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Dr. Boris Weirauch

SPD 12.07.2023 Sitzungen 17/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal der CDU-Fraktion, dass wir heute endlich auch über das im vergangenen Herbst groß angekündigte Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg im Bereich der Justiz sprechen, nachdem wir hier im Parlament jetzt seit über einem Dreivierteljahr auf die Konkretisierung dieser Pläne warten durften. Aber ich sage mal: Besser spät als nie. Cyberkriminalität ist ein weltweites Phänomen, das weder an Landesgrenzen noch vor verschlossenen Türen haltmacht. Sie kann überall stattfinden, wo Menschen Computer, Smartphones oder andere IT-Geräte benutzen: in Firmen, Behörden, Universitäten, zu Hause oder unterwegs. Cyberkriminalität stellt laut einer repräsentativen Befragung des BKA aus dem Jahr 2020 mittlerweile die häufigste Form von Eigentums- oder Vermögensdelikten dar. Die Besonderheit bei der Cyberkriminalität besteht darin, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agierend ihre Spuren auch relativ gut verwischen können. Zudem muss der Tatort nicht zwingend mit dem Taterfolgsort identisch sein. Nicht nur die Zahl der betroffenen Computer und Smartphones steigt, sondern auch die Professionalität der Täter. Einerseits versuchen sie weiterhin, mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Computer mit Schadsoftware zu infizieren, um beispielsweise Kontodaten und Passwörter zu stehlen. Andererseits gibt es immer mehr sehr gut vorbereitete Cyberangriffe auch aus dem Ausland auf ausgewählte Ziele, bei denen das Schadenspotenzial für die Betroffenen oder unsere Gesellschaft erheblich größer ist. Hierzu gehören – das wurde bereits erwähnt – auch Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, insbesondere auf Stadt- und Landesverwaltungen, aber auch – das hat uns in letzter Zeit auch enorm betroffen – auf Energieversorgungsunternehmen, auf die Energieversorgung im Land und im Bund. Der Digitalverband Bitkom führte in seiner im August 2022 veröffentlichten Studie „Wirtschaftsschutz 2022“ aus, dass 84 % der Unternehmen im vergangenen Jahr Opfer von Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden sind, und 9 % der Unternehmen waren „vermutlich betroffen“. Dementsprechend gibt es in Deutschland kein Unternehmen mehr, das nicht in unterschiedlicher Form von Cybercrime betroffen ist. Der hierdurch entstandene Schaden wird auf rund 202 Milliarden € im Jahr geschätzt – 202 Milliarden €! Rund 11 Milliarden € Schaden entstehen dabei durch die sogenannte Ransomware, die sogenannte Erpressungssoftware. (Dr. Boris Weirauch) Auch in Baden-Württemberg werden öffentliche Einrichtungen durch Cyberattacken regelmäßig lahmgelegt: die Polizei, das Landratsamt in Ludwigsburg, die Verwaltung der Stadt Schriesheim im Rhein-Neckar-Kreis oder die Stadt Rastatt, aber auch Schulen in Karlsruhe und die Hochschule Heilbronn waren zuletzt Ziele von Hackern. Darüber hinaus zeigt auch der baden-württembergische Sicherheitsbericht 2022, dass Cybercrime und Straftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder mit IT-Geräten seit 2018 stetig ansteigen und sich innerhalb dieses Zeitraums sogar verdoppelt haben. Addiert man die Zahl der beiden Kategorien, kommt man in Baden-Württemberg auf insgesamt 50 000 Fälle allein für das Jahr 2022, das heißt, rund 140 Fälle täglich. Hierbei wirkt sich beispielsweise auch die Verschärfung des § 241 StGB aus, die 2021 im Rahmen des Gesetzespakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf Bundesebene verabschiedet wurde. Die Zahl der Beleidigungsdelikte mit dem Tatmittel Internet liegt mit 2 360 Fällen etwa auf Vorjahresniveau. Die Zahl der Bedrohungen mit diesem Tatmittel hat sich hingegen auf 1 457 Fälle nahezu verdoppelt. In diesem Zusammenhang appelliere ich nochmals an alle Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen im Netz, diese auch konsequent zur Anzeige zu bringen. Der virtuelle Raum darf von Tätern nicht als straffreier Raum wahrgenommen werden. