Madeleine Henfling
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer freiheitlichen Demokratie ist das Versammlungsrecht ein elementares Grundrecht, und auch in einer Pandemie muss es möglich sein, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und seinen Protest kundzutun, auch wenn einem dieser Protest im Ernstfall nicht passt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist zurzeit auch möglich, wenn man eine Versammlung anmeldet und sich an den Infektionsschutz hält. Aus unserer Sicht
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD)
– ich kann einen Menschen nicht ernst nehmen, der beim Zwischenrufen seine Maske aufnimmt, Sie haben das mit den Aerosolen echt nicht verstanden –
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) reichen übrigens hier die Vorgaben des Mindestabstands und der Maskenpflicht aus. Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, hier eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen für Versammlungen festzulegen. Ich glaube, es muss eher danach gehen, ob beispielsweise Plätze groß genug sind, um Infektionsmaßnahmen einzuhalten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was wir jetzt aber fast seit Beginn der Pandemie bei den angeblich friedlichen Protesten gegen die sogenannten Corona-Maßnahmen beobachten, ist das mutwillige und nahezu durchgehende Verstoßen gegen diese Vorgaben, und größtenteils wurde das in Thüringen wie auch in anderen Bundesländern laufengelassen. Wir bekommen jetzt gerade die Quittung dafür. Die Inzidenz und die Belegungszahlen in den Krankenhäusern gehen durch die Decke und wir erleben eine zunehmende Radikalisierung – das nicht erst seit ein paar Wochen, sondern schon seit mehreren Monaten – der sogenannten friedlichen Protestler. Nicht zuletzt sehen wir das an den verletzten Polizistinnen und Polizisten, denen wir auf diesem Wege gute Besserung wünschen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Seit Beginn der Pandemie wurden diese Proteste von extremen Rechten und Rechten organisiert und vereinnahmt, und schon seit anderthalb Jahren warnen unter anderem die Zivilgesellschaft und Journalistinnen und Journalisten genau vor dieser Radikalisierung. Es zeigt sich ein alter Reflex, insbesondere in Ostdeutschland. In einem neuerlichen Artikel aus der „TAZ“ konnte man dazu lesen – ich zitiere –: „Das Zurückweichen der Polizei vor rechten bis rechtsextremen Protesten ist in Ostdeutschland erlernt. Seit den frühen 90er Jahren, als in Hoyerswerda, Rostock und anderswo Vertragsarbeiter:innen und Asylbewerber:innen angegriffen wurden – und die sogenannten Sicherheitsbehörden ihnen keine Sicherheit gaben.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade auch die Konservativen in diesen Bundesländern haben diese Verharmlosung der extremen Rechten verinnerlicht und auch im Staatsapparat verankert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was wir jetzt endlich brauchen, ist ein eindeutiges Stoppzeichen an diese Leute, die sich „das Volk“ nennen, aber doch nur einen verschwindend geringen Teil der Thüringer Bevölkerung darstellen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dieses Stoppzeichen muss klar beinhalten, dass es bis hierhin geht und nicht weiter. Die permanenten Regelverstöße und Verhöhnungen der Opfer von Corona und der an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeitenden Beschäftigten im medizinischen Sektor werden wir hier nicht länger hinnehmen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für ein solches Vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegen auch bereits die Instrumente auf dem Tisch. Viele solcher Demonstrationen stellen eindeutige Verstöße gegen das geltende Versammlungsrecht dar. Laut Versammlungsgesetz sollen Demonstrationen angemeldet werden. Zudem ist eine Leitung notwendig, um einen geordneten und friedlichen Verlauf zu sichern. All das finden Sie – vielleicht auch in Richtung AfD – in den §§ 5 ff. des Versammlungsgesetzes. Das Vorhandensein eines Veranstalters oder Leiters ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt des geltenden Demonstrationsrechts, das auf der nachvollziehbaren Annahme fußt, dass eine friedliche und schadenfreie Ausübung des Versammlungsgrundrechts nur mit einer klaren Selbstorganisation der Demonstrierenden möglich ist. Wer nun im Internet oder in Gruppen zur Demonstration aufruft, obwohl es weder Anmeldung noch Leitung gibt, verletzt diesen zentralen Gedanken und missbraucht dadurch das Versammlungsgrundrecht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich zitiere hier auch noch mal hilfsweise – damit es auch alle gehört haben, falls sie nicht in der Lage sind, es zu lesen – aus § 11 des Versammlungsgesetzes: „Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen.“ Nun liegt auf der Hand, dass viele die gesetzlichen Regelungen umgehen und das tun, weil sie an einem geordneten und friedlichen Verlauf der Versammlung sowie an der Verhinderung grober Verstöße schlicht und ergreifend kein Interesse haben. Hierfür hilft kurzfristig nur, mit Konsequenz die geltenden Gesetzesvorschriften anzuwenden. Demonstrationen ohne Anmeldung und ohne Leitung können verboten werden, und die weitere Teilnahme an verbotenen Versammlungen stellt auch heute eine Ordnungswidrigkeit dar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht muss man sich auch darüber unterhalten, ob mittelfristig ein eigenes Versammlungsgesetz für Thüringen erarbeitet werden muss, in dem wir auch auf bestimmte Sachen reagieren oder zum Beispiel das Versammlungsgesetz im digitalen Zeitalter ankommen lassen – nicht in Ihrem Sinne, Herr Möller, ganz sicher nicht. In den letzten Wochen ist polizeilicherseits bereits eine deutliche Tendenz zu erkennen, was wir ausdrücklich begrüßen. Ich denke, es ist nun auch an den Versammlungsbehörden, nachzuziehen und die Arbeit der Kolleginnen in den Gesundheitsämtern und der Polizei zu unterstützen, indem man konsequent beauflagt und bei Verstößen auch dagegen vorgeht. Das bedeutet auch, dass Vertreterinnen der Versammlungsbehörden anwesend sein müssen, um sowohl für die Polizei als auch für Versammlungsteilnehmerinnen ansprechbar zu sein. Nach dem, was wir hören, klappt das in vielen Orten nicht. Hier muss die kommunale Ebene ihrer Verantwortung gerecht werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Lassen Sie mich auch noch etwas zu der Debatte um Social Media und im Speziellen zu Telegram sagen. Im Besonderen in den letzten Tagen ist die Diskussion dazu wieder in Fahrt gekommen. Mal ganz davon abgesehen, dass die Sperrung eines ganzen Onlinedienstes völlig unverhältnismäßig und höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig wäre und wir das bei anderen Staaten kritisieren würden und auch immer werden, ist es überhaupt nicht angebracht, jetzt mit einem nationalen Alleingang dort Tatsachen zu schaffen. Auf der EU-Ebene wird dazu gerade verhandelt und es gibt im Ministerrat eine Einigung zu Telegram, wie man insbesondere mit öffentlichen Kanälen umgeht und sie genauso behandelt wie soziale Netzwerke. Zum Schluss noch ein paar Worte an die AfD, die plötzlich das robuste Auftreten der Polizei kritisiert – ich erinnere da gern an Ihre Position zum G-20Gipfel in Hamburg: Hören Sie auf, die Menschen aufzuhetzen, zu illegalen Demonstrationen aufzurufen und vor allen Dingen Kinder als Schutzschilder zu missbrauchen!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Herr Möller hat unter anderem mit einem Bild auf Twitter mehr oder weniger dazu aufgerufen, Kinder mit zu Demonstrationen zu nehmen, und …
