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Plenarprotokoll 7/67

15.12.2021 · 100 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (9)AfD (9)GRÜNE (7)Die Linke (7)CDU (6)SPD (5)fraktionslos (1)

Keller

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Parlamentarische Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer, ich darf beginnen, es sei denn, es verneint jetzt jemand. Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich unsere heutige Plenarsitzung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen! Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass mit Wirkung vom gestrigen Tag Frau Dr. Katja Böhler als Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und Frau Prof. Dr. Barbara Schönig als Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ernannt wurden. Ich begrüße auch Sie sehr herzlich und wünsche Ihnen für die Ausübung Ihrer Ämter zum Wohle des Freistaats Thüringen recht gutes Gelingen. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schubert. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Thrum, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Worm und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise. Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie darüber informieren, dass es in der personellen Zusammensetzung des Landtags eine weitere Veränderung gegeben hat. Frau Abgeordnete Tosca Kniese hat mit Wirkung vom 6. Dezember 2021 ihren Austritt aus der Fraktion der AfD und gleichzeitig erklärt, dem Landtag als fraktionsloses Mitglied weiterhin angehören zu wollen. In der Folge ist nunmehr die Fraktion der CDU zweitstärkste Kraft und größte Oppositionsfraktion im Landtag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die weiteren Auswirkungen haben wir uns bereits im Ältestenrat zur weiteren Verständigung ausgetauscht bzw. werden dies noch tun. Weiterhin möchte ich Sie auf die Fotoausstellung „Pressefoto Hessen-Thüringen 2021“ aufmerksam machen, die seit dem 7. Dezember 2021 im Landtag zwischen dem Abgeordnetengebäude und dem Funktionsgebäude gezeigt wird. Die Siegerarbeiten und Anerkennungen werden aufgrund der fortwährenden COVID-19-Pandemie wie im Vorjahr als Außenprojektionen am Landtagsgebäude gezeigt. Die Ausstellung endet am 2. Januar 2022. Heute Abend findet dazu ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Landesverbands Thüringen des Deutschen Journalistenverbands auf dem Vorplatz zum Landtagshochhaus statt. – So weit die allgemeinen Hinweise. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen – teilweise mit konkreter Platzierung – auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 4 die 7/4544, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/4552 und zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/4585. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 3 hat die Drucksachennummer 7/4595. Da der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport erst heute beraten hat, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 3 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das ist nicht der Fall. Dann kann das Verfahren also so stattfinden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 damit am Freitag auf. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung letzte Woche Dienstag noch einmal bekräftigt, die Wahlen, die diesmal zu den Tagesordnungspunkten 16 bis 26 durchzuführen sind, am Donnerstag nach der Mittagspause aufzurufen. Die Wahlen sollen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt werden. Auch findet während der Auszählung der Stimmen wieder die Fragestunde statt. Da jedoch zu Tagesordnungspunkt 17 kein Wahlvorschlag vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden soll. Ebenso verhält es sich mit Tagesordnungspunkt 19, zu dem der Wahlvorschlag zurückgezogen wurde. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie darüber informieren, dass auch Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und Herr Abgeordneter René Aust ihren Rücktritt als Schriftführerin bzw. Schriftführer erklärt haben, sodass nur noch elf gewählte Schriftführerinnen und Schriftführer für einen Einsatz im Sitzungsvorstand zur Verfügung stehen. An der Stelle gestatten Sie mir den persönlichen Einwurf, dass doch jede und jeder Abgeordnete daran interessiert sein soll, dass zumindest unsere Plenarsitzungen ordnungsgemäß und organisatorisch unter Beihilfe aller Fraktionen hier stattfinden können. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) (Unruhe AfD) Die Wahlvorschläge der weiteren Wahlen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/4538, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/4566, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/4571, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/4539, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/4543 und 7/4596, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/4565, zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/4570, zu Tagesordnungspunkt 25 die 7/4567 und zu Tagesordnungspunkt 26 die 7/4550, 7/4564, 7/4572, 7/4573 und 7/4583. Sollte der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 16 angenommen werden, würde ich im Anschluss an die Bekanntgabe dieses Wahlergebnisses auch die Ernennung der Wahlbewerberin als Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs durchführen wollen. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Antrag auf Aktuelle Stunde eingereicht, der als Drucksache 7/4533 ausgefertigt und veröffentlicht wurde. Wie Sie wissen, geht deren parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung auf den Statusbeschluss in der Drucksache 7/4042 zurück. Nach dessen Ziffer III.6 ist es der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Abweichung von § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestattet, einmal im Quartal eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Nachdem bereits in den Plenarsitzungen im Oktober eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP verhandelt wurde, stellt sich mit Blick auf den Antrag in der Drucksache 7/4533 die Frage der Zulässigkeit. Die Zulässigkeit wäre gegeben, wenn sie der Landtag mit der in § 120 der Geschäftsordnung vorgesehenen Mehrheit beschließen würde. Wünscht jemand das Wort, um für die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte schön, Sie haben das Wort zur Zulässigkeit.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kennen die Beschlüsse des Hohen Hauses selbstverständlich, aber nichtsdestotrotz zeigt sich an einem aktuellen Beispiel, wie unsere parlamentarischen Rechte eines frei gewählten Abgeordneten hier beschnitten werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir schon vor einem Jahr und auch in letzter Zeit den aktuellen Anlass hier angeprangert haben, wie die Situation in den Heimen ist. Erst in Jena, dann in Rudolstadt, letztlich nun in Blankenhain – in Thüringer Pflegeheimen kam es immer wieder zu dramatischen Corona-Ausbrüchen. Die Situation ist kaum dramatischer zu beschreiben. 253 Bewohner in solchen Einrichtungen sind leider an Corona-Infektionen oder anlässlich dessen verstorben. Das geht aus den Zahlen hervor, die uns vorliegen.

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Keller

Herr Abgeordneter, Sie dürfen nicht zum Inhalt, sondern nur zur Zulässigkeit des Antrags sprechen.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Ich weiß. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umso wichtiger ist es, dass jedem Parlamentarier, und damit auch aus der parlamentarischen Gruppe, das Recht eingeräumt wird, ebendiese politische Situation nicht nur im öffentlichen Raum zu thematisieren, sondern auch hier im Hohen Hause. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ihre Bundes- tagsfraktion hat noch nichts dazu gesagt!) Wir sehen nach wie vor unsere Rechte eingeschränkt. Das haben wir auch zum Anlass genommen, dies vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof besprechen und urteilen zu lassen. Um genau dieses Recht hier wahrzunehmen, würden wir gerne mit der entsprechenden Mehrheit um die Zustimmung dieses Hauses bitten. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht jemand das Wort, um gegen die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Frau Abgeordnete Henfling, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Die Präsidentin hat es schon angesprochen: Es geht hier nicht um den Inhalt der Aktuellen Stunde, der hier zur Abstimmung steht, sondern es geht um die formale Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. Wie Sie alle wissen, haben wir uns hier im Haus mehrheitlich darauf verständigt, dass Gruppen des Thüringer Landtags, zu denen die FDP zählt, einmal im Quartal die Möglichkeit haben, eine Aktuelle Stunde zu machen. Das ist die momentane Grundlage, auf der wir hier arbeiten. Ich finde es schon wichtig, dass, wenn wir hier bestimmte Grundlagen vereinbaren, wir uns auch an selbige Grundlagen halten. Die FDP hat sich ja vorgenommen, das vor dem Verfassungsgericht zu beklagen. Das heißt, wir befinden uns hier in einem offenen Verfahren. Dementsprechend möchte ich dieser Aufnahme hier in die Tagesordnung widersprechen, weil die Geschäftsordnung und die Grundlagen, die wir hier geschaffen haben, ein anderes Prozedere vorsehen. Sollte ein Verfassungsgericht dahin gehend anders entscheiden, dann müssen wir uns hier sicherlich noch mal unterhalten. Aber an diesem Punkt sind wir aktuell nicht, und deswegen würden wir das an dieser Stelle ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Damit wurde für und gegen die Zulässigkeit das Wort genommen. Nach § 120 der Geschäftsordnung wird verlangt, dass für Abweichungen von der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – also 46 –, vorliegt. Ich lasse abstimmen über die Zulässigkeit des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP für die Aktuelle Stunde. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Zulässigkeit? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind drei fraktionslose Abgeordnete und drei Abgeordnete der Fraktion der CDU. Damit ist also der Antrag nicht zulässig, sodass eine Beratung unterbleibt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 42 wurde zurückgezogen. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Möller, bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Ja, danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens meiner Fraktion, die Drucksache 7/4535 „Intensivmedizinische Kapazitäten erhöhen, medizinisches Fachpersonal zurückgewinnen“ wegen der Dringlichkeit in der Sache auf die Tagesordnung zu setzen. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege René Aust sprechen.

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Keller

Dann erhalten Sie jetzt das Wort zur Begründung der Dringlichkeit, Herr Abgeordneter Aust, Sie haben das Wort.

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René Aust AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag „Intensivmedizinische Kapazitäten erhöhen, medizinisches Fachpersonal zurückgewinnen“ ist aus drei Gründen dringlich. Der erste: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass aufgrund der zurückgehenden Zahlen bei Inzidenzen oder auch der zurückgehenden Zahlen an intensivmedizinischen Betten, die belegt sind, die Situation einigermaßen normal erscheinen könnte. Tatsächlich ist es so, dass die Feiertage vor der Tür stehen, und wir alle wissen, dass es gerade bei diesen Tagen so ist, dass die Anzahl der belegten Betten wieder ansteigen wird. Wir müssen also jetzt handeln. Und da es die Landesregierung nicht hinbekommt, müssen wir mit unserem Antrag hierzu beitragen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Das Zweite ist: Innenminister Maier nimmt die derzeitige Situation in den Krankenhäusern und auf den Straßen Thüringens als Ausrede, um an einer Gewalteskalationsstufe zu drehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, es hackt!) Er hat sich am vergangenen Wochenende auf eine Stufe mit dem ehemaligen Innenminister Rech gestellt, der in Baden-Württemberg zur Zeit der Stuttgart-21-Demonstrationen Polizisten auf Schülerprotestler und Rentner schickte. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Polizisten sind verletzt worden!) Damit diese Eskalationsstufe ein Ende findet, müssen wir dringend in diesem Landtag eine Alternative zu Ihrem Ansatz diskutieren. (Beifall AfD) Das Dritte ist: Es steht die Impfpflicht vor der Tür. Wir alle wissen, wie die Erfahrung der Impfpflicht beispielsweise in Kanada ist oder aktuell auch in Italien. Die Impfpflicht für bestimmte Gesundheitsfachberufe hat dazu geführt, dass in Kanada das Gesundheitssystem kurz vor dem Kollaps stand, weshalb sie zurückgenommen wurde. Ähnliches ist in Italien zu erwarten, weil dort die Kapazitäten aufgrund der Kündigung von Betroffenen so zurückgegangen sind, dass dort eine Katastrophe droht. Das Gleiche droht auch bei uns, wenn Sie diesen Weg weitergehen. Auch deshalb müssen wir Alternativen hier diskutieren, und das machen wir mit unserem Antrag. (Beifall AfD) Wenn Sie unseren Antrag heute ablehnen, dann deshalb, weil Sie die Sorge haben, dass Ihr Ansatz, die Freiheit der Menschen zu beschränken, die Kapazitäten mit dem Krankenhausstrukturfonds weiterhin abzubauen, mit unserem freiheitlichen Ansatz nicht konkurrieren kann, und Sie scheuen die Diskussion. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Wünscht jemand das Wort, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir kennen den Antrag ja gar nicht!) Es geht um die Dringlichkeit. Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über die Aufnahme des Antrags in Fristverkürzung ab. Da der genannte Antrag nicht in der Frist verteilt wurde, wird hier über die Aufnahme in der Tagesordnung zu entscheiden sein. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, wenn dem niemand widerspricht. Gibt es Widerspruch zur Fristverkürzung? Das ist der Fall. Damit erhebt sich Widerspruch. Es reicht dann nicht die einfache Mehrheit gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Bei der durchzuführenden Abstimmung muss eine Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, da es sich um eine Aufnahme in verkürzter Frist handelt. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und einer fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und dieser Tagesordnungspunkt wird nicht aufgenommen. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung, Anträge? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Birgit. Ich hätte zum Tagesordnungspunkt 5 den Antrag, diesen Gesetzentwurf zur Kulturstiftung in erster und zweiter Beratung durchzuführen. Gleiches beantrage ich für den Tagesordnungspunkt 7, Richter- und Staatsanwältegesetz. Und den Tagesordnungspunkt 32, Corona-Pandemie-Hilfsfonds, würden wir gerne am Freitag als TOP 1 abarbeiten.

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Keller

Darüber lasse ich dann zunächst abstimmen. Widerspricht jemand, den Tagesordnungspunkt 5, Kulturstiftung, in erster und zweiter Lesung zu behandeln? Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 7 ebenfalls in erster und zweiter Lesung zu behandeln? Das kann ich auch nicht erkennen. Gibt es Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen? Widerspruch? Widerspruch. Damit lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Gruppe der FDP und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Und die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Doch, eine Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit wird der Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als Erstes aufgerufen. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

Namens meiner Gruppe beantrage ich die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen“ in Drucksache 7/1124, die dazugehörige Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4551 sowie den entsprechenden Alternativantrag in Drucksache 7/4534 aufzunehmen und am Freitag als TOP 2 zu behandeln.

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Keller

Der Antrag steht, die Drucksache 7/1124 mit dem dazugehörigen Alternativantrag und der Beschlussempfehlung als Tagesordnungspunkt 2 am Freitag aufzurufen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann soll das so geschehen. Doch. Herr Möller. (Zuruf Abg. Möller, AfD: Ich wollte Wider- spruch einlegen!) Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen. Dann lasse ich das abstimmen. Wer dafür ist, die Drucksache 7/1124 – so wie vorgetragen – am Freitag als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Vorschlag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit können wir so verfahren, Tagesordnungspunkt 2 in der Drucksache 7/1124 am Freitag aufzurufen. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die Tagesordnung in Gänze abstimmen. Wer mit der Tagesordnung so einverstanden ist, mit den Änderungen und den von mir getätigten Hinweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen – außer der Fraktion der AfD –, der Gruppe der FDP und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer gegen den Vorschlag der Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung, und ich darf den Tagesordnungspunkt 28 aufrufen. Alle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtzeit der Rede 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf diese aufgeteilt werden kann. Ich eröffne den ersten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4502 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete. Herr Abgeordneter Kießling, ich habe Sie in der letzten Plenarsitzung schon ermahnen müssen: Sie tragen nicht die richtige Maske. Bitte wechseln Sie diese, wir haben draußen auch ausreichend zur Verfügung. Danke. Frau Abgeordnete Henfling, Sie haben das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer freiheitlichen Demokratie ist das Versammlungsrecht ein elementares Grundrecht, und auch in einer Pandemie muss es möglich sein, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und seinen Protest kundzutun, auch wenn einem dieser Protest im Ernstfall nicht passt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist zurzeit auch möglich, wenn man eine Versammlung anmeldet und sich an den Infektionsschutz hält. Aus unserer Sicht (Zwischenruf Abg. Möller, AfD) – ich kann einen Menschen nicht ernst nehmen, der beim Zwischenrufen seine Maske aufnimmt, Sie haben das mit den Aerosolen echt nicht verstanden – (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) reichen übrigens hier die Vorgaben des Mindestabstands und der Maskenpflicht aus. Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, hier eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen für Versammlungen festzulegen. Ich glaube, es muss eher danach gehen, ob beispielsweise Plätze groß genug sind, um Infektionsmaßnahmen einzuhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir jetzt aber fast seit Beginn der Pandemie bei den angeblich friedlichen Protesten gegen die sogenannten Corona-Maßnahmen beobachten, ist das mutwillige und nahezu durchgehende Verstoßen gegen diese Vorgaben, und größtenteils wurde das in Thüringen wie auch in anderen Bundesländern laufengelassen. Wir bekommen jetzt gerade die Quittung dafür. Die Inzidenz und die Belegungszahlen in den Krankenhäusern gehen durch die Decke und wir erleben eine zunehmende Radikalisierung – das nicht erst seit ein paar Wochen, sondern schon seit mehreren Monaten – der sogenannten friedlichen Protestler. Nicht zuletzt sehen wir das an den verletzten Polizistinnen und Polizisten, denen wir auf diesem Wege gute Besserung wünschen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Seit Beginn der Pandemie wurden diese Proteste von extremen Rechten und Rechten organisiert und vereinnahmt, und schon seit anderthalb Jahren warnen unter anderem die Zivilgesellschaft und Journalistinnen und Journalisten genau vor dieser Radikalisierung. Es zeigt sich ein alter Reflex, insbesondere in Ostdeutschland. In einem neuerlichen Artikel aus der „TAZ“ konnte man dazu lesen – ich zitiere –: „Das Zurückweichen der Polizei vor rechten bis rechtsextremen Protesten ist in Ostdeutschland erlernt. Seit den frühen 90er Jahren, als in Hoyerswerda, Rostock und anderswo Vertragsarbeiter:innen und Asylbewerber:innen angegriffen wurden – und die sogenannten Sicherheitsbehörden ihnen keine Sicherheit gaben.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade auch die Konservativen in diesen Bundesländern haben diese Verharmlosung der extremen Rechten verinnerlicht und auch im Staatsapparat verankert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Was wir jetzt endlich brauchen, ist ein eindeutiges Stoppzeichen an diese Leute, die sich „das Volk“ nennen, aber doch nur einen verschwindend geringen Teil der Thüringer Bevölkerung darstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Stoppzeichen muss klar beinhalten, dass es bis hierhin geht und nicht weiter. Die permanenten Regelverstöße und Verhöhnungen der Opfer von Corona und der an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeitenden Beschäftigten im medizinischen Sektor werden wir hier nicht länger hinnehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für ein solches Vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegen auch bereits die Instrumente auf dem Tisch. Viele solcher Demonstrationen stellen eindeutige Verstöße gegen das geltende Versammlungsrecht dar. Laut Versammlungsgesetz sollen Demonstrationen angemeldet werden. Zudem ist eine Leitung notwendig, um einen geordneten und friedlichen Verlauf zu sichern. All das finden Sie – vielleicht auch in Richtung AfD – in den §§ 5 ff. des Versammlungsgesetzes. Das Vorhandensein eines Veranstalters oder Leiters ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt des geltenden Demonstrationsrechts, das auf der nachvollziehbaren Annahme fußt, dass eine friedliche und schadenfreie Ausübung des Versammlungsgrundrechts nur mit einer klaren Selbstorganisation der Demonstrierenden möglich ist. Wer nun im Internet oder in Gruppen zur Demonstration aufruft, obwohl es weder Anmeldung noch Leitung gibt, verletzt diesen zentralen Gedanken und missbraucht dadurch das Versammlungsgrundrecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich zitiere hier auch noch mal hilfsweise – damit es auch alle gehört haben, falls sie nicht in der Lage sind, es zu lesen – aus § 11 des Versammlungsgesetzes: „Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen.“ Nun liegt auf der Hand, dass viele die gesetzlichen Regelungen umgehen und das tun, weil sie an einem geordneten und friedlichen Verlauf der Versammlung sowie an der Verhinderung grober Verstöße schlicht und ergreifend kein Interesse haben. Hierfür hilft kurzfristig nur, mit Konsequenz die geltenden Gesetzesvorschriften anzuwenden. Demonstrationen ohne Anmeldung und ohne Leitung können verboten werden, und die weitere Teilnahme an verbotenen Versammlungen stellt auch heute eine Ordnungswidrigkeit dar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht muss man sich auch darüber unterhalten, ob mittelfristig ein eigenes Versammlungsgesetz für Thüringen erarbeitet werden muss, in dem wir auch auf bestimmte Sachen reagieren oder zum Beispiel das Versammlungsgesetz im digitalen Zeitalter ankommen lassen – nicht in Ihrem Sinne, Herr Möller, ganz sicher nicht. In den letzten Wochen ist polizeilicherseits bereits eine deutliche Tendenz zu erkennen, was wir ausdrücklich begrüßen. Ich denke, es ist nun auch an den Versammlungsbehörden, nachzuziehen und die Arbeit der Kolleginnen in den Gesundheitsämtern und der Polizei zu unterstützen, indem man konsequent beauflagt und bei Verstößen auch dagegen vorgeht. Das bedeutet auch, dass Vertreterinnen der Versammlungsbehörden anwesend sein müssen, um sowohl für die Polizei als auch für Versammlungsteilnehmerinnen ansprechbar zu sein. Nach dem, was wir hören, klappt das in vielen Orten nicht. Hier muss die kommunale Ebene ihrer Verantwortung gerecht werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Lassen Sie mich auch noch etwas zu der Debatte um Social Media und im Speziellen zu Telegram sagen. Im Besonderen in den letzten Tagen ist die Diskussion dazu wieder in Fahrt gekommen. Mal ganz davon abgesehen, dass die Sperrung eines ganzen Onlinedienstes völlig unverhältnismäßig und höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig wäre und wir das bei anderen Staaten kritisieren würden und auch immer werden, ist es überhaupt nicht angebracht, jetzt mit einem nationalen Alleingang dort Tatsachen zu schaffen. Auf der EU-Ebene wird dazu gerade verhandelt und es gibt im Ministerrat eine Einigung zu Telegram, wie man insbesondere mit öffentlichen Kanälen umgeht und sie genauso behandelt wie soziale Netzwerke. Zum Schluss noch ein paar Worte an die AfD, die plötzlich das robuste Auftreten der Polizei kritisiert – ich erinnere da gern an Ihre Position zum G-20Gipfel in Hamburg: Hören Sie auf, die Menschen aufzuhetzen, zu illegalen Demonstrationen aufzurufen und vor allen Dingen Kinder als Schutzschilder zu missbrauchen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Möller hat unter anderem mit einem Bild auf Twitter mehr oder weniger dazu aufgerufen, Kinder mit zu Demonstrationen zu nehmen, und …

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit.

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Madeleine Henfling GRÜNE

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

hat sich dann gleichzeitig gestern beschwert, dass Kinder mit im Kessel waren. Sie missbrauchen das Demonstrationsrecht, Sie missbrauchen das Grundrecht, Sie hetzen Leute auf. Wenn hier irgendjemand die Gesellschaft spaltet oder es zumindest versucht, dann sind Sie das, und das lassen wir Ihnen hier nicht durchgehen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Das Wort erhält für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Walk.

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Raymond Walk CDU

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich Folgendes voranstellen: Ich mache mir ernsthafte Sorgen hinsichtlich unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. (Beifall CDU) Diese Pandemie zeigt nicht erst seit heute, dass unsere Solidargemeinschaft eben gerade nicht ein uneinnehmbares Bollwerk ist, sondern ganz im Gegenteil, sie ist angreifbar, sie ist fragil und sie ist verletzlich. (Beifall CDU) Doch wie stellt sich die Situation bei diesem Corona-Versammlungsgeschehen in Thüringen dar? Täglich Demonstrationen mit bis zu 1.500 Teilnehmern, auch am letzten Wochenende allein in Greiz 1.000 Teilnehmer unangemeldet. Die traurige Bilanz: Angriffe mit Pyrotechnik und Flaschenwürfe, 14 verletzte Polizeikollegen, nachdem ein nicht genehmigter Aufzug gestoppt werden sollte, knapp 100 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Jetzt, am vergangenen Montag, Netzaufrufe zu 36 Versammlungslagen hier im kleinen Thüringen, sogenannte Montagsspaziergänge; das Ergebnis hier: 6.000 Teilnehmer, 26 Versammlungen haben tatsächlich stattgefunden, fast alle unangemeldet, 500 OWi-Verfahren, 30 Strafanzeigen und erneut verletzte Kollegen, dieses Mal fünf an der Zahl. Das bedeutet, binnen Wochenfrist haben wir 26 verletzte Polizisten bei uns in Thüringen zu beklagen. Ich sage hier ganz deutlich: So darf das nicht weitergehen! (Beifall CDU) Seit Ende November zählen die Behörden etwa 50 Versammlungslagen mit jeweils mindestens 200 Teilnehmern, fast alle davon – ich habe es erwähnt – ohne Anmeldung und unter Umgehung der Regelungen des Versammlungsrechts. Nicht in wenigen Fällen wissen wir, wer hinter den anonymen Aufrufen steht: Rechtsextremisten, die sich bewusst nicht als solche zu erkennen geben, so wie unter anderem auch in Eisenach. Kurzum: Die Stimmung gegen unseren Staat, gegen staatliche Institutionen und Verantwortungsträger – das zeigen nicht erst die Mordaufrufe gegen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer oder die sogenannten Hausbesuche bei Karl Lauterbach oder Ministerpräsidentin Schwesig – ist zunehmend aggressiv und gereizt. So wie übrigens auch in Gera am vergangenen Samstag: Kurz nachdem die Demonstrationen im Stadtgebiet beendet waren, wurden mehrere Brandsätze gegen das Polizeigebäude in Gera geschleudert. Und am Roten Berg in Erfurt wird ein Impfzentrum angegriffen. Ich will ganz deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Angriffe sind unerträglich, sind völlig inakzeptabel und stellen einen direkten Angriff auf unsere Demokratie dar. (Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP) Und dass sich in einer solchen unübersichtlichen Gemengelage weitestgehend unbemerkt auch noch rechtsradikale Parolen besonders gut transportieren lassen, ist eine zusätzliche traurige Erkenntnis. Keine Frage, unser Staat ist herausgefordert. Bevor ich jetzt zur Frage komme, was zu tun ist, will ich noch eines erwähnen – Kollegin Henfling hat auch schon darauf abgestellt –: Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Menschen müssen ihre Meinungen, gerade die unbequemen und gerade den Unmut, in einer Demokratie auch auf die Straße bringen können, selbst die kleinste Minderheit. Fakt ist aber auch, die Polizei, Herr Minister, ist in einer wirklichen komplizierten, in einer schwierigen Situation, sie befindet sich quasi in der Zwickmühle und steht vor der Frage, ob sie die Versammlung jetzt mit unmittelbarem Zwang und mit Wasserwerfer auflösen soll. Uns allen ist klar, wie schwerwiegend eine solche Entscheidung für denjenigen ist, der sie treffen muss. Natürlich gilt es hier abzuwägen, das verfassungsrechtliche Übermaßverbot einzuhalten und nicht – im Wortsinn – über das Ziel hinauszuschießen. Kurzum: Was ist zu tun, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen? Drei Punkte sind mir wichtig, und die sind für mich auch Gesetz. Erster Punkt: Über Maßnahmen und deren Intensität darf man sich streiten. Man darf auch unterschiedlicher Auffassung sein. Doch eines ist klar: Recht gilt. Und wer unsere Rechtsordnung und unser Miteinander nicht achtet, gefährdet unsere Demokratie. (Beifall CDU) Zweiter Punkt: Im Bereich der zuständigen Versammlungs- und Sicherheitsbehörden gilt, Schluss mit dem Flickenteppich, wir brauchen klare, wir brauchen einheitliche und wir brauchen Handlungsanleitungen, die für alle gelten. Das Vorgehen der Behörden darf hier grundsätzlich in Altenburg oder in Greiz nicht anders ausfallen als in Kahla, Erfurt oder in Eisenach. Insofern bin ich Ihnen dankbar, Herr Minister, dass Sie unsere Vorschläge von Anfang Dezember aufgegriffen haben, nämlich koordiniertes Vorgehen zwischen Innenministerium, Kommunen und Sicherheitsbehörden, das Prüfen von Allgemeinverfügungen, so wie es in Eisenach beispielhaft umgesetzt wurde, das Schaffen von Rechtssicherheit durch das Auslegen von Ausnahmetatbeständen und das Verhindern des Aushebelns unseres Versammlungsrechts. Aber dazu gehört auch, dass die Taskforce im Versammlungsrecht wieder eingerichtet ist, dass die natürlich auch am Wochenende vor Ort und erreichbar ist, genauso übrigens wie die Versammlungsbehörden. Noch ein Punkt zur Polizei: Konsequentes Handeln haben wir zu Recht eingefordert. Das bedeutet natürlich auch, dass wir genügend Polizeikräfte vor Ort haben müssen. Ein letzter Punkt – und das zeigt, wie betroffen und nachdenklich machend die Realität ist bei diesem Thema –: In Eisenach ist an prominenter Stelle folgendes Plakat angebracht …

