Das passt nicht zusammen. Das eine Ministerium durfte sich Einnahmen zuschreiben, das andere nicht. Letzteres hat dadurch einen höheren Zuschussbedarf. Das passt für uns alles nicht zusammen, Frau Finanzministerin. Gerade in den Zeiten knapper Kassen ist es wichtig, dass es da eine einheitliche Betrachtungsweise und einen einheitlichen Blick darauf gibt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie räumen langsam auf. Das tun Sie schon. Die Rücklagen werden weniger, die Vorsorgen werden weniger. Das hat der Kollege Brandt in seiner Pressemitteilung sogar konkludent eingeräumt. Unser Vorwurf ist im Kern korrekt, und der Antrag der Kollegin Krämer, dem wir im Übrigen zustimmen, nimmt das nur noch mal auf und schreibt es Ihnen ins Stammbuch. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. – Ich darf die Kollegen bitten, dem Präsidium etwas Aufmerksamkeit zu widmen, weil wir jetzt zur Abstimmung kommen. Ich lasse über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4057, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf: Kindergesundheit schützen, Verkauf von Energy-Drinks und Werbung für gesundheitsschädigende Produkte für Kinder einschränken Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4107 Mündig gesund leben: Präventionsoffensive für Kinder und Jugendliche einleiten Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4165 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion die Kollegin Annette Röttger.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind unsere Zukunft, und sie sollen hier gesund aufwachsen. Das gilt sowohl für ihre körperliche als auch für ihre mentale Gesundheit. Gute Ess- und Trinkgewohnheiten, regelmäßige Mahlzeiten, gesunder Schlaf, viel Bewegung an frischer Luft, körperliche Aktivität und begrenzte Bildschirmzeiten tragen wesentlich dazu bei. Schulobstprogramme an unseren Schulen und Trinkwasserspender sind gute und gelebte Beispiele, um gesunde Ess- und Trinkgewohnheiten einzuüben und damit Voraussetzungen für gute Lebensqualität, individuelle Leistungsbereitschaft und ein gelingendes Lernen im Schulalltag. Doch die Lebenswirklichkeit vieler Kinder zeigt ein komplett anderes Bild: Kinder und Jugendliche können den Verlockungen stark umworbener Trendprodukte kaum widerstehen. Im vorliegenden Antrag geht es um eine Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks. Energydrinks haben sich in den Regalreihen der Supermärkte breitgemacht. Sie sind teuer, werden aber trotzdem gekauft. Hinter dem stark gesüßten Gebräu verbirgt sich ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Taurin, L‑Carnitin, B Vitaminen und Süßungsmitteln. Die poppigen Verpackungen und wohlklingenden Namen wie Monster Energy Ultra Paradise und immer größere Dosen sind passgenau gemacht für diejenigen, die sich nicht konzentrieren können, die sich müde, schlapp und wenig leistungsbereit fühlen. (Anette Röttger) (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: So wohlklingend ist das aber nicht!) Aber der Schein trügt. Bei regelmäßigem Konsum, besonders bei Kindern und Jugendlichen, können diese Drinks deutlich spürbare gesundheitliche Schäden anrichten. Insbesondere in Kombination mit Alkohol und intensiver körperlicher Belastung können laut Bundesinstitut für Risikobewertung Defekte wie Herzrasen, Blutdruckanstieg und Nervosität hervorgerufen werden. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig und in hohen Maßen Energydrinks konsumieren, werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung als Risikogruppe mit hohem gesundheitlichem Gefährdungspotenzial eingestuft. Risiken regelmäßiger Konsumgewohnheiten werden bislang nicht ausreichend auf den Verpackungen deutlich gemacht. Sichtbare Warnhinweise fehlen. Nach einer Umfrage im Jahr 2021 konsumierten in Deutschland 35 Prozent der 14- bis 29-Jährigen mehrmals im Monat Energydrinks. Die Menge an Koffein in Energydrinks ist ähnlich hoch und in manchen Fällen deutlich höher als im Kaffee. Die Dosengröße für Energydrinks hat sich bei verschiedenen Anbietern von 250-Milliliter- auf 500-Milliliter-Dosen verdoppelt. Das bedeutet etwa 60 Gramm Zucker, das entspricht etwa 20 Stück Würfelzucker pro Dose. Das alles ist Grund genug für den vorliegenden Antrag, in dem wir die Landesregierung bitten, sich auf Bundesebene für eine Bundesratsinitiative für den Schutz von Kindergesundheit einzusetzen und den Verkauf und die gezielte Werbung von Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu untersagen. (Lebhafter Beifall CDU und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn eine Altersgrenze für den Verkauf nicht jeden einzelnen unerlaubten Konsum verhindern wird: Die klare Richtung hin zu deutlich weniger Energydrinks im Kindesalter ist entscheidend. (Unruhe) Mit dieser Forderung stehen wir bekanntlich nicht allein. In einer gemeinsamen forsa-Umfrage zusammen mit foodwatch fordern 87 Prozent der Befragten ein Mindestalter für den Verkauf von Energydrinks. Die Verbraucherministerkonferenz hat bereits 2024 einen Beschluss gefasst, und inzwischen kommen auch aus der Ärzteschaft immer mehr klare Forderungen nach einer Altersgrenze. Als Ökotrophologin bin ich schon lange überzeugt, dass Prävention durch gute Ess- und Trinkgewohnheiten gepaart mit einer gesunden Lebensführung nicht nur dem Gesundheitsschutz junger Menschen dient. Langfristig spart Ernährungskompetenz und gezielte Gesundheitsprävention teure Folgekosten und bleibt damit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Kinder sind unsere Zukunft. Es muss unser Anspruch bleiben, ihre körperliche und mentale Gesundheit bestmöglich zu schützen. Das gilt in diesen herausfordernden Zeiten mehr denn je. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Anhaltender lebhafter Beifall CDU und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Energydrinks sind längst kein Nischenprodukt mehr. Sie sind überall: im Supermarkt, an der Tankstelle, im Vereinsheim und vor allem in der Lebenswelt vieler Jugendlicher. Warum hat ihre Bedeutung so zugenommen? – Weil sie perfekt in einen Alltag passen, der schneller, digitaler und oft stressiger geworden ist. Kick auf Knopfdruck, kombiniert mit einem Marketing, das sich ganz gezielt an eine junge Zielgruppe richtet: Gaming, Sport-Influencer, Social Media. Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute nicht so tun, als gehe es hier um eine harmlose Geschmacksfrage. Vielmehr geht es ganz konkret um Gesundheitsschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU]) Unser gemeinsamer Antrag mit der CDU setzt hier klare Leitplanken: kein Verkauf von Energydrinks an unter 16-Jährige, ein Verbot an Kinder und Jugendliche gerichteter Werbung für Energydrinks und Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz im Präventionsgesetz auf Bundesebene. Und ja, das ist begründet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist seit Jahren darauf hin, dass Jugendliche bereits mit einer handelsüblichen Dosis die empfohlene maximale Koffeinzufuhr mit möglichen Effekten wie Herzrasen, Blutdruckanstieg und Nervosität überschreiten können – besonders (Jasper Balke) riskant in Kombination mit Alkohol, Zucker oder intensiver körperlicher Belastung. Aber wenn wir ehrlich sind, darf es aus meiner Sicht beim Werbeschutz nicht nur beim Energydrink stehen bleiben. Wir Grüne sind auch für weitergehende Werbebeschränkungen bei Produkten, die nachweislich gesundheitsschädigend sind. Produkte mit Kinderoptik werden sie in der Marketingbranche genannt. Der Grund ist simpel. Kinder können Werbung nicht wie Erwachsene wegfiltern. Sie verwechseln Botschaft und Information, Identität und Produkt und werden dadurch besonders leicht beeinflusst. Genau deshalb drängt die WHO seit Langem auf klare Schranken beim an Kinder gerichteten Marketing ungesunder, meist zuckerhaltiger Lebensmittel und Getränke. Damit sind wir auch bei einem Kernpunkt, den wir nicht ausblenden dürfen: Zucker in Energydrinks. Energydrinks sind oft nicht nur koffeinhaltig, sondern auch sehr zuckerschwer. Die WHO empfiehlt, freie Zucker auf unter zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr zu begrenzen. Für den, der durch seine eigene Ernährung Gesundheitsgewinne erzielen möchte, gilt die Empfehlung von weit unter fünf Prozent. In Deutschland liegt der Anteil an der täglichen Energiezufuhr bei knapp 13 Prozent bei Erwachsenen, bei Kindern und Jugendlichen sogar bei 15 bis 18 Prozent. Wenn der Zucker dann auch noch in flüssiger Form durch Softdrinks oder in Kombination mit Koffein noch schneller im Blut anflutet, dann sind die Gesundheitsschäden besonders hoch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Empfehlungen sind keine theoretische Spielerei. Sie sind einer der Hauptgründe, weshalb Volkserkrankungen in Deutschland viel stärker ansteigen als in anderen Ländern, weshalb die Behandlungskosten, die Kosten auf dem Arbeitsmarkt und die vermeidbare Sterblichkeit in Deutschland weit über dem Niveau der Europäischen Union liegen. Genau aus diesem Grund bin ich unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther so dankbar, dass er unseren Landtagsbeschluss zur Zuckersteuer aus dem letzten Jahr so prominent und öffentlichkeitswirksam (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf CDU: Bravo!) mit seinem eigenen Namen verbunden hat und sogar gegen den Widerstand aus seiner eigenen Bundespartei setzt. Denn das ist verantwortungsvolle, evidenzbasierte Gesundheitspolitik made in Schleswig-Holstein. Ich wünsche aus tiefster Überzeugung ganz viel Erfolg im Bundesrat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Lachen FDP – Zurufe) Ja, man kann über die Ausgestaltung streiten: gestaffelt nach Zuckergehalt mit klaren Anreizen zur Reformulierung. Kindergesundheit ist nicht verhandelbar, sie ist die Voraussetzung für echte Teilhabe und faire Chancen. Meine Damen und Herren, wenn jemand meint, dass alles sei Bevormundung, dann lohnt ein Blick auf die nüchterne Bestandsaufnahme der Präventionspolitik. Der Public Health Index, entwickelt unter anderem von AOK Bundesverband und DKFZ, zeigt, wie konsequent Länder evidenzbasierte Maßnahmen in den Feldern Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung umsetzen. Ergebnis: Deutschland landet auf Rang 17 von 18 untersuchten Staaten – fast Schlusslicht. Das ist kein Schönheitsfehler, das ist ein Warnsignal. Wir geben extrem viel für Versorgung aus und leisten uns gleichzeitig eine Präventionspolitik, die zu oft auf Freiwilligkeit setzt, obwohl die Evidenz längst weiter ist. Deshalb ist der letzte Teil unseres Antrags so entscheidend: Gesundheitskompetenz stärken. Schleswig-Holstein geht hier schon einen richtigen Weg, indem das Land am Aufbau einer eigenen Präventionsstrategie arbeitet, besser vernetzt, ressortübergreifend gedacht, mit Health-in-all-Policies als Anspruch, gerade auch in Zeiten knapper Kassen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sind kein Nice-to-have. Sie sind die einzige nachhaltige Antwort auf wachsende chronische Krankheitslast, soziale Ungerechtigkeit in Gesundheit und ein Gesundheitssystem, das sonst immer nur hinterher repariert. Darum bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag, denn Kindergesundheit schützt man nicht mit Appellen, sondern mit Rahmenbedingungen, die Gesundheit wahrscheinlicher machen als Krankheit. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der CDU-Landesvorsitzende und Ministerpräsident Daniel Günther ist auf dem CDU-Bundesparteitag als rebellischer Tiger gesprungen und als was auch immer gelandet. (Birte Pauls) (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Auf jeden Fall ist der Bundesparteitag dem Antrag der schleswig-holsteinischen CDU nicht gefolgt. Jetzt versucht es der Ministerpräsident noch einmal, und zwar über den Bundesrat, was natürlich nur mithilfe der SPD-Länder geht. Gott sei Dank sind wir uns unterm Strich bei dem Thema ja alle einig: (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kianusch Stender [SPD]) Zu viel Zucker macht krank, fördert Diabetes, Karies, Parodontose, Übergewicht und damit einhergehende Folgeerkrankungen. Während die CDU die Steuern erhöhen möchte und damit den Konsumenten bestraft, hatten wir hier im Landtag angelehnt an den bewährten englischen Weg eine Herstellerabgabe gefordert, (Lukas Kilian [CDU]: Zur Sache!) die die Produzenten animieren soll, von Anfang an weniger Zucker zu verarbeiten. Ich finde, das ist der schlauere Weg. (Beifall SPD) Seit ein paar Wochen ploppt die Diskussion in den Medien immer wieder auf, und das ist auch gut so. Fraktionsübergreifend sind sich Gesundheitspolitiker, Ärzte, Verbände, Krankenkassen, Verbraucherschützer und so weiter einig: Der Zuckerkonsum muss runter. Die Frage ist bloß, wie. In der Gesundheitspolitik wird gerade ganz viel darüber diskutiert, wie man Ausgaben senken kann. Mit einer gesteuerten Senkung des Zuckerkonsums könnten wir volkswirtschaftlich Kosten in Milliardenhöhe sparen, insbesondere im Gesundheitswesen. (Beifall SPD, FDP, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei den Energydrinks geht es aber nicht nur um einen viel zu hohen Zuckergehalt, es geht um Koffein, Taurin und Säuerungsmittel wie Zitronensäure. Wir haben es gehört: Auf einen Liter gerechnet enthalten Energydrinks ungefähr 320 Milligramm Koffein und 120 Gramm Zucker. Letzteres entspricht umgerechnet 40 Stück Würfelzucker. Ich nenne bewusst den Litergehalt, denn oft bleibt es nicht bei einer Dose, vielmehr ist der Konsum gerade bei jüngeren Leuten erheblich höher. Hoher Konsum kann zu Herz-Kreislauf-Problemen, erhöhtem Blutdruck, Schlafstörungen, Nervosität, Muskelzittern, Konzentrationsschwierigkeiten, aber auch zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen. Insbesondere bei der Mischung mit Alkohol kann es gefährlich werden. Auch in Kombination mit Sport kann es zu Risikosituationen besonders bei noch nicht entdeckten Krankheiten kommen. Energydrinks stehen als bunte Dosen konsumentenwirksam für die Zielgruppe der Jugendlichen in den Regalen und sind meines Erachtens viel zu billig. Für 1,40 Euro oder weniger ist eine Dose zu haben. Auch ich frage mich, warum in aller Welt wir unseren Kindern und Jugendlichen diese Getränke immer noch frei anbieten, obwohl wir ganz genau wissen, wie gesundheitsschädlich sie sind. Die SPD fordert die Altersbeschränkung für den Konsum und die Abgabe seit Jahren. Leider haben wir dafür bislang keine Mehrheit gefunden, weder mit der CDU noch mit der FDP in der Ampelregierung. Wenn die CDU in Schleswig-Holstein jetzt einen großen Schritt nach vorn macht, begrüßen wir das natürlich, das finden wir gut. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bloß fehlt mir der Glaube, dass Sie sich damit in Ihrer Partei auf Bundesebene durchsetzen können. Das haben wir auf dem Bundesparteitag gesehen. Sie machen mit Ihrem Antrag das, was Sie stets gern tun: Sie schieben die gesamte Verantwortung Richtung Bund. (Beifall SPD und FDP) Auf der einen Seite wollen Sie den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen stärken, auf der anderen Seite tun Sie in Ihrer eigenen Verantwortung im Land nichts dafür. (Beifall SPD und FDP – Zurufe) Ihr Antrag ist zwar inhaltlich richtig, aber zu kurz gesprungen; das ist mir zu dünn. Der FDP-Antrag mit dem Schutz von Kindern und Prävention geht zwar in die richtige Richtung, letztens hat aber die Generalsekretärin der FDP in der Sendung „Hart aber Fair“ ausdrücklich gesagt, Verbote und Einschränkungen seien keine gute Idee. Ich schlage vor, die Anträge, die beide gut sind, an den Ausschuss zu überweisen und da etwas Gemeinsames daraus zu machen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir sind gern dabei. Das wäre das richtige Signal Richtung Bundesrat. Wenn Sie für Ihre Überlegungen noch ein wirklich deutliches Beispiel brauchen, wie gut es ist, man- (Birte Pauls) ches Mal Regeln einzuführen, dann denken Sie an die Anschnallpflicht im Straßenverkehr: Diese wurde 1976, also vor 50 Jahren, eingeführt, um die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren. Heute erscheint es undenkbar, wie heftig umkämpft diese sinnvolle Maßnahme damals gewesen ist. Viele Menschen wurden dadurch gerettet. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wie so häufig inspiriert mich der Kollege Balke mit seinen Beiträgen ganz besonders, insbesondere wenn ich nach einem guten Einstieg für meine Reden suche. In diesem Fall ist Ihnen das gelungen, auch wenn Sie das wahrscheinlich gar nicht beabsichtigt haben. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du kannst auch Mitglied bei uns werden! – Unruhe) – Nein danke. – Der Kollege Balke hat einen großen Teil seiner Rede darauf verwendet, über die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen zu sprechen. Das ist vollkommen richtig. Alles, was hier über Energydrinks gesagt worden ist, egal, was sie auslösen, teilen wir, darüber gibt es gar keinen Streit. (Beifall FDP) Das Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben, ist nicht, dass man sich grundsätzlich für eine Einschränkung des Verkaufs von Energydrinks, also die Einführung eines Mindestalters, einsetzt, das Problem ist für uns Punkt drei Ihres Antrags, und das ist der wichtigste Punkt: Es geht darum, junge Menschen fit zu machen, eigene Konsumentscheidungen zu treffen, sich stark zu machen, Gesundheitskompetenz zu vermitteln. Und das schieben Sie an den Bund ab. Auch mich hat der Bundesparteitag der CDU, der schon häufig erwähnt worden ist, inspiriert. (Beifall und Zurufe CDU) – Er hat mich sehr inspiriert. – Ich möchte einmal vom Bundesparteitag der CDU ein kleines Zitat von Peter Hauk, dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hier zum Besten geben: „Lieber Kollege Günther, ich schätze dich ja sehr, aber man muss halt auch als Landesregierung Geld in die Hand nehmen für eine entsprechende Ernährung bereits in den Kitas, in den Schulen. Das ist das Geheimnis, (Beifall FDP, SPD und SSW – Zurufe CDU –

