Anja Siegesmund
e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein herzliches „Glück auf!“ den Bergleuten! Mit dem Erzgebirgsgruß – dort ist der entstanden – grüße ich in den Abend. In Thüringen wird seit Jahrhunderten, sehr geehrte Abgeordnete, traditionell Bergbau betrieben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kali- und Steinsalz werden ebenso abgebaut wie Eisenerz, Mangan, Kupfererz. Wir alle sind uns dieser Tradition nur zu gut bewusst und deswegen ist es auch gut und richtig, dass die Abgeordneten, die eben hier gesprochen haben, sich seit vielen Monaten mit großer Sach- und Fachkenntnis auch der Frage der Zukunft des Kali- und Werrareviers widmen. Allerdings haben sich in den letzten Jahrzehnten die Vorzeichen des Bergbaus natürlich deutlich verändert. Die ökologischen Auswirkungen sind immer mehr in den Vordergrund gerückt. Genauso wie die soziale und die wirtschaftliche Frage damit in Einklang gebracht werden muss, stehen auch wir immer wieder vor der Frage: Wie können wir den schwierigen Prozess des Bergbaus – und es gibt kaum ein besseres Beispiel für diesen Transformationsprozess als die Kaliproduktion – im Werra-Revier begleiten? Ich möchte für die Landesregierung drei aktuelle Entwicklungen hier zur Aktuellen Stunde nennen. Das ist erstens die Frage des sauberen Wassers an Werra und Weser und die kürzlich gelungene Fortsetzung des Bewirtschaftungsplans im Rahmen der Ergebnisse der Weser-Ministerkonferenz. Das ist zweitens der Stand zum Einstapeln in der Grube Springen bzw. dem Südwest-Feld und das ist drittens die – übrigens, Herr Bergner, auch für uns als Landesregierung am Freitag überraschende – Entscheidung des OVG Weimar, die durchaus so nicht erwartbar war, sondern zu einem späteren Zeitpunkt von uns erwartet worden ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Dann nehme ich das so gern zur Kenntnis!) Alles gut! Die jüngste Weser-Ministerkonferenz – lassen Sie mich damit beginnen – fand im November in Kassel statt. Von besonderem Interesse und Hauptdiskussionspunkt auf der Sitzung war das Thema „Salzbelastung in Werra und Weser“. Lassen Sie mich zwei Punkte in diesem Zusammenhang in Erinnerung bringen. Erstens hat die Weser-Ministerkonferenz unter dem Thüringer Vorsitz Anfang 2015 einen Ausstiegsplan aus der Werra-Versalzung beschlossen, indem sie erstmalig verbindliche Zielwerte zur Reduzierung der Salzbelastung für die nächsten Jahre festgeschrieben hat, denn Salz gehört in dieser Menge definitiv nicht in die Werra. Wir wollen eine salzfreie Werra. Zweitens sah der Plan hierzu für Ende 2021 und Ende 2027 eine umfassende Absenkung der Zielwerte in zwei Schritten vor, die in Summe bis Ende 2027 zu einer Halbierung der bisherigen Salzbelastung führen sollen. Da wird die EU-Wasserrahmenrichtlinie interessant, und deswegen haben wir uns verabredet, dass auch Ende 2021 Schluss mit der Versenkung und der Verpressung von Salzlauge in den Untergrund sein muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das kommt auch genau so. Wir konnten, obwohl das Unternehmen immer wieder versucht hat, die Werte zu erhöhen und den Bewirtschaftungsplan infrage zu stellen, gemeinsam erreichen, dass diese Ziele erreicht werden. Es ist schon historisch, dass wir es schaffen, von diesem auf nächstes Jahr endlich 400 Milligramm Chlorid pro Liter weniger einzuleiten, und das ist gelungen, weil mit dem Unternehmen gemeinsam Maßnahmen erarbeitet wurden, um diese Zielwerte auch zu erfüllen. Also der Bau der KKF, die Haldenabdeckung und eben auch das Einstapeln sind die Maßnahmen, die wir uns vorgenommen haben. Das heißt, der Bewirtschaftungsplan aus dem Jahr 2015 gibt dem Unternehmen eine stabile Grundlage und wird weitgehend bestätigt. Zweitens haben wir die größte Salzreduzierung seit 1996 von diesem auf nächstes Jahr – das ist ein gemeinsamer Erfolg. Und drittens wird das Verpressen von Salzwasser in den Untergrund ab 01.01.2022 Geschichte sein. