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Dr. Boris Weirauch

SPD 12.07.2023 Sitzungen 17/70

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gutes Zeichen, dass Grüne, CDU, FDP/DVP und SPD gemeinsam aus der Mitte des Parlaments einen Gesetzentwurf einbringen, der unseren Rechtsstaat vor der Einflussnahme durch Extremisten schützt. Es ist guter demokratischer Brauch, dass wir zusammenstehen, wenn es darum geht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wie bereits angeklungen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2008 ehrenamtliche Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue verpflichtet. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben betont – ich zitiere –: Die gerade auch nach den Vorschriften über die Eidesleistung vorausgesetzte Treue zur Verfassung ist eine persönliche Eigenschaft, die aus verfassungsrechtlicher Sicht Voraussetzung der Eignung für das Amt des ehrenamtlichen Richters ist. Wir im Haus nehmen diesen Verfassungsauftrag ernst und wollen diese Voraussetzung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Schöffinnen und Schöffen für Baden-Württemberg auch gesetzlich verankern. Es geht darum, Extremisten die Rote Karte zu zeigen, wenn sie versuchen, sich unter dem Deckmantel bürgerlicher Partizipation in staatliche Institutionen einzuschleichen. Wir machen heute klar: Extremisten haben auf Richterbänken nichts zu suchen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Coronapandemie zeigen, dass sich der Rechtsstaat gegen Angriffe wappnen muss, eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 bei denen er wie auch die ihn tragenden Institutionen zunehmend nicht mehr als Eckpfeiler und Garant unseres demokratischen Gemeinwesens gesehen wird, sondern vielmehr als Feind. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken neben den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit. Diese Gleichstellung erfordert, dass sie im Hinblick auf die Verfassungstreue in gleicher Weise geeignet sein müssen. Auch bei Schöffinnen und Schöffen dürfen wir keine Abstriche machen, wenn es darum geht, verfassungskonform Recht zu sprechen. Das Thema hat an Aktualität gewonnen, da im Moment in den Gemeinden vor Ort die Schöffenwahl für die kommende fünfjährige Amtsperiode in vollem Gang ist. Um einem möglichen Mangel an Bewerbern zuvorzukommen, gab es bereits gezielte Öffentlichkeitskampagnen, u. a. vom Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, die tatsächlich auch Wirkung zeigen. Das Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt ist offenbar wieder gewachsen. Allerdings lauern in der aktuellen Schöffenwahl insbesondere auch rechtsradikale Gruppierungen auf ihre Chance und motivieren ihre Anhänger seit Monaten auf Social Media, sich um dieses Ehrenamt zu bewerben. Teilweise werden im Hinblick auf ihre Verfassungstreue nicht über jeden Verdacht erhabene Personen indirekt oder direkt von der AfD, deren Landesverband vom Verfassungsschutz beobachtet wird, vor Ort vorgeschlagen, so, wie es Medienberichten zufolge über Vorschlagslisten der Fraktion im Gemeinderat von Offenburg geschehen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf zieht hier klar eine rote Linie und erleichtert vorsorglich die Abberufung auf gesetzlicher Grundlage – und nicht lediglich auf der Grundlage verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und von Verwaltungsvorschriften. Aber der Gesetzentwurf soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Kommunalverwaltungen und Vertretungskörperschaften vor Ort noch einmal stärker für die Brisanz des Themas zu sensibilisieren, um die Auswahlentscheidungen verfassungsund gesetzeskonform treffen zu können. Hierzu – machen wir uns nichts vor – reicht eine bloße Gesetzespassage nicht aus. Wir erwarten im weiteren Verlauf vonseiten der Regierung verfahrensbezogene Vorkehrungen, sodass es Extremisten erst gar nicht auf die Vorschlagslisten schaffen. Auf diese Verantwortung weist auch das Bundesverfassungsgericht in dem oben erwähnten Beschluss aus dem Jahr 2008 ausdrücklich hin und nimmt diesbezüglich auch die Justizverwaltungen der Länder in die Pflicht. Es kann nicht sein, dass wir allein Kommunalverwaltungen oder ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Verantwortung dafür überlassen. Da ist definitiv auch die Justizverwaltung in der Pflicht. (Beifall bei der SPD) Der Kollege Hentschel hat dankenswerterweise erwähnt, dass auch auf Bundesebene im Moment geplant ist, das Deutsche Richtergesetz entsprechend anzupassen. Der Referentenentwurf aus dem Haus des FDP-Justizministers Buschmann ist (Dr. Boris Weirauch) aktuell noch nicht im parlamentarischen Verfahren des Bundestags, sodass wir in Baden-Württemberg im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vorangehen können. Das machen wir mit dem heutigen Tag. Durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird der legitimatorische Grundsatz, dass ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird, mit echtem Leben gefüllt. Lassen Sie mich daher zum Abschluss die Gelegenheit nutzen, all denjenigen Menschen, die unseren Rechtsstaat in den Gerichten in den unterschiedlichsten Fachbereichen ehrenamtlich unterstützen, im Namen der SPD-Landtagsfraktion von Herzen für ihren Einsatz und ihr Engagement zu danken. Unser Gesetzentwurf dient auch der Sicherstellung ihrer Reputation. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)

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