Anette Röttger
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind unsere Zukunft, und sie sollen hier gesund aufwachsen. Das gilt sowohl für ihre körperliche als auch für ihre mentale Gesundheit. Gute Ess- und Trinkgewohnheiten, regelmäßige Mahlzeiten, gesunder Schlaf, viel Bewegung an frischer Luft, körperliche Aktivität und begrenzte Bildschirmzeiten tragen wesentlich dazu bei. Schulobstprogramme an unseren Schulen und Trinkwasserspender sind gute und gelebte Beispiele, um gesunde Ess- und Trinkgewohnheiten einzuüben und damit Voraussetzungen für gute Lebensqualität, individuelle Leistungsbereitschaft und ein gelingendes Lernen im Schulalltag. Doch die Lebenswirklichkeit vieler Kinder zeigt ein komplett anderes Bild: Kinder und Jugendliche können den Verlockungen stark umworbener Trendprodukte kaum widerstehen. Im vorliegenden Antrag geht es um eine Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks. Energydrinks haben sich in den Regalreihen der Supermärkte breitgemacht. Sie sind teuer, werden aber trotzdem gekauft. Hinter dem stark gesüßten Gebräu verbirgt sich ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Taurin, L‑Carnitin, B Vitaminen und Süßungsmitteln. Die poppigen Verpackungen und wohlklingenden Namen wie Monster Energy Ultra Paradise und immer größere Dosen sind passgenau gemacht für diejenigen, die sich nicht konzentrieren können, die sich müde, schlapp und wenig leistungsbereit fühlen. (Anette Röttger) (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: So wohlklingend ist das aber nicht!) Aber der Schein trügt. Bei regelmäßigem Konsum, besonders bei Kindern und Jugendlichen, können diese Drinks deutlich spürbare gesundheitliche Schäden anrichten. Insbesondere in Kombination mit Alkohol und intensiver körperlicher Belastung können laut Bundesinstitut für Risikobewertung Defekte wie Herzrasen, Blutdruckanstieg und Nervosität hervorgerufen werden. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig und in hohen Maßen Energydrinks konsumieren, werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung als Risikogruppe mit hohem gesundheitlichem Gefährdungspotenzial eingestuft. Risiken regelmäßiger Konsumgewohnheiten werden bislang nicht ausreichend auf den Verpackungen deutlich gemacht. Sichtbare Warnhinweise fehlen. Nach einer Umfrage im Jahr 2021 konsumierten in Deutschland 35 Prozent der 14- bis 29-Jährigen mehrmals im Monat Energydrinks. Die Menge an Koffein in Energydrinks ist ähnlich hoch und in manchen Fällen deutlich höher als im Kaffee. Die Dosengröße für Energydrinks hat sich bei verschiedenen Anbietern von 250-Milliliter- auf 500-Milliliter-Dosen verdoppelt. Das bedeutet etwa 60 Gramm Zucker, das entspricht etwa 20 Stück Würfelzucker pro Dose. Das alles ist Grund genug für den vorliegenden Antrag, in dem wir die Landesregierung bitten, sich auf Bundesebene für eine Bundesratsinitiative für den Schutz von Kindergesundheit einzusetzen und den Verkauf und die gezielte Werbung von Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu untersagen. (Lebhafter Beifall CDU und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn eine Altersgrenze für den Verkauf nicht jeden einzelnen unerlaubten Konsum verhindern wird: Die klare Richtung hin zu deutlich weniger Energydrinks im Kindesalter ist entscheidend. (Unruhe) Mit dieser Forderung stehen wir bekanntlich nicht allein. In einer gemeinsamen forsa-Umfrage zusammen mit foodwatch fordern 87 Prozent der Befragten ein Mindestalter für den Verkauf von Energydrinks. Die Verbraucherministerkonferenz hat bereits 2024 einen Beschluss gefasst, und inzwischen kommen auch aus der Ärzteschaft immer mehr klare Forderungen nach einer Altersgrenze. Als Ökotrophologin bin ich schon lange überzeugt, dass Prävention durch gute Ess- und Trinkgewohnheiten gepaart mit einer gesunden Lebensführung nicht nur dem Gesundheitsschutz junger Menschen dient. Langfristig spart Ernährungskompetenz und gezielte Gesundheitsprävention teure Folgekosten und bleibt damit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Kinder sind unsere Zukunft. Es muss unser Anspruch bleiben, ihre körperliche und mentale Gesundheit bestmöglich zu schützen. Das gilt in diesen herausfordernden Zeiten mehr denn je. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Anhaltender lebhafter Beifall CDU und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