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Christopher Vogt FDP

Nicht, dass er dann wieder Lehrerstellen wegstreicht!) Ich weiß, dass dieser Minister letztes Jahr den Dinosaurier 2025 für seine Umwelt- und Landwirtschaftspolitik bekommen hat, aber für diese Aussage gebührt ihm wirklich Applaus. Denn er nennt das Kernproblem. Birte Pauls hat hier vermittelt. Ich wäre heute etwas angefasster gewesen. Birte Pauls hat einen vermittelnden Vorschlag gemacht. (Sophia Schiebe [SPD]: Sie hat ein großes Herz!) – Ja, Birte hat ein großes Herz, das stimmt. (Beifall SPD) Auch ich mache Ihnen den Vorschlag: Lassen Sie uns im Ausschuss versuchen – nicht wochenlang, nicht monatelang, das kriegt der Sozialausschuss trotz der vielen Themen hin, die wir vor der Brust haben –, einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen mit dem, was Sie wollen. (Lukas Kilian [CDU]: Verbot!) – Ja, Altersbeschränkung, d’accord, das können wir machen. Gucken Sie sich einmal an, wie in Polen ein Verkaufsverbot zusammen mit einer echten Prävention gewirkt hat. Polen hat das 2024 verfügt, aber zusammen mit entsprechenden präventiven Angeboten. Lassen Sie uns das gemeinsam versuchen, wenn Ihnen an der Sache tatsächlich gelegen ist. Daran sollte es nicht scheitern. Lassen Sie mich noch einen Satz zur Zuckersteuer sagen. (Annabell Krämer [FDP]: Wir wollen eine Abgabe!) – Kollegin Krämer, als wir dieses Thema hier debattiert haben, haben wir uns intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, was der Unterschied zwischen einer Abgabe und einer Steuer ist. Wir re- (Dr. Heiner Garg) den hier als FDP-Landtagsfraktion und machen als FDP-Landtagsfraktion Politik. (Beifall FDP und SPD) Ich werbe ausdrücklich noch einmal dafür, eine zweckgebundene Abgabe auf den Weg zu bringen, damit wir das Aufkommen eins zu eins in Prävention stecken können. Damit könnten auch die Gesundheitsfachkräfte an der Schule finanziert werden, die Birte Pauls immer wieder fordert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Thema Kindergesundheit wäre es wert, dass wir eine gemeinsame Anstrengung unternehmen. Hier assistieren wir Ihnen gern. Lassen Sie uns versuchen, das im Ausschuss zusammenzubringen. Wenn es in einer Sitzung nicht klappt, könnten Sie immer noch beim nächsten Mal Ihr Ding allein durchziehen. Ich glaube, wir könnten das aus Schleswig-Holstein hinbekommen. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden, Christian Dirschauer, das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es mehrfach gehört: Wer am Wochenende die Nachrichten zum CDU-Bundesparteitag verfolgt hat (Zuruf) – ja, den haben bestimmt viele verfolgt –, hat mitbekommen, dass der Antrag des CDU-Landesverbands im Hinblick auf eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer (Christopher Vogt [FDP]: Es ist ja nichts passiert!) und eine Altersgrenze zur Abgabe von Energydrinks kläglich gescheitert ist. Herr Balke, ja, trotz des heroischen Einsatzes – wie Sie es ja fast formuliert haben – des Ministerpräsidenten muss man erst einmal an der Stelle ganz seriös und nüchtern feststellen: Damit ist schlichtweg einfach ein Schritt hin zu mehr Jugend- und insbesondere Gesundheitsschutz gescheitert. Das ist ein ganz, ganz schlechtes Signal. Das ist mehr als bedauerlich, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Genauso seriös, Herr Ministerpräsident, ist der Vorwurf, Sie würden grüne Bevormundungspolitik betreiben. Manchmal stimmt das vielleicht, an der Stelle aber nicht. Ich will ausdrücklich sagen, das verkennt die Situation und verschließt die Augen vor den gesundheitlichen Gefahren. Die haben wir eben schon gehört, haben einige Kollegen hier beschrieben. Sie stehen eben im Zusammenhang mit einem zu hohen Zuckerkonsum und des Zu-sichNehmens von Energydrinks, insbesondere eben bei Kindern und Jugendlichen, über die wir heute sprechen. Das war aber der CDU-Bundesparteitag, und heute sind wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Im Zusammenhang mit Softdrinks haben wir das Thema Zuckersteuer hier schon ausführlich in der Oktobersitzung im letzten Jahr debattiert. Wir als SSW haben seinerzeit auch den Antrag der Koalition begrüßt und ihn an der Stelle mitgetragen. Denn – das wissen wir alle, meine Damen und Herren – ein übermäßiger Zuckerkonsum ist eine Gefahr für die Gesundheit. Dazu sei noch mal gesagt: Das gilt im Übrigen für alle Altersgruppen. Das Risiko an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder an Diabetes Typ 2 zu erkranken, steht im Zusammenhang mit einem zu hohen Zuckerkonsum. Da gerade Kinder und Jugendliche die gesundheitlichen Gefahren durch ihr Konsumverhalten eben nicht immer vollumfassend einschätzen können, müssen wir gerade dort den Fokus haben. Eine Zuckersteuer als Lenkungssteuer, um die Gesundheit unserer Kinder und Jugend vorbeugend zu schützen, quasi als präventive Gesundheitsmaßnahme, das war für uns ausschlaggebend. Meine Damen und Herren, ähnlich verhält es sich nun bei dem vorliegenden Antrag. Demnach soll der Verkauf von Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten werden. Zugegeben, auch wir als SSW sind kein Freund von Verboten. Jedoch sehen wir das Problem, dass der übermäßige Verzehr von Energydrinks, also die Kombination von Zucker oder Zuckerersatzstoffen zusammen mit Koffein, mit viel Koffein und gegebenenfalls weiteren Zusätzen, gerade für Kinder und Jugendliche eine gesundheitliche Gefahr in sich birgt. Dazu gehören Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlaflosigkeit und erhöhte Nervosität. Das ist gar nicht mal so wenig, meine Damen und Herren. Energydrinks im Zusammenhang mit Alkohol – das haben wir heute auch schon gehört – oder ausgiebi- (Christian Dirschauer) ger körperlicher Betätigung verstärken zudem das Risiko für weitere negative gesundheitliche Folgen. Laut foodwatch hat sich der Pro-Kopf-Verbrauch in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt, meine Damen und Herren. Energydrinks sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. So greifen 68 Prozent der 10- bis 18-Jährigen regelmäßig zu diesen Getränken. Rund 17 Prozent von ihnen trinkt sogar über einen Liter pro Tag. Meine Damen und Herren, das sind meines Erachtens schon ein Stück weit erschreckende Zahlen, die den Handlungsbedarf und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich machen. Ärzte, Gesundheits- und Verbraucherverbände fordern daher schon seit Langem eine gesetzliche Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks. Eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch – Frau Röttger hatte sie schon benannt – zeigt, dass eine Mehrheit von 87 Prozent der Befragten ein Mindestalter für den Verkauf von koffeinhaltigen Getränken fordern. Knapp die Hälfte befürworten eine Altersgrenze von 16 Jahren, ein Drittel sogar eine Altersgrenze von 18 Jahren. Randbemerkung: Diese Zahlen waren vermutlich auf dem CDU-Bundesparteitag nicht bekannt. Das geforderte Verkaufsverbot der Koalition sehen wir eben nicht als Bevormundungspolitik, sondern als eine Maßnahme, um Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren und Schäden zu schützen. (Beifall SSW, CDU und Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf CDU: Bravo!) – Ja, wir stimmen auch gern mal zu. – Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass der präventive Aspekt, Herr Koch, hier noch wesentlich stärker in den Fokus gerückt werden muss. Hier reden wir dann auch über Werbeverbote, ja, gerade in den sozialen Medien, über Warnhinweise auf Verpackungen und Aufklärungskampagnen in Schulen. Das alles sind Maßnahmen zur Konsumreduzierung. Die Forderung im dritten Punkt des Antrages, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Präventionsgesetz auf Bundesebene zu verankern, ist durchaus richtig. Klar, da gehört es auch hin. (Beifall Lukas Kilian [CDU] und Peer Knöfler [CDU]) – Aber, ja, klatschen Sie ruhig erst einmal, das nehme ich gern noch mit. Aber, hier kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass wir im Bereich der Prävention ja auch selbst handeln können, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP – Zuruf SPD: Jawohl!) Das ist nicht verboten, wir müssen nicht auf den Bund warten, wir können ja loslegen. Sollte es zur Abstimmung in der Sache kommen, stimmen wir heute zu. Ich glaube, es macht tatsächlich Sinn, sich noch einmal im Ausschuss zusammenzusetzen, weil wir doch einen breiten Konsens haben, und zu schauen: Können wir nicht was Gemeinsames machen, und was können wir ganz konkret hier in Schleswig-Holstein machen? – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Bevor ich jetzt gleich die Dreiminutenbeiträge aufrufe, erlauben Sie mir zwei geschäftsleitende Bemerkungen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 34, Landeshafenstrategie Schleswig-Holstein, auf die Märzsitzung zu vertagen. Begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Vertreterinnen und Vertreter aus dem Wahlkreis des Kollegen Kock-Rohwer und vor allen Dingen Schülerinnen und Schüler des RBZ am Schützenpark in Kiel. Ich glaube, Sie haben da gerade eine gute und interessante Debatte erwischt. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt erteile ich zunächst dem Kollegen Lukas Kilian für einen Dreiminutenbeitrag das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Garg, auch wenn Sie hier eine nette Rede gehalten haben, lesen wir natürlich trotzdem Ihren Antrag. Da steht etwas anderes drin. Das ist der Duktus der Diskussion in den letzten Wochen und Monaten. Man hört ja immer wieder, gerade aus Richtung der FDP: Ist die CDU die neue Verbotspartei? Sie sprechen in Ihrem Antrag auch von einer „bevormundeten Verbotspolitik“. Ich habe einmal überlegt und mir gedacht: Das muss man mal historisch aufarbeiten. Sind wir eine neue Verbotspartei? – Nein, wir sind schon immer eine Verbotspartei gewesen, wenn es um den Jugendschutz ging, weil es bei Kinder- und Jugendschutz keine faulen Kompromisse gibt. (Lukas Kilian) (Beifall CDU) 1951 ist erstmals deutschlandweit unter Konrad Adenauer ein deutschlandweites Alkoholverbot für Minderjährige eingeführt worden. Es gibt begleitendes Trinken, das wird auch abgeschafft – jetzt. Aber ansonsten darf man gewisse Alkoholika erst ab 16 erwerben, viele andere erst ab 18. (Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wussten Sie, seit wann das Rauchverbot für Minderjährige gilt? Mal ein bisschen interaktiv hier. Weiß das jemand? (Zurufe und Heiterkeit) – Keiner? Keiner möchte mir das sagen. Das Rauchverbot für Minderjährige gilt erst seit dem Jahr 2007 – damals unter der Regierung von Angela Merkel, Große Koalition, Gesundheitsministerin Schmidt und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer. Damals durfte man sogar noch in Krankenhäusern rauchen. Das muss man sich einmal vorstellen. (Zurufe und Heiterkeit) Wenn man sich dann anschaut, wie die Diskussion im Bundestag verlief, und das war sehr, sehr gut, sehr spannend: Da sagte der Kollege der FDP-Fraktion: „… Anhebung des Abgabealters bei Tabakwissen mancher Kollegen beruhigen. Erfolg versprechend ist es aber nicht.“ Erwidernd hat Horst Seehofer – damals gab es noch gute CSU-Politiker – (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) an die Adresse der FDP: „Sie werden feststellen, dass sich die Mennicht mehr erklären können. Dann wird das eine Selbstverständlichkeit sein.“ (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich glaube, das wird hier genauso laufen. Wenn wir uns anschauen, dass in einer solchen Monster-Dose, Rockstar und wie sie alle heißen, bis zu 20 Zuckerwürfel und 160 Milligramm Koffein drin sind, und dass wir es zum Teil in Schleswig-Holstein – aber ehrlicherweise ja nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit – erleben, dass schon Schülerinnen und Schüler in der Grundschule diese Dinge trinken, dann ist es Zeit für ein nationales Verbot. Deswegen bitte ich darum, dass wir unseren Antrag heute abstimmen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Kilian, da Ihre Redezeit gleich abgelaufen wäre, haben Sie jetzt die Möglichkeit, eine Zwischenfrage der Kollegin Midyatli zuzulassen.

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Lukas Kilian CDU

Ich würde es auch tun, wenn ich noch drei Minuten hätte.

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Serpil Midyatli SPD

Vielen Dank. – Ausgesprochen gut vorbereitet auf diese Verbotsdebatte. Respekt. Ich würde noch einmal auf den Punkt von Heiner Garg kommen. Gäbe es tatsächlich die Chance – ich weiß, nächste Woche ist die Bundesratssitzung, ich habe noch einmal geschaut, da ist es aber noch nicht angemeldet, das heißt, wir hätten noch die Chance –, dazu in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses irgendwie zusammenzukommen? Wäre das etwas, wo Sie jetzt sagen können, da schlage ich ein, wir gucken, was nächste Woche kommt, und sonst steht es Ihnen natürlich frei, das selbst noch einmal anzustoßen?

