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Cornelia Schmachtenberg

27.02.2026 Sitzungen 20/113

Den Treckerführerschein habe ich auch, so ist es nicht. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten in den letzten fünf Jahren eine merkliche Kostensteigerung im Fahrschulunterricht – das haben wir gehört. (Unruhe) Die Kosten liegen im Durchschnitt bei 3.500 Euro; es kann aber auch deutlich mehr sein. Das ist natürlich für viele eine extreme Belastung. Gestatten Sie mir direkt am Anfang eine kurze Bemerkung. Die Verwaltungsgebühr zu übernehmen, wäre bei der Summe keine bahnbrechende Änderung, würde aber mehr Bürokratie und Kosten für das Land nach sich ziehen. Ebenso würde eine Reduzierung keine sonderlich große Entlastung darstellen, weil wir im Moment über Gesamtkosten in Höhe von 200 Euro sprechen. Wenn man sich dagegen den Gesamtpreis ansieht, ist es ein unterschiedliches Verhältnis. Außerdem müssten sowohl die Behörden als auch die technischen Prüfstellen ihre Personal- und Sachkosten decken. Den Führerschein steuerlich abzusetzen, ist heute schon unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel, wenn er zwingend für den Beruf erforderlich ist. Es gibt aus unserer Sicht effektivere Stellschrauben. Wir sind uns hier im Plenum einig: Ein bezahlbarer Führerschein ist gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein immens wichtig. Wir brauchen Fachkräfte, und das darf nicht am fehlenden (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) Führerschein scheitern. Junge Menschen müssen zu ihren Ausbildungsstätten und Berufsschulen kommen, die häufig ohne Auto nicht erreichbar sind. Dafür brauchen sie dringend einen Führerschein. Gleiches gilt für alle anderen Beschäftigten in unserem Land, die nicht in den großen Städten wohnen. Auch die Logistikbranche braucht dringend Fahrerinnen und Fahrer. Die Diskussion über das Thema ist daher dringend nötig, und es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister seine Reformvorschläge vorgelegt hat. Dem vorausgegangen war eine Arbeitsgruppe, in der einige Länder beteiligt waren. Für die Landesregierung sind zwei Dinge wichtig: Erstens. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie Fahrschulen müssen beide davon profitieren. Daher sind die Vorschläge zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau wichtige Bestandteile. Zweitens. Die Reform darf nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen. Deshalb guckt sich das Verkehrsministerium die Vorschläge sehr genau an. Ende März wird auf der Verkehrsministerkonferenz dazu beraten werden, und dort werden sich die Länder positionieren. Dort wird beispielsweise über das Thema Dooring-Unfälle gesprochen werden. Der Bund hat bereits angekündigt, dass er Anti-Dooring-Assistenten verpflichtend einführen will. Das unterstützen wir. Das kann aber nur unterstützend sein und als weitere Absicherung dienen. In der Fahrschule muss das selbstverständlich nach wie vor gelernt werden, ebenso das richtige Aussteigen aus dem Auto. Der digitale Führerschein ist bereits in Arbeit und soll noch dieses Jahr eingeführt werden. Simulatoren gibt es schon jetzt und sollen rechtlich für alle Fahrerlaubnisklassen verankert werden. Auch das ist ein wichtiges Puzzlestück: hin zu geringeren Kosten bei weitgehend gleichbleibender Qualität. Das Thema Sprache wurde ebenfalls angesprochen. Auch das ist ein Faktor, den wir als Landesregierung mitdenken. Es ist bereits möglich, die theoretische Prüfung in anderen Sprachen abzulegen. Die mit großem Abstand häufigste Sprache nach Deutsch mit 120.000 Prüfungen 2024 war Hocharabisch. Auf Englisch wurde die Prüfung 57.000-mal abgelegt. Wir müssen uns deswegen schon ehrlich machen: Die praktische Prüfung in einer anderen Sprache ablegen zu lassen, wäre in der Breite unverhältnismäßig zum Nutzen. Vielleicht könnten sich aber einzelne Fahrschulen darauf spezialisieren. Schließlich bräuchten wir auch Prüferinnen und Prüfer mit den entsprechenden Kenntnissen. Auch hier bemerken wir jetzt schon einen großen Fachkräftemangel. Bisher gibt es bis auf wenige Ausnahmen kaum Fälle, bei denen die praktische Prüfung an sprachlichen Barrieren gescheitert ist. In der Regel reichen deutsche Grundkenntnisse und die Begriffsliste, die von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in Abstimmung mit den technischen Prüfstellen bereits im Jahr 2018 erarbeitet wurde. Gleichwohl wird die Landesregierung eine mögliche Bundesratsinitiative prüfen. Auch den gesamten Reformprozess wird das Verkehrsministerium positiv und konstruktiv begleiten. Wir alle sind uns einig, dass hier etwas passieren muss. Es gibt sinnvolle Hebel, um Verbesserungen für alle Seiten zu erreichen. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger sicher auf der Straße unterwegs sind. Dafür setzen wir uns ein. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD])

Protokoll ↗