Serpil Midyatli
Das ist eher ein Statement. Ich halte einmal fest – Sie haben mich ja zitiert –, wenn ich mehr Geld für die Bildung fordere, dann ist das sozusagen falsch. Wenn Sie jetzt aber – wir werden den Nachtragshaushalt von Ihnen spätestens im März bekommen – mehr Geld in Bildung investieren, dann ist das sozusagen richtig. Ich stelle fest, ich führe schon mal 1:0. Die Mittel für mehr Wohnraummittel werde ich wahrscheinlich im Laufe des Jahres auch noch bekommen. – Meine Aussage bezog sich darauf, dass Sie laut Artikel im Hamburger Abendblatt gesagt haben, dass die Mehreinnahmen 2025 für Bildung und für sozialen Wohnungsbau verwendet werden könnten, und das ist schlichtweg nicht zulässig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – „Steuermehreinnahmen“ steht da drin. – Ich habe es gesagt: Auch in Schleswig-Holstein gab es in der Vergangenheit Überschüsse. Dass nicht alle in einem Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben ausgeschöpft werden müssen, sondern ein gewisser sogenannter Bodensatz verbleiben darf, hat dem Grunde nach zuletzt auch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 30. Juni 2025 bestätigt. Vielleicht noch ein paar Sätze zur Verwendung der Minderausgaben. Rücklagenbildung ist ein wichtiges und zulässiges Instrument, um überjährige Herausforderungen zu bewältigen, so wie aktuell die notwendigen Anpassungen bei der Besoldung. Dass dafür 240 Millionen Euro über einen Nachtrag gesichert werden, halte ich für folgerichtig, weil die Anpassungen rückwirkend für das Jahr 2025 vorgenommen werden müssen. (Annabell Krämer [FDP]: Nicht über Schulden!) Auch für andere Rücklagen gibt es gute Gründe, die das Finanzministerium angekündigt hat, im Finanzausschuss weiter zu erläutern. Das sind insbesondere rechtliche Verpflichtungen, Bau- oder Beschaffungsverzögerungen und das Anliegen, Bundes- oder EU-Fördermittel nicht verfallen zu lassen. Im Ergebnis fließen jedes Jahr viele Rücklagen ab, neue werden gebildet. 2025 wurden per saldo die Rücklagen um ganze 33 Millionen Euro erhöht. Fazit: Der Antrag der FDP ist unbegründet, wir werden ihn daher ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