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Raymond Walk CDU

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Letzter Satz: Egal, ob geimpft oder ungeimpft, wir sind alle Menschen. Ich glaube, die Botschaft dessen ist, dass wir unserer Verantwortung gerecht sein müssen und uns dieser nicht entziehen können. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da übernehmen Sie den Slogan von diesen Corona-Demonstrationen?!)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Das Wort hat die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! 96 Prozent der Thüringer sind gegen Gewaltanwendung. Das ist das Ergebnis des Thüringen-Monitors, mit dem wir uns morgen intensiv beschäftigen werden. Und trotzdem erleben wir derzeit in Thüringen bei friedlichen Kundgebungen provokante Polizeiaufmärsche. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sind nicht friedlich gewesen!) Wir erleben aber auch, dass Polizisten sich nicht zu offiziellen Gesprächen mit Abgeordneten treffen dürfen – und das alles in einer Zeit, in der unsere Sicherheitskräfte politische Unterstützung dringend benötigen. (Beifall AfD) Sie, Herr Innenminister, sind das Gesicht der SPD in Thüringen, einer Partei, die aus ihrer Tradition heraus für Versöhnung, Frieden und stabile Demokratie steht – genauso wie wir Bürger für Thüringen. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für den Moment stelle ich aber fest, Sie tragen dem Willen von 96 Prozent der Thüringer keine Rechnung, wenn Sie mit Polizeiaufmärschen Druck auf friedliche Demonstranten ausüben. (Beifall AfD) Wir erleben in dieser Corona-Zeit unablässige Veränderungen, die von der Politik begleitet und moderiert werden müssen, und Sie wissen genauso gut wie ich: Die zwei wichtigsten Merkmale erfolgreicher Führung in Zeiten stetiger Veränderung sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit. (Beifall AfD) Aber genau daran mangelt es der Thüringer Politik auf vielen Ebenen. Ein Beispiel: (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Steht da vorn am Pult!) Kundgebungen unter freiem Himmel wurden auf 35 Teilnehmer begrenzt. Ich frage Sie: Auf welcher Faktenbasis sind Sie zu diesen Zahlen gekommen? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nicht durch Ihre Studien!) Ich habe mit vielen Statistikern, Mathematikern und Physikern (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Statistiken kennen wir!) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aufgrund meiner letzten Rede hier im Hohen Haus Gespräche geführt. Diese Gespräche haben mir gezeigt, dass die Methodik der in der Öffentlichkeit präsentierten Berater Defizite aufweist. (Beifall AfD) Hier empfehle ich, mal über den Tellerrand hinauszuschauen. Die Menschheit verfügt über deutlich mehr Wissen, als hier zur Anwendung kommt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das liegt an den Studienabbrechern hier im Raum!) Die Datenbasis, auf die sich Ihre Statistiken stützen, sind eine sehr schlechte. Lassen Sie mich das kurz mal erklären: Sie unterscheiden zwischen geimpft und ungeimpft. Das ist wissenschaftlich ungenügend. (Beifall AfD) Weil: Es gibt nämlich Menschengruppen, die sich im Impfprozess befinden, nämlich vom ersten Piks bis 13 Tage nach dem zweiten Piks. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen gelten sie bis dahin als ungeimpft, meine Güte!) Also haben wir mindestens drei Gruppen, die betrachtet werden müssen, und eigentlich kommt noch die Gruppe „ohne Angaben“ dazu, und wenn wir jetzt das Boostern nehmen, kommen noch weitere Gruppen dazu. (Heiterkeit SPD) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Spal- tung – immer nur weiter so!) Da sind wir schon bei mindestens vier oder mehr Gruppen. Wenn Sie also bei den Thüringern um Verständnis werben, gerade wenn es um Auflagen bei Kundgebungen und Versammlungen geht, dann müssen Sie mit Zahlen arbeiten, die transparent und nachvollziehbar sind, die vor allem auch das spiegeln, was die Menschen täglich erleben. Der ständige Abgleich mit der Realität ist entscheidend, damit die Menschen Ihnen vertrauen. Druck aber, wie Sie ihn ausüben, erzeugt nichts als Gegendruck. (Beifall AfD) Dieser Druck schafft kein Vertrauen. Zukunft ist kein Zufall, sondern immer das Ergebnis unseres Handelns. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein schöner Poesiespruch!) Und ich stehe hier, um einfach zur Versöhnung aufzurufen und nicht weiter die Gewalt eskalieren zu lassen. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Keller

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Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, ich komme gleich zum Wichtigsten, weil ich nur fünf Minuten habe. Es tut mir erst mal leid um jeden in den letzten Tagen Verletzten sowohl bei den Demos als auch bei der Polizei. Das darf nicht sein – Punkt. (Beifall AfD) Das Zweite, was ich sagen muss an die Demonstranten: Bleiben Sie friedlich, jede Aggression – ob provoziert oder nicht oder angenommen provoziert oder nicht – diskreditiert die Protestform, die Sie gewählt haben. Und das Dritte, was dazu gehört: Demonstrationen vor Häusern von Politikern sind abzulehnen, egal ob das in Grimma oder in Bornhagen ist. (Beifall AfD) Ich mache der Landesregierung einen ganz klaren Vorwurf: Sie machen zunehmend – es ist leider nur noch einer da, aber der Innenminister immerhin –, Sie machen zunehmend und mit voller Absicht die Ungeimpften zu Sündenböcken Ihres Versagens als Landesregierung. (Beifall AfD) Sie verleumden diese Menschen, Sie sperren sie ein und beklagen sich dann ernsthaft und öffentlich, dass die das nicht unwidersprochen hinnehmen. (Beifall AfD) Wie weltfremd kann man denn als Landesregierung tatsächlich agieren? (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ist falsch gelaufen? – Hören Sie doch erst mal zu! – Sie erlassen ständig unverständliche und teilweise auch unlogische Regeln, Sie führen sie ein, um sie dann wieder abzuschaffen. Sie lehnen eine Maskenpflicht ab, um sie Tage später wieder einzuführen. Sie verteufeln einen Lockdown, um ihn kurz darauf einzuführen. Sie schließen eine Impfpflicht kategorisch aus, um dann – wie man jetzt erst wieder am Freitag in Berlin gesehen hat – die Impfpflicht zumindest schon mal für einzelne Branchen einzuführen und – wenn ich hier rüberschaue – die Impfpflicht für ganz Thüringen zu fordern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie sagen, dass es als Landesregierung auch Ihre Aufgabe ist, eine Spaltung innerhalb der Gesellschaft zu vermeiden, und befördern sie dann durch Ihre Aussagen selbst, wenn Sie den vermeintlich richtigen politischen Gegner damit treffen. Ist das Ihre Aufgabe als Landesregierung? Ich glaube nicht. (Beifall AfD) Was Sie in den letzten zwei Jahren gemacht haben, ist geprägt von der Durchsetzung Ihrer politischen Ideologie, und Sie nehmen dafür sogar in Kauf, wenn die Gesellschaft auf die Art und Weise über den Jordan geht. (Beifall AfD) Ich bin froh, ich bin ehrlich froh, dass wir in Thüringen überwiegend besonnene Einsatzleiter bei der Thüringer Polizei haben, die Verhältnismäßigkeit nicht nur als politisch aufgeladene Phrase verstehen und Grundrechte nicht nur als Pfand im politischen Miteinander begreifen, gegeneinander begreifen. (Beifall AfD) Und schlimmer geht immer: Gestern Abend war im MDR zu lesen, dass sich laut Kramer bereits in Thüringen 8.000 bis 10.000 Menschen radikalisieren. Das ist vor allem eines: nämlich ein Zeichen, dass die politisch Linke in der Landesregierung jegliches Maß verliert. Da brauche ich nicht mal zu mutmaßen, wen Sie mit 8.000 bis 10.000 Leuten meinen. Offensichtlich meinen Sie die Demonstranten, die Sie letztens selbst noch in unterschiedliche Gruppen geteilt haben. Jetzt werfen Sie sie alle in einen Topf, wie es scheint, und stellen eben jene Leute, die für ihre Grundrechte auf die Straße gehen, in eine radikale Ecke. Herr Maier, das können Sie (Beifall AfD) als eingewanderter Besserwessie nicht wissen, (Beifall AfD) aber was die Art von Protesten angeht, die wir gerade in Thüringen erleben, die erinnert an Proteste, die wir in Thüringen schon mal hatten, das war 1989. (Beifall AfD) Wenn Sie wissen wollen, wie politisch radikalisierte Menschen tatsächlich aussehen, dann gucken Sie sich einfach noch mal die Bilder von der Demo „Welcome to Hell“ zum G20-Gipfel an. (Unruhe im Hause) Ja, gehen Sie ruhig raus, wenn Sie es nicht mehr hören können. Oder falls – jetzt ist wenigstens trotzdem noch einer da – trotzdem noch jemand zuhört – ist ja egal, ob Sie zuhören oder nicht. Ansonsten können Sie auch jederzeit nach Leipzig fahren und da können Sie sich anschauen, was tatsächlich radikalisierte Menschen in Leipzig-Connewitz ständig auf die Straße bringt, auch gegen die Polizei. (Beifall AfD) Selbst der MDR – gestern Abend wieder – spricht von einem friedlichen Verlauf der Proteste letzten Montag. Hören Sie es sich an, da können Sie es genau nachhören. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Fra- gen Sie mal die Polizisten!) Demonstrationen waren bisher ausnahmslos friedlich, wenn nicht unser IM Maier mal wieder zeigen wollte, wie das mit der Verhältnismäßigkeit eben nicht funktioniert. (Beifall AfD) Fazit: Rot-Rot-Grün erntet nun die Früchte von sieben Jahren politischer Polarisierung in Thüringen. (Beifall AfD) Rot-Rot-Grün erntet die Früchte von sieben Jahren Misswirtschaft im Gesundheitssystem. Rot-RotGrün erntet die Früchte von zwei Jahren Stolpern durch die Corona-Krise, und unser Innenminister, der jetzt nicht mehr im Raum ist, erntet die Früchte von seiner mehrjährigen Arbeit als Ankündigungsund mittlerweile auch Eskalationsminister. (Beifall AfD) Bleibt nur noch zu sagen: Hören Sie endlich auf, die Menschen und die Polizei für Ihr Versagen als Landesregierung verantwortlich zu machen! (Beifall AfD)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für den „Besserwessi“ ermahne ich Sie. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mühlmann, schön, Sie mit Maske zu sehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen und auch die Zuschauer am Livestream, Versammlungsfreiheit ist ein sehr wichtiges Grundrecht, körperliche Unversehrtheit allerdings auch – und zwar nicht nur die körperliche Unversehrtheit von Polizisten oder auch von Demonstrationsteilnehmern und Demonstrationsteilnehmerinnen, sondern die körperliche Unversehrtheit im Sinne von Gesundheitsschutz. Wir haben es hier jetzt nicht mit dem Feind in Form des Staates zu tun, sondern immer noch mit dem Feind in Form eines todbringenden Virus, das hier in Thüringen mittlerweile auch schon über 5.000 Menschen das Leben gekostet hat. Darum muss man sich sorgen und dafür muss man Vorkehrungen treffen, dass es nicht jeden Tag mehr werden. Im Moment haben wir jeden Tag Zahlen von Versterbenden von 10 bis knapp 40 Personen. Das ist nicht schön. Demonstrationsfreiheit ist natürlich ein wichtiges Grundrecht. Jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes kann natürlich sagen: Das ist mir alles zu viel, diese ganzen Regeln gefallen mir nicht und ich kann dafür natürlich auch auf die Straße gehen, wenn mir danach zumute ist. Aber was nicht geht, ist, zu behaupten, dass man diese Pandemie damit in den Griff bekommen könnte, indem man sagt: An welche Regeln zum Gesundheitsschutz man sich hält und an welche nicht, ist eine Frage der Eigenverantwortung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das funktioniert so nicht, weil wir es mit einer ansteckenden Krankheit zu tun haben und damit auch immer mit dem Schutz von Dritten. Und deswegen ist diese Schimäre, dass man mit der eigenverantwortlichen Befolgung von Schutzmaßnahmen schon irgendwie durchkäme, einfach eine böse Tarnung für eine krasse Entsolidarisierung. Wir alle haben keinen Bock auf die Beschränkungsmaßnahmen, aber sie sind weiter notwendig. Wenn es nicht so wäre, dann würden auch nicht 75 Prozent unserer Bevölkerung diese Maßnahmen gut finden und teilweise sogar sagen: Das ist noch zu wenig. Und wir haben es hier nicht etwa damit zu tun – das fand ich ungeheuerlich von Ihnen, Frau Dr. Bergner –, dass hier jetzt Polizisten draußen aufziehen und die friedlichen Menschen auf der Straße bedrohen, sondern wir haben es damit zu tun, dass viele gesunde und sich sorgende Menschen, die sich Sorgen um ihre Angehörigen machen müssen oder vielleicht auch schon Angehörige verloren haben, dass die sich darum sorgen, wie es denn mit der Pandemiebekämpfung hier im Land weitergehen soll, wenn eine laute Truppe draußen rummarschiert und sagt: Wir machen das alles nicht mehr mit. Da wird auch die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten, wenn wir dann zu Gewalt aufrufen, zu zunehmender Gewaltbereitschaft, zu militanten nicht nur Gebärden, sondern auch Handlungen kommen. Am übelsten finde ich dann immer noch diesen Demonstrationsspruch „Frieden, Freiheit, keine Diktatur!“ Wir haben hier einen Rechtsstaat, und sämtliche Maßnahmen, die wir hier zusammen auch mittragen im Wesentlichen und die auch unsere Bürgerinnen und Bürger sich wünschen, alle Maßnahmen sind der Kontrolle unabhängiger Gerichte zugänglich. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Da kann man nicht von einer Diktatur reden. Das ist einfach eine miese Aufhetzung der Menschen gegen ein wirklich demokratisches Staatswesen, auf das wir stolz sein können und das wir auch verteidigen müssen. Deswegen brauchen wir – und das ist auch Bestandteil eines Versammlungsrechts – einen fairen Austausch. Wir brauchen auch für Versammlungen bestimmte Regeln, wir brauchen in der Zeit der Pandemie zum Beispiel auch Hygienekonzepte, an die man sich hält. Und wenn gegen diese Auflagen verstoßen wird, dann muss auch eine Versammlung einmal aufgelöst werden, und eben nicht nur einmal, sondern mehrfach, wenn es zum Programm dazugehört, dass diese 25 Prozent, die Kritik an den Maßnahmen üben, die laute Minderheit, sagt, dass das jetzt auch noch dazugehört, dass wir uns an all das nicht halten. Besonders zynisch ist es dann, wenn Sie, die Kolleginnen und Kollegen der AfD, hier zu Beginn der Tagesordnung sagen, Sie wollen erst einmal eine intensivmedizinische Versorgung verbessern, damit am Ende dann auch genügend Betten da sind für die, die Sie dorthin getrieben haben. (Beifall SPD) Diese Verhöhnung der Opfer der Pandemie und derer, die im Rettungs- und Gesundheitsdienst wirklich aufopfernd jeden Tag hier um unsere Erkrankten kämpfen, die muss wirklich aufhören und die ist unerträglich. Da sollten Sie sich bitte auch mal an die eigene Nase fassen und sich Ihrer eigenen Verantwortung, wenn Sie denn so was kennen und wissen, wie so was funktioniert, mehr bewusst sein und das vielleicht auch mal leben. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, als Liberaler, auch als jemand, der in jungen Jahren Unfreiheit erlebt hat, bin ich, war ich und werde ich auch immer ein Verfechter von größtmöglicher Freiheit sein. (Beifall Gruppe der FDP) Die Freiheit eines jeden Einzelnen ist ein kostbares Gut, das es zu verteidigen gilt. Und das gilt auch und insbesondere für die Freiheit, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, so wie es in Artikel 8 des Grundgesetzes steht, so wie es in Artikel 10 der Thüringer Verfassung steht und so wie wir uns das nicht von den Chaoten zerstören lassen, die Freiheit missbrauchen, um Menschen anzugreifen und unsere Ordnung zu torpedieren. Ich möchte an dieser Stelle auch ganz klar und deutlich meinen Dank an die Polizistinnen und Polizisten sagen, landesweit, die mit ihren Einsätzen und dem Risiko ihrer Gesundheit im Augenblick in ganz besonderem Maße für unsere Sicherheit sorgen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Das, Herr Kollege Mühlmann, was Sie heute hier gesagt haben, habe ich zu einem großen Teil als einen Hohn gegenüber Ihren früheren Kolleginnen und Kollegen empfunden. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Haben Sie zugehört?) Ja, deswegen sage ich das ja auch. Sie hatten vorhin Ihre Redezeit. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Man braucht eben nicht nur Ohren, sondern auch Rückgrat!) Und auch mit Blick auf meine Namensvetterin: Wer hier von Polizeiaufmärschen gegen friedliche Demonstranten spricht, hat den Schuss nicht gehört. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Diese Freiheit kann ausweislich des Absatzes 2 aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden. Und selbstverständlich ist auch hier, meiner freiheitlichliberalen Linie folgend, größtmögliche Achtsamkeit geboten. Einschränkungen dürfen nur aus wichtigem Grund und höchst sparsam erfolgen, meine Damen und Herren. So blicke ich auf die Geschehnisse der letzten Monate und sehe Demonstrationen, Versammlungen, Ansammlungen, Spaziergänge. Ich sehe Menschen, die mit ihren Kindern Lampionumzüge besuchen, und ich sehe auch Menschen, die in Angst um ihre wirtschaftliche Zukunft unterwegs sind und davon getrieben werden. Und ich sehe Menschen, die ihren Unmut über geschlossene Schulen und nicht stattfindenden Unterricht kundtun wollen. Und ich sehe Menschen, die sich zuweilen hilflos den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ausgesetzt fühlen. Und unter all diese Menschen mischen sich zunehmend rechtsradikale, gewaltbereite, militante Gruppierungen, und deswegen sage ich auch allen: Überlegt euch genau, mit wem ihr unterwegs seid. (Beifall Gruppe der FDP) Unter dem Deckmantel der Grundrechte wurden Kinder instrumentalisiert, wurden Hassreden gehalten, wurde die Politik aufs Übelste beschimpft und beleidigt, es wurden Lügen und Verschwörungstheorien verbreitet. Und es wurde Angst geschürt. Ich möchte eins an dieser Stelle auch ganz klar sagen, denn auch das ist immer wieder aus den Reihen der Radikalen zu hören: Wir leben nicht in einer Diktatur, lassen Sie sich das sagen. Ich weiß, wie es sich in einer Diktatur lebt, und ich werde mir das nie auf diese Ebene ziehen lassen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) In einer Demokratie wie dieser, in der wir leben, gibt es kein – und ich wiederhole das: kein – Recht auf Gewalt und kein Recht auf Radikalismus und Extremismus. Mit Blick auf die aktuelle Zeit und Situation, meine Damen und Herren, und weiter unter den höchsten Ansprüchen an Freiheit und an Bürgerrechte, an Frieden und an Demokratie, stellt sich mir immer wieder die Frage: Ist es im Augenblick wirklich wert, sich und andere der Gefahr einer Infektion auszusetzen, oder gibt es nicht auch andere Möglichkeiten, die man nutzen kann? Wir haben ja verschiedene Varianten, wie man in dieser guten Demokratie Teilhabe üben kann, und ich möchte mit Blick auch auf die etwas kurze Redezeit deswegen auch darauf kommen. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Petition. Demonstrieren kommt von „monstrare“: zeigen. Und Demonstrationen, gute, starke Demonstrationen mit guter Argumentation bieten die Möglichkeit, zu demonstrieren und zu zeigen. Ich möchte deswegen an dieser Stelle auch ganz klar dazu aufrufen, sich Möglichkeiten zu überlegen, wie man mit mehr Infektionsschutz im Augenblick auch gute demokratische Instrumente nutzen kann, um kraftvoll zu zeigen, was man sagen möchte, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle ganz klar zum Abschluss sagen, Frau Präsidentin: Ich verurteile zutiefst, mit welchem Hass und mit welchen Lügen und mit welcher Gewaltbereitschaft die Proteste unterwandert werden und worden sind, und ich hoffe inständig, dass es künftig gelingt, wieder gemeinsam den Konsens in dieser Gesellschaft zu suchen und die friedliche demokratische Gesellschaft nach vorn zu bringen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen bis zur CDU-Fraktion! Vorab – Herr Bergner – weitgehendes Danke und dann doch an einer Stelle ein Widerspruch. Ich will – und ich glaube, auch Sie wollen – keinen Konsens mit rechten Strukturen, Antisemiten, Verschwörungserzählern, die gerade auf die Straße gehen. Von daher an der Stelle zumindest ein Widerspruch, genauso wie ein Widerspruch dazu – ich glaube, das kam von Herrn Walk –, dass die Solidargemeinschaft wiederhergestellt werden muss. Ja, aber ich würde sagen, die existiert, und auch hier: Ich sehe keine Notwendigkeit, eine Solidargemeinschaft mit diesen Personen zu bilden, sondern ich bin dann eher ein Fan davon, die klare Abgrenzung zu suchen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir hatten hier ja – das ist ja der Vorteil, wenn man als Letztes redet, dass man auch so ein bisschen in der Lage ist, ein bisschen Faktencheck zu machen – die Rede der Bürger-für-ThüringenVerschwörungsparteivertreterin im Landtag, und ich möchte, da sie darauf verwiesen hat, was im Thüringen-Monitor steht, Sie alle mal darauf verweisen, was da wirklich auf Seite 43 steht, für den Fall, dass Sie es selbst nachlesen wollen: Da geht es nämlich darum, ob man bereit wäre, für die jeweiligen Ziele zu kämpfen, auch wenn dazu Gewalt notwendig ist. Die Frau Bergner hat hier 96 Prozent der Thüringer und Thüringerinnen zitiert, die keine Gewalt einsetzen würden. Das ist lustig, dass gerade Sie das zitieren, denn die 96 Prozent – bei denen handelt es sich um diejenigen, die die Corona-Maßnahmen vertreten, die sich daran halten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von den Personen in Thüringen, die eher Ihrer Ideologie oder auch Ihrer Partei folgen, sind es nämlich richtig viele, die Interesse haben oder die bereit sind, auch Gewalt einzusetzen, um ihre Ziele umzusetzen. Das vielleicht ganz kurz mal an den Zahlen. Von den Nichtskeptikern sind maximal 2,6 Prozent bereit, Gewalt einzusetzen, währenddessen bei den Corona-Skeptikern, also Ihre Leute sozusagen, mehr als doppelt so viele, 5,9 Prozent, bereit sind, Gewalt einzusetzen, um ihre Ziele in die Tat umzusetzen. Ich glaube, es macht echt Sinn, wenn man sich hier vorn hinstellt, so tut, als ob man Statistiken lesen könnte oder mit Statistikern geredet habe, sich dann auch mal konzentriert den Thüringen-Monitor rauszusuchen, durchzulesen, und zwar nicht nur Zahlen zu suchen, die in die eigene Vorstellung passen, sondern auch zu schauen, was genau sind denn diese Zahlen, was wurde eruiert, was wird da dargestellt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte mich einmal bei denen bedanken, die sich hier ganz klar dafür ausgesprochen haben, das Versammlungsrecht nicht zu beschränken und zu begrenzen. Auch für meine Fraktion kann ich das ganz klar erklären und wir haben angeregt, dass in der aktuellen Corona-Verordnung bzw. dem Entwurf, der jetzt vorbereitet wird, auch entsprechende Änderungen vorgenommen werden, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil auch wir diese Begrenzung auf 35 für ein fatales Signal halten, weil es am Ende nicht diejenigen trifft, die man treffen will, sondern es trifft die Vernünftigen, es trifft diejenigen, die bereit sind, mit einer vorherigen Versammlungsanzeige auf die Straße zu gehen, Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten usw., usf. Und an der Stelle würde ich mir eine klarere Linie aus dem Innenministerium wünschen, dass man sozusagen die Vernünftigen nicht noch weiter begrenzt, sondern die auch im Sinne der Versammlungsfreiheit an den Stellen unterstützt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der und die eine oder andere hat ja auch hier vorn von einer Radikalisierung der Szene gesprochen. Ich glaube, es gibt keine weitere Radikalisierung. Diese Radikalisierung ist wirklich spätestens in der Qualität mit dem Mord in Idar-Oberstein abgeschlossen. Das mag nichts daran ändern, dass von der Quantität her, also von der Menge der Menschen, die bereit sind, entsprechend gewalttätig vorzugehen, definitiv noch Spielraum nach oben ist, aber von der Qualität her können wir seit Monaten nicht mehr die Augen verschließen und es ist, ehrlich gesagt, auch aus meiner Sicht so ein Stück weit Ausdruck einer fehlenden Analyse und damit einhergehend eines Kontrollverlustes, wenn man jetzt immer noch von einer weiteren Radikalisierung spricht, anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, was sich seit mehr als eineinhalb Jahren andeutet, und zur Kenntnis zu nehmen, was Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen, aber auch andere Strukturen seit Monaten in Artikeln, in Exposés, in Dossiers usw. uns allen in der Politik zur Verfügung stellen, und es wird einfach nicht ernst genommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen haben ja schon darauf hingewiesen, dass es in Thüringen massive gewalttätige Ausschreitungen gegeben hat. Ja, die gab es und das ist fatal, dass es dabei zu – ich weiß gar nicht, wie vielen insgesamt – verletzten Polizistinnen gekommen ist. Ich finde das krass. Aber ich möchte auch eines noch ergänzen: Es gab in den Monaten vorher Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, es gab Angriffe auf Menschen, die sich dem entgegenstellen, es gibt Feindeslisten, es gibt Drohungen gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gegen Politikerinnen und Politiker, die sich klar positionieren.

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit.

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Katharina König-Preuss Die Linke

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Ich würde mir wünschen, dass es solche eindeutigen solidarischen Erklärungen insbesondere aus der CDU auch gibt, wenn nicht Polizistinnen und Polizisten davon betroffen sind, sondern wenn Menschen davon betroffen sind, die an anderen Stellen versuchen, diese Corona-Pandemie mit einzudämmen. Ich wäre da über eine Haltung sehr froh. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An die AfD der letzte Satz: Sie sind Brandbeschleuniger in dieser kompletten Eskalation, die hier seit Monaten stattfindet. Ihnen würde ich empfehlen, einfach nur den Mund zu halten, anstelle sich hier vorn hinzustellen und so zu tun, als ob Sie auch nur irgendwie im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern argumentieren würden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redemeldungen vor. Herr Innenminister erhält das Wort für die Landesregierung. Bitte schön.

