Plenarprotokoll 17/70
12.07.2023 · 78 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (16)SPD (6)CDU (5)FDP (5)GRÜNE (4)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Ich eröffne die 70. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Baron, Herr Abg. Gögel, Herr Abg. Karrais, Herr Abg. Klos, Herr Abg. Schoch sowie Frau Abg. Sperling. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Hermann, Frau Staatssekretärin Kurtz, ab 10:30 Uhr Herr Staatssekretär Blenke, ab 12:30 Uhr Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Dr. Rapp. Außerdem entschuldigt ist Frau Ministerin Razavi. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vervielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 7. Juli 2023 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksache 17/5067 Überweisung an den Ausschuss für Europa und Internationales 2. Mitteilung des Deutschlandradios vom 29. Juni 2023 – Information der Landesparlamente über programmliche Leistungen und Perspektiven 2022 bis 2024 – Drucksache 17/5055 Überweisung an den Ständigen Ausschuss * Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der CDU für eine Umbesetzung im Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ (Anlage). – Ich stelle fest, dass Sie der vorgeschlagenen Umbesetzung zustimmen. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Unser Kollege, Herr Abg. Niklas Nüssle, feiert heute seinen Geburtstag in diesen schönen, gekühlten Räumen. Lieber Herr Abg. Nüssle, im Namen des ganzen Hauses herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 tokoll ng vom 12. Juli 2023 9:18 Uhr Meine Damen und Herren, auf der Besuchertribüne begrüße ich sehr herzlich eine südafrikanische Delegation von Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen des Parlaments der Region Western Cape aus Kapstadt. Ich begrüße den Delegationsleiter und Parlamentspräsidenten Daylin Mitchell sowie seine Stellvertreterin, Frau Schäfer, und den Leiter der Parlamentsverwaltung, Herrn Adams. Begleitet wird die Delegation von Frau Generalkonsulin Lebelo und Herrn Vizekonsul Pretorius, die wir bereits im Oktober 2022 im Vorfeld der Ausschussreise des Wirtschaftsausschusses hier im Landtag begrüßen durften, sowie Frau Konsulin Marida Van der Westhuizen-Nel. – Auch Sie alle begrüße ich sehr herzlich. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Die Gäste, die nach ihrem Besuch bei uns nach Bayern weiterreisen, werden nach der Reise sicher feststellen, dass Baden-Württemberg viel schöner ist. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Sie sind insgesamt drei Tage in Baden-Württemberg unterwegs und heute auf einer Stippvisite im Landtag in Stuttgart. Ziel ist es, die anlässlich der Informationsreise des Wirtschaftsausschusses in Südafrika geknüpften Kontakte zu vertiefen und sich bei einem Arbeitsessen mit den Obleuten des Wirtschaftsausschusses fachlich auszutauschen. Dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Herrn Kollegen Dr. Schweickert, danke ich sehr herzlich für sein starkes Engagement im Zusammenhang mit der Betreuung der Delegation. Herr Abg. Dr. Schweickert, auch Ihnen herzlichen Dank. – Ich finde, das hat auch einen Applaus verdient. (Beifall bei allen Fraktionen) Sehr geehrte Gäste aus Südafrika, ich begrüße Sie noch einmal sehr herzlich hier bei uns und wünsche Ihnen einen interessanten, inspirierenden Aufenthalt in Baden-Württemberg. Grüßen Sie unsere Freunde aus Bayern. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Wir treten in die Tagesordnung ein, und ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Schnell, stark, schlagkräftig – Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg – beantragt von der Fraktion der CDU (Präsidentin Muhterem Aras) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die CDU erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Hagel.
Manuel Hagel CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Krankenhaus kurz vor dem Kollaps.“ Das war am 9. Januar 2022, Cyberangriff auf den Klinikverbund Medizin Campus Bodensee. Cyberangriff, das mag für viele von uns und auch für viele in diesem Land irgendwie niedlich oder harmlos klingen, doch das heißt in diesem Fall im ganz Konkreten: Lebenswichtige Operationen von Menschen können nicht durchgeführt werden, Schmerzen von Menschen können nicht behandelt werden, Medikamente können nicht dosiert werden. Allein diese Aufzählung zeigt: Hier geht es um nichts Harmloses, hier geht es um das Wertvollste, was wir haben: die Gesundheit. Ganz konkret benannt: Bedroht sind hier Menschenleben. In diesem Fall: Glück im Unglück. Der Medizin Campus Bodensee konnte die Patientenversorgung trotz widriger Umstände aufrechterhalten. Es ist Gott sei Dank nichts Schlimmeres passiert. 14. Oktober 2022: Großattacke auf die „Heilbronner Stimme“. Zeitungsdruck, Telefon, E-Mail, Anzeigensystem, Redaktionssystem und Vertriebssysteme sind offline. Nichts geht mehr, ein Angriff auf unsere freiheitliche Demokratie. Dafür aber gibt es ein Bekennerschreiben und den Versuch, das Unternehmen und den Unternehmer zu erpressen. Der Schaden hier liegt im siebenstelligen Bereich. Rund zwei Wochen später ein Cyberangriff auf die Hochschule in Heilbronn. Die Hochschule wird vom Netz genommen, um größeren Schaden zu vermeiden: keine E-Mail-Korrespondenz mehr, keine Onlinevorlesungen mehr, keine digitale Recherche mehr, Abgabefristen nicht mehr einhaltbar, jegliche Form des Studierens an der Hochschule ist lahmgelegt. Die Täter? Sie sind unbekannt. Genau darum kümmern wir uns jetzt: darum, dass diesen Kriminellen, dass diesen Tätern endlich auch in Baden-Württemberg der Kampf angesagt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU) Klar muss sein: Wenn sich die Bedrohungslage ändert, dann darf unsere Sicherheitsarchitektur nicht starr bleiben, sondern muss sich unsere Sicherheitsarchitektur mit verändern. Das ist Ausdruck von unserem Rechtsstaat. Das ist Ausdruck davon, dass der Rechtsstaat auch im Cyberspace Zähne zeigt. Wir bringen dazu jetzt das Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe an den Start. Ich möchte es ausdrücklich sagen: Ich bin unserer Justizministerin Marion Gentges und Staatssekretär Siegfried Lorek dankbar, dass sie hier ein starkes, schnelles und schlagkräftiges Cybercrime-Zentrum in die Umsetzung bringen. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Das wird bundesweit Avantgarde werden. Deshalb unserem Justizministerium, an der Spitze Ihnen, Frau Ministerin, vielen herzlichen Dank für das schnelle Handeln. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Täter im Cyberraum sind bestens vernetzt. Sie sind bestens organisiert. Die Zeiten, in denen ein einzelner Computerfreak im Keller die Anarchie probt, sind längst vorbei. Nach Schätzungen betrug der wirtschaftliche Schaden, der allein aufgrund des Einsatzes von Ransomeware in Deutschland im Jahr 2021 entstanden ist, ca. 24,3 Milliarden €. Die Fallzahlen im Bereich von Cyberkriminalität haben sich seit 2017 verdoppelt, und zwar um plus 116 %. Das ist nur der bekannte Bereich. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Diese Zahlen sind nicht abstrakt. Hinter den Zahlen stehen Gesichter. Hinter den Zahlen verbergen sich ganz persönliche Schicksale. Es geht hier um mittelständische Betriebe. Es geht um Handwerker. Es geht um kleine Arztpraxen. Es geht um Familienbetriebe. Deshalb brauchen wir eine schnelle Reaktion auf diese Angriffe. Deshalb brauchen wir die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Aber wir brauchen vor allem auch eine Konzentration der Zuständigkeit der staatsanwaltlichen Strafverfolgung. Kampf gegen Cybercrime funktioniert nur international. Damit wir hier ernst genommen werden, brauchen wir die Spezialisierung. Wir brauchen die Bündelung. Wir brauchen die starke Vernetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Deshalb kommt das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg mit insgesamt 51 Spezialistinnen und Spezialisten für den staatsanwaltlichen Bereich und im Unterstützungsdienst. Diese Spezialistinnen und Spezialisten werden dafür sorgen, dass die Taten verfolgt, dass die Taten angeklagt und dass die Täter vor allem auch bestraft werden. Aus all den genannten Gründen ist es richtig und wichtig, dass wir im Doppelhaushalt alles, was es braucht, für das Cybercrime-Zentrum bereitstellen. Ich habe vorhin von Mittelständlern gesprochen. Ich habe von Hochschulen und von Medien gesprochen. Ich habe einen Schaden von rund 24 Milliarden € beziffert. Aber, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, es gibt noch eine viel grausamere und viel abstoßendere Art von Verbrechen in der digitalen Welt. Da ist keine noch so große Summe auf der Welt irgendein vergleichender Maßstab. Es sind Verbrechen, für die das Internet das Medium ist, in einem scheinbar anonymen Raum, Verbrechen, für die das Internet ein scheinbar freier Anbahnungsraum ist. Es geht um Verbrechen gegenüber unseren Kleinsten, gegen die Wehrlosesten, die unsere Gesellschaft kennt, gegen die Babys und Kinder. Es fällt mir wirklich schwer, über dieses Thema zu sprechen. Ich glaube, uns allen hier geht es so, wenn wir über Kinderpornografie reden müssen. (Manuel Hagel) Aber die Realität ist leider eine grausame. Im Durchschnitt sitzen in jeder Klasse ein bis zwei Kinder, die Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt geworden sind. Der sexuelle Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie sind das Schlimmste, was man einem Kind antun kann. Für alle, die Kinder und Babys missbrauchen, für all diejenigen, die davon Filme oder Bilder ins Darknet stellen, gibt es nur eine ganz klare Botschaft: Unsere Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg werden diese Leute finden, sie werden diese Leute hinter Schloss und Riegel bringen, dahin, wo dieser Abschaum hingehört, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Diese Menschen, die das Schlimmste mit Babys und mit Kindern im Sinn haben, müssen wissen, dass Baden-Württemberg für diese widerlichen Taten der falsche Ort ist. Und sie müssen wissen, dass unsere Sicherheitsarchitektur und dass dieses Parlament alles, alles, alles dafür tun, um Kinderpornografie, egal, wo sie stattfindet – auf dem Spielplatz, zu Hause oder im digitalen Bereich –, zu bekämpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Genau dafür brauchen wir das Cybercrime-Zentrum. Allein das Hinweisaufkommen zu Fällen von Kinder- und Jugendpornografie aus den USA ist für Baden-Württemberg von 680 Hinweisen im Jahr 2018 um über 1 000 % auf 7 767 Hinweise im Jahr 2022 gestiegen. Diese Zahlen müssen ein Alarmsignal für uns alle sein. Diese Zahlen müssen uns vor allem auch politisch zum Handeln ermutigen. Wir müssen diese schrecklichen Verbrechen aus dem Darknet endlich auch ans Licht bringen. Allzu oft sind diese Hinweise nur die Spitze eines dann folgenden ganz gewaltigen Eisbergs. Deshalb müssen wir und müssen unsere Sicherheitsbehörden jedem dieser Hinweise nachgehen können. Es geht in jedem Einzelfall um eine Kinderseele, die nach diesem schrecklichen Verbrechen ein Leben lang traumatisiert sein wird. Sei es der Missbrauchsfall in Staufen, wo das eigene Kind – das muss man sich einmal vorstellen – im Internet angeboten wurde, sei es der Missbrauchsfall Lügde, wo die Zuständigkeiten jahrelang hin und her geschoben wurden und so dem Täter zu spät Einhalt geboten werden konnte, oder sei es der Missbrauchskomplex in Wermelskirchen – 32 TB an Dateien mit über 3,5 Millionen Bildern und über 1,5 Millionen Videos, unter den Opfern mindestens fünf Säuglinge und auch kleine Kinder mit Behinderungen –, jeder einzelne Fall muss uns bis ins Mark erschüttern, aber er muss uns noch mehr als erschüttern, er muss uns vor allem antreiben. Als Papa von zwei kleinen Kindern machen mich diese Taten fassungslos. Sie widern mich an, und – offen gesprochen – sie machen mich auch wütend. Aber wir Politiker und wir, die Christdemokratische Fraktion, sind nicht nur wütend und angewidert, sondern wir sind fest entschlossen: Keiner dieser Verbrecher darf davonkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Keine dieser Taten darf ungesühnt bleiben. Deshalb müssen wir diesen Sumpf jetzt trockenlegen. Niemand soll es mehr wagen, sich an einem periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Kind zu vergehen. Gehen wir mit dem Cybercrime-Zentrum hier jetzt einen großen, einen richtigen Schritt in die richtige Richtung. Deshalb vielen herzlichen Dank, dass wir diese wichtige Debatte heute führen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Super!)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Evers. Bevor Frau Abg. Evers das Wort hat: Wer das Jackett ablegen möchte, der oder die darf das gern machen.
