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Nico Weinmann

FDP 12.07.2023 Sitzungen 17/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Möglicherweise schwante dem früheren CEO von Google Eric Schmidt Böses, als er sagte: Das Internet ist das größte Experiment in Sachen Anarchie, das es jemals gab. Unser Staatswesen, unsere Rechtsstaatlichkeit kennt den Zustand der Abwesenheit von Herrschaft des Volkes im Sinne als staatlichem Souverän nicht, und dennoch ist klar: Cyberkriminalität ist eben die Kehrseite der Digitalisierung, und Cybercrime ist eines der sich am dynamischsten verändernden Kriminalitätsphänomene – angefangen bei den abscheulichen Verbrechen des Kindesmissbrauchs, der sexualisierten Gewalt, der Kinderpornografie bis hin letztendlich zur Underground-Economy, einem neuen Wirtschaftszweig, in dem Waffen, Drogen und alles mögliche Illegale im Internet gehandelt wird, und das zwischenzeitlich so spezialisiert, dass es den Zweig „Cybercrime-as-a-Service“ – also Dienstleistungen zur weiteren Betreibung dieser kriminellen Machenschaften – gibt. Das Tatmittel Internet gewinnt mit zunehmender Digitalisierung in fast allen Bereichen an Bedeutung. Insbesondere BKA-Chef Münch hat erst vor wenigen Tagen in einem Artikel ausgeführt, dass das Ziel jetzt vermehrt die öffentliche Verwaltung, die Hochschulen, Arztpraxen sind. Dabei geht es nicht nur um den Ausfall, der dadurch entsteht, sondern tatsächlich auch darum, dass die angegriffenen Systeme verschlüsselt und sensible Daten abgegriffen werden. Oftmals sind die technischen Hürden gerade bei kleineren Behörden und kleineren Unternehmen sehr gering und damit die Chancen für die Kriminellen höher. Nicht zuletzt durch den Ukrainekrieg sind auch ausländische Mächte zunehmend an Informationen interessiert und zeigen dies auch in Baden-Württemberg. Denn laut Angaben der Landesregierung mit Stand Januar 2023 gab es seit Juli 2021 insgesamt 39 Opfer bei Landesverwaltung, Unternehmen öffentlichen Interesses, Hochschulen, Kommunen und Wirtschaftsunternehmen. Wir erinnern uns auch an die Vulnerabilität, als bekannt geworden war, dass im Januar dieses Jahres ein Ausfall im Stromnetz im Landeskriminalamt dazu geführt hat, dass über Tage hinweg Probleme bei den Datenabfragen möglich waren. eriode – 70. Sitzung – Mittwoch, 12. Juli 2023 Nun soll das Cybercrime-Zentrum für Abhilfe sorgen, eine nach dem Vorbild Bayerns, Hessens und Nordrhein-Westfalens landesweite Strafverfolgungsbehörde, die für herausgehobene, umfangreiche oder ermittlungstechnisch besonders anspruchsvolle Verfahren des Cybercrimes zuständig ist. Ja, wir haben seit jeher die Bündelung der Kompetenzen gefordert und auch gefördert, und deswegen haben wir auch im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kosten in Höhe von 5,6 Millionen € mitgetragen. Denn wir wissen: Zentralisierung bringt Fachkompetenz an einem Ort zusammen. Freilich verlangt das auch von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine Flexibilität, müssen diese sich doch auf die neue Technik einlassen und sich durchaus mit neuen Techniken konfrontieren lassen. Man könnte jetzt sagen, in den letzten Jahren sei wenig passiert. In der Tat haben wir auch aufgrund der Bedrohungen einiges gemacht. Es gibt zahlreiche bestehende Einrichtungen, und zwar die Abteilung 5 – Cybercrime und Digitale Spuren – beim LKA, die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz gerade im Zusammenhang mit nachrichtlichen Diensten, die Cyberwehr, die Cyber-Erste-Hilfe. Aber – die Frage hat Kollege Weirauch zu Recht aufgeworfen – LKA, LfV, Polizei sowie weitere Behörden müssen alle ihren Platz in dieser Melange von Kompetenzen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten finden, und wir müssen sicherlich dafür sorgen und dazu beitragen, dass es keine Reibungsverluste gibt. Digitalisierung ist Fluch und Segen. Unsere global agierende, vernetzte Wirtschaft, unsere kritische Infrastruktur, unsere Verwaltung sind auf eine funktionierende und verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Da ist es eben nicht nur der Faktor Mensch, sondern sind es auch unzureichend gesicherte IT-Systeme, die ein beliebter Ansatzpunkt sind. Ja – auch das ist angesprochen worden –, Cyberkriminelle halten sich nicht an Landesgrenzen, sondern gehen auch weit darüber hinaus und berühren verschiedene Rechtsräume. Was also brauchen wir? Wir brauchen – das ist insofern ein begrüßenswerter Schritt – die Bündelung von Kompetenzen. Ich habe eingangs darauf hingewiesen: Wir haben schon seit Jahren die Sonderzuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert, haben spezialisierte Kammern an den Gerichten gefordert. Diese führen dazu, dass die rechtliche Würdigung besser erfolgen kann und die Verfahren schneller bearbeitet werden können. Wir brauchen eine nationale und insbesondere auch eine internationale Vernetzung und Kooperation. Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass wir nicht auf die Daten aus den USA angewiesen sind, sondern dass wir uns in Europa darüber Gedanken machen, ein National Center for Missing & Exploited Children, wie es das in den USA gibt, auch für Europa zu entwickeln. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU) Ich würde mir auch wünschen, dass wir Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen vermeiden. Wir müssen schauen: Wo kön- (Nico Weinmann) nen wir Strukturen glattziehen, wo können wir Kompetenzen klar definieren und unnötige Redundanzen beseitigen? Schließlich dürfen angesichts des erheblichen Fachkräftemangels einzelne Anlaufstellen nicht als Konkurrenten auf dem dünn besiedelten Bewerbermarkt auftreten. Es ist eine herausragende Aufgabe, dass wir die Stellen eben nicht nur finanziell zur Verfügung stellen, sondern dass wir die Stellen am Ende tatsächlich besetzt bekommen. Deswegen ist es auch wichtig, die von der FDP/DVP-Landtagsfraktion eingebrachte IT-Fachkräftezulage dringend auf den höheren Dienst auszuweiten. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es neben der beamtenrechtlichen Sonderlaufbahn des Cyberkriminalisten notwendig, Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Fachkräfte zu schaffen. Das heißt, wir müssen an den Schulen motivierend einwirken, sich dieses Bereichs anzunehmen. Wir brauchen spezialisierte Studiengänge im Bereich Cybersicherheit. All das fehlt noch in der Darstellung. Insgesamt brauchen wir ein qualitatives Weiterentwickeln – von den Werkzeugen zur Bekämpfung von Cybercrime bis hin zu einer Stärkung der Cyberabwehr und generell einer verschlankten, effizienten Cybersicherheitsagentur. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)

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