Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte über die Haushaltswahrheit und Klarheit und die im Antrag der FDPFraktion aufgeworfenen Fragen sind für mich als Finanzministerin – ich bin hier ja auch adressiert – von fundamentaler Bedeutung. Es wird behauptet, dass die Landesregierung nicht mit den richtigen Zahlen arbeite und eine ungenaue Haushaltsplanung betreibe. Aber ich möchte an dieser Stelle unmissverständlich klarstellen, dass sich die Landesregierung Schleswig-Holsteins strikt an das Haushaltsgrundsätzegesetz hält. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das heißt, der Haushalt wird nach den dort aufgestellten Grundsätzen aufgestellt und bewirtschaftet, und am Ende erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses genau nach diesen gesetzlichen Grundsätzen. Der Haushaltsplan ist eine sorgfältige Prognose, in der wir die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr planen. Es ist die Grundlage für die Ressorts, um ihre Ausgaben zu definieren und die finanziellen Mittel sinnvoll einzusetzen. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD]) – Ich würde gerne einfach fortsetzen. Wenn hinterher noch Fragen sind, gerne, Frau Abgeordnete. Nach intensiver Beratung im Finanzausschuss wird der Entwurf dann vom Parlament beschlossen. Der Haushaltsplan ist eine Ermächtigung, Mittel auszugeben, jedoch keine Verpflichtung. Es ist völlig normal, und das ist ja hier auch schon angesprochen worden, dass es im Laufe eines Jahres zu Abweichungen vom Haushaltsplan kommen kann. Bei einem Haushalt von 18 Milliarden Euro reden wir nicht über kleine Summen. Natürlich sind da Abweichungen auch in einer größeren Größenordnung durchaus denkbar und normal – und das nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern für alle Länder, für den Bund. Es ist ausdrücklich gesagt keine Unregelmäßigkeit, sondern Bestandteil der Haushaltsführung, dass ein sogenannter Bodensatz verbleibt. „Bodensatz“ ist der Begriff, der in der Rechtsprechung verwendet wird, weil erfahrungsgemäß nicht alle Mittel abgerufen werden können. Unabhängig davon ist es manchmal erforderlich, vorsorglich finanzielle Mittel einzuplanen, manchmal auch erst im Laufe eines Haushaltsjahres, wenn zusätzliche Belastungen zu erwarten sind, deren genaue Höhe noch nicht feststehen. Diese Vorsorgen sind im Landeshaushalt natürlich explizit auszuweisen und von Ihnen hier im Parlament zu beschließen, und genau das ist mit den Nachträgen 2025 erfolgt. Die Nachträge hatten nicht das Ziel, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 punktgenau vorherzusagen. Sie waren eine Reaktion, und das wissen Sie ja selbst auch – ich mache es kurz – auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Notkredit 2024, auf die Notwendigkeit, die globale Minderausgabe aufzulösen und auf erforderliche Nachfinanzierungen, die wir vorher so nicht erwartet haben, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und als Folge der für alle Länder und den Bund unerwarteten Alimentationsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Nachträge waren daher unvorhergesehen, aber notwendige Anpassungen des Haushalts aufgrund veränderter Bedarfe. Meine Damen und Herren, soweit möglich hat die Landesregierung bei diesen Gelegenheiten, bei den Nachträgen auch schon Minderbedarfe und Mehreinnahmen berücksichtigt. Ich sage „soweit möglich“, denn auch da haben wir ja Vorgaben durch das Haushaltsrecht. Möglich ist es nur dann, wenn wir wirklich belastbare, seriöse Prognosen und eine hohe Wahrscheinlichkeit haben. Dann können wir Minderbedarfe oder Mehreinnahmen einplanen. Dass sich zum Jahresende 2025 ein deutlich positiver Haushaltsabschluss ergeben würde, war in der konkreten Höhe hingegen zum Zeitpunkt des Einreichens der Nachträge nicht erkennbar. Es ist definitiv viel Bewegung. Wenn Sie bei uns in die Bücher, in die Konten reingucken könnten, würden Sie sehen, dass es extrem viel Bewegung nach dem 24. Dezember und vor dem 31. Dezember gegeben hat. Ich habe doch selbst ein Interesse daran, die Dinge frühzeitig zu erfahren. Ich hatte mehrfach Rücksprachen, ob man schon erste Einschätzungen hat, was von den Häusern zurückkommt. Das hatte ich im Rahmen der Nachträge, aber auch noch kurz vor Weihnachten noch. Es sind kurz vor Jahresende noch hohe Buchungen, die wir berücksichtigen können, gewesen. Das meine ich, dass es nicht erkennbar gewesen ist. Es ist eben seriöse Haushaltsführung, dass wir mit Vorsicht arbeiten. Ich kann nicht in die Glaskugel (Ministerin Dr. Silke Schneider) gucken. Ich wünschte mir natürlich verlässlichere Zahlen, auch schon Anfang Dezember. Auch Sie haben mich erlebt, dass ich im Finanzausschuss immer alles transparent mache, was ich Ihnen erläutern kann. Nun noch ein besonderes Wort zu den Mehreinnahmen aus Steuern. Das müssen wir ja trennen von den Mehreinnahmen, die wir im Übrigen haben. Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen orientiert man sich jedes Jahr, das ist völlig normal, an der Steuerschätzung des Vorjahres, also für den Haushaltsentwurf an der Mai-Steuerschätzung und für die Nachschiebeliste an der Oktober-Steuerschätzung. Das ist ja so vorgegeben, die Vorgehensweise ist festgelegt. Wir halten diese Verfahrensweise konsequent ein. Wie wir hier vorgehen, hat uns übrigens der Landesrechnungshof in seiner Prüfung ausdrücklich positiv bescheinigt, und zwar als transparent und korrekt. Ja, die Steuermehreinnahmen 2025 waren erfreulich, haben aber ausdrücklich keinen zusätzlichen Gestaltungsspielraum geschaffen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das waren im Wesentlichen konjunkturelle Steuermehreinnahmen. Das ist nicht meine Entscheidung, das folgt aus den Regeln der Schuldenbremse. (Serpil Midyatli [SPD]: Deswegen gibt es im März jetzt einen Nachtragshaushalt!) Konjunkturelle Steuereinnahmen führen erst einmal dazu, dass sich spiegelbildlich – einfach zur Erläuterung noch mal – die Möglichkeit, konjunkturelle Kredite aufzunehmen, entsprechend reduziert. Ist die Möglichkeit der konjunkturellen Kreditaufnahme auf null? – Viele von Ihnen wissen es, ich will es einfach für alle trotzdem noch einmal sagen. Bei Steuermehreinnahmen denkt man ja: Wunderbar, wir haben ein bisschen mehr Luft, wir haben Beinfreiheit. – Nein, das haben wir nicht. Es ist trotzdem erfreulich, denn wir können die zusätzlichen Steuermehreinnahmen, die dann noch da sind, auch wenn die Kreditaufnahme bei null ist, zur Tilgung der bisherigen konjunkturellen Kredite verwenden, solange unser Konto noch im Minus ist. Und wir sind bei 800, 900 Minus, das müssen wir alles noch tilgen, und solange dürfen wir es für uns für zusätzliche und notwendige Ausgaben nicht verwenden. Also noch einmal: Das ist keine politische Entscheidung, keine Wahl, die ich als Finanzministerin treffe, keine Entscheidung, die der Landtag treffen kann. Es folgt ausschließlich den Regeln der Schuldenbremse, die für alle Länder gelten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