Daniela Evers GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die statistisch erfasste Zahl der Cybercrimedelikte hat sich in Baden-Württemberg in den letzten fünf Jahren verdoppelt. So alarmierend dieser Anstieg ist, so wenig überrascht er uns doch. Denn die Umwandlung von Analogem in Digitales transformiert eben alle Lebensbereiche: Wirtschaft, Gesellschaft, Arbeit und Privatleben. Und diese Verlagerung ins Digitale führt – wie bei allen strafrechtlichen Komplexen – eben auch zu einer Verlagerung von Straftaten und Kriminalität. Die repräsentative Befragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ 2020 des BKA kommt zu dem Ergebnis, dass Cyberkriminalität hierzulande bereits jetzt die häufigste Form von Eigentums- und Vermögensdelikten darstellt. Diese Entwicklung wird auch noch weiter fortschreiten. Die Bedeutung der strafrechtlichen Bekämpfung von Cybercrime wird in den kommenden Jahren daher absehbar weiter und erheblich zunehmen. Deshalb ist es gut, dass Baden-Württemberg nun die Fachkompetenz der Staatsanwaltschaft an einem Ort zusammenführt und ein Cybercrime-Zentrum einrichtet. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Dieses Zentrum wird bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe angesiedelt. Auch dieser Standort ist gut gewählt, da Karlsruhe sowohl in der Cybersicherheit, -forschung und -entwicklung als auch in der Justiz einen ausgezeichneten Ruf hat. Das Cybercrime-Zentrum wird sich insbesondere auf Ermittlungsverfahren zu Kinderpornografie, Wirtschaftskriminalität und Betrugsfällen konzentrieren. In einem solchen Zentrum können wir alle Ressourcen – also Personal, Ausrüstung, technische Expertise – kompetent bündeln und so schlagkräftig formieren. Zudem werden die Ermittlungsverfahren wegen Delikten der Hasskriminalität im Internet auf eigene Spezialdezernate bei den Staatsanwaltschaften konzentriert. Die Diskussion um Cybercrime ist eine wichtige. Oftmals werden hier rechtspolitisch schnell weitere Eingriffe gefordert, Möglichkeiten für schwerere Eingriffe, und dies undifferenziert und zu schnell. Wir zeigen hier: Viel wichtiger als diese Diskussion ist, zunächst die Infrastruktur zu schaffen, die effektiv und schlagkräftig ist. Das machen wir – im repressiven und genauso im präventiven Bereich. Und hier – auch hier – gilt es, die rechtspolitischen Diskussionen zu führen. Denn wir haben auch hier Raum für eine deutliche Ausweitung im präventiven Bereich. Wir brauchen Prävention auch (Daniela Evers) über digitale Bildung, über den gesamtgesellschaftlichen Konsens darüber, was Cybersicherheit bedeutet. Die Sicherheitslücke ist meist der Mensch. Wir brauchen die Information, und wir brauchen gerade im Bereich Kinderpornografie die aufsuchende Sozialarbeit in den Familien, die präventive Arbeit mit den Familien als analoge Maßnahmen, die genauso wirksam und schlagkräftig sind. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Aber zurück zum Cybersicherheitszentrum. Wir senden damit ein Signal der Prävention. Wir senden aber auch – auch das ist wichtig – eine Botschaft an den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg: Cyberkriminalität wird hier in Baden-Württemberg ernst genommen, wird konsequent verfolgt. Baden-Württemberg ist ein Land mit vielen mittelständischen Unternehmen, mit wenigen Rohstoffen, aber vielen klugen Köpfen, mit Entwicklung, Forschung, mit viel Know-how. Dieses Knowhow schützen wir. Jedes Jahr richten Cyberangriffe einen enormen Schaden für die Wirtschaft an. In einer Befragung der Bitkom gaben 88 % der Firmen aus allen Branchen an, Opfer von Angriffen gewesen zu sein. Im Mittelstand habe es in den letzten Jahren eine besonders starke Zunahme gegeben. Diese Angriffe im Cyberspace können für Wirtschaftsunternehmen existenzbedrohend sein. Angriffe auf die kritische Infrastruktur – Herr Hagel hat es am Beispiel der Gesundheitswirtschaft erwähnt; ich kann es auch am Beispiel der Verwaltung erwähnen – können schnell dramatische Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Wir haben es im letzten Jahr gesehen, als ein ganzer Landkreis in einem anderen Bundesland durch einen Cyberangriff mehrere Hundert Tage lang lahmgelegt worden war. Das bedeutet konkret, dass kein Elterngeld, kein Arbeitslosengeld, kein Sozialgeld ausgezahlt werden kann. Es können keine oder nur eingeschränkt Dienstleistungen wie Arbeitserlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Kfz-Zulassungen durchgeführt werden. Es wird einfach die kritische Infrastruktur lahmgelegt. Deswegen ist es wichtig, hier schlagkräftig und schnell agieren zu können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiterer Aspekt, den Herr Hagel erwähnt hat, ist die wichtige Herausforderung auf internationaler Ebene. Denn Kriminelle agieren international, während die Ermittlung und vor allem die strafrechtliche Verfolgung stärker an die Landesgrenzen gebunden sind. Auch hier hilft uns die Bündelung, dass die Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Bundes, auf europäischer und internationaler Ebene deutlich verbessert werden kann. Als Fazit kann ich sagen: Mit dem Projekt Cybercrime-Zentrum hat die grün-schwarze Koalition die Justiz im Land ein weiteres Mal deutlich gestärkt. Wir haben das Versprechen im Koalitionsvertrag durch die vom Parlament beschlossenen Stellen im Haushalt und die Umsetzung durch das Justizministerium eingelöst. Der Cyberspace ist kein rechtsfreier Raum, aber leider viel zu oft ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Zuruf von der AfD: Ja!) Deswegen sind wir auch sehr froh, dass wir trotz der schwierigen Haushaltslage mit Ihnen gemeinsam die Mittel für das Cybercrime-Zentrum bereitstellen konnten und damit einen weiteren Schritt in der Umsetzung gegangen sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Weirauch.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal der CDU-Fraktion, dass wir heute endlich auch über das im vergangenen Herbst groß angekündigte Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg im Bereich der Justiz sprechen, nachdem wir hier im Parlament jetzt seit über einem Dreivierteljahr auf die Konkretisierung dieser Pläne warten durften. Aber ich sage mal: Besser spät als nie. Cyberkriminalität ist ein weltweites Phänomen, das weder an Landesgrenzen noch vor verschlossenen Türen haltmacht. Sie kann überall stattfinden, wo Menschen Computer, Smartphones oder andere IT-Geräte benutzen: in Firmen, Behörden, Universitäten, zu Hause oder unterwegs. Cyberkriminalität stellt laut einer repräsentativen Befragung des BKA aus dem Jahr 2020 mittlerweile die häufigste Form von Eigentums- oder Vermögensdelikten dar. Die Besonderheit bei der Cyberkriminalität besteht darin, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agierend ihre Spuren auch relativ gut verwischen können. Zudem muss der Tatort nicht zwingend mit dem Taterfolgsort identisch sein. Nicht nur die Zahl der betroffenen Computer und Smartphones steigt, sondern auch die Professionalität der Täter. Einerseits versuchen sie weiterhin, mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Computer mit Schadsoftware zu infizieren, um beispielsweise Kontodaten und Passwörter zu stehlen. Andererseits gibt es immer mehr sehr gut vorbereitete Cyberangriffe auch aus dem Ausland auf ausgewählte Ziele, bei denen das Schadenspotenzial für die Betroffenen oder unsere Gesellschaft erheblich größer ist. Hierzu gehören – das wurde bereits erwähnt – auch Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, insbesondere auf Stadt- und Landesverwaltungen, aber auch – das hat uns in letzter Zeit auch enorm betroffen – auf Energieversorgungsunternehmen, auf die Energieversorgung im Land und im Bund. Der Digitalverband Bitkom führte in seiner im August 2022 veröffentlichten Studie „Wirtschaftsschutz 2022“ aus, dass 84 % der Unternehmen im vergangenen Jahr Opfer von Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden sind, und 9 % der Unternehmen waren „vermutlich betroffen“. Dementsprechend gibt es in Deutschland kein Unternehmen mehr, das nicht in unterschiedlicher Form von Cybercrime betroffen ist. Der hierdurch entstandene Schaden wird auf rund 202 Milliarden € im Jahr geschätzt – 202 Milliarden €! Rund 11 Milliarden € Schaden entstehen dabei durch die sogenannte Ransomware, die sogenannte Erpressungssoftware. (Dr. Boris Weirauch) Auch in Baden-Württemberg werden öffentliche Einrichtungen durch Cyberattacken regelmäßig lahmgelegt: die Polizei, das Landratsamt in Ludwigsburg, die Verwaltung der Stadt Schriesheim im Rhein-Neckar-Kreis oder die Stadt Rastatt, aber auch Schulen in Karlsruhe und die Hochschule Heilbronn waren zuletzt Ziele von Hackern. Darüber hinaus zeigt auch der baden-württembergische Sicherheitsbericht 2022, dass Cybercrime und Straftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder mit IT-Geräten seit 2018 stetig ansteigen und sich innerhalb dieses Zeitraums sogar verdoppelt haben. Addiert man die Zahl der beiden Kategorien, kommt man in Baden-Württemberg auf insgesamt 50 000 Fälle allein für das Jahr 2022, das heißt, rund 140 Fälle täglich. Hierbei wirkt sich beispielsweise auch die Verschärfung des § 241 StGB aus, die 2021 im Rahmen des Gesetzespakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf Bundesebene verabschiedet wurde. Die Zahl der Beleidigungsdelikte mit dem Tatmittel Internet liegt mit 2 360 Fällen etwa auf Vorjahresniveau. Die Zahl der Bedrohungen mit diesem Tatmittel hat sich hingegen auf 1 457 Fälle nahezu verdoppelt. In diesem Zusammenhang appelliere ich nochmals an alle Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen im Netz, diese auch konsequent zur Anzeige zu bringen. Der virtuelle Raum darf von Tätern nicht als straffreier Raum wahrgenommen werden. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU) Aber für uns, die SPD-Fraktion, ist auch klar: Cyberkriminalität lässt sich nicht mit Symbolpolitik bekämpfen. Der Rechtsstaat muss hier klare Linien ziehen. Deshalb unterstützen wir im Grundsatz auch den Aufbau eines Cybercrime-Zentrums im Bereich der Justiz, in dem die landesweite Strafverfolgungszuständigkeit gebündelt werden soll. Wir haben dem Justizministerium fraktionsübergreifend zur Umsetzung der Cyberpläne im Doppelhaushalt rund 50 Personalstellen, darunter ungefähr 40 neu zu besetzende Stellen, zur Verfügung gestellt, um eine noch schlagkräftigere Einheit aufzubauen. Aber bis zum heutigen Tag ist seit der Ankündigung von Ministerin Gentges im Oktober 2022 auf einer Veranstaltung im Justizministerium nicht wirklich etwas passiert, obwohl die Ministerin in ihrer Haushaltsrede die Einrichtung des Cybercrime-Zentrums als eine ihrer politischen Prioritäten bezeichnet hat. Wir wissen bis zum heutigen Tag weder etwas über die konzeptionelle Ausrichtung oder über die organisatorische Aufstellung noch dazu, ob es zwischenzeitlich einen formellen Kabinettsbeschluss zur Einrichtung des Cybercrime-Zentrums gab. Wir wissen nicht einmal offiziell, wo das Cybercrime-Zentrum dann tatsächlich seinen Ort haben wird. Ich erwarte, dass Sie uns heute mit konkreten Informationen versorgen, insbesondere was die künftige Struktur und Arbeit des Cybercrime-Zentrums angeht, aber auch im Hinblick auf die Standortwahl. Darüber hinaus wollen wir in Ihre Überlegungen einbezogen werden, welche Vorteile eine Zentralisierung der Aufgaben hat, aber auch welche Nachteile mit einer solchen Zentralisierung womöglich verbunden sein werden, periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 beispielsweise in Bezug auf die landesweit verteilte Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaften. Aus der Justiz erreicht uns auch die Rückmeldung, dass die Cyberexpertinnen und -experten aus dem Bereich der strafrechtlichen Verfolgung der IuK-Kriminalität, die bisher an unterschiedlichen Staatsanwaltschaften angesiedelt sind, bisher vom Justizministerium in Unkenntnis darüber gelassen werden, wie es mit ihnen weitergeht und ob sie womöglich versetzt werden. Das kann ich, wenn es denn so ist, leider nicht nachvollziehen. Denn ich gehe davon aus, dass die vorhandene Fachkompetenz und der Erfahrungsschatz in einem neuen Cybercrime-Zentrum auf jeden Fall benötigt werden. Darüber hinaus ist es auch von Interesse, wie weit man mit der Besetzung der vom Haushaltsgeber ab 2024 zur Verfügung gestellten Stellen vorangekommen ist. Außerdem wollen wir heute von Ihnen wissen, wie die Zusammenarbeit des neuen Cybercrime-Zentrums mit dem Landeskriminalamt, den verschiedenen Stellen in den Flächenpräsidien und der Cybersicherheitsagentur des Landes aussehen wird. Das sind viele Fragen, weshalb wir seitens der SPD auf Ihre inhaltlichen Ausführungen, Frau Justizministerin Gentges, sehr gespannt sind. Wenn man beispielweise nach Bayern schaut, sieht man: Dort gibt es bereits seit über acht Jahren eine Zentralstelle Cybercrime, angesiedelt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, die bayernweit für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität zuständig ist. Um die Ermittlungsstrukturen dort weiter zu optimieren, den Verfolgungsdruck auf die Täter zu erhöhen, wurde in Bayern sogar 2020 noch das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet gegründet. Auch in Nordrhein-Westfalen entstand bereits 2016 die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, die, wenn ich den bisherigen Verlautbarungen so Glauben schenken kann, auch Vorbild für Baden-Württemberg sein soll. Vielleicht können Sie im Rahmen der Aktuellen Debatte auch mal etwas dazu sagen, warum dieses so wichtige Thema erst jetzt in Angriff genommen wird. Wir hinken über acht Jahre hinter anderen Bundesländern her, was die Zentralisierung der Aufgaben der Strafverfolgung in Cybercrimezentren anbetrifft. Herr Hagel, wenn Sie dann sagen, dass man sich jetzt dafür feiern lässt – Sie haben sich jetzt offenbar die Kinderrechte oder den Kinderschutz auf Ihre Fahne geschrieben –: (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Sie haben nichts dazu gesagt, warum wir acht Jahre im Hintertreffen sind. (Abg. Manuel Hagel CDU: Deswegen ist es wichtig, dass wir das jetzt machen!) (Dr. Boris Weirauch) Acht Jahre haben Sie Zeit verloren in Baden-Württemberg und gründen erst jetzt dieses Cybercrime-Zentrum. Dazu haben Sie nichts gesagt, Herr Hagel. Vielleicht lässt uns die Ministerin an ihren Überlegungen teilhaben. (Beifall bei der SPD) Selbst der rechtspolitische Sprecher Ihrer Fraktion, Herr von Eyb, hat in der Haushaltsrede gesagt, dass es allerhöchste Zeit wird. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Andrea Bogner- Unden GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Möglicherweise schwante dem früheren CEO von Google Eric Schmidt Böses, als er sagte: Das Internet ist das größte Experiment in Sachen Anarchie, das es jemals gab. Unser Staatswesen, unsere Rechtsstaatlichkeit kennt den Zustand der Abwesenheit von Herrschaft des Volkes im Sinne als staatlichem Souverän nicht, und dennoch ist klar: Cyberkriminalität ist eben die Kehrseite der Digitalisierung, und Cybercrime ist eines der sich am dynamischsten verändernden Kriminalitätsphänomene – angefangen bei den abscheulichen Verbrechen des Kindesmissbrauchs, der sexualisierten Gewalt, der Kinderpornografie bis hin letztendlich zur Underground-Economy, einem neuen Wirtschaftszweig, in dem Waffen, Drogen und alles mögliche Illegale im Internet gehandelt wird, und das zwischenzeitlich so spezialisiert, dass es den Zweig „Cybercrime-as-a-Service“ – also Dienstleistungen zur weiteren Betreibung dieser kriminellen Machenschaften – gibt. Das Tatmittel Internet gewinnt mit zunehmender Digitalisierung in fast allen Bereichen an Bedeutung. Insbesondere BKA-Chef Münch hat erst vor wenigen Tagen in einem Artikel ausgeführt, dass das Ziel jetzt vermehrt die öffentliche Verwaltung, die Hochschulen, Arztpraxen sind. Dabei geht es nicht nur um den Ausfall, der dadurch entsteht, sondern tatsächlich auch darum, dass die angegriffenen Systeme verschlüsselt und sensible Daten abgegriffen werden. Oftmals sind die technischen Hürden gerade bei kleineren Behörden und kleineren Unternehmen sehr gering und damit die Chancen für die Kriminellen höher. Nicht zuletzt durch den Ukrainekrieg sind auch ausländische Mächte zunehmend an Informationen interessiert und zeigen dies auch in Baden-Württemberg. Denn laut Angaben der Landesregierung mit Stand Januar 2023 gab es seit Juli 2021 insgesamt 39 Opfer bei Landesverwaltung, Unternehmen öffentlichen Interesses, Hochschulen, Kommunen und Wirtschaftsunternehmen. Wir erinnern uns auch an die Vulnerabilität, als bekannt geworden war, dass im Januar dieses Jahres ein Ausfall im Stromnetz im Landeskriminalamt dazu geführt hat, dass über Tage hinweg Probleme bei den Datenabfragen möglich waren. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Nun soll das Cybercrime-Zentrum für Abhilfe sorgen, eine nach dem Vorbild Bayerns, Hessens und Nordrhein-Westfalens landesweite Strafverfolgungsbehörde, die für herausgehobene, umfangreiche oder ermittlungstechnisch besonders anspruchsvolle Verfahren des Cybercrimes zuständig ist. Ja, wir haben seit jeher die Bündelung der Kompetenzen gefordert und auch gefördert, und deswegen haben wir auch im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kosten in Höhe von 5,6 Millionen € mitgetragen. Denn wir wissen: Zentralisierung bringt Fachkompetenz an einem Ort zusammen. Freilich verlangt das auch von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine Flexibilität, müssen diese sich doch auf die neue Technik einlassen und sich durchaus mit neuen Techniken konfrontieren lassen. Man könnte jetzt sagen, in den letzten Jahren sei wenig passiert. In der Tat haben wir auch aufgrund der Bedrohungen einiges gemacht. Es gibt zahlreiche bestehende Einrichtungen, und zwar die Abteilung 5 – Cybercrime und Digitale Spuren – beim LKA, die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz gerade im Zusammenhang mit nachrichtlichen Diensten, die Cyberwehr, die Cyber-Erste-Hilfe. Aber – die Frage hat Kollege Weirauch zu Recht aufgeworfen – LKA, LfV, Polizei sowie weitere Behörden müssen alle ihren Platz in dieser Melange von Kompetenzen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten finden, und wir müssen sicherlich dafür sorgen und dazu beitragen, dass es keine Reibungsverluste gibt. Digitalisierung ist Fluch und Segen. Unsere global agierende, vernetzte Wirtschaft, unsere kritische Infrastruktur, unsere Verwaltung sind auf eine funktionierende und verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Da ist es eben nicht nur der Faktor Mensch, sondern sind es auch unzureichend gesicherte IT-Systeme, die ein beliebter Ansatzpunkt sind. Ja – auch das ist angesprochen worden –, Cyberkriminelle halten sich nicht an Landesgrenzen, sondern gehen auch weit darüber hinaus und berühren verschiedene Rechtsräume. Was also brauchen wir? Wir brauchen – das ist insofern ein begrüßenswerter Schritt – die Bündelung von Kompetenzen. Ich habe eingangs darauf hingewiesen: Wir haben schon seit Jahren die Sonderzuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert, haben spezialisierte Kammern an den Gerichten gefordert. Diese führen dazu, dass die rechtliche Würdigung besser erfolgen kann und die Verfahren schneller bearbeitet werden können. Wir brauchen eine nationale und insbesondere auch eine internationale Vernetzung und Kooperation. Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass wir nicht auf die Daten aus den USA angewiesen sind, sondern dass wir uns in Europa darüber Gedanken machen, ein National Center for Missing & Exploited Children, wie es das in den USA gibt, auch für Europa zu entwickeln. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU) Ich würde mir auch wünschen, dass wir Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen vermeiden. Wir müssen schauen: Wo kön- (Nico Weinmann) nen wir Strukturen glattziehen, wo können wir Kompetenzen klar definieren und unnötige Redundanzen beseitigen? Schließlich dürfen angesichts des erheblichen Fachkräftemangels einzelne Anlaufstellen nicht als Konkurrenten auf dem dünn besiedelten Bewerbermarkt auftreten. Es ist eine herausragende Aufgabe, dass wir die Stellen eben nicht nur finanziell zur Verfügung stellen, sondern dass wir die Stellen am Ende tatsächlich besetzt bekommen. Deswegen ist es auch wichtig, die von der FDP/DVP-Landtagsfraktion eingebrachte IT-Fachkräftezulage dringend auf den höheren Dienst auszuweiten. