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Annabell Krämer

FDP 27.02.2026 Sitzungen 20/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Es beinhaltet die Gestaltung und Kontrolle der Haushaltsgesetzgebung. Doch dieses Recht kann ein Parlament nur dann wirksam ausüben, wenn der von der Regierung vorgelegte Haushaltsentwurf von Klarheit und Wahrheit geprägt ist. Was wir aber seit Jahren hier in diesem Land erleben, ist ein Spiel mit verdeckten Karten. Das macht mich – ehrlich gesagt – fassungslos und hat mich vorletzte Woche ein Stück weit wütend gemacht. In diesen angespannten Zeiten, in denen wir um jeden Euro miteinander ringen, in denen die Beamtenversorgung von Ihnen geplündert wird, in denen wir für Tierschutz keinen Euro mehr bereitstellen, in denen die Studenten Verwaltungsgebühren aufbringen müssen und wir auch noch alles über neue Kreditermächtigungen finanzieren – alle diese Entscheidungen wurden von Ihnen immer mit angeblichen Zwängen begründet –, stellen wir jedes Jahr am Jahresende fest, dass der Haushalt erheblich besser dasteht als geplant. Nicht gezogene Kreditermächtigungen wandern dann in Rücklagen, um zukünftige Haushalte zu decken und Puffer zu bilden. Das Spiel beginnt jedes Jahr – jedes Jahr! – von vorne. Ganz klar ist: Wenn sich die Zahlen anders entwickeln als geplant und das Parlament darüber nicht vollständig informiert wird, dann wird uns die Entscheidungskompetenz genommen, die Prioritäten neu zu beschließen. Jedes Jahr haben wir Freie Demokraten Ihnen aufgezeigt, wo Luft im Haushalt ist. Wir haben Ihnen gezeigt: Ausgaben, die nicht veranschlagungsreif sind, Ausgaben, die viel zu hoch angesetzt sind, Einnahmen, die zu niedrig angesetzt werden, obwohl längst absehbar war, dass diese viel, viel höher ausfallen. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Statt faktenbasierter Kalkulation erleben wir in diesem Haus jedes Jahr ein Würfelspiel mit Milliardenbeträgen. Am Ende steht immer wieder das gleiche Ergebnis: Der Haushalt schließt deutlich besser ab als geplant, mal um 500 Millionen, mal um 1 Milliarde Euro. Um der Legendenbildung vorzubeugen, die der Kollege Koch ja über die Medien versucht hat: Ja, es gibt auch konjunkturelle Steuermehreinnahmen, die wir nicht berücksichtigen dürfen; selbstverständlich gibt es die. Aber ich gebe Ihnen einmal die Zahlen – ich glaube, der Kollege Plambeck wird da auch nicht drauf anspringen, denn er hat sich bestimmt sehr intensiv mit den Zahlen auseinandergesetzt, insofern wird er uns das Märchen hier gleich nicht verkaufen –: Um 3,5 Milliarden Euro mehr bessere Haushaltsabschlüsse seit dieser Legislaturperiode. Davon 1,25 Milliarden Euro durch konjunkturelle Steuermehreinnahmen. Herr Kollege Koch, da verbleiben noch über 2,2 Milliarden Euro – 2,2 Milliarden Euro! – in dieser Legislatur. Genau diese Konstanz zeigt: Entweder fehlt der Regierung ein Überblick über die Finanzen, oder sie schafft sich bewusst Spielräume am Parlament vorbei. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich weiß nicht, was schlimmer ist. Ich will Ihnen das an einem konkreten Beispiel zeigen. Im November 2025 haben Sie sich eine Kreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro genehmigen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war die neue Steuerschätzung längst bekannt – auch die Kollegin Raudies hat das mehrfach betont –, eine Steuerschätzung, nach der diese Kreditermächtigung in diesem Umfang nicht einmal mehr hätte genutzt werden dürfen, weil stattdessen Konjunkturkredite zu tilgen waren. Mit anderen Worten: Sie lassen sich Kreditermächtigungen genehmigen, von denen Sie bereits wissen, dass sie gar nicht mehr in Anspruch genommen werden dürfen. (Beifall FDP – Zuruf Tobias Koch [CDU]) (Annabell Krämer) Die Begründung offenbart ein bemerkenswertes Verständnis vom Budgetrecht dieses Hauses. Der Staatssekretär erklärte im Ausschuss, eine Anpassung des Nachtragshaushalts wäre aufwendig und brächte keine neuen Informationen für das Parlament. Die faktische Unmöglichkeit eines Nachtragshaushalts führte übrigens zur Verfassungswidrigkeit Ihres Haushaltes 2023. Nein, genau das Gegenteil ist der Fall: Der Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit verpflichtet Sie, dem Parlament das gesamte staatliche Finanzvolumen offenzulegen. Denn nur so kann das Parlament beurteilen, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen sind, welche Ausgaben tatsächlich notwendig sind und welche Belastungen Sie den Bürgern tatsächlich zumuten. Denn nur so kann das Parlament seine Kontrollfunktion und Entscheidungsfunktion überhaupt erfüllen. Hierzu kommt: Bereits im November 2025 war absehbar, in welcher Größenordnung Mehreinnahmen und Minderausgaben entstehen würden. Ich habe Ihnen das hier sogar vorgerechnet. Dafür wurde ich noch ausgelacht. Ich habe Ihnen das vorgerechnet. Allein die Minderausgaben habe ich Ihnen in Höhe von 400 Millionen Euro aufgezählt. Stattdessen haben Sie sich nur drei Wochen später, quasi zum Jahresabschluss, (Beate Raudies [SPD]: Genau! Genau!) drei Wochen vor Jahresabschluss, eine Rücklagenermächtigung von 250 Millionen Euro genehmigen lassen, anstatt die Kreditermächtigung zu reduzieren. Ich sage Ihnen allen Ernstes: Eine Rücklagenermächtigung beantrage ich doch nur, wenn ich weiß, dass am Jahresende Gelder übrig bleiben. – Tatsächlich, die Rücklage wurde mit 240 Millionen Euro gefüllt, Herr Kollege Koch. Es ist immer das gleiche Prinzip: Kreditermächtigungen werden mittels Rücklagen in die Zukunft verschoben, und zahlen muss es die nächste Generation. (Beifall FDP und SPD) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Haushaltspraxis verschiebt die Entscheidungsmacht vom Parlament in die Regierung. Sie untergräbt das Budgetrecht dieses Hauses. Das ist politisch wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. (Beifall FDP und SPD) Artikel 110 unseres Grundgesetzes: Kommen Sie zurück zu einer ehrlichen Haushaltsplanung! Haushaltsplanung darf kein Blick in den Kaffeesatz sein. Sie darf nicht raten, sie muss rechnen. Binden Sie das Parlament endlich anständig ein. Transparenz ist kein Luxus, sie ist die Grundbasis von parlamentarischer Entscheidung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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