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Beate Raudies

SPD 27.02.2026 Sitzungen 20/113

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an Monika Heinold und das Eichhörnchen? (Zurufe: Ja!) Sie wissen schon, das Eichhörnchen, das putzige Tierchen, das in guten Zeiten Vorräte anlegt, um sie in schlechten Zeiten zu nutzen. Deswegen wurde Monika Heinold manchmal auch als Eichhörnchen bezeichnet. Die Aussage, die der Kollege Plambeck vorhin gerade richtig zitiert hat, mit dem Netz und dem doppelten Boden, stammt von ihr. Mein Kritikpunkt nach langer Oppositionsarbeit im Finanzausschuss – da bin ich der Kollegin Krämer ein bisschen voraus – ist: Manchmal hat das Eichhörnchen vergessen, uns zu erzählen, wo es die Nüsse versteckt hat – um im Bild zu bleiben. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Das passiert ja auch den echten Eichhörnchen, wenn ich sehe, was ich immer als Haselsträucher aus dem Boden ziehe. Ich habe gesagt, ich darf den Landeshaushalt schon länger aus der Opposition begleiten. Ich stimme der Kollegin Krämer zumindest in dem einen – oder nicht nur in dem einen – Punkt zu: Die Ausgaben sind oft sehr großzügig und die Einnahmen immer sehr sparsam geschätzt. Würden wir nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung verfahren, dann wäre das total richtig. Alle, die sich mit kaufmännischer Buchführung auskennen, wissen, was ich meine. Aber wir sind beim Landeshaushalt, und für den Landeshaushalt gelten Haushaltsgrundsätze, zum Beispiel Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Das sind grundlegende Regeln, nach denen staatliche Haushalte geplant, beschlossen, ausgeführt und kontrolliert werden. Sie machen nämlich die öffentlichen Finanzen transparent und nachvollziehbar, nicht nur für uns im Parlament, sondern auch für die Menschen da draußen vor unserem Glaskasten. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Beate Raudies) Sie bilden damit das Fundament für die demokratische Kontrolle. Diese Grundsätze sind sogar verbindlich gesetzlich normiert in der Landeshaushaltsordnung, im Haushaltsgrundsätzegesetz, und deswegen haben wir sie einzuhalten. Haushaltswahrheit verlangt realistische, nachvollziehbare und schlüssige Ansätze für Einnahmen und Ausgaben; Haushaltswahrheit bedeutet – das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach geurteilt – die Pflicht zur Schätzgenauigkeit. Es wird jetzt ein bisschen technisch, aber ich versuche, es zu erklären. Das Verfassungsgericht hat dazu geurteilt, dass diese Pflicht durch bewusst falsche Etatansätze verletzt wird, aber auch – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – durch „,gegriffene’ Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeit besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen“. Das ist sehr technisch, und es heißt: Wenn der Zweifel am Ansatz zu groß ist, dann darf zumindest hinterfragt werden, ob das der Haushaltswahrheit entspricht. Ob das bei unseren Haushaltsansätzen immer so der Fall war, daran habe ich doch meine Zweifel. Ein Beispiel hat der Kollege Dolgner eben gebracht. Vor fünf Wochen, sechs Wochen Haushalt für 26: 200 Lehrerstellen müssen wir sparen. Alles weg. Jetzt Nachtragshaushalt: Über 4 Millionen Euro sind plötzlich da, um die Lehrerstellen doch nicht zu streichen. Ich schaue mir jedes Jahr die Verwaltungseinnahmen an – Gebühren, Bußgelder –, und ich frage nach der Kalkulationsgrundlage. Die Verwaltung sagt regelmäßig: im Durchschnitt des langjährigen Mittels. – Sie sagt mir schon mal nicht, ob fünf, zehn oder vielleicht 20 Jahre das Mittel sind, denn im Ergebnis liegen die Einnahmen dann immer regelmäßig über dem Ansatz. Zumindest da habe ich doch schon meine Zweifel, wie es mit der Schätzgenauigkeit aussieht. Wenn ich mir zum Beispiel einige Titel im Haushalt des Energieministeriums, an dem wir im letzten Haushalt viel Freude hatten, angucke und (Christian Dirschauer [SSW]: Oh ja!) bei denen nicht einmal auf Nachfrage erläutert werden kann, wozu das Geld benötigt wird, dann habe ich da aber richtig tiefe Zweifel an der Haushaltswahrheit. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Gleichzeitig werden immer mehr globale Minderausgaben und Mindereinnahmen veranschlagt, um den Haushalt wenigstens zum Schein auszugleichen. Bei uns hieß das dann auch in Jamaika schon immer gerne Vorsorge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns in den letzten Jahren als Haushaltsführung verkauft wurde, war vielleicht nicht immer das, was das Verfassungsgericht meint, wenn es von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit redet. Ich finde, wir müssen uns im Finanzausschuss mal wieder ehrlich machen und unsere Aufgaben als Finanzpolitiker_innen ernst nehmen. Das gilt insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, denn für eine Regierung, die schon mal vor dem Verfassungsgericht eine Klatsche kassiert hat, nehmen Sie hier den Mund ganz schön voll, Kollege Plambeck. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es ist vielleicht nicht Ihre Aufgabe, die Regierung zu kritisieren, aber es ist schon Ihre Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren – nämlich als Parlamentarier. Wir haben da eine andere Rolle. Eine solche Haushaltspraxis, wie wir sie immer wieder erleben, beschädigt das Vertrauen in die Zahlen, in die Verfahren und in die politische Aufrichtigkeit. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sind keine technischen Details, sondern die Grundlage demokratischer Finanzpolitik. Wer diese systematisch unterläuft, regiert bewusst an der parlamentarischen Kontrolle vorbei. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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