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Georg Maier

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die aktuell dramatische Entwicklung der pandemischen Situation war Anlass der Initiierung weiterer Maßnahmen zu deren Bekämpfung und zur Abwendung einer zu erwartenden Überlastung der Gesundheitsversorgung. Mit Inkrafttreten der aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vom 24. November dieses Jahres wurde für Versammlungen in § 19 festgeschrieben, dass diese aus Infektionsschutzgründen – und da gibt es natürlich schon Daten, die da eine Rolle gespielt haben – unter freiem Himmel, ortsfest und mit maximal 35 Teilnehmern zulässig sind. Im Einzelfall – das möchte ich an dieser Stelle deutlich machen – können bei angemeldeten Versammlungen davon Ausnahmen gemacht werden; wenn die infektionsschutzrechtliche Situation so ist, dass genügend Abstand da ist, dass sich die Demonstrantinnen und Demonstranten an die Vorgaben halten, Masken tragen, kann davon jetzt schon abgewichen werden. Das meint insbesondere, wie gesagt, die Teilnehmerobergrenze von 35 Personen. Ich bin aber gern bereit, auch in diesem Zusammenhang die Diskussion aufzugreifen, die eben hier schon geführt wurde: Ist diese Zahl die richtige oder wäre gerade auch vor dem Hintergrund, dass demokratische Kräfte jetzt auch natürlich ihrem Ärger, was diese Corona-Demonstrationen Ausdruck verleihen möchte, nachkommen möchten, eine größere Zahl hier sinnvoll? Wie gesagt, mein Signal an dieser Stelle: Das sollte man gemeinsam in Betracht ziehen. Die Ausnahmeregelung entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der überragenden verfassungsrechtlichen Stellung des Artikel 8 Grundgesetz. Wie gesagt, wer sich an Regeln hält, kann auch in größerer Zahl demonstrieren. Wer sich absolut nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass die Sicherheitsbehörden geltendes Recht durchsetzen. Die Auflösung einer Versammlung kommt bei überwiegend unfriedlichem Verlauf oder bei schweren Verstößen gegen die Vorgaben des § 19 sowie gegen infektionsschutzrechtliche Auflagen in Betracht. Im Vorfeld der Entscheidung, ob die Versammlung aufzulösen ist, sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unter anderem Teilausschlüsse von gröblich störenden Versammlungsteilnehmern zu prüfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Thüringer Versammlungsbehörden und aus Sicht der Thüringer Polizei ist festzustellen, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung die staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Pandemiebekämpfung akzeptiert und mitträgt. Darüber hinaus ist jedoch auch zu erkennen, dass zurzeit vielerorts Ansammlungen oder Versammlungen stattfinden, bei denen offensichtlich gerade diese verordneten Schutzmaßnahmen kritisiert werden. Größtenteils ließen die diesbezüglichen Versammlungen in der vergangenen Woche eine jeweilige Anmeldung vermissen. Zugleich war sowohl vor Beginn als auch während der Durchführung kein Versammlungsleiter erkennbar oder verifizierbar. Das ist in beiden Fällen ein ganz klarer Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Dieses Phänomen wurde bereits in der vergangenen zweiten und dritten Pandemiewelle festgestellt. Sehr häufig werben die Organisatoren ausdrücklich und ausschließlich im Netz über soziale Medien oder auch über Messenger-Dienste, wie zum Beispiel Telegram, für diese Versammlungen. Diese Form der Mobilisierung bietet den Personen vermeintlich Anonymität. Den zuständigen Versammlungsbehörden und auch der Polizei werden diese Versammlungen lediglich durch eigene Recherchen bekannt. Dies hat zur Folge, dass diese Versammlungen sowohl für die Versammlungsbehörden als auch für die Polizei generell und in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht schwer zu bewerten sind. Weder kann eingeschätzt werden, wie viele Personen erscheinen, noch können belastbare Aussagen zur Teilnehmerzusammensetzung, zur Versammlungsart, zur Dauer sowie zum Versammlungsort oder den Kundgebungsmitteln gemacht werden. Versammlungsbehörden und Polizei können daher ihre Schwerpunktplanungen auf keine konkrete und verlässliche Grundlage stellen. In den letzten Wochen wurde in meinem Haus eine Handreichung für die Versammlungsbehörden erarbeitet und am 10. Dezember 2021 an diese versendet. Diese soll eine rechtliche Bewertung anhand konkreter Standards und Kriterien der im Einzelfall vorliegenden Versammlung und Veranstaltung unterstützen bzw. ermöglichen. Gleichermaßen dient sie als feste Orientierung für polizeiliches Handeln. Dabei geht es insbesondere um die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit der Versammlung sowie die daraus erwachsenden Rechtsfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vom 1. November bis 13. Dezember dieses Jahres fanden 187 Versammlungen mit Pandemiebezug unter Polizeibegleitung in allen Regionen des Freistaats statt. Zeitliche Schwerpunkte stellten der Montag und die Wochenenden dar. Die Anzahl der Versammlungen stieg zum Ende des Monats November sowie im Dezember an, die Mehrheit hiervon war nicht angemeldet. Die Teilnehmerzahl bei diesen Versammlungen war zuletzt ansteigend. Der überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kann vom äußeren Anschein her dem bürgerlichen Spektrum zugeordnet werden. Insofern ist festzustellen, dass nicht wenige Bürgerinnen und Bürger ihre kritische Meinung kundtun möchten. Diejenigen Versammlungen und Versammlungsteilnehmer, die dabei die aktuellen Regeln beachten, sind jedoch nicht im Fokus der Sicherheitsbehörden. Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen vielmehr die Versammlungen und Versammlungsteilnehmer, welche bewusst die Regularien umgehen. Deren Akteuren – und hier im Raum sind einige – unterstellen wir insofern die gezielte Provokation des Staats, eine gewollte und bewusste Beeinflussung anderer rechtskonformer Versammlungsteilnehmer, das bewusste Ausnutzen der Anonymität der Masse, um abstruse Verschwörungstheorien zu verbreiten, und die gezielte Platzierung extremistischer und radikaler Grundhaltungen. Ganz überwiegend handelt es sich hierbei um Rechtsextremisten, wie zum Beispiel Mitglieder der AfD. Darüber hinaus berichten die Versammlungsbehörden und die Polizei im Allgemeinen von zunehmend aggressivem Auftreten gegenüber Einsatzkräften. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst am vergangenen Wochenende und am Montag dieser Woche fanden 57 Versammlungen mit insgesamt 11.900 Personen statt. Überwiegend gab es keinen Versammlungsleiter, und die Mehrzahl der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer hielt sich nicht an geltendes Recht, an die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen. Hervorzuheben sind dabei die Versammlungen in Greiz am Samstag mit ca. 1.000 Personen, in Gotha am Sonntag mit ca. 1.500 Personen und in Erfurt am Montag mit ca. 1.000 Personen. Durch eine erhöhte Polizeipräsenz und konsequentes Vorgehen konnte in Greiz ein Aufzug unterbunden werden. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem zu Durchbruchsversuchen von Versammlungsteilnehmern, welche nur durch unmittelbaren Zwang verhindert werden konnten. Insgesamt wurden am Samstag nach gegenwärtigem Stand 227 Identitäten festgestellt, 108 Platzverweise erteilt sowie 47 Ordnungswidrigkeitsund 44 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei den Einsatzmaßnahmen wurden bedauerlicherweise 14 Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei verletzt, von denen zwei vorübergehend nicht mehr dienstfähig sind. In Gotha bildeten sich mehrere Aufzüge an unterschiedlichen Orten der Stadt. Im weiteren Verlauf vereinigten sich diese zu einem gemeinsamen Aufzug. Aus dem Aufzug heraus kam es zu Flaschenwürfen in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte. Insgesamt wurden 51 Identitäten festgestellt, 26 Platzverweise erteilt und 28 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Erfurt wurden ebenfalls mehrere Aufzüge im Bereich der Innenstadt durchgeführt, sieben Einsatzkräfte wurden hierbei verletzt, wobei einer nicht mehr dienstfähig ist. Insgesamt wurden am Montag 544 Identitäten festgestellt, 542 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und 28 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mit Blick darauf ist bereits erkennbar, dass die Versammlungsbehörden und die Polizei unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent auf die Einhaltung der gegenwärtigen Rechtslage hinwirken und Verstöße gegen die Hygieneschutzmaßnahmen und das Versammlungsgesetz entschieden verfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend prognostizieren wir auch für die nahe Zukunft eine Vielzahl von coronaskeptischen und ‑ kritischen Versammlungen. Die Polizei muss sich weiterhin auf eine hohe Einsatzbelastung einstellen. Angesichts dessen wird das Kräftemanagement der Polizei, insbesondere für die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Landespolizeiinspektion, zentralisiert. Damit soll im Zuge der Einsatzplanung auf sich abzeichnende Lageschwerpunkte entsprechend reagiert werden können. Erkenntnisse zu Personen mit extremistischen Bestrebungen, die insbesondere als Rädelsführer auftreten und die beabsichtigen, Demonstrationsteilnehmer für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, fließen neben weiteren Aspekten in die polizeiliche Lagebeurteilung mit ein. Zur Lagebewältigung werden gegebenenfalls auch Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern zur Unterstützung angefordert. Das war bereits am Samstag der Fall. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluss noch meinen ausdrücklichen Dank an die Polizistinnen und Polizisten aussprechen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die jeden Tag im Freistaat die Sicherheit gewährleisten und in den letzten Tagen und Wochen schwierige Situationen zu meistern hatten. Sie waren körperlichen Angriffen ausgesetzt und haben Recht und Ordnung verteidigt. Den verletzten Kolleginnen und Kollegen wünsche ich gute Besserung und schnelle Genesung. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das Gleiche wünsche ich auch den teilweise verletzten Journalistinnen und Journalisten. Auch sie erfüllen in dieser Situation einen wichtigen Dienst an der Demokratie. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreise, der Gesundheits- und Versammlungsbehörden für ihr Engagement in den letzten Wochen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“

Die Landesregierung hat ihre Redezeit überschritten. Damit erhalten alle Fraktionen noch mal 2 Minuten. Wird das Wort noch mal gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Ja? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Doch, hier hinten!) Okay, ich habe auch keine Meldung gesehen. Ich schaue auch oben – ist nicht. Gut. Damit darf ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde an dieser Stelle schließen. Ich rufe auf den zweiten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4523 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion. Bitte.

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Stefan Möller AfD

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Titel der Aktuellen Stunde sollte eigentlich nur lauten: Wie viel Wortbruch verträgt die Demokratie in Thüringen? Ich wurde dann aber von der Landesregierung darauf hingewiesen, dass das eine Unterstellung wäre, und es ist natürlich gewagt, diese Zustände, die wir momentan erleben, noch als Demokratie zu bezeichnen. Aber das war nicht der Kern des Vorwurfs. Es ging vielmehr um den Begriff des Wortbruchs, der in dieser – ich sage mal – Landtagsblase wahrscheinlich etwas schwer vermittelbar ist. Nichts zeigt allerdings diesen Wortbruch so sehr wie die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen. Jeder, der im Vorfeld vor der Impfpflicht warnte, wurde von Linken, SPD und Grünen als Verschwörungstheoretiker für die Ächtung markiert. Die FDP vermarktete sich sogar ganz besonders dreist als Schutzschild vor dem Impfzwang und der Impfpflicht und verriet ihre Wähler dann doch schon vor der Regierungsbildung für ein paar Ministerposten. „Wortbruch“, meine Damen und Herren, ist angesichts der Faktenlage eigentlich eine sehr zurückhaltende Umschreibung. (Beifall AfD) Auch hier in Thüringen konnten sich CDU, FDP, SPD, Linke und Grüne viele Hunderttausende Stimmen mit dem Abstreiten einer Impfpflicht und dem Inaussichtstellen der Beendigung des Ausnahmezustands im November sichern. Und wenn dann zwei Monate nach der Wahl von denselben Parteien drastische Regeln zur Ausgrenzung von Ungeimpften eingeführt werden, wenn das Versammlungsrecht – ein Verfassungsrecht – per Rechtsverordnung zum Gnadenrecht degradiert wird und die Einführung der Impfpflicht forciert wird, dann hat das nichts mit Umdenken zu tun, meine Damen und Herren. Denn dass die Corona-Zahlen mit der kalten Witterung wieder steigen, war auch im Sommer bekannt. Dass die Ausweitung der Tests die Inzidenz steigert, weil auch harmlose Krankheitsverläufe erfasst werden, die sonst gar nicht auffallen, war auch schon im Sommer bekannt. Dass das Gesundheitssystem in Erkältungswellen im Winter regelmäßig derart überlastet ist, dass es auch schon vor Corona – nämlich zum Beispiel 2018 – zu Triagen kam, war auch schon im Sommer bekannt, vor der Wahl. Und dass Tausende Intensivstationsplätze mitten in der Corona-Krise in Deutschland abgebaut wurden, und das vom Staat sogar finanziell gefördert wird, auch das war im Sommer schon bekannt, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wenn Sie nach der Wahl so tun, als wären Sie jetzt erst aufgewacht, dann handeln Sie entweder unfähig oder bösartig und arglistig. (Beifall AfD) Arglistiges Vorspiegeln falscher Tatsachen wird in unserem Kulturkreis zu Recht seit Jahrhunderten sanktioniert. Wer betrügt, wird bestraft. Arglistige Täuschungen führen zur Anfechtbarkeit und zur Schadenersatzpflicht des Täuschers. (Beifall AfD) Wenn aber selbsternannte Demokraten ihre Mandate in die höchste Volksvertretung unseres Staates durch arglistige Täuschung erschleichen, meine Damen und Herren, dann soll das Ihrer Meinung nach folgenlos bleiben. Es soll auch folgenlos bleiben, wenn die selbsternannten Demokraten dann dafür sorgen, dass allein im Freistaat Hunderttausende Menschen, die auf Sie reingefallen sind, nun keine Gaststätten mehr besuchen dürfen, nicht mehr in Sport- und Kultureinrichtungen dürfen, in Geschäften nicht mehr einkaufen dürfen, von Dienstleistungen ausgeschlossen werden, dass sie nicht mal mit ihren Familien zusammen feiern dürfen und bald bestimmte Berufe nicht mehr ausüben dürfen. Das alles soll folgenlos bleiben? Folgenlos bleiben soll auch, dass die Getäuschten nun vom Staatsfunk – ich spreche da vom MDR – auch noch dafür verantwortlich gemacht werden, dass ein krebskrankes Kind eines Beitragszahlers auf seine OP warten muss, (Beifall AfD) obwohl es die selbsternannten Demokraten waren und sind, die den Abbau der medizinischen Versorgungskapazität noch fördern und lieber ca. 20 Millionen Euro im Jahr für die Gesundheitsversorgung von Sozialmigranten ausgeben, die nie einen Cent Beitrag geleistet haben. Und das machen Sie alles, statt das zu tun, was Sie eigentlich tun müssen, nämlich für die Beitragszahler und ihre Familien eine auskömmliche Anzahl von Versorgungskapazitäten bereitzustellen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist der größte Schwachsinn ever!) So sieht es aus, meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre Kraft dem Volke widmen. So sieht das aus! Und dann wundern Sie sich, dass die Getäuschten auf die Straße gehen. Da hilft nichts mehr. Da hilft auch kein Eskalationswille von Herrn Maier. Deswegen fordere ich Sie auf: Lassen Sie endlich echte Demokratie zu. Machen Sie Schluss mit der Spaltung. Akzeptieren Sie, dass Sie Diener und nicht Herr sind. Beenden Sie den Ausnahmezustand, indem Sie das Verfassungsrecht der Versammlungsfreiheit wieder anerkennen und nicht per Rechtsverordnung zum Gnadenrecht degradieren. (Beifall AfD) Richten Sie runde Tische ein, an denen sich nicht nur die Altparteien und Ihre Vorfeldorganisationen befinden, sondern die gesamte Thüringer Opposition, auch die, die nicht im Parlament vertreten ist, sondern auf der Straße ist. (Beifall AfD) Und treten Sie bitte zurück und machen Sie Platz für eine Übergangsregierung, die wirklich demokratisch ist. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Hartung.

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Thomas Hartung SPD

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Gut, dass hier gründlich abgewischt wird. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich dachte, hier geht es jetzt um Impfpflicht. Stattdessen wird hier der Rundumschlag für runde Tische und Ähnliches geübt. Wahrscheinlich falsches Redemanuskript mit nach vorn genommen, denn vom Impfen war nicht viel die Rede. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dem Titel ging es darum, es würde um gebrochene Versprechen gehen. Ich persönlich war kein Freund davon, irgendwas in dieser Pandemie zu versprechen, denn die Dynamik – und das haben wir eigentlich seit dem ersten Tag dieser Pandemie erlebt – ist eigentlich so, dass man heute nicht weiß, was in einer Woche ist. Das ist nun einmal so. Wer hat denn vor drei Wochen gedacht, dass wir Omikron bekommen, was dreimal so ansteckend ist wie die derzeitige Delta-Variante und das in 14 Tagen in Schottland schon 13 Prozent der Infektionen ausmacht usw.? Das wusste man vorher nicht, und dieselben Politiker, die gesagt haben, wir sind alle Lernende – ich weiß gar nicht, wie oft ich das jetzt in den letzten zwei Jahren gehört habe –, haben sich trotzdem dazu hinreißen lassen, Versprechen abzugeben, deren Einhaltung sie jetzt kassieren müssen. Immer noch wird auf Versprechungen verwiesen und – wie gesagt – ich glaube, das ist prinzipiell ein Fehler gewesen. Aber selbst wenn man sich an solche Versprechen bindet oder gebunden hat, muss man in einer neuen Situation neu entscheiden. Das ist intelligentes Handeln: dass man seine Handlungen neuen Gegebenheiten anpasst. Als Politiker versprochen haben, es gibt keine Impfpflicht, konnten die nicht wissen, dass bestimmte Berufsgruppen, die einen wichtigen Dienst ausüben, sich unterdurchschnittlich häufig impfen lassen, zum Beispiel Pflegekräfte. Schauen wir uns die Ausbrüche an! Die FDP hat zwar keine Aktuelle Stunde einreichen können, aber trotzdem ein wichtiges Thema zumindest benannt. Nehmen wir Blankenhain, da kommt in Ihrer Aktuellen Stunde vor: knapp 30 infizierte Bewohner, zwei Drittel der Pflegekräfte ungeimpft. In Weimar ein Ausbruch, 20 infizierte Bewohner, die Hälfte der Pflegekräfte ungeimpft. In der übrigen Bevölkerung ist die Impfquote viel, viel höher, in den Pflegeheimen mit Ausbrüchen aber irgendwie nicht. Das hat ja verschiedene Folgen. Zum einen können diese Pflegekräfte die Erkrankung immer wieder eintragen, zum anderen fallen sie in dem Moment, in dem der Ausbruch kommt, erst mal aus. Denn entweder sind sie krank oder sie gehen in Quarantäne und belasten die, die geimpft sind, zusätzlich damit, dass sie die Arbeit für die Ungeimpften mitmachen müssen. Und immer wieder wird man Zeuge von Auseinandersetzungen und lässt sie sich auch berichten: dass ungeimpfte Pflegekräfte die Versorgung von Erkrankten, von an COVID erkrankten Bewohnern ablehnen, denn sie sind ja nicht geimpft und wollen sich natürlich auch nicht gefährden. Das ist im Moment die Situation, mit der Thüringer Pflegeheime zu kämpfen haben. Und genau in dieser Situation müssen wir reagieren, und das bedeutet, diese Reaktion heißt: Wir müssen bestimmte vulnerable Gruppen schützen, zum Beispiel die Menschen, die besonders verletzlich in Pflegeheimen sind, und müssen deswegen Pflegepersonal zu einer Impfung bringen. Das ist eine Anpassung an die Realität und das ist notwendig in einer Demokratie. Gleichzeitig – und das sollte man natürlich auch immer bedenken –, wenn man die Pflegekräfte zu einer Impfung drängt, dann muss man auch darüber reden, ob die Gepflegten nicht auch geimpft werden sollten, so wie wir in Kindereinrichtungen und Schulen sagen, gegen Masern muss geimpft sein. Und man wird es immer weiterführen müssen: Können zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer von der Impfpflicht ausgenommen werden? Muss nicht auch eine Verkäuferin gegebenenfalls, die sehr viel Kundenkontakt hat, geschützt werden bzw. auch die Kunden schützen? Dann wird man immer weiter in die Debatte kommen und am Ende wird man dabei landen, dass es mehr Berufsgruppen geben wird als die, die jetzt einbezogen sind, und am Ende ist es wahrscheinlich solidarischer, wenn wir eine allgemeine Impfpflicht einführen, als einzelne Berufsgruppen herauszugreifen. Und der Bürger hat das Recht, geschützt zu werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er hat nicht nur das Recht zu demonstrieren, er hat auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und hat das Recht, dass Entscheidungsträger alles tun, damit er geschützt wird. Und das ist zum Beispiel durch eine Impfpflicht bei jetzt zunächst besonderen Berufsgruppen, aber auch gegebenenfalls durch eine allgemeine Impfpflicht der Fall. Ich glaube, dass diejenigen, die sich dieser Wahl widersetzen, also dieser Impfung widersetzen, eher weniger die Ampelfraktionen oder auch die Linke gewählt haben, denn da gibt es ja eindeutige Umfragen. Die Hälfte davon wählt AfD, noch mal 15 Prozent wählt Die Basis. Da sind nicht mehr so viele übrig von den klassischen Impfverweigerern, die uns gewählt haben und die sich jetzt betrogen fühlen könnten. Würden wir eine höhere Impfquote haben, gäbe es die Einschränkungen schon lange nicht mehr. Deswegen sind Sie diejenigen, die auf der einen Seite die Einschränkungen kritisieren, auf der anderen Seite die Leute aktiv vom Impfen abhalten. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist ja lä- cherlich!) Noch widersinniger geht es überhaupt nicht. Insofern: Ich glaube, wenn man verlogene Politik kennzeichnet, dann sollte man nach rechts gucken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Für die Fraktion der CDU erhält das Wort Herr Abgeordneter Dr. König.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, mit der heutigen Aktuellen Stunde bleibt die AfD ihrer Grundausrichtung seit Beginn der Pandemie treu. Anstatt etwas zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen, wird Corona ohne Rücksicht auf Verluste zum eigenen Vorteil politisch instrumentalisiert. (Beifall CDU) Dass das so ist, hat man ganz deutlich in Ihrem Redebeitrag gemerkt, Herr Möller, als Sie nur von Stimmen gesprochen haben. Pandemiebekämpfung hat nichts mit dem Gewinnen von Stimmen zu tun, Pandemiebekämpfung hat etwas damit zu tun, die Bevölkerung, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Darum geht es hier und das sollten Sie sich merken! (Beifall CDU) Wenn man dann das Thema „Impfen“ betrachtet, dann scheint es sogar so, dass es neben der offiziellen Impfkampagne auch noch eine Gegenkampagne der AfD gibt. Das unterstreichen zum Beispiel Aussagen wie vom AfD-Politiker Joachim Kuhs, der von einer verheerenden Zahl von Impftoten schrieb, oder von der AfD Bayern, die äußerte, dass das Massenexperiment gescheitert sei und die Impfungen sinnlos und ohne Effekt wären. Noch abstruser wird es, wenn eine Vielzahl AfD-Politiker nicht nur die Corona-Politik ablehnt, sondern öffentlichkeitswirksam auch eine Impfung. (Beifall CDU) Dies führt wiederum dazu, dass sie eine Art Vorbildwirkung für ihre Anhänger einnehmen. Nicht ohne Grund ist die Impfquote da am geringsten, wo die AfD ihre größte Unterstützung findet. Vielmehr entsteht sogar der Eindruck, dass es geimpften AfDPolitikern eher unangenehm ist, über ihre Impfung zu sprechen, wie es beispielsweise bei Alexander Gauland oder Jörg Meuthen zu beobachten war. Dabei wäre es einfach gewesen, wenn auch Repräsentanten der AfD ihren Anhängern eine Impfung empfohlen hätten. Ich bin davon überzeugt, dass wir dann eine höhere Impfquote hätten und vielleicht sogar gar nicht über eine Impfpflicht sprechen müssten. Schauen sie nach Spanien oder Portugal, dort ist die Impfquote so hoch, dass niemand über 3G oder eine Impfpflicht diskutieren muss. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile haben wir mehr als 6 Milliarden Impfungen gegen Corona durchgeführt (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Acht!) – oder 8 Milliarden sogar schon – und es ist empirisch erwiesen, dass eine Impfung die Zahl schwerer COVID-19-Verläufe drastisch reduziert. Und dass es in so kurzer Zeit einen Impfstoff gegeben hat, sollten wir als Geschenk betrachten, denn – das sage ich auch ganz offen – ohne die Impfungen, die wir aktuell durchgeführt haben, könnten wir die Situation mit den hohen Inzidenzzahlen, die wir jetzt hier in Deutschland, aber auch in anderen Ländern haben, überhaupt nicht mehr bewerkstelligen. Da wäre unser Gesundheitssystem schon jetzt kollabiert. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Hat ja richtig geholfen!) Schauen Sie doch genau hin, in Sachsen: niedrigste Impfquote, höchste Inzidenz. Jetzt ist Thüringen nach vorn gekommen: höchste Hospitalisierung. Gucken wir nach Hildburghausen: niedrigste Impfquote in Thüringen, höchste Inzidenz. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gucken Sie doch nach Portugal!) Deswegen sind Impfungen wichtig, und ich sage das auch aus ganz persönlicher Überzeugung als Geimpfter, der nun auch genesen ist. Ich bin froh, dass ich geimpft gewesen bin, als ich die Infektion bekommen habe. Das geht vielen so, die auch einen Impfdurchbruch erlitten haben, denn geschützt wurden wir vor einem schweren Verlauf der Erkrankung. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, eine Impfpflicht einzuführen, ist kein neues Instrument der Pandemiebekämpfung. So wurde die erste Impfpflicht bereits 1807 in Bayern gegen die Pocken eingeführt. Laut historischen Überlieferungen herrschte vor knapp 200 Jahren bei Impfgegnern die Sorge, dass sie durch den Piks in Kühe verwandelt werden. Mich erinnert das heute daran, wenn Impfgegner davon schwadronieren, dass mit der Impfung Mikrochips eingepflanzt werden. Auch wenn die Diskussion zu einer Impfpflicht auf die Bundesebene und nicht hier in den Landtag gehört, möchte ich feststellen, dass die Einführung einer Impflicht immer nur als Ultima Ratio begriffen werden kann, weshalb bei der Einführung einer Impfpflicht die Frage der Verhältnismäßigkeit im Mittelpunkt stehen muss. In diesem Zusammenhang hätte ich mir auch im Sommer mehr Rücksicht der Politiker gewünscht, die hätten sagen müssen, wenn wir eine bestimmte Impfquote nicht erreichen, dann muss am Ende vielleicht als Konsequenz, als Ultima Ratio die Impfpflicht stehen, und diese nicht kategorisch ausschließen, weil das auch zu Unsicherheiten führt. Es gilt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen gegenüber dem Auftrag des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, abzuwägen. Genau diese Abwägung muss in aller Tiefe vor einer möglichen Einführung der Impfpflicht durchgeführt werden, denn es gilt dabei, alle möglichen Rechtsfragen detailliert zu erläutern. Bevor Entscheidungen getroffen werden, muss diese Abwägung, diese Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden, denn Argumente gibt es auf beiden Seiten, zum einen bei der körperlichen Unversehrtheit für Menschen, die sagen, ich will mich nicht impfen lassen wegen meines Rechts auf körperliche Unversehrtheit, aber auf der anderen Seite auch für Menschen, die sagen, ich will vor Infektionen geschützt werden. Dieser Abwägungsprozess muss stattfinden. Am Ende möchte ich noch sagen, wir reden bei den Pflegeberufen von einer Einführung der Impfpflicht ab März. Das hilft uns in der aktuellen Situation nicht weiter. Wir müssen jetzt sehen, dass wir beim Boostern weiter vorankommen, die Schutzmaßnahmen weiter durchführen und Rücksicht aufeinander nehmen, denn das Wichtigste, was wir jetzt benötigen, sind Vertrauen, hohes Verantwortungsgefühl und straff organisierte Impfkampagnen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Danke, Herr Dr. König, für Ihre Worte. Ich muss noch mal da anknüpfen, wo meine Kollegin Madeleine Henfling vorhin schon einmal war. Sie von der AfD missbrauchen Kinder nicht nur als Schutzschilde auf Ihren sogenannten Spaziergängen, sondern auch in solchen Debatten. Das finde ich wirklich unerträglich. Die Eltern des sechs Monate alten Kindes, das auf eine Nierenoperation wartet, wissen sehr genau, wem sie zu verdanken haben, dass die Operation nicht wie geplant stattfinden kann. Ihnen! (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ihnen!) Das ist doch Ihre Partei, die von Beginn an die Pandemie und die Auswirkungen leugnet, alle Maßnahmen zur Eindämmung des Virus kritisiert und auch die Wirkung der Impfungen öffentlich infrage gestellt hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch Ihre Fraktion, die möglichst ohne Maske und ungetestet über Monate in Ausschüssen gesessen hat und die sich seit der Umsetzung der 3G-Regel im Landtag zu Teilen – wie auch heute – auf der – ich sage es mal bösartig – Seuchentribüne wiederfindet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war Ihr gesundheitspolitischer Sprecher – ein Arzt wohlgemerkt –, der in diesem Plenarsaal in den letzten Monaten in der Tat nur Fake News von sich gegeben hat. Leider bleibt Ihr Handeln in der Pandemie nicht folgenlos. Eine Studie der Technischen Universität Dresden aus dem Juni dieses Jahres zeigt für Sachsen, dass die meisten Impfskeptikerinnen und Impfskeptiker Parteisympathie für die AfD hegen. Für Thüringen hat das IDZ in seiner im November veröffentlichten Studie gezeigt, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen den Gebieten, in denen die AfD die höchsten Wahlergebnisse erhält, und dem Anstieg der Infektionszahlen in der ersten und zweiten Welle besteht. Wir haben es übrigens auch Ihrer unverantwortlichen Politik der Corona-Leugnung zu verdanken, dass sich Thüringen in einer derart dramatischen Lage befindet. Dass nun ausgerechnet Sie es sind, die sich die ganze Zeit über die immer noch andauernden Maßnahmen aufregen, ist schon ein Stück weit verrückt. Sie hätten einfach dazu beitragen können, die Situation zu verbessern. Und dass die aktuelle Situation dramatisch ist, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. Seit gestern ist Thüringen wieder das Bundesland mit der höchsten Inzidenz. Die Intensivstationen sind überfüllt, das Klinikpersonal ist völlig überlastet. Bislang wurden 17 Intensivpatientinnen und Intensivpatienten in andere Bundesländer verlegt. Laut Ministerin Werner werden in den nächsten Wochen noch weitere Verlegungen folgen müssen. Auch wenn es in den letzten Monaten immer wieder Debatten über die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen gab – einig waren sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stets darüber, dass uns nur das Impfen aus der Pandemie herausbringt. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Lüge!) (Zwischenrufe aus der Fraktion der AfD: Lü- ge!) Lüge sind Ihre vermeintlichen Studien, also seien Sie mal ganz ruhig! Vorsicht! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben das Glück, vier funktionierende Impfstoffe zur Verfügung zu haben und mittlerweile auch für Kinder und Jugendliche. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die Grünen sind an allem schuld!) Ich bin übrigens sehr froh, dass heute die Kinderimpfungen im Katholischen Krankenhaus und andernorts in Thüringen begonnen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit sind wir wahrlich in einer privilegierten Situation. Und anstatt dafür dankbar zu sein, fällt Ihrer Fraktion und Partei nichts Besseres ein, als Falschinformationen darüber zu verbreiten – und hier Lüge, Lüge, Lüge zu rufen –, etwa darüber, wie viele Todesfälle es nach Impfungen gegeben haben soll oder zuletzt Ihre Parteichefin Alice Weidel, dass mittlerweile viel mehr Geimpfte als Ungeimpfte auf den Intensivstationen liegen würden. Nichts davon stimmt, wie wir alle wissen. Die Verbreitung solcher Falschinformationen inmitten der kritischsten Phase der Pandemie ist unerträglich und unsäglich. Fakt ist – und da sind sich, glaube ich, die Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus einig –, dass wir die Impfkampagne voranbringen müssen und vor allem boostern – ich sage es mal so lapidar –, was das Zeug hält. Wir sind ganz ehrlich, dass wir uns als Fraktion auch gewünscht hätten, dass die Bekämpfung der Pandemie ohne eine Impfpflicht funktioniert hätte, das habe ich hier auch schon häufiger gesagt. Wir sind grundsätzlich eher Verfechterinnen und Verfechter der freien Entscheidung, gerade auch auf diesem Gebiet. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dafür seid ihr berühmt!) Aber veränderte Rahmenbedingungen benötigen eben auch veränderte Entscheidungen. Insofern ist es natürlich Quatsch, dass die AfD hier von einem Wortbruch spricht. Im Verlauf der Pandemie – manche erinnern sich – mussten wir immer wieder Maßnahmen anpassen oder ändern, auch um den neuen Mutationen Rechnung zu tragen. Fakt ist: Für die aktuellen hochansteckenden Varianten Delta oder Omikron – soweit wir es hier schon wissen – reicht die Impfquote in Deutschland und in Thüringen ganz bestimmt nicht aus. Um zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem kollabiert oder noch mehr Menschen sterben, müssen wir dringend die Impfquoten erhöhen. Die Freiwilligkeit hat da leider nicht ausgereicht. Nun wird zunächst im März bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht kommen. Juristisch handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Tätigkeitsvoraussetzung. Sie soll die besonders vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen schützen, etwas, das seit Beginn der Pandemie zu den wichtigsten Maßnahmen und Aufgaben der Eindämmungsmaßnahmen zählt, denn Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen wie in Rudolstadt, bei denen fast 30 der zu betreuenden Menschen verstorben sind, weil sie von wahrscheinlich besorgten Verwandten falsch beraten wurden, müssen in Zukunft unbedingt verhindert werden. Ob und wann eine allgemeine Impfpflicht kommt, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Aber als Fraktion werden wir auch diese Entscheidung unterstützen, wenn sie uns hilft, die pandemische Lage zu beenden. Und dass wir uns dabei nicht auf die AfD verlassen können, ist heute einmal mehr deutlich geworden. Wer sich auf diese Partei verlässt, ist tatsächlich verlassen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Montag. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. König, Sie haben eben spannende Parallelen gezogen zwischen der damaligen Impfung gegen die Pocken zu heute. Damals war es falsch, dass man sich in eine Kuh verwandelt, heute ist falsch, dass man gechipt wird. Aber eines kann ich Ihnen nach der Rede vom Kollegen Möller sagen, dass er definitiv keinerlei Ahnung von Krankenhausfinanzierung hat. (Beifall Gruppe der FDP) Das gehört tatsächlich auch zu einem der komplexeren politischen Themen, nicht nur hier in diesem Hause. Aber die Freiheit ist – und das gilt gerade für uns als Liberale, so sehen wir das auch – Grund, aber auch Grenze staatlichen Handelns. Aber sie steht als Wert nicht absolut, die individuelle Freiheit, sondern sie muss sich immer begrenzen zu anderen Werten. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD) Also, liebe Frau Kollegin, Ihr blödsinniges Dazwischengequatsche können Sie sich wirklich langsam mal schenken. (Beifall Gruppe der FDP) Also entweder Sie haben ein Argument, dann kommen Sie hier runter und stellen sich der Debatte, aber Ihre Dusseligkeit bin ich nicht länger gewillt zu ertragen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) (Unruhe AfD) Sie können auch rausgehen, ganz ehrlich! Also wirklich.