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es neben der beamtenrechtlichen Sonderlaufbahn des Cyberkriminalisten notwendig, Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Fachkräfte zu schaffen. Das heißt, wir müssen an den Schulen motivierend einwirken, sich dieses Bereichs anzunehmen. Wir brauchen spezialisierte Studiengänge im Bereich Cybersicherheit. All das fehlt noch in der Darstellung. Insgesamt brauchen wir ein qualitatives Weiterentwickeln – von den Werkzeugen zur Bekämpfung von Cybercrime bis hin zu einer Stärkung der Cyberabwehr und generell einer verschlankten, effizienten Cybersicherheitsagentur. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Kollegen! Cybersicherheit geht uns alle an, und alle, wirklich alle, sind betroffen – angefangen bei verachtenswerter Kinderpornografie, Schadsoftware und Onlinebetrug über Waffen- und Drogenhandel, Sabotage, Infiltration von staatlichen Datenbanken bis hin zu Cyberterrorismus von kritischer Infrastruktur. Auf die eine oder andere Weise ist fast jeder von uns schon Opfer von Cyberkriminalität geworden oder wird es eines Tages. Zwar machte diese im Jahr 2021 mit 2 % aller Straftaten nur einen geringen Teil der Gesamtkriminalität aus, aber die Zahl steigt von Jahr zu Jahr – und das zuletzt so stark wie nie. Cyberkriminalität ist hoch dynamisch, und Betrugsdelikte machen dabei die Hälfte der Straftaten aus. Dies liegt in der Natur der Sache, nämlich der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche. Die finanziellen Schäden sind schon heute beträchtlich und können auch unsere heimischen Unternehmen in den Ruin treiben. Ein Ausfall behördlicher Rechnernetze oder solcher im Gesundheitswesen kann verheerende, im Fall von kritischer Infrastruktur sogar tödliche Folgen haben. Wir reden hier noch gar nicht vom Dunkelfeld. Schätzungen und Umfragen zufolge sind schon rund die Hälfte aller Unternehmen Opfer von Cyberangriffen geworden, ohne dies – die Gründe hierfür sind verschieden – angezeigt zu haben. Auch außerhalb der Wirtschaftskriminalität ist die Dunkelziffer immens hoch. Die Täter sind meist im Ausland oder verperiode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 fügen häufig über staatliche oder zumindest halbstaatliche Rückendeckung. (Zuruf: Russland!) Nicht nur die Prävention und Gefahrenabwehr innerhalb des Cyberraums sind wichtig und haben ihre Berechtigung. Viele Fachzentren innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung widmen sich dem Thema und versuchen wenigstens, den Gaunern das Leben schwer zu machen. Aber da ist noch sehr viel Luft nach oben. Ebenso wichtig ist eine effektive Verfolgung und Aufklärung schwerer Verbrechen, die nicht verhindert werden konnten – im Internet und mithilfe des Internets. Delikte werden ebenso vielfältiger und raffinierter wie das Netz selbst. Der Siegeszug der künstlichen Intelligenz wird nicht nur vielen Arbeitnehmern die Arbeit erleichtern, sondern auch Verbrechern. Die Fantasie reicht kaum aus, sich auszumalen, was alles auf die Gesellschaft zukommen wird. Anstrengungen von Justiz und Ermittlungsbehörden gegen Cyberkriminalität müssen gebündelt werden. Eine Konzentration von Fachwissen wie ein überragend fähiges Fahndungszentrum könnte allein schon helfen, Cyberkriminelle abzuschrecken. Das Cybercrime-Zentrum der Landesjustiz in Karlsruhe ist insoweit neben der polizeilichen Prävention mit der Ausrichtung auf Strafverfolgung und Aufklärung von Straftaten ein richtiger und wichtiger weiterer Schritt im schon bestehenden Netz behördlicher Cybercrimebekämpfung, vor allem beim Landeskriminalamt. Die Entscheidung für den Standort Karlsruhe sollte frei von badisch-schwäbischen Eifersüchteleien bewertet werden. Bedenken wegen der räumlichen Entfernung vom LKA halten wir insoweit für vorgeschoben. Wenn räumliche Entfernung in digitalen Zeitalter ein Hindernis für ein Hightech-Ermittlungszentrum sein soll, das weltweit ermitteln kann und wird, dann brauchte es seine Arbeit gar nicht erst aufzunehmen. (Beifall bei der AfD) Denn einerseits ist Karlsruhe Residenz des Rechts – und es werden viele neue Rechtsfragen auftauchen, auch und erst recht mit Auslandsbezug –, andererseits ist Karlsruhe mit dem Kompetenzzentrum für Angewandte Sicherheitstechnologie am Karlsruher Institut für Technologie praktisch die Wiege der IT-Sicherheit in Deutschland. Die Ansiedlung bei der Generalstaatsanwaltschaft symbolisiert ebenso die Wichtigkeit dieser Aufgabe. Karlsruhe als Technologiestadt hat zudem viele private Akteure zu bieten, z. B. das CyberForum, das mit über 1 200 Mitgliedern größte regionale Netzwerk von Hightechunternehmen. Wenn sich das zukünftige Cybercrime-Zentrum diesen Akteuren öffnen darf, vor allem den universitären Forschungseinrichtungen und Laboren, kann die gegenseitige Bereicherung auf dem Gebiet der Cybersicherheit kaum überschätzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, halten wir es allerdings für immens wichtig, zu verhindern, dass das Cybercrime-Zentrum der Landesjustiz zu sehr zu einer Behörde wird. Behörden ha- (Daniel Lindenschmid) ben immer die Tendenz zur Selbstbeschäftigung und zur Behäbigkeit. So etwas würde sich verheerend auf die Effizienz des Zentrums auswirken. Damit sterben Eigeninitiative und Kreativität ab; Cyberkriminelle sind aber leider meist helle Köpfe und hoch kreativ. Das Zentrum muss leben und atmen können, mit Informationsaustausch, und muss ständig auf der Höhe der Zeit sein. Es muss Schritt halten können mit der Fantasie der Cybergangster. Deswegen sollte es von vornherein nicht mit Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen erdrosselt werden, und es sollte frei bleiben von zu viel Behördenstruktur. Zu begrüßen ist mit Blick auf den Landeshaushalt, dass das Personal wohl überwiegend aus den schon bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften Mannheim und Stuttgart kommen wird. Das wird für manche Mitarbeiter einen Umzug mit den damit verbundenen Schwierigkeiten bedeuten, andere werden erst gar nicht mitkommen – denn sie arbeiten ja nun nicht gerade in einem Mangelberuf. Zu prüfen wäre im Übrigen, ob die Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ des LKA mit aktuell rund 130 Mitarbeitern in dieser Form und diesem Umfang bestehen bleiben kann. Dasselbe gilt für die regionalen Polizeipräsidien, die flächendeckend über auf Cybercrime spezialisierte Kriminalinspektionen verfügen. Doppelstrukturen sind teuer, unnötig und müssen unbedingt verhindert werden. (Beifall bei der AfD) Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und das Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe kommt uns allen zugute. Wir freuen uns, dass Baden-Württemberg nun dem guten Vorbild anderer Bundesländer folgt. Wenn sich unser Land jetzt noch ein Beispiel an den skandinavischen Ländern oder an Ungarn in der Migrationspolitik nimmt und wir auch dort mit Entschlossenheit vorangehen, besteht die Chance, dass neben dem digitalen Raum auch unser aller Lebensalltag endlich wieder sicherer sein wird. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns dafür zu sorgen, dass nicht nur das Internet kein rechtsfreier Raum ist, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Da könnte die AfD auch ihren Beitrag dazu leisten!) sondern auch unsere Innenstädte und Freibäder. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Gentges das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einrichtung eines Cybercrime-Zentrums in Baden-Württemberg geht es um die Umsetzung eines zentralen Auftrags aus dem Koalitionsvertrag. Damit nehmen wir zugleich in einem wesentlichen Kriminalitätsbereich eine strategische Neuausrichtung der Strafverfolgung in Baden-Württemberg vor. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Handlungsbedarf ist offensichtlich; meine Vorredner haben ihn eindrücklich herausgestellt. Das Leben verlagert sich immer mehr ins Internet, und das gilt auch für kriminelle Machenschaften. Cyberkriminalität ist der Bereich der Kriminalität, der sich am dynamischsten verändert. Schon heute stellt Cyberkriminalität eine erhebliche Bedrohung für Unternehmen, Verwaltungen und Infrastrukturen dar. Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom e. V., schätzt den der deutschen Wirtschaft im Jahr 2022 durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten, durch Spionage und durch Sabotage entstandenen Schaden auf über 200 Milliarden €. 84 % der Unternehmen in Deutschland wissen nach einer Umfrage von Bitkom e. V. sicher, im letzten Jahr Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, weitere 9 % vermuten es, und alle befürchten, dass die Zahl der Angriffe noch weiter steigen wird – Angriffe, die schnell existenzbedrohend werden können. Die Zahl der Straftaten des Cybercrimes im weiteren Sinn hat sich nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für Baden-Württemberg im Zeitraum von 2017 bis 2022 von 20 243 auf knapp 40 000 nahezu verdoppelt. Die Zahl der Hinweise des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children auf Fälle von Kinderund Jugendpornografie steigt deutlich an. Im Jahr 2020 erhielt Baden-Württemberg insgesamt 1 660 Hinweise von dieser Organisation, 2021 waren es bereits 2 825 Hinweise, und im vergangenen Jahr waren es sage und schreibe 7 767 Hinweise. Die Täter agieren hoch professionell, global, international vernetzt und passen sich flexibel an alle neuen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen an. Wenn gilt, dass es keine rechtsfreien Räume geben darf, wenn wir Sicherheit auch in der digitalen Welt als unsere Aufgabe verstehen, wenn wir Cybercrime effektiv bekämpfen wollen, müssen wir handeln, und das tun wir. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Vorfeld haben wir die Cybercrime-Zentralstellen der Länder besucht, die bei der Bekämpfung von Cybercrime besonders stark sind. In Frankfurt, Bamberg und Köln haben wir wertvolle Einblicke nehmen und Eindrücke und Erkenntnisse gewinnen können. Besonders eindrucksvoll war dabei ein Gespräch mit Staatsanwältinnen der Taskforce Kinderpornografie in Köln. Die Staatsanwältinnen haben von einem Fall berichtet. Ihnen lag ein Bild vor, ein Fall von Kinderpornografie, den man in einem einfachen Verfahren hätte abhandeln können. Die Spezialisten hatten aber den Eindruck gewonnen, dass aufgrund einer hohen Technik- und Internetaffinität des Täters mehr dahinterstecken muss, und sie haben ihn mit Ermittlungsinstrumenten, die wir ansonsten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzen, überwacht und weiter ermittelt. Am Ende konnte der Täter am offenen Rechner überrascht werden. Im Keller seines Hauses war eine Serverinfrastruktur, für die jedes mittelständische Unternehmen dankbar wäre. Auf diesen Rechnern hat man Material gefunden, aus dem über 300 Verfahren geführt werden konnten. (Ministerin Marion Gentges) In vielen Fällen lag diesen Bildern ein realer Missbrauch zugrunde. Kinder – viel zu oft unter drei Jahre alt und manche davon noch nicht einmal ein Jahr alt – wurden vor laufender Kamera missbraucht und die Filme anschließend im Internet verkauft. Die Eltern, denen der Schutz der Kinder oblegen hätte, gehörten allzu oft zum Kreis der Täter. Wer soll diese Kinder aus diesem Martyrium herausführen, wenn wir es nicht tun? Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, hier zu handeln. (Beifall bei allen Fraktionen) Bei den verschiedenen Besuchen haben wir drei wesentliche Erkenntnisse gewonnen: Schlagkräftig werden wir nur, wenn von Beginn an geklotzt wird, also ausreichend Personal zur Verfügung steht. Ich bin Ihnen allen deshalb mehr als dankbar, dass es im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 gelungen ist, zur Umsetzung dieses Vorhabens 42 Neustellen über alle Dienste hinweg zu schaffen. Zusammen mit den 8,5 Personalstellen, die derzeit bei den Cybercrime-Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Mannheim und Stuttgart sowie bei der nicht operativ tätigen Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angesiedelt sind, können wir das Cybercrime-Zentrum mit insgesamt 50,5 AKA ausstatten, davon allein 22 im höheren Justizdienst. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Gestatten Sie mir die Randbemerkung, dass das eben Gesagte darauf hindeutet, dass wir bislang nicht, Herr Kollege Dr. Weirauch, blank dastehen, sondern bereits über Schwerpunktabteilungen bei zwei Staatsanwaltschaften und einer Zentralstelle verfügen. Wir wollen aber noch besser werden. Genau dazu dient dieses Zentrum, von dem ich Ihnen heute berichte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Eine zweite wesentliche Erkenntnis: Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, einem Cybercrime-Zentrum eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit zu übertragen. Das stellt einen gewissen Bruch mit bisherigen Traditionen im Land dar. Auf diese Weise kann aber die für die Bearbeitung der tatsächlich und rechtlich regelmäßig hochkomplexen Cybercrimesachverhalte notwendige Spezialisierung bestmöglich herausgebildet werden. Die dritte Erkenntnis: Es spricht alles dafür, den Kreis der sachlichen Strafverfolgungszuständigkeiten einer künftigen Zentralstelle möglichst weit zu ziehen. Die Ermittlungszuständigkeit soll sowohl Cybercrimedelikte im engeren als auch Cybercrimetaten im weiteren Sinn umfassen. Das Cybercrime-Zentrum soll deshalb die Möglichkeit erhalten, sämtliche bedeutenden, umfangreichen oder technisch besonders anspruchsvollen Ermittlungsverfahren mit IT-Bezug an sich zu ziehen und zu bearbeiten. Ausgehend von diesen Erkenntnissen haben wir eine Konzeption entwickelt. Diese Konzeption sieht vor, einen integrierten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsansatz einzuführen. Das heißt, dass mehrere IT-Forensiker die im Zentrum tätigen Dezernentinnen und Dezernenten mit ihrer technischen Expertise unterstützen sollen. Insbesondere in umfangreichen Ermittlungskomplexen, die sich durch komplexe technische Tathandlungen auszeichnen, wollen wir so neue und kreative periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Ermittlungswege beschreiten. Ich gehe fest davon aus, dass diese integrierte Verfahrensweise unsere Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität noch deutlich schlagkräftiger werden lässt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das Cybercrime-Zentrum soll bei einer unserer Generalstaatsanwaltschaften angesiedelt werden. Das ist nicht zwingend, aber sinnvoll. Erfahrungen der besuchten Zentralstellen zeigen, dass im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, die in diesem Bereich so wichtig ist, die Reputation einer Generalstaatsanwaltschaft von Vorteil ist. Außerdem bieten die bei einer Generalstaatsanwaltschaft bestehende Personalstruktur und die sich daraus ergebenden Beförderungsmöglichkeiten den Bewerberinnen und Bewerbern interessante Arbeitsbedingungen. Mit der Ansiedlung bei einer unserer Generalstaatsanwaltschaften – – Klar, der Standort kann in Stuttgart sein oder in Karlsruhe. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Oder woanders! – Heiterkeit bei der SPD) Es lassen sich – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Bei welcher?) – Das ist eine dramaturgische Hinführung, Herr Kollege. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie wissen es noch nicht? – Gegenruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Erst mal zuhören!) Es lassen sich für beide Standorte (Abg. Andreas Deuschle CDU: Mannheim ist wieder im Rennen!) – aber jetzt hören Sie doch zu, wenn es Sie interessiert – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ich höre doch zu! –
Andreas Deuschle CDU
Es interessiert ihn halt nicht! – Gegenruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Doch, das ist spannend!) gute Argumente finden. Für mich waren letztlich drei Gründe ausschlaggebend. In den vergangenen Jahren haben wir die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erheblich gestärkt. Dort sind die landesweit zuständige Ermittlungsabteilung für Staatsschutzsachen und die Zentralstelle für die Bekämpfung der Staatsschutzkriminalität, die auch zwingend am Sitz der Landesregierung zu sein haben, angesiedelt. Unter dem Gesichtspunkt einer ausgewogenen Verteilung der Strafverfolgungsaufgaben spricht das für einen Sitz des Cybercrime-Zentrums in Karlsruhe. Wir versprechen uns im Übrigen von Karlsruhe bessere Ausgangspositionen für die Personalgewinnung zunächst im höheren Justizdienst. Sie ist im badischen Landesteil tatsächlich einfacher, und zwar insbesondere in Karlsruhe, der Residenz des Rechts. (Ministerin Marion Gentges) Im Übrigen – auch das spricht für Karlsruhe – ist Karlsruhe ein bundesweit renommierter IT-Standort, was uns bei der Gewinnung geeigneten technischen Personals zugutekommen sollte. Lassen Sie mich nur ein paar der Player nennen: die Hochschule mit einer Vielzahl von IT-Studiengängen, das KIT, das Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit, das FZI Forschungszentrum Informatik, das CyberForum e. V. – bei ihm handelt es sich um das größte regionale Hightech-Unternehmernetzwerk in Europa mit rund 1 200 Mitgliedern aus der IT-Branche – und viele Unternehmen und Start-ups im IT-Bereich. Diese drei Gründe waren für mich wesentlich, um vorzuschlagen, dieses Zentrum in Karlsruhe anzusiedeln. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Lassen Sie mich noch etwas zu den weiteren Schritten sagen. Noch vor der Sommerpause wird eine Kabinettsbefassung erfolgen. Justizintern werden die weiteren rechtlichen, organisatorischen, technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen, um eine möglichst zeitnahe Arbeitsaufnahme des Cybercrime-Zentrums zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Innenministerium wird die Zusammenarbeit des Cybercrime-Zentrums mit der Polizei eng abgestimmt. Dabei wollen wir, der Herr Innenminister und ich, die Formen der Zusammenarbeit und die Kommunikationswege zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei in diesem Bereich neu definieren und etablieren. Dabei setzen wir alles daran, den Startschuss für die Aufnahme der Tätigkeit durch das Cybercrime-Zentrum, das dann Cyberkriminalität auf höchstem Niveau bekämpfen wird, noch in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu geben. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist bereits ganz objektiv eines der sichersten Länder. Mit der Arbeit des Cybercrime-Zentrums, das wir jetzt auf den Weg bringen, wird es noch sicherer. Das lohnt jede gemeinsame Anstrengung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Jetzt frage ich nach Wortmeldungen für die zweite Runde. – Herr Abg. Dr. Weirauch meldet sich nicht, okay. Von der FDP/DVP meldet sich auch niemand. – Frau Abg. Wolle, Sie haben das Wort für die AfD-Fraktion.
Carola Wolle AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Cyberkriminalität ist sicherlich ein sehr wichtiges Thema. Ein Bereich wurde besonders ausgeführt, nämlich das Thema Kindesmissbrauch. Es gab wenig zum Thema Drogenhandel, wenig zum Thema Waffenhandel, wenig zum Thema „Datenmissbrauch und Datenklau“, wenig zum Thema „Einfrieren bis hin zur Erpressung“ und wenig zum Thema Menschenhandel. Meine Damen und Herren, als Mutter eines Sohnes muss ich sagen: Ich finde es furchtbar, dass das Thema Kindesmissbrauch bei diesem Thema benutzt wird, um hier von Ihrem Versagen abzulenken. Hier findet ein zweiter Missbrauch statt. Ich finde es unerträglich, dass Menschen Kinder – – eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Oh-Rufe – Abg. Manuel Hagel CDU: Oh Gott! Das ist unglaublich!)
Muhterem Aras
Frau Abg. Wolle, ich bitte Sie wirklich, auf Ihre Wortwahl zu achten. In dieser Debatte im Zusammenhang mit Kinderpornografie das Wort „Missbrauch“ zu verwenden, das geht gar nicht. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Carola Wolle AfD
Wir leben in einem Land, in dem Meinungsfreiheit großgeschrieben ist. Für mich und meine Fraktion ist das ein zweiter Missbrauch von Kindern, die misshandelt wurden. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Förderung von Wohneigentum durch Gewährung einer Eigenheimzulage – Drucksache 17/4832 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Klauß das Wort.