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Lukas Kilian CDU

Ich bin sehr deutlich dafür, dass wir über Prävention und alles reden, und das steht alles in unserem Antrag drin. Deswegen bin ich dafür, heute abzustimmen. (Wiederspruch SSW und FDP) – Den dritten Punkt haben Sie selbst vorgetragen, Herr Kollege Dirschauer. Deswegen bin ich dafür, dass wir das in der Sache abstimmen, um ein klares Signal zu senden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kianusch Stender [SPD]: Papperlapapp! – Weitere Zurufe FDP und SSW) (Lukas Kilian) Jede Fraktion, jeder einzelne Abgeordnete kann für sich entscheiden, ob er diesem Antrag zustimmt. (Zuruf Kianusch Stender [SPD] – Weitere Zurufe SPD) Ich glaube, nach den Debatten, nach den Reden, die ich heute gehört habe, gibt es eine breite Mehrheit für den Antrag. (Zuruf SPD) – Nein, ich glaube, jeder einzelne Abgeordnete, auch in den anderen Fraktionen, ist begeistert. Aber wir schauen mal. Worauf ich aber nicht auf den Leim heute gehe, ist zu sagen: Wir verschieben einen Antrag, in dem etwas anderes drinsteht, als hier vorgetragen wurde, (Unruhe) gerade wenn man dort von bevormundender Verbotspolitik spricht. Wir haben Verbote im Jugendschutz. Wir haben das Rauchverbot, wir haben das Glücksspielverbot, wir haben alle möglichen Verbote im Jugendschutz, aber auch die Prävention. Es geht nicht darum, das gegeneinander auszuspielen. Wir sind nicht bei Entweder-oder, sondern wir sind beim Miteinander. Das Problem des Konsums von Energydrinks endet nicht an der Landesgrenze Schleswig-Holstein, sondern ist ein deutschlandweites Problem. Deswegen: Bitte da klären, wo es hingehört, und deswegen Abstimmung in der Sache. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Kollege Kilian, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Midyatli?

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Serpil Midyatli SPD

Genau. Noch ein vermittelter Vorschlag. Also der SSW hat meines Wissens keinen Antrag vorgelegt, deswegen könnt ihr auch gar nichts Verbotenes oder ein Verbot drin haben. Aber es ist tatsächlich so ein Halbsatz im FDP-Antrag drin, und zwar der „Freiheitseingriff einer bevormundenden Verbotspolitik“. Da müsstest du jetzt, Heiner, vielleicht noch einmal ein Angebot machen, denn ich kann dazu ja nichts sagen. (Unruhe) – Frau Kollegin, ich sag Ihnen aber auch, bei mir im Wahlkreis heißt es immer: Wir sind nicht auf dem Trittauer Pferdemarkt, wir sind im SchleswigHolsteinischen Landtag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns alle auf die Debatte vorbereitet, wir haben alle unsere Positionen. Es ist jetzt nicht so, dass das komplett spontan kam. Man hätte sich auch da intensiver vorbereiten können. Sie haben mich für meine Vorbereitung gelobt, was die historische Darstellung der Verbotspartei CDU angeht. (Zurufe SPD) – Ja. Ich danke Ihnen deswegen für den Vorschlag, aber ich glaube, Abstimmung in der Sache tut dem Ganzen ganz gut und erzeugt eine Präventionswirkung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe SPD)

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Eka von Kalben

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal das aufgreifen, was auch der Kollege Dirschauer und gerade auch der Kollege Kilian gesagt haben. Ich fand den Bundesparteitag der CDU aus diversen Gründen sehr interessant. Unter anderem deshalb, weil ja die prominenten Gesundheitspolitiker aus der CDU, die sich auch auf dem Parteitag geäußert haben, sehr, sehr klar für die Initiative des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten ausgesprochen haben und da in der Gesundheitspolitik sehr, sehr klare Einheit bestand. Ich habe mich deswegen umso mehr über die Aussage der stellvertretenden Generalsekretärin geärgert, die von grüner Bevormundung gesprochen hat. Das ist nämlich nicht nur eine parteitaktisch wirklich frevelhafte Formulierung, sondern es ist auch gefährlich, weil wir eine sehr, sehr klare Evidenz zu konkreten Maßnahmen haben, die ein Staat einführen kann, um Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. (Jasper Balke) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das evidenzbasierteste Mittel, das, was ein Staat am allerstärksten machen kann, um Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten, ist die Einführung einer Zuckersteuer. Dazu gibt es keine zwei Meinungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wenn man jetzt in diese Debatte einen Zungenschlag reinbringt, das sei grüne Bevormundung, sage ich: Die Zuckersteuer, eine Zuckersteuerabgabe, existiert auf der Welt in 108 Staaten. 108 Staaten! Ich weiß, dass es Menschen gibt, die sich diese Staaten einmal angeschaut und geguckt haben, wo eine grüne Regierungsbeteiligung dazu geführt hat, dass diese Staaten eine Zuckersteuer haben. Ich glaube, nicht einer dieser Staaten hatte eine grüne Regierungsbeteiligung, und sie haben die Zuckersteuer trotzdem eingeführt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deswegen mache ich mir ein bisschen Sorgen. Kollege Dr. Garg, ich schätze auch Ihren Antrag und die Ansätze, die da drinstehen. Ich halte diesen Zungenschlag wirklich für extrem gefährlich, der von der FDP-Generalsekretärin leider am Montag bei „Hart aber Fair“ gesagt worden ist. Ich weiß, Sie haben sie nicht gebrieft, denn dann wäre sie nicht zu diesen Aussagen gekommen. Aber sie hat ja diesen Zungenschlag noch einmal wiederholt. Ich lasse es einfach nicht zu, dass wir in diesem Land über evidenzbasierte Gesundheitspolitik sprechen, als wäre es eine grüne Bevormundungspolitik oder ein Freiheitseingriff. Das ist es einfach nicht. Das mindert so die Wichtigkeit dieses Themas. Deswegen brenne ich dafür auch so, das hier noch mal sehr deutlich zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In Ihrem Antrag steht nun einmal „Freiheitseingriffe einer bevormundenden Verbotspolitik“. Ich möchte sehr, sehr klar sagen: Der Ministerpräsident hat von uns als Landtag schon im letzten Jahr einen klaren Auftrag bekommen: Einführung einer Zuckersteuer oder Abgabe und die Mehreinnahmen – das steht in dem Antrag drin, und das wird sich auch in der Bundesratsinitiative finden – konkret für Prävention und Gesundheitsförderung nutzen, mit der Novellierung des Präventionsgesetzes. Das steht da ganz konkret drin. Das ist das, was wir als Schleswig-Holstein im Bundesrat beantragen werden. Deswegen: Wir fordern mit diesem Antrag noch einmal weitere Maßnahmen für die Bundesebene. Was wir im Land machen, ist natürlich uns vorbehalten. Ich möchte deswegen in einer zukünftigen Sitzung des Landtags sehr konkret über unsere eigene Landespräventionsstrategie sprechen, in der wir nämlich genau das umsetzen.

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Jasper Balke GRÜNE

Aber das jetzt mit einem Antrag zu vermengen, der die Bundesebene zu konkreten Dingen auffordert, die tatsächlich nur die Bundesebene machen kann, das sehe ich nicht. Deswegen plädiere ich hier für Abstimmung in der Sache und danke für die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Dr. Heiner Garg das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Es geht Ihnen nicht um die Sache! – Dagmar Hildebrand [CDU]: Entschuldigung, natürlich geht es um die Sache! – Weitere Zurufe)

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Dr. Heiner Garg FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe damit gar keinen Schmerz. Ich habe heute einmal mehr festgestellt, den Kollegen Kilian und mich unterscheidet unter anderem, dass ich weit weniger ideologisch und dogmatisch an so eine Geschichte rangehe. (Beate Raudies [SPD]: So ist das!) Denn ich habe bisher immer gedacht, Parlament, parlamentarische Debatte bedeutet, dass man versucht, sich aufeinander zuzubewegen, insbesondere wenn beide Seiten gute Argumente haben. (Beifall SPD und Anne Riecke [FDP]) Es ist aber okay, das ist vollkommen okay, stimmen Sie das heute ab. Damit habe ich überhaupt keinen Schmerz. Ich hätte im Übrigen auch keinen Schmerz damit: Wenn ich vorschlage, einen (Dr. Heiner Garg) gemeinsamen Antrag zu stellen, dann ist mir klar, dass das, was in unserem Antrag steht, nicht eins zu eins in diesem gemeinsamen Antrag auftauchen wird. Aber es ist in Ordnung, ich lerne: Parlamentarische Debatte bedeutet eben nicht zwingend, spontan auf den anderen einzugehen, (Beate Raudies [SPD]: Ja!) sondern hier eine vorgefestigte Auffassung vorzutragen und sie zu vertreten. Das ist okay, damit habe ich kein Problem. Es ist an der Stelle zwar ein bisschen schade, dass wir da nicht zusammenkommen, aber sei es drum. Kollege Balke, Sie haben ja wirklich überzeugend versucht, noch einmal den Punkt drei Ihres Antrages zu erklären. Jetzt soll es erst einmal um den Bund gehen. Ich halte fest – das war der Hauptgrund, warum wir unseren Alternativantrag gestellt haben –: Wenn es – wie übrigens schon bei den Beratungen der vergangenen beiden Tage – darum geht, das Land soll aktiv werden, gerade auch im präventiven Bereich, immer wenn es darum geht, schieben Sie es von sich weg, werden Ihrer Verantwortung nicht gerecht. Wenn Sie das heute gern abstimmen wollen, dann tun Sie das, aber wir werden da mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall FDP und SPD – Zuruf Tobias Koch [CDU])

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Eka von Kalben

Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Cornelia Schmachtenberg das Wort.

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Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer fit sein, ohne ausreichend Schlaf gehabt zu haben, schnell noch mal Koffein aufnehmen, um vielleicht etwas für die Schule zu lernen. Für viele junge Menschen gehört das mittlerweile zum Alltag, damit auch der Griff zur Dose von Energydrinks. Energydrinks werden als Leistungsbooster und Wachmacher verkauft. Doch dieser kurzfristige Push hat durchaus seinen Preis, denn hinter den Dosen, die sehr, sehr bunt sind und ein gutes Marketing haben, stecken nun einmal stimulierende Inhaltsstoffe wie Koffein, Taurin oder Guarana, die den Körper antreiben, aber das Herz-Kreislauf-System belasten. Was kurzfristig dann dem einen Menschen hilft, weil er vielleicht gerade nicht fit genug ist, hat langfristig Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Folgen sind durchaus ernst, das haben wir heute schon durchaus das eine oder andere Mal gehört. Bluthochdruck, Herzrasen, Magen-Darm-Beschwerden sind keine Einzelfälle; sie sind bekannte Risiken. Gerade bei Jugendlichen, bei denen der Körper noch im Wachstum ist, ist das ernst zu nehmen, denn ihr Herz-Kreislauf-System ist noch nicht ausgewachsen. Sie sind noch in der Entwicklung und daher noch empfindlicher für so hohe Dosen dieser Inhaltsstoffe als mitunter Erwachsene. Es gibt eine Metastudie. Dort wurden Daten von rund 1,2 Millionen Kindern und Jugendlichen aus 21 Ländern untersucht, und sie wurden ausgewertet. Die Studie kommt zu dem beunruhigenden Ergebnis: Ein regelmäßiger Konsum von Energydrinks hat nicht nur körperlich negative Folgen, sondern sie stehen auch im Zusammenhang mit psychischen Belastungen. Wenn wir dann wissen, dass die psychischen Belastungen bei unseren Jugendlichen immer höher werden, dann muss auch hier gehandelt werden. Es geht um Schlaflosigkeit, um Nervosität, um Schweißausbrüche, um Herzrasen und um anhaltenden Stress, aber auch um depressive und panische Auffälligkeiten. Das alles bedeutet gerade vor dem Hintergrund einer großen Studie: Es ist kein harmloses Trendgetränk! Es geht um die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen, um die Gesundheit unserer Zukunft – körperlich wie seelisch. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt der hohe Zuckergehalt der vielen Produkte. Wer regelmäßig solche Mengen Zucker zu sich nimmt, erhöht nachweislich sein Körpergewicht und riskiert weitere gesundheitliche Probleme, wie Diabetes Typ 2 oder Adipositas. Auch hierfür sind gerade junge Menschen anfällig, weil das ihr ganzes Leben durchaus gesundheitlich belasten kann. Deswegen ist es durchaus ein Gesundheitsrisiko aus der Dose. Die Gefahr ist: Das ist vielen Menschen und vor allen Dingen jungen Menschen nicht bewusst. Sie machen das nicht im vollen Bewusstsein und sagen: Ich zerstöre im Zweifel gerade meinen Körper; ich möchte anfällig werden für depressive Verstimmungen. – Diese Risiken sind vielen häufig nicht bekannt. Die Energydrinks sind beliebt bei jungen Menschen, weil sie süß schmecken, leicht verfügbar und günstig sind und positiv erscheinen. Durch (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) Werbung, leuchtende, bunte Verpackungen und gezieltes Marketing vermitteln sie ein Bild von Stärke, Erfolg und Lässigkeit – und die Nebenwirkungen werden nicht betont; das überrascht auch nicht. Hier fängt unsere politische Verantwortung an. Wenn wir sehen, dass Produkte gerade für junge Menschen entwickelt werden, die gezielt dahin verkauft werden, aber trotzdem negative Wirkungen mit sich bringen, dann müssen wir als Politik genau hinsehen und handeln. Wie groß der Trend unter jungen Menschen inzwischen ist, zeigen aktuelle Zahlen – auch das wurde schon gesagt. Europaweit haben bereits rund zwei Drittel der jungen Menschen Energydrinks konsumiert. Alarmierend ist allerdings, und das finde ich weitaus erschreckender, dass jeder dritte Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren sie regelmäßig trinkt – mehrmals pro Woche. Diese Zahlen zeigen: Wir müssen etwas tun. Deswegen ist es meine Sicht, dass wir diese Altersgrenze einführen und den Verkauf von Energydrinks erst ab 16 Jahren ermöglichen. Das bedeutet einen Schutzmechanismus für unsere Kinder und Jugendlichen – auch aus Verbraucherschutzsicht. Wir brauchen klare Leitplanken für unsere Gesundheit. Andere europäische Staaten machen das schon. Schweden, Norwegen, Polen oder Estland haben es bereits vorgemacht. Dort gibt es beispielsweise schon eine Abgabevorgabe von Energydrinks an Jugendliche. Deswegen sage ich sehr deutlich: Wenn wir handeln wollen, dann können wir jetzt handeln. Wir können uns gemeinsam mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass wir eine Altersbegrenzung für den Verkauf von Energydrinks festlegen, denn die Kinder und Jugendlichen brauchen unseren Schutz. Wir haben es gehört – das ist nicht die eine Maßnahme, bei der wir sagen: Morgen werden alle Kinder gesund, nur weil wir die Altersgrenze anheben; das sagt auch keiner. Natürlich ist Gesundheitsbildung – das ist nicht mein Ressort – ein breites Ressort. Deswegen bieten wir im Ganztag mehr Bewegung an. Wir haben die BiLEV, wir achten darauf, dass wir die DGE-Standards breit umsetzen – in der Kita und ebenso in der Schule. Aber wenn wir wissen, dass wir ein Produkt haben, und wenn uns die Studien zeigen, dass wir hier etwas tun sollen, dann sollten wir das machen und nicht sagen: Es gibt noch tausend andere Möglichkeiten. Wir sollten uns auf diese Maßnahmen einlassen und das voranbringen. Das heißt nicht, dass wir anderes nicht tun wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb freue ich mich auch als Verbraucherschutzministerin über diese Debatte und diesen breiten Beschluss, der sicherlich gleich gefasst wird. Wir werden uns als Landesregierung sehr zeitnah dafür einsetzen, dass wir das im Bundesrat initiieren und dass wir diese Debatte bundesweit weiter führen wollen, denn das ist wichtig für unsere Kinder und Jugendlichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Es gibt junge Menschen in unserem Land, die jeden Morgen mit einem Kloß im Hals zur Schule gehen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Nicht, weil sie eine Mathearbeit fürchten, sondern weil sie nicht wissen, ob ihr Name respektiert wird, ob sie auf der Toilette angefeindet werden oder wieder jemand nur einen Spaß macht – und das auf ihre Kosten. Schule muss ein sicherer Ort sein – für alle, ohne Ausnahme. (Beifall SPD, FDP und SSW) Manche von ihnen haben lange gebraucht, um sich selbst zu verstehen. Manche haben Großmut aufgebracht, um zu sagen, wer sie sind, und dann stehen sie im Klassenraum und erleben, dass genau diese Offenheit zur Angriffsfläche wird. Schule ist ein Schutzraum – so sollte es jedenfalls sein –, ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche lernen, wachsen, sich ausprobieren dürfen, ein Ort, an dem sie erfahren: Ich bin richtig – genau so, wie ich bin. Wenn dieser Ort für quere Jugendliche zum Ort der Verunsicherung, der Ausgrenzung oder gar der Angst wird, dann dürfen wir das nicht achselzuckend hinnehmen; das dürfen wir einfach nicht akzeptieren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Zahlen sind eindeutig: Die gemeldeten Straftaten gegen queere Menschen nehmen bundesweit zu; die Dunkelziffer ist hoch. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch: eine Schülerin, die ihre Freundin nicht mehr wie selbstverständlich mit einem Kuss verabschiedet, ein Jugendlicher, der jeden Tag abwägt, ob eine Korrektur des Namens die Situation verschärft. Die Diskriminierung beginnt im Klassenraum, auf dem Schulhof, in der Sprache, die wir wählen oder nicht wählen dürfen. Genau dort tragen wir Verantwortung. In Schleswig-Holstein wird die geschlechtergerechte Sprache im Schulkontext faktisch als Fehler gewertet. Wer Schüler_innen schreibt, wer ein Sternchen nutzt, wer inklusive Sprache verwendet, um auch nichtbinäre oder Transjugendliche sichtbar zu machen, riskiert Punktabzüge. Das bedeutet: Das Bemühen, niemanden auszuschließen, wird selbst zum Regelstoß erklärt. Das ist ein falsches Signal, liebe Kolleg_innen. (Beifall SPD, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sprache entwickelt sich ständig weiter. Neue Begriffe aus der Digitalisierung, der Wissenschaft und der Gesellschaft finden selbstverständlich ihren Weg in den Unterricht und in unsere Schulbücher. Niemand stellt das infrage. Sprache verändert sich mit der Wirklichkeit, und das ist auch gut so. Aber wenn es darum geht, geschlechtliche Vielfalt sichtbar zu machen, wird plötzlich auf Stillstand gepocht, als müsse Sprache konserviert werden wie ein Museumsstück. Wenn junge Menschen Respekt sprachlich sichtbar machen, wird genau das sanktioniert. Dabei fordern wir täglich von ihnen, Vielfalt zu achten, Diskriminierung zu hinterfragen und Verantwortung zu übernehmen. Wer also einen Doppelpunkt setzt, um alle mitzudenken, darf dafür keinen Punktabzug bekommen. Wer versucht, niemanden auszuschließen, darf nicht sanktioniert werden. Respekt an unseren Schulen darf kein Fehler sein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ein weiterer Kernpunkt unseres Antrags betrifft den sogenannten dgti-Ergänzungsausweis. Dieser wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität herausgegeben und ermöglicht es trans- und nichtbinären Menschen, ihren selbstgewählten Namen und ihre Geschlechtsidentität auszuweisen, auch bevor amtliche Änderungen abgeschlossen worden sind. Wir fordern erneut, sorgfältig zu prüfen, wo in welchem Umfang dieser Ausweis im schulischen Kontext angewendet werden kann, etwa bei Klassenlisten, im Schulverwaltungsprogramm oder in der täglichen Ansprache. Denn für betroffene Jugendliche ist der richtige Name keine Formalie, er ist Identität. (Sophia Schiebe) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wenn Schule diesen Namen ignoriert, entsteht jeden einzelnen Tag eine kleine Verletzung. Wenn sie ihn respektiert, entsteht Vertrauen, und dieses Vertrauen schulden wir den jungen Menschen. Gleiches gilt für die Aufnahme geschlechtsneutraler Toiletten in das Musterraumprogramm. Für manche ist das eine abstrakte Debatte, für andere wiederum ist es eine konkrete Frage von Sicherheit im Alltag. Der Gang zur Toilette darf kein Moment der Angst sein. Praktische Lösungen sind daher kein Kulturkampf, sie sind eine Frage des Schutzes, und ich freue mich sehr, dass der Antrag von Schwarz-Grün unseren Punkt dahin gehend aufgenommen hat. (Beifall SPD) Schule darf keine zusätzlichen Hürden einrichten für junge Menschen, die ohnehin schon mit Vorurteilen konfrontiert sind. Schutz ist keine Zumutung, Schutz ist unsere Pflicht. Wir wollen außerdem eine Handreichung zur queeren Vielfalt an Schulen – als Unterstützung, als Orientierung, als klares Zeichen, dass wir Lehrkräfte nicht alleine lassen, wenn es darum geht, Haltung zu zeigen. Wer Respekt vermitteln soll, braucht Rückhalt. Liebe Kolleginnen, dieser Antrag nimmt niemandem etwas weg, aber er gibt vielen jungen Menschen etwas zurück: Sicherheit, Sichtbarkeit und Selbstverständlichkeit. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Für die CDU hat die Kollegin Beate Nielsen das Wort.