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Herr Abgeordneter, mäßigen Sie sich! Mäßigen Sie sich! Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf. Und Sie dürfen jetzt weitersprechen. Ich schließe mich allerdings der Kritik an Frau Abgeordnete Herold an, (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) ich betone hier, nicht der Wortwahl, aber des Inhalts. Ich bitte doch alle hier um Mäßigung und auch oben auf der Tribüne. Danke. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Leider nur noch eine Minute und 60, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Der schönste Ordnungsruf, den er je bekommen hat!) passend zum Antrag bzw. zur Aktuellen Stunde der AfD. Er muss sich begrenzen und er begrenzt sich auch im gesellschaftlichen Aushandlungsprozess, und der findet eben hier im Parlament statt, im Diskurs, im Ringen miteinander und im Ernstnehmen der Argumente des anderen, wenn sie denn Argumente sind. (Beifall Gruppe der FDP) Und dazu haben wir uns seit der Aufklärung in dieser Gesellschaft darauf verständigt, dass eines unstrittig ist, dass wir nicht unkritisch, aber dass wir auf die aktuellen Erkenntnisse von Wissenschaft vertrauen, auf die Lehrmeinung, die, das wissen wir seit Popper, dann nicht mehr gilt, wenn sie tatsächlich widerlegt ist. Und wenn wir gerade bei der Frage des Impfens eben die Verhältnismäßigkeit einzelner Argumente gegeneinander abwägen, wenn von Impfschäden die Rede ist, wissen Sie ganz genau, dass als Impfschaden schon eine Einblutung am Arm durch den Stich gilt. Das ist aber nicht das, was draußen Angst macht. Draußen machen andere Argumente Angst, Argumente, dass durch mRNA-Impfstoffe Langzeitschäden erfolgen. Sie sind nicht bekannt. Das ist auch erklärbar: weil der Trägerstoff der Impfung sich nach zwei Wochen abgebaut hat. Das bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, dass Sie von dieser Impfung gar keine Langzeitfolgen haben können. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Weil Sie keine Ahnung haben!) Das ist bei Medikamenten etwas anderes, weil sie dort viel länger eintragen, als das bei dem Impfen der Fall ist. Es gibt keine einzige Langzeitfolge! Bei keiner Impfung! Die treten sofort auf. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, genau! Nein!) Das ist das, was man selbst manchmal spürt, wenn es ein schwerer Arm ist, ein dicker Kopf oder tatsächlich auch schlimmere Folgen haben kann. Diese Fälle sind auch bekannt, das verschweigt auch niemand. Die Verhältnismäßigkeit ist es: 8 Milliarden Impfungen weltweit, 58 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland. Impfen ist eine Chance, den Weg aus dieser Pandemie zu finden. Es ist nicht Grund und Grenze der Begrenzung der eigenen individuellen Freiheit. (Beifall Gruppe der FDP) Aber ich sage Ihnen auch: Ich persönlich bin gegen eine Impfpflicht. (Beifall Gruppe der FDP) Ich persönlich bin sogar gegen eine Teilimpfpflicht, weil ich den Menschen für ein zur Vernunft begabtes Wesen halte – ich habe ein paar Argumente genannt. Ich appelliere nur an Sie von der AfD, dass Sie sich, wenn Sie draußen mit Menschen sprechen, vorher wirklich Fakten anschauen und nicht mit Ihren Nichtfakten versuchen, Politik zu machen und Politik nur zu Ihrem eigenen persönlichen Vorteil. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist gelebte Freiheit, nämlich die eigene Grenze der eigenen Gewissheit zu kennen. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein, und zwar bis 16.20 Uhr. Danach erhält Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke das Wort. Das Wort erhält nun in der zweiten Aktuellen Stunde Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke. Bitte, Sie haben das Wort. (Beifall DIE LINKE)

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Ralf Plötner Die Linke

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende – die im Moment in der Tat leider noch nicht so zahlreich sind –, es ist viel getan worden, bevor die Überlegungen zu einer Impfpflicht von politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern ernsthaft erwogen wurden. In Thüringen gab und gibt es eine Impfkampagne mit Infomaterial, Werbung, Aufklärung in sozialen Medien, aufsuchende Beratung durch die Sozialplanung vor Ort und in Beratungsstrukturen, das massive Aufstocken der mobilen Impfteams, Impfaktionen, die dort sind, wo die Menschen leben, und das Aufrechterhalten der Impfstellen. Der schnelle Anstieg der Impfwilligen zu Beginn der Impfkampagne und jetzt bei den Boosterimpfungen zeigt uns, dass diese Informationen auch bei den Menschen ankamen und ankommen. Eine Impfquote – das wissen wir leider –, die die gesamte Bevölkerung schützt und die Pandemie beendet, ist nicht erreicht. Von Beginn an wurde darauf hingewiesen, dass eine sehr hohe Impfquote notwendig ist, um den Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Das ist keine neue Erkenntnis, auch wenn die AfD immer gern so tut. Und leider haben die Mutationen die Anforderungen an eine Impfquote noch einmal erhöht. Wir müssen uns die Frage stellen: Wie kann die Gesellschaft diejenigen schützen, die zum einen für ihren Eigenschutz eine Impfung vorgenommen haben, vor allem diejenigen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vornehmen können, und die, die trotz Impfung nicht genügend Antikörper aufbauen? Wie schützt eine Gesellschaft ihr Gesundheitssystem vor dem offensichtlichen Zusammenhang zwischen Ungeimpften und einer hohen Hospitalisierung. Hier kommt wieder die Debatte zur Impfpflicht ins Spiel. Es ist leider so, dass die AfD die Betten in den Krankenhäusern vollmacht und eine hohe Mitschuld daran trägt, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass Operationen nicht ausgeführt werden können wie bei diesem schlimmen Schicksal des Kindes, das hier vorhin angesprochen wurde. Ich komme gern zu den Zahlen, die wir zwingend bei der Debatte um die Impfpflicht berücksichtigen müssen. Beim Hospitalisierungsgrad bei Geimpften und Ungeimpften besteht ein großer Unterschied. Die Wahrscheinlichkeit für eine Hospitalisierung ist für eine geimpfte Person durch die größere Grundgesamtheit an Geimpften deutlich geringer als die von einer ungeimpften Person. So beträgt die Hospitalisierungsinzidenz für Geimpfte 5,4, während sie für die Ungeimpften 12,5 beträgt; die Daten sind mit Stand vom 09.12. Momentan ist es auch so, dass die Impfpflicht von unterschiedlichsten Parteien als Option diskutiert wird. Das zeigt auch, dass in der Gesellschaft die Debatte breit verankert ist und uns Umfragen auch deutlich machen und sagen: Die Mehrheit der Menschen in Deutschland und in Thüringen spricht sich für eine Impfpflicht aus. Man muss also anerkennen, dass es hier die breite Befürwortung gibt. Das ist sehr zu begrüßen. Dass die Impfpflicht zu Beginn der Impfkampagne nicht als probates Mittel öffentlich diskutiert wurde, ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, aber Sie erinnern sich an die Debatten um Priorisierung und vor allen Dingen die der Impfstoffknappheit. Deswegen hätte sich da auch eine Debatte über eine Impfpflicht verboten. Was hier von der AfD als – Zitat – „arglistige Täuschung“ diffamiert worden ist, ist ein demokratischer Prozess, der hier stattfindet, und das ist nicht zwingend etwas Schlechtes. Eine Umentscheidung, ein Revidieren von früheren Positionen – das sollte eben auch im politischen Diskurs üblich sein – ist möglich. Meinungen ändern sich, weil andere Argumente in den Vordergrund treten und der Diskurs über neue wissenschaftliche Erkenntnisse eben auch andere politische und gesellschaftliche Auffassungen als Ergebnis hat. Das ist geübte und gute Praxis. Der Ethikrat hat sich auch sehr intensiv mit den Fragen einer Impfpflicht beschäftigt, wie zum Beispiel auch schon bei der Frage der Masern. Er führt den Begriff des Gemeinschaftsschutzes hier als einen sehr wichtigen an, dass es eben nicht darum geht, Einzelinteressen zu verfolgen, sondern wirklich die gesamte Gesellschaft in den Blick genommen werden muss. Er hat sich bei den Masern – Sie wissen das – für eine Impfpflicht ausgesprochen und eben jetzt auch bei der Corona-Pandemie. (Beifall DIE LINKE) Wir werden in Thüringen nicht eigenständig eine Verpflichtung zum Impfen gegen das Coronavirus einführen. Der Bund muss ja weiter aktiv sein. Nach allem, was wir sehen, gibt es Planungen für eine Einführung im Frühjahr des nächsten Jahres. Dafür muss aber die Grundlage geschaffen sein, dass es eine Auswahl zwischen mRNA-Impfstoffen, Vector-Impfstoffen und Totimpfstoffen gibt, und es muss auch überhaupt Impfstoff vorhanden sein. Leider haben wir ja alle vernommen, dass es wieder Probleme bei den bestellten Impfstoffmengen gibt, durch den Gesundheitsminister a.D. zu verantworten. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, was auch niemanden kaltlassen sollte, ist, dass wir hier eine Debatte um eine Impfpflicht führen, während in ärmeren Ländern der Welt gerade mal 2,5 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Impfschutz haben. Der Weg hier kann nur über die Freigabe von Patenten gehen, damit die weltweite Pandemie auch weltweit bekämpft werden kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss und möchte noch mal deutlich sagen: Eine Impfpflicht bedeutet nicht, jemanden mit Gewalt zum Impfen zu bringen, aber sie wird die Impfquote erhöhen und sie ist der Weg aus der Pandemie, sonst würden wir uns in einer Dauerschleife von Einschränkungen wiederfinden, die wirklich niemand will. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Das Wort für die Landesregierung hat Herr Staatskanzleiminister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die neu gewählte Bundesregierung hat sich auch in Person des Bundeskanzlers Olaf Scholz zu einer Diskussion über eine Impfpflicht geäußert und hat für die dafür notwendige Bundestagsdebatte die Empfehlung gegeben, dass man eine solche Diskussion, eine solche Entscheidung jenseits des ansonsten üblichen Fraktionszwangs führt, sondern eine solche Entscheidung über eine Impfpflicht eben nicht anhand von Fraktionsgrenzen geführt wird, sondern als individuelle Entscheidung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag geführt und getroffen werden sollte. Ich denke, dass ein solches Vorgehen richtig ist auch in Abwägung beispielsweise der Argumente, die Herr Montag hier vorgetragen hat, der sehr vehement für das Impfen und die Teilnahme am Impfen plädiert hat und sich gleichzeitig gegen eine gesetzliche Impfpflicht ausgesprochen hat. Aber er hat in seinen Ausführungen – ich will das nur exemplarisch nehmen – das deutlich gemacht, was der Ethikrat in seiner nun sehr umfangreichen Betrachtung vor der Masernimpfpflicht auch als eine ethische und moralische Impfpflicht bezeichnet hat, das heißt also, eine Impfpflicht, die Bürgerinnen und Bürger aus Verantwortung vor dem Gemeinwesen individuell für sich entscheiden und wahrnehmen und die sich aber jenseits einer gesetzlichen Impfpflicht bewegt. Genau in diesem Spannungsverhältnis bewegt sich auch die Diskussion. Dass es eine moralische Impfpflicht gibt, eine, die sich aus Solidarität, Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl speist, ist hier – glaube ich – im Landtag weitgehend unbestritten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Diskussion läuft entlang an der Frage, ob es eine gesetzliche Impfpflicht geben sollte. Und hier gehen Begriffe durcheinander. Hier wird nämlich oft auch in der öffentlichen Diskussion die Impfpflicht mit einem Impfzwang verwechselt. Die Furcht vor einem Impfzwang, das heißt also die zwangsweise Zuführung von Personen zu einer Impfung, das ist das, was unter dem Begriff der Impfpflicht befürchtet, diskutiert wird, wo man deutlich machen muss, dass dies auch dort, wo es eine gesetzliche Impfpflicht gibt, nicht der Fall ist, und dies immer wieder. Unter diesem Gesichtspunkt vor allem begriffliche Klarheit in die Debatte über eine Impfpflicht zu bringen, unabhängig von der Frage, wie man sich individuell dazu stellt, erscheint mir als ein wesentlicher und existenzieller Punkt. Das Zweite: Ich glaube, es hilft uns in der Diskussion nicht weiter, wenn wir uns in dem Gestus moralischer Überlegenheit vorwerfen, jemand hätte sein Wort gebrochen. Es ist hier auch durch den Abgeordneten Plötner auf den Ethikrat hingewiesen worden. Der Ethikrat hatte sich bei der Masern-Impfpflicht-Diskussion damals nicht für eine Masern-Impfpflicht ausgesprochen, sondern er hat auf mehr als 100 Seiten ausführlich begründet, warum er diese Diskussion und eine solche gesetzliche Entscheidung aus der Expertise der Mitglieder des Ethikrats nicht befürworten würde. Er hat dann in einer viel kürzeren Stellungnahme im Herbst dieses Jahres deutlich gemacht, dass er sich in der aktuellen pandemischen Situation in Kenntnis seiner eigenen Argumentation zur Masern-Impfpflicht für eine berufsbezogene Impfpflicht ausspricht, und zwar für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und für die Beschäftigten im Bildungswesen. Wir haben innerhalb der Landesregierung jetzt keine Positionsabstimmung vorgenommen, wie jedes Kabinettsmitglied sich zu der Frage einer Impfpflicht stellen würde. Einige von Ihnen wissen, dass ich mich gemeinsam mit anderen Akteuren für eine Impfpflicht in der Pandemie gegen COVID-19 ausgesprochen habe, das auch ausführlich begründet habe. Ich glaube, dass es in der aktuellen Situation darauf ankommt, vor allem die Diskussion aufklärerisch zu führen. Wie man das nicht macht, haben Teile dieses Parlaments gezeigt. Wie es notwendig ist, hat die Debatte auch gezeigt. Wenn wir gemeinsam dafür Sorge tragen, ist es in einer solchen Diskussion, die mit hohen Emotionen verbunden ist, weil es um Grundrechtseingriffe geht, weil es um den eigenen Körper geht, um das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, unsere Verantwortung, diese Diskussion vor allem aufklärerisch zu führen und nicht in dem Charakter einer möglichst hohen Empörungsspirale mit dem Ziel, in den sozialen Netzwerken möglichst viele Klicks zu generieren. Wenn wir alle gemeinsam dazu beitragen, dann wäre das, glaube ich, ein großer Fortschritt und an dieser Stelle ist sich die Landesregierung einig, dass eine solche Diskussion, so wie ich das eben dargestellt habe, aufklärerisch geführt werden muss und nicht anders. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich denke, die Redezeit ist auch erschöpft. Dann darf ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunden hier an der Stelle schließen. Ich rufe auf den dritten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4536 Das Wort erhält für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Henkel. Bitte.

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Martin Henkel CDU

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Thüringer Landtags, Corona stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen. Doch es gibt auch jene, für die Corona nicht nur belastend und herausfordernd, sondern vor allem existenzgefährdend ist. Dazu gehören zweifelsohne auch die Gastronomen und die Händler in der Innenstadt. Und es ist zwar sehr gut, dass mit der weiterentwickelten Überbrückungshilfe III Plus und der bereits angekündigten Überbrückungshilfe IV existenzsichernde Hilfen zur Verfügung stehen, der Königsweg ist das nach unserer Auffassung aber nicht. Besser wäre es gewesen, frühzeitig den Systemwechsel zu schaffen – weg von Kompensationen einer Schließung mit Hilfsgeldern, hin zu Investitionshilfen, um Geschäfte inzidenzunabhängig sicher betreiben zu können. Vor allem bedarf es aber Rechtssicherheit und klarer sowie einheitlicher Regelungen. Kein Wirt weiß, ob und wie lange er an den Weihnachtsfeiertagen und am Silvesterabend öffnen darf. Die Verordnungen des Landes sind ein einziges Chaos: 2G, 2G Plus, Sperrstunde, Sonderregeln für Hotspots. Hier steigt keiner mehr durch, und das zermürbt die Menschen, macht sie wütend und treibt sie im Zweifelsfall auch auf die Straße. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, besonders für den Einzelhandel und die Gastronomie sind die Folgen katastrophal. Leider müssen wir wieder über zeitweise Schließungen reden. Sind Sie doch ehrlich: Die G-Regeln im Einzelhandel und in der Gastronomie haben ähnlich verheerende Folgen wie eine Zwangsschließung. Erhebliche Personalkosten für Zugangskontrollen, kombiniert mit einer geringen Anzahl an Kunden, stellen die Wirtschaftlichkeit der Öffnungszeiten bereits bei 2G infrage. Hinzu kommen dann die schon ohnehin und durch Corona noch weiter verschärfte Personalsituation und das verhagelte Weihnachtsgeschäft. Dies bringt bereits jetzt unsere Wirte und den Einzelhandel an ihr Limit, und 2G Plus wird das noch deutlich verschärfen. So muss man es leider prognostizieren. Sehr geehrte Damen und Herren, dies wird zur Folge haben, dass sich viele Betriebe zur Selbstschließung gezwungen sehen. Genau da gibt es weitere Rechtsunsicherheiten bezüglich der Gewährung von Überbrückungshilfen. Hier müssen sämtliche rechtlichen Fragen geklärt werden. Besonders brauchen die Unternehmer eine verbindliche Aussage, unter welchen Bedingungen es Förderung gibt, wenn sie sich aus wirtschaftlicher Notwendigkeit zu vorübergehenden Schließungen entscheiden. Neben diesen klaren Regeln für die Gastwirte und den Einzelhandel ist es darüber hinaus entscheidend, dass das Land die Überbrückungshilfe III Plus schnell auszahlt und entsprechende Vorbereitungen für die Überbrückungshilfe IV definiert, die voraussichtlich Mitte Januar greifen soll. Als Verordnungsgeber soll sich die Landesregierung aber auch die Frage stellen: Wie erreiche ich besten Infektionsschutz, ohne es den Händlern und Gastronomen sinnlos schwer zu machen? Ich habe es vorhin schon angesprochen: Gerade die Gastronomen haben viele Buchungen für Weihnachten und Silvester. Das ist die letzte Chance, die Saison noch halbwegs zu retten. Die Landesregierung muss heute klar benennen, welche Regeln an Weihnachten und Silvester gelten sollen. Soll zum Beispiel die Ausgangssperre ab 22.00 Uhr auch an Silvester gelten? Damit wären Silvester und das gastronomische Geschäft an diesem Tag dann wahrscheinlich definitiv gestorben. Es braucht Perspektive, keine kurzfristigen Änderungen von Tag zu Tag, wie wir es hier in Thüringen leider gewohnt sind. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir auf die Inzidenz in Thüringen. Da müssen wir uns auch fragen, ob die Maßnahmen bisher alle richtig waren. Was passiert denn, wenn die Gastronomen alle Weihnachtsessen oder Silvesterfeiern absagen müssen, weil die Inzidenz zu hoch ist? In der Gaststätte gibt es Hygienekonzepte; Dinge wie Lüften, begrenzte Anzahl, Masken usw. werden kontrolliert und dort eingehalten. Drängt man dagegen die Leute aus den Gaststätten heraus, treffen sie sich natürlich trotzdem zu Hause. Inwieweit dort solche Regeln eingehalten werden, ist jetzt schwieriger zu beurteilen. Aerosolforscher sagen uns jedoch, dass wir Leute in die Öffentlichkeit holen und nicht ins Private drängen sollten. Im Grunde müsste man sogar sagen: Die Gastronomie schließt nicht, denn die Schließung bringt die Pandemiebekämpfung nicht wirklich voran, im Gegenteil: Sie schadet eher dabei. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gastronomiebranche und der Einzelhandel in Thüringen sind in einer sehr kritischen Situation. Wir müssen das Aussterben unserer Innenstädte aufhalten und unseren Gastronomen und Einzelhändlern zur Seite stehen. Neben umfangreichen Hilfen des Bundes muss die Landesregierung deshalb bereits jetzt Konzepte für einen guten Neustart vorbereiten, denn die Überbrückungshilfen allein sind langfristig nicht ausreichend. Es muss mehr getan werden, um dauerhaft ein lebendiges Innenstadtleben und florierende Geschäfte zu ermöglichen. Dazu haben wir als CDU-Fraktion vor Monaten bereits ein Konzept vorgestellt – ich mache das jetzt mit Blick auf die Uhr mal im Schnelldurchlauf: Da geht es um die Schaffung von Verfügungsfonds für Kommunen für die Zwischenmieten oder den Zwischenerwerb, überregional angesiedelte Leerstandsmanager, die Einrichtung von Pop-up-Stores oder Wächterläden, multifunktionale Orte, die Handel und Gastronomie mit Kultur und Gemeinschaft verbinden, die Motivation zum Innenstadtbesuch durch Verwaltungs-, Gesundheits- und Bildungsangebote, mehr Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und die Möglichkeit der Digitalisierung und Smart-City-Angebote. Bei alldem muss allerdings auch darauf geachtet werden, dass die Programme so ausgelegt sind, dass sie nicht nur den großen, wenigen Städten zugutekommen, sondern auch den kleineren Städten, den Grund- und Mittelzentren mit ihren Ortskernen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, entschlossene Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte zu treffen. Wir dürfen die Händler, Gastronomen und Kommunen mit dieser notwendigen Aufbauleistung nicht allein lassen, wenn unsere Innenstädte nach der aktuellen Corona-Welle noch mehr sein sollen als eine Aneinanderreihung von Ladengeschäften. Den Grundstein dafür muss die Landesregierung jetzt legen, bevor es zu spät ist. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer an den Endgeräten hier am Livestream oder später dann auch zum Nachhören und ‑ sehen! Im Begründungstext zur Aktuellen Stunde legt die CDU-Fraktion in ihrem Kampf, um das Aussterben Thüringer Innenstädte aufzuhalten, den Fokus gegen diese aussterbenden Innenstädte auf den Einzelhandel und die Gastronomie, was verdeutlicht, dass Sie die Komplexität des Themas verkennen. Bereits vor Corona hatten viele Innenstädte mit mangelnder Attraktivität zu kämpfen, war der demografische Wandel genauso ein Thema wie veränderte Einkaufsgewohnheiten. Mit der Pandemie haben sich die Probleme zugespitzt. Bereitgestellte staatliche Hilfen sind daher jetzt richtig und wichtig, um die Betroffenen mit ihrer wirtschaftlichen Situation nicht allein zu lassen, denn offensichtlich regelt der freie Markt mit seinen Wirkungsmechanismen von Angebot und Nachfrage eben nicht alles. Und das Versprechen des Ministerpräsidenten vom März des vergangenen Jahres gilt. Wir haben – und das werden wir auch zukünftig tun – alle Möglichkeiten zu mobilisieren, alle finanziellen Mittel zu mobilisieren, um Existenzen und damit auch Arbeitsplätze zu schützen. Aber funktionierende Innenstädte werden gebraucht, auch als Sozial- und Kulturräume. Sie benötigen Attraktivität auch jenseits kommerzieller Angebote. Ein Spielplatz, Springbrunnen, beschattete Sitzmöglichkeiten, kurzum, eine hohe Aufenthaltsqualität gehören genauso dazu wie erschwinglicher Wohnraum, ein attraktives gastronomisches Angebot und interessante Einkaufsmöglichkeiten. Es geht also um weit mehr als nur Einzelhandel und Gastronomie. Damit aber auch das nach der Pandemie wieder florieren kann, ist übrigens die dann noch vorhandene Kaufkraft eine entscheidende Komponente. Doch diese verringert sich seit Jahren bei denjenigen, die ihr gesamtes Einkommen schon heute jeden Monat wieder ausgeben müssen. Hohe Energiepreise und allgemeine Preissteigerungen werden durch die aktuellen Anpassungen nicht ausgeglichen, zum Beispiel bei Hartz-IV-Regelsätzen. 1 Prozent Steigerung zum Jahreswechsel ist doch vor diesem Hintergrund wirklich ein Hohn und hat überhaupt nichts damit zu tun, dass Innenstädte irgendwie einen Kaufkraftzuwachs bekommen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat in ihrem Antrag gänzlich neue Ideen für die Belebung der Innenstädte gefordert. Ich habe mich darauf gefreut, allerdings hier heute sehr wenig dazu gehört. Sie beklagen in Ihrer Kritik vielmehr die 2G-Überwachungsnotwendigkeiten im Einzelhandel und in der Gastronomie. Auch das hat die CDU mit zu verantworten, denn ohne die Zustimmung der CDU hätte es diese Regelungen in anderen Bundesländern und in der MPK ja nie gegeben. Genauso die Entschädigungsmöglichkeiten bei Selbstschließungen – die ja letzte Woche schon im Wirtschaftsausschuss debattiert wurden. Ihr Wirtschaftsminister, der bis zur vergangenen Woche noch in Amt und Würden gewesen ist – Herr Altmaier hieß er –, oder Ihre Bundeskanzlerin, die auch noch in der vergangenen Woche in Verantwortung war, hätten das ja regeln können, dass bei Selbstschließung auch Entschädigungsmöglichkeiten vorgegeben werden. Jetzt ist – wie im Wirtschaftsausschuss beschrieben – die Diskussion im Nachhinein auch mit dem Bund notwendig. Das Gebot der Stunde ist aber, jetzt den Instrumentenkasten zu vergrößern, neue Ideen zu prüfen und auch mal zu schauen, wie vielleicht regionale Kampagnen auch an anderen Stellen in der Republik, in Thüringen die Diskussion befruchten können. Ich denke da zum Beispiel auch an Regionalwährungen, die sich zum Beispiel in der Region Chiemgau sehr bewährt haben, um regionale Kreisläufe, Wertschöpfung in der Region zu stärken. Das könnte möglicherweise Kampagnen unterstützen, die wir hier in Thüringen schon erfolgreich durchgeführt haben, wie „Heimat shoppen“ oder auch die Marketingaktion der virtuellen Lieblingsmeile im Thüringer Süden. Viele lokale Innenstadtaktivitäten gibt es, die mit Herzblut Veranstaltungen organisieren oder diese mit Plakatkampagnen begleiten. Auch Gutscheinkonzepte werden jetzt wieder geprüft oder geplant, wie zum Beispiel in Jena die City-Card. Auch Lokalpolitik vor Ort hat schon oft Verantwortung übernommen, zum Beispiel die Sondernutzungsgebühren für die Bewirtschaftung öffentlicher Flächen ausgesetzt. Übrigens spielte die CDU dabei in Gera eine sehr zwiespältige Rolle. Sie wollte sogar die Rechtswidrigkeit einer solchen Hilfe für Verkaufsstände vor Läden herbeireden, was aber nicht begründet war. In Thüringen wurde die Notwendigkeit der Bündelung und landesweiten Begleitung dieser Prozesse erkannt und deshalb vor einem halben Jahr das Aktionsbündnis „Innenstädte mit Zukunft“ gegründet. Inzwischen hat es drei Treffen gegeben. Es arbeiten drei Arbeitsgruppen sowohl zur Leerstandsbewältigung, zur Thematik „Klimawandel/Klimaanpassung“ und auch zu der Frage „Leben und Wohnen in der Stadt“. Unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und der IHKs im Land ist eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden auch unter Mitwirkung des Wirtschaftsministeriums zusammengekommen, um eine gemeinwohlorientierte Zukunftsvision für unsere Innenstädte zu entwickeln. Wir als Linksfraktion sehen dabei insbesondere auch die Mobilität als einen ganz wichtigen Parameter an. Für uns ist klar, Innenstädte haben eine Zukunft, wenn sie sich als Orte der Vielfalt verstehen, als Arbeits- und Lebensorte für alle, (Beifall DIE LINKE) als Begegnungsorte und als Orte der Teilhabe, als öffentlicher Raum, den kommerzielle Angebote ergänzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Das Wort hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einzelhandel ist nicht zuletzt durch Corona noch weiter in Bedrängnis geraten. Es war vorher schon zu beobachten, dass die Online-Konzerne hier große Konkurrenz machen. Das Sterben der Innenstädte hat schon länger begonnen, deutlich vor Corona. Aber nichtsdestotrotz ist die Lage so ernst, dass wir nun sehr hohen Handlungsbedarf haben und nicht die Freude von Jeff Bezos verwechseln sollten mit der Möglichkeit, ins All zu ziehen, sondern wir sollten uns darauf konzentrieren, dass wir an unseren Innenstädten Spaß haben, dass die Menschen, die dort Geschäfte betreiben, weiter Spaß, Motivation, Perspektive haben, und dazu ist viel zu tun. (Beifall Gruppe der FDP) Tatsächlich muss ich hier vorwegschieben, ich halte die Verordnungsregelungen, die die Landesregierung hier getroffen hat, für übertrieben. Ich habe selber vor Geschäften gestanden, wo Leute, die am Tag selbst zur Arbeit gegangen sind, getestet wurden, mit der Bahn oder mit dem Bus in die Stadt gefahren sind, in einem Geschäft abgewiesen worden sind, was über 200 Quadratmeter groß war und wo sich außer zwei Verkäuferinnen niemand befunden hat. Wir können nicht nur auf den Erfurter Anger schauen. Wir müssen nach Ilmenau schauen, wir müssen nach Rudolstadt schauen, müssen in die Kleinstädte schauen, was dort los ist. Wir haben die Augen vor der Realität verschlossen. Gastronomie – dasselbe Problem. Die Leute stornieren ihre Weihnachtsfeiern, ihre Familienfeiern und bestellen das Essen nach Hause. Wir haben nichts gekonnt, außer kontrolliertes, öffentliches Leben in das Private zu verlagern. Die Folgen für die Inzidenzen sehen wir jeden Tag in Thüringen. Wir sind trauriger Spitzenreiter. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt zurück zu den Innenstädten: Wir haben im Sommer schon mit einer Aktuellen Stunde auch hier dieses Problem auf die Tagesordnung gebracht. Die CDU folgt nun dem. Ich glaube, das ist nur ein Ausdruck dessen, dass wir das beide sehr ernst nehmen. Ich kann nur sagen: Lasst uns wirklich handeln! Was wir nicht brauchen, sind weitere Fonds. Wir haben im Thüringer Haushalt in Summe – ich nenne nur eins: Bundes- und Landesprogramm zur Förderung von aktiven Stadt- und Ortsteilzentren – ein Volumen von 7,7 Millionen Euro, abgerufen im Jahr 2020 nur 5,7 Millionen Euro, also 2 Millionen Euro bleiben stehen. Ich kann das weiter fortführen. Wir kommen auf insgesamt 14 Millionen Euro, die nicht abgerufen worden sind. Das liegt auch an der Komplexität der Programme, an der erhöhten Bürokratie. Es hilft nicht, nur mehr Geld zu versprechen, nein, wir müssen konkret werden. Nun komme ich zu dem schönen Wort „Leerstandsmanager“. Ich halte es für falsch gewählt, denn es verwaltet den Mangel, es verwaltet die schlimme Situation. Wir sollten sagen, wir brauchen Citymanager. Jede Innenstadt, egal wie groß sie ist, ob Erfurt, Jena, Weimar, ob Rudolstadt, Kleinkleckersdorf oder Großkleckersdorf, muss ein Event sein, vielleicht nicht täglich, aber zumindest an den Wochenenden. Ich war in Eisenberg. Die haben mir erzählt, dass sie viele Events machen, auch jetzt gerade, wie gehandicapt. Anlasslose verkaufsoffene Sonntage – lasst sie doch endlich zu! Es geht nicht um die Ausweitung, es geht darum, dass die Leute etwas tun können an einem Sonntag. Der ist jetzt wieder weggefallen. Die Innenstadthändler beklagen das. Er hätte bei normalem Infektionsgeschehen auch stattgefunden. In anderen Ländern findet er statt. Nur, der Thüringer Einzelhandel liegt am Boden. Und Gott sei Dank ist heute über dpa vermeldet worden, dass die Schließung aus eigenem Anlass auch eine Schadensminderung ist, nämlich den eigenen und den Schaden für Mitarbeiter abzuwenden, dass die Leute da eine Sicherheit haben. Nur, es ist begrenzt bis 31.12. Ich glaube nicht, dass am 1. Januar das Geschehen vorbei ist. Wir brauchen Sicherheit bis zum 31.03., am besten bis zum 30.06. Zugang zum Kurzarbeitergeld muss gewährleistet werden. Wir können jetzt nicht die Zuwendungen oder die übrigen Kosten von über 50 Prozent der Sozialversicherungsabgaben auf die Unternehmen abwälzen. Wir müssen diesen Leuten, die seit zwei Jahren die Lasten dieser Pandemie tragen, nicht nur eine Entschädigung bieten, sondern eine Perspektive. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb brauchen wir die Manager für die Innenstädte, die sagen, wie man das Ding hier wieder flottbekommt. Der Leerstand wird von allein verschwinden, wenn wir nur dafür Sorge tragen, dass es attraktiv ist, sich in der Innenstadt anzusiedeln. Deshalb brauchen wir für Fragen wie Sondernutzung, vereinfachter Zugang zur Genehmigung für neue gastronomische Angebote, für andere Formen der Stellplatzablösung, für diese Fragen, die einfach die Leute davon abhalten, neu zu investieren, schnelle, konkrete Lösungen, damit die Innenstädte leben. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist richtig, Innenstadt ist nicht nur ein Shopping-Tempel, Innenstadt ist Lebensmittelpunkt, Innenstadt ist Treffpunkt. Auch da müssen wir Lösungen und Möglichkeiten finden, dass die stattfinden, aber wir dürfen den Leuten nicht weiter die Unsicherheit lassen. Sie stehen vor Schließungen, sie stehen vor der Tatsache, dass die Mitarbeiter sagen, ich will keinen weiteren Lockdown, ich wechsele in eine Unternehmung, die lockdownsicher ist. Das kann keine Perspektive sein, deshalb ist es der falsche Ansatz, Kurzarbeitergeld immer wieder neu zu berechnen. Kurzarbeitergeld müsste sich auch summieren. All das sind Fragen, die wir auch mit der ampelgetragenen Regierung in Berlin diskutieren werden, damit es eine Perspektive für den Thüringer Einzelhandel, für die Thüringer Gastronomie, für die Thüringer Kinos gibt, damit all das Leben in der Innenstadt tatsächlich wieder stattfindet und wir nicht am Ende vor leeren Innenstädten und enttäuschten Gesichtern von Kunden, Besuchern der Innenstadt, erst recht der Betreiber von Läden in der Innenstadt stehen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Müller. Bitte schön.