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist gut so.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will zum zweiten Punkt kommen: die berechtigte Frage, wie es denn neben den Maßnahmen der Salzreduzierung eben ganz konkret mit den derzeitigen Verfahren zum untertägigen Einstapeln von Produktionsabwässern aussieht. Die Abgeordneten im Umweltausschuss haben sich wirklich intensiv nicht nur einmal, sondern mehrere Male mit dieser Frage beschäftigt und ich bin wirklich dankbar für unsere fachlich intensiven Debatten dazu. Hierzu hat Kali + Salz Anfang August letzten Jahres den Antrag auf Einstapeln von Lösungen in das Südwestfeld der Grube Springen gestellt, auch die Durchörterung, und wir haben gemeinsam in einem großen politischen Kraftakt – wir haben jeweils auch mit den Fraktionen geredet – entschieden, dass wir die Durchörterung gemeinsam wollen und dass wir die Änderung des Staatsvertrags wollen. Über den Verlauf der Genehmigungsverfahren Thüringen betreffend habe ich verschiedentlich berichtet, zuletzt im Ausschuss am 08.12. Dem einen oder anderen mag der Zeitraum des bisherigen Verfahrens seitdem sehr lang vorkommen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Thüringer Berg- und Umweltverwaltung den Genehmigungsprozess konstruktiv begleitet. Die beizubringenden und nachgeforderten Unterlagen erfordern aber nicht nur eine zeitintensive Erarbeitung, sondern auch eine dementsprechende Bearbeitung. Und ich möchte ganz klar auch für das Land Thüringen sagen: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir prüfen diese Unterlagen sehr intensiv, im Übrigen nicht nur die Behörden, sondern auch mit extern eingebundenen Gutachtern, damit die Sicherheit der Grubengebäude, die im Fokus steht, und natürlich auf der anderen Seite die Arbeitsplätze mitbetrachtet werden. Aktuell hat Kali + Salz auf die letzten behördlichen Nachforderungen mit einer Stellungnahme vom 07.12. reagiert. Die vorgelegten Unterlagen und Bewertungen fließen nun neben diversen Prüfungen in die Erarbeitung der Einvernehmenserklärung der Hessischen Bergbehörde ein, die das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Energie für seine Entscheidungen zum Einstapeln in das Südwestfeld der Grube Springen gemäß Staatsvertrag benötigt. Da das Einvernehmen hier aber noch nicht vorliegt, ist es derzeit nicht möglich, abschließende Aussagen zum weiteren Zeitablauf zu machen. Kali + Salz hatte mithin zuletzt angekündigt, frühestens ab 1. Juli 2022 mit dem Einstapeln beginnen zu können. Ich werde darüber weiter im Ausschuss laufend berichten. Jetzt mein dritter Punkt, das ist der große Komplex der Altlastensanierung: Herr Gottweiss, ich bin Ihnen dankbar für Ihre klaren Worte, die Verträge aus dem Jahr 1999 waren ein Fehler, Sie haben es gesagt, und das kann ich nur dick und fett mit Edding unterstreichen. Lassen Sie mich also zum gegenwärtigen Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen in Sachen des Generalvertrags und des Freistellungsvertrags berichten. Das Thüringer OVG hat am vergangenen Freitag ein Urteil gefällt und die Berufung des Landes Thüringen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom Februar 2015 zurückgewiesen. Das Gericht hat die