Olaf Müller
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten – Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, 5 Minuten für ein hochkomplexes Thema sind eigentlich viel zu kurz und viel zu schade, um darin nur einige wenige Stichworte zu behandeln. Dennoch, das Sterben oder Aussterben der Innenstädte ist, Herr Kemmerich hatte das schon erwähnt, in vollem Gange, aber die Warnung kennen wir doch. So oder ähnlich hören wir die Warnrufe seit den 1960er-Jahren aus Westdeutschland oder seit Mitte der 1990er-Jahre aus allen Teilen unseres Landes. Wir könnten glauben, das Sterben der Innenstädte sei ein permanenter Vorgang, entweder weil zu hoch oder zu groß gebaut wird oder weil der Autoverkehr alles zerstört oder weil es zu viele Fußgängerzonen gibt oder weil die großen Kaufhäuser schließen. Auch die Variante der zu vielen Shoppingmalls auf der grünen Wiese gibt es, andererseits auch wieder zu große in den Innenstädten, und auch die vielen Discounter sind Ursache, und nicht zuletzt ist es der Internethandel, der alles kaputt macht. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gibt es auch noch Corona. Wir haben in dieser Pandemie gelernt, dass es immer wieder die gleichen Branchen und gesellschaftlichen Bereiche sind, die es bei Beschränkungsmaßnahmen als Erstes trifft. Aus Sicht der Wirtschaft trifft es leider immer wieder die Veranstaltungswirtschaft, aber auch die Gastronomie und den Einzelhandel. Die Veranstaltungswirtschaft möchte ich in diesem Zusammenhang aber noch einmal separat erwähnen. Es gibt durchaus Unternehmerinnen, die seit rund 22 Monaten keine Einnahmen generieren und quasi nicht ihrer ursprünglich gewählten Tätigkeit nachkommen konnten. In der Zukunft wird uns das noch große Probleme bereiten, und zwar egal, wie viele Hilfsgelder wir ihnen zur Verfügung stellen, am Ende wird das Personal das Ende der Pandemie nicht abwarten.
(Beifall Gruppe der FDP)
In Gastronomie und Einzelhandel zeichnet sich ein ähnliches Bild, wenn auch leicht abgeschwächt, da hier zwischenzeitlich ein fast normales Geschäft möglich war. Dass durch die 2G- oder 2G-plus-Regelung weniger Kunden in die Restaurants und Geschäfte kamen, möchte ich an dieser Stelle gar nicht bestreiten. Vielmehr müssen wir uns die Frage nach den möglichen Alternativen stellen. Sicherlich hätten wir auch hier wieder nach dem maximalen Mittel der Komplettschließungen oder der Verlagerung des Geschäfts auf Lieferdienste und den Online-Handel setzen können, dann wären die Innenstädte merklich leerer, aber für Begeisterung bei den Unternehmerinnen und Unternehmern hätte das wohl auch nicht gesorgt. Besonders das Weihnachtsgeschäft, das sowohl im Einzelhandel als auch in der Gastronomie einen erheblichen Teil des Jahresumsatzes ausmacht, ist deutlich von den Regelungen betroffen. Aber auch da haben wir durch die niedrige Impfquote ein thüringenspezifisches Problem. Denn in Köln, Hamburg, Kiel oder Bremen gibt es dank der hohen Impfakzeptanz keine so drastischen Einbrüche bei den Geschäftszahlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das gehört mit zur Wahrheit. Besonders bedauerlich ist übrigens die Figur, die ein paar Bürgermeister und Oberbürgermeister dabei abgegeben haben, als sie den Händlerinnen und Händlern auf den Weihnachtsmärkten Versprechungen machten, dass die Märkte stattfinden würden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Exemplarisch möchte ich Herrn Bausewein in Erfurt erwähnen: Er hat die Händler aufgefordert, ihre Stände nicht abzubauen, da er als Stadt gegen ein Weihnachtsmarktverbot klagen wolle. Das Ende kennen wir. Er zog dann kurzfristig sein Vorhaben einer Klage zurück und ließ die Einzelhändler und Einzelhändlerinnen im sprichwörtlichen Regen des nicht mehr stattfindenden Weihnachtsmarktes stehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube,
das Ende kennen Sie nicht!) So verspielt man natürlich den letzten Rest an Vertrauen, den die Unternehmerinnen noch in die Politik hatten. Zum Glück haben der Bund und das Bundeswirtschaftsministerium schnell reagiert und die Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt, die ab Januar gilt. Bis dahin gibt es für die Überbrückungshilfe III noch einmal eine kulante Regelung, die besonders auf die Händlerinnen auf den Weihnachtsmärkten eingeht. Insgesamt müssen wir uns auf einen weiteren schwierigen Winter in allen Bereichen einstellen. An die Wirtschaftsverbände kann ich von dieser Stelle nur noch einmal appellieren, die Regelungen zu 2G und 2G Plus zu unterstützen, indem Sie gemeinsam mit uns zum Impfen aufrufen und die Regelungen einhalten. Niemand möchte zukünftig im Halbjahrestakt Maßnahmen verschärfen oder lockern, sondern wir sehnen uns alle nach mehr Normalität. Nur gemeinsam ist diese Kraftanstrengung zu schaffen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