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Olaf Müller GRÜNE

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, 5 Minuten für ein hochkomplexes Thema sind eigentlich viel zu kurz und viel zu schade, um darin nur einige wenige Stichworte zu behandeln. Dennoch, das Sterben oder Aussterben der Innenstädte ist, Herr Kemmerich hatte das schon erwähnt, in vollem Gange, aber die Warnung kennen wir doch. So oder ähnlich hören wir die Warnrufe seit den 1960er-Jahren aus Westdeutschland oder seit Mitte der 1990er-Jahre aus allen Teilen unseres Landes. Wir könnten glauben, das Sterben der Innenstädte sei ein permanenter Vorgang, entweder weil zu hoch oder zu groß gebaut wird oder weil der Autoverkehr alles zerstört oder weil es zu viele Fußgängerzonen gibt oder weil die großen Kaufhäuser schließen. Auch die Variante der zu vielen Shoppingmalls auf der grünen Wiese gibt es, andererseits auch wieder zu große in den Innenstädten, und auch die vielen Discounter sind Ursache, und nicht zuletzt ist es der Internethandel, der alles kaputt macht. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gibt es auch noch Corona. Wir haben in dieser Pandemie gelernt, dass es immer wieder die gleichen Branchen und gesellschaftlichen Bereiche sind, die es bei Beschränkungsmaßnahmen als Erstes trifft. Aus Sicht der Wirtschaft trifft es leider immer wieder die Veranstaltungswirtschaft, aber auch die Gastronomie und den Einzelhandel. Die Veranstaltungswirtschaft möchte ich in diesem Zusammenhang aber noch einmal separat erwähnen. Es gibt durchaus Unternehmerinnen, die seit rund 22 Monaten keine Einnahmen generieren und quasi nicht ihrer ursprünglich gewählten Tätigkeit nachkommen konnten. In der Zukunft wird uns das noch große Probleme bereiten, und zwar egal, wie viele Hilfsgelder wir ihnen zur Verfügung stellen, am Ende wird das Personal das Ende der Pandemie nicht abwarten. (Beifall Gruppe der FDP) In Gastronomie und Einzelhandel zeichnet sich ein ähnliches Bild, wenn auch leicht abgeschwächt, da hier zwischenzeitlich ein fast normales Geschäft möglich war. Dass durch die 2G- oder 2G-plus-Regelung weniger Kunden in die Restaurants und Geschäfte kamen, möchte ich an dieser Stelle gar nicht bestreiten. Vielmehr müssen wir uns die Frage nach den möglichen Alternativen stellen. Sicherlich hätten wir auch hier wieder nach dem maximalen Mittel der Komplettschließungen oder der Verlagerung des Geschäfts auf Lieferdienste und den Online-Handel setzen können, dann wären die Innenstädte merklich leerer, aber für Begeisterung bei den Unternehmerinnen und Unternehmern hätte das wohl auch nicht gesorgt. Besonders das Weihnachtsgeschäft, das sowohl im Einzelhandel als auch in der Gastronomie einen erheblichen Teil des Jahresumsatzes ausmacht, ist deutlich von den Regelungen betroffen. Aber auch da haben wir durch die niedrige Impfquote ein thüringenspezifisches Problem. Denn in Köln, Hamburg, Kiel oder Bremen gibt es dank der hohen Impfakzeptanz keine so drastischen Einbrüche bei den Geschäftszahlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das gehört mit zur Wahrheit. Besonders bedauerlich ist übrigens die Figur, die ein paar Bürgermeister und Oberbürgermeister dabei abgegeben haben, als sie den Händlerinnen und Händlern auf den Weihnachtsmärkten Versprechungen machten, dass die Märkte stattfinden würden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Exemplarisch möchte ich Herrn Bausewein in Erfurt erwähnen: Er hat die Händler aufgefordert, ihre Stände nicht abzubauen, da er als Stadt gegen ein Weihnachtsmarktverbot klagen wolle. Das Ende kennen wir. Er zog dann kurzfristig sein Vorhaben einer Klage zurück und ließ die Einzelhändler und Einzelhändlerinnen im sprichwörtlichen Regen des nicht mehr stattfindenden Weihnachtsmarktes stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube, das Ende kennen Sie nicht!) So verspielt man natürlich den letzten Rest an Vertrauen, den die Unternehmerinnen noch in die Politik hatten. Zum Glück haben der Bund und das Bundeswirtschaftsministerium schnell reagiert und die Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt, die ab Januar gilt. Bis dahin gibt es für die Überbrückungshilfe III noch einmal eine kulante Regelung, die besonders auf die Händlerinnen auf den Weihnachtsmärkten eingeht. Insgesamt müssen wir uns auf einen weiteren schwierigen Winter in allen Bereichen einstellen. An die Wirtschaftsverbände kann ich von dieser Stelle nur noch einmal appellieren, die Regelungen zu 2G und 2G Plus zu unterstützen, indem Sie gemeinsam mit uns zum Impfen aufrufen und die Regelungen einhalten. Niemand möchte zukünftig im Halbjahrestakt Maßnahmen verschärfen oder lockern, sondern wir sehnen uns alle nach mehr Normalität. Nur gemeinsam ist diese Kraftanstrengung zu schaffen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Sesselmann das Wort, oben am Pult. Bitte, Sie haben das Wort.

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Robert Sesselmann AfD

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Situation ist in der Tat angespannt. Ähnlich wie in der Automobilindustrie befindet sich der Einzelhandel im Wandel. Dabei ist die politisch verursachte Corona-Krise nur der Brandbeschleuniger. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das sind Sie!) Ursächlich für die Krise im Einzelhandel war eine falsche Politik in den 90er-Jahren, wo man die Ansiedlung von Gewerbeparks und Einkaufstempeln auf der grünen Wiese besonders förderte. Es kann niemandem verübelt werden, dort einzukaufen, wo das Preis-Leistungs-Verhältnis am besten ist – sei es nun auf der vormals grünen Wiese oder über den Online-Handel. Fakt ist, dass man diesen Transformationsprozess auch mit vorübergehenden Förderprogrammen jeglicher Art nur verzögern, aber nicht aufhalten können wird. Ein Fonds zur Rettung und gegen die Verödung der Innenstädte, wie aus Kreisen der CDU verlautbart, wird daher wenig zielführend sein – da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kemmerich. Der vom Fonds bezahlte Leerstandsmanager ist ähnlich dem Klimaschutzmanager nur ein Verwaltungsposten. Die Strategie der CDU erinnert stark an die Subventionierung von Konsum und HO. Diese sozialistischen Ideen haben rein gar nichts mit einer marktorientierten Politik zu tun. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da bin ich mal auf Ihre Vorstellungen gespannt!) Ebenso wenig eine Gegenfinanzierung, wie das anklang und auf Bundesebene wohl durch eine sogenannte Paketsteuer im Gespräch ist. Eine Paketsteuer träfe zudem auch viele heimische Onlinehändler, die korrekte und pünktliche Steuerzahler sind. Man darf daher nicht sehenden Auges in die Krise laufen, sondern muss mit der Zeit gehen. Wer als Einzelhändler trotz der Möglichkeiten, einen Online-Handel zu betreiben, diese Chance verstreichen lässt, wird Opfer des Transformationsprozesses und des bereits seit Längerem andauernden Strukturwandels im Einzelhandel werden. Was nicht ausgeschlossen werden sollte, ist die finanzielle Begleitung des Strukturwandelprozesses durch Fördermaßnahmen auf Bundes-, Landes-, aber auch kommunaler Ebene. Wir begrüßen es daher, wenn man die Bestrebungen der Einzelhändler unterstützt, sich ein Online-Standbein aufzubauen. Die verkaufsoffenen Sonntage – das wurde vorhin schon angesprochen – waren ebenso ein guter Ansatz, der jedoch durch die aktuelle Politik und die damit einhergehenden Verbote und Auflagen zunichtegemacht wurde. Die von der CDU geforderten Maßnahmen gehen jedoch größtenteils ins Leere und gleichen dem untauglichen Versuch, einen Hirntoten wiederzubeleben. Was macht man also mit den leeren Einkaufsläden in der Innenstadt? Nun, man könnte sie zu Wohnzwecken umnutzen und dies in der Städtebauförderung berücksichtigen. Die Menschen haben vermehrt das Bedürfnis nach Ruhe, und ruhige Innenstädte bieten sich geradezu als Wohngegend an. So hätte man zumindest den Leerstand beseitigt und die Innenstädte belebt. Die Städtebauförderung muss genau diese Möglichkeiten aufnehmen und auch die Dorferneuerungsprogramme müssen Fördermittel für die Beseitigung von Leerstand in den Dörfern bereithalten. Jedoch nur die Städtebauförderung zu erhöhen, reicht allein nicht aus. Auch Steuererleichterungen sowie lediglich die Auszahlung von Corona-Hilfen, wie von Herrn Henkel angesprochen, mit Überbrückungshilfen zu beschleunigen und den Einzelhändlern höhere Abschlagszahlungen zu gewähren, ist leider nur der Tropfen auf den heißen Stein. Um das Überleben der Einzelhändler dauerhaft zu sichern, sehr geehrte Damen und Herren, werden auch ein erweiterter Verlustrücktrag über ein Jahr hinaus sowie eine Reform der Thesaurierung, mit dem Ziel, Gewinne steuerlich zu begünstigen, die wieder in den Betrieb investiert werden, ebenso wenig zum Ziel führen. Diese Maßnahmen können den Transformationsprozess lediglich sinnvoll begleiten. Wie stellt sich die Situation nun in der Gastronomie dar? Wenn Restaurants und Bars nur noch unter Beachtung der 2G-Regelung besuchbar sind, so ist es nicht verwunderlich, dass – sofern nicht bereits behördlich angeordnet – viele Einrichtungen wegen des Ausbleibens der Kunden, wenngleich nur vorübergehend, schließen müssen, was einem faktischen Lockdown gleichkommt. Verantwortlich hierfür sind die Bundes- und die Landesregierung, die diese Krise erst heraufbeschworen haben. (Beifall AfD) Wer in Zeiten dringend benötigter Intensivbetten und entsprechenden Pflegepersonals den Abbau noch durch die Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich befördert, trägt die Schuld an der derzeitigen unbefriedigenden Gesamtsituation, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und das sind nun mal Sie gewesen, verehrte Kollegen der CDU. Ihre Politik ist an Verantwortungslosigkeit und Dreistigkeit nicht zu überbieten. (Unruhe CDU) Es sind nicht die Ungeimpften, die dies verursacht haben, sondern die in Regierungsverantwortung stehenden Politiker der verbrauchten Altparteien. (Beifall AfD) Beenden Sie daher eine Politik der Spaltung

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Bergner

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Abgeordneter.

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Robert Sesselmann AfD

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

und setzen Sie auf die Verantwortung des Einzelnen! Beenden Sie den faktischen Lockdown und machen Sie Ihre eigentliche Arbeit! Schaffen Sie Bettenkapazitäten, unterstützen Sie das Pflegepersonal …

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Bergner

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Und jetzt ist Ihre Redezeit wirklich zu Ende, Herr Kollege.

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Robert Sesselmann AfD

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Meine Damen und Herren, ich habe auf der Redeliste Frau Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD.

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Diana Lehmann SPD

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich fand die Rede von Herrn Henkel schon sehr bemerkenswert, aus zwei Gründen, zum einen, weil er nicht zum Thema gesprochen hat, und zum anderen, weil er es noch nicht mal besonders schön vorgetragen hat. Da muss ich sagen, nach den Ankündigungen, die Ihrer Aktuellen Stunde vorausgegangen sind, habe ich tatsächlich mehr erwartet. Jetzt ist meine Erwartung schon nicht besonders hoch gewesen, aber ich will das zumindest zum Eingang noch mal sagen, dass ich gedacht habe, dass Sie sich tatsächlich mit der Situation des Einzelhandels in Thüringen beschäftigen und nicht nur damit, was die Landesregierung Ihrer Meinung nach in der Verordnung alles falsch regelt. Ich habe im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung schon mit Herrn Bühl gesprochen und habe gesagt: Herr Bühl, warum bringen Sie denn jetzt noch mal eine neue Aktuelle Stunde zu einem Thema ein, das wir ja fast wortgleich vor einem halben Jahr schon mal hatten? Da sagt Herr Bühl: Weil seitdem nichts passiert ist. Und da will ich noch eines vorweg sagen: Das stimmt noch nicht mal, und ich will es nur am aktuellsten Beispiel deutlich machen. Die Bundesregierung hat vor ungefähr zwei Wochen ein Programm auf den Weg gebracht, das heißt „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Da werden 238 Gemeinden und Städten 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sieben davon liegen in Thüringen, das sind Altenburg, Bleicherode, Eisenach, Gera, Jena, Sonneberg und Weida. Es ist übrigens die Bundesregierung gewesen, an der die CDU noch beteiligt war, die das auf den Weg gebracht hat. Jetzt sagen Sie wahrscheinlich wieder, das reicht aber nicht. Und da frage ich mich: Warum hat denn eigentlich Ihr Bundeswirtschaftsminister nicht mehr gemacht, wenn das nicht reicht? Die Frage hätten Sie zum Beispiel heute hier in Ihrer Aktuellen Stunde beantworten können, wollten Sie offensichtlich nicht tun, und das, obwohl das Thema ja hier schon mal im Landtag war und Herr Bühl meint, das müsste dann reichen, damit sich ziemlich viel ändert. Ich finde, da hat sich Herr Altmaier ganz schön was getraut, wenn er, obwohl Sie sich hier schon mal so deutlich geäußert haben, auf der Bundesebene nicht mehr gemacht hat. Das ist dann vielleicht ein gutes Zeichen, dass er jetzt in Zukunft dafür keine Verantwortung mehr trägt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es könnte aber auch daran liegen, dass nicht die CDU, sondern die SPD auf Bundesebene dieses Thema immer vorangetrieben hat. Ich habe, als wir das letzte Mal hier darüber gesprochen haben, schon auf einen Beschluss des SPD-Parteivorstands vom Mai 2021 verwiesen, der heißt „Impulse für das Herz der Stadt“. Der macht vor allem zwei Dinge deutlich: Zum einen reicht eine verkürzte Diskussion darüber, dass jetzt vermeintlich die Pandemie dazu führt, dass die Innenstädte sterben, nicht aus. Ihr Beitrag war heute noch mal verkürzter, denn Sie sagen im Prinzip, die Verordnung führt dazu, dass die Innenstädte aussterben. Dabei wissen wir doch, dass die Probleme, die der Einzelhandel hat – und das haben einige Vorredner jetzt schon besprochen –, darauf zurückzuführen sind, dass wir zum einen große Einkaufszentren haben – die schon vor vielen Jahren dazu geführt haben, dass die Leute aus den Innenstädten woanders einkaufen – und einen sich massiv ausweitenden Onlinehandel, den man mit all den Maßnahmen, die Sie angesprochen haben, im Übrigen auch nicht regeln kann. Der zweite Punkt, den das Papier deutlich macht – und den halte ich für richtig, der wurde heute teilweise auch schon erwähnt –, ist, dass wir lebenswerte Innenstädte wollen, in denen sich Menschen gern aufhalten, wo man Zeit verbringen kann, wo Räume genutzt werden, die im Moment leer stehen. All das passiert an ganz vielen Stellen nicht. Man kann es an einem einfachen Beispiel immer wieder verdeutlichen: Wenn Sie als Erwachsener mit einem Kleinkind in der Innenstadt unterwegs sind, und wissen dann, Sie suchen eine öffentliche Toilette, ist das immer schon ein Drama, und das führt schon dazu, dass ganz viele Menschen mit Kindern Innenstädte meiden, weil dort quasi per se die Voraussetzungen nicht gut sind. Wir wissen, dass wir über viel mehr sprechen als über öffentliche Toiletten, aber eben auch viel mehr als lediglich über den Einzelhandel und die Gastronomie. Wenn wir uns mal ernsthaft mit der Frage beschäftigen würden, wie wir Leerstände in Innenstädten nutzen können außer für Konsum, sondern dafür, dass sich Menschen dort aufhalten können, und zwar egal, ob sie Geld haben oder nicht, würde davon im Zweifelsfall auch die Gastronomie – der Einzelhandel vielleicht nicht – auf jeden Fall profitieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jemand, der erst mal in der Innenstadt ist, kann dort, zumindest potenziell, auch Angebote in Anspruch nehmen. Jetzt sind viele der Maßnahmen, die die SPD dort aufgemacht hat – ich habe leider nicht mehr so viel Zeit – schon umgesetzt, andere haben den Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Wir haben das letzte Mal auch darüber gesprochen, dass auch Thüringen schon einiges macht, zum Beispiel mit dem Digitalbonus oder mit Thüringen-Invest. Ich gehe davon aus, dass Carsten Feller uns dazu gleich auch noch mal ein bisschen was erzählt. Es würde tatsächlich den Einzelhändlern in Thüringen viel mehr helfen, wenn Sie darüber sprechen würden, welche Maßnahmen es in Thüringen schon gibt, welche Maßnahmen, welche Mittel sie beantragen können, als so zu tun, als gäbe es gar nichts. Das bringt nichts, und dann kann man sagen, das bringt genauso wenig wie diese Aktuelle Stunde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Damit ist die Redeliste der Abgeordneten erschöpft. Herr Staatssekretär Feller, Sie haben das Wort.