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Beate Nielsen CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 3 unseres Grundgesetzes stellt klar: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seines Glaubens oder aus anderen Gründen benachteiligt werden. – Dieser Grundsatz verpflichtet uns auch im Bildungsbereich. Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Schule ist auch ein Lebensraum. Hier verbringen Kinder und Jugendliche einen großen Teil ihres Alltags. Hier entwickeln sie Selbstvertrauen, Leistungsbereitschaft und soziale Kompetenzen. Deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Respekt behandelt werden und sich wohlfühlen. Ich bin überzeugt, in der absolut überwiegenden Mehrheit unserer Schulen werden Toleranz und Mitmenschlichkeit gelebt. Lehrkräfte und Schulleitungen leisten hier täglich engagierte Arbeit. Aber eine diskriminierungsfreie Schulkultur entsteht nicht von allein. Sie braucht klare Orientierung und verlässliche Strukturen. Einige Maßnahmen sind bereits gelebte Praxis: Erstens. Die Anerkennung selbstgewählter Namen im schulischen Alltag auf Grundlage des dgti-Ergänzungsausweises ermöglicht betroffenen Schülerinnen und Schülern, im Schulalltag mit ihrem gewählten Namen angesprochen zu werden. Zweitens. Im Rahmen des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung werden Lehrkräfte, Schulleitungen sowie Schülerinnen und Schüler ermutigt, eine inklusive Sprache zu verwenden. Ich betone ganz ausdrücklich, das ist nicht das Verwenden der sogenannten Gendersprache, sondern etwa die Nennung des weiblichen und des männlichen grammatischen Geschlechts, wie zum Beispiel in „Schülerinnen und Schüler“. (Wortmeldung Sophia Schiebe [SPD]) Drittens. In den Fortbildungsangeboten des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen werden geschlechtersensible Aspekte berücksichtigt. Lehrkräfte erhalten damit Unterstützung im professionellen Umgang mit unterschiedlichen Lebensrealitäten.

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Eka von Kalben

Frau Nielsen, lassen Sie eine Frage von Frau Schiebe zu?

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Beate Nielsen CDU

Ich würde gerne die Rede erst zu Ende führen, danke. Viertens. Das Ministerium stellt den Schulen Materialien zum Thema Diversität und Diskriminierung zur Verfügung. Der Landesaktionsplan „Echte Vielfalt“ wird weiterentwickelt, um bestehende Maßnahmen zu bündeln und fortzuführen. Zudem stehen Ansprechpartner für Beratung und Unterstützung bereit. Fünftens. Auch bei der räumlichen Ausstattung setzen wir auf pragmatische Lösungen. Das Bildungsministerium hat empfohlen, an Schulen Unisex-Toiletten bereitzustellen. Die Entscheidung liegt selbstverständlich bei den Schulträgern vor Ort. (Beate Nielsen) In unserem Alternativantrag bitten wir die Landesregierung darüber hinaus, im Musterraumprogramm eine diskriminierungsfreie Nutzung von Sanitärund Umkleideräumen zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist klar: Im Altbestand darf ein Umbau nicht verpflichtend sein. Wir setzen auf Augenmaß und praktikable Lösungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine wertschätzende Schulkultur und ein klarer Leistungsanspruch schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, wer sich respektiert fühlt, kann sich besser auf Lernen und Leistung konzentrieren. Respekt, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft gehören zusammen. Ein respektvoller Umgang ist in der Schule wie in der gesamten Gesellschaft eine Daueraufgabe. Unser Ziel muss es sein, dass jeder junge Mensch in Schleswig-Holstein seine Schule als einen Ort erlebt, an dem er sich entfalten kann – ohne Angst vor Ausgrenzung und mit fairen Chancen. Dafür tragen wir gemeinsam die Verantwortung. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Frau Nielsen, möchten Sie eine Frage von Herrn Stender zulassen?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin, für das Zulassen der Frage. – Ich bin gerade bei einer Bemerkung von Ihnen stutzig geworden, und zwar haben Sie gesagt, es liege ein Vorschlag für eine Regelung vor, dass eine inklusive Sprache verwendet werden soll, bei der das männliche und das weibliche Geschlecht gleichermaßen benannt werden. Ich wollte einmal fragen, wie Ihre Haltung zu diesem Vorschlag ist; denn Sie haben jetzt verdrängt, dass es mehr als nur diese beiden Geschlechter gibt. Daran anknüpfend habe ich eine weitere Frage, weil Sie gerade betont haben, dass es darum geht, Respekt gegenüber allen Menschen, egal welchen Geschlechts, zum Ausdruck zu bringen. In Ihrem Antrag steht ja nichts zum Thema geschlechtersensible Sprache im Schulunterricht, was in unserem Antrag vorkommt. Ich möchte Ihnen einmal sagen: Als mein Bruder Abitur gemacht hat, hat ihm seine Lehrerin, als er in einer Arbeit das Gendersternchen verwendet hat, das als Fehler angestrichen und drüber geschrieben: Muss ich leider laut Landesverordnung als Fehler kennzeichnen. – Ich frage mich: Ist das wirklich Ihre Haltung, was eine geschlechtersensible Sprache und den Respekt gegenüber allen Geschlechtern angeht, die in der Schule Arbeiten abgeben sollen? – Wir beziehen uns auf das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Das ist für uns maßgeblich als Grundlage dafür, wie an der Schule gelehrt, geschrieben und gesprochen werden soll. Daran halten wir uns. (Beifall CDU) Ansonsten kann jeder sein Pronomen selber wählen. Das ist selbstverständlich, aber innerhalb der Schule gilt das Regelwerk.

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Eka von Kalben

Möchten Sie eine weitere Frage erlauben?

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Beate Nielsen CDU

Nein, ich würde jetzt gerne an meinen Platz zurückgehen. – Danke schön. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Ehe wir weitermachen, begrüßen Sie mit mir weitere Gäste von Herrn Kock-Rohwer, und zwar aus dem Kreis jung gebliebener Männer der katholischen Pfarrei Neumünster. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei diesem Thema fällt es mir ehrlicherweise schwer, einen Harry-Potter-Staat zu finden. Das liegt an der Autorin des Buches Harry Potter, die – ich sage einmal – bei diesem Themenbereich auch nett gemeint interessante Aussagen bis hin zu meiner Meinung nach falschen Aussagen getroffen hat. Aber darüber wollen wir jetzt nicht sprechen. Wir wollen darüber sprechen, dass in SchleswigHolstein im Jahr 2024 alleine 105 Straftaten gezählt wurden, die sich gegen die sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Identität richteten. Das ist erschreckend, hochproblematisch und ein starker Anstieg im Vergleich zum Jahr davor. Wenn man das mit dem Jahr 2022 vergleicht, stellen wir fest, (Malte Krüger) wir haben sogar eine Verdopplung der Zahl dieser Straftaten. Wir sind uns alle einig: Gewalt gegen Menschen können wir niemals akzeptieren. Ganz im Gegenteil: Wir setzen uns für Vielfalt und vor allem für queere Vielfalt ein. Deswegen ist Prävention sehr wichtig, und deswegen sind Schule und Bildung sehr zentral. Ich möchte an dieser Stelle Rita Süssmuth von der CDU einmal dafür würdigen, die sich wie keine andere für eine Entstigmatisierung eingesetzt hat. Mit ihrem Einsatz hat sie vermutlich Zehntausenden Menschen das Leben gerettet. Vor dieser Leistung kann man sich nur verneigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Wir haben es gerade schon gehört: Sprache ist wirkmächtig. Jeder Deutschlehrer, jede Deutschlehrerin weiß das. Ansprache und Pronomen sind auch wirkmächtige Faktoren von Sprache. Sie haben etwas mit dem Ausdruck von eigener Identität zu tun. Frau Schiebe hat es richtig dargestellt. Gerade an Schulen erleben wir viele junge Menschen, die immer wieder in Identitätskrisen kommen. Dafür gibt es viele Gründe. Wir haben gestern über Essstörungen gesprochen und dazu eine wirklich interessante Debatte geführt. Es kann am Geschlecht, an Gender liegen, warum gerade junge Menschen eventuell in Identitätskrisen kommen. Es kann an Überforderung, an Schule liegen. Wer sind wir, da zu urteilen, welcher dieser Faktoren schlimmer als der andere ist? Es ist immer furchtbar, wenn es zu diesen Fällen kommt, und wir müssen die Auswirkungen für junge Menschen in den Blick nehmen. Wir können es niemals akzeptieren, dass in unserem Bildungssystem Menschen durch so etwas verloren gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist auch der Grund, warum wir Grüne dafür sind, eine geschlechtergerechte und inklusive Sprache stärker zu fördern. Eine Diffamierung von Gendersprache halten wir für absolut falsch. Wir haben jetzt drei Anträge vorliegen. Ich finde, alle Anträge beinhalten etwas Gutes. Natürlich ist unser Alternativantrag der beste; das ist ja klar. (Sybilla Nitsch [SSW]: Oh!) Aber ich danke ausdrücklich der SPD und der FDP für ihre Anträge, die wichtige Punkte enthalten. Mir ist noch einmal ganz wichtig, hervorzuheben, dass wir hier schon einmal eine Diskussion über das Musterraumprogramm geführt haben. (Sybilla Nitsch [SSW]: Wann haben Sie denn den vorgelegt?) – Frau Nitsch, ich komme gleich zum SSW; keine Sorge. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ich habe gefragt, wann Sie den vorgelegt haben!) – Ich will etwas Positives sagen; keine Sorge. – Wir haben hier ja schon einmal eine Diskussion über das Musterraumprogramm geführt, und ich finde es gut, dass wir heute noch einmal in unserem Alternativantrag klarziehen, Unisex-Toiletten im Musterraumprogramm verankern zu wollen. Das muss zum Standard werden; ehrlicherweise nach skandinavischem Vorbild. Wir sehen in Dänemark und Schweden, dass Unisex-Toiletten dort gang und gäbe sind. Als ich dort studiert habe, (Zuruf: Martin Habersaat [SPD]) hat man eigentlich nie eine quasi aufgeteilte Toilette gefunden. Wir sehen auch in Heide am BBZ – falls das gerade der Zwischenruf war – den Neubau einer Schule, wo das wirklich sehr vorbildlich umgesetzt wurde. Das Interessante ist, weil das Ministerium ja noch in die Verhandlungen mit den Kommunen gehen muss, dass diese Vorschläge meistens günstiger sind, als das zu trennen. Vielleicht ist das noch einmal ein starkes Argument, Frau Ministerin, wenn Sie da in Verhandlungen gehen. Das Bildungsministerium leistet in diesem ganzen Bereich eine gute Arbeit. Da sind viele Sachen vorbildlich. Ich kann mir vorstellen, dass wir im Rahmen der Selbstbeteiligung im Ausschuss davon auch noch einmal etwas vonseiten des Bildungsministeriums hören. Das könnte ich mir zumindest sehr gut vorstellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU])

