Christian Dirschauer
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es mehrfach gehört: Wer am Wochenende die Nachrichten zum CDU-Bundesparteitag verfolgt hat (Zuruf) – ja, den haben bestimmt viele verfolgt –, hat mitbekommen, dass der Antrag des CDU-Landesverbands im Hinblick auf eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer (Christopher Vogt [FDP]: Es ist ja nichts passiert!) und eine Altersgrenze zur Abgabe von Energydrinks kläglich gescheitert ist. Herr Balke, ja, trotz des heroischen Einsatzes – wie Sie es ja fast formuliert haben – des Ministerpräsidenten muss man erst einmal an der Stelle ganz seriös und nüchtern feststellen: Damit ist schlichtweg einfach ein Schritt hin zu mehr Jugend- und insbesondere Gesundheitsschutz gescheitert. Das ist ein ganz, ganz schlechtes Signal. Das ist mehr als bedauerlich, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Genauso seriös, Herr Ministerpräsident, ist der Vorwurf, Sie würden grüne Bevormundungspolitik betreiben. Manchmal stimmt das vielleicht, an der Stelle aber nicht. Ich will ausdrücklich sagen, das verkennt die Situation und verschließt die Augen vor den gesundheitlichen Gefahren. Die haben wir eben schon gehört, haben einige Kollegen hier beschrieben. Sie stehen eben im Zusammenhang mit einem zu hohen Zuckerkonsum und des Zu-sichNehmens von Energydrinks, insbesondere eben bei Kindern und Jugendlichen, über die wir heute sprechen. Das war aber der CDU-Bundesparteitag, und heute sind wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Im Zusammenhang mit Softdrinks haben wir das Thema Zuckersteuer hier schon ausführlich in der Oktobersitzung im letzten Jahr debattiert. Wir als SSW haben seinerzeit auch den Antrag der Koalition begrüßt und ihn an der Stelle mitgetragen. Denn – das wissen wir alle, meine Damen und Herren – ein übermäßiger Zuckerkonsum ist eine Gefahr für die Gesundheit. Dazu sei noch mal gesagt: Das gilt im Übrigen für alle Altersgruppen. Das Risiko an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder an Diabetes Typ 2 zu erkranken, steht im Zusammenhang mit einem zu hohen Zuckerkonsum. Da gerade Kinder und Jugendliche die gesundheitlichen Gefahren durch ihr Konsumverhalten eben nicht immer vollumfassend einschätzen können, müssen wir gerade dort den Fokus haben. Eine Zuckersteuer als Lenkungssteuer, um die Gesundheit unserer Kinder und Jugend vorbeugend zu schützen, quasi als präventive Gesundheitsmaßnahme, das war für uns ausschlaggebend. Meine Damen und Herren, ähnlich verhält es sich nun bei dem vorliegenden Antrag. Demnach soll der Verkauf von Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten werden. Zugegeben, auch wir als SSW sind kein Freund von Verboten. Jedoch sehen wir das Problem, dass der übermäßige Verzehr von Energydrinks, also die Kombination von Zucker oder Zuckerersatzstoffen zusammen mit Koffein, mit viel Koffein und gegebenenfalls weiteren Zusätzen, gerade für Kinder und Jugendliche eine gesundheitliche Gefahr in sich birgt. Dazu gehören Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlaflosigkeit und erhöhte Nervosität. Das ist gar nicht mal so wenig, meine Damen und Herren. Energydrinks im Zusammenhang mit Alkohol – das haben wir heute auch schon gehört – oder ausgiebi- (Christian Dirschauer) ger körperlicher Betätigung verstärken zudem das Risiko für weitere negative gesundheitliche Folgen. Laut foodwatch hat sich der Pro-Kopf-Verbrauch in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt, meine Damen und Herren. Energydrinks sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. So greifen 68 Prozent der 10- bis 18-Jährigen regelmäßig zu diesen Getränken. Rund 17 Prozent von ihnen trinkt sogar über einen Liter pro Tag. Meine Damen und Herren, das sind meines Erachtens schon ein Stück weit erschreckende Zahlen, die den Handlungsbedarf und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich machen. Ärzte, Gesundheits- und Verbraucherverbände fordern daher schon seit Langem eine gesetzliche Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks. Eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch – Frau Röttger hatte sie schon benannt – zeigt, dass eine Mehrheit von 87 Prozent der Befragten ein Mindestalter für den Verkauf von koffeinhaltigen Getränken fordern. Knapp die Hälfte befürworten eine Altersgrenze von 16 Jahren, ein Drittel sogar eine Altersgrenze von 18 Jahren. Randbemerkung: Diese Zahlen waren vermutlich auf dem CDU-Bundesparteitag nicht bekannt. Das geforderte Verkaufsverbot der Koalition sehen wir eben nicht als Bevormundungspolitik, sondern als eine Maßnahme, um Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren und Schäden zu schützen. (Beifall SSW, CDU und Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf CDU: Bravo!) – Ja, wir stimmen auch gern mal zu. – Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass der präventive Aspekt, Herr Koch, hier noch wesentlich stärker in den Fokus gerückt werden muss. Hier reden wir dann auch über Werbeverbote, ja, gerade in den sozialen Medien, über Warnhinweise auf Verpackungen und Aufklärungskampagnen in Schulen. Das alles sind Maßnahmen zur Konsumreduzierung. Die Forderung im dritten Punkt des Antrages, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Präventionsgesetz auf Bundesebene zu verankern, ist durchaus richtig. Klar, da gehört es auch hin. (Beifall Lukas Kilian [CDU] und Peer Knöfler [CDU]) – Aber, ja, klatschen Sie ruhig erst einmal, das nehme ich gern noch mit. Aber, hier kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass wir im Bereich der Prävention ja auch selbst handeln können, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP – Zuruf SPD: Jawohl!) Das ist nicht verboten, wir müssen nicht auf den Bund warten, wir können ja loslegen. Sollte es zur Abstimmung in der Sache kommen, stimmen wir heute zu. Ich glaube, es macht tatsächlich Sinn, sich noch einmal im Ausschuss zusammenzusetzen, weil wir doch einen breiten Konsens haben, und zu schauen: Können wir nicht was Gemeinsames machen, und was können wir ganz konkret hier in Schleswig-Holstein machen? – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
