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Thomas Hentschel

GRÜNE 12.07.2023 Sitzungen 17/70

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Richteramt genießt allgemein nach wie vor ein sehr hohes Ansehen in der Gesellschaft. Das gilt für die hauptamtlichen Richter, aber genauso für die Schöffinnen und Schöffen sowie die Beisitzerinnen und Beisitzer, die ehrenamtlichen Richter bei den Zivilgerichten. Dieses Ansehen beruht im Wesentlichen darauf, dass die Richterinnen und Richter ihre Ämter neutral und allein dem Gesetz verpflichtet ausüben. Dafür möchte ich an dieser Stelle den Richterinnen und Richtern auch ganz herzlich danken. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Dieser Ruf geht übrigens weit über Deutschland, über Baden-Württemberg hinaus. Richterinnen und Richter müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes, unserer Verfassung, stehen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber in Zeiten, in denen der politische Diskurs immer weiter in das Demokratiefeindliche verschoben wird, ist auch das Richteramt diversen Bedrohungen ausgesetzt. Man kann das sehr gut an den beiden Fällen erkennen, die durch die Presse gingen: ein Staatsanwalt hier aus Baden-Württemberg, der aufgrund seiner rechtsradikalen Haltung von seinem Amt enthoben worden ist, und eine Richterin am Landgericht in Berlin, die aufgrund ihres Engagements in staatsfeindlichen Gruppierungen ihrerseits sogar festgenommen worden ist. (Abg. Emil Sänze AfD: Es wurde keine Klage erho- ben! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Ich glaube nicht, dass das so relevant ist!) – Ja. – Für Berufsrichterinnen und Berufsrichter ist die entsprechende Fundierung und Prüfung, dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, gesetzlich geregelt. Eine solche Regelung fehlt für die Laienrichterinnen und -richter im Moment allerdings noch. Das Bundesverfassungsgericht hat in entsprechenden Verfahren, von denen es auch in Baden-Württemberg schon eines gegeben hat, klargestellt, dass die Grundsätze des Anerkennens der Verfassungstreue auch für die Laienrichterinnen und -richter bestehen und dies auch entsprechend berücksichtigt werden muss. Mit unserem Gesetzentwurf unterstreichen wir diese Rechtsprechung und wollen sie in Landesrecht umsetzen. Der Gesetzentwurf ist uns aber auch wichtig, weil wir immer öfter erleben, dass Menschen versuchen, die besondere Reputation des Amtes eines ehrenamtlichen Richters in Anspruch (Thomas Hentschel) zu nehmen und sich damit auch zu schmücken, obwohl sie die demokratische Grundordnung unseres Staates eigentlich ablehnen oder sogar bekämpfen. Wir setzen mit dem Gesetzentwurf ein klares Signal an alle, die versuchen, unsere Institutionen zu unterwandern. Es ist richtig: Es gibt eine Gesetzesvorlage auf Bundesebene. Diese Gesetzesvorlage wird allerdings erst nach den Sommerferien besprochen. Und die Bestimmung der neuen Laienrichterinnen und Laienrichter, Schöffinnen und Schöffen wird bei uns im September erfolgen. Das heißt, das Bundesgesetz wird die Landesebene nicht rechtzeitig erreichen. Deswegen wollen wir mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes die Rechtsgrundlage schaffen, mit der wir die Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auch schon jetzt prüfen können, und die Gremien für die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten sensibilisieren. Dabei rufe ich jetzt insbesondere die Kreisrätinnen und Kreisräte sowie die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte dazu auf, bei der Bestimmung der entsprechenden Positionen selbst auch schon genauer auf die Kandidatinnen und Kandidaten zu schauen. In Offenburg hatten wir gerade das Beispiel, in dem auch mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt entsprechend ausgeschlossen werden konnten. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen: Es gilt dabei nicht nur, den Ruf der Justiz zu wahren, sondern auch, zu verhindern, dass die Justiz als Bühne und Persilschein für demokratiefeindliche Akteure genutzt werden kann. Dahinter stehen wir. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ich danke an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen des demokratischen Bogens für die Unterstützung und die Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Wir stimmen dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zu, und ich wünsche denen viel Erfolg, die sich jetzt auf der Basis des Gesetzes als Laienrichterinnen und -richter bewerben. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

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