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Kianusch Stender

SPD 27.02.2026 Sitzungen 20/113

Vielen Dank, Frau Kollegin, für das Zulassen der Frage. – Ich bin gerade bei einer Bemerkung von Ihnen stutzig geworden, und zwar haben Sie gesagt, es liege ein Vorschlag für eine Regelung vor, dass eine inklusive Sprache verwendet werden soll, bei der das männliche und das weibliche Geschlecht gleichermaßen benannt werden. Ich wollte einmal fragen, wie Ihre Haltung zu diesem Vorschlag ist; denn Sie haben jetzt verdrängt, dass es mehr als nur diese beiden Geschlechter gibt. Daran anknüpfend habe ich eine weitere Frage, weil Sie gerade betont haben, dass es darum geht, Respekt gegenüber allen Menschen, egal welchen Geschlechts, zum Ausdruck zu bringen. In Ihrem Antrag steht ja nichts zum Thema geschlechtersensible Sprache im Schulunterricht, was in unserem Antrag vorkommt. Ich möchte Ihnen einmal sagen: Als mein Bruder Abitur gemacht hat, hat ihm seine Lehrerin, als er in einer Arbeit das Gendersternchen verwendet hat, das als Fehler angestrichen und drüber geschrieben: Muss ich leider laut Landesverordnung als Fehler kennzeichnen. – Ich frage mich: Ist das wirklich Ihre Haltung, was eine geschlechtersensible Sprache und den Respekt gegenüber allen Geschlechtern angeht, die in der Schule Arbeiten abgeben sollen? – Wir beziehen uns auf das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Das ist für uns maßgeblich als Grundlage dafür, wie an der Schule gelehrt, geschrieben und gesprochen werden soll. Daran halten wir uns. (Beifall CDU) Ansonsten kann jeder sein Pronomen selber wählen. Das ist selbstverständlich, aber innerhalb der Schule gilt das Regelwerk.

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