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Feller

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu einigen Punkten ein wenig ausführen. Ich bin zunächst der CDU-Fraktion sehr dankbar für diese Aktuelle Stunde zum Thema Innenstädte, zum Thema Einzelhandel/Gastronomie, weil in der Tat die Not groß ist. Wir haben jetzt seit 21 Monaten Pandemie, und diese Pandemie hat den Einzelhandel besonders betroffen, hat die Gastronomie in Thüringen ganz besonders betroffen und hat tatsächlich existenzgefährdende Situationen in diesen Bereichen herbeigeführt. Worüber ich dann enttäuscht bin – und da kann ich Diana Lehmann gleich recht geben –, ist das, was Sie dann vorschlagen, nämlich einen Fonds einzurichten, wo Sie gar nicht genau genug beschreiben, was Sie eigentlich mit diesem Geld vorhaben, für wen es da sein soll, welche Ziele Sie damit verfolgen und wer die Empfänger dieses Fonds sein sollen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Schaufensterpolitik. Man stellt einen Fonds ins Schaufenster, sagt, man kümmert sich, man tut was, aber im Grunde hat man nicht die richtige Idee, in welche Richtung das gehen soll. Was ist zu tun? Was haben wir getan? Zu tun ist zunächst erst mal, dass wir den Betrieben sehr schnell helfen. Da geht es um die Einzelhändler, da geht es um Dienstleistungen in den Innenstädten, da geht es um die Gastronomie, und denen müssen wir helfen. Da bin ich sehr dankbar, dass wir mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und mit der Ankündigung der Überbrückungshilfe IV und auch der Neustarthilfe – das ist das Thema Perspektiven – jetzt eine Situation haben, wo die coronabedingten Einnahmeausfälle der Betriebe ausgeglichen werden können. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, und das gibt den Betrieben Sicherheit, in diesem Umfeld bestehen zu können. Was wichtig ist, ist, dass wir die entsprechenden Maßnahmen auch ergänzen konnten. Es gibt eine einfache und eine erhöhte Eigenkapitalhilfe in diesem Programm, die noch mal stärker auf die besonderen Bedürfnisse in diesen Bereichen eingeht. Das war wichtig. Was auch wichtig ist – das ist angesprochen worden –, ist eine rechtliche Klärung der Frage: Was ist bei Selbstschließung? Sie kennen das Prinzip der Schadensminderung. Das bedeutet, dass, bevor man staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, man den möglichen Schaden möglichst mindern muss, und in der Tat ist es so, dass die alte Bundesregierung, das alte Bundeswirtschaftsministerium das so interpretiert hat, dass dann, wenn ein Geschäftsmann, eine Geschäftsfrau ihren Laden schließt und deswegen Umsatzeinbrüche hat, das nicht die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln ist. Ich kann darüber berichten, dass der Minister für Wirtschaft, Herr Tiefensee, sich unmittelbar nach der Bildung der Bundesregierung an den neuen Wirtschaftsminister Habeck gewandt hat, ihm dieses Problem geschildert hat und der Bund inzwischen zugesagt hat, dass es dafür eine Lösung geben wird, dass also immer dann, wenn das Offenhalten eines Geschäfts, das Offenhalten eines Gastronomiebetriebs zu einer unwirtschaftlichen Situation führt – also beispielsweise, weil die variablen Kosten die Umsätze übersteigen –, die Steuerberater, die in diesem Verfahren sowieso tätig sind, das bescheinigen können, und damit ist der Zugang zu den entsprechenden Corona-Hilfen gewährleistet. So handelt man schnell und so löst man auf direkte und schnelle Art und Weise die Probleme, die wir im Einzelhandel und in der Gastronomie haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich als Zweites auf den Punkt „Innenstädte insgesamt“ eingehen. Es ist jetzt schon vielfach ausgeführt worden, dass das Problem gar nicht neu ist und gar nicht nur mit Corona zu tun hat. Corona hat die Problematik der Innenstädte beschleunigt, hat sie auch verschärft. Aber das Problem ist viel älter. Es sind viele Gründe genannt worden. Es hängt mit verändertem Einkaufsverhalten zusammen, mit dem Interneteinkauf, der in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat und unter Corona noch mal beschleunigt wurde. Es hängt mit vielen anderen Themen zusammen, und das ist ein Thema, dem wir uns in der Tat gewidmet haben. Das Aktionsbündnis „Innenstädte der Zukunft“ ist bereits erwähnt worden. In diesem Aktionsbündnis haben wir uns mit all denen zusammengeschlossen, die „Stakeholder“ in diesem Prozess sind, mit den Kammern selbstverständlich, mit den Handelsverbänden, mit der DEHOGA, mit den Kommunen, und versuchen in mehreren Arbeitsgruppen, die Themen zu besprechen, zu adressieren und zu verbessern, die für lebendige Innenstädte wichtig sind. Das erste Thema ist tatsächlich Leerstand. Auch da – muss man sagen – ist das Bild in Thüringen sehr differenziert. Die großen Städte – Erfurt, auch Weimar, auch Jena – haben da – glaube ich – weniger Probleme. Die Mittelstädte sind es vor allen Dingen, in denen wir im großen Umfang Ladenleerstand feststellen müssen. Dafür muss man Lösungen finden. Das zweite Thema ist auch schon angesprochen worden, aus meiner Sicht ein ganz wichtiges. Es geht nicht nur um Einzelhandel und Gastronomie. Die Innenstädte brauchen attraktiven Einzelhandel. Sie brauchen vielfältige gastronomische Angebote. Aber insgesamt geht es um Wohnen und Leben in den Städten. Das ist der wichtige Punkt. Die Menschen müssen dort wohnen. Sie müssen sich dort wohlfühlen. Sie müssen Gelegenheiten finden, mit Kindern unterwegs zu sein, Spielplätze zu finden in der Stadt. Sie müssen Ruhe und Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität finden. Sie brauchen auch kulturelles Angebot in den Städten. Ob das jetzt Straßenmusik ist, Straßentheater ist, all das gehört dazu. Deswegen ist das Thema viel breiter, als nur auf den Ladenleerstand zu schauen, sondern wir brauchen insgesamt attraktive Innenstädte, und da gebe ich Herrn Kemmerich vollständig recht: Wir brauchen nicht jemanden, der sich darum kümmert, für den einen oder anderen Laden, der leer steht jemanden zu finden, sondern wir brauchen jemanden, der sich kümmert, dass die Innenstädte attraktiv sind, denn das zieht die Menschen an, und da, wo die Menschen sind, werden am Ende auch die Angebote in den Läden vorhanden sein. So viel noch als Punkt an dieser Stelle: Citymanager brauchen wir nicht mehr, sondern die haben wir. Das Land fördert Citymanager in Thüringer Städten, die sich genau darum kümmern, attraktive Innenstädte zu entwickeln, und zwar mit den Akteuren vor Ort. Das ist – glaube ich – der wichtige Punkt, auf den es in Zukunft ankommt. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Damit schließe ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde. Ich rufe auf den vierten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4578 Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Beier.

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Patrick Beier Die Linke

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Vertreterinnen der demokratischen Fraktionen, es ist circa sechs Monate her – es war der 30. Juni dieses Jahres –, da habe ich an dieser Stelle im Zusammenhang mit einem anderen Landesaufnahmeprogramm sowohl für die Aufnahme von Geflüch te­ ten aus Griechenland in Thüringen als auch in die ­ sem Zusammenhang für das Beschreiten des Klagewegs gegen den Bund gestritten, der derzeit eine weitere Landesaufnahmeanordnung blockiert – dieses Mal für schutzbedürftige Afghaninnen. Angesichts der Tatsache, dass wir seit Kurzem eine neue Bundesregierung haben und die Ressorts entsprechend neu besetzt sind, darf man aber leicht hoffnungsvoll Richtung Berlin blicken und die Frage stellen: Wie lange eigentlich noch? Nach unserem afürhalten hat die neue Bundesinnenministerin D Frau Faeser die Chance, das gestörte Verhältnis des Bundes zu den Ländern zu heilen. Denn erin ­ nern wir uns: Die Ablehnung der Landesaufnahme ­ programme durch den Amtsvorgänger Frau Fae ­ sers erfolgte im Alleingang ohne die Bundesregierung als Kollegialorgan und ist somit auch dadurch aus unserer Sicht rechtswidrig. Die neue Bundesin ­ nenministerin könnte hier Initiative zeigen, statt Ge ­ richtsurteile abzuwarten, und simultan der zu wah ­ renden Eigenständigkeit der Bundesländer im deut ­ schen Föderalismus Rechnung tragen. Jene Län ­ der, die wie Thüringen willens sind, Hilfe zu leisten, könnten dies dann endlich tun, würde die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen endlich er ­ möglicht werden. (Beifall DIE LINKE) In einem zweiten Schritt sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, sowohl Anerkennungsverfahren als auch die Organisation der Evakuierung und Einreisen zu beschleunigen und deutlich zu vereinfachen, bevor noch mehr Menschen unnötig in Afghanistan ihr Leben lassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denjenigen hier im Hohen Haus, die meinen, Deutschland und auch Thüringen hätten schon mehr als genug getan, dass es jetzt endlich mal gut sei und jetzt andere erst mal ihre Hausaufgaben machen müssten, bevor man vom Bund das Einvernehmen für eine weitere Landesaufnahmeanordnung einfordere, denen sei Folgendes erwidert: Es wäre geradezu absurd, würden Staaten wie die Bundesrepublik, die bisher ihren Anteil geleistet haben, mit Verweis auf die Verweigerungshaltung anderer Staaten in Zukunft von der Hilfeleistung absehen. Stellen Sie sich einfach mal vor – wir versuchen das heute bildlich –, Sie stünden mit drei weiteren Personen an einem See, in dem vier Menschen zu ertrinken drohen. Der Umstand, dass die drei, die mit Ihnen am Ufer stehen, ihre Hilfeleistung verweigern, entbindet sie natürlich nicht von der Pflicht, Hilfe zu leisten. Das wäre absurd. Vor diesem Hintergrund ergibt es auch keinen Sinn, würde man den Standpunkt vertreten, dass sich selbst dann nichts am Inhalt und Umfang der eigenen Pflichten ändert, wenn andere Akteurinnen und Akteure ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, aber man trotzdem keine Mehrleistung erbringt, über die eigenen gerechten Anteile hinausgeht. Selbstverständlich widerfährt Ihnen eine gewisse Art Ungerechtigkeit, wenn Sie die Lasten der Rettungsaktion dann ganz alleine tragen müssten. Allerdings – und das wird so oft vergessen – wiegt diese Ungerechtigkeit deutlich weniger schwer als die besonders dringlichen Ansprüche ertrinkender Menschen. In solchen Notsituationen gilt daher, dass Akteurinnen auch dann zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet sind, wenn sie ihren gerechten Anteil bereits geleistet haben. Selbst wenn Staaten bereits eine Anzahl von Geflüchteten aufgenommen haben, die ihrem Anteil entspricht, müssen sie weitere Schutzsuchende einlassen. Viele Kommunen in Deutschland haben das bereits erkannt. Das Stichwort ist hier „Sicherer Hafen“. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Bezeichnenderweise – und auch das wird oftmals vergessen – funktioniert das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip, also der Grundsatz der Nichtzurückweisung, genau auf diese Weise. Staaten dürfen in der Regel auch dann keine Geflüchteten zurückweisen, wenn sie bereits viele Geflüchtete aufgenommen haben. Dass andere Staaten deutlich weniger aufgenommen haben, ändert daran im Grunde nichts. Eine eigene Landesaufnahmeanordnung würde diesem Gedanken wieder zur nötigen Geltung verhelfen. Ich hoffe, Frau Faeser zieht einen ähnlichen Schluss und wird eigenständige Aufnahmen Geflüchteter durch die Länder ermöglichen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Im Übrigen gilt es auch, hier lebende Geflüchtete mit Verweis auf andere Krisenherde der Welt in den Blick zu nehmen. Ein Beispiel sind junge Menschen aus Äthiopien, die durchaus auch hier in Thüringen von einer Abschiebung in das Bürgerkriegsland bedroht sind. Zur Erinnerung: Wir reden hier von jungen Menschen, die vor einigen Jahren als unbegleitete Minderjährige nach Thüringen gekommen sind. Sie mussten aus ihrem Heimatland vor Bürgerkrieg und Verfolgung fliehen. Was bedeutet eine Abschiebung für diese Menschen – zurück in dieses Land, das immer noch vom Bürgerkrieg zerrüttet ist? In Anbetracht der Situation, in der sich diese jungen Menschen befinden, werbe ich dafür, dass die Thüringer Landesregierung einen entsprechenden Abschiebestopp prüfen lässt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Vielen Dank, Herr Beier. Für die CDU-Fraktion hat sich Kollege Henkel zu Wort gemeldet. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Für die CDU? – Der Abgeordnete Schard!) Ja, dann machen wir das so. Da müssen Sie mal mit Ihrem PGF schimpfen!

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Stefan Schard CDU

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Herr Präsident, meine Damen und Herren, in dem Redebeitrag der einbringenden Fraktion ging vieles durcheinander und hatte am Ende sehr, sehr wenig nur mit dem eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde zu tun, die so genannt wurde. Die verstörenden Bilder aus Afghanistan zum Zeitpunkt des Abzugs der US-Amerikaner sind uns aber allen noch sehr gut in Erinnerung. Und ja, der Umgang mit den Ortskräften und mit den gemachten Zusagen bzw. deren Durchführung bedürfen in der Tat auch einer näheren Betrachtung. Eins darf man aber bei alldem nicht verkennen und außer Acht lassen, nämlich, dass wir uns hier im Bereich der Außen- bzw. der Verteidigungspolitik befinden. Zuständig für beides: zu 100 Prozent der Bund. Einflussmöglichkeiten von Thüringen: null Prozent. Dies erkennt sogar Ihr Antrag, indem er die Forderungen an die neue Bundesregierung richtet. Hinzu kommt, dass auch nur der Bund in diesen Fragen zum Handeln in der Lage ist. Die Frage, meine Damen und Herren, von den Linken, die Frage der Landesaufnahmeprogramme kommt ja bei Ihnen permanent und regelmäßig vor. Da interessiert weder Sie noch den Minister, dass der Haushaltsgesetzgeber dem weder zugestimmt hat, noch, dass das Bundesinnenministerium bis jetzt sein notwendiges Einverständnis erteilt hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woran lag das wohl?!) Letztlich haben Ihre Wünsche diesbezüglich aber mit dem, was Sie hier darstellen, reichlich wenig zu tun. Dies hat auch Herr Minister Adams in den Beratungen zum Haushalt hinsichtlich des Einzelplans 05 deutlich gemacht. Wovon Sie hier sprechen, meine Damen und Herren, ist ein ganz neues Programm. Das aber an der Stelle nur zur Klarstellung, weil es in Ihrem Antrag etwas anders suggeriert wird. Selbst, wenn sämtliche Voraussetzungen für ein Aufnahmeprogramm vorlägen, könnte Thüringen überhaupt keinen Beitrag zur Lösung des von Ihnen beschriebenen Konflikts leisten. Das erste Problem ist: Wer ist tatsächlich schutzbedürftige Ortskraft und wer nicht? Wenn es ein Landesaufnahmeprogramm gäbe, müsste das aber weiterhin der Bund machen. Thüringen hat dazu weder die entsprechenden Kenntnisse, noch haben wir das Personal, noch war Thüringen als Institution in Afghanistan beteiligt, um die sich vor Ort aufdrängenden Fragen beantworten zu können. Konkretes Problem Nummer 2 – Evakuierung vor Ort einleiten, also auch Gespräche mit den Taliban über die Möglichkeit von Ausreisen der Ortskräfte führen: Das müsste ebenso die Bundesregierung machen, und zwar egal, ob es ein Landesaufnahmeprogramm gibt oder nicht. Konkretes Problem Nummer 3 – Organisation der Aus- und Einreisen: Erneut gilt: Selbst, wenn es in Thüringen ein Landesaufnahmeprogramm gäbe, müsste auch das der Bund machen. Das sind alles ganz konkrete Probleme, die Sie ja teilweise auch in Ihrer Aktuellen Stunde benennen oder in den Anlagen und die für die Menschen vor Ort auch sehr von Bedeutung sind. Aber realistische Lösungsansätze kann ich aus dem bisher Gesagten und auch aus dem Antrag nicht erkennen. Die einzige Frage, die mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm beantwortet werden könnte, ist, wo die Ortskräfte hier in Deutschland untergebracht werden können. Das ist die einzige Frage. Und um diese Frage geht es natürlich auch den in Afghanistan verbliebenen Ortskräften. Ihre Aktuelle Stunde geht damit an den realistischen Problemen vorbei und hat mit der Ablehnung eines Landesaufnahmeprogramms durch das Bundesinnenministerium nichts zu tun. Falls alles, was Sie hier unter dem Schritt zwei zusammenfassen, oder alles, was Sie hier unter dem Schritt zwei zusammenfassen, dafür ist und bleibt der Bund zuständig. Thüringen könnte das auch gar nicht leisten, egal wie sehr es in diesem Hause gewollt wäre oder nicht. Deshalb, meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, Sie können an dieser Stelle doch nicht ernsthaft so tun, als sei die Aufnahme der Ortskräfte daran gescheitert, dass sich innerhalb Deutschlands niemand gefunden hätte, der sie aufgenommen hätte. Die Probleme sind ganz andere. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Woran ist es denn gescheitert?) (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Das ist doch völliger Quatsch!) Diese Probleme spielen vor Ort. Und dass das von Ihnen propagierte zusätzliche Landesaufnahmeprogramm für Thüringen an der Sachlage der Ortskräfte in Afghanistan nichts ändern würde, das ist aus meiner Sicht klar. Die Probleme sind durch den Bund zu lösen. Und das Thema „Ortskräfte“ – so bedrückend die hier gemachten Fehler auch sind – ist eines, das am Ende nur vom Bund gelöst werden kann. Deshalb – es gibt keine Thüringer Außenpolitik, noch können Sie hier in diesem Hause realistisch darauf Einfluss nehmen – geht auch Ihre Aktuelle Stunde und Ihr entsprechender Antrag, der dahintersteht, vollkommen ins Leere. Danke schön. (Beifall CDU)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Vielen Dank. Für die Gruppe der FDP hat sich Frau Kollegin Baum zu Wort gemeldet.

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Franziska Baum FDP

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich war anfänglich von dem Titel der von der Linken hier vorgelegten Aktuellen Stunde ein bisschen irritiert, weil von einem Landesaufnahmeprogramm die Rede ist, das aus meiner Sicht so in der Form gar nicht existiert. Sie haben es dann noch mal konkretisiert und die neue Bundesinnenministerin noch mal direkt angesprochen und um Mithilfe aufgerufen. Ich kann das grundsätzlich aus Sicht der Linken sicher verstehen, (Beifall DIE LINKE) aber wir müssen, glaube ich, an einer Stelle immer noch mal Wunsch und Wirklichkeit so ein bisschen auseinanderdividieren. Es ist nicht so, dass in Deutschland keine geflüchteten Menschen aufgenommen werden. Es geht an der Stelle nicht darum, etwas zu ermöglichen, was dem Land Thüringen jetzt in irgendeiner Form zusteht, sondern diese Landesaufnahmeprogramme – und da ist es egal, ob wir über Thüringen sprechen, über welche Menschen aus welchen Ländern wir sprechen oder über welches andere Bundesland wir sprechen – sind immer zustimmungspflichtig. Offensichtlich sah das Bundesministerium in beiden Landesaufnahmeprogrammen, die bisher beantragt wurden, bisher nicht eine Notwendigkeit, diese zu genehmigen, oder dass diese Programme in irgendeiner Form dem bundespolitischen Vorhaben der Migrationspolitik dienlich sind. Sie können jetzt sicher dem Minister vorwerfen, er hätte seine Kompetenzen überschritten, es ändert aber nichts an der Tatsache – und da muss ich dem Kollegen Schard recht geben –, dass Migrationspolitik im Bund gemacht wird und auch gemacht werden soll. (Beifall Gruppe der FDP) Es wurden in Thüringen bisher zwei Landesaufnahmeprogramme angestoßen. Da verweise ich noch mal auf Ihren ursprünglich ersten Titel zu dieser Aktuellen Stunde. Da ging es in beiden nicht um Ortskräfte. Sowohl das Aufnahmeprogramm, wo es um die abgebrannten Flüchtlingslager in Moria ging, als auch das zweite, wo es um die Nachholung afghanischer Familienangehöriger ging, die sind alle schon etwas länger da, und mit Ortskräften haben die gar nichts zu tun. Es geht an der Stelle wirklich ganz eindeutig darum, zu fordern, dass der Bund seine Eigenständigkeit in Migrationsentscheidungen an die Bundesländer weiterreichen soll. Da sagen wir Freien Demokraten ganz klar: Nein, Migrationsaufgabe bleibt Bundesaufgabe! Das hatte ich auch in verschiedenen anderen Aktuellen Stunden schon mal ausgeführt. Wir haben hier die einzelnen Programme immer mal wieder von allen möglichen Seiten debattiert und diskutiert. Europa hat die Aufgabe, eine abgestimmte Lösung zu finden, damit Migration in der Europäischen Union geregelt wird. Und wenn sich Deutschland da besonders hervortun möchte – und das hat es in der Vergangenheit bereits getan –, dann ist das durchaus zu begrüßen und konnte das bisher auch tun, aber das bleibt dann eben auch auf bundesdeutscher Ebene und nicht auf Bundeslandebene. Ich will jetzt auch meine Reden aus den vergangenen anderthalb Jahren hier nicht noch mal wiederholen. Ein Punkt soll aber durchaus noch mal angesprochen werden. Migrationspolitik ist eben nicht einfach nur Menschen zu retten oder Menschenrechtspolitik, sondern es ist auch Außenpolitik, es ist Sicherheitspolitik und es ist Entwicklungspolitik. (Beifall Gruppe der FDP) Thüringen hat in diesem ganzen Prozess eine Rolle, und das ist die, sich um die Menschen zu kümmern, die über die üblichen Verteilprozesse nämlich genau hier in Thüringen ankommen, (Beifall Gruppe der FDP) und dafür zu sorgen, dass sie gut untergebracht sind und einen guten Start ins Leben hier in Deutschland finden können. Das ist auch das, was das Bundesinnenministerium damit meint, wenn es darauf verweist, dass es um eine Bundeseinheitlichkeit bei der Frage der Landesaufnahmeprogramme geht. Es geht sicher grundsätzlich darum, wie Flüchtlingsströme gemanagt werden, wie den Menschen in Notsituationen in aller Welt geholfen werden kann. Es geht aber auch darum, sicherzustellen, dass wir wissen, wer im Land ist und ob von Einzelnen kriminelle Gefahr ausgeht. Das im Blick zu haben – und da werden Sie mir schon recht geben müssen, Herr Beier –, das werden wir ohne den Bund nicht schaffen, es sei denn, wir bauen hier in Thüringen einen riesengroßen Sicherheitsapparat auf. Das wird wohl nichts werden, insofern ist es unbedingt wichtig, dass der Bund in die Entscheidungen zur Migrationspolitik immer so weit eingebunden ist, dass Einvernehmen hergestellt wird. (Beifall Gruppe der FDP) Es steht ja im Raum, die Entscheidung des Bundesinnenministeriums zu beklagen, sofern Sie da Einigkeit in der Landesregierung finden, und das ist auch Ihr gutes Recht. Die Einigkeit scheint hier aktuell noch so ein bisschen das Problem zu sein. Also bleibt erst mal abzuwarten, ob das Bundesinnenministerium unter nun Bundesinnenministerin Faeser die Bundeseinheitlichkeit und die Genehmigung von Landesaufnahmeprogrammen anders bewertet. Unsere Einschätzung wird dennoch bleiben, dass wir endlich eine moderne, klare und transparente Gesetzgebung für Zuwanderung und Asyl auf europäischer Ebene brauchen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Vielen Dank, Frau Baum. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Linken für die Aktuelle Stunde durchaus dankbar, weil es nämlich sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, welche Befugnisse, welche Rechte Länder, gerade auch mit Blick auf Landesaufnahmeanordnungen, haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt diverse Stellungnahmen und Gutachten, die das sehr deutlich sehen, dass Länder da auch eine eigene Verantwortung wahrnehmen können. Deswegen finde ich ja auch so spannend, zu erfahren, ob und wie im Fall der Klage des Landes Berlin gegen die Nichtbewilligung der Landesaufnahmeanordnung, die dort getroffen wurde, entschieden wird, weil diese Frage eigentlich endlich mal juristisch geklärt sein sollte. Ich gehöre zu denen, die davon überzeugt sind, dass auch Bundesländer im Einzelnen Verantwortung übernehmen können. Das wäre allerdings alles gar nicht so zwingend notwendig, wenn man eine Bundesregierung hat, die handelt, und – das kann ich jetzt leider der CDU nicht ersparen –, weil es Ihr Bundesinnenminister war, der die Landesaufnahmeanordnungen, die Länder erlassen haben oder die Länder auf den Weg gebracht haben, regelmäßig zurückgewiesen hat. (Beifall CDU) Das ist ein riesengroßes Problem – da können Sie klatschen, ich finde, das ist ein Armutszeugnis für die Bundespolitik gewesen, die eben nicht aktiv geworden ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es geht nämlich zentral darum, sich zu fragen, wie ein Freistaat der humanitären Verantwortung gegenüber Menschen gerecht werden kann. Und in Afghanistan haben wir eine besondere Verantwortung, weil auch Ortskräfte übrigens durch Thüringer Beamtinnen und Beamte geschult wurden, weil selbstverständlich auch wir mit Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan vor Ort waren – mal jenseits davon, wie man den Einsatz bewertet –, und weil wir damit selbstverständlich auch Verantwortung tragen. Dieser humanitären Verantwortung wollen wir gerecht werden, das haben wir immer wieder betont. Die Landesregierung hat das auch getan und hat im August dieses Jahres als erstes Bundesland ergänzend zum Bundesaufnahmeprogramm für die afghanischen Ortskräfte ein Landesaufnahmeprogramm für den Familiennachzug von Afghanen im Kabinett beschlossen. Umso enttäuschender – ich muss es noch mal sagen – war dann das Agieren von Seehofer, der nicht mal die Notwendigkeit für ein Aufnahmeprogramm gesehen hat und das Einvernehmen nicht erteilt hat. Das war bitter und mit Blick auf die Situation der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen einmal mehr ein Schlag ins Gesicht. Gut, dass wir nun eine neue Bundesregierung haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist, angesichts der sich verschärfenden Situation dürfen wir nicht die Augen verschließen. Ein Aufnahmeprogramm ist nötiger denn je, denn seit der Machtübernahme der Taliban haben sich nach Einschätzung der Organisationen, die vor Ort sind – beispielsweise vom International Rescue Committee, vom UNHCR und anderen –, die Sicherheitslage und die Lage der Bevölkerung massiv verschlimmert. Mehr als 100 ehemalige afghanische Sicherheitskräfte wurden seit der Machtübernahme der Taliban bereits umgebracht, die Dunkelziffern sind noch viel höher. Ehemalige afghanische Ortskräfte, Aktivistinnen und Journalistinnen, Frauenrechtlerinnen fürchten um ihr Leben, einige wurden, wie gesagt, bereits getötet. Leichen werden dann öffentlich zur Schau gestellt, Kindersoldaten rekrutiert, Schulen geschlossen, Studierende nach Hause geschickt, Frauen unterdrückt. Insbesondere für Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Frauen im Justizwesen ist die Sicherheitslage mehr als dramatisch. Hinzu kommt, dass Angehörige rivalisierender Gruppen öffentlich hingerichtet werden. Die afghanische Wirtschaft ist zusammengebrochen, ebenso wie die medizinische Versorgung in Afghanistan faktisch nicht mehr funktioniert, und das Personal erhält in den Kliniken kein Gehalt. Notwendige Medikamente und wichtige Lebensmittel, wie zum Beispiel Babynahrung, fehlen komplett, das Land ist massiv abhängig von Hilfsorganisationen, die seit der Machtübernahme faktisch nicht mehr im Land arbeiten können. Die Weltgemeinschaft steht insgesamt in der Verantwortung. Das hat auch die Koalition von SPD, FDP und Grünen auf Bundesebene anerkannt und sich darauf verständigt, die Resettlement-Programme zu verstetigen und dazu ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes für Afghanistan aufzulegen. Nach Informationen der EU-Kommission sind sich offenbar Deutschland und 14 weitere EU-Staaten einig, weitere 40.000 besonders schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan aufzunehmen. Allein Deutschland würde hiervon wohl 25.000 zusätzliche Menschen aus Afghanistan aufnehmen. Nun gilt es also mit der erst wenige Tage im Amt befindlichen Bundesregierung zügig Gespräche aufzunehmen und diese Vorhaben zu konkretisieren. Der Migrationsminister hat uns gegenüber seine Bereitschaft dazu bereits in Gesprächen signalisiert. Wir brauchen jetzt ein schnelles Aufnahmeprogramm des Bundes, das möglichst breit ausgelegt auf gefährdete und schutzbedürftige Personen ausgerichtet sein soll. Wichtig ist, dass bürokratische Hürden, Bedenken und Visa-Erfordernisse nachrangig sein müssen. Für uns gilt weiterhin unsere Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Insofern setzen wir hier auf die kommenden Wochen, weil es Monate nicht werden sollten – die Situation drängt. Daher sehen wir auch die Notwendigkeit, ein neues Landesaufnahmeprogramm umzusetzen in Ergänzung zum Programm des Bundes. Berlin hat übrigens gestern ein Aufnahmeprogramm für jährlich 100 Personen beschlossen. Thüringen sollte dem in nichts nachstehen und auch in Abstimmung mit dem Bund aktiv werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mir liegt ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Erfurt an die Ortsteilbürgermeister vom 8. Dezember dieses Jahres vor. In dem Schreiben weist er darauf hin, dass ganz ohne ein Landesaufnahmeprogramm aktuell allein in Erfurt pro Woche 30 Migranten zusätzlich unterzubringen sind – jede Woche 30 Migranten zusätzlich. Er sagt, die Kapazitäten zur Unterbringung sind demnächst erschöpft, und wenn die Ortsteile nicht irgendwo noch was lockermachen, dann wird es halt wirklich kritisch. Erfurt hat zudem einen schon immer, also nicht schon immer, aber in den letzten Jahren sehr angespannten Wohnungsmarkt. Das Entstehen neuer Wohnungen, insbesondere auch von preisgünstigem Wohnraum, ist sehr schwierig. Das liegt übrigens auch an den Fraktionen der Grünen und der Linken, die immer sonst was für Auflagen beim Entstehen neuer Baugebiete fordern. Und Erfurt ist ein Kriminalitätshotspot, thüringenweit und deutschlandweit sind wir immerhin unter den Top Ten der kriminellsten Städte. All das sind Probleme. Und jetzt kommen Sie und wollen trotzdem noch mehr Migranten nach Thüringen bringen, noch mehr Migranten, obwohl vor sechs Tagen durch alle Zeitungen ging, dass die Europäische Union 40.000 Menschen aus Afghanistan aufzunehmen bereit ist und allein Deutschland davon 25.000 aufnehmen wird. Meine Damen und Herren, angesichts dieser Schieflage dessen, was Sie als Solidarität bezeichnen, erübrigt sich eigentlich jedes weitere Wort über diesen Antrag einer Aktuellen Stunde. (Beifall AfD) Aber gesagt ist damit noch nicht alles. Sie sprachen von einem Abschiebestopp, der dringend notwendig ist, Herr Beier. Ich sage Ihnen, es werden seit August keine Leute mehr nach Afghanistan abgeschoben, denn der damalige Innenminister Horst Seehofer hat verfügt, dass keine Abschiebungen stattfinden. Das ist übrigens insofern ein Problem, als die Leute, die damals evakuiert wurden, nicht alle nur Ortskräfte waren, sondern darunter auch mehrfach Sexualstraftäter waren, die jetzt natürlich nicht abgeschoben werden können, sondern hier in Deutschland sind. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein das zeigt, wie wichtig es ist, dass Deutschland hier mit einer Stimme spricht und nicht jedes Land machen kann, was es will. (Beifall AfD) Ihr Föderalismus-Argument ist geradezu lächerlich. Denn Sie nehmen die Ortskräfte vielleicht auf und dann ziehen die – oder die Sie für Ortskräfte halten – aber drei Jahre später in ein anderes Bundesland, das mit Ihrer Aufnahmepolitik überhaupt nichts zu tun hat und dann die Folgen in seiner Gesellschaft ausbaden muss. (Unruhe DIE LINKE) Das ist in hohem Maße unverantwortlich. Unverantwortlich ist es im Übrigen auch unseren eigenen Bürgern gegenüber, die momentan mit zig Krisen überfordert sind, die Sie alle mit zu verantworten haben, (Beifall AfD) angefangen bei der Corona-Krise, für die nicht genug Geld da ist, weitergehend die derzeitige Inflation, die die Haushalte massiv belastet. Was kümmert Sie es mit Ihren 6.000 Euro Grunddiät, was kümmert Sie es, ob da noch mal ein paar Steuern zusätzlich draufkommen, die fällig werden, damit man diese Leute hier bezahlen kann? (Unruhe DIE LINKE) Also, das ist so rücksichtslos gegenüber den Wählern, die Sie angeblich vertreten wollen, aber das spricht im Grunde genommen auch wieder für die Heuchelei in Ihrer Politik. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Wenn Sie es ernst meinen würden mit diesem Land und mit Ihrem Amtseid – insbesondere die Minister sind da angesprochen –, dann müssten Sie sich um die Dinge kümmern, die gerade in diesem Land wirklich brennen. Derselbe Oberbürgermeister, der dieses Schreiben rausgeschickt hat – ich saß gestern mit Frau Kollegin Rothe-Beinlich im selben Hauptausschuss der Stadt in der öffentlichen Sitzung. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind ja eher gegangen, weil Sie wahrscheinlich keine Lust mehr hatten!) Und in der öffentlichen Sitzung sagte der Herr Bausewein was? Er sagte, demnächst muss er den Katastrophenfall ausrufen, weil nämlich die Krankenhäuser an der Kapazitätsgrenze sind. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt sage ich Ihnen eines: Wie viel Intensivstationen, wie viel Krankenpfleger könnten Sie wieder zurück in den Job holen, wenn Sie die 20 Millionen Euro, die Sie in die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern ballern, in diese defizitären Krankenhausstrukturen reininvestieren würden? (Beifall AfD) Das wäre der richtige Ansatz, damit würden Sie zeigen, wo eigentlich momentan die Probleme liegen, dass Sie verstanden haben, worum es in diesem Land überhaupt geht. (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: So ein Blödsinn!) Aber für das alles sind Sie blind. Ihnen geht es einfach nur um die ideologische Selbstbefriedigung, nichts anderes ist Ihr Antrag dieser Aktuellen Stunde. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Danke, Herr Möller. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Hartung zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das war ja wieder ein Lehrstück zum Thema „Heuchelei“. Wenn Sie hier über die Ausgabe von Steuermitteln reden, dann reden Sie doch mal mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden, dass er vielleicht seine rechtlichen Auseinandersetzungen aus eigener Tasche bezahlt und nicht aus Steuermitteln. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das macht der Ministerpräsident auch!) Mehr ist es eigentlich nicht wert, auf die AfD zu antworten. (Beifall DIE LINKE) Die Außenvertretung, Herr Schard – da haben Sie vollkommen recht –, übernimmt natürlich der Bund. Und wenn man sich diese Außenvertretung anschaut, muss man auch die Verantwortlichkeiten benennen. Also was haben wir denn in Afghanistan all die Jahre gemacht? Wir haben dort einen Krieg geführt, auch wenn keine Bundesregierung bereit war, das „Krieg“ zu nennen. Wir haben dort auch viele Fehler gemacht – ich erwähne jetzt mal das Bombardieren eines Tanklastzugs – und wir sind dann, wenn man es ehrlich sagt, in Schimpf und Schande dort abgezogen. Wer sich bei den Bildern am Flughafen in Kabul nicht an 1975 und Vietnam erinnert, der sollte das vielleicht noch mal Revue passieren lassen. Das ist tatsächlich ein Abzug gewesen, der völlig unverantwortlich ist. Wir haben in diesem Land mit Gewalt versucht – offensichtlich nicht sehr erfolgreich –, eine Gesellschaft zu etablieren, die offener ist, die freier ist als das, was dort jemals geherrscht hat, und haben dann die Leute, die sich darauf eingelassen haben, in so einer Gesellschaft leben zu wollen, im Stich gelassen. Da geht es ja gar nicht mal nur ausschließlich um die Ortskräfte, es geht auch um all die Frauen beispielsweise, die das Versprechen, ein gleichberechtigtes Leben zu führen, für bare Münze genommen haben und sich einer Ausbildung gewidmet haben. Es geht um Menschen, die tatsächlich geglaubt haben, dass so etwas wie eine freiere, offenere Gesellschaft auch in Afghanistan möglich ist. Und jetzt müssen wir diese Verpflichtung zur Kenntnis nehmen, und natürlich ist der Bund in der Pflicht. Wir haben jetzt eine neue Bundesregierung und darin sind zwei der Koalitionsparteien aus Thüringen plus die FDP vertreten. Wenn ich mir den Koalitionsvertrag anschaue, habe ich Hoffnung, dass wir in diesen Dingen verantwortungsvoller agieren, als wir es bisher getan haben. Selbstverständlich wäre es mir lieb, wenn die Bundesregierung diese Verantwortung wahrnimmt und im Prinzip ein entsprechendes Aufnahmeprogramm in die Tat umsetzt. Wir haben es gehört, die EU möchte das, wir werden als Deutschland Verantwortung übernehmen. Trotzdem sind wir als Thüringen doch nicht außen vor. Die Tatsache, dass wir signalisieren, dass wir bereit sind, als Teilgebiet der Bundesrepublik unsere Verantwortung zu übernehmen, ist ja nicht nichts. Es ist wichtig, dass wir genau das auch zur Kenntnis geben, dass wir also im Zweifelsfall zu unserer Verantwortung als Bundesland stehen. Und genau darum sollte es uns in erster Linie gehen. Und nur wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, dann sollte man sich über weitere Maßnahmen Gedanken machen. Klage ist angesprochen worden. Ich persönlich würde es ein bisschen schwierig finden, wenn wir aus Thüringen mit zwei Fraktionen hier in der Regierung unsere Bundesregierung mit wieder zwei Fraktionen verklagen; das sollten wir uns vielleicht zweimal überlegen. Das nächste Problem, und das sehe ich auch sehr deutlich: Spätestens wenn wir das Landesaufnahmeprogramm dann hier in Thüringen etablieren, stoßen wir vor das Problem, dass wir bei den Haushaltsverhandlungen schwierig eine Mehrheit dafür finden werden, denn die FDP hat gerade signalisiert, dass sie das auch schwierig findet. Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass wir – und damit meine ich vor allem Sozialdemokraten und Grüne und natürlich auch die Gruppe der FDP – mit unseren Vertretern in der Bundesregierung intensiv diskutieren sollten, dass wir genau diese Verantwortung wahrnehmen. Denn die Krisenherde auf dieser Welt werden ja nicht weniger. Und wenn wir uns über Krisen unterhalten, dann sollten wir möglicherweise aktuell vielleicht weniger nach Afghanistan schauen, ohne das außer Acht zu lassen, sondern die Krise ist vor der Haustür. Wir brauchen nur nach Polen, nach Belarus zu schauen und das wird dort auch auf Jahre nicht besser. Deswegen müssen wir uns genau diesen Punkten widmen und das sollten wir, die in der Bundesregierung jetzt neu vertretenen Parteien, durchaus ernst nehmen und sollten darauf hinwirken, hier eine verantwortungsvolle Migrationspolitik zu betreiben. Und dann müssen wir als Thüringen natürlich unsere Aufgabe wahrnehmen. Vielen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Für die Landesregierung hat Herr Minister Adams das Wort.