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Eka von Kalben

Für die FDP hat Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für viele junge Menschen ist Schule der Ort, an dem sie zum ersten Mal er- (Anne Riecke) leben, ob sie so, wie sie sind, akzeptiert werden, oder ob sie lernen müssen, sich zu verstecken, sich in irgendeiner Weise anzupassen oder vielleicht völlig unsichtbar zu werden, um durch die Schule zu gehen. Wenn wir heute über queere Vielfalt an Schulen sprechen, dann sprechen wir nicht über ein Randthema. Wir sprechen über das Grundversprechen unseres Bildungssystems, dass jedes Kind unabhängig von Herkunft, Glauben, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität die gleichen Chancen hat. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren Antrag. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es ist richtig und wichtig, Sensibilität für queere Vielfalt zu fördern. Wir sehen ebenfalls, dass Diskriminierung und Mobbing gegenüber LSBTIQ+-Jugendlichen reale Probleme mit mittlerweile gravierenden Folgen für Bildungsbiografien und psychische Gesundheit sind. Wir sind aber auch davon überzeugt: Wenn wir dieses Problem ernsthaft angehen wollen, dann brauchen wir einen strukturellen Ansatz und keinen Maßnahmenkatalog, der einzelne Aspekte herausgreift. Der SPD-Antrag setzt Schwerpunkte bei der Anerkennung des dgti-Ergänzungsausweises, bei geschlechtergerechter Sprache, bei Unisex-Toiletten und bei einer Handreichung. Das sind Diskussionspunkte, aber sie greifen uns zu kurz. Der Antrag verengt das Thema faktisch auf transund intergeschlechtliche Schülerinnen und Schüler. Diese verdienen selbstverständlich Schutz. Aber queere Vielfalt umfasst viel mehr als das. (Beifall FDP und SSW – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das stimmt!) Auch schwule, lesbische und bisexuelle Jugendliche erleben Ausgrenzung – oft alltäglich, oft auch subtil. Wenn wir Vielfalt fördern wollen, dann dürfen wir sie nicht auf einzelne Gruppen reduzieren. Einzelmaßnahmen ersetzen keine strukturelle Verankerung. Eine Broschüre allein verändert keine Schulkultur. Eine Toilettenregelung ersetzt keine pädagogische Auseinandersetzung. Eine Erlassdebatte über Sprache ersetzt keine Fortbildung für Lehrkräfte. (Beifall FDP und SSW) Genau deshalb legen wir einen Alternativantrag vor. Unser Ansatz ist klar: Vielfalt ist Realität. Sie gehört selbstverständlich in den Unterricht. Wir fordern, sexuelle Vielfalt und geschlechtliche Identität in angemessener Form in den Fachanforderungen zu verankern: altersgerecht und fachlich fundiert, nicht beschränkt auf den Sexualkundeunterricht, sondern als Teil einer werteorientierten Bildung, (Beifall FDP) die unterschiedliche Lebensentwürfe, Partnerschaften und Familienmodelle abbildet. Das ist kein ideologisches Projekt, sondern das ist eine Frage der Lebenswirklichkeit. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass die Sensibilisierung für diese Themen Bestandteil der Lehrkräfteaus- und ‑fortbildung wird, denn am Ende entscheidet sich vieles einfach auch im Klassenraum. Lehrkräfte brauchen Sicherheit im Umgang mit Diskriminierung, mit Konflikten, mit Fragen von Identität. Das darf eben nicht vom persönlichen Engagement einzelner abhängen. Vielfalt sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität soll in angemessener Form im Unterricht stattfinden und in der Lehrkräftebildung systematisch berücksichtigt werden. Genau diesen strukturellen Weg gehen wir. Darüber hinaus wollen wir bestehende Bildungsund Präventionsangebote weiterentwickeln und landesweit zugänglich machen. Projekte wie SCHLAU SH leisten bereits eine wertvolle Arbeit in der Aufklärung und beim Abbau von Vorurteilen. Solche Kooperationen zwischen Schulen und der Gesellschaft wollen wir gestärkt sehen. Uns ist ein weiterer Punkt wichtig, nämlich transparente Beschwerde- und Unterstützungsstrukturen. Schülerinnen und Schüler, die Diskriminierung erleben, müssen wissen, an wen sie sich wenden können – niedrigschwellig, verlässlich und wirksam. Auch der respektvolle Umgang mit selbstgewählten Namen und Anreden gehört dazu. Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben soll im Schulalltag ein respektvoller und praktikabler Umgang damit sichergestellt werden. Verwaltung und Selbstbestimmung dürfen hier kein Gegensatz sein; sie müssen in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, junge Menschen sollen sich frei von Angst, Diskriminierung und Ausgrenzung entwickeln können. Vielfalt darf im Schulalltag weder tabuisiert noch auf einzelne Aspekte verkürzt werden. Der Unterschied zwischen dem SPD-Antrag und unserem Antrag liegt im An- (Anne Riecke) satz. Der SPD-Antrag listet Einzelmaßnahmen auf. Wir setzen auf strukturelle Verankerung. Wir wollen keine Symbolpolitik, sondern nachhaltige Veränderung, keine punktuellen Debatten, sondern eine Schulentwicklung, die Vielfalt selbstverständlich macht – für eine Schule in SchleswigHolstein, in der jedes Kind sagen kann: Ich darf hier so sein, wie ich bin. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Jetzt hat Jette Waldinger-Thiering vom SSW das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schule soll ein sicherer Ort sein, für alle. Für queere Jugendliche ist er es oftmals nicht. Queere Schülerinnen und Schüler gehören nach wie vor, so hat es gerade wieder die SANCHO-Studie gezeigt und bestätigt, zu den vulnerablen Gruppen an Schulen. Noch immer ist es so, dass queere Jugendliche vermehrt von Mobbing und Gewalt betroffen sind oder sich in der Schulzeit gar nicht erst trauen, sich zu outen. Etwa 25 Prozent aller Suizidversuche unter Jugendlichen betreffen queere Jugendliche. Es ist also noch lange nicht alles gut. Daher finde ich bei allem, was in den letzten Jahren sicherlich auch besser geworden ist, es immer wieder sinnvoll, gegenzuchecken und zu gucken, was man vielleicht verbessern kann. Bei den Vorschlägen im SPD- und FDP-Antrag kann man, finde ich, sehr gut ansetzen. Der Reihe nach. Die Anerkennung des dgti-Ergänzungsausweises ist für uns als SSW eine völlig sinnvolle Maßnahme. Bei Transpersonen passen die amtlichen Ausweispapiere nicht immer mit dem selbst gewählten Namen überein, vor allem nicht bei jungen Menschen, die vielleicht noch am Anfang ihrer Transition stehen. Die Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit hat, um hier auszuhelfen, ein Ergänzungspapier zum Perso, das alle selbst gewählten personenbezogenen Daten wie Vorname, Pronomen und Geschlecht dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt, entwickelt. Es ist ein standardisiertes Dokument, das Alltagssituationen erleichtert und behördlich anerkannt ist. In Ministerien, bei der Polizei und bei vielen weiteren Institutionen ist er bekannt und akzeptiert. Da, wo er nicht akzeptiert ist, ist er meistens nicht bekannt. Das scheint auch das Problem an einigen Schulen zu sein. So höre ich es jedenfalls von queeren Jugendverbänden und Organisationen. Also ein sehr guter Punkt, den man schnell umsetzen kann. Der zweite Punkt umfasst die Überarbeitung des Erlasses zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen. Karin Prien hat sich 2021 leider an diesem Punkt ausgewiesen regressiv gezeigt und unsere Schulen angewiesen, Genderstern, Binnen‑I, Gendergap und Schrägstrich in schriftlichen Arbeiten als Fehler zu bewerten und an Schulen nicht mehr zu verwenden. Ein genauso unnötiger wie unsinniger Schritt. (Beifall SSW und SPD) Ich habe schon damals dafür plädiert, einen zeitgemäßen Umgang mit den Veränderungen unserer Sprache zu finden und beispielsweise ab einer gewissen Klassenstufe in den allgemeinbildenden Schulen Unterrichtseinheiten zu geschlechtergerechter Sprache, die einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bieten, stattfinden zu lassen, statt Sprachverbote von oben zu verteilen. Ehrlich gesagt: Habe ich gerade besonders viel Lust auf diese Debatte? – Nein. Würde ich sie wieder genauso führen? – Ja. Von nun an wird der Antrag aber wirklich unkontrovers und so, dass mir kein echter Grund einfällt, warum irgendeiner der hier anwesenden Politikerinnen und Politiker nicht zustimmen sollte. Und jetzt bin ich bei dem Thema. Die Aufnahme von UnisexToiletten in das Musterraumprogramm ist einfach nur logisch. Aber die Koalition kommt so ungefähr 20 Minuten, bevor wir diesen Tagesordnungspunkt diskutieren sollen, mit dem besten Antrag – wie der Abgeordnete Malte Krüger es sagt –, und das Einzige, um das sich dieser Antrag am Ende dreht, sind Unisex-Toiletten gebaut nach skandinavischem Vorbild. Kære venner, das kann nicht euer Ernst sein, wirklich. Das schlägt echt dem Fass den Boden aus. (Beifall SSW, SPD, und FDP) Wenn ich dann noch höre: „Na ja, die Verhandlungen mit den Kommunen wären doch mal ein guter Move, und es ist ja auch günstiger, eine UnisexToilette zu bauen“, dann muss ich ganz ehrlich entgegnen: Ich könnte Ihnen mal Telefonnummern von Sanitärinstallateuren geben, die sagen: Da muss (Jette Waldinger-Thiering) genauso viel Porzellan rein, als wenn ich zwei Toiletten baue. (Heiterkeit Martin Habersaat [SPD]) Also das bleibt bei dieser Debatte echt hängen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Ich finde, das ist so unterirdisch, weil die Kinder, die jungen Menschen, die Jugendlichen etwas ganz anderes als nur eine Debatte über Unisex-Toiletten brauchen. Ich bin wirklich entsetzt. Ich finde, die Handreichungen an die Schulen müssen überarbeitet werden. Wenn wir über Schulkultur sprechen, dann gehört es ebenfalls dazu, dass alle Kinder, alle Jugendlichen ihren Platz an der Schule kennen und sich sicher fühlen. Ich muss wirklich sagen: Ich bin echt entsetzt über die Koalition. Wenn Sie wirklich meinen, dass wir Anträge vernünftig miteinander diskutieren sollen, dann kann man die zumindest einen Abend vorher schicken und nicht 20 Minuten, bevor der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und darüber diskutiert werden soll. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag hat Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise halte ich nicht so viel davon, mich sozusagen eigenevidenzbasiert zu einem Thema zu äußern. Die Union muss sich keine Sorgen machen. Ich fordere auch keine Ausschussüberweisung, das will ich alles nicht. Ich habe ja jetzt gelernt, dass man sich hier nicht aufeinander zubewegt, sondern eine vorfestgelegte Meinung vertritt, im Zweifel, so wie die Kollegin Waldinger-Thiering es gesagt hat, mit einem Alternativantrag, der irgendwie zehn Minuten vor der Debatte auf den Tisch kommt. Ich will nur Folgendes sagen, und zwar jetzt unabhängig davon, ob man Einzelmaßnahmen vorschlägt oder das als Gesamtkonzept etwas breiter aufstellt, so wie die Kollegin Riecke den FDP-Antrag dargestellt hat. Meine ersten Schuljahre auf dem Gymnasium waren die Hölle, sie waren die Hölle. Dass ich heute hier stehe, dass ich ein Studium abgeschlossen habe, habe ich vor allem einem Schulwechsel zu verdanken, habe ich vor allem Lehrerinnen an einer neuen Schule zu verdanken, die anders mit dem Thema umgegangen sind als Lehrerinnen und Lehrer auf dem allgemeinbildenden Gymnasium, auf das ich von Klasse 5 bis Klasse 10 gegangen bin, und an die Schulzeit erinnere ich mich noch sehr gut. Insofern finde ich diese Debatte unglaublich wichtig, finde ich den Ansatz so wichtig, das in die Schule zu tragen, wie man mit Menschen umgeht. Wenn ich mir die Kommentare nach der Wahl von Rob Jetten zum niederländischen Ministerpräsidenten angucke, dann denke ich mir noch mal: Herr, wirf Hirn vom Himmel. – Bildung ist so was von notwendig, damit wenigstens die heranwachsende Generation mit uns umgeht, wie ich finde, es jeder Mensch verdient hat, nämlich menschlich. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin, lieber Heiner Garg, nach Ihrem Einwurf ein bisschen betroffen, und es fällt mir gerade ein bisschen schwer, gemäß Tagesordnung zu meiner Rede überzugehen, weil ich natürlich finde, dass Sie absolut recht haben. Natürlich darf das so nicht sein. Natürlich müssen wir an unseren Schulen anders miteinander umgehen, wie wir in der Gesellschaft auch anders miteinander umgehen müssen. (Beifall ganzes Haus) Wir befinden uns alle in der Situation, und wir sehen, dass es für junge Menschen sehr herausfordernd geworden ist. Vielleicht, Sie haben es geschildert, war es auch schon immer herausfordernd, sich in der Welt zu orientieren, seinen Platz zu finden. Vor allen Dingen dann, wenn man gesellschaftlichen Rollenvorstellungen nicht folgen kann, nicht folgen möchte und nicht folgen will, ist es schwierig, ein Gefühl von Zugehörigkeit in unserer Gesellschaft zu finden. Wir wissen, dass es Menschen ausschließen kann, die diese Rollenvorstellungen nicht erfüllen wollen oder erfüllen können. Damit muss Schule umgehen. Das ist selbstverständlich für mich, und ich würde sagen, auch für unsere Lehrkräfte in unserem Land. Denn gerade (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Schule ist der Ort, an dem Kinder und Jugendliche ihren Weg zu sich selber finden, ihren Weg in die Gesellschaft finden. Es ist der Ort, an dem ein gesellschaftliches Miteinander gestaltet werden muss. Es gab Zeiten, da war das nicht immer selbstverständlich. Ich hoffe, dass wir in Schleswig-Holstein in einer Situation an unseren Schulen sind, in der es mittlerweile selbstverständlicher geworden ist. Ich bin nicht naiv. Wir wissen alle, dass gesellschaftlicher Wandel seine Zeit braucht. Aber ich finde, wir haben tatsächlich schon sehr viel getan, um die Auseinandersetzung und die Orientierung des Einzelnen in unserer Gesellschaft, und zwar im Sinne einer vielfältigen Gesellschaft, zu ermöglichen. Wir haben – es ist mir wichtig, das noch mal zu betonen, weil das vielleicht ein bisschen zeigt, wie wir im Bildungsministerium auf das Thema blicken – in unseren Fachanforderungen tatsächlich schon vor Jahren genau diese Aspekte dort hinterlegt. Wir haben sie hinterlegt – das ist ja eben angesprochen worden – in dem allgemeinen Teil der Fachanforderungen. Also das heißt, es geht hier nicht darum, in einem Fach einmal in x Jahren für ein paar Stunden über geschlechtliche Orientierung oder über Verhütung und über diese Themen zu sprechen, die man dann mit Sex und Gender konnotiert, sondern es geht um Gleichstellung und Diversität, um Entfaltungsmöglichkeiten der Geschlechter, um die Wahrung des Gleichberechtigungsgebots und um die Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt. Das waren die vier zentralen Schlüsselbegriffe, die ich eben aus den Fachanforderungen zitiert habe. Die stehen in den Fachanforderungen für alle Fächer. Das ist die Grundlage für die Bildungsarbeit in unserem Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in dem Landesaktionsplan „Echte Vielfalt“ – daran beteiligt sich das Bildungsministerium gemeinsam mit anderen Häusern – Veranstaltungen, Publikationen und Schulungen entwickelt, um genau die Sichtbarkeit von Vielfalt in unserem Land voranzubringen. Wir sind dabei, weitergehende Informationen für Schulen zu entwickeln, und auch die Fortbildungen für Lehrkräfte sind entsprechend ausgebaut und weiterentwickelt worden. Wir sind dort in Entwicklungsgesprächen mit der CAU, aber auch mit Lambda, mit anderen Vereinen, die sich ebenfalls mit den Themen beschäftigen, um Materialien zu haben, die es Lehrkräften möglich machen, gut und sensibel mit dem Thema umzugehen und es da, wo es vielleicht bisher noch nicht so gut gelingt, in Zukunft besser machen zu können. Wir wissen, dass wir Strukturen an den Schulen zum Teil gefunden haben, die von Einzelnen als diskriminierend erlebt werden. Viele Schulen haben schon auf Eigeninitiative entsprechende Räumlichkeiten geschaffen. Sie haben Unisex-Toiletten gebaut, oder sie haben entsprechende Umkleideräume vorgesehen, oder sie haben einzelne Teilräume dafür vorgesehen, um diesen Themen gerecht zu werden. Ich möchte jetzt nicht noch mal etwas über das Musterraumprogramm sagen. Ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir das dort besprechen. Das haben wir an anderer Stelle schon zugesagt, und deswegen kann ich das hier jetzt einfach kurz abhaken. Ja, darüber werden wir reden. Aber das löst das Problem natürlich im Kern nicht. Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Das ist ein Momentum von vielen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Es ist wichtig, dass die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler sensibilisieren, damit sie gut mit Vielfalt umgehen können. Dafür bieten wir Fortbildungen an. Wir haben auf Anregung von und in Diskussionen mit den Schülervertretungen einen Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler und für die Lehrkräfte benannt. Es ist den Schülervertretungen bekannt, es ist den Lehrkräften und den Schulen bekannt, dass es eine Person gibt, die angesprochen werden, die anonym gefragt werden kann, wenn Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen, weil sie sagen: Ich fühle mich an der Schule in dieser Situation gerade nicht so gut verstanden. – Es ist eine Person, die außerhalb der Schulen ist, die also die Möglichkeit bietet, sich nicht gegenüber Lehrerinnen und Lehrern outen zu müssen, wenn man das nicht möchte, und dort ein Thema anzusprechen, das vielleicht gerade schwierig ist. Deswegen lassen Sie mich bitte eines betonen: Unsere Schulen leben von Vielfalt, von unterschiedlichen Perspektiven und Hintergründen. Wir müssen Vielfalt in jeder Form unterstützen, anerkennen und wahrnehmen. Für Schülerinnen und Schüler – vielleicht auch für viele andere Menschen – ist es wichtig, dass sie persönlich gesehen werden, dass sie sich gehört fühlen, dass sie ordentlich angesprochen werden, wie sie es gerne möchten. Deswegen haben wir den Schulen dazu schon entsprechende Hinweise übermittelt. Es gibt die Möglichkeit, und das wissen die Schulen auch. Der Ausweis ist gerade schon genannt worden. Wir haben es allen Schulen noch einmal deutlich gemacht, dass die Lehrkräfte einzelne betroffene Schülerinnen und Schüler, wenn sie das (Ministerin Dr. Dorit Stenke) wünschen – man muss sehen, das ist durchaus eine Debatte in Schule –, bereits vor der amtlichen Änderung mit ihrem entsprechenden Namen, den Sie sich ausgesucht haben, anzusprechen und diesen Namen in Schriftstücken zu verwenden. Ich sage jetzt ganz bewusst abstrakt „in Schriftstücken verwendet werden kann“, weil das in Zeugnissen – das haben wir mehrfach geprüft – derzeit nicht möglich ist. Erlauben Sie mir die Bemerkung: Es ist auch nicht sinnvoll, denn ich muss das Zeugnis mit einem amtlichen Dokument irgendwo vorlegen können. Da muss es eine Übereinstimmung geben. Diese Übereinstimmung muss gegeben sein und hergestellt werden. Wir haben uns das genau angeguckt; wir haben auch überlegt, ob wir da nicht großzügig sein können, aber es macht keinen Sinn, an der Stelle großzügig zu sein. Wir werden das nicht machen.

