landtag-bw.de ↗

Muhterem Aras

12.07.2023 Sitzungen 17/70

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Gentges das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einrichtung eines Cybercrime-Zentrums in Baden-Württemberg geht es um die Umsetzung eines zentralen Auftrags aus dem Koalitionsvertrag. Damit nehmen wir zugleich in einem wesentlichen Kriminalitätsbereich eine strategische Neuausrichtung der Strafverfolgung in Baden-Württemberg vor. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Handlungsbedarf ist offensichtlich; meine Vorredner haben ihn eindrücklich herausgestellt. Das Leben verlagert sich immer mehr ins Internet, und das gilt auch für kriminelle Machenschaften. Cyberkriminalität ist der Bereich der Kriminalität, der sich am dynamischsten verändert. Schon heute stellt Cyberkriminalität eine erhebliche Bedrohung für Unternehmen, Verwaltungen und Infrastrukturen dar. Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom e. V., schätzt den der deutschen Wirtschaft im Jahr 2022 durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten, durch Spionage und durch Sabotage entstandenen Schaden auf über 200 Milliarden €. 84 % der Unternehmen in Deutschland wissen nach einer Umfrage von Bitkom e. V. sicher, im letzten Jahr Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, weitere 9 % vermuten es, und alle befürchten, dass die Zahl der Angriffe noch weiter steigen wird – Angriffe, die schnell existenzbedrohend werden können. Die Zahl der Straftaten des Cybercrimes im weiteren Sinn hat sich nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für Baden-Württemberg im Zeitraum von 2017 bis 2022 von 20 243 auf knapp 40 000 nahezu verdoppelt. Die Zahl der Hinweise des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children auf Fälle von Kinderund Jugendpornografie steigt deutlich an. Im Jahr 2020 erhielt Baden-Württemberg insgesamt 1 660 Hinweise von dieser Organisation, 2021 waren es bereits 2 825 Hinweise, und im vergangenen Jahr waren es sage und schreibe 7 767 Hinweise. Die Täter agieren hoch professionell, global, international vernetzt und passen sich flexibel an alle neuen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen an. Wenn gilt, dass es keine rechtsfreien Räume geben darf, wenn wir Sicherheit auch in der digitalen Welt als unsere Aufgabe verstehen, wenn wir Cybercrime effektiv bekämpfen wollen, müssen wir handeln, und das tun wir. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Vorfeld haben wir die Cybercrime-Zentralstellen der Länder besucht, die bei der Bekämpfung von Cybercrime besonders stark sind. In Frankfurt, Bamberg und Köln haben wir wertvolle Einblicke nehmen und Eindrücke und Erkenntnisse gewinnen können. Besonders eindrucksvoll war dabei ein Gespräch mit Staatsanwältinnen der Taskforce Kinderpornografie in Köln. Die Staatsanwältinnen haben von einem Fall berichtet. Ihnen lag ein Bild vor, ein Fall von Kinderpornografie, den man in einem einfachen Verfahren hätte abhandeln können. Die Spezialisten hatten aber den Eindruck gewonnen, dass aufgrund einer hohen Technik- und Internetaffinität des Täters mehr dahinterstecken muss, und sie haben ihn mit Ermittlungsinstrumenten, die wir ansonsten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzen, überwacht und weiter ermittelt. Am Ende konnte der Täter am offenen Rechner überrascht werden. Im Keller seines Hauses war eine Serverinfrastruktur, für die jedes mittelständische Unternehmen dankbar wäre. Auf diesen Rechnern hat man Material gefunden, aus dem über 300 Verfahren geführt werden konnten. (Ministerin Marion Gentges) In vielen Fällen lag diesen Bildern ein realer Missbrauch zugrunde. Kinder – viel zu oft unter drei Jahre alt und manche davon noch nicht einmal ein Jahr alt – wurden vor laufender Kamera missbraucht und die Filme anschließend im Internet verkauft. Die Eltern, denen der Schutz der Kinder oblegen hätte, gehörten allzu oft zum Kreis der Täter. Wer soll diese Kinder aus diesem Martyrium herausführen, wenn wir es nicht tun? Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, hier zu handeln. (Beifall bei allen Fraktionen) Bei den verschiedenen Besuchen haben wir drei wesentliche Erkenntnisse gewonnen: Schlagkräftig werden wir nur, wenn von Beginn an geklotzt wird, also ausreichend Personal zur Verfügung steht. Ich bin Ihnen allen deshalb mehr als dankbar, dass es im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 gelungen ist, zur Umsetzung dieses Vorhabens 42 Neustellen über alle Dienste hinweg zu schaffen. Zusammen mit den 8,5 Personalstellen, die derzeit bei den Cybercrime-Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Mannheim und Stuttgart sowie bei der nicht operativ tätigen Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angesiedelt sind, können wir das Cybercrime-Zentrum mit insgesamt 50,5 AKA ausstatten, davon allein 22 im höheren Justizdienst. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Gestatten Sie mir die Randbemerkung, dass das eben Gesagte darauf hindeutet, dass wir bislang nicht, Herr Kollege Dr. Weirauch, blank dastehen, sondern bereits über Schwerpunktabteilungen bei zwei Staatsanwaltschaften und einer Zentralstelle verfügen. Wir wollen aber noch besser werden. Genau dazu dient dieses Zentrum, von dem ich Ihnen heute berichte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Eine zweite wesentliche Erkenntnis: Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, einem Cybercrime-Zentrum eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit zu übertragen. Das stellt einen gewissen Bruch mit bisherigen Traditionen im Land dar. Auf diese Weise kann aber die für die Bearbeitung der tatsächlich und rechtlich regelmäßig hochkomplexen Cybercrimesachverhalte notwendige Spezialisierung bestmöglich herausgebildet werden. Die dritte Erkenntnis: Es spricht alles dafür, den Kreis der sachlichen Strafverfolgungszuständigkeiten einer künftigen Zentralstelle möglichst weit zu ziehen. Die Ermittlungszuständigkeit soll sowohl Cybercrimedelikte im engeren als auch Cybercrimetaten im weiteren Sinn umfassen. Das Cybercrime-Zentrum soll deshalb die Möglichkeit erhalten, sämtliche bedeutenden, umfangreichen oder technisch besonders anspruchsvollen Ermittlungsverfahren mit IT-Bezug an sich zu ziehen und zu bearbeiten. Ausgehend von diesen Erkenntnissen haben wir eine Konzeption entwickelt. Diese Konzeption sieht vor, einen integrierten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsansatz einzuführen. Das heißt, dass mehrere IT-Forensiker die im Zentrum tätigen Dezernentinnen und Dezernenten mit ihrer technischen Expertise unterstützen sollen. Insbesondere in umfangreichen Ermittlungskomplexen, die sich durch komplexe technische Tathandlungen auszeichnen, wollen wir so neue und kreative periode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Ermittlungswege beschreiten. Ich gehe fest davon aus, dass diese integrierte Verfahrensweise unsere Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität noch deutlich schlagkräftiger werden lässt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das Cybercrime-Zentrum soll bei einer unserer Generalstaatsanwaltschaften angesiedelt werden. Das ist nicht zwingend, aber sinnvoll. Erfahrungen der besuchten Zentralstellen zeigen, dass im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, die in diesem Bereich so wichtig ist, die Reputation einer Generalstaatsanwaltschaft von Vorteil ist. Außerdem bieten die bei einer Generalstaatsanwaltschaft bestehende Personalstruktur und die sich daraus ergebenden Beförderungsmöglichkeiten den Bewerberinnen und Bewerbern interessante Arbeitsbedingungen. Mit der Ansiedlung bei einer unserer Generalstaatsanwaltschaften – – Klar, der Standort kann in Stuttgart sein oder in Karlsruhe. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Oder woanders! – Heiterkeit bei der SPD) Es lassen sich – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Bei welcher?) – Das ist eine dramaturgische Hinführung, Herr Kollege. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie wissen es noch nicht? – Gegenruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Erst mal zuhören!) Es lassen sich für beide Standorte (Abg. Andreas Deuschle CDU: Mannheim ist wieder im Rennen!) – aber jetzt hören Sie doch zu, wenn es Sie interessiert – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ich höre doch zu! –

Alle Reden von Muhterem Aras Protokoll ↗