Miguel Klauß AfD
Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! Dieser Gesetzentwurf unserer AfD-Landtagsfraktion zur Förderung von Wohneigentum mit einer Eigenheimzulage ist gerade in der heutigen Zeit enorm wichtig. Es zeigt sich, dass nur die AfD zum Wohle der Bevölkerung agiert und dass sie als einzige Partei die Probleme richtig erkennt. (Oh-Rufe – Beifall bei der AfD) Grundsätzlich muss ich zu unserem Gesetzentwurf, den Sie vor sich haben und lesen können, sagen, dass er handwerklich absolut top gemacht ist. (Vereinzelt Lachen – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Eigenlob stinkt!) Ich würde mich natürlich freuen, wenn auch Teile der Kartellparteien wenigstens einmal zum Wohle der Bevölkerung agierten – und nicht ständig gegen die eigene Bevölkerung – und diesen Gesetzentwurf mittragen würden. (Beifall bei der AfD) Der Immobilienmarkt ist dank Ihrer Politik aus den Fugen geraten. Es gibt immer mehr unsinnige Klimavorschriften im Bausektor, (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) weil manche Politiker von den Regenbogenfraktionen hier denken, damit könne man den Klimawandel stoppen oder än- (Miguel Klauß) dern. Manche glauben, mit einer PV-Anlagenpflicht oder neuen Energieeffizienzstandards könne man Überschwemmungen in Bangladesch verhindern. (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Wie viele Hitzetote hatten wir?) Natürlich hat es keinerlei Effekt auf das Klima; das wissen Sie, das weiß ich. Aber es zieht durch die höheren Baukosten das Geld aus den Taschen der Bürger. Dieser Klimawahn und die dadurch steigenden Baukosten waren nur aufgrund der günstigen Bauzinsen finanzierbar und der Traum vom Eigenheim unter Umständen noch möglich. Aber diese Zeit ist durch die enorm gestiegenen Bauzinsen vorbei. Eigentlich ist Baden-Württemberg das Land der Häuslebauer; das sagt man so. Aber die Wohneigentumsquote in Baden-Württemberg liegt im Vergleich zu den anderen Bundesländern nur im oberen Mittelfeld. Sie ist in den letzten Jahren auch nicht gestiegen. Hören Sie zu: 2003, also vor 20 Jahren, lag die Wohneigentumsquote in Baden-Württemberg bei 53,8 %; 2018, letzter Zensus, bei 52,6 % – ein Versagen aller Regierungsfraktionen, die hier vor mir sitzen. (Beifall bei der AfD) Im Vergleich zu den südeuropäischen Ländern, deren Bevölkerung eine deutlich höhere Wohneigentumsquote ausweist – natürlich auch historisch bedingt –, ist der Abstand noch extremer. Wohneigentumsquote in Spanien: 76 %, Wohneigentumsquote im Durchschnitt der EU: 70 %. So viel zum Thema, wir seien ein reiches Land. Nein, Deutschland, der Staat, ist zwar reich, die Bürger hier sind jedoch arm. (Beifall bei der AfD) Es sind gerade die EU-Länder, die mehrheitlich, die stark vom deutschen Steuergeld über den Umverteilungsmechanismus namens EU profitieren. Das Ziel muss sein, die Wohneigentumsquote in Baden-Württemberg deutlich zu erhöhen, und darf nicht, wie die Politiker der Kartellparteien es wollen, darin bestehen, Wohneigentum zu verhindern. Wir als alternative Demokraten (Lachen des Abg. Tobias Wald CDU – Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) sehen das auch hinsichtlich der Altersvorsorge als wichtig an. Im Alter nicht zur Miete zu leben, ist erstrebenswert, solange natürlich die grüne Klimasekte hier mit einem Heizungsgesetz diese Altersvorsorge nicht zerstören möchte bzw. im Namen der Klimareligion ruiniert. (Beifall bei der AfD) Wir, die AfD-Fraktion, sehen nicht zu, wie Sie von den Kartellparteien Wohlstand in Deutschland zerstören. Wir, die AfD-Fraktion, wollen Wohlstand schaffen und die Bürger entlasten. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Eine Eigenheimzulage in Höhe von 20 000 € für den Ersterwerb einer Wohnimmobilie für die Eigennutzung ist gerade auch in diesen Zeiten ein richtiges und wichtiges Zeichen: dass die Bevölkerung, die Mittelschicht und diejenigen, die hier den Laden am Laufen halten, nicht vergessen werden. Natürlich ist diese Eigenheimzulage nur ein Baustein für den Immobiliensektor. Weitere Bausteine müssen folgen, für die wir uns ja ebenfalls einsetzen: die Senkung bzw. Abschaffung der Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Immobilien und die vollumfängliche Abschaffung der Grundsteuer statt irgendeiner Grundsteuerreform. (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich muss das Heizungsgesetz auf dem Müllhaufen der Geschichte landen; es darf niemals kommen. Und wenn es kommt, dann haben Sie von den angeblich demokratischen Fraktionen sich vor den Bürgern zu verantworten. Das gebe ich Ihnen schriftlich. (Beifall bei der AfD – Zuruf) Wir möchten diese Eigenheimzulage, weil wir den Menschen und Steuerzahlern nicht nur etwas zurückgeben wollen, sondern weil wir ihnen den Traum vom Eigenheim ermöglichen wollen, den Traum, eine Familie zu gründen, den Traum, eine sichere Altersvorsorge zu haben und Wohlstand aufzubauen – einen Traum, den Sie mit Ihrer Politik zerstört haben. Es wird Zeit, endlich einmal wieder Politik f ü r die Bevölkerung zu machen und nicht gegen die Bevölkerung. Es wird Zeit, die Bürger zu entlasten. Es wird Zeit, der Bevölkerung etwas zurückzugeben. Es wird Zeit, der Bevölkerung zu signalisieren: Ihr seid nicht allein. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Aber Sie werden den Gesetzentwurf ablehnen, weil „AfD“ draufsteht, weil Sie noch immer nicht kapiert haben, weshalb Sie in dieses Parlament gewählt worden sind: Sie sind gewählt worden, um hier Politik für die Bevölkerung und keine parteipolitischen Spielchen zu machen. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Aber die Bürger werden sich diese Haltung merken. Die Bürger werden zeigen, was sie davon halten. Denn eine AfD mit 21 % in den Umfragewerten ist erst der Beginn einer großen Veränderung. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Zuruf von den Grünen: Ah ja!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniela Evers GRÜNE: Damit wollen Sie sich selbst demaskieren!)
Daniel Born
Es folgt für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Cindy Holmberg. (Abg. Tobias Wald CDU zu Abg. Miguel Klauß AfD: Kein Wort zur Finanzierung? – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Zweite Runde, okay? – Weitere Zurufe)
Cindy Holmberg GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wie wir wohnen, prägt unser Leben, wie wir bauen, prägt unsere Städte und Dörfer über Generationen. Das bedeutet eine wirklich große Verantwortung. In Baden-Württemberg haben wir eines der erfolgreichsten Wohnraumförderungsprogramme in Deutschland. Das Wichtigste: Dies ist vielfältig, denn unsere Bedarfe und Bedürfnisse sind vielfältig. Ein wichtiger Baustein unseres Förderprogramms ist die Eigentumsförderung. Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen, mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie schwerbehinderte Personen, die ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten oder die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen planen, um Wohnraum zu schaffen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Wir fördern durch zinsverbilligte Darlehen Haushalte mit einem minderjährigen Kind bis 255 000 €. Bei mehr Kindern erhöht sich die Förderung entsprechend. Der Sockelbetrag unterliegt einer jährlichen Dynamisierung entlang der Baukostenentwicklung. Für Paare oder Alleinstehende bieten wir eine Ergänzungsförderung, wenn in den nächsten zehn Jahren weitere Kinder zum Haushalt dazukommen. Zusätzlich fördern wir Flexibilisierungsmöglichkeiten. So können aus einer Eigentumswohnung zwei werden. Ein Blick in die Antragszahlen zeigt: Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums ist eine Erfolgsgeschichte. Zusammengefasst: Erfolgreich fördern wir in Baden-Württemberg Eigentum und unterstützen Menschen dabei, Wohneigentum zu bilden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Tobias Wald und Thomas Dörflinger CDU) Aber gleichzeitig ist es uns wichtig, Wohnraum entsprechend den Bedarfen und Bedürfnissen zu entwickeln. Denn das wichtigste Ziel ist Versorgungssicherheit. Und dies heißt: Alle Menschen finden angemessenen, für sie bezahlbaren und qualitativ guten Wohnraum. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Deshalb ist unsere Wohnraumförderung breiter aufgestellt, als es der vorliegende Gesetzentwurf fordert. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Uns geht es darum, dass alle Menschen gut und gern in unserem Land wohnen und leben, dass Junge, Auszubildende und Studierende eine Wohnung am Ausbildungs- und Studienort finden, dass Familien dort wohnen können, wo sie wollen, dass ältere Menschen möglichst ohne Barrieren leben können und Menschen bei einem Arbeitsplatzwechsel eine Wohnung vor Ort beziehen können. Deshalb fördern wir neben Eigentum auch sozial gebundenen Mietwohnraum, und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Wir schaffen damit bezahlbaren Wohnraum für die vielen Menschen in Baden-Württemberg, die sich keine Wohnung leisten wollen oder können. Unser Programm ist breit und langfristig angelegt. Es geht nicht nur, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, um Wohnraum für die nächsten fünf Jahre, sondern unser Programm garantiert Wohnraum für Menschen über Jahrzehnte. Ich möchte aber noch weitere Facetten unserer Wohnraumförderung herausstellen. Ein Gros unserer Umwelt ist bebaut. Die Wohnungen von morgen stehen schon. Damit sie auch morgen noch bewohnbar sind, richten wir unseren Blick auch auf den Bestand. Wir fördern Modernisierung, energetische Sanierungen und altersgerechten Umbau. Eine weitere wichtige Säule für uns bei der Schaffung von Wohnraum sind Baugenossenschaften. Genossenschaften ermöglichen bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder auf Lebenszeit. Die Mieterinnen und Mieter haben ein Mitbestimmungsrecht. Genossenschaften versetzen Menschen somit in die Lage, für ihren Wohnraum selbst Verantwortung zu übernehmen, auch wenn sie keine komplette eigene Immobilie besitzen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Tobias Wald und Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Zuletzt: Nachbarschaftliche Gemeinschaften können Stütze und Anker sein. Deshalb haben wir das Förderprogramm „Neues Wohnen“ aufgegleist, das gemeinschaftliche Wohnformen unterstützt und damit die klassische Wohnraumförderung passend ergänzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gute Wohnraumförderung braucht diese Vielfalt. Unser Wohnungsbauprogramm umfasst ein Volumen von 1 Milliarde € für 2023 und 2024. Dieses Geld zeigt: Die Schaffung von Wohnraum für alle Menschen in diesem Land ist für uns von höchster Relevanz. Dieses Geld bedeutet aber auch: Wir tragen eine hohe Verantwortung, und dieser werden wir nur gerecht, wenn wir unsere Wohnungspolitik an Bedarfen und Bedürfnissen ausrichten, wenn wir klug und nachhaltig investieren. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Mit der Umsetzung dieses Vorschlags würde keine einzige Wohnung mehr entstehen. Wir lehnen ihn deshalb entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Sehr gut!)
Daniel Born
Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Tobias Wald.
Tobias Wald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Am heutigen Mittwoch werden wir voraussichtlich gleich zweimal mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion – Gesetz zur Förderung von Wohneigentum durch Gewährung einer Eigenheimzulage – konfrontiert: Heute Vormittag ist der Gesetzentwurf in erster Lesung im Parlament und, sollte das Parlament der Überweisung an den Ausschuss zustimmen, heute Nachmittag nochmals im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen. (Tobias Wald) Das Problem, auch wenn man den Gesetzentwurf zwei- oder dreimal berät und diskutiert, ist: Der Gesetzentwurf wird nicht besser. Es ist ein Gesetzentwurf ganz nach dem Politikstil der AfD-Fraktion: fehlerhaft, unausgereift, unsozial, nicht solide finanziert, bürokratisch und populistisch. (Zurufe von der AfD: Handwerklich gut gemacht!) Für die AfD-Fraktion ist wichtiger, in der üblichen Manier einen plakativen Kracher rauszuhauen. Heute muss das Thema Wohneigentum dafür herhalten. Eine Eigenheimzulage auf Länderebene einzuführen ist der völlig falsche Ansatz. Seinerzeit hatte die CDU-geführte Bundesregierung die Eigenheimzulage und später das Baukindergeld eingeführt. Letzteres wurde durch die Ampel nicht weiterverfolgt. Diese Instrumente müssen im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden. Wir, die Länder, sind der völlig falsche Adressat. Stellen Sie sich vor: Eine Familie erwirbt in Schleswig-Holstein eine Immobilie, erhält die Eigenheimzulage vom Bund. Im Jahr 2022 zieht die Familie nach Baden-Württemberg – was uns ja freut – und möchte 2023 ein Einfamilienwohnhaus in Mittelbaden erwerben. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf erhält die Familie die Eigenheimzulage zweimal. (Zuruf von der AfD: Schön!) Ist das gerecht? Wie wollen Sie das verhindern? Fakt ist: Der Gesetzentwurf ist völlig unausgereift, ungerecht und bürokratisch. Ein weiterer Aspekt: Der Gesetzentwurf ist nicht seriös gegenfinanziert. Wir haben vorhin kein einziges Wort über die Finanzierung gehört. Im Gesetzentwurf stehen 300 Millionen €. Das Fördervolumen können wir derzeit gar nicht festlegen, es kann nicht genau beziffert werden. Aber – hören Sie gut zu – der Baustein zur Gegenfinanzierung ist die Streichung des Wohngelds. (Zuruf von der AfD: Was?) Sie wollen das Wohngeld streichen. Das steht in Ihrem Gesetzentwurf. Lesen Sie mal den Gesetzentwurf. Das ist höchst unsozial, da das Wohngeld für diejenigen Mitmenschen bestimmt ist, die aus ihrem eigenen Einkommen die Miete nicht bestreiten können. Das ist höchst unsozial. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur unsozial, sondern populistisch; keine solide Finanzierung, keine nachhaltige Finanzierung wird ausgewiesen. Denn das Wohngeld ist Bundesgesetz und kann vom Land gar nicht geändert werden. Der nächste Fakt: schlecht gemacht. Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und nachhaltige Haushaltsführung sind für uns Christdemokraten wichtige Grundsätze, für die AfD-Fraktion hingegen Fremdwörter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist unausgereift, unsozial und entspricht nicht den Haushaltsperiode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 grundsätzen des Landes Baden-Württemberg. Dieser Gesetzentwurf hat lediglich ein positives Merkmal: Er zeigt auf, dass die AfD keine Ahnung von Wohnungsbau hat (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der AfD) und die vielen bedarfsgerechten Fördermöglichkeiten, auf die auch die Kollegin Holmberg hingewiesen hat, gar nicht kennt. Unsere Förderpalette ist sehr reichhaltig. Frau Holmberg hat zu Recht darauf hingewiesen. Fakt ist aber: Wir benötigen Wohnraum in Baden-Württemberg für alle gesellschaftlichen Gruppen: Eigenheim, Mietraum, junge Familien, Seniorinnen und Senioren, Singles sowie Studentinnen und Studenten. Unsere Ministerin Nicole Razavi und ihr gesamtes Ministerium sowie die beiden Regierungsfraktionen arbeiten zielgerichtet an dem gemeinsamen Ziel „Wohnraum schaffen für alle“. Fakt ist: Der Staat baut keine eigenen Wohnungen. Das ist nicht die Aufgabe des Staates. Vielmehr brauchen wir Rahmenbedingungen. Hier haben wir Förderinstrumente, die die Bauwirtschaft und die Häuslebauer zielgerichtet unterstützen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) Schauen wir uns das Tableau an. Wir fördern mit diesem Doppelhaushalt mit über 1 Milliarde € Wohngeld unsere hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Und wir unterstützen mit diesem Doppelhaushalt mit über 1 Milliarde € den sozialen Wohnungsbau, die Eigenheimförderung – eine bunte Palette. Ich bin Cindy Holmberg noch mal dankbar, dass sie darauf hingewiesen hat. Das ist eine breite Palette, aber eines ist auch klar: Durch die Förderpolitik der Ampel im Bund – viele Förderprogramme wurden im Bereich Wohnraum gestrichen – haben wir nun das Problem, dass junge Familien gerade auch auf baden-württembergische Produkte, auf die Förderkulisse Zugriff haben. Das ist ihr gutes Recht, aber hier fehlen uns natürlich Wohnungsbaumittel. Hier müssen wir nachsteuern. Ich denke, wir werden hier genügend Arbeit haben. Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir selbstverständlich ab, weil er unsozial, ungerecht und haushaltstechnisch völlig missraten ist. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Danke schön. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Daniel Born
Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jonas Hoffmann.