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Eka von Kalben

Frau Dr. Stenke, lassen Sie eine Frage von Herrn Stender zu? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, gerne.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich wollte Sie fragen, weil Sie gerade darüber gesprochen haben, dass als Gespräche mit den Schüler_innenvertretungen stattgefunden haben und Ansprechpersonen benannt wurden, noch einmal Forderungen aufgenommen wurden. Die Schüler_innenschaft ist sehr klar bei dem Thema geschlechtersensibler Sprache. Ihre Vorgängerin hat diesen Erlass erlassen, dass es nicht erlaubt ist und als Fehler angegeben werden muss, wenn man mit Genderstern, Binnen‑I oder was auch immer eine inklusive Sprache verwendet. Jetzt haben Sie gerade gesagt, dass Sie sich dafür eingesetzt haben, dass die Schüler_innen so angesprochen werden, wie sie es möchten. Das geht jetzt aber, wenn ich Ihren bisherigen Ausführungen folge, nur auf die mündliche Anrede zurück, nicht aber auf die schriftliche. Denn wenn man das weiterdenken würde, müsste das bedeuten, dass Sie nun erlassen müssten, dass Schüler_innen auch in Schriftform mit einem Genderstern oder was auch immer, auf jeden Fall in einer inklusiveren Sprache als der aktuellen, angesprochen werden könnten. (Tobias Koch [CDU]: Der Name nicht!) – Ja, es ging nicht nur um den Namen, Herr Koch, und ich bin gerade dran. Bleiben Sie ruhig sitzen! (Tobias Koch [CDU]: Mach ich doch! –

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Christopher Vogt FDP

Und wie er da sitzt!) Ich habe die Ministerin gefragt, und da geht es nicht nur um Namen, sondern – die Ministerin hat es klar gesagt – die Ansprache. Da geht es nicht nur um Namen, sondern auch um Geschlecht und dementsprechend auch um Stern, um Binnen‑I, um Doppelpunkt oder um was auch immer. – Wir müssen tatsächlich zwei Dinge unterscheiden. Ich habe diesen Teil in meiner Rede tatsächlich gerade übersprungen, weil ich schon aus meiner Redezeit gelaufen war, aber danke für die Frage. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie können so lange reden, wie Sie wollen! – Heiterkeit) – Vielen Dank. Ja, ich weiß. Ich antworte jetzt auf die Frage. Die Antwort beinhaltet das, was ich dazu gesagt hätte: Wir reden nur zu dieser Festlegung, die meine Vorgängerin getroffen hat. Da reden wir über eine ganz wichtige Sache, nämlich über die schriftlichen Dokumente, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Prüfungen anfertigen und anderen schriftlichen Dokumenten, die sie hinterlassen. Da gibt es Regeln der deutschen Rechtschreibung. Das ist die Grundlage unserer Fachanforderungen. Die werden in Schule gelehrt und sind die Grundlage dafür, dass Bewertungen vorgenommen werden, die auch im Ländervergleich haltbar sein müssen. Das ist ein Punkt, für den wir gerne kritisiert werden. Diese Kritik möchte ich nicht gerne auf uns ziehen. Wir haben dazu eine Vereinbarung, wir haben den Rat der deutschen Rechtschreibung. Wir diskutieren mit dem Rat der deutschen Rechtschreibung darüber, ob seine Rechtschreibregelungen noch angemessen sind. Er hat 2023 erneut festgestellt, dass er nicht die gesellschaftliche Situation sieht, diese Regeln zu verändern. Ich bin nicht in dem Gremium; ich beteilige mich nicht intensiv an dieser Diskussion. Das ist derzeit der Stand. Wir sind gut beraten, gesellschaftliche Vereinbarungen, auf die wir uns verständigt haben, einzuhalten. Deswegen hat meine Vorgängerin festgelegt, dass in Prüfungsdokumenten dieser Rechtschreibung Rech- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) nung getragen wird. Ich habe das nicht verändert, und ich werde es auch nicht verändern. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Der Abgeordnete würde gerne noch eine Nachfrage stellen. Erlauben Sie das? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Kianusch Stender SPD

Ja, vielen Dank. – Zum Ersten möchte ich eine Bemerkung machen: Es ist ja so, dass das in offiziellen Schriftstücken von Kommunen, beispielsweise hier bei der Landeshauptstadt Kiel, sehr wohl anders gehandhabt wird. Der öffentlichrechtliche Rundfunk arbeitet an vielen Stellen anders, als Sie es hier tun. Deswegen gibt es da schon einen deutlich größeren Ermessensspielraum, als Sie hier gerade anführen. Zum Zweiten habe ich jetzt vernommen: Sie haben kein Interesse, daran etwas zu ändern, dass inklusive gendergerechte Sprache in Prüfungsleistungen vorgenommen wird. Was aber Ihr Ministerium auch gemacht hat, und dazu liegen uns Schriftstücke vor, ist, die Lehrkräfte dazu anzuhalten, in allen möglichen Schriftstücken, selbst in E-Mails, die an die Kolleg_innenschaft gehen, darauf zu verzichten. Da möchte ich Sie fragen, ob Sie, wenn es jetzt nicht nur um Prüfungsleistungen, sondern genau um so etwas geht, zu einer Änderung kommen werden. – Das ist eine Frage des Umgangs miteinander in der Gesellschaft. Wenn Sie nicht mit Ihrer zweiten Frage da noch einmal reingegangen wären, hätte ich genau dazu etwas gesagt. Es ist natürlich so, dass sich im gesprochenen Umgang miteinander, in E-Mails, die wir einander schreiben, und in anderen Schriftstücken natürlich eine solche Sprachentwicklung, ein solcher Sprachwandel durchsetzt. Ich glaube, das werden wir weder kontrollieren, noch verhindern, noch beeinflussen können. Das ist ja auch in Ordnung. Das ist auch der Diskussionsstand, den ich an dieser Stelle mit den Schülerinnen und Schülern in den Vertretungen schon häufiger geführt habe. Natürlich ist das im allgemeinen Sprachgebrauch so, dass wir unterschiedliche Begrifflichkeiten miteinander verwenden. Ich glaube, das ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung. Das ändert aber nichts daran, dass wir weiterhin ein geltendes Regelwerk haben. Im Deutschunterricht und im Unterricht lernen wir dieses Regelwerk. Das wird dann am Ende überprüft. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, der Kollege würde eine letzte Nachfrage stellen wollen.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank. – Meine Frage, Frau Ministerin, war aus meiner Sicht noch nicht beantwortet, weil ich ja gefragt habe, ob Sie dazu kommen wollen, diese Regelung, die aus dem Ministerium sehr klar an die Lehrkräfte kommuniziert wurde, zu ändern. Wenn Sie sagen, Sprache entwickele sich weiter, und man könne das auch nicht so richtig aufhalten, steht das ja im Gegensatz zu dem, was das Ministerium an die Kolleg_innen in den Schulen weitergegeben hat. Deswegen noch einmal meine Frage: Werden Sie diese Ankündigungen und Anforderungen an die Lehrkräfte zurücknehmen? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: In den Dokumenten, die wir als Ministerium rausgeben – es kommt ja auch häufiger vor, dass uns da Texte vorgelegt werden, in denen eine andere Sprache oder andere Wendungen verwendet werden –, halten wir uns an die Regeln der deutschen Rechtschreibung. Das würde ich dann von den Lehrkräften in schriftlichen Dokumenten entsprechend auch erwarten. (Beifall CDU) Ich weiß jetzt nicht, welche Schriftstücke meines Ministeriums Sie meinen, das würde ich mir noch einmal im Anschluss an diese Debatte anschauen. Das weiß ich jetzt nicht, da bin ich jetzt gerade im Moment überfragt. Ich weiß, dass wir es für unsere Dokumente so machen, und das halte ich so lange aufrecht, wie wir keine andere Empfehlung über den Rat für deutsche Rechtschreibung haben. Die Diskussion wird ja geführt. Beim letzten Mal, 2021, ist die Diskussion ganz knapp ausgegangen. Wir haben das damals intensiv in der Kultusministerkonferenz besprochen, weil wir eigentlich erwartet hatten, dass es da eine Änderung gibt, aber es gab (Ministerin Dr. Dorit Stenke) keine. Das ist der Diskussionsstand, und an dem möchte ich für Schule und für Prüfungsleistungen festhalten. Etwas anderes ist, wie wir miteinander kommunizieren, und das war ein Punkt, den Sie auch angesprochen hatten. Darauf würde ich noch gerne antworten. Sie haben ja gefragt, wie die Schülerinnen und Schüler, wie einzelne Personen angesprochen werden, und ich weiß, dass die Schulen dazu Sprachregelungen finden. Denn es ist immer ein individuelles Geschehen vor Ort, und eine einzelne Person, die nicht mit Schülerin oder Schüler oder anders angesprochen werden möchte, wird dann eben im Klassenraum anders angesprochen, und dazu gibt es eine Verständigung. Das ist mir bekannt, und das halte ich auch für richtig. (Beifall CDU) Lassen Sie mich bitte abschließend betonen, dass Vielfalt und Gleichstellung uns alle angehen, dass wir in unseren Schulen das Fundament dafür legen, dass wir miteinander ein respektvolles und sensibles Miteinander haben, und dass wir in unserer Gesellschaft in Vielfalt leben können. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor einer wichtigen Reform, die für unser Mobilitäts- und Verkehrssystem Zukunft machen soll. Der Führerschein ist ein sehr wichtiges Thema. Er ist viel mehr als nur ein Stück Papier oder eine kleine Plastikkarte. Er ist bei uns im Flächenland Schleswig-Holstein der Schlüssel zur Mobilität, Unabhängigkeit und natürlich für viele Pendler Grundlage für den Job. Er ist bedeutend für die Zuverlässigkeit im Alltag und Sicherheit für jeden Verkehrsteilnehmer. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deshalb ist es unsere Aufgabe, dieses Instrument so modern und gerecht wie möglich zu gestalten. Der Zeitpunkt unserer Debatte heute ist genau rich- (Rasmus Vöge) tig, da der Bund erst kürzlich Vorschläge zu einer Reform des Führerscheins vorgelegt hat. Ich will gern an dieser Stelle betonen: Wenn wir über die Kosten sprechen, über Durchfallquoten in Schleswig-Holstein oder über die Einordnung der Führerscheinklassen, dann ist das keine Kritik an den Fahrschulen. Ich habe in den letzten Tagen sehr viele E-Mails von Fahrschulen in Schleswig-Holstein erhalten, die mit Sorge auf die Reform schauen, und ich möchte einmal an dieser Stelle versichern, dass wir bei den folgenden Gesprächen, die wir ja im Ausschuss führen wollen, alle Argumente sachlich, fair und transparent anhören werden, um aus den unterschiedlichen Vorschlägen, die ja auch dank der Opposition auf dem Tisch des Hauses liegen, gemeinsam eine vernünftige Position zu entwickeln. (Beifall CDU und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn die Fahrschulen in Schleswig-Holstein machen einen guten Job. Wir haben im bundesweiten Vergleich die niedrigsten Durchfallquoten aller Bundesländer. Allerdings bleiben die Quoten auf einem hohen Niveau. 45 Prozent der Fahrschüler fallen bundesweit durch die Theorieprüfung, 37 Prozent durch die praktische Prüfung. Das muss man sich auch einmal genauer anschauen und die Gründe analysieren. Aber was wollen wir genau? – Wir wollen mit der Fahrprüfung auf Englisch den Zugang zum Führerschein erleichtern. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Very good!) Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es sich nicht nur um den Pkw-Führerschein handelt, sondern es auch um andere Führerscheine geht. Damit greifen wir eine Forderung aus der Logistikbranche auf. Denn in den kommenden Jahren gehen Zehntausende Lkw-Fahrer in den Ruhestand, und für die brauchen wir Ersatz. Deshalb wollen wir auch die Fahrprüfung auf Englisch zulassen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Wir wollen Kosten durch Digitalisierung und auch die Ausbildung am Simulator senken. Wir wollen uns kritisch über die Klassenaufteilung und die Zusatzberechtigungen beugen. Ich frage mal: Hat der Feuerwehrführerschein sich bewährt, ja oder nein? – Das muss man gemeinsam besprechen. Wir setzen hier auf klare, praxisnahe Kriterien und auf eine enge Abstimmung mit den Einsatzorganisationen. Und wir wollen über den Fragenkatalog sprechen, meine Damen und Herren: Aus über tausend Fragen müssen Prüflinge heute auswählen und sie für die Fahrprüfung lernen. Dabei ist unsere Position klar: Wir möchten eine klare, praxisnahe und faire Führerscheinprüfung, die Qualität und Sicherheit in den Vordergrund stellt. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn auch das ist klar: An der Verkehrssicherheit soll natürlich nicht geschraubt werden. Die ist dringend notwendig, weil wir ja das Ziel verfolgen, die Zahl der Unfalltoten auf Schleswig-Holsteins Straßen weiter zu reduzieren. Deshalb auch hier die klare Aussage: An der Verkehrssicherheit wird nicht geschraubt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir setzen auf eine Reform, die sowohl die Anforderungen an die Fahrausbildung stärkt als auch den Prüfprozess sinnvoll weiterentwickelt. Wir rufen alle Beteiligten auf – es liegen ja Vorschläge auf dem Tisch, ich sagte es –, gemeinsam an einem konstruktiven Reformprozess mitzuwirken: alle Verkehrsexperten, Ausbildungsstätten, Prüferinnen, Prüfer und Verkehrsverbände. Lassen Sie uns die Reform so gestalten, dass Schleswig-Holstein weiterhin Vorreiter bei Sicherheit und Chancengleichheit bleibt. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam eine sichere, faire und zukunftsfähige Führerscheinausbildung in Schleswig-Holstein gestalten. Weil es gleich ins Wochenende geht, wünsche ich Ihnen nach unserer Tagung eine gute Fahrt. Fahren Sie vorsichtig! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben uns eine Minute Wochenendzeit geschenkt. – Als nächster Rednerin erteile ich Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich dachte, wir sind in dieser Debatte mit vielen Anekdoten unterwegs, wie man es kennt, wenn alle etwas erlebt haben. Ich habe eine eigene Anekdote mitgebracht: Ich war damals eine echte Streberin (Nelly Waldeck) und habe die Theorieprüfung ohne Fehler bestanden. (Beifall und Zurufe) Ganz im Gegensatz zur praktischen Prüfung, da habe ich leider direkt an der ersten Kreuzung eine Radfahrerin übersehen, ihr die Vorfahrt genommen (Zurufe) und musste die Prüfung wiederholen. Das war dann ein ganz schön herber Schlag. Ich war 18 Jahre alt und musste 500 Euro mehr zahlen. Der gesamte Führerschein hat etwas über 2.000 Euro gekostet. Das war für mich die größte Summe Geld, die ich in der Zeit ausgegeben habe. (Christopher Vogt [FDP]: Und was ist mit der Radfahrerin?) – Ich kann Sie erleichtern, es geht ihr gut. Aber sie war so sauer wie ich heute, wenn mir Autofahrer die Vorfahrt nehmen. (Unruhe) Ich habe auf jeden Fall ein bisschen über 2.000 Euro gezahlt; das war schon damals viel Geld. Heute sind es 4.000 bis 5.000 Euro, die Jugendliche auf den Tisch legen müssen, wenn sie den Führerschein machen wollen. Das ist eine ganz schöne Stange Geld. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass wir diesen Betrag senken wollen, dass es schön wäre, wenn der Führerschein wieder bezahlbarer wird. Es gibt in diesem Thema auch Bewegung. Ich habe ja an vielen Stellen Kritik am Bundesverkehrsministerium, aber hier ausnahmsweise einmal nicht. Ich finde es gut, dass sie sich auf den Weg machen, und finde, dass schon einige sinnvolle Vorschläge auf dem Tisch liegen, unter anderem Digitalisierung der Kurse, stärkere Absolvierung online, die Reduktion des Fragenkatalogs, um zu gucken, was man eigentlich lernen muss. Wir wollen uns in Schleswig-Holstein an dieser Debatte beteiligen und machen verschiedene Vorschläge, um die vorhandenen Vorschläge zu ergänzen. Dabei ist für uns ein zentraler Faktor, der nicht nur Kosten senken, sondern auch den Fachkräftemangel bekämpfen und die Integration erleichtern kann, dass man Fahrschulprüfungen endlich auf Englisch absolvieren kann. Die theoretischen Prüfungen kann man schon in diversen Sprachen absolvieren, aber die praktische Prüfung findet immer noch nur auf Deutsch statt. Wer sagt, dass das keine Kosten senkt, dem kann ich sagen: Diverse Menschen fallen durch die praktische Prüfung, weil sie Sprachprobleme haben. Das ist also durchaus ein Kostensenkungsfaktor. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich glaube, dass das im gesamten Transportsektor nicht nur für den B-2-Kurs, sondern auch für die anderen Klassen ein wichtiger Weg ist, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Wir wollen außerdem den holländischen Griff stärken. Das ist eine Methode für deutlich mehr Verkehrssicherheit, um Dooring-Unfälle zu verhindern. Bisher spielt dieses Thema in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung keine Rolle. Deswegen ist es ein ganz konkreter Punkt, der bei den Bundesratsthemen mit reinspielt. Ich habe mich ein bisschen gewundert. Unsere Punkte wurden in den Oppositionsanträgen ja weitgehend übernommen, bis auf den holländischen Griff. Der wurde in beiden Anträgen nicht thematisiert. Vielleicht können Sie in Ihrer Rede erklären, warum das nicht aufgenommen werden soll oder ob Sie unserem Antrag zustimmen; das fände ich schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt weitere Punkte, die wir in unserem Antrag aufgenommen haben, und die Opposition hat ja auch einige Punkte. Darin habe ich vor allem die Differenzierung erkannt, dass SPD und FDP gerne Subventionen für die Führerscheinprüfung gewähren wollen, auf zwei unterschiedlichen Wegen. Die SPD schlägt vor, die Gebühren direkt zu übernehmen, 200 Euro pro Person. Wenn wir mit 25.000 Personen rechnen, die gerade 18 werden, und 79 Prozent davon Führerschein machen wollen, dann landen wir mit diesem Vorschlag bei strukturellen Ausgaben von etwa 4 Millionen Euro. Es wird zwar keiner etwas dagegen haben, man könnte den Schwerpunkt aber auch anders setzen und die 4 Millionen Euro – ich weiß nicht, woher die kommen sollen – in das Bildungsticket investieren und das damit weiter vergünstigen. Jetzt wird die SPD sagen, das hätten sie auch schon beantragt, ebenso die kostenlose Fahrt für Freiwilligendienstleistende. – Wenn man alles fordert, dann hat man irgendwann keine Prioritäten mehr. Da frage ich mich ein bisschen: Wo liegen Ihre Prioritäten? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Unruhe) Der eigentlich spannende Vorschlag kommt aber von der FDP. Die schlagen nämlich vor, dass wir (Nelly Waldeck) die Führerscheinprüfung von der Steuer absetzen können. Da habe ich mich gefragt: Welche 18-Jährigen zahlen denn Einkommensteuer? (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Selbst die, die in der Ausbildung sind, zahlen in aller Regel keine Steuern. Wenn Sie jetzt sagen, das könne man doch Jahre später absetzen – ja, aber Jahre später ist nicht der Zeitpunkt, zu dem man das Geld braucht; das braucht man mit 18. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Sie können das ja gleich in Ihrer Rede erläutern. Ich bin durch. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Unruhe)

