Georg Maier
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die aktuell dramatische Entwicklung der pandemischen Situation war Anlass der Initiierung weiterer Maßnahmen zu deren Bekämpfung und zur Abwendung einer zu erwartenden Überlastung der Gesundheitsversorgung. Mit Inkrafttreten der aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vom 24. November dieses Jahres wurde für Versammlungen in § 19 festgeschrieben, dass diese aus Infektionsschutzgründen – und da gibt es natürlich schon Daten, die da eine Rolle gespielt haben – unter freiem Himmel, ortsfest und mit maximal 35 Teilnehmern zulässig sind. Im Einzelfall – das möchte ich an dieser Stelle deutlich machen – können bei angemeldeten Versammlungen davon Ausnahmen gemacht werden; wenn die infektionsschutzrechtliche Situation so ist, dass genügend Abstand da ist, dass sich die Demonstrantinnen und Demonstranten an die Vorgaben halten, Masken tragen, kann davon jetzt schon abgewichen werden. Das meint insbesondere, wie gesagt, die Teilnehmerobergrenze von 35 Personen. Ich bin aber gern bereit, auch in diesem Zusammenhang die Diskussion aufzugreifen, die eben hier schon geführt wurde: Ist diese Zahl die richtige oder wäre gerade auch vor dem Hintergrund, dass demokratische Kräfte jetzt auch natürlich ihrem Ärger, was diese Corona-Demonstrationen Ausdruck verleihen möchte, nachkommen möchten, eine größere Zahl hier sinnvoll? Wie gesagt, mein Signal an dieser Stelle: Das sollte man gemeinsam in Betracht ziehen. Die Ausnahmeregelung entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der überragenden verfassungsrechtlichen Stellung des Artikel 8 Grundgesetz. Wie gesagt, wer sich an Regeln hält, kann auch in größerer Zahl demonstrieren. Wer sich absolut nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass die Sicherheitsbehörden geltendes Recht durchsetzen. Die Auflösung einer Versammlung kommt bei überwiegend unfriedlichem Verlauf oder bei schweren Verstößen gegen die Vorgaben des § 19 sowie gegen infektionsschutzrechtliche Auflagen in Betracht. Im Vorfeld der Entscheidung, ob die Versammlung aufzulösen ist, sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unter anderem Teilausschlüsse von gröblich störenden Versammlungsteilnehmern zu prüfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Thüringer Versammlungsbehörden und aus Sicht der Thüringer Polizei ist festzustellen, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung die staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Pandemiebekämpfung akzeptiert und mitträgt. Darüber hinaus ist jedoch auch zu erkennen, dass zurzeit vielerorts Ansammlungen oder Versammlungen stattfinden, bei denen offensichtlich gerade diese verordneten Schutzmaßnahmen kritisiert werden. Größtenteils ließen die diesbezüglichen Versammlungen in der vergangenen Woche eine jeweilige Anmeldung vermissen. Zugleich war sowohl vor Beginn als auch während der Durchführung kein Versammlungsleiter erkennbar oder verifizierbar. Das ist in beiden Fällen ein ganz klarer Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Dieses Phänomen wurde bereits in der vergangenen zweiten und dritten Pandemiewelle festgestellt. Sehr häufig werben die Organisatoren ausdrücklich und ausschließlich im Netz über soziale Medien oder auch über Messenger-Dienste, wie zum Beispiel Telegram, für diese Versammlungen. Diese Form der Mobilisierung bietet den Personen vermeintlich Anonymität. Den zuständigen Versammlungsbehörden und auch der Polizei werden diese Versammlungen lediglich durch eigene Recherchen bekannt. Dies hat zur Folge, dass diese Versammlungen sowohl für die Versammlungsbehörden als auch für die Polizei generell und in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht schwer zu bewerten sind. Weder kann eingeschätzt werden, wie viele Personen erscheinen, noch können belastbare Aussagen zur Teilnehmerzusammensetzung, zur Versammlungsart, zur Dauer sowie zum Versammlungsort oder den Kundgebungsmitteln gemacht werden. Versammlungsbehörden und Polizei können daher ihre Schwerpunktplanungen auf keine konkrete und verlässliche Grundlage stellen. In den letzten Wochen wurde in meinem Haus eine Handreichung für die Versammlungsbehörden erarbeitet und am 10. Dezember 2021 an diese versendet. Diese soll eine rechtliche Bewertung anhand konkreter Standards und Kriterien der im Einzelfall vorliegenden Versammlung und Veranstaltung unterstützen bzw. ermöglichen. Gleichermaßen dient sie als feste Orientierung für polizeiliches Handeln. Dabei geht es insbesondere um die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit der Versammlung sowie die daraus erwachsenden Rechtsfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vom 1. November bis 13. Dezember dieses Jahres fanden 187 Versammlungen mit Pandemiebezug unter Polizeibegleitung in allen Regionen des Freistaats statt. Zeitliche Schwerpunkte stellten der Montag und die Wochenenden dar. Die Anzahl der Versammlungen stieg zum Ende des Monats November sowie im Dezember an, die Mehrheit hiervon war nicht angemeldet. Die Teilnehmerzahl bei diesen Versammlungen war zuletzt ansteigend. Der überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kann vom äußeren Anschein her dem bürgerlichen Spektrum zugeordnet werden. Insofern ist festzustellen, dass nicht wenige Bürgerinnen und Bürger ihre kritische Meinung kundtun möchten. Diejenigen Versammlungen und Versammlungsteilnehmer, die dabei die aktuellen Regeln beachten, sind jedoch nicht im Fokus der Sicherheitsbehörden. Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen vielmehr die Versammlungen und Versammlungsteilnehmer, welche bewusst die Regularien umgehen. Deren Akteuren – und hier im Raum sind einige – unterstellen wir insofern die gezielte Provokation des Staats, eine gewollte und bewusste Beeinflussung anderer rechtskonformer Versammlungsteilnehmer, das bewusste Ausnutzen der Anonymität der Masse, um abstruse Verschwörungstheorien zu verbreiten, und die gezielte Platzierung extremistischer und radikaler Grundhaltungen. Ganz überwiegend handelt es sich hierbei um Rechtsextremisten, wie zum Beispiel Mitglieder der AfD. Darüber hinaus berichten die Versammlungsbehörden und die Polizei im Allgemeinen von zunehmend aggressivem Auftreten gegenüber Einsatzkräften. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst am vergangenen Wochenende und am Montag dieser Woche fanden 57 Versammlungen mit insgesamt 11.900 Personen statt. Überwiegend gab es keinen Versammlungsleiter, und die Mehrzahl der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer hielt sich nicht an geltendes Recht, an die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen. Hervorzuheben sind dabei die Versammlungen in Greiz am Samstag mit ca. 1.000 Personen, in Gotha am Sonntag mit ca. 1.500 Personen und in Erfurt am Montag mit ca. 1.000 Personen. Durch eine erhöhte Polizeipräsenz und konsequentes Vorgehen konnte in Greiz ein Aufzug unterbunden werden. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem zu Durchbruchsversuchen von Versammlungsteilnehmern, welche nur durch unmittelbaren Zwang verhindert werden konnten. Insgesamt wurden am Samstag nach gegenwärtigem Stand 227 Identitäten festgestellt, 108 Platzverweise erteilt sowie 47 Ordnungswidrigkeitsund 44 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei den Einsatzmaßnahmen wurden bedauerlicherweise 14 Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei verletzt, von denen zwei vorübergehend nicht mehr dienstfähig sind. In Gotha bildeten sich mehrere Aufzüge an unterschiedlichen Orten der Stadt. Im weiteren Verlauf vereinigten sich diese zu einem gemeinsamen Aufzug. Aus dem Aufzug heraus kam es zu Flaschenwürfen in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte. Insgesamt wurden 51 Identitäten festgestellt, 26 Platzverweise erteilt und 28 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Erfurt wurden ebenfalls mehrere Aufzüge im Bereich der Innenstadt durchgeführt, sieben Einsatzkräfte wurden hierbei verletzt, wobei einer nicht mehr dienstfähig ist. Insgesamt wurden am Montag 544 Identitäten festgestellt, 542 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und 28 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mit Blick darauf ist bereits erkennbar, dass die Versammlungsbehörden und die Polizei unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent auf die Einhaltung der gegenwärtigen Rechtslage hinwirken und Verstöße gegen die Hygieneschutzmaßnahmen und das Versammlungsgesetz entschieden verfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend prognostizieren wir auch für die nahe Zukunft eine Vielzahl von coronaskeptischen und ‑ kritischen Versammlungen. Die Polizei muss sich weiterhin auf eine hohe Einsatzbelastung einstellen. Angesichts dessen wird das Kräftemanagement der Polizei, insbesondere für die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Landespolizeiinspektion, zentralisiert. Damit soll im Zuge der Einsatzplanung auf sich abzeichnende Lageschwerpunkte entsprechend reagiert werden können. Erkenntnisse zu Personen mit extremistischen Bestrebungen, die insbesondere als Rädelsführer auftreten und die beabsichtigen, Demonstrationsteilnehmer für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, fließen neben weiteren Aspekten in die polizeiliche Lagebeurteilung mit ein. Zur Lagebewältigung werden gegebenenfalls auch Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern zur Unterstützung angefordert. Das war bereits am Samstag der Fall. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluss noch meinen ausdrücklichen Dank an die Polizistinnen und Polizisten aussprechen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) die jeden Tag im Freistaat die Sicherheit gewährleisten und in den letzten Tagen und Wochen schwierige Situationen zu meistern hatten. Sie waren körperlichen Angriffen ausgesetzt und haben Recht und Ordnung verteidigt. Den verletzten Kolleginnen und Kollegen wünsche ich gute Besserung und schnelle Genesung.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das Gleiche wünsche ich auch den teilweise verletzten Journalistinnen und Journalisten. Auch sie erfüllen in dieser Situation einen wichtigen Dienst an der Demokratie.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreise, der Gesundheits- und Versammlungsbehörden für ihr Engagement in den letzten Wochen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