Jonas Hoffmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Klauß, als ich Ihren Gesetzentwurf bekommen habe, habe ich ihn durchgelesen, durchgearbeitet und gesagt: „Da kann man mal eine sachliche Debatte über die Eigenheimzulage führen.“ Ihre Einbringung macht so etwas fast unmöglich. Aber ich werde nicht über dieses Stöckchen des typischen Versuchs, sich über po- (Jonas Hoffmann) pulistische Methoden als die einzig wahrheitsbringende Partei darzustellen, springen, sondern – wie meine Kollegin und mein Kollege zuvor – eine sachliche Debatte führen. (Zuruf eines Kindes auf der Besuchertribüne) Die Debatte über die Eigenheimzulage ist eine alte Debatte, und das Ziel, dass Menschen grundsätzlich in die Lage gebracht werden, sich ein Eigenheim, eine Wohnung oder vielleicht auch ein Haus kaufen zu können, ist wichtig und gut. Denn es schützt neben der gesetzlichen Rente stark vor möglicher Altersarmut. Auch die Glücksforschung zeigt: Es macht Menschen glücklich, wenn sie es schaffen, sich ein Eigenheim zu finanzieren, einen Ort, den sie „Zuhause“ nennen können, einen Ort, wo sie sich wohlfühlen können. Das erklärt auch diesen großen Wunsch, vor allem von jungen Familien, sich ihre Wohnung oder ihr Haus kaufen zu können. Dass der Staat dies fördert und unterstützt, ist sinnvoll. Wir haben schon einige Hinweise gehört, was das Land und vor allem der Bund an dieser Stelle tun. Man kann auch darüber diskutieren, ob das Land oder der Bund vielleicht an der einen oder anderen Stelle mehr tun könnte. Aber die Frage ist: Wie? An dieser Stelle lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Die hohen Kosten stehen einem wahnsinnig unsicheren Nutzen gegenüber. Wir haben es schon gehört: 300 Millionen € Mitnahmeeffekte. Es wurde das Thema Wohngeld angesprochen. Ich habe den Gesetzentwurf sehr aufmerksam gelesen. Da waren Sie sehr kritisch. Sie sagen, dass es reduziert wird. Aber die Aussage, diese Weltfremdheit, dass sich Menschen, die heute Wohngeld erhalten, Eigentum aufbauen können und bei den aktuellen Preisen und Zinsen in den nächsten ein, zwei, drei Jahren eine Immobilie kaufen können, ist pures Wunschdenken und deshalb fern jeglicher Realität. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Dazu ist es bürokratisch. Deswegen sagen wir: Wir würden auch gern diese Menschen entlasten, nämlich durch einen Wegfall der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb. Dazu wird gerade im Bund gearbeitet. Wir fordern die Landesregierung auf, dass hier, wenn diese Richtlinie fertig ist, die Möglichkeit geschaffen wird, dass Menschen, die sich ihre allererste Immobile kaufen, die Grunderwerbsteuer nicht zahlen müssen. So können wir unbürokratisch vor allem jungen Menschen helfen, ihre erste Immobilie zu kaufen, und fördern nicht noch den Dritt-, Viert-, Fünft- und Sechsterwerb steuerlich. (Beifall bei der SPD) Zum Schluss liegt aber die Hauptchance bei der Verteilung von Wohnraum und vor allem passendem Wohnraum, den wir alle irgendwo brauchen, woanders. (Der Redner hält das Schaubild „Altersstruktur in Ba- den-Württemberg“ hoch.) Ich habe Ihnen hier diese aktuelle demografische Pyramide mitgebracht. Sie sehen: Hier unten sind relativ wenige und hier oben sehr viele Menschen. Das sind Menschen, die zum Großteil, nämlich weit über 60 %, in ihrer eigenen Immobieriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 lie leben, oft allein oder zu zweit. Hier gibt es Chancen. Wenn wir anfangen, altersgerechten Wohnraum in Ortsmitten zu fördern und zu bauen, schaffen wir es, dass bei uns in Baden-Württemberg jeder die passende Immobilie bekommt, die er braucht, und das ohne wahnsinnigen Flächenfraß. Vielen Dank und einen schönen Nachmittag. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen haben sich kurz umgedreht, weil wir eine Zwischenbemerkung von der Besuchertribüne hatten, was natürlich nicht erlaubt ist. Aber seine Tochter hat heute zum ersten Mal ihren Papa im Landtag reden hören. Daher ist es vielleicht verständlich. (Heiterkeit und Beifall) Bringen Sie Ihre Fans mit. Jetzt hat Herr Abg. Friedrich Haag das Wort für die FDP/DVP-Fraktion.
Friedrich Haag FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns steht außer Frage: Wir wollen Baden-Württemberg zu einem Eigentümerland machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Warum? (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) – Jetzt hören Sie erst mal gut zu, Herr Klauß, bevor Sie schon wieder anfangen, hier irgendetwas von sich zu geben. Wohneigentum bringt Sicherheit, Wohneigentum macht unabhängig, und Wohneigentum ist auch ein Stück weit Leistungsanreiz. Wohneigentum schützt aber auch vor Altersarmut. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch der falsche Weg. (Zuruf von der AfD: Warum?) Schlimmer noch: Wenn man sich den Gesetzentwurf einmal genauer anschaut, dann merkt man: Er ist genauso unseriös wie die Partei dahinter. (Beifall bei der FDP/DVP) Daher, Herr Kollege Klauß: Hören Sie jetzt mal genau zu; dann können Sie heute auch noch etwas lernen. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Wie man umfällt, das kann man lernen!) Was ist denn eigentlich das Hauptproblem bei uns im Land? Wissen Sie das? (Zuruf von der AfD) Das Hauptproblem ist, dass wir nicht genügend Wohnungen haben, (Zuruf von der AfD: Nein, wir haben zu viele Men- schen in diesem Land!) (Friedrich Haag) doch von diesem Thema ist in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nichts zu lesen. Wir brauchen mehr Wohnungen, damit die Leute schneller in Eigentum kommen; dann müssen wir nicht umverteilen. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch beim Thema Finanzierung kommt kein sinnvoller Vorschlag von Ihnen. Gegenfinanzierung? Fehlanzeige! (Abg. Miguel Klauß AfD: Dazu sage ich gleich noch etwas!) Es soll fröhlich Geld ausgegeben werden, und niemand sagt, wo es herkommt. Statt die Ursachen für die hohen Preise anzugehen, wollen Sie lieber mit der Gießkanne Steuergelder verteilen. Es ist offensichtlich: Hinter dem Vorschlag steckt purer Populismus. (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD) „Eigenheimzulage“ hört sich nett an, ist aber in dieser Form weder finanzierbar noch praktikabel oder hilfreich. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Auch der Effekt, den Sie herbeireden, dass wir durch die Zulage weniger Wohngeldempfänger haben werden, ist haarsträubend. Oder glauben Sie wirklich, dass man mit 20 000 € über Nacht Wohngeldempfänger zu Eigentümern macht? (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Nein, aber Mietwoh- nungen bauen!) Wer heute ein Einfamilienhaus bauen möchte oder eine Wohnung kaufen will, ist mit hohen Zinsen und gestiegenen Baukosten konfrontiert. Aufträge werden storniert. Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt weiter und weiter. Im letzten Jahr wurden in Baden-Württemberg 8 % weniger neue Wohnungen gebaut, und das sind schon 4 500 an der Zahl. Neben höheren Zinsen und Baupreisen macht auch die Grunderwerbsteuer den Traum vom Eigenheim besonders oft für junge Menschen und Familien zunichte. All das hat zur Folge, dass sich eine Familie mit zwei durchschnittlichen Gehältern praktisch kein Wohneigentum mehr leisten kann. (Zuruf von der FDP/DVP: So ist es!) Das ist ein Zustand, den wir hier im Land nicht hinnehmen dürfen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Also, was können wir tun, um die Ursachen der Probleme anzugehen? Es gibt viele sinnvolle Lösungen, z. B. eine Senkung der Grunderwerbsteuer oder gar der Verzicht auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei der selbst genutzten Erstimmobilie. So kann Eigentum unbürokratisch, zielgerichtet und effektiv gefördert werden. Hier kann das Land sofort tätig werden. Wir müssen aber auch anfangen, unsere Baustandards und die Überregulierungen im Bau abzubauen, (Zuruf von der FDP/DVP: Ganz genau!) periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 ob Gebäudeklasse E oder Typengenehmigungen für gleiche Gebäude. Wir setzen uns schon lange für Maßnahmen ein, die das Bauen leichter machen und beschleunigen. Nehmen wir nur einmal die Typengenehmigungen als weiteres Beispiel. Damit kann das modulare und serielle Bauen gestärkt werden. Bei der Nutzung dieser Bauweisen entfallen zeitraubende Gutachterverfahren und Gestaltungsbeiräte. Ich freue mich ausdrücklich, dass die Landesregierung auf Druck der FDP/DVP erklärt hat, die Typengenehmigung in Baden-Württemberg endlich einzuführen. Nur ist es wie so oft: Der Referentenentwurf lässt leider noch immer auf sich warten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um Eigentum zu erwerben, muss es zunächst einmal schneller mehr Häuser und Wohnungen geben. Wir dürfen beim Baufortschritt in Baden-Württemberg nicht weiter schlafen; denn ansonsten kann sich bald niemand mehr ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung leisten. Fest steht aber: Der Bedarf an neuen Wohnungen und an neuen Häusern wird weiter steigen. Gerade in den Ballungszentren ist Wohnen ein besonders knappes, aber auch teures Gut. Erleichtern Sie jetzt endlich schnelleres und innovatives Bauen! Schaffen Sie die nötigen Rahmenbedingungen, dass es sich in Baden-Württemberg wieder lohnt, Wohnungen zu bauen! Es geht auch darum, dass die Menschen die Chance haben, eine finanzierbare Immobilie zu erwerben. Ihre Aufgaben liegen auf der Hand: Wir müssen bürokratische Fesseln lösen und schnellere Genehmigungsverfahren ermöglichen. Wir müssen aber auch Normen und Standards vereinfachen. Wir brauchen eine schlankere Landesbauordnung, damit Bauen endlich schneller und einfacher möglich ist. So kommen wir in Baden-Württemberg voran und schaffen mehr Wohnraum, aber nicht mit Ihrem Gesetzentwurf. Daher lehnen wir diesen ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Staatssekretärin Lindlohr das Wort.
Andrea Lindlohr
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz klar – die Fraktionen hier im Saal haben es auch zum Ausdruck gebracht –: Wohneigentum ist gut und sinnvoll. Lieber Kollege Haag, Baden-Württemberg ist bereits ein Eigentümerland. (Zuruf von der FDP/DVP: Absolut nicht!) Über die Hälfte der Menschen in Baden-Württemberg wohnen in Wohneigentum; damit sind wir weit über dem Bundesdurchschnitt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wieso streben die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger – wahrscheinlich auch die meisten von uns hier im Saal – Wohneigentum an? Es ist klar: Die Menschen wollen über ihr Leben möglichst weitgehend selbst bestimmen. Wenn ich im Eigentum wohnen kann, habe ich mich in diesem Moment unabhängig gemacht von den Entwicklungen auf dem Mietmarkt, und das ist ein hohes Gut. (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) Jeder Wohnungsmarkt braucht eine gesunde Mischung, braucht Flexibilität, angemessenen Wohnraum an allen Orten des Landes, wo die Arbeitsplätze sind, wo die Kinderbetreuung ist, in Eigentum und zur Miete. Diese gesunde Mischung ist natürlich entscheidend, und deswegen hat der Staat die Eigentumsförderung zum Ziel. Der Bund, die Länder – wir tun etwas für die Eigentumsförderung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Im Bund ist gerade viel in Bewegung, und es gibt ein neues Programm, das zum 1. Juni gestartet ist: Wohneigentum für Familien. 350 Millionen € bundesweit – angesichts der aktuellen Krise ist das dann doch schmal ausgefallen, und hier erwarten wir mehr Engagement. Ein zweiter Punkt: Dieses Programm ist nur für den Neubau zugänglich. Es gibt keine Förderung mehr für den Bestand. Ich glaube, es ist eine wichtige Erkenntnis auch aus dieser Krise, dass das Umbauen, das Umnutzen im Bestand und alle Nutzungen, die wir zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums haben, wichtig sind. Deshalb muss sich der Bund noch einmal damit beschäftigen und sollte dies ändern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Im Land haben wir schon eine sehr zielgenaue und erfolgreiche Eigentumsförderung – Kollegin Holmberg hat es ausgeführt, Kollege Wald hat es ausgeführt; die AfD-Fraktion hat das jedoch nicht auf dem Schirm –, und das ist unsere Landeswohnraumförderung. Sie nützt Familien beim Bau und beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Im vergangenen Jahr waren es 1 200 Familien, die wir dadurch unterstützen und über die Schwelle heben konnten, damit sie Eigentum erwerben und in ihm wohnen können – (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) also eine tragende Säule der Wohnraumförderung. Unsere Wohnraumförderung ist erfolgreich, und sie ist so umfangreich wie noch nie. Es sind über 1 Milliarde € in diesem Doppelhaushalt, es sind für das nächste Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 551 Millionen € angesetzt. Wer sich an früher erinnern kann, weiß: Eine so hohe Wohnraumförderung, die die Bürgerinnen und Bürger im Land unterstützt, gab es noch nie. Und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir wissen, dass darin natürlich auch viele Bundesmittel enthalten sind – der Bund hat einen Aufwuchspfad –, aber wir nehmen unsere Verantwortung überproportional wahr, und das aus guten Gründen. Wir kofinanzieren nicht nur, was notwendig wäre, wir gehen darüber hinaus. Wir haben also einen beispiellosen Hochlauf in der Wohnraumunterstützung des Landes Baden-Württemberg, und das ist ein zentrales Ziel dieser Landesregierung und der sie tragenden Koalition. Nun schlägt die AfD-Fraktion vor, die alte Eigenheimzulage einzuführen und dies mit irgendwelchen Einsparungen beim Wohngeld gegenzufinanzieren. (Abg. Miguel Klauß AfD: Nein! Sie haben es nicht gelesen! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das steht doch drin in Ihrem Entwurf! – eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Nein, steht es nicht!)
Daniel Born
Das Wort hat jetzt die Frau Staatssekretärin. (Zurufe von der AfD) – Ich darf um Ruhe bitten, das Wort hat die Frau Staatssekretärin.
Andrea Lindlohr
Die Formulierung ist: „zu erwarten“; es seien Einsparungen zu erwarten. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ah, jetzt haben Sie es! Sehr gut!) Dass das unseriös ist, wurde hier in der Debatte schon ausgeführt. Tatsächlich ist das Wohngeldgesetz ein Bundesgesetz. Dieser Landtag kann nicht bestimmen: Geld für eine Eigenheimzulage wird vom Wohngeld abgezogen. Aber ich sage Ihnen: Auch inhaltlich ist das einfach falsch. (Zuruf von der AfD) Es gab eine große Wohngeldreform, lange zwischen Bund und Ländern besprochen. Das Land Baden-Württemberg hat sich über viele Jahre dafür eingesetzt, dass die Zahl der Wohngeldberechtigten ausgeweitet wird. Das betrifft nämlich gerade die Bürgerinnen und Bürger bei uns im Land. (Abg. Miguel Klauß AfD: Traurig! Die verdienen al- so so wenig Geld, dass sie Wohngeld brauchen!) Bei uns sind die erfolgreichen Wirtschaftsstandorte, bei uns ist die Nachfrage nach Wohnraum besonders hoch, bei uns, in unseren Städten, sind die Kosten besonders hoch. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und da sitzen die Wohngeldempfänger!) Fragen Sie beispielsweise mal die Menschen am Bodensee und in der Nähe zur Schweiz, wie da die Preise sind. Dann sehen Sie, wie wichtig es ist, auch im Wohngeldgesetz des Bundes, das ja für ganz Deutschland gilt, abzubilden, wie unterschiedlich die Lage für die Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland nun einmal ist – in manchen Regionen sind die Menschen nämlich besonders von hohen Preisen auf dem Wohnungsmarkt betroffen –, und genau das wollten wir. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Deshalb bringen wir, das Land Baden-Württemberg, in diesem und im nächsten Jahr über 400 Millionen € zusätzlich aus eigenen Mitteln für das Wohngeld auf, damit das Wohnen bezahlbar bleibt. Es ist ebendiese Mischung zwischen Subjektund Objektförderung – Geld, das direkt zu den Bürgerinnen und Bürgern geht, und Geld, das in das Bauen fließt –, die wir brauchen. Ebendas ist in dieser Krise die richtige Antwort – und nicht, beim Wohngeld reinzuschlagen und dort zu kürzen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Ach Gott!) (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) Der Kollege Hoffmann hat auf den demografischen Wandel hingewiesen. Auch hier braucht es natürlich immer wieder neue Ideen und neue Antworten. Das Programm „Neues Wohnen“, das sich auf das Thema Mehrgenerationenwohnen richtet und neue Ideen des Zusammenwohnens im Fokus hat, haben wir neu aufgelegt. Wir probieren etwas aus; die Leute können ihre Projektideen einreichen, diese werden bewertet, und so können wir auch neue Ideen des Mehrgenerationenwohnens fördern. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Sie haben auch die Ortsmitten erwähnt. Da bin ich beispielsweise froh, dass die Frage „Wie können die Eigenheimsiedlungen eigentlich umgebaut werden?“ auch ein wichtiges Thema für uns ist. Da brauchen wir gar nicht so viel Geld, um etwas anzustoßen. Sie kennen vielleicht das Projekt „Aus Alt mach 2 und mehr“ – es hatte schon unterschiedliche Titel. Das geht zurück auf eine Idee aus dem Landkreis Ravensburg, wo wir über die Patenschaft „Innovativ wohnen“ die Beratung zum Umbau von Häusern beispielsweise zu mehreren Wohnungen gefördert haben. Das haben wir jetzt ausgeweitet zu einer Beratungsprämie für das ganze Land. Gute Ideen auch auf sehr unbürokratischen Wegen direkt zu fördern, das ist unsere Politik. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Bauen und das Umbauen einfacher, günstiger, planbarer zu machen ist eine große Aufgabe für alle Bereiche, und dieser Aufgabe stellen wir uns. Kollege Haag, die Landesbauordnung hat der Landtag jetzt schon mehrfach verändert. Wir gehen, denke ich, hier den richtigen Weg, indem wir einzelne Themen beherzt angehen, und wir haben durch Sie, den Landtag, bereits drei Änderungen der Landesbauordnung gehabt, an die ich kurz erinnern möchte: Das war zum einen, dass Aufstockungen deutlich erleichtert werden. Wir haben Regeln bezüglich der Frage abgebaut, wie man im Bestand aufstocken kann – im Februar beschlossen, erledigt; eine gute Sache. Wir haben zweitens vorgeschlagen, die Landesbauordnung zu ändern, um das Virtuelle Bauamt einzuführen – ein sehr großer Erfolg. Der virtuelle Bauantrag und die Baugenehmigung werden revolutioniert. Wir haben hier einen Service für Bauherrinnen und Bauherren, der seinesgleichen sucht, und die unteren Baurechtsbehörden haben sich dem jetzt ganz weitgehend angeschlossen. Auch dafür haben wir sowohl die Landesbauordnung geändert als auch das Projekt überhaupt auf den Weg gebracht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Dritte waren die Erleichterungen beim Mobilfunkausbau. Das hat hier, meine ich, sehr hohe Unterstützung gefunden – erledigt, getan; einfacher, schneller, mit weniger Regeln. Wir werden dem Hohen Haus eine weitere Landesbauordnungsnovelle vorschlagen, die das Beschleunigen und Vereinfachen zum Ziel hat. Wir werden mit Ihnen ins Gespräch gehen. Ich bin gespannt auf die Reaktion auf die Vorschläge, die nun in allernächster Zeit kommen können. Da wir dieses Ziel fest im Blick haben, haben wir schon in mehreren Schritten dafür gesorgt, dass Bauen in einzelnen Bereichen einfacher periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 und schneller wird. Wir werden Ihnen noch viele Vorschläge vorlegen. Wir hoffen, dass Sie diese unterstützen werden. Wir wollen Bauherren Zeit, Geld, Aufwand und Nerven sparen. Ich bin mir sicher, dass wir dies mit Unterstützung von großen Teilen dieses Hauses auch erreichen werden. (Beifall bei den Grünen und der CDU) In diesem Sinn: Auf ein weiter gutes, bezahlbares, angemessenes Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs, auf eine klare wohnungspolitische Ansage sowohl unseres Ministeriums als auch der Koalition, die diese Regierung trägt – für die Unterstützung sind wir sehr dankbar –, für Wohneigentum, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, zu wohnen, wie es ihrer Fasson entspricht, das ihnen eine Entlastung im Alter bringt, und für ein gutes Miteinander! Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Es folgt Herr Abg. Miguel Klauß für die AfD-Fraktion.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Ich habe schon fast gewusst, dass diese fadenscheinigen Argumente kommen. Deswegen habe ich mir für die zweite Runde noch ein bisschen Zeit übrig gelassen. Frau Holmberg, Sie haben die ganzen Wohnraumförderungsprogramme aufgezählt. Aber Sie haben nicht verstanden, dass das zwar zinsverbilligte Kredite sind, aber die von uns vorgeschlagene Eigenheimzulage eine direkte Auszahlung ist. Wir reden hier nicht von zinsverbilligten Krediten; das ist etwas komplett anderes. Die Eigenheimzulage hat den Vorteil, dass sie die Eigenkapitalquote erhöht. Das ist sehr erstrebenswert und extrem wichtig. (Beifall bei der AfD) Wir wollen diese anderen Förderprogramme auch nicht abschaffen. Die Eigenheimzulage ist ein zusätzlicher Baustein. Ich frage mich, wie Sie auf die Aussage kommen – wenn ich Sie richtig verstanden habe –, es komme nach unserem Vorschlag für fünf Jahre nicht zu neuem Wohnraum. Fünf Jahre soll die Auszahlungsdauer der Eigenheimzulage betragen. Wie kommen Sie darauf, dass dadurch für fünf Jahre kein Wohnraum geschaffen würde? Dafür muss man schon sehr viel Fantasie haben. Herr Wald, Ihr Beitrag war mehr als unterirdisch. (Zuruf von der CDU: Was?) Wo ist er denn jetzt hin? (Abg. Tobias Wald CDU: Hier!) – Ah, da. – Ihr Beitrag war mehr als unterirdisch. Fangen wir mal an, uns damit auseinanderzusetzen. Ihre Schwesterpartei CSU in Bayern fordert eine Eigenheimzulage und möchte eine Bundesratsinitiative hierzu starten. Sie aber sagen hier, eine Eigenheimzulage sei völliger Unsinn und völliger Quatsch. Da müssen Sie sich mal besser mit der CSU absprechen.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Miguel Klauß AfD
Nein, jetzt muss ich die ganzen Fake News entlarven.
