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Plenarprotokoll 17/29

16.02.2022 · 73 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (9)FDP (7)GRÜNE (6)CDU (6)SPD (5)

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 29. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. (Zurufe: Mikro!) – Sorry. Ich hatte das Mikrofon gar nicht an. – Ich eröffne die 29. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag verstarb unser geschätzter Kollege, der langjährige Abgeordnete Hans-Ulrich Sckerl, unser Uli, im Alter von 70 Jahren. Unsere Gedanken und Anteilnahme sind bei seiner Familie. In seiner Heimat Weinheim gehörte Uli Sckerl zu den Gründern und Sprechern einer Initiative, die sich für eine offene, tolerante Stadtgesellschaft einsetzt. Er war vor Ort stark verwurzelt. Uli Sckerl wuchs nach seinen eigenen Worten in bescheidensten Verhältnissen auf. Dass er nicht nur die Sonnenseite des Lebens kennenlernte, sich alles hart erarbeiten musste, hat er als gute Schule gesehen. Seinen Blick auf das Thema Chancengerechtigkeit hat es auf jeden Fall sehr geschärft. Uli Sckerl war nah bei den Leuten. Er hat auf die Kompetenz und das Engagement der Menschen vor Ort vertraut. Er selbst war sich für nichts zu schade. Er war ein Kümmerer für große und kleine Themen, für große und kleine Leute. Da passt es, dass er seit Jahrzehnten Mitglied des Gemeinderats war und bis zu seinem Tod blieb. Seit 2006 war Uli Sckerl Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Ab 2011 war er der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion GRÜNE. In dieser Funktion managte er seine Fraktion und prägte das Parlament – als unermüdlicher Kämpfer für einen starken Rechtsstaat, für eine offene, liberale Gesellschaft und für eine selbstbewusste Legislative. Als Abgeordneter war er thematisch breit aufgestellt wie kaum ein anderer. Uli Sckerl brannte für seine Herzensthemen: Justiz, innere Sicherheit, Kommunales, Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit. Er war ein Allrounder, der mit seiner Leidenschaft, seiner Hartnäckigkeit, seiner Selbstlosigkeit und seiner Demut vor Mandat und Amt unserem Land im besten Sinne diente. Als parlamentarischer Geschäftsführer mischte er in allen Bereichen der Landespolitik mit und hat Debatten geprägt, wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie, unseres Rechtsstaats ging. Vor allem aber war Uli Sckerl ein immer ansprechbarer und warmherziger Kümmerer, ein Kümmerer, der nicht nur die Politik im Blick hatte, sondern vor allem die Menschen dahinter. riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 tokoll vom 16. Februar 2022 10:04 Uhr Kümmerer war er nicht nur für seine Fraktion. Uli Sckerl war ein über Fraktionsgrenzen hinweg anerkannter Parlamentarier durch und durch. In drei Untersuchungsausschüssen – zwei zum Polizeieinsatz im Schlossgarten am sogenannten Schwarzen Donnerstag und einem zum Kauf der EnBW-Anteile – hat er der Exekutive auf die Finger geschaut. Wir alle wissen zwar, in Untersuchungsausschüssen gibt es immer auch parteipolitische Ziele; aber Uli Sckerl hat immer darüber hinausgeschaut. Er strebte nach Klarstellung und nach Prinzipien, was eine Regierung darf und was nicht – egal, welche Farbe sie trägt. Er strebte immer nach einer starken Rolle des Parlaments. Dies zeigte sich zuletzt an seinem erfolgreichen Einsatz für das bundesweit erste Pandemiegesetz und das ebenfalls in dieser Ausprägung bundesweit erste Lobbyregistergesetz. Auf der Regierungsbank sitzt wahrscheinlich niemand, dem Uli Sckerl mit seiner Hartnäckigkeit in der Sache nicht auf die Nerven gegangen ist – und das war gut und notwendig; denn das Parlament ist die Herzkammer unserer Demokratie. Dieses Selbstbewusstsein hat Uli Sckerl gelebt – ohne jede persönliche Eitelkeit. Er hat sich für einen starken parlamentarischen Apparat eingesetzt, der uns allen ermöglicht, die Regierung effektiv zu kontrollieren. Dazu hat er immer wieder die Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg gesucht. Der Landtag von Baden-Württemberg verliert mit Uli Sckerl einen großen Parlamentarier, einen Parlamentarier mit einem klaren Wertekompass und einer klaren Haltung. Uli Sckerl war ein unermüdlicher und leidenschaftlicher Kämpfer für unsere Demokratie. Er hinterlässt menschlich wie politisch eine große Lücke. Er wird uns und unserer Demokratie fehlen. Nun bitte ich Sie, sich im Gedenken an unseren lieben Kollegen Uli Sckerl zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) – Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Kondolenzbuch ausgelegt. Sie finden es neben den Sälen auf dieser Ebene. Wer sich eintragen will, kann dies gern tun. Auch wenn es schwerfällt, komme ich nun zu den üblichen Bekanