Ruben Rupp
Nein, gestatte ich nicht. Sie unterbrechen mich hier ja zur Genüge. Deshalb fordere ich noch einmal die Akteure auf: Herr Hentschel, distanzieren Sie sich von diesen antidemokratischen Diktionen, verwenden Sie diese nicht länger. Es ist nämlich ganz offen verfassungsfeindlich, wenn man sich in diesem Hohen Haus zum Richter aufschwingt. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Niemand schwingt sich hier zum Richter auf!) (Ruben Rupp) Sie sind Teil der Legislative und nicht Teil der Judikative. Vielleicht haben Sie das verwechselt. (Zurufe) Das ist leider nicht nur in diesem Hohen Haus das Problem. Wir erleben es auch in anderen Bereichen, wenn sich Behörden aufschwingen, Richter zu sein. So erklärte sich jüngst der Inlandsgeheimdienstchef Haldenwang bekanntlich dazu, dass er den politischen Wettbewerber, die AfD, aktiv bekämpft. Das ist auch verfassungsfeindlich, ganz offen. (Beifall bei der AfD) Er erklärte, nicht allein der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken. Das ist ein ganz klares Bekenntnis und bedeutet: „Wir wollen die Umfragewerte der AfD senken und diese Partei staatlich bekämpfen.“ (Zuruf von der AfD: Ja!) Das ist, wie gesagt, eine lupenreine verfassungsfeindliche Äußerung. Deshalb muss der Noch-Behördenchef Haldenwang unverzüglich seinen Posten räumen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Jetzt schaffen wir den Bogen zum Thema. Gerade aufgrund dieses Vorfalls ist klar: Niemals darf eine solche Behörde als Maßstab oder Primärquelle im Sinne eines Generalverdachts für die Beurteilung der Verfassungstreue gelten, sondern es muss immer eine Individualprüfung bleiben. Die SPD hat das schon angedeutet: Sie wollen sie abschaffen und den Generalverdacht einführen, dass grundsätzlich alle von der Bewerbung ausgeschlossen werden, die den Kriterien Ihres Verfassungsschutzchefs nicht genügen. Das ist Ihr Ziel. (Unruhe) Die Richter sollten das letzte Wort haben, (Zurufe von den Grünen und der SPD – Unruhe) und deshalb stellen wir auch den Änderungsantrag, der die Entscheidung über die Gewähr der Verfassungstreue ausschließlich in die Hände der Richter legt, insbesondere bei nicht verbotenen Parteien, zur Abstimmung. Wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, können wir Ihrem Gesetzentwurf bedenkenlos zustimmen. (Unruhe) Ansonsten können wir nicht zustimmen. Zum guten Schluss sei gesagt: Wenn das Volk in direkter Wahl einen Landrat mit über 50 % Zustimmung wählt, wie in Sonneberg geschehen, (Lebhafte Unruhe) dann ist die Volkssouveränität zu respektieren. Alle Macht geht vom Volke aus. Wer Gesinnungstests gegenüber diesem vom Volk gewählten Landrat und anderen vom Volk direkt gewählten Würdenträgern einfordert und Wahlen rückgängig machen will, der äußert sich offen verfassungsfeindlich, da die demokratischen Mehrheitsentscheidungen und Wahlen als illegitim ... periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 (Glocke des Präsidenten)
