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Prof. Dr. Hoff

15.12.2021 Sitzungen 7/67

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‚Wortbruch‘ verträgt die Demokratie“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die neu gewählte Bundesregierung hat sich auch in Person des Bundeskanzlers Olaf Scholz zu einer Diskussion über eine Impfpflicht geäußert und hat für die dafür notwendige Bundestagsdebatte die Empfehlung gegeben, dass man eine solche Diskussion, eine solche Entscheidung jenseits des ansonsten üblichen Fraktionszwangs führt, sondern eine solche Entscheidung über eine Impfpflicht eben nicht anhand von Fraktionsgrenzen geführt wird, sondern als individuelle Entscheidung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag geführt und getroffen werden sollte. Ich denke, dass ein solches Vorgehen richtig ist auch in Abwägung beispielsweise der Argumente, die Herr Montag hier vorgetragen hat, der sehr vehement für das Impfen und die Teilnahme am Impfen plädiert hat und sich gleichzeitig gegen eine gesetzliche Impfpflicht ausgesprochen hat. Aber er hat in seinen Ausführungen – ich will das nur exemplarisch nehmen – das deutlich gemacht, was der Ethikrat in seiner nun sehr umfangreichen Betrachtung vor der Masernimpfpflicht auch als eine ethische und moralische Impfpflicht bezeichnet hat, das heißt also, eine Impfpflicht, die Bürgerinnen und Bürger aus Verantwortung vor dem Gemeinwesen individuell für sich entscheiden und wahrnehmen und die sich aber jenseits einer gesetzlichen Impfpflicht bewegt. Genau in diesem Spannungsverhältnis bewegt sich auch die Diskussion. Dass es eine moralische Impfpflicht gibt, eine, die sich aus Solidarität, Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl speist, ist hier – glaube ich – im Landtag weitgehend unbestritten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Diskussion läuft entlang an der Frage, ob es eine gesetzliche Impfpflicht geben sollte. Und hier gehen Begriffe durcheinander. Hier wird nämlich oft auch in der öffentlichen Diskussion die Impfpflicht mit einem Impfzwang verwechselt. Die Furcht vor einem Impfzwang, das heißt also die zwangsweise Zuführung von Personen zu einer Impfung, das ist das, was unter dem Begriff der Impfpflicht befürchtet, diskutiert wird, wo man deutlich machen muss, dass dies auch dort, wo es eine gesetzliche Impfpflicht gibt, nicht der Fall ist, und dies immer wieder. Unter diesem Gesichtspunkt vor allem begriffliche Klarheit in die Debatte über eine Impfpflicht zu bringen, unabhängig von der Frage, wie man sich individuell dazu stellt, erscheint mir als ein wesentlicher und existenzieller Punkt. Das Zweite: Ich glaube, es hilft uns in der Diskussion nicht weiter, wenn wir uns in dem Gestus moralischer Überlegenheit vorwerfen, jemand hätte sein Wort gebrochen. Es ist hier auch durch den Abgeordneten Plötner auf den Ethikrat hingewiesen worden. Der Ethikrat hatte sich bei der Masern-Impfpflicht-Diskussion damals nicht für eine Masern-Impfpflicht ausgesprochen, sondern er hat auf mehr als 100 Seiten ausführlich begründet, warum er diese Diskussion und eine solche gesetzliche Entscheidung aus der Expertise der Mitglieder des Ethikrats nicht befürworten würde. Er hat dann in einer viel kürzeren Stellungnahme im Herbst dieses Jahres deutlich gemacht, dass er sich in der aktuellen pandemischen Situation in Kenntnis seiner eigenen Argumentation zur Masern-Impfpflicht für eine berufsbezogene Impfpflicht ausspricht, und zwar für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und für die Beschäftigten im Bildungswesen. Wir haben innerhalb der Landesregierung jetzt keine Positionsabstimmung vorgenommen, wie jedes Kabinettsmitglied sich zu der Frage einer Impfpflicht stellen würde. Einige von Ihnen wissen, dass ich mich gemeinsam mit anderen Akteuren für eine Impfpflicht in der Pandemie gegen COVID-19 ausgesprochen habe, das auch ausführlich begründet habe. Ich glaube, dass es in der aktuellen Situation darauf ankommt, vor allem die Diskussion aufklärerisch zu führen. Wie man das nicht macht, haben Teile dieses Parlaments gezeigt. Wie es notwendig ist, hat die Debatte auch gezeigt. Wenn wir gemeinsam dafür Sorge tragen, ist es in einer solchen Diskussion, die mit hohen Emotionen verbunden ist, weil es um Grundrechtseingriffe geht, weil es um den eigenen Körper geht, um das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, unsere Verantwortung, diese Diskussion vor allem aufklärerisch zu führen und nicht in dem Charakter einer möglichst hohen Empörungsspirale mit dem Ziel, in den sozialen Netzwerken möglichst viele Klicks zu generieren. Wenn wir alle gemeinsam dazu beitragen, dann wäre das, glaube ich, ein großer Fortschritt und an dieser Stelle ist sich die Landesregierung einig, dass eine solche Diskussion, so wie ich das eben dargestellt habe, aufklärerisch geführt werden muss und nicht anders. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