Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Baden-Württemberg sendet heute ein deutliches Signal: Ehrenamtliche Richterin, ehrenamtlicher Richter, Schöffin oder Schöffe kann nur werden, wer mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und auch gewillt ist, diese zu verteidigen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Das ist, glaube ich, ein gutes Signal. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD) Das Deutsche Richtergesetz sieht aktuell in § 44a lediglich vor: Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters soll nicht berufen werden, wer ... gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat ... Das ist uns zu wenig. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen, dass man zwischen 25 und 69 Jahre alt sein muss, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, eine gesunde und ausreichende Belastbarkeit gegeben sein muss, man kein Strafverfahren gegen sich laufen hat und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Größere Rechtskenntnis ist nicht erforderlich. Oder aber, wie es Gustav Radbruch, der frühere Reichsminister der Justiz der Weimarer Republik gesagt hat: Im Strafrecht kommt auf ein Gramm Rechtskenntnis ein ganzer Zentner Menschenkenntnis. Ich glaube, das zeichnet die Schöffinnen und Schöffen in unserem Land aus, nämlich die besondere Menschenkenntnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen trotz der und parallel zu den Planungen, die der Bundesminister der Justiz periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 betreibt, auch in diesem Punkt für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen, einen richtigen Schritt, weil am 29. September dieses Jahres der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten tagt und letztendlich die Schöffen bestellt und wir nicht sicher sein können, dass bis dahin ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Deswegen ist es gut, wenn wir hier vorausgehen und tatsächlich einen klaren Beschluss und ein klares Votum verabschieden. Wir tragen daher diesen Gesetzentwurf, den wir auch veranlasst haben, sehr gern mit. Dies ist auch eine prima Gelegenheit, den über 3 772 Schöffinnen und Schöffen in unserem Land sowie allen Richterinnen und Richtern von Herzen ein Dankeschön für den tollen und für unsere Rechtsstaatlichkeit wirklich wichtigen Einsatz zu sagen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Gestatten Sie mir noch einen kurzen Satz zu dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag der AfD – der es eigentlich nicht verdient, dass man darüber spricht, (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) weil er zeigt, dass Sie sich mit der Materie gar nicht auseinandergesetzt haben. (Abg. Miguel Klauß AfD: Handwerklich gut gemacht!) Sie haben sich offensichtlich gar nicht damit auseinandergesetzt, welche Abläufe tatsächlich in diesem Schöffenwahlausschuss stattfinden, wenn Sie darauf verweisen, dass eine Selbstverständlichkeit in das Gesetz aufgenommen werden soll. Ich zitiere Ihren Nachsatz: Auf die bloße Mitgliedschaft in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit nicht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt wurde, kann die Ablehnung einer Berufung nicht gestützt werden. Ich glaube, jedes Gericht würde genau eine solche Passage kritisieren. Insofern sage ich: (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Das ist wirklich überflüssig, und das zeigt, dass Sie sich tatsächlich mit der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land nicht beschäftigt haben. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Deswegen ist dieser Antrag schlichtweg abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