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Dirk Adams

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen als Reaktion auf den Beitrag der AfDFraktion. Zunächst einmal zu dem Brief vom Oberbürgermeister, den ich nicht kenne: Es ist richtig, dass wir nach dem enormen Ankunftsgeschehen in den beiden Monaten Oktober und November, die im Jahresverlauf herausgestochen sind, die Kommunen gebeten haben, die Unterkünfte, die wir mit Geld des Landes gefördert haben und die geschaffen worden sind, jetzt auch wieder zu aktiveren. Ich finde, das ist ganz normal und das gilt dann auch für Erfurt, unsere Landeshauptstadt, die in diesem Bereich der Aufnahme der Geflüchteten unbestritten, weil sie die größte Stadt ist, prozentual einen besonders großen Auftrag zu erfüllen hat, insofern etwas vollkommen Normales und etwas, was auch in Erfurt gut gelöst werden kann. Insofern Sie aber hier angeregt haben, das Geld zu sparen für die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten und Schutzsuchenden, die hierhergekommen sind, darf ich Sie auf die Realität hinweisen. Sollten Sie sich vor ein Krankenhaus in Thüringen stellen und vor die Arztpraxen, vor die Apotheken in ihrer Gesamtheit und fordern, dass alle Menschen mit ausländischem Pass oder die mit ausländischem Pass nach Deutschland gekommen sind, jetzt dort rausgehen und ihre Arbeit einstellen, dann können Sie alle unsere Krankenhäuser schließen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und auch unsere Apotheken zumachen. Wir brauchen diese Menschen, und Menschen, die als Geflüchtete nach Thüringen gekommen sind, sind in den letzten Jahren zu absolut wertvollen Stützen, insbesondere in der Pflege, insbesondere im Gesundheitswesen, geworden. Ihre krude Analogie zeigt nur, wie lebensfern Sie sind und wie menschenverachtend Ihre Politik ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schard hat mich erst darauf hingewiesen, dass es möglicherweise einen Widerspruch im Titel dieser Aktuellen Stunde gibt. So habe ich das gar nicht gelesen. Es kommt vielleicht auf die Frage an, ob man den Bindestrich als „und“ liest oder als ein „insbesondere“. Ich habe ihn erst einmal als „und“ gelesen, und zwar habe ich das Bestreben, Ortskräfte aufzunehmen, und das Bestreben, ein Landesaufnahmeprogramm zu bekommen, hier rausgelesen. Vielen Dank an die Fraktion der Linken für die Möglichkeit, hier für mich, für die Landesregierung die entschlossene Position noch einmal deutlich zu machen. Bereits vor gut anderthalb Jahren hat die Landesregierung eine Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Ziel war, die unhaltbaren humanitären Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln zu beenden. Wir wollten als Thüringen, als kleines Land ein kleines, aber deutliches Zeichen setzen und Menschen von dort aufnehmen. Leider hat der frühere Bundesinnenminister das Einvernehmen dazu verweigert. Das hat uns aber nicht davon abgeschreckt, nachdem am 15.08. dieses Jahres, als die Taliban in Kabul einmarschiert sind, schnell und entschlossen auch wieder zu handeln. Die Landesregierung hat ein Landesaufnahmeprogramm zur Kenntnis genommen und mich beauftragt, das Einvernehmen des Bundesinnenministers dazu einzuholen. Dieses Aufnahmeprogramm, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatte eine besondere Zielrichtung, nämlich, dass in Thüringen lebende Afghaninnen und Afghanen, die über ein gefestigtes Aufenthaltsrecht verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bekommen, ihre engen Familienangehörigen nach Thüringen zu holen. Das war unser Ziel. Das war unser Bestreben und deshalb haben wir es, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sage ich ganz deutlich, schmerzlich und mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen, dass der Bundesinnenminister auch dieses Landesaufnahmeprogramm nicht ermöglicht hat und uns nicht die Möglichkeit gegeben hat, Menschen hier aufzunehmen. Das war bitter. Unsere Hoffnung richtet sich nun auf die neue Bundesregierung. Wir haben zunächst einmal gesehen und wahrgenommen, dass auch die alte Bundesregierung Ortskräfte in einem Verfahren aufgenommen hat, das noch viel zu schwierig ist, das viel zu langsam ist. Dennoch haben wir uns als Thüringen besonders engagiert. Es ist mir an dieser Stelle auch noch mal wichtig, dem Landesverwaltungsamt zu danken in der Kooperation mit der Bundeswehr und auch in der Kooperation mit dem Bund. Leipzig war der Zielflughafen für viele dieser Ortskräfte und wir waren als Thüringen bereit, mit unserer Aufnahmeeinrichtung in Eisenberg, die sehr nah am Flughafen Leipzig gelegen ist, hier als Zwischenstation organisatorisch eine große Hilfe zu leisten. Die Leute sind in der Nacht aufgestanden, haben vorbereitet, haben die Lager vorbereitet, sodass die Menschen, die einen langen Flug, eine lange Reise hinter sich hatten, dann in Eisenberg in den frühen Morgenstunden immer aufgenommen werden konnten. Daher ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein herzlicher Dank auch mal an alle Akteure vor Ort in Eisenberg und an die Bundeswehr hier zu richten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir setzen auf die Bundesregierung und wir haben auch im Koalitionsarbeitskreis schon darüber gesprochen, dass es unser Ziel ist, einen neuen Vorstoß zu unternehmen, insbesondere, wenn er erfolgversprechend ist. Darauf zielen im Augenblick unsere Gespräche, unsere Gesprächsangebote in Richtung Bund und auch unsere Gespräche innerhalb der Koalition – das wissen Sie ja auch –, darüber nachzudenken, ob unser Landesaufnahmeprogramm, so wie wir es im August beschlossen haben, jetzt nach sechs Monaten vielleicht auch angepasst werden müsste. Sobald wir diese Fragen geklärt haben, werden wir uns dann an die Bundesinnenministerin wenden. Ich hoffe darauf, dass diese Bundesregierung anders entscheiden wird, denn sie hat ja auch in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, geordnete Verfahren für das Resettlement und die verstärkte humanitäre Aufnahme auf den Weg zu bringen. Insbesondere, weil hier gesagt wurde, dass man sich ein Beispiel daran nehmen will, wie wir das im Rahmen des Syrienkriegs gemacht haben, und das auch afghanischen Geflüchteten zugutekommen lassen will, setze ich darauf, dass wir unser Landesaufnahmeprogramm in die Tat umsetzen können. So der Landtag auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellt, werden wir engagiert Menschen aus Afghanistan aufnehmen, hoffen allerdings auch darauf, dass der Bund, der das noch viel leichter und noch in viel größerem Ausmaß tun kann, seiner Verantwortung an der Stelle gerecht wird. Wir als Landesregierung sind entschlossen, den Menschen zu helfen, auch wenn wir ein kleines Bundesland sind und damit nur einen kleinen Beitrag leisten können. Dieser Beitrag ist wichtig für konkrete Menschen in Not. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich den vierten Teil der Aktuellen Stunde. Ich rufe auf den fünften Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4584 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Die Not, etwas zu brauchen, schafft den Wunsch, diesen Mangel zu beheben. Die Menschen sind geprägt davon, Bedürfnisse durch unser Handeln zu stillen. Ein Teil der Rohstoffe hierfür ist tief in der Erdkruste verborgen und teils Jahrmillionen alt. Deutschland ist gar nicht so rohstoffarm, wie hinlänglich gedacht wird. Mehr als 80 Prozent der hier genutzten mineralischen Rohstoffe werden auch hier gewonnen. Gleichzeitig steht dieser Wirtschaftszweig vor gewaltigen Herausforderungen. Bekannte Rohstoffvorkommen sollen neu erschlossen werden. Bestehende Tageund Bergwerke entwickeln die Verarbeitung weiter und manch ein Rohstoff, wie zum Beispiel die Kohle, soll zukünftig im Boden verbleiben. Dabei zeichnet sich die Rohstoffgewinnung in Deutschland durch einen der höchsten Standards aus. 2020 arbeiteten 64.000 Menschen in dieser Industrie. Von einem gefährlichen, teils schlecht bezahlten Beruf haben Gewerkschaften und ihre Kumpel über Jahrzehnte hinweg diesen in eine gut bezahlte, sozialversicherungspflichtige Arbeit mit hohen Schutzstandards weiterentwickelt. Das kann man am Beispiel des Kalibergbaus gut nachvollziehen. Um unseren Kalibedarf zu decken, sind umfangreiche Eingriffe in die Umwelt unvermeidbar. Während zum Beispiel Steinsalzlagerstätten teils eine Mächtigkeit von mehreren hundert Metern haben, sind Kaliflöze je nach Lagerstätte nur wenige Meter dick. Als Faustregel gilt hier: Nur jeder dritte Förderkorb enthält den benötigten Rohstoff. Der Rest fällt als fester oder flüssiger Abfall an und wird auf Halden und in gelöster Form in die Umwelt abgegeben. Mit der politischen Wende 1990 fand ein Umbruch in der ostdeutschen Kaliindustrie statt. Es mussten die entstandenen Hohlräume, Abraumhalden und Infrastrukturen gesichert, umgenutzt, rückgebaut und dauerhaft verwahrt werden. Doch wer soll diese Zeche bezahlen? Das regeln sollte 1999 der Generalvertrag zwischen dem Bund und Thüringen. Unser damals CDU-geführter Freistaat erhielt demnach rund 443 Millionen D-Mark vom Bund und verpflichtete sich im Gegenzug, alle Kosten etwa für die Sanierung alter Kaligruben in Merkers sowie die Sanierung der Umweltschäden des DDRTeerverarbeitungswerks in Rositz und einer Vielzahl anderer Fälle zu übernehmen. Ein Ausstieg aus dem Vertrag sollte möglich sein, wenn die tatsächlichen Sanierungskosten um mehr als 20 Prozent überstiegen werden. Bereits 2017 war dieser Ausstiegspunkt erreicht. Alle Forderungen Thüringens, den Vertrag nachzuverhandeln, hat die Bundesregierung bisher abgelehnt. Der Gang nach Karlsruhe ist daher der richtige Schritt. Dabei muss geklärt werden, wer für die Hinterlassenschaften des DDRBergbaus zuständig ist: das Land oder der Bund. Wie wichtig die Entscheidung für uns hier in Thüringen ist, zeigt allein die Größenordnung von mehreren Milliarden Euro, die als Kosten für die Altlastensanierung und die sogenannten Ewigkeitskosten im Raum stehen. Parallel dazu gibt es einen Rechtsstreit zwischen Thüringen und dem Bergbauunternehmen K+S vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht. In diesem Streit ist am vergangenen Freitag das Urteil in Weimar gefallen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, ist der zugrunde liegende Vertrag zwar rechtswidrig, aber wirksam. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat diese Aktuelle Stunde gesetzt, um erstens die aktuelle Aufarbeitung und Sicherung der Altlasten in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Dabei unterstützen wir ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung – an dieser Stelle, Frau Ministerin Siegesmund, sei Ihnen und Ihrem Haus ausdrücklich gedankt –, den Bund an seine Gesamtverantwortung gegenüber den Altlastensanierungen zu erinnern und zur Beteiligung zu verpflichten. Zweitens: Mit der Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrags haben wir genau vor einem Jahr in diesem Haus einen Lösungsweg für den Industriestandort Werra auf den Weg gebracht, um verantwortungsvoll die Zukunft der gesamten Region erfolgreich und im Sinne der Nachhaltigkeit zu entwickeln. Drittens: In der weiteren parlamentarischen Arbeit, insbesondere im zuständigen Fachausschuss, wollen wir darauf achten, dass die technischen Ideen und Innovationen zur Vermeidung der Ewigkeitskosten zum Tragen kommen und sich gleichzeitig dabei der Fehler aus der Vergangenheit zulasten unseres Freistaats nicht wiederholt. Für uns ist klar: Wir brauchen auch in den nächsten Jahrzehnten Rohstoffe wie Kali. Ob wir diese vor unserer sprichwörtlichen „Haustür“ gewinnen und verarbeiten oder wie derzeit bereits aus 160 Ländern importieren, ist auch eine Frage des politischen Willens. Wir bekennen uns klar zur Zukunft der Kaliindustrie in Thüringen. Aktuell laufen in der Werra-Region zahlreiche Bemühungen für eine Transformation des Industriestandorts, insbesondere durch die Beschäftigten selbst. Das werden wir mit unterstützen, um mit, neben und nach dem Kaliabbau regionale Wirtschaftskreisläufe weiterzuentwickeln. „Glück auf!“ und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank, Herr Kollege Möller. Damit hat für die CDU-Fraktion der Kollege Gottweiss das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Sehr geehrter Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, ich begrüße besonders herzlich die Mitarbeiter von K+S und alle interessierten Bürger der Werra-Region am Livestream. Der Kalibergbau im Werra-Gebiet gibt nicht nur den Beschäftigten von Kali + Salz Lohn und Brot. Hinzu kommen Zulieferer und ergänzende Handwerks- und Wirtschaftszweige mit ihren Mitarbeitern und Familien in der Größenordnung von 12.000 Menschen. Die Wirtschaftskraft des Kalibergbaus und die Arbeitsplätze vor Ort gilt es zu erhalten und zukunftsfähig zu entwickeln. (Beifall CDU) Die Schicksale des für die Region prägenden Bergbaus und der davon partizipierenden Bevölkerung können nicht leichtfertig und ideologiebetrieben verspielt werden. Hier sollten alle Parteien an einem Strang ziehen. Strenge Umweltauflagen wurden mit Millioneninvestitionen von K+S erfüllt. Das Unternehmen ist bereit, noch mehr zu tun, benötigt dafür aber auch Unterstützung durch die Landespolitik und vor allem Verlässlichkeit in den Rahmenbedingungen. Das Einstapeln von konditionierten Salzlaugen in der Grube Springen muss gründlich fachlich geprüft werden. Dazu braucht es wissenschaftliche Expertise und den notwendigen zeitlichen Rahmen. Wenn die Sachlage aber gut begründet für eine Genehmigung spricht, sollten die Behörden in Thüringen und Hessen dann auch ohne Zeitverzug eine entsprechende Entscheidung treffen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschied am Freitag, dass das Land weiterhin die Kosten für Sicherungsarbeiten in den Bergwerken im Wartburgkreis tragen muss. Die Berufung des Landes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen wurde zurückgewiesen. Das bringt zweifelsfrei rechtliche Klarheit im Rechtsverhältnis zwischen K+S und dem Freistaat Thüringen. Die eigentlich spannende rechtliche Frage ist aber eine ganz andere, nämlich die Auseinandersetzung zwischen dem Bund und dem Freistaat Thüringen. Es ist ganz klar, die Entscheidung des Freistaats Thüringen aus dem Jahr 1999, sich darauf einzulassen, aufgrund einer Einmalzahlung durch den Bund die Verantwortung für die Altlastensanierung voll zu übernehmen, war ein Fehler. Da bricht der CDU-Fraktion kein Zacken aus der Krone, das auch offen anzusprechen. Sicher haben die damaligen Verantwortlichen nach dem damaligen Wissensstand nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Aus heutiger Sicht muss man aber sagen: Zu leichtfertig wurde eingeschätzt, dass 800 Millionen D-Mark ausreichen würden, Sicherungs- und Sanierungsarbeiten des ehemaligen DDR-Kalibergbaus im Werra-Revier vollständig abzuarbeiten. Rechtlich ist nun abzuklären, ob ein Vertrag, dessen wesentliche Grundannahmen offensichtlich fehlerhaft waren, zumal in einer überdimensionalen Größenordnung, überhaupt rechtlich gelten kann. Sehr geehrte Frau Ministerin Siegesmund, Sie sollten gerade den Kontext der neuen Bundesregierung nutzen, um einen frischen Anlauf zu wagen, um die Thematik neu zu verhandeln. Wirtschaftsministerium und Umweltministerium sind mit GrünenMinistern besetzt, was Ihnen sicher einen unkomplizierten Zugang ermöglicht. Ein gutes Beispiel, wie man es machen kann, ist die Sanierung der Wismut-Altlasten. Hier hat der Bund bisher ca. 6 Milliarden Euro investiert und Thüringen wie Sachsen von Ewigkeitskosten freigestellt. Meine Damen und Herren, wir sollten uns darüber klar sein: Wenn die Rohstoffwirtschaft in Thüringen in die Knie gezwungen wird, wird das ehemalige Exportland zum Importland werden. Diese Rohstoffe müssen dann aus Russland oder gar Weißrussland eingeführt werden. Die Herren Putin und Lukaschenko würden sich sicher darüber freuen. Eine solche Abhängigkeit kann nicht in unserem Interesse sein. Die CDU-Fraktion bekennt sich zur Bedeutung des Bergbaus im Werra-Kalirevier und steht solidarisch zu den Mitarbeitern und dem Betriebsrat von K+S für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Region. Dazu gehört für uns selbstverständlich, dass die Region auch im abzusehenden Transformationsprozess unterstützt werden sollte. Es braucht jetzt mittel- und langfristige Konzepte, die dann wirken, wenn die Kalivorräte aufgebraucht werden. Vielen Dank und ein herzliches „Glück auf!“. (Beifall CDU)

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Bergner

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank, Herr Kollege Gottweiss. Damit hat für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.

