Arnulf Freiherr von Eyb
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wie schon ein altes Sprichwort sagt, sind Richter gewöhnliche Menschen, denen jedoch außerordentliche Macht gegeben wird. Aus diesem Grund untersteht dieser Berufsstand hohen Hürden. Sie müssen Deutsche sein – das ist keine so große Hürde –, die Befähigung zum Richteramt haben, soziale Kompetenzen besitzen und sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Damit ist neben formalen Voraussetzungen auch die Verfassungstreue eines Richters von Gesetzes wegen vorgesehen. Eine klare Definition von Verfassungstreue existiert hingegen nicht. Jedoch lassen sich hierzu durch bereits umfangreiche ergangene Rechtsprechung folgende Grundsätze ableiten: Verfassungstreue bedeutet nicht, sich mit sämtlichen Zielen oder der Politik der jeweiligen Regierung vollumfänglich einverstanden zu zeigen. Es dürfen aber der Staat und seine verfassungsgemäße Ordnung nicht als solche infrage gestellt werden. Wird daher bei einer Gesamtschau der Verhaltensweise einer Person eine innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung festgestellt, so kann man nicht länger von Verfassungstreue sprechen. Auch wenn die Feststellung einer entsprechenden Verfassungstreue damit im Einzelfall schwierig ist, ist die grundsätzliche Voraussetzung in staatstragenden Funktionen wie bei Beamten und Richtern dringend notwendig. Um noch etwas konkreter zu werden und mit den Worten des Verfassungsgerichts zu sprechen: Gerade der Berufsrichter als nicht weisungsunterworfener, sachlich wie persönlich unabhängiger Amtswalter, der – regelmäßig in öffentlicher Sitzung – sichtbar Staatsgewalt ausübt und Urteile im Namen des Volkes fällt, muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. Jedoch muss dieser Grundsatz gleichermaßen auch für die vielen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gelten. Allein in Baden-Württemberg haben wir mehr als 11 000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, verteilt über alle in Betracht kommenden Gerichtsbarkeiten. Die Ehrenamtler stehen dabei im Dienst der Allgemeinheit und binden die Öffentlichkeit in besonderem Maß in die Gerichtsabläufe mit ein. Für diesen wertvollen Dienst an der Allgemeinheit danken wir allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ausdrücklich sehr. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Aufgrund ihrer herausragenden und den Berufsrichtern gleichgestellten Stellung gehört es aber gleichfalls zu unserer Aufgabe, dieses Ehrenamt bestmöglich zu schützen. – Der Kollege Hentschel hat schon darauf hingewiesen. – Dazu zählt auch, dafür zu sorgen, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ihr Amt getreu unserer Verfassung und damit auf dem Boden des Grundgesetzes ausüben. Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Amt unterwandert oder für verfassungsfeindliche Ideologien zweckentfremdet wird. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Entsprechend führte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Urteil aus dem Jahr 2008 aus, dass auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter verfassungstreu sein müssen. Und auch, wenn die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bislang schon in gelebter Praxis überprüft wird, hat dies noch keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden. Auch die ehrenamtlichen Richterin- (Arnulf Freiherr von Eyb) nen und Richter legen im Übrigen einen Eid auf die Verfassung ab. Trotz mehrfacher Ankündigungen und eines seit Januar vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Bund bislang noch nicht tätig geworden und will, meine ich, erst nach der Sommerpause damit beginnen. Um für Baden-Württemberg gewährleisten zu können, dass bei der anstehenden Schöffenwahl 2023 nur solche Personen in das Amt berufen werden, haben wir keine Zeit, länger auf die Bundesebene zu warten. Wenn dort eine entsprechende Regelung kommt, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als am Ende des Jahres möglicherweise festzustellen: Bundesrecht bricht Landesrecht. Aber wir haben jetzt auf jeden Fall für die Schöffenwahl vorgesorgt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