Daniel Born
Sie gestatten also keine Zwischenfrage des Abg. Wald.
Miguel Klauß AfD
Nein. (Abg. Tobias Wald CDU: Im Bund, Herr Kollege, und nicht im Land!) – Ja, also. Dann schließen wir uns der Bundesratsinitiative an. Ist doch in Ordnung, passt doch perfekt. (Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Machen Sie einen Änderungsantrag. Wir sind dafür offen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Einen Änderungsan- trag zu Ihrem Gesetzentwurf? So ein Blödsinn! – Weitere Zurufe) Ihre Aussage zur Gegenfinanzierung ist doch nicht Ihr Ernst. Mein Kollege Ruben Rupp hat mal die Kosten der LEAs in Baden-Württemberg abgefragt. Das waren 700 Millionen € bis 800 Millionen € in den letzten Jahren. Wo ist denn da die Gegenfinanzierung? Wo ist denn die Gegenfinanzierung bei der Einwanderung in die Sozialsysteme? Da reden Sie als Partei der illegalen Migration nie über die Gegenfinanzierung. (Beifall bei der AfD) Da reden Sie nie über die Gegenfinanzierung. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Dann schreiben Sie doch was in Ihren Gesetzentwurf rein!) – Aufpassen! – Immer, wenn es um die eigene Bevölkerung geht – ist Ihnen das schon mal aufgefallen? –, wird nach Gegenfinanzierung gerufen. (Abg. Tobias Wald CDU: Sie wollen es den Armen wegnehmen! Völlig unsozial!) Aber bei jedem Flüchtling, der hier über die Grenze kommt und in das Sozialsystem stolpert, ist es Ihnen egal; da ist plötzlich genug Geld da. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Noch mal zur Gegenfinanzierung. Nicht das Wohngeld wird gestrichen. (Abg. Tobias Wald CDU: Doch!) Wir erwarten eine Einsparung – eventuell eine Einsparung – beim Wohngeld. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Was hilft das dem Landeshaushalt? Verstehen Sie das doch endlich!) Das haben Sie nicht verstanden. Das ist schon bemerkenswert. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Verstanden haben Sie nichts! – Unruhe)
Daniel Born
Das Wort hat Herr Abg. Klauß.
Miguel Klauß AfD
„Senkung der Grunderwerbsteuer“ habe ich hier von vielen Fraktionen gehört. Da gibt es also Konsens. Da machen wir mit, auf jeden Fall. Ich verstehe nur nicht ganz, dass Herr Hoffmann das einbringt. Denn unter SPD-Regierungsbeteiligung wurde doch damals der Grunderwerbsteuersatz hier im Land von 3,5 auf 5 % erhöht. Sie könnten wenigstens zugeben, dass das ein absoluter Fehler war. (Zurufe von der SPD) Herr Hoffmann, nur der Ersterwerb ist damit möglich. Sie haben das auf den Zweit-, Dritt- oder Vierterwerb bezogen. Nein, da ist es nicht möglich. Nur der Ersterwerb soll mit der Eigenheimzulage möglich sein. Herr Haag, Sie fordern mehr Wohnungen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir haben genug Wohnungen – wir haben zu viele Menschen in diesem Land. (Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zu- rufe: Ah! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nennen Sie mal die Größenordnung! – Weitere Zurufe – Unruhe) – Herr Präsident, ich verstehe mein Wort nicht mehr. (Glocke des Präsidenten)
Daniel Born
Herr Abg. Klauß fährt jetzt mit seiner Rede fort.
Miguel Klauß AfD
Wir haben zu viele Flüchtlinge im Land, wir haben zu viele Ausreisepflichtige im Land, wir haben zu viele kriminelle Ausländer im Land, und wir haben zu viele Ausländer im Land, die uns hier auf der Tasche liegen. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Zu viele AfDler!) Im letzten Wohnungsausschuss wurde mein Berichtsantrag zur Hartz-IV-Quote behandelt. 55 % der Bürgergeldempfänger in Baden-Württemberg sind Ausländer. Da sind genug Wohnungen, die frei werden können. Frau Lohr, Sie haben hier von einem Erfolgsmodell gesprochen, davon, dass wir beim Wohneigentum auf einem guten Weg seien. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Frau Lohr? Frau Lohr gibt es nicht!) – Die Staatssekretärin, Entschuldigung. – Die Wohneigentumsquote ist hier aber im Vergleich zur EU erschreckend niedrig. Ich habe ja gesagt: In Spanien liegt die Quote bei 76 %, hier bei 52,6 %. Das ist niedriger als vor 20 Jahren. Das habe ich doch ausgeführt. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: In Spanien hat je- der ein eigenes Haus!) (Miguel Klauß) Sie sagen hier, das sei ein Erfolg, wir hätten eine gute Wohneigentumsquote. Nein, die haben wir nicht. Ich frage mich wirklich, von welchem Erfolg Sie sprechen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Herr Abg. Jonas Hoffmann für die SPD-Fraktion. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Die CDU ist doch zu- erst dran!) – Die CDU hat keine Redezeit mehr, und das Wort erteile ich. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Da Herr Abg. Hoffmann sich gemeldet hat, legt er jetzt auch los.
Jonas Hoffmann SPD
Danke, Herr Präsident. – Das, was wir jetzt gerade von Ihnen hier gehört haben, (Oh-Rufe bei der AfD) war das, was ich im Grunde erwartet habe. An dieser Stelle habe ich mich auch gefragt, wie man es beim Thema Wohnraum schafft, eine Brücke zur Hetze gegen Flüchtlinge zu bauen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der AfD: Welche Hetze?) Das ist unfassbar bzw. einfach Ihr Stil. Sie reduzieren jedes Problem, das es in unserem Land gibt – und wir haben Probleme, und wir beschäftigen uns mit ihnen –, (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Die Mutter aller Probleme! – Abg. Miguel Klauß AfD: Sie haben es verstanden! Sehr gut! Die Mutter aller Probleme!) darauf, dass Menschen berechtigt hierher kommen (Zuruf von der AfD: Oder auch unberechtigt!) oder aus schlimmsten Verhältnissen hier Schutz und Sicherheit suchen. Auf dieses Problem reduzieren Sie alles. Es gab ja mal eine Partei, die jedes Problem auf eine einzige Bevölkerungsgruppe reduziert hat. (Zuruf von der AfD: Vorsicht mit Vergleichen!) Die Ergebnisse davon kennen wir alle, und das wollen wir nie wieder. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU)
Daniel Born
Herr Abg. Friedrich Haag für die FDP/DVP-Fraktion.
Friedrich Haag FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin, noch ein Wort zur Eigentumsquote in Baden-Württemberg. Es ist schon erperiode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 staunlich, dass Sie sagen, Baden-Württemberg sei ein Eigentümerland. Und wenn das so ist, kann man sich schon fragen, wie lange das noch so ist. Schaut man sich die Quote in Europa und auch innerhalb Deutschlands an, sieht man: Das Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, alle sind besser als wir. Leider ist es aber nichts Neues, dass sich diese Landesregierung lieber mit Minimalzielen beschäftigt als mit ambitionierten Zielen, wie man neue Wohnungen schafft und auch neue Wohnungen zum Kauf anbietet, sodass junge Familien die Chance haben, Eigentum zu erwerben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)
Daniel Born
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich beende hiermit die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/4832 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters – Drucksache 17/5033 Das Wort zur Begründung erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf bewerben wir uns nicht um den Preis für den kürzesten Gesetzestitel des Tages. Diesen werden wir nicht gewinnen. Ich möchte Ihnen aber darlegen, um was es inhaltlich geht: eine höchst sinnvolle, wenn auch etwas technische Angelegenheit. Das Schiffsregister, das Binnenschiffsregister und das Schiffsbauregister, bei dem es um im Bau befindliche Schiffe und Schwimmdocks geht, werden bislang in Baden-Württemberg papierhaft bei drei Amtsgerichten geführt: den Amtsgerichten Mannheim, Heilbronn und Konstanz. Wir müssen die Justiz bis zum 1. Januar 2026 komplett auf elektronische Aktenführung umgestellt haben. Wir haben in diesem speziellen Bereich aber ein sehr geringes Geschäftsaufkommen. Diese Register – ich nenne sie einmal etwas flapsig: die Grundbücher der Schiffe – umfassen insgesamt nur rund 800 Eintragungen. Dafür ist eine Umstellung auf elektronische Aktenführung allein hier im Land schlicht unwirtschaftlich. Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über ein anderes Fallaufkommen und hat deshalb ihre Registerführung bereits auf elektronische Aktenführung umgestellt und zudem ange- (Ministerin Marion Gentges) boten, auch die Register anderer Länder zu übernehmen, und zwar kostenneutral. Deshalb wollen wir mit dem Staatsvertrag, zu dem ich Sie heute um Ihre Zustimmung bitte, die Führung dieser Register an die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen. (Abg. Raimund Haser CDU: Ausgerechnet Hamburg!) Andere Bundesländer tun dies auch. Beispielsweise Bayern verfährt in gleicher Weise. Ich darf noch auf zwei Dinge hinweisen. Bei den betroffenen Amtsgerichten wird dadurch kein Personal wegfallen, und es besteht auch nicht die Gefahr, dass die Schiffe auf dem Bodensee künftig mit einem Kennzeichen HH über den See fahren. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das ist außerordent- lich zu begrüßen!) Deshalb kann ich Ihnen die Zustimmung zu diesem Gesetz nur herzlich empfehlen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Aussprache über diesen Gesetzentwurf hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung darf ich jetzt zunächst für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Thomas Marwein das Wort erteilen. Bitte sehr, Herr Abg. Marwein.
Thomas Marwein GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ministerin hat bereits das Wesentliche dazu gesagt, worum es geht. Eigentlich – wenn man so will – ist es eine Formalie, dass etwas von einem Amtsgericht auf ein anderes übertragen wird. Allerdings braucht man dafür einen Staatsvertrag. Das ist ganz gut. Sie hat auch erwähnt, dass in diesen drei Amtsgerichten 800 Schiffe registriert sind. Mit mir spricht hier heute nicht einer der rechtspolitischen Sprecher zu diesem Thema, was normalerweise vielleicht angezeigt wäre, (Abg. Raimund Haser CDU: Der schiffspolitische!) sondern derjenige aus dem Verkehrsausschuss, der für Schifffahrt zuständig ist. Mir geht es darum, dass auch diese 800 Schiffe weiter auf dem Neckar fahren. Deswegen brauchen wir den Schleusenausbau, (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) und auch die gesamte Infrastruktur sowohl auf dem Rhein als auch auf dem Neckar und natürlich in den Häfen muss erhalten bleiben. Wir haben zwei Landeshäfen: in Kehl und in Mannheim. Aber gemeint sind hier auch die anderen kommunalen Häfen wie die in Heilbronn und in Stuttgart sowie die weiteren verschiedenen Häfen am Rhein entlang. Dort kennen wir ja alle das Potenzial, das die Schifffahrt hat – das jedoch nicht genutzt wird. Es müssen mehr Güter auf die Schiffe gebracht werden. Insofern hoffe ich, dass uns die Hambureriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 ger irgendwie dabei unterstützen können, dass wir jetzt mehr Güter auf die Schiffe bringen und alles gut geregelt ist. Ich glaube, letztlich wird unsere Fraktion diesem Staatsvertrag zustimmen. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Nach hartem Rin- gen!) Ich kann mir gar nichts anderes vorstellen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Arnulf von Eyb. (Abg. Christian Gehring CDU: Bravo! Sehr gut!)
Arnulf Freiherr von Eyb CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Nach der kurzen, prägnanten Vorstellung durch die Ministerin, was mit dem Staatsvertrag politisch bezweckt wird, kann man eigentlich nicht mehr viel sagen. Die Herstellung der Verbindung mit dem Schleusenausbau finde ich schon einmal sehr clever. Wir wissen ja, dass wir diesen dringend brauchen, dass die Schleusen verlängert werden müssen. Ich will das jetzt jedoch nicht vertiefen. Aber es gibt auch Gebühren für die Eintragungen in die Register. Im Schnitt waren dies von 2015 bis 2022 pro Jahr 38 000 €. Wenn wir dann feststellen, dass wir dafür an drei Amtsgerichten Personal vorhalten müssen, mit allem, was dazugehört, dann ist es doch sogar finanziell ein Schnäppchen – was uns in Baden-Württemberg ja auch freut. Die einzigen Kosten, die wir dann hier noch haben, sind die für den Transport der papierenen Aktenordner nach Hamburg. Wir haben in Baden-Württemberg aber auch sehr gute Speditionen. Insofern wird auch das klappen. Ich kann für die CDU-Fraktion natürlich Zustimmung signalisieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit kommen wir zur SPD-Fraktion. Herr Abg. Dr. Boris Weirauch spricht für die SPD-Fraktion.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon vieles zu diesem Thema gesagt. Aus unserer Sicht ist es kein verkehrspolitisches Thema. Deswegen darf ich als rechtspolitischer Sprecher heute sprechen. Das Spektrum der Rechtspolitik ist doch ziemlich breit hier im Haus. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Immerhin ist je- mand da!) Dass der Ständige Ausschuss dafür zuständig ist, liegt wahrscheinlich in erster Linie daran, dass ein Staatsvertrag geändert werden muss. Ich habe es mir nicht nehmen lassen, zu (Dr. Boris Weirauch) diesem bahnbrechenden Thema heute hier zu Ihnen zu sprechen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Gerade als Mann- heimer!) – Richtig; ich bin auch Mannheimer Wahlkreisabgeordneter. Die Rheinschifffahrtsakte ist bei mir zumindest ins Leben gerufen worden. Deswegen war ich sehr hellhörig, als ich zum ersten Mal von der Änderung des Staatsvertrags gehört habe. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Standort Mann- heim!) Aber ich darf hier, denke ich, hochoffiziell Entwarnung geben. Die Ministerin hat schon ausgeführt, worum es geht: Im Prinzip geht es darum, dass das Seeschiffsregister für ganz Baden-Württemberg bisher beim Amtsgericht Mannheim geführt wird und die Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister bei den Amtsgerichten Konstanz, Mannheim und Heilbronn. Die Führung dieser Register soll auf die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen werden. Diese führt ihr Schiffsregister bereits elektronisch. Wir können das quasi kostenneutral übertragen. Da es sich um einen Staatsvertrag handelt, müssen wir hier formal zustimmen. Wir haben das bereits am 11. Mai im Ausschuss besprochen. Die Ministerin hat uns zugesichert, dass es keine negativen personellen Auswirkungen auf die Amtsgerichtsstandorte, die hiervon betroffen sind, hat, sich zudem nur Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen bzw. diejenigen, die diese Schiffe betreiben, ergeben werden und der Wunsch zur Übertragung aus der Gerichtspraxis selbst kommt. Deshalb stelle ich Ihnen für die SPD-Fraktion bereits heute unsere Zustimmung zu dem hier vorliegenden Staatsvertrag in Aussicht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt ist bereits die FDP/DVP-Fraktion an der Reihe. Es spricht Frau Abg. Julia Goll für die FDP/DVP.