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Hoffmann AfD

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, das Werra-Kalirevier in Osthessen und Westthüringen hat eine lange Tradition. Schon seit dem späten 19. Jahrhundert werden hier Kalisalze gefördert. Ohne diese Förderung wäre etwa Landwirtschaft kaum möglich. Über Generationen hinweg sicherte dies Arbeitsplätze und Wertschöpfung und machte Deutschland zum Mutterland des Kaliabbaus. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies zulasten der Umwelt ging. Für die DDR war der Abbau ein wichtiger Wirtschaftszweig, der im Kombinat Kali zusammengefasst wurde. Dann kam der Mauerfall und mit ihm die Stilllegung von acht der neun Kaliwerke auf Thüringer Seite unter der Ägide der Treuhand. Mehr als 6.000 Arbeitsplätze gingen verloren, ein Aderlass großen Ausmaßes. Die Gruben wurden dann in die K+S AG überführt, bekannt als Kalifusion. Lediglich das Werk in Unterbreizbach blieb als solches erhalten, dessen Ressourcen nun absehbar 2030 zu Ende gehen. Die Grube Merkers wurde in ein Erlebnisbergwerk umgewandelt. Der Strukturwandel in der Region nach der Wende, mit dem sie bis heute kämpft, ist das Ergebnis der unrühmlichen Rolle der Treuhand in der Nachwendegeschichte und mangelnder Hilfe für die Region im Anschluss. (Beifall AfD) Nicht konkurrenzfähig oder dafür gehalten, verloren viele Kumpel durch Werksschließung ihre Arbeit und Menschen ihre Perspektive. Mit der Schließung der Thüringer Gruben, dem Wegfall von Arbeitsplätzen, von Kindergärten und Schulen, dem Verfall der Infrastruktur und der Abnahme der Bevölkerung kamen die Kosten für die Gefahrenabwehr und Sanierung von Altlasten aus dem Kaliabbau, sogenannte Ewigkeitskosten – beschlossen im Generalvertrag von 1993 zwischen dem Bund und dem Land Thüringen und der Treuhand, der 1999 unter CDU und SPD mit der Treuhandnachfolge der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben so geändert wurde, dass die alleinigen Kosten zudem der Steuerzahler des Freistaats tragen muss, eine mehr als unkluge Entscheidung. (Beifall AfD) Heute ist der Stand der: Das Unternehmen K+S bietet im gesamten Werra-Kalirevier über 4.000 direkte Arbeitsplätze, mehr als 1.500 auf Thüringer Seite. Dazu kommen etwa 3.000 Zulieferer und Dienstleister, meist mittelständische Firmen, deren Arbeitsplätze vom Gelingen politischer Entscheidungen abhängig sind und dem globalen Wettbewerb unterliegen. Ein eigenes Forschungszentrum sichert Arbeit für 100 Personen, und 300 Auszubildende werden gelehrt. Arbeitsplätze könnten durch die Flutung von aufgearbeiteten Prozessabwässern in das ehemalige Grubenfeld Springen gewonnen werden, ermöglicht durch die erfolgte Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen. Ein weiteres Argument für die Einstapelung ist die mögliche Sanierung eines Zuflusses in die Grube Querort 23, was bisher durch sogenanntes Abpumpen auf Ewigkeit kontrolliert werden muss. Der Bergbau im Revier wird sich hoffentlich noch Jahrzehnte halten können; für die immer noch währenden strukturellen Schwächen der Region über Tage und ihre Zukunft sind indes die Landes- und Bundespolitik verantwortlich. (Beifall AfD) Arbeitsplätze, Umweltschutz, Sanierung, Infrastruktur, Entlastung der Steuerzahler müssten im WerraKalirevier unter einen Hut gebracht werden oder – besser – hätten schon längst unter diesen gebracht werden können, was die Aktuelle Stunde natürlich auch berechtigt, aber auch die Frage aufwirft, warum weder unter den CDU-geführten Landesregierungen noch unter Rot-Rot-Grün geeignete Maßnahmen umgesetzt wurden. Das Problem besteht schließlich nicht erst seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten. Deutlich wurde dies in der Anhörung im Umweltausschuss mit Vertretern aus Hessen und Thüringen am 19. Mai hier im Plenarsaal, darunter Bürgermeister und Landräte. Angesprochen wurde von den Anzuhörenden nicht nur die geplante Einstapelung, sondern auch der Transformationsprozess, dem die Region unterworfen ist. Schlechte Verkehrsanbindungen immer noch, fehlender Schienenverkehr immer noch und mangelnde Tourismusförderung prägen die Regionen. Nicht ausreichende Fonds von Landes- und Bundesseite wurden beklagt. Der Ausbau der Bundes- und Landesstraßen nicht nur in Werksnähe und auch außerhalb der A 4, der Ausbau der Schieneninfrastruktur bei der Werratalbahn, der Ausbau der Glasfasernetze, aber auch der Wasserversorgung und der von Gasanschlüssen wurden eingefordert. Eine gesonderte Förderung in Form eines Regionalfonds wurde thematisiert, etwa durch ein Technologiezentrum. Hilfe der Landesentwicklungsgesellschaft und die Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe wurden angemahnt und Hilfe für das Unternehmen K+S. Die Bevölkerung fragt sich, worauf der Freistaat wartet. Die Werra-Kaliregion steht vor einer Zeitenwende, ja, aber da steht sie schon länger, nämlich seit der Wende, und man kann nur hoffen, dass jetzt von Rot-Rot-Grün im Land und Rot-Grün-Gelb im Bund mehr als nur Lippenbekenntnisse folgen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank, Frau Hoffmann. Damit hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei dieser Aktuellen Stunde soll es um die nachhaltige Zukunft des Werra-Kalireviers gehen. Mit wenig anderen Themen hat sich der Umweltausschuss in dieser Legislaturperiode tatsächlich so häufig beschäftigt wie mit dem Kaliabbau. Die einzelnen Fragestellungen kreisen dabei sowohl um die Sicherung des Produktionsstandorts und damit der Arbeitsplätze als auch um aus dem Abbau resultierende Belastungen für die Gewässer, die Gewährleistung der Grubensicherheit oder um die Beseitigung der ökologischen Altlasten. Ziemlich genau vor einem Jahr hat der Thüringer Landtag der Änderung des Kali-Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen zugestimmt. Mit dieser Staatsvertragsänderung haben wir dem Unternehmen K+S mit der Einstapelung von Produktionsabwässern in die Grube Springen eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit eröffnet und damit eine Voraussetzung zur Absicherung des Produktionsstandorts am Werk Werra geschaffen. Ein Jahr später müssen wir jedoch feststellen, dass das Unternehmen diese Option noch gar nicht genutzt hat. Mit Ablauf dieses Jahres wird endlich der Entsorgungsweg der Verpressung von Salzabwässern in den Untergrund beendet. Eigentlich sollte dann zu Jahresbeginn die Einstapelung in die Grube Springen beginnen. Offensichtlich ist es dem Unternehmen aber erst vor Kurzem gelungen, alle für die Genehmigung notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden in Hessen und Thüringen einzureichen. Die Verzögerungen bei der Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und bei der Einstapelung hat allein das Unternehmen zu verantworten. Für uns ist daher ganz klar, dass die daraus resultierenden Entsorgungsprobleme keinesfalls zulasten der Umwelt gelöst werden dürfen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Weser-Ministerkonferenz vom 18. November der von K+S beabsichtigten Erhöhung zur Einleitung von Produktionsabwässern in die Werra nicht entsprochen hat. Stattdessen wurde richtigerweise beschlossen, grundsätzlich an den Zielwerten zur stufenweisen Absenkung der Salzbelastung festzuhalten, denn es ist klar, dass nur so die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials bis 2027 eingehalten werden können. Mit der Staatsvertragsänderung haben wir auch die Hoffnung verbunden, bei der Sanierung der ökologischen Altlasten voranzukommen. Als Umweltausschuss konnten wir uns im Rahmen einer umfangreichen Anhörung im Mai unter anderem auch über die etwaige Sanierung des Querorts 23 in der Grube Springen informieren. Dort sind alle Versuche, die seit Jahrzehnten einströmenden Wasserzuflüsse zu stoppen, bisher gescheitert. Da eine mögliche Überstapelung des Querorts 23 und damit im besten Fall eine Lösung des Problems frühestens Anfang der 30er-Jahre möglich sein wird, werden uns die Fragen um die Sanierung dieser Altlast noch sehr lange beschäftigen. Genauso verhält es sich mit den Sanierungskosten. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom letzten Freitag zum Freistellungsvertrag ist für uns in Thüringen zunächst ein Rückschlag. Dennoch lässt sich aus dem Urteil auch ein positiver Aspekt entnehmen: Mögliche Ewigkeitskosten sind demnach nicht allein durch das Land zu tragen. Wir Grüne haben es bisher schon für nicht gerechtfertigt gehalten, dass sich der Bund nicht mehr an der Finanzierung der ökologischen Altlasten aus dem DDR-Bergbau beteiligt. Wir unterstützen deshalb auch die Klage der Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht Köln und den Antrag auf ein Bund-Länder-Streitverfahren an das Bundesverfassungsgericht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit das Werra-Kalirevier eine nachhaltige Zukunft haben kann, müssen also unterschiedliche Akteure auch weiterhin die Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zeigen. Daher darf das Unternehmen K+S nicht immer wieder die Zielwerte bei der Absenkung der Umweltbelastungen infrage stellen. Der Bund hingegen ist dazu aufgefordert, seinen Verpflichtungen bei der Altlastensanierung nachzukommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Angesichts der noch ausstehenden Redebeiträge müssen wir jetzt in die nächste Lüftungspause treten. Das heißt, wir treffen uns hier um 18.38 Uhr wieder in diesem Rund.

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Dorothea Marx

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, ich möchte gern die Sitzung fortsetzen. Wir sind im fünften Teil der Aktuellen Stunde, es geht jetzt weiter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dirk Bergner FDP

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden, dass der Freistaat Thüringen weiterhin die Kosten für Sicherungsarbeiten in den beiden ehemaligen Kali-Bergwerken im Wartburgkreis tragen muss. Eine eingereichte Berufung des Landes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen wurde damit zurückgewiesen. An dieser Stelle erst einmal Dank an die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die das Thema heute zu einem Gegenstand der Aktuellen Stunde gemacht haben, denn ich finde es schon ein bisschen verwunderlich, dass wir als Abgeordnete erst aus der Presse über diese Vorgänge informiert worden sind und nicht etwa in den zuständigen Ausschüssen. Gelegenheit wäre ja ausreichend gewesen, beschäftigen wir uns doch seit Monaten mit dem Thema „K+S“ im Umweltausschuss. Gut 500 Millionen Euro sind bereits in die Sicherung und Sanierung der ehemaligen Anlagen geflossen und die Ewigkeitskosten – darüber ist heute schon mehrfach gesprochen worden –, die nur schwer zu beziffern sind, wären dagegen auf Jahrzehnte, die vor uns stehen, eine schwere Bürde für den Thüringer Landeshaushalt – Kosten, die die bereits gezahlte Summe wohl weit übersteigen dürften. Die Verträge zwischen Thüringen, einer Treuhandnachfolgegesellschaft sowie dem Konzern K+S wurden 1999 zu den Zeiten der damaligen Alleinregierung geschlossen. Ich finde es auch gut, dass das heute so offen und ehrlich als Fehler bezeichnet worden ist. Denn offensichtlich beweist ja der Freistellungsvertrag eine doch erhebliche, na ja, mangelhafte Qualität, so will ich es mal nennen, Frau Ministerin. Sie können an der Stelle auch nichts dafür. Was mich persönlich ärgert, ist, dass dabei auch ein weiterer Umstand eine Rolle spielt, nämlich die Tatsache, dass es so ein bisschen die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass mit dem Versuch, diesen vermeintlich guten Deal doch auch durchzuhalten, auch an anderen Stellen ein Stück weit stillgehalten wurde und nichts unternommen wurde. Ich denke dabei an die Wismut-Altlasten der Halden, die schon zu DDR-Zeiten wieder in kommunale Trägerschaft gegangen sind, denn dort haben, glaube ich, die Sachsen mit dem Bund auch ein besseres Geschäft aushandeln können, wo wir in der Ostthüringer Region für meine Begriffe auch etwas hängen, also nicht nur in Westthüringen. Da 5 Minuten für ein so komplexes Thema, wie wir es hier vor uns haben, aus unserer Sicht viel zu kurz sind, möchte ich ankündigen, dass wir seitens der Gruppe der FDP einen Selbstbefassungsantrag für den Umweltausschuss beantragen werden und damit – glaube ich – auch an der richtigen Stelle mit der notwendigen Tiefe das Thema werden weiterbeleuchten können, sofern die Kolleginnen und Kollegen dem Selbstbefassungsantrag natürlich den Weg freimachen, auch das will ich an der Stelle natürlich klar sagen. Lassen Sie mich am Ende noch ein paar Worte zur Zukunft der Kaliförderung im Land sagen, das ist ja heute auch schon mit angesprochen worden. Deutschland ist durchaus kein ausgesprochen rohstoffreiches Land, lediglich bei Braunkohle, Sand, Kies und eben Kali und Salz nimmt die heimische Wirtschaft Spitzenplätze ein. Die Zukunft der Braunkohle, darüber haben wir ausreichend diskutiert, da wissen wir, dass das keine große bergmännische Zukunft mehr sein wird, außer der Bergbaufolgelandschaft. Damit wir aber wenigstens beim Rest des Bergbaus – sprich: vor allem bei Kali und Salz – in Zukunft auch noch eine Existenz für unsere Kumpel haben, gilt es, der Thüringer Kali- und Salz-Produktion und den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Rücken zu stärken. Herr Kollege Gottweiss, Sie haben über die Konkurrenzländer gesprochen. Hier geht es aber natürlich vor allem darum, dass unsere Kumpel eine Zukunft haben. Insofern müssen natürlich auch die Belange der Umwelt und der Einleitung von Prozessabwässern in Werra und Weser mit bedacht werden, aber auch in Einklang gebracht werden mit der Existenz des Bergbaus in der Region. Ich glaube aber, dass wir da bei diesem Thema auf einem guten Weg sind, gerade mit der Diskussion um die Einstapelung aktuell, sodass der Standort zukunftsfest gemacht werden kann und muss. Insofern danke für die Aufmerksamkeit und in Richtung der Kumpel ein herzliches „Glück auf!“. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank. Als nächste Rednerin spricht zu uns Frau Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke.

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Anja Müller Die Linke

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte zunächst auch an die Kalikumpel, die vielleicht zuhören, ein dickes Dankeschön sagen, denn ohne euch hätten wir jetzt keinen Corona-Impfstoff. Viele Mineralien, die für die Impfstoffzubereitung benötigt werden, kommen aus diesem Werk in Unterbreizbach und daher auch ein dickes Dankeschön von uns, denn die Pandemie bekämpfen wir nur gemeinsam und dazu braucht es auch Bergbautechnologien. Ich will ganz kurz etwas zu den Ewigkeitskosten sagen. Ja, ich finde es gut, dass sich Herr Gottweiss vorhin auch deutlich geäußert hat, weil, im Ursprungstext hatte ich bei mir geschrieben: Danke, liebe CDU! Denn das haben wir euch zu verdanken, mit dem Geld, auf dem wir jetzt sitzen, hätten wir in Thüringen schon viel mehr machen können. Was ich mir aber wirklich für eine Frage gestellt habe: Was will uns die SPD – entschuldige, Denny Möller –, was will sie uns genau sagen? Es steht in der Überschrift „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“, und dann lese ich weiter: „Die Thüringer Landespolitik muss […] mit einem klaren Bekenntnis […]“ – ich glaube, so klar und deutlich, wie diese Landesregierung sich zu diesem Industriestandort bekannt hat, hat das vorher auch noch keiner getan und daher auch ein dickes Dankeschön an Bahn und Böck, die Gesamtbetriebsräte, die mehr in der Staatskanzlei zu finden sind als irgendwo anders, dass die auch immer diesen Prozess mit reinbringen, was passiert gerade in der Region. (Beifall DIE LINKE) Ich will aber mal den Fokus auf etwas anderes legen. Denn wenn wir über die Zukunft der KaliWerraregion sprechen, dann reden wir nicht nur über das Werk in Unterbreizbach, sondern wir reden über Gesamt-Westthüringen. Da zählt für mich auch Opel Eisenach mit dazu, da zählt die gesamte Region für mich in Gänze mit dazu, wo wir einen starken Transformationsprozess brauchen, denn wir sind mittendrin. Wir sorgen uns jedes Mal um die Zukunft der Arbeitsplätze in dieser gesamten Region. Und wenn es irgendwann einmal krachen wird, haben wir eine Situation, die vergleichbar ist mit den 90er-Jahren, was damals die Treuhand in der Region angestellt hat. Deswegen müssen wir unser Augenmerk jetzt auch mal darauf richten, wie wir die Region in Gänze unterstützen können. Dazu hat sich der Kreistag des Wartburgkreises deutlich bekannt. Es gab zwei Anträge, die aussagekräftig waren, was für die Region notwendig ist. Da schaue ich jetzt auch in Richtung der alten Vertreter der Bundesregierung und aber auch der neuen. Es kann doch nicht sein, dass in der Region Infrastrukturprojekte gestrichen werden, weil der Bundesverkehrswegeplan gerade mal die Umweltkriterien rausgeschmissen hat und die Menschen in Merkers diesen Durchgangsverkehr dauerhaft erleben müssen und es keine Ortsumfahrung gibt. Auch Infrastrukturprojekte gehören mit zu einem starken Transformationsprozess. Da bitte ich einfach, dass man da noch mal genau hinschaut auch jetzt in die neue Bundesregierung, wie kann man die Region dahin gehend unterstützen. Denn was in der Lausitz möglich ist, muss natürlich auch für Thüringen in Gänze möglich sein. Da hat man gemerkt, es braucht diese großartigen Projekte mit der Infrastruktur. Es geht aber noch weiter. Auch wir natürlich als Koalition und natürlich auch unsere Landesregierung müssen schauen, wie bekommen wir die Duale Hochschule in Eisenach gestärkt hinsichtlich der Forschungsprojekte, was müssen wir denn auch noch tun, Hausaufgaben erledigen. Da müssen wir alle uns zusammentun und genau die Region dahin gehend auch unterstützen, denn ich glaube, nur mit Forschung kommen wir auch in der Region vorwärts, und das Potenzial haben wir deutlich dort vor Ort. Wir müssen auch schauen, ist es denn immer noch notwendig, alle Landesbehörden zentral zu organisieren, oder kann es nicht auch mal sein, dass Westthüringen etwas abbekommt, um uns auch unabhängiger zu machen – und damit schließt sich auch der Kreis – ein bisschen immer von dem Druck, den zum Teil auch Kali + Salz auf uns ausübt. Das will ich einfach nur mitgeben, dass wir das in Gänze in den Blick nehmen müssen. Ansonsten möchte ich noch eins sagen: Transformation für die Region darf aber nicht heißen, dass dort ein Atommüllendlager entsteht. Da bitte ich auch noch mal ein deutliches Bekenntnis hier von allen Seiten, das erwarte ich einfach, nicht, dass es dann heißt, wenn irgendwann in Unterbreizbach das Licht ausgeht, dass dann dort ein Atommüllendlager vielleicht auch reinkommt. Das sollten wir alle mit in den Blick nehmen. Ansonsten will ich noch eins sagen: Egal, welches Thema mit Kali + Salz wir hier debattieren, es ist immer so, dass vor Ort die Ohren schlackern, weil die Kumpels mit ihren Angehörigen natürlich Angst haben, Angst um die Zukunft ihres Arbeitsplatzes. Die können wir ihnen nur nehmen, wenn wir dafür sorgen, dass Westthüringen sich in Gänze entwickeln kann. Da braucht es einen starken Transformationsprozess. Deswegen danke ich den Kumpels und sage auch hier an dieser Stelle: Habt ein schönes Weihnachten und wir bleiben an eurer Seite! Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Wortmeldung vor. Dann erhält Frau Ministerin Siegesmund das Wort. Bitte schön.

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Anja Siegesmund

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein herzliches „Glück auf!“ den Bergleuten! Mit dem Erzgebirgsgruß – dort ist der entstanden – grüße ich in den Abend. In Thüringen wird seit Jahrhunderten, sehr geehrte Abgeordnete, traditionell Bergbau betrieben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kali- und Steinsalz werden ebenso abgebaut wie Eisenerz, Mangan, Kupfererz. Wir alle sind uns dieser Tradition nur zu gut bewusst und deswegen ist es auch gut und richtig, dass die Abgeordneten, die eben hier gesprochen haben, sich seit vielen Monaten mit großer Sach- und Fachkenntnis auch der Frage der Zukunft des Kali- und Werrareviers widmen. Allerdings haben sich in den letzten Jahrzehnten die Vorzeichen des Bergbaus natürlich deutlich verändert. Die ökologischen Auswirkungen sind immer mehr in den Vordergrund gerückt. Genauso wie die soziale und die wirtschaftliche Frage damit in Einklang gebracht werden muss, stehen auch wir immer wieder vor der Frage: Wie können wir den schwierigen Prozess des Bergbaus – und es gibt kaum ein besseres Beispiel für diesen Transformationsprozess als die Kaliproduktion – im Werra-Revier begleiten? Ich möchte für die Landesregierung drei aktuelle Entwicklungen hier zur Aktuellen Stunde nennen. Das ist erstens die Frage des sauberen Wassers an Werra und Weser und die kürzlich gelungene Fortsetzung des Bewirtschaftungsplans im Rahmen der Ergebnisse der Weser-Ministerkonferenz. Das ist zweitens der Stand zum Einstapeln in der Grube Springen bzw. dem Südwest-Feld und das ist drittens die – übrigens, Herr Bergner, auch für uns als Landesregierung am Freitag überraschende – Entscheidung des OVG Weimar, die durchaus so nicht erwartbar war, sondern zu einem späteren Zeitpunkt von uns erwartet worden ist. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Dann nehme ich das so gern zur Kenntnis!) Alles gut! Die jüngste Weser-Ministerkonferenz – lassen Sie mich damit beginnen – fand im November in Kassel statt. Von besonderem Interesse und Hauptdiskussionspunkt auf der Sitzung war das Thema „Salzbelastung in Werra und Weser“. Lassen Sie mich zwei Punkte in diesem Zusammenhang in Erinnerung bringen. Erstens hat die Weser-Ministerkonferenz unter dem Thüringer Vorsitz Anfang 2015 einen Ausstiegsplan aus der Werra-Versalzung beschlossen, indem sie erstmalig verbindliche Zielwerte zur Reduzierung der Salzbelastung für die nächsten Jahre festgeschrieben hat, denn Salz gehört in dieser Menge definitiv nicht in die Werra. Wir wollen eine salzfreie Werra. Zweitens sah der Plan hierzu für Ende 2021 und Ende 2027 eine umfassende Absenkung der Zielwerte in zwei Schritten vor, die in Summe bis Ende 2027 zu einer Halbierung der bisherigen Salzbelastung führen sollen. Da wird die EU-Wasserrahmenrichtlinie interessant, und deswegen haben wir uns verabredet, dass auch Ende 2021 Schluss mit der Versenkung und der Verpressung von Salzlauge in den Untergrund sein muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kommt auch genau so. Wir konnten, obwohl das Unternehmen immer wieder versucht hat, die Werte zu erhöhen und den Bewirtschaftungsplan infrage zu stellen, gemeinsam erreichen, dass diese Ziele erreicht werden. Es ist schon historisch, dass wir es schaffen, von diesem auf nächstes Jahr endlich 400 Milligramm Chlorid pro Liter weniger einzuleiten, und das ist gelungen, weil mit dem Unternehmen gemeinsam Maßnahmen erarbeitet wurden, um diese Zielwerte auch zu erfüllen. Also der Bau der KKF, die Haldenabdeckung und eben auch das Einstapeln sind die Maßnahmen, die wir uns vorgenommen haben. Das heißt, der Bewirtschaftungsplan aus dem Jahr 2015 gibt dem Unternehmen eine stabile Grundlage und wird weitgehend bestätigt. Zweitens haben wir die größte Salzreduzierung seit 1996 von diesem auf nächstes Jahr – das ist ein gemeinsamer Erfolg. Und drittens wird das Verpressen von Salzwasser in den Untergrund ab 01.01.2022 Geschichte sein. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist gut so. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will zum zweiten Punkt kommen: die berechtigte Frage, wie es denn neben den Maßnahmen der Salzreduzierung eben ganz konkret mit den derzeitigen Verfahren zum untertägigen Einstapeln von Produktionsabwässern aussieht. Die Abgeordneten im Umweltausschuss haben sich wirklich intensiv nicht nur einmal, sondern mehrere Male mit dieser Frage beschäftigt und ich bin wirklich dankbar für unsere fachlich intensiven Debatten dazu. Hierzu hat Kali + Salz Anfang August letzten Jahres den Antrag auf Einstapeln von Lösungen in das Südwestfeld der Grube Springen gestellt, auch die Durchörterung, und wir haben gemeinsam in einem großen politischen Kraftakt – wir haben jeweils auch mit den Fraktionen geredet – entschieden, dass wir die Durchörterung gemeinsam wollen und dass wir die Änderung des Staatsvertrags wollen. Über den Verlauf der Genehmigungsverfahren Thüringen betreffend habe ich verschiedentlich berichtet, zuletzt im Ausschuss am 08.12. Dem einen oder anderen mag der Zeitraum des bisherigen Verfahrens seitdem sehr lang vorkommen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Thüringer Berg- und Umweltverwaltung den Genehmigungsprozess konstruktiv begleitet. Die beizubringenden und nachgeforderten Unterlagen erfordern aber nicht nur eine zeitintensive Erarbeitung, sondern auch eine dementsprechende Bearbeitung. Und ich möchte ganz klar auch für das Land Thüringen sagen: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir prüfen diese Unterlagen sehr intensiv, im Übrigen nicht nur die Behörden, sondern auch mit extern eingebundenen Gutachtern, damit die Sicherheit der Grubengebäude, die im Fokus steht, und natürlich auf der anderen Seite die Arbeitsplätze mitbetrachtet werden. Aktuell hat Kali + Salz auf die letzten behördlichen Nachforderungen mit einer Stellungnahme vom 07.12. reagiert. Die vorgelegten Unterlagen und Bewertungen fließen nun neben diversen Prüfungen in die Erarbeitung der Einvernehmenserklärung der Hessischen Bergbehörde ein, die das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Energie für seine Entscheidungen zum Einstapeln in das Südwestfeld der Grube Springen gemäß Staatsvertrag benötigt. Da das Einvernehmen hier aber noch nicht vorliegt, ist es derzeit nicht möglich, abschließende Aussagen zum weiteren Zeitablauf zu machen. Kali + Salz hatte mithin zuletzt angekündigt, frühestens ab 1. Juli 2022 mit dem Einstapeln beginnen zu können. Ich werde darüber weiter im Ausschuss laufend berichten. Jetzt mein dritter Punkt, das ist der große Komplex der Altlastensanierung: Herr Gottweiss, ich bin Ihnen dankbar für Ihre klaren Worte, die Verträge aus dem Jahr 1999 waren ein Fehler, Sie haben es gesagt, und das kann ich nur dick und fett mit Edding unterstreichen. Lassen Sie mich also zum gegenwärtigen Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen in Sachen des Generalvertrags und des Freistellungsvertrags berichten. Das Thüringer OVG hat am vergangenen Freitag ein Urteil gefällt und die Berufung des Landes Thüringen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom Februar 2015 zurückgewiesen. Das Gericht hat die Mängel des Freistellungsvertrags aus dem Jahr 1999 als nicht so schwerwiegend angesehen, dass der Vertrag für nichtig zu erklären war oder zumindest die finanzielle Belastung des Landes aus diesem Vertrag reduziert werden könnte. Ich kann für das Land nur sagen: Ich bedauere die Entscheidung des OVG Weimar, und wir werden an dieser Stelle auch keine Ruhe geben. Die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus können nicht allein Sache des Landes sein. Es ist klar, dass wir an dieser Stelle über richtig viel Geld – jährlich knapp 20 Millionen Euro – sprechen. Das OVG hat entschieden, dass Thüringen gegen Zahlungsansprüche der Kali + Salz AG aus dem Freistellungsvertrag jedenfalls gegenwärtig nicht einwenden kann, dass die Geschäftsgrundlage des Vertrags gestört ist, es muss weiter bedient werden. Das OVG hat weiter festgestellt, dass Thüringen die Laugenhaltung weiter zu finanzieren hat, bis eine Abdichtung im Sinne der trockenen Verwahrung erreicht ist oder eine andere Lösung verwirklicht ist, um ein Ende der Bergaufsicht zu erreichen. Es gibt aber auch Licht – die Abgeordnete Wahl hat darauf hingewiesen – bei der Befassung und dem Richterspruch, und zwar geht es um die Frage, dass ganz klar gesagt wurde, dass eine ewige Laugenhaltung in der Grube Springen nicht im Rahmen des Freistellungsvertrags durch das Land finanziert werden muss, dass dies in der Geschäftsgrundlage des Vertrags nicht inkludiert ist. Wir werden jetzt drei Dinge tun, erstens: Wir haben noch nicht die schriftliche Urteilsbegründung. Bevor wir die nicht vorliegen haben und unsere Fachleute sich die nicht angeschaut haben, können wir noch nicht abschließend entscheiden, inwiefern wir mit dem Urteil tatsächlich weiter umgehen. Das heißt, das ist die Grundlage für eine weitere strategische Aufstellung auch innerhalb der Landesregierung. Zweitens: Thüringen hat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag gegen den Bund auf Eröffnung eines Bund-Länder-Streitverfahrens gestellt. Das macht man auch nicht jeden Tag, das will ich mal so klar sagen, als Landesministerin das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Aber Gegenstand des Verfahrens ist der Generalvertrag, wo wir die Rechte des Landes verletzt sehen und deswegen auch der Ansicht sind, dass wir beim Bundesverfassungsgericht dringend über den Generalvertrag befinden müssen. Im Übrigen hat das Land Sachsen selbiges getan, und wir unterstützen uns in dieser Frage. Drittens gibt es ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Köln. Da gibt es derzeit folgenden Sachstand: Wir haben die BImA und das BMF beim Verwaltungsgericht Köln auf die Aufnahme von Nachverhandlungen gemäß § 2.6 Generalvertrag verklagt. Das heißt, es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, wo wir ganz klar sagen, hier muss das Ziel der Beteiligung des Bundes an den Altlasten und den entsprechenden Sanierungskosten der Treuhandbetriebe im Fokus stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, wir tun als Landesregierung wirklich alles, den Bund wieder ins Boot zu holen. Wir werden nichts unversucht lassen, um die Folgen für den Landeshaushalt abzumildern, den Bergleuten, vor deren Arbeit wir wirklich einen Riesenrespekt haben können, die Möglichkeit zu geben, im Kalirevier weiter wirtschaften zu können, das Unternehmen gleichwohl in die Pflicht zu nehmen, die Umweltlasten zu reduzieren, aber eines zu sichern, ein Fortsetzen der Tradition des Bergbaus auch in Thüringen, und zwar umweltverträglich und nachhaltig. Glück auf! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gäbe jetzt noch mal eineinhalb Minuten Redezeit, wenn hier noch jemand etwas sagen möchte aus den Reihen der Fraktionen? Das sehe ich aber nicht. Damit sind wir am Ende des letzten Teils der Aktuellen Stunde und ich kann die Tagesordnung und damit den Tagesordnungspunkt schließen und damit auch diesen Sitzungstag. Allerdings geht es noch weiter für die Mitglieder des Sozialausschusses. Sie treffen sich hier zehn Minuten nach Ende dieser Sitzung, also das wäre dann 19.10 Uhr auch wieder hier in diesem Plenarsaal. Und der Petitionsausschuss trifft sich ebenfalls 19.10 Uhr im Raum F 101. Allen anderen wünsche ich schon jetzt einen schönen Adventsabend und denen, die noch sitzen möchten, diesen später. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder hier im Plenum und denken Sie bitte dann auch an die Tests für morgen bzw. übermorgen. Hiermit schließe ich die Sitzung.

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