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Eka von Kalben

Für die SPD hat Niclas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Führerschein ist drastisch teurer geworden. Das ist eine enorme Belastung für junge Menschen, und das insbesondere dort, wo man aufs Auto nicht verzichten kann, weil der ÖPNV eben keine Alternative ist. Das ist in weiten Teilen Schleswig-Holsteins der Fall. Ich will die versöhnliche Stimmung nicht kippen, aber CDU und Grüne geben sich natürlich allergrößte Mühe, dass das in Schleswig-Holstein weiter so bleibt. Ich erinnere nur daran, dass Sie mit der Idee einer Mobilitätsgarantie in diese Wahlperiode gestartet sind. Ich habe vor Kurzem noch einmal nachgefragt: Mittlerweile räumt die Landesregierung ein, dass sie nicht einmal das Konzept dafür noch in dieser Wahlperiode vorlegen wird. Das ist ziemlich wenig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ganz zu schweigen davon, dass Sie Zugverbindungen streichen, dass Sie das Landesgeld für den Busverkehr drastisch zusammenstreichen. Das ist höchst bedauerlich. Umso wichtiger ist es, sich heute mit dem zu beschäftigen, was für viele die einzige Alternative ist. Frau Kollegin Waldeck, natürlich könnte man das Geld, das Sie uns gerade vorgerechnet haben, auch ins Bildungsticket reinstecken. Aber was bringt mir das Bildungsticket, wenn ich aus meinem Dorf gar nicht wegkomme, weil da einfach kein Bus fährt? In dem Moment wäre das Geld dann auch verschenkt. Seit dem 11. Februar 2026 liegt uns das Eckpunktepapier der Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Reform der Fahrschulausbildung vor. Das hat es durchaus in sich, wenn man einmal in die einzelnen Punkte reingeht. Ich bin schon skeptisch, ob das wirklich alles so kommt, wie es da in den Maximalforderungen festgeschrieben ist. Ich finde, dass die Vorschläge wirklich mutig sind und Anerkennung finden. Aber restlos überzeugt davon, dass alle diese Vorschläge wirklich klug sind, bin ich noch nicht. Wenn wir uns zum Beispiel den Vorschlag zu den Sonderfahrten angucken: Im Eckpunktepapier ist vorgesehen, dass man in der gesamten Fahrschulausbildung künftig nur noch 45 Minuten auf einer Autobahn gefahren, nur noch 45 Minuten nachts unterwegs gewesen und nur noch 45 Minuten lang über Land gefahren sein muss. Ich persönlich finde das zu wenig. Ich glaube nicht, dass man in 45 Minuten gesamte Fahrschulzeit tatsächlich lernt, wie man sich auf einer Autobahn verhalten sollte. Das sind die Forderungen im Eckpunktepapier. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist ein Punkt – kein Vorwurf –, über den man noch einmal reden muss, ob das wirklich der Sicherheit zuträglich ist. Ich habe an der Stelle ein großes Fragezeichen. Ich bin sehr gespannt – ich weiß nicht, wer dazu heute in Vertretung reden wird –, was uns die Landesregierung heute zu dem Thema erzählen wird. Denn mit diesem Eckpunktepapier, das jetzt vorliegt, wird man sich ja schon im März 2026 bei der Verkehrsministerkonferenz beschäftigen. Insofern ist es sehr spannend, wie die Haltung der Landesregierung zu den jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlägen ist. Ich finde es super, dass wir im Ausschuss noch einmal darüber reden. Die Landesregierung wird ja schon im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz eine Position zu diesen Vorschlägen haben. Zur Ehrlichkeit gehört, dass alles das, was den Führerschein deutlich günstiger macht, am Ende zulasten von Ausbildungsstandards und Sicherheit geht. Wenn ich deutlich etwas wegstreiche, dann ist das die logische Konsequenz daraus. Deswegen gehe ich davon aus, dass das Ergebnis am Ende sehr viel weniger revolutionär ausfallen wird als das Papier, das jetzt vorliegt, den Eindruck erweckt. (Niclas Dürbrook) Frau Kollegin Waldeck, der Koalitionsantrag ist ein gutes Beispiel dafür. Obwohl es uns eigentlich um Verschlankung und Vereinfachung geht, gibt es hier sogar noch zusätzliche Vorschläge für weitere Ausbildungsinhalte. Ich finde das von der Argumentation her nicht ganz so überzeugend, muss ich ehrlicherweise sagen. Wir wollen, dass alles schlanker und schneller wird, und gleichzeitig schlagen wir vor, zusätzlich etwas aufzunehmen. Schleswig-Holstein wird ja nicht das einzige Bundesland sein, das solche Vorschläge macht. Ich sehe noch nicht, dass man am Ende wirklich zu einer Reduzierung der Ausbildungsinhalte kommt, wenn jetzt innerhalb des Reformvorhabens alle sagen, was sie zusätzlich noch gern mit drin hätten. Deswegen haben wir den holländischen Griff – bei aller Sympathie dafür – in unseren Alternativantrag nicht aufgenommen. (Beifall SPD) Wenn man in das Eckpunktepapier reinguckt, finde ich zwei von den vorgeschlagenen Maßnahmen besonders wichtig. Das eine ist die Reduzierung des Fragenkatalogs, der hat tatsächlich Überhand genommen. Das zweite ist das Thema Preistransparenz. Dazu einmal in aller Kürze und überhaupt nicht repräsentativ: In Eutin gibt es vier Fahrschulen. Jede dieser Fahrschulen hat einen eigenen Internetauftritt, und auf jedem dieser Internetauftritte kann ich mich darüber informieren, mit welchem Auto ich die Fahrschulausbildung mache. Bei keiner dieser vier Fahrschulen finde ich eine Übersicht der Preise. Das ist leider auch das Bild, was ich habe, wenn ich ins Land gucke. Die Fahrschulen sind jetzt schon zur Transparenz verpflichtet, aber sie müssen die Preise nur in der Fahrschule aushängen. Sie sind nicht verpflichtet, sie irgendwo anders zur Verfügung zu stellen. Wenn mein Preisabgleich bedeutet, dass ich alle Fahrschulen abklappern muss, um zu gucken, wie die Fahrschulgebühren jeweils sind, dann stärkt das nicht unbedingt den freien Markt, den wir uns an der Stelle wünschen würden. Da finde ich den Vorschlag aus dem Bundesministerium richtig. (Beifall SPD und FDP) Die FDP-Vorschläge finde ich auch sinnvoll. Ich finde, dass es für die steuerliche Absetzbarkeit durchaus eine ganze Menge Szenarien gibt, bei denen das Sinn ergibt. Gerade wenn Menschen später ihren Führerschein machen, weil sie den zum Beispiel für den Job dann doch benötigen – das ist eine Geschichte, die wir immer häufiger haben –, oder wenn es darum geht, eine zusätzliche Führerscheinklasse zu bekommen, dann hilft das. (Christopher Vogt [FDP]: Na klar!) Letzter Satz. Meine Wunschvorstellung von Schleswig-Holstein ist nicht, dass möglichst viele Menschen im eigenen Auto möglichst alleine von A nach B fahren. Ich wünsche mir ein Land, in dem der ÖPNV eine echte Alternative ist. Dem Ziel sind wir zuletzt nicht unbedingt nähergekommen. Wenn wir uns jetzt zumindest gemeinsam darum kümmern, dass der Führerschein günstiger wird, finde ich das richtig. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und Rasmus Vöge [CDU] – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Eka von Kalben

