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15.12.2021 Sitzungen 7/67

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Parlamentarische Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer, ich darf beginnen, es sei denn, es verneint jetzt jemand. Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich unsere heutige Plenarsitzung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen! Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass mit Wirkung vom gestrigen Tag Frau Dr. Katja Böhler als Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und Frau Prof. Dr. Barbara Schönig als Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ernannt wurden. Ich begrüße auch Sie sehr herzlich und wünsche Ihnen für die Ausübung Ihrer Ämter zum Wohle des Freistaats Thüringen recht gutes Gelingen. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schubert. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Thrum, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Worm und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise. Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie darüber informieren, dass es in der personellen Zusammensetzung des Landtags eine weitere Veränderung gegeben hat. Frau Abgeordnete Tosca Kniese hat mit Wirkung vom 6. Dezember 2021 ihren Austritt aus der Fraktion der AfD und gleichzeitig erklärt, dem Landtag als fraktionsloses Mitglied weiterhin angehören zu wollen. In der Folge ist nunmehr die Fraktion der CDU zweitstärkste Kraft und größte Oppositionsfraktion im Landtag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die weiteren Auswirkungen haben wir uns bereits im Ältestenrat zur weiteren Verständigung ausgetauscht bzw. werden dies noch tun. Weiterhin möchte ich Sie auf die Fotoausstellung „Pressefoto Hessen-Thüringen 2021“ aufmerksam machen, die seit dem 7. Dezember 2021 im Landtag zwischen dem Abgeordnetengebäude und dem Funktionsgebäude gezeigt wird. Die Siegerarbeiten und Anerkennungen werden aufgrund der fortwährenden COVID-19-Pandemie wie im Vorjahr als Außenprojektionen am Landtagsgebäude gezeigt. Die Ausstellung endet am 2. Januar 2022. Heute Abend findet dazu ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Landesverbands Thüringen des Deutschen Journalistenverbands auf dem Vorplatz zum Landtagshochhaus statt. – So weit die allgemeinen Hinweise. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen – teilweise mit konkreter Platzierung – auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 4 die 7/4544, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/4552 und zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/4585. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 3 hat die Drucksachennummer 7/4595. Da der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport erst heute beraten hat, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 3 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das ist nicht der Fall. Dann kann das Verfahren also so stattfinden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 damit am Freitag auf. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung letzte Woche Dienstag noch einmal bekräftigt, die Wahlen, die diesmal zu den Tagesordnungspunkten 16 bis 26 durchzuführen sind, am Donnerstag nach der Mittagspause aufzurufen. Die Wahlen sollen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt werden. Auch findet während der Auszählung der Stimmen wieder die Fragestunde statt. Da jedoch zu Tagesordnungspunkt 17 kein Wahlvorschlag vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden soll. Ebenso verhält es sich mit Tagesordnungspunkt 19, zu dem der Wahlvorschlag zurückgezogen wurde. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie darüber informieren, dass auch Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und Herr Abgeordneter René Aust ihren Rücktritt als Schriftführerin bzw. Schriftführer erklärt haben, sodass nur noch elf gewählte Schriftführerinnen und Schriftführer für einen Einsatz im Sitzungsvorstand zur Verfügung stehen. An der Stelle gestatten Sie mir den persönlichen Einwurf, dass doch jede und jeder Abgeordnete daran interessiert sein soll, dass zumindest unsere Plenarsitzungen ordnungsgemäß und organisatorisch unter Beihilfe aller Fraktionen hier stattfinden können. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) (Unruhe AfD) Die Wahlvorschläge der weiteren Wahlen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/4538, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/4566, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/4571, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/4539, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/4543 und 7/4596, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/4565, zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/4570, zu Tagesordnungspunkt 25 die 7/4567 und zu Tagesordnungspunkt 26 die 7/4550, 7/4564, 7/4572, 7/4573 und 7/4583. Sollte der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 16 angenommen werden, würde ich im Anschluss an die Bekanntgabe dieses Wahlergebnisses auch die Ernennung der Wahlbewerberin als Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs durchführen wollen. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Antrag auf Aktuelle Stunde eingereicht, der als Drucksache 7/4533 ausgefertigt und veröffentlicht wurde. Wie Sie wissen, geht deren parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung auf den Statusbeschluss in der Drucksache 7/4042 zurück. Nach dessen Ziffer III.6 ist es der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Abweichung von § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestattet, einmal im Quartal eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Nachdem bereits in den Plenarsitzungen im Oktober eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP verhandelt wurde, stellt sich mit Blick auf den Antrag in der Drucksache 7/4533 die Frage der Zulässigkeit. Die Zulässigkeit wäre gegeben, wenn sie der Landtag mit der in § 120 der Geschäftsordnung vorgesehenen Mehrheit beschließen würde. Wünscht jemand das Wort, um für die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte schön, Sie haben das Wort zur Zulässigkeit.

Protokoll ↗