Julia Goll FDP
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die angenommene Zuständigkeit geht hier in den Fraktionen wirklich bunt durcheinander. Ich spreche zumindest heute einmal als schiffsregisterpolitische Sprecherin meiner Fraktion. (Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP und Abgeord- neten der SPD) Wir werden diese Zuständigkeit fraktionsintern sicher noch einmal aufarbeiten müssen, wenn wieder solche Themen kommen. Scherz beiseite. Dieser Staatsvertrag betrifft ein wirklich gutes Projekt in Sachen Digitalisierung. Das kann ich nur loben. Zu gern würde ich unsere Landesregierung dafür loben. Allerdings geht es ja nicht um ein Projekt in Baden-Württemperiode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 berg, sondern um ein Projekt in der Freien und Hansestadt Hamburg. Also geht mein Lob nach Hamburg. Insbesondere ist mir heute nicht die Gelegenheit gegeben, unser Ministerium für Digitalisierung zu loben. Bitte glauben Sie es mir: Zu gern würde ich auch einmal ein Lob in Richtung dieses Ministeriums loswerden. Es ist mir vergönnt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Abg. Daniel Born SPD: Nicht vergönnt! ) Diese Übertragung ist die Folge eines guten Wettbewerbs, eines guten Wettbewerbs der Ideen. Denn die Freie und Hansestadt Hamburg schafft es schon seit über drei Jahren, das Schiffsregister digital zu führen. Da bietet es sich selbstverständlich an, dass wir uns dem anschließen. Es ist schon gesagt worden, es spare nicht viel. Es geht umgerechnet um knapp 0,8 Personalstellen. Diese werden nicht eingespart – das ist sehr schön; vielen Dank, Frau Ministerin –, da haben die Mitarbeiter aber zumindest ein wenig mehr Zeit für andere Punkte. Das ist sehr schön. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Ein Lob an die Mi- nisterin!) Ansonsten wird es aufkommensneutral gemacht. Man kann dem nur zustimmen; das werden wir selbstverständlich auch tun. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auf etwas hinweisen, was mir – das muss ich sagen – in Gesetzentwürfen immer aufstößt, nämlich auf den Punkt Erfüllungsaufwand. Auch in diesem Gesetzentwurf steht wieder: Die Pflicht zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands ist ausgesetzt. Das lesen wir immer wieder. Aber warum eigentlich? Es ist einmal beschlossen worden, dass man den Erfüllungsaufwand darstellt. Das ist eine gute Sache. Da waren sich hier wohl auch alle einig. Jetzt hat der Amtschefausschuss das irgendwann einmal ausgesetzt. Warum eigentlich? Bitte fangen Sie doch damit wieder an, und vor allem – das gehört in diesem Zusammenhang ebenfalls gesagt –: Bitte stellen Sie jetzt endlich den Normenkontrollrat wieder neu auf, damit der neue Normenkontrollrat seine Arbeit aufnehmen kann. (Abg. Raimund Haser CDU: Ja, wird alles erledigt!) Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Abschließend spricht jetzt noch für die AfD-Fraktion Herr Abg. Ruben Rupp. – Bitte sehr, Herr Abg. Rupp.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Präsident, geehrte Abgeordnete! Als Einwohner des Südwestens habe ich mit diesem Gesetzentwurf erfahren, dass ein Binnenland Schiffsregister und Schiffsbauregister führt – was es nicht alles gibt. Im Gegensatz zu vielen Ihrer schädlichen und unnützen Gesetzesinitiativen in den Bereichen Klima, Migration, Energie usw. bringt dieses Gesetz viele Vorteile – ausnahmsweise. Es ist durchaus zustimmungsfähig; denn dieses Gesetz soll die (Ruben Rupp) in Baden-Württemberg noch immer in Papierform geführten Schiffs- und Schiffsbauregister in die Hansestadt Hamburg überführen, welche die Register bereits elektronisch führt. Die Hansestadt Hamburg – das ist bekannt – hat aufgrund ihrer jahrhundertealten Tradition als Stadt der Seefahrt sowie des Rechts der Seefahrt und der Seefahrer ganz gewiss die besten Voraussetzungen, um zentral für andere Bundesländer die Schiffs- und Schiffsbauregister zu verwalten. Schiffer und Schiffsbauer haben damit eine zentrale Ansprechstelle. Wir hoffen, dass dort auch ausreichend Personal vorhanden ist, um eine ebenso reibungslose Zusammenarbeit der Behörde mit den Binnenschiffern und Schiffsbauern zu gewährleisten, wie es in Baden-Württemberg der Fall war. Bemerkenswert ist – das wurde heute auch schon angesprochen –, dass anhand dieses Beispiels auch einmal die Kosten einer Digitalisierung aufgezeigt werden. So würden durch einen Umstieg auf die digitale Verwaltung der Schiffsregister in Baden-Württemberg IT-Kosten in mindestens sechsstelliger Höhe anfallen, bei gleichzeitigen Gebühreneinnahmen – das wurde von Kollegen auch schon gesagt – von nur 38 000 € pro Jahr. Das ist ein unglaubliches Zuschussgeschäft. Dennoch wäre die Umstellung des heimischen Registers früher oder später erzwungen worden. Dass die Registerübertragung uns diesen Unsinn erspart, ist ein weiterer Vorteil des Staatsvertrags. Zusammenfassend kann ich ankündigen, dass wir dem Gesetz in der zweiten Lesung zustimmen werden. Noch eine kleine Erinnerung an die nicht so ganz demokratischen Fraktionen – das haben wir vorhin auch schon gehört –: Echte Demokraten stimmen dem Gesetz zu, welches sie im Sinne der Bürger für sinnvoll halten, und zwar unabhängig davon, von welcher Fraktion bzw. woher das Gesetz kommt. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut!) Leider beherzigt das nur die AfD, was man nun seit 70 Sitzungen in dieser Legislaturperiode beobachten kann. Nehmen Sie sich an den alternativen Demokraten ein Beispiel, und stimmen Sie unabhängig von der Parteifarbe und dem Ursprung von Gesetzen und Anträgen dem zu, was für die Bürger am besten ist. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache zu diesem Punkt ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/5033 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung damit erledigt. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung, den ich hiermit aufrufe: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ-NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes – Drucksache 17/4980 eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/5050 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile in der Allgemeinen Aussprache jetzt das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Thomas Hentschel. – Bitte sehr, Herr Abg. Hentschel.
Thomas Hentschel GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Richteramt genießt allgemein nach wie vor ein sehr hohes Ansehen in der Gesellschaft. Das gilt für die hauptamtlichen Richter, aber genauso für die Schöffinnen und Schöffen sowie die Beisitzerinnen und Beisitzer, die ehrenamtlichen Richter bei den Zivilgerichten. Dieses Ansehen beruht im Wesentlichen darauf, dass die Richterinnen und Richter ihre Ämter neutral und allein dem Gesetz verpflichtet ausüben. Dafür möchte ich an dieser Stelle den Richterinnen und Richtern auch ganz herzlich danken. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Dieser Ruf geht übrigens weit über Deutschland, über Baden-Württemberg hinaus. Richterinnen und Richter müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes, unserer Verfassung, stehen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber in Zeiten, in denen der politische Diskurs immer weiter in das Demokratiefeindliche verschoben wird, ist auch das Richteramt diversen Bedrohungen ausgesetzt. Man kann das sehr gut an den beiden Fällen erkennen, die durch die Presse gingen: ein Staatsanwalt hier aus Baden-Württemberg, der aufgrund seiner rechtsradikalen Haltung von seinem Amt enthoben worden ist, und eine Richterin am Landgericht in Berlin, die aufgrund ihres Engagements in staatsfeindlichen Gruppierungen ihrerseits sogar festgenommen worden ist. (Abg. Emil Sänze AfD: Es wurde keine Klage erho- ben! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Ich glaube nicht, dass das so relevant ist!) – Ja. – Für Berufsrichterinnen und Berufsrichter ist die entsprechende Fundierung und Prüfung, dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, gesetzlich geregelt. Eine solche Regelung fehlt für die Laienrichterinnen und -richter im Moment allerdings noch. Das Bundesverfassungsgericht hat in entsprechenden Verfahren, von denen es auch in Baden-Württemberg schon eines gegeben hat, klargestellt, dass die Grundsätze des Anerkennens der Verfassungstreue auch für die Laienrichterinnen und -richter bestehen und dies auch entsprechend berücksichtigt werden muss. Mit unserem Gesetzentwurf unterstreichen wir diese Rechtsprechung und wollen sie in Landesrecht umsetzen. Der Gesetzentwurf ist uns aber auch wichtig, weil wir immer öfter erleben, dass Menschen versuchen, die besondere Reputation des Amtes eines ehrenamtlichen Richters in Anspruch (Thomas Hentschel) zu nehmen und sich damit auch zu schmücken, obwohl sie die demokratische Grundordnung unseres Staates eigentlich ablehnen oder sogar bekämpfen. Wir setzen mit dem Gesetzentwurf ein klares Signal an alle, die versuchen, unsere Institutionen zu unterwandern. Es ist richtig: Es gibt eine Gesetzesvorlage auf Bundesebene. Diese Gesetzesvorlage wird allerdings erst nach den Sommerferien besprochen. Und die Bestimmung der neuen Laienrichterinnen und Laienrichter, Schöffinnen und Schöffen wird bei uns im September erfolgen. Das heißt, das Bundesgesetz wird die Landesebene nicht rechtzeitig erreichen. Deswegen wollen wir mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes die Rechtsgrundlage schaffen, mit der wir die Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auch schon jetzt prüfen können, und die Gremien für die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten sensibilisieren. Dabei rufe ich jetzt insbesondere die Kreisrätinnen und Kreisräte sowie die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte dazu auf, bei der Bestimmung der entsprechenden Positionen selbst auch schon genauer auf die Kandidatinnen und Kandidaten zu schauen. In Offenburg hatten wir gerade das Beispiel, in dem auch mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt entsprechend ausgeschlossen werden konnten. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen: Es gilt dabei nicht nur, den Ruf der Justiz zu wahren, sondern auch, zu verhindern, dass die Justiz als Bühne und Persilschein für demokratiefeindliche Akteure genutzt werden kann. Dahinter stehen wir. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ich danke an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen des demokratischen Bogens für die Unterstützung und die Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Wir stimmen dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zu, und ich wünsche denen viel Erfolg, die sich jetzt auf der Basis des Gesetzes als Laienrichterinnen und -richter bewerben. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Arnulf von Eyb das Wort.
Arnulf Freiherr von Eyb CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wie schon ein altes Sprichwort sagt, sind Richter gewöhnliche Menschen, denen jedoch außerordentliche Macht gegeben wird. Aus diesem Grund untersteht dieser Berufsstand hohen Hürden. Sie müssen Deutsche sein – das ist keine so große Hürde –, die Befähigung zum Richteramt haben, soziale Kompetenzen besitzen und sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Damit ist neben formalen Voraussetzungen auch die Verfassungstreue eines Richters von Gesetzes wegen vorgesehen. Eine klare Definition von Verfassungstreue existiert hingegen nicht. Jedoch lassen sich hierzu durch bereits umfangreiche ergangene Rechtsprechung folgende Grundsätze ableiten: Verfassungstreue bedeutet nicht, sich mit sämtlichen Zielen oder der Politik der jeweiligen Regierung vollumfänglich einverstanden zu zeigen. Es dürfen aber der Staat und seine verfassungsgemäße Ordnung nicht als solche infrage gestellt werden. Wird daher bei einer Gesamtschau der Verhaltensweise einer Person eine innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung festgestellt, so kann man nicht länger von Verfassungstreue sprechen. Auch wenn die Feststellung einer entsprechenden Verfassungstreue damit im Einzelfall schwierig ist, ist die grundsätzliche Voraussetzung in staatstragenden Funktionen wie bei Beamten und Richtern dringend notwendig. Um noch etwas konkreter zu werden und mit den Worten des Verfassungsgerichts zu sprechen: Gerade der Berufsrichter als nicht weisungsunterworfener, sachlich wie persönlich unabhängiger Amtswalter, der – regelmäßig in öffentlicher Sitzung – sichtbar Staatsgewalt ausübt und Urteile im Namen des Volkes fällt, muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. Jedoch muss dieser Grundsatz gleichermaßen auch für die vielen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gelten. Allein in Baden-Württemberg haben wir mehr als 11 000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, verteilt über alle in Betracht kommenden Gerichtsbarkeiten. Die Ehrenamtler stehen dabei im Dienst der Allgemeinheit und binden die Öffentlichkeit in besonderem Maß in die Gerichtsabläufe mit ein. Für diesen wertvollen Dienst an der Allgemeinheit danken wir allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ausdrücklich sehr. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Aufgrund ihrer herausragenden und den Berufsrichtern gleichgestellten Stellung gehört es aber gleichfalls zu unserer Aufgabe, dieses Ehrenamt bestmöglich zu schützen. – Der Kollege Hentschel hat schon darauf hingewiesen. – Dazu zählt auch, dafür zu sorgen, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ihr Amt getreu unserer Verfassung und damit auf dem Boden des Grundgesetzes ausüben. Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Amt unterwandert oder für verfassungsfeindliche Ideologien zweckentfremdet wird. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Entsprechend führte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Urteil aus dem Jahr 2008 aus, dass auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter verfassungstreu sein müssen. Und auch, wenn die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bislang schon in gelebter Praxis überprüft wird, hat dies noch keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden. Auch die ehrenamtlichen Richterin- (Arnulf Freiherr von Eyb) nen und Richter legen im Übrigen einen Eid auf die Verfassung ab. Trotz mehrfacher Ankündigungen und eines seit Januar vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Bund bislang noch nicht tätig geworden und will, meine ich, erst nach der Sommerpause damit beginnen. Um für Baden-Württemberg gewährleisten zu können, dass bei der anstehenden Schöffenwahl 2023 nur solche Personen in das Amt berufen werden, haben wir keine Zeit, länger auf die Bundesebene zu warten. Wenn dort eine entsprechende Regelung kommt, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als am Ende des Jahres möglicherweise festzustellen: Bundesrecht bricht Landesrecht. Aber wir haben jetzt auf jeden Fall für die Schöffenwahl vorgesorgt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort nunmehr dem Kollegen Dr. Boris Weirauch.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gutes Zeichen, dass Grüne, CDU, FDP/DVP und SPD gemeinsam aus der Mitte des Parlaments einen Gesetzentwurf einbringen, der unseren Rechtsstaat vor der Einflussnahme durch Extremisten schützt. Es ist guter demokratischer Brauch, dass wir zusammenstehen, wenn es darum geht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wie bereits angeklungen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2008 ehrenamtliche Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue verpflichtet. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben betont – ich zitiere –: Die gerade auch nach den Vorschriften über die Eidesleistung vorausgesetzte Treue zur Verfassung ist eine persönliche Eigenschaft, die aus verfassungsrechtlicher Sicht Voraussetzung der Eignung für das Amt des ehrenamtlichen Richters ist. Wir im Haus nehmen diesen Verfassungsauftrag ernst und wollen diese Voraussetzung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Schöffinnen und Schöffen für Baden-Württemberg auch gesetzlich verankern. Es geht darum, Extremisten die Rote Karte zu zeigen, wenn sie versuchen, sich unter dem Deckmantel bürgerlicher Partizipation in staatliche Institutionen einzuschleichen. Wir machen heute klar: Extremisten haben auf Richterbänken nichts zu suchen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Coronapandemie zeigen, dass sich der Rechtsstaat gegen Angriffe wappnen muss, eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 bei denen er wie auch die ihn tragenden Institutionen zunehmend nicht mehr als Eckpfeiler und Garant unseres demokratischen Gemeinwesens gesehen wird, sondern vielmehr als Feind. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken neben den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit. Diese Gleichstellung erfordert, dass sie im Hinblick auf die Verfassungstreue in gleicher Weise geeignet sein müssen. Auch bei Schöffinnen und Schöffen dürfen wir keine Abstriche machen, wenn es darum geht, verfassungskonform Recht zu sprechen. Das Thema hat an Aktualität gewonnen, da im Moment in den Gemeinden vor Ort die Schöffenwahl für die kommende fünfjährige Amtsperiode in vollem Gang ist. Um einem möglichen Mangel an Bewerbern zuvorzukommen, gab es bereits gezielte Öffentlichkeitskampagnen, u. a. vom Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, die tatsächlich auch Wirkung zeigen. Das Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt ist offenbar wieder gewachsen. Allerdings lauern in der aktuellen Schöffenwahl insbesondere auch rechtsradikale Gruppierungen auf ihre Chance und motivieren ihre Anhänger seit Monaten auf Social Media, sich um dieses Ehrenamt zu bewerben. Teilweise werden im Hinblick auf ihre Verfassungstreue nicht über jeden Verdacht erhabene Personen indirekt oder direkt von der AfD, deren Landesverband vom Verfassungsschutz beobachtet wird, vor Ort vorgeschlagen, so, wie es Medienberichten zufolge über Vorschlagslisten der Fraktion im Gemeinderat von Offenburg geschehen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf zieht hier klar eine rote Linie und erleichtert vorsorglich die Abberufung auf gesetzlicher Grundlage – und nicht lediglich auf der Grundlage verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und von Verwaltungsvorschriften. Aber der Gesetzentwurf soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Kommunalverwaltungen und Vertretungskörperschaften vor Ort noch einmal stärker für die Brisanz des Themas zu sensibilisieren, um die Auswahlentscheidungen verfassungsund gesetzeskonform treffen zu können. Hierzu – machen wir uns nichts vor – reicht eine bloße Gesetzespassage nicht aus. Wir erwarten im weiteren Verlauf vonseiten der Regierung verfahrensbezogene Vorkehrungen, sodass es Extremisten erst gar nicht auf die Vorschlagslisten schaffen. Auf diese Verantwortung weist auch das Bundesverfassungsgericht in dem oben erwähnten Beschluss aus dem Jahr 2008 ausdrücklich hin und nimmt diesbezüglich auch die Justizverwaltungen der Länder in die Pflicht. Es kann nicht sein, dass wir allein Kommunalverwaltungen oder ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Verantwortung dafür überlassen. Da ist definitiv auch die Justizverwaltung in der Pflicht. (Beifall bei der SPD) Der Kollege Hentschel hat dankenswerterweise erwähnt, dass auch auf Bundesebene im Moment geplant ist, das Deutsche Richtergesetz entsprechend anzupassen. Der Referentenentwurf aus dem Haus des FDP-Justizministers Buschmann ist (Dr. Boris Weirauch) aktuell noch nicht im parlamentarischen Verfahren des Bundestags, sodass wir in Baden-Württemberg im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vorangehen können. Das machen wir mit dem heutigen Tag. Durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird der legitimatorische Grundsatz, dass ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird, mit echtem Leben gefüllt. Lassen Sie mich daher zum Abschluss die Gelegenheit nutzen, all denjenigen Menschen, die unseren Rechtsstaat in den Gerichten in den unterschiedlichsten Fachbereichen ehrenamtlich unterstützen, im Namen der SPD-Landtagsfraktion von Herzen für ihren Einsatz und ihr Engagement zu danken. Unser Gesetzentwurf dient auch der Sicherstellung ihrer Reputation. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Baden-Württemberg sendet heute ein deutliches Signal: Ehrenamtliche Richterin, ehrenamtlicher Richter, Schöffin oder Schöffe kann nur werden, wer mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und auch gewillt ist, diese zu verteidigen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Das ist, glaube ich, ein gutes Signal. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD) Das Deutsche Richtergesetz sieht aktuell in § 44a lediglich vor: Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters soll nicht berufen werden, wer ... gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat ... Das ist uns zu wenig. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen, dass man zwischen 25 und 69 Jahre alt sein muss, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, eine gesunde und ausreichende Belastbarkeit gegeben sein muss, man kein Strafverfahren gegen sich laufen hat und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Größere Rechtskenntnis ist nicht erforderlich. Oder aber, wie es Gustav Radbruch, der frühere Reichsminister der Justiz der Weimarer Republik gesagt hat: Im Strafrecht kommt auf ein Gramm Rechtskenntnis ein ganzer Zentner Menschenkenntnis. Ich glaube, das zeichnet die Schöffinnen und Schöffen in unserem Land aus, nämlich die besondere Menschenkenntnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen trotz der und parallel zu den Planungen, die der Bundesminister der Justiz periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 betreibt, auch in diesem Punkt für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen, einen richtigen Schritt, weil am 29. September dieses Jahres der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten tagt und letztendlich die Schöffen bestellt und wir nicht sicher sein können, dass bis dahin ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Deswegen ist es gut, wenn wir hier vorausgehen und tatsächlich einen klaren Beschluss und ein klares Votum verabschieden. Wir tragen daher diesen Gesetzentwurf, den wir auch veranlasst haben, sehr gern mit. Dies ist auch eine prima Gelegenheit, den über 3 772 Schöffinnen und Schöffen in unserem Land sowie allen Richterinnen und Richtern von Herzen ein Dankeschön für den tollen und für unsere Rechtsstaatlichkeit wirklich wichtigen Einsatz zu sagen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Gestatten Sie mir noch einen kurzen Satz zu dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag der AfD – der es eigentlich nicht verdient, dass man darüber spricht, (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) weil er zeigt, dass Sie sich mit der Materie gar nicht auseinandergesetzt haben. (Abg. Miguel Klauß AfD: Handwerklich gut gemacht!) Sie haben sich offensichtlich gar nicht damit auseinandergesetzt, welche Abläufe tatsächlich in diesem Schöffenwahlausschuss stattfinden, wenn Sie darauf verweisen, dass eine Selbstverständlichkeit in das Gesetz aufgenommen werden soll. Ich zitiere Ihren Nachsatz: Auf die bloße Mitgliedschaft in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit nicht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt wurde, kann die Ablehnung einer Berufung nicht gestützt werden. Ich glaube, jedes Gericht würde genau eine solche Passage kritisieren. Insofern sage ich: (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Das ist wirklich überflüssig, und das zeigt, dass Sie sich tatsächlich mit der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land nicht beschäftigt haben. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Deswegen ist dieser Antrag schlichtweg abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Redner der AfD das Wort erteile, möchte ich heute auf der Besuchertribüne namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Landeskirche in Baden und in Württemberg herzlich begrüßen. Sie haben vorhin Platz genommen. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich begrüße sehr herzlich Frau Landesbischöfin Professorin Dr. Heike Springhart von der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ebenso herzlich begrüße ich Herrn Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Anlass für ihren Besuch ist die Einsetzung der neuen Kirchenbeauftragten der beiden evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg bei Landtag und Landesregierung, nämlich Frau Kirchenrätin Arngard Uta Engelmann. – Ihnen ein herzliches Willkommen! Wir freuen uns sehr, dass Sie da sind. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Als weiterem Redner in der Debatte erteile ich jetzt für die AfD-Fraktion dem Kollegen Ruben Rupp das Wort.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Der heutige Gesetzentwurf war am 29. Juni in der Ersten Beratung, erst am Morgen des 27. Juni ist er uns zugänglich gemacht worden. Warum eigentlich die Eile? Sie ist nicht rational erklärbar, und es ist auch ein reines Symbolgesetz, das Sie heute verabschieden; das haben Sie selbst gesagt. (Zuruf von den Grünen: Sie haben nicht zugehört!) Diese Eile ist nicht erklärbar, denn es gibt keine Massen von ehrenamtlichen Richtern, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Das gibt es nicht. (Zuruf von der SPD: Einer wäre schon zu viel! – Wei- tere Zurufe von der SPD) Das ist eine Behauptung. Warum wollen Sie eigentlich das bewährte System für die Berufung der ehrenamtlichen Richter ändern? (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sie haben es einfach nicht verstanden! – Zurufe von der SPD – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf um Ruhe bitten. Das Wort hat Herr Abg. Rupp.
Ruben Rupp AfD
Das ist nicht nachvollziehbar. Es wurde heute wiederholt gesagt: Das Bundesverfassungsgericht legt derzeit die Rechtsprechung vor, dass die Verfassungstreue eingefordert wird, und es ist ausgeschlossen, dass Personen, die nicht verfassungstreu sind, zu ehrenamtlichen Schöffen werden. Das ist ausgeschlossen. Gerade als AfD – wir sind ja die Partei der Verfassungstreue und des Rechtsstaats – (Beifall bei der AfD – Lachen bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) begrüßen wir grundsätzlich das Einfordern der Verfassungstreue. (Zuruf von den Grünen: Da müssen Sie ja selber la- chen! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte, Herr Abg. Rupp, fahren Sie fort. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023
Ruben Rupp AfD
Entscheidend bleibt: Wie ist die Gewähr der Verfassungstreue festzustellen, und vor allem, von wem? Jetzt wird es interessant: Welche Quellen sind denn befugt, Verfassungstreue in Zweifel zu ziehen? Ist der Generalverdacht bezüglich einer nicht verbotenen Partei bereits ausreichend? Reicht ein Blick auf die veröffentlichte Meinung, oder reichen Äußerungen, wie wir sie heute hier hören, von der kartellartigen Zusammenrottung von Parteien und deren Verleumdungen? (Zurufe – Unruhe) Oder reicht die Stigmatisierung durch weisungsgebundene Inlandsbehörden wie den sogenannten Verfassungsschutz? (Zurufe, u. a.: Das ist eigentlich eine Rüge wert!) Es wurde heute auch vom Kollegen Hentschel – da bin ich sehr enttäuscht von Ihnen – ganz klar gesagt: In diesem Hohen Haus maßen sich etablierte Abgeordnete und Minister an, darüber zu richten, wer außerhalb des Verfassungsbogens steht und wer nicht. Diese Anmaßung ist ganz klar verfassungsfeindlich; denn die Entscheidung darüber, wer außerhalb des Bogens steht, treffen nur Richter. Das ist Gerichten vorbehalten. Diese Floskeln, die wir hier immer wieder hören – „demokratische“ und „undemokratische“ Fraktionen –, offenbaren leider eine zutiefst antidemokratische Gesinnung. Wer sich so illegitimerweise zum Richter aufschwingt, den kann man nur als gesellschaftlichen und verfassungsfeindlichen Brandstifter bezeichnen. (Beifall bei der AfD – Unruhe – Glocke des Präsiden- ten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Rupp, ich empfehle trotzdem eine angemessene und dem Parlament würdige Sprache. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Geben Sie sich ein- mal ein bisschen Mühe, Mensch! – Weitere Zurufe)
Ruben Rupp AfD
Sie gewähren der Opposition hoffentlich, sich auch zu verteidigen. Hier haben sich einige als Blockpartei zusammengeschlossen. Diese Gesinnung – das will ich hier ganz klar festhalten – stellt die Judikative infrage, stellt die Gewaltenteilung infrage, und sie ist geeignet, die Demokratie im Wesenskern anzugreifen, und ist deshalb klar als extremistisch und antidemokratisch einzustufen. (Beifall bei der AfD – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Rupp, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Marwein?
Ruben Rupp AfD
Nein, gestatte ich nicht. Sie unterbrechen mich hier ja zur Genüge. Deshalb fordere ich noch einmal die Akteure auf: Herr Hentschel, distanzieren Sie sich von diesen antidemokratischen Diktionen, verwenden Sie diese nicht länger. Es ist nämlich ganz offen verfassungsfeindlich, wenn man sich in diesem Hohen Haus zum Richter aufschwingt. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Niemand schwingt sich hier zum Richter auf!) (Ruben Rupp) Sie sind Teil der Legislative und nicht Teil der Judikative. Vielleicht haben Sie das verwechselt. (Zurufe) Das ist leider nicht nur in diesem Hohen Haus das Problem. Wir erleben es auch in anderen Bereichen, wenn sich Behörden aufschwingen, Richter zu sein. So erklärte sich jüngst der Inlandsgeheimdienstchef Haldenwang bekanntlich dazu, dass er den politischen Wettbewerber, die AfD, aktiv bekämpft. Das ist auch verfassungsfeindlich, ganz offen. (Beifall bei der AfD) Er erklärte, nicht allein der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken. Das ist ein ganz klares Bekenntnis und bedeutet: „Wir wollen die Umfragewerte der AfD senken und diese Partei staatlich bekämpfen.“ (Zuruf von der AfD: Ja!) Das ist, wie gesagt, eine lupenreine verfassungsfeindliche Äußerung. Deshalb muss der Noch-Behördenchef Haldenwang unverzüglich seinen Posten räumen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Jetzt schaffen wir den Bogen zum Thema. Gerade aufgrund dieses Vorfalls ist klar: Niemals darf eine solche Behörde als Maßstab oder Primärquelle im Sinne eines Generalverdachts für die Beurteilung der Verfassungstreue gelten, sondern es muss immer eine Individualprüfung bleiben. Die SPD hat das schon angedeutet: Sie wollen sie abschaffen und den Generalverdacht einführen, dass grundsätzlich alle von der Bewerbung ausgeschlossen werden, die den Kriterien Ihres Verfassungsschutzchefs nicht genügen. Das ist Ihr Ziel. (Unruhe) Die Richter sollten das letzte Wort haben, (Zurufe von den Grünen und der SPD – Unruhe) und deshalb stellen wir auch den Änderungsantrag, der die Entscheidung über die Gewähr der Verfassungstreue ausschließlich in die Hände der Richter legt, insbesondere bei nicht verbotenen Parteien, zur Abstimmung. Wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, können wir Ihrem Gesetzentwurf bedenkenlos zustimmen. (Unruhe) Ansonsten können wir nicht zustimmen. Zum guten Schluss sei gesagt: Wenn das Volk in direkter Wahl einen Landrat mit über 50 % Zustimmung wählt, wie in Sonneberg geschehen, (Lebhafte Unruhe) dann ist die Volkssouveränität zu respektieren. Alle Macht geht vom Volke aus. Wer Gesinnungstests gegenüber diesem vom Volk gewählten Landrat und anderen vom Volk direkt gewählten Würdenträgern einfordert und Wahlen rückgängig machen will, der äußert sich offen verfassungsfeindlich, da die demokratischen Mehrheitsentscheidungen und Wahlen als illegitim ... periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen, Herr Abgeordneter.
Ruben Rupp AfD
... diskreditiert werden und damit die Demokratie selbst angegriffen wird. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD – Gegenruf des Abg. Raimund Haser CDU: Ich freue mich schon, wenn ihr wieder daheim sitzt!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die Landesregierung der Ministerin das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verfassungsfeinde haben auf dem Richterstuhl nichts, aber auch gar nichts verloren. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Beifall bei Ab- geordneten der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Das stimmt!) Dieses klare und eindeutige Bekenntnis gilt es heute abzulegen. Das ehrenamtliche Richteramt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat eine große Bedeutung für unsere Justiz. In jedem Verfahren mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern stellt deren Beteiligung einen echten Mehrwert für die Entscheidungsfindung dar. Das ehrenamtliche Richteramt hat aber auch große Bedeutung für die Akzeptanz der Entscheidungen der Gerichte bei den Bürgerinnen und Bürgern. Mir ist wichtig, dass wir diese Akzeptanz auch für die Zukunft sichern. Hierfür müssen wir gewährleisten, dass die Personen, die im Namen des Volkes Recht sprechen, ohne den geringsten Zweifel auf dem Boden unserer Verfassungsordnung stehen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2008 deutlich gemacht: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen wie hauptamtliche Richterinnen und Richter einer besonderen Pflicht zur Verfassungstreue. Eine gesetzliche Klarstellung dieser Pflicht fehlt aber bisher. Diese Lücke schließt der vorliegende Gesetzentwurf. (Abg. Emil Sänze AfD: Das heißt, die waren vorher nicht verfassungsgemäß?) Schon seit Anfang 2021 versuchen wir, den Bund dazu zu bewegen, eine Regelung zur Verfassungstreuepflicht ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen. Zwar hat das zuständige Bundesjustizministerium uns im Januar einen Referentenentwurf zukommen lassen, zu dem wir im Februar Stellung genommen haben, aber leider braucht der Bund länger, als wir erwartet hatten. Eine Kabinettsbefassung ist nach meiner Kenntnis für morgen vorgesehen. (Ministerin Marion Gentges) Es fehlt daher bis heute an der gesetzlichen Klarstellung der Pflicht zur Verfassungstreue. Mit Blick auf die gegenwärtig stattfindende Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wollen wir nicht länger warten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass in Baden-Württemberg – jedenfalls so lange, bis es ein Gesetz auf Bundesebene gibt – eine Regelung im Landesrecht existiert, die die Treue zu unserer Verfassung auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter glasklar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Wir unterstützen deshalb das Anliegen des Gesetzentwurfs. Die gesetzliche Klarstellung im Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz macht deutlich, dass Personen, deren Verfassungstreue zweifelhaft ist, gar nicht erst in das ehrenamtliche Richteramt berufen werden dürfen. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf dazu beitragen wird, Verfassungsfeinde im ehrenamtlichen Richteramt zu verhindern. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir Anmerkungen zu dem Änderungsantrag, den die AfD-Fraktion einbringt. (Abg. Miguel Klauß AfD: Guter Antrag!) Er besteht aus zwei Sätzen. Der erste Satz ist abzulehnen, weil er die positive Voraussetzung der Verfassungstreue in eine negative der fehlenden Verfassungsfeindlichkeit umdreht. Uns aber ist das klare Bekenntnis, die positive Voraussetzung der Verfassungstreue, wichtig. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Deshalb kann ich und, so glaube ich, können auch viele andere in diesem Haus diesem Satz des Änderungsantrags nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Auch Satz 2 ist abzulehnen. Die Ergänzung ist zunächst überflüssig, weil sie etwas regelt, was bereits gilt. (Zuruf von der AfD) Entscheidend scheint mir aber etwas anderes zu sein. Mit diesem Satz 2 scheint bezweckt zu werden, bei den laufenden Schöffenwahlen dafür zu sorgen, dass Mitglieder einer Partei, die nicht verboten ist, eben gerade nicht nicht gewählt werden sollen. Diesen Ansatz des Änderungsantrags lehnen wir deutlich ab. Es kommt nicht auf die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei an. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Genau!) Aber allein die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei bedeutet noch lange nicht, dass keine Verfassungsfeindlichkeit vorliegt. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Sehr richtig! –
Dr. Boris Weirauch SPD
Genau! Sehr gut!) Trotzdem müssen wir im Einzelfall genau schauen, ob eine Person auf dem Boden dieses Grundgesetzes steht oder nicht. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es muss klar sein: Verfassungsfeinde haben auf dem Richterstuhl nichts verloren. Dem dient der vorliegende Gesetzentwurf. Deshalb darf ich Sie bitten, ihm zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4980. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/5050, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/5084, vor, den ich zunächst zur Abstimmung stelle. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 12. Juli 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am 19. Juli 2023 um 10:00 Uhr statt. Schluss: periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich noch auf den Empfang hinweisen, der im Anschluss an die Plenarsitzung um 12:30 Uhr in der Eingangshalle stattfinden wird. Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. 12:00 Uhr Vorschlag der Fraktion der CDU Umbesetzung im Untersuchungsausschuss „Handeln des Inn des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen B den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteil und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württe (UsA IdP & Beförderungspraxis)“ Funktion scheidet aus stellvertretendes Mitglied Blenke 11.7.2023 Manuel Hagel und Fraktion eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Anlage nenministers und Belästigung gegen lungs-, Beförderungsemberg tritt ein Mayr