Für die FDP hat Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dirschauer, bald ist Wochenende, beruhigen Sie sich. Autos sind von entscheidender Bedeutung für die Mobilität in Deutschland. Vor allem im ländlichen Raum sind und bleiben sie unverzichtbar wichtig. (Beifall FDP, Christian Dirschauer [SSW] und vereinzelt CDU) Auch wenn der eine oder vor allem die andere das vielleicht nicht so gern hört: Gerade im Flächenland sorgt das Auto für soziale Teilhabe im gesellschaftlichen Leben und für die Freiheit des Einzelnen. Ich bin, muss ich sagen, ein bisschen überrascht, dass ich ausgerechnet bei diesem Thema eine Parallele zwischen der Kollegin Waldeck und mir entdeckt habe. Denn auch ich habe bei der theoretischen Prüfung null Fehler gehabt und bin bei der praktischen Prüfung im ersten Durchlauf beim zweiten Abbiegen durchgefallen. Übrigens ist mir das in der Grundschule beim Fahrradführerschein genauso passiert. Ich habe dann für mich entschieden: Ich brauche diesen Fahrradführerschein nicht, es geht auch ohne. (Beifall und Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kosten für den Führerschein, der enorme Preisanstieg der vergangenen Jahre stellen für viele junge Menschen eine immer größere Hürde dar. Des- (Christopher Vogt) halb ist es absolut richtig, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen, wie wir das Autofahren, wie wir den Führerschein für die Menschen erreichbar lassen können. Denn der Führerschein darf kein Luxusgut werden. Im Durchschnitt 3.400 Euro für einen Pkw-Führerschein, das ist wirklich schon eine ganze Menge. Seit 2020 sind die Kosten zwischen 30 und 50 Prozent gestiegen. Also das ist wirklich eine Hausnummer. Die aktuelle Diskussion um die Reform des Führerscheins ist deshalb wichtig. Wir sollten aber alle darauf achten, dass wir hier keine falschen Erwartungen wecken. Denn die geplante Reform mag die Kostenentwicklung am Ende etwas dämpfen. Aber es wäre falsch zu denken, dass nach dieser Führerscheinreform auf einmal die Preise massiv sinken würden. Das sollte man dann auch so ehrlich kommunizieren, gerade mit Blick auf die aktuelle Zurückhaltung potenzieller neuer Fahrschüler. Es gibt ja viele, die jetzt abwarten und erst mal gucken, was dort konkret passiert. Ich will auch noch einmal betonen, wie auch der Kollege Vöge: Die Fahrschulen in Schleswig-Holstein machen einen wirklich guten Job. Es geht nicht um Kritik an Fahrschulen, sondern es geht darum, Verbesserungen herbeizuführen. Ich finde es auch richtig, bei der Führerscheinausbildung neue Entwicklungen aufzugreifen und zum Beispiel digitale Lernangebote zu integrieren. Der Einsatz von Simulatoren beispielsweise kann eine gute Ergänzung zum bisherigen Fahrunterricht sein. Der Fokus sollte aber auf dem unterstützenden Einsatz liegen und nicht auf einem vollständigen Ersatz. Denn die Verkehrssicherheit und unsere bisherigen Ausbildungsstandards sollten in der Tat nicht geschleift werden. Kollege Dürbrook hat das richtig gesagt. Gerade beim Thema Sonderfahrten, gerade mit Blick auf Nacht- und Autobahnfahrten und so weiter, da sollte man schon genau aufpassen, was man an der Stelle verändert. Da geht es in der öffentlichen Diskussion leider teilweise etwas durcheinander. Das betrifft zum Beispiel die mögliche Laienausbildung, wo gern auf die Erfahrung Österreichs verwiesen wird. Dass Österreich aber bei der Laienausbildung noch eine weitere Ausbildungsphase nach der bestandenen Führerscheinprüfung hat, fällt bei der Diskussion dann gern unter den Tisch. Bevor wir unser Ausbildungssystem komplett umbauen, sollten wir deshalb vielleicht schauen, unsere eigenen Erfolge auszubauen. Ich halte beispielsweise einen weiteren Anlauf auf europäischer Ebene für angebracht, um das begleitete Fahren mit 17 auszuweiten und das begleitete Fahren mit 16 ebenso in Betracht zu ziehen. Es sollten dringend weitere Optionen neben den vorliegenden Eckpunkten zur Führerscheinreform in Erwägung gezogen werden, wie die Kosten reduziert oder abgefedert werden können. Wir haben Ihnen dazu Vorschläge gemacht: Wenn wir die Führerscheinkosten steuerlich absetzbar machen, entweder für den den Fahrschüler oder beim Minderjährigen logischerweise für die Eltern, hätten wir eine direkte finanzielle Entlastung. (Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn die Eltern den Führerschein zahlen, ja!) – Frau Waldeck, es ist nun einmal in der Realität so, dass die meisten 17-Jährigen nicht 3.400 Euro aus eigener Tasche zahlen. Also wenn wir ganz ehrlich sind, dann ist das bei den meisten nicht der Fall. Das zahlen oft die Eltern und die Großeltern. Da wäre eine steuerliche Entlastung ein Anreiz, weil es ja auch ein Qualifizierungsthema ist. Wir haben übrigens auch steuerliche Absetzbarkeit im Handwerk und so weiter. Also insofern ist der Gedanke nicht abwegig, sondern in Wahrheit ziemlich naheliegend. (Beifall FDP, Katja Rathje-Hoffmann [CDU] und Rasmus Vöge [CDU]) Also wenn Sie sagen, das sind Subventionen, und wir würden ja das Bildungsticket subventionieren, würde ich sagen: Das Bildungsticket hat mit dem Führerschein nur relativ wenig zu tun. Insofern ist das, glaube ich, deutlich naheliegender. Der Staat könnte die Verwaltungs- und Prüfungsgebühren reduzieren, denn die sind sehr hoch. Dazu braucht es aus unserer Sicht kein extra Förderprogramm, wie die SPD das vorschlägt. Diesen Punkt sehen wir bei der SPD skeptisch, ansonsten ist der SPD-Antrag wirklich gut. Beim Koalitionsantrag gehen einige Sachen durcheinander. Das passiert ja öfter, wenn man den kurz vor Schluss einbringen muss, Herr Kollege Vöge. Erst mal, Frau Waldeck, den holländischen Griff haben wir nicht drin, weil der mit dem Führerschein nichts zu tun hat. Sie wollen das in die Straßenverkehrsordnung bringen, das hat mit dem Führerschein nichts zu tun, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat sie erklärt!) (Christopher Vogt) deswegen haben wir es nicht drin. Sie haben ja gefragt, warum wir das nicht drin haben. Ich habe es gerade erklärt, warum wir ihn nicht reingenommen haben. (Wortmeldung Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, ich lasse die Zwischenfrage zu, ich habe auch keine Zeit mehr.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Wir reden ja über die FahrschülerAusbildungsverordnung, und die wird auch im Bundesrat thematisiert. Unser Vorschlag ist, in genau diese Verordnung den holländischen Griff mit aufzunehmen. – Ja, okay, das ist ja in Ordnung. Ich habe das so verstanden, dass das generell in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden soll. Ich finde es auch gut, dass Sie eine Zwischenfrage stellen. Sie sollten in Zukunft auch welche zulassen, Frau Waldeck – das will ich Ihnen auch gern sagen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich will Ihnen zu Ihrem Antragstext noch eins sagen: Es gehen so ein paar Sachen durcheinander. Zum Beispiel sagen Sie in Ihrem Antragstext, es solle eine Bundesratsinitiative geben, damit es auch die praktische Prüfung auf Englisch gibt. In Ihrer Begründung sagen Sie: Das gibt es schon. – Also insofern hätten Sie vielleicht den Antrag ein bisschen klarer formulieren sollen. Das gibt es tatsächlich noch nicht. Frau Waldeck, Sie sollten Ihren Antrag, wenn Sie ihn formulieren, vielleicht ein bisschen klarer formulieren. Ich wünsche mir, dass Claus Ruhe Madsen unsere Vorschläge bei der Verkehrsministerkonferenz aufnimmt, dass er sich für eine gute Lösung einsetzt, dass dadurch tatsächlich die Kosten gedämpft, am besten sogar reduziert werden. Mit unseren Vorschlägen geht das am besten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Rasmus Vöge [CDU])

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Eka von Kalben

Für den SSW hat die Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Ja, die Situation um den Führerschein hat sich in den letzten Jahren wirklich zugespitzt, das muss man sagen. Die Konsequenz ist, dass die Kosten deutlich gestiegen sind. Hierzu haben wir Zahlen vom Statistischen Bundesamt vorliegen, die besagen, dass sich der Theorieunterricht seit 2020 um 52 Prozent und der Praxisunterricht um 45 Prozent verteuert hat sowie die Kosten für Gebühren um 17 Prozent gestiegen sind. Da kommen natürlich verschiedene Kostenfaktoren zusammen: Betriebskosten, die Inflation, neue verpflichtende Unterrichtseinheiten, aber auch die gestiegenen Personalkosten, Fahrlehrermangel, höhere Investitionskosten bei Fahrzeugen oder Simulatoren. Die Liste könnte man noch weiterführen. Das alles führt dazu, dass der Erwerb eines Pkw-Führerscheins mittlerweile mit durchschnittlichen Kosten von 3.500 bis 4.500 Euro zu Buche schlagen. Das ist wirklich sehr teuer. (Unruhe) Wir fragen uns: Wer soll das eigentlich noch bezahlen? Junge Menschen, die das Prüfungsalter erreicht haben, stehen heute vor der Herausforderung, dass sie genau diese Summe wuppen müssen. Oh Wunder, oh Wunder, es gibt auch Familien, die nicht eben 4.000 Euro einfach mal da liegen haben oder das Geld ansparen können. (Anhaltende Unruhe)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, könnten Sie bitte der letzten Rednerin – vermutlich – noch einmal bitte alle Konzentration widmen! – Danke.

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Sybilla Nitsch SSW

Wir wissen, der klassische Werdegang in dem Alter ist, dass man zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht. Wenn also nicht die Eltern beispringen, dann ist das für die jungen Menschen kaum zu bezahlen. Das ist das Problem, vor dem sie heute stehen. Grundsätzlich gibt es für alle Führerscheinklassen Herausforderungen – Herr Vöge war schon darauf eingegangen –, gerade wenn man an verschiedene Berufsfachgruppen denkt oder aber auch an das Ehrenamt, das möchte ich hier noch einmal hervorheben. Da denke ich zum Beispiel an unsere Zivilschutzorganisationen. Politisch wurde das Problem erkannt, das ist klar. Man hat eine Reform mit dem Ziel angekündigt, dass man die Kosten minimieren will: um bis zu 1.300 Euro, habe ich mich belehren lassen. Diese Reformankündigung hat aber leider auch dazu geführt, dass an vielen Stellen die Fahrschülerzahlen eingebrochen sind, und das nennt man in der (Sybilla Nitsch) Branche den sogenannten Schnieder-Effekt. Dieser Effekt stellt die Fachschulen vor ein zusätzliches Problem: Sie kennen die Zeitschiene bis zur Reform nicht, sie wissen nicht, wie sie in dieser Perspektive planen sollen. Außerdem befürchten sie, dass es, wenn die Reform umgesetzt ist, zu einem Massenandrang kommt, den sie nicht bewältigen können. Wir sind uns politisch einig – das freut mich immer sehr –: In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind die Menschen auf einen Führerschein und auf das Autofahren angewiesen, weil: Weder SPNV noch ÖPNV können die Individualbedarfe in den meisten unserer Kreise decken. Damit bleibt das Auto der realistische Verkehrsträger, um Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen sicherzustellen. Klar ist: Wir müssen uns um die Preisgestaltung kümmern. Aber wir müssen auch ehrlich sein: Wir werden nicht die Preise von vor zehn Jahren zurückbekommen. Es gibt Faktoren, die wir zwar politisch unterstützen, aber nicht zurückdrehen können. Für den SSW sage ich aber ganz deutlich, dass ich der Meinung bin: Es darf nicht darum gehen, ein kosteneffizientes Modell aufzustellen, was gegebenenfalls zulasten der Sicherheit geht, weil: Ich bin der Meinung, dass man gerade Sonderfahrten – das ist in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung enthalten – für den Praxisanteil beibehalten sollte. Ich habe echt Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass ein Simulator Inhalte aus dem praktischen Erleben auf der Straße ersetzen kann; das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Vielleicht kann ein Simulator etwas anderes, aber ich appelliere, dass man sich die Sonderfahrten genau angucken sollte und den Praxisanteil beibehält. Das sagt selbstverständlich auch der Fahrschulverband. Der Fahrschulverband warnt eindringlich davor, den Praxisanteil massiv abzusenken. Außerdem wird kritisiert, dass der sichere, verantwortungsvolle, aber auch umweltbewusste Verkehrsteilnehmer in diesen Reformplänen gefährdet ist. So weit darf es aber nicht kommen. Oberste Priorität muss die Sicherheit im Straßenverkehr haben, und das muss im Unterricht so abgebildet sein. Daher ist es für uns wichtig, auf die Stellschrauben zu gucken. Ich habe bereits in der FördeRunde gesagt, dass ich das Verfahren vereinfache, indem ich als SSW keinen Antrag einreiche, mich aber gern zu den drei Anträgen äußere, die fast alle Punkte des Eckpunktepapiers wiedergeben. Wir müssen uns darüber unterhalten. Wir müssen auch prüfen, welche geschlossene Haltung oder Verhandlungsposition Schleswig-Holstein hierbei einnehmen kann. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir das in den Ausschuss überweisen. Ich will dem Verfahren nicht vorgreifen, aber wir müssen auf jeden Fall mit dem Fahrlehrerverband sprechen und eventuell mit den zuständigen Prüfstellen, um uns anzuhören, was sie uns aus ihrer Praxis erzählen können. Da sind wir, glaube ich, gut beraten. – Vielen Dank, und auch von mir allen eine gute Fahrt. God tur! (Beifall SSW)

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Eka von Kalben

Aber vorher lauschen wir gerne noch der Ministerin Schmachtenberg in Vertretung für Minister Madsen. – Bitte schön, Sie haben das Wort. (Christian Dirschauer [SSW]: Aha! – Zurufe)

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Cornelia Schmachtenberg

Den Treckerführerschein habe ich auch, so ist es nicht. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten in den letzten fünf Jahren eine merkliche Kostensteigerung im Fahrschulunterricht – das haben wir gehört. (Unruhe) Die Kosten liegen im Durchschnitt bei 3.500 Euro; es kann aber auch deutlich mehr sein. Das ist natürlich für viele eine extreme Belastung. Gestatten Sie mir direkt am Anfang eine kurze Bemerkung. Die Verwaltungsgebühr zu übernehmen, wäre bei der Summe keine bahnbrechende Änderung, würde aber mehr Bürokratie und Kosten für das Land nach sich ziehen. Ebenso würde eine Reduzierung keine sonderlich große Entlastung darstellen, weil wir im Moment über Gesamtkosten in Höhe von 200 Euro sprechen. Wenn man sich dagegen den Gesamtpreis ansieht, ist es ein unterschiedliches Verhältnis. Außerdem müssten sowohl die Behörden als auch die technischen Prüfstellen ihre Personal- und Sachkosten decken. Den Führerschein steuerlich abzusetzen, ist heute schon unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel, wenn er zwingend für den Beruf erforderlich ist. Es gibt aus unserer Sicht effektivere Stellschrauben. Wir sind uns hier im Plenum einig: Ein bezahlbarer Führerschein ist gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein immens wichtig. Wir brauchen Fachkräfte, und das darf nicht am fehlenden (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) Führerschein scheitern. Junge Menschen müssen zu ihren Ausbildungsstätten und Berufsschulen kommen, die häufig ohne Auto nicht erreichbar sind. Dafür brauchen sie dringend einen Führerschein. Gleiches gilt für alle anderen Beschäftigten in unserem Land, die nicht in den großen Städten wohnen. Auch die Logistikbranche braucht dringend Fahrerinnen und Fahrer. Die Diskussion über das Thema ist daher dringend nötig, und es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister seine Reformvorschläge vorgelegt hat. Dem vorausgegangen war eine Arbeitsgruppe, in der einige Länder beteiligt waren. Für die Landesregierung sind zwei Dinge wichtig: Erstens. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie Fahrschulen müssen beide davon profitieren. Daher sind die Vorschläge zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau wichtige Bestandteile. Zweitens. Die Reform darf nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen. Deshalb guckt sich das Verkehrsministerium die Vorschläge sehr genau an. Ende März wird auf der Verkehrsministerkonferenz dazu beraten werden, und dort werden sich die Länder positionieren. Dort wird beispielsweise über das Thema Dooring-Unfälle gesprochen werden. Der Bund hat bereits angekündigt, dass er Anti-Dooring-Assistenten verpflichtend einführen will. Das unterstützen wir. Das kann aber nur unterstützend sein und als weitere Absicherung dienen. In der Fahrschule muss das selbstverständlich nach wie vor gelernt werden, ebenso das richtige Aussteigen aus dem Auto. Der digitale Führerschein ist bereits in Arbeit und soll noch dieses Jahr eingeführt werden. Simulatoren gibt es schon jetzt und sollen rechtlich für alle Fahrerlaubnisklassen verankert werden. Auch das ist ein wichtiges Puzzlestück: hin zu geringeren Kosten bei weitgehend gleichbleibender Qualität. Das Thema Sprache wurde ebenfalls angesprochen. Auch das ist ein Faktor, den wir als Landesregierung mitdenken. Es ist bereits möglich, die theoretische Prüfung in anderen Sprachen abzulegen. Die mit großem Abstand häufigste Sprache nach Deutsch mit 120.000 Prüfungen 2024 war Hocharabisch. Auf Englisch wurde die Prüfung 57.000-mal abgelegt. Wir müssen uns deswegen schon ehrlich machen: Die praktische Prüfung in einer anderen Sprache ablegen zu lassen, wäre in der Breite unverhältnismäßig zum Nutzen. Vielleicht könnten sich aber einzelne Fahrschulen darauf spezialisieren. Schließlich bräuchten wir auch Prüferinnen und Prüfer mit den entsprechenden Kenntnissen. Auch hier bemerken wir jetzt schon einen großen Fachkräftemangel. Bisher gibt es bis auf wenige Ausnahmen kaum Fälle, bei denen die praktische Prüfung an sprachlichen Barrieren gescheitert ist. In der Regel reichen deutsche Grundkenntnisse und die Begriffsliste, die von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in Abstimmung mit den technischen Prüfstellen bereits im Jahr 2018 erarbeitet wurde. Gleichwohl wird die Landesregierung eine mögliche Bundesratsinitiative prüfen. Auch den gesamten Reformprozess wird das Verkehrsministerium positiv und konstruktiv begleiten. Wir alle sind uns einig, dass hier etwas passieren muss. Es gibt sinnvolle Hebel, um Verbesserungen für alle Seiten zu erreichen. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger sicher auf der Straße unterwegs sind. Dafür setzen wir uns ein. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD])

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ich verweise auf die Vorlage. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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