Daniel Born
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich beende hiermit die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/4832 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters – Drucksache 17/5033 Das Wort zur Begründung erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf bewerben wir uns nicht um den Preis für den kürzesten Gesetzestitel des Tages. Diesen werden wir nicht gewinnen. Ich möchte Ihnen aber darlegen, um was es inhaltlich geht: eine höchst sinnvolle, wenn auch etwas technische Angelegenheit. Das Schiffsregister, das Binnenschiffsregister und das Schiffsbauregister, bei dem es um im Bau befindliche Schiffe und Schwimmdocks geht, werden bislang in Baden-Württemberg papierhaft bei drei Amtsgerichten geführt: den Amtsgerichten Mannheim, Heilbronn und Konstanz. Wir müssen die Justiz bis zum 1. Januar 2026 komplett auf elektronische Aktenführung umgestellt haben. Wir haben in diesem speziellen Bereich aber ein sehr geringes Geschäftsaufkommen. Diese Register – ich nenne sie einmal etwas flapsig: die Grundbücher der Schiffe – umfassen insgesamt nur rund 800 Eintragungen. Dafür ist eine Umstellung auf elektronische Aktenführung allein hier im Land schlicht unwirtschaftlich. Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über ein anderes Fallaufkommen und hat deshalb ihre Registerführung bereits auf elektronische Aktenführung umgestellt und zudem ange- (Ministerin Marion Gentges) boten, auch die Register anderer Länder zu übernehmen, und zwar kostenneutral. Deshalb wollen wir mit dem Staatsvertrag, zu dem ich Sie heute um Ihre Zustimmung bitte, die Führung dieser Register an die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen. (Abg. Raimund Haser CDU: Ausgerechnet Hamburg!) Andere Bundesländer tun dies auch. Beispielsweise Bayern verfährt in gleicher Weise. Ich darf noch auf zwei Dinge hinweisen. Bei den betroffenen Amtsgerichten wird dadurch kein Personal wegfallen, und es besteht auch nicht die Gefahr, dass die Schiffe auf dem Bodensee künftig mit einem Kennzeichen HH über den See fahren. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das ist außerordent- lich zu begrüßen!) Deshalb kann ich Ihnen die Zustimmung zu diesem Gesetz nur herzlich empfehlen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)