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU) Aber für uns, die SPD-Fraktion, ist auch klar: Cyberkriminalität lässt sich nicht mit Symbolpolitik bekämpfen. Der Rechtsstaat muss hier klare Linien ziehen. Deshalb unterstützen wir im Grundsatz auch den Aufbau eines Cybercrime-Zentrums im Bereich der Justiz, in dem die landesweite Strafverfolgungszuständigkeit gebündelt werden soll. Wir haben dem Justizministerium fraktionsübergreifend zur Umsetzung der Cyberpläne im Doppelhaushalt rund 50 Personalstellen, darunter ungefähr 40 neu zu besetzende Stellen, zur Verfügung gestellt, um eine noch schlagkräftigere Einheit aufzubauen. Aber bis zum heutigen Tag ist seit der Ankündigung von Ministerin Gentges im Oktober 2022 auf einer Veranstaltung im Justizministerium nicht wirklich etwas passiert, obwohl die Ministerin in ihrer Haushaltsrede die Einrichtung des Cybercrime-Zentrums als eine ihrer politischen Prioritäten bezeichnet hat. Wir wissen bis zum heutigen Tag weder etwas über die konzeptionelle Ausrichtung oder über die organisatorische Aufstellung noch dazu, ob es zwischenzeitlich einen formellen Kabinettsbeschluss zur Einrichtung des Cybercrime-Zentrums gab. Wir wissen nicht einmal offiziell, wo das Cybercrime-Zentrum dann tatsächlich seinen Ort haben wird. Ich erwarte, dass Sie uns heute mit konkreten Informationen versorgen, insbesondere was die künftige Struktur und Arbeit des Cybercrime-Zentrums angeht, aber auch im Hinblick auf die Standortwahl. Darüber hinaus wollen wir in Ihre Überlegungen einbezogen werden, welche Vorteile eine Zentralisierung der Aufgaben hat, aber auch welche Nachteile mit einer solchen Zentralisierung womöglich verbunden sein werden, periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 beispielsweise in Bezug auf die landesweit verteilte Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaften. Aus der Justiz erreicht uns auch die Rückmeldung, dass die Cyberexpertinnen und -experten aus dem Bereich der strafrechtlichen Verfolgung der IuK-Kriminalität, die bisher an unterschiedlichen Staatsanwaltschaften angesiedelt sind, bisher vom Justizministerium in Unkenntnis darüber gelassen werden, wie es mit ihnen weitergeht und ob sie womöglich versetzt werden. Das kann ich, wenn es denn so ist, leider nicht nachvollziehen. Denn ich gehe davon aus, dass die vorhandene Fachkompetenz und der Erfahrungsschatz in einem neuen Cybercrime-Zentrum auf jeden Fall benötigt werden. Darüber hinaus ist es auch von Interesse, wie weit man mit der Besetzung der vom Haushaltsgeber ab 2024 zur Verfügung gestellten Stellen vorangekommen ist. Außerdem wollen wir heute von Ihnen wissen, wie die Zusammenarbeit des neuen Cybercrime-Zentrums mit dem Landeskriminalamt, den verschiedenen Stellen in den Flächenpräsidien und der Cybersicherheitsagentur des Landes aussehen wird. Das sind viele Fragen, weshalb wir seitens der SPD auf Ihre inhaltlichen Ausführungen, Frau Justizministerin Gentges, sehr gespannt sind. Wenn man beispielweise nach Bayern schaut, sieht man: Dort gibt es bereits seit über acht Jahren eine Zentralstelle Cybercrime, angesiedelt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, die bayernweit für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität zuständig ist. Um die Ermittlungsstrukturen dort weiter zu optimieren, den Verfolgungsdruck auf die Täter zu erhöhen, wurde in Bayern sogar 2020 noch das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet gegründet. Auch in Nordrhein-Westfalen entstand bereits 2016 die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, die, wenn ich den bisherigen Verlautbarungen so Glauben schenken kann, auch Vorbild für Baden-Württemberg sein soll. Vielleicht können Sie im Rahmen der Aktuellen Debatte auch mal etwas dazu sagen, warum dieses so wichtige Thema erst jetzt in Angriff genommen wird. Wir hinken über acht Jahre hinter anderen Bundesländern her, was die Zentralisierung der Aufgaben der Strafverfolgung in Cybercrimezentren anbetrifft. Herr Hagel, wenn Sie dann sagen, dass man sich jetzt dafür feiern lässt – Sie haben sich jetzt offenbar die Kinderrechte oder den Kinderschutz auf Ihre Fahne geschrieben –: (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Sie haben nichts dazu gesagt, warum wir acht Jahre im Hintertreffen sind. (Abg. Manuel Hagel CDU: Deswegen ist es wichtig, dass wir das jetzt machen!) (Dr. Boris Weirauch) Acht Jahre haben Sie Zeit verloren in Baden-Württemberg und gründen erst jetzt dieses Cybercrime-Zentrum. Dazu haben Sie nichts gesagt, Herr Hagel. Vielleicht lässt uns die Ministerin an ihren Überlegungen teilhaben. (Beifall bei der SPD) Selbst der rechtspolitische Sprecher Ihrer Fraktion, Herr von Eyb, hat in der Haushaltsrede gesagt, dass es allerhöchste Zeit wird. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Andrea Bogner- Unden GRÜNE)

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