Mängel des Freistellungsvertrags aus dem Jahr 1999 als nicht so schwerwiegend angesehen, dass der Vertrag für nichtig zu erklären war oder zumindest die finanzielle Belastung des Landes aus diesem Vertrag reduziert werden könnte. Ich kann für das Land nur sagen: Ich bedauere die Entscheidung des OVG Weimar, und wir werden an dieser Stelle auch keine Ruhe geben. Die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus können nicht allein Sache des Landes sein. Es ist klar, dass wir an dieser Stelle über richtig viel Geld – jährlich knapp 20 Millionen Euro – sprechen. Das OVG hat entschieden, dass Thüringen gegen Zahlungsansprüche der Kali + Salz AG aus dem Freistellungsvertrag jedenfalls gegenwärtig nicht einwenden kann, dass die Geschäftsgrundlage des Vertrags gestört ist, es muss weiter bedient werden. Das OVG hat weiter festgestellt, dass Thüringen die Laugenhaltung weiter zu finanzieren hat, bis eine Abdichtung im Sinne der trockenen Verwahrung erreicht ist oder eine andere Lösung verwirklicht ist, um ein Ende der Bergaufsicht zu erreichen. Es gibt aber auch Licht – die Abgeordnete Wahl hat darauf hingewiesen – bei der Befassung und dem Richterspruch, und zwar geht es um die Frage, dass ganz klar gesagt wurde, dass eine ewige Laugenhaltung in der Grube Springen nicht im Rahmen des Freistellungsvertrags durch das Land finanziert werden muss, dass dies in der Geschäftsgrundlage des Vertrags nicht inkludiert ist. Wir werden jetzt drei Dinge tun, erstens: Wir haben noch nicht die schriftliche Urteilsbegründung. Bevor wir die nicht vorliegen haben und unsere Fachleute sich die nicht angeschaut haben, können wir noch nicht abschließend entscheiden, inwiefern wir mit dem Urteil tatsächlich weiter umgehen. Das heißt, das ist die Grundlage für eine weitere strategische Aufstellung auch innerhalb der Landesregierung. Zweitens: Thüringen hat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag gegen den Bund auf Eröffnung eines Bund-Länder-Streitverfahrens gestellt. Das macht man auch nicht jeden Tag, das will ich mal so klar sagen, als Landesministerin das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Aber Gegenstand des Verfahrens ist der Generalvertrag, wo wir die Rechte des Landes verletzt sehen und deswegen auch der Ansicht sind, dass wir beim Bundesverfassungsgericht dringend über den Generalvertrag befinden müssen. Im Übrigen hat das Land Sachsen selbiges getan, und wir unterstützen uns in dieser Frage. Drittens gibt es ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Köln. Da gibt es derzeit folgenden Sachstand: Wir haben die BImA und das BMF beim Verwaltungsgericht Köln auf die Aufnahme von Nachverhandlungen gemäß § 2.6 Generalvertrag verklagt. Das heißt, es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, wo wir ganz klar sagen, hier muss das Ziel der Beteiligung des Bundes an den Altlasten und den entsprechenden Sanierungskosten der Treuhandbetriebe im Fokus stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, wir tun als Landesregierung wirklich alles, den Bund wieder ins Boot zu holen. Wir werden nichts unversucht lassen, um die Folgen für den Landeshaushalt abzumildern, den Bergleuten, vor deren Arbeit wir wirklich einen Riesenrespekt haben können, die Möglichkeit zu geben, im Kalirevier weiter wirtschaften zu können, das Unternehmen gleichwohl in die Pflicht zu nehmen, die Umweltlasten zu reduzieren, aber eines zu sichern, ein Fortsetzen der Tradition des Bergbaus auch in Thüringen, und zwar umweltverträglich und nachhaltig. Glück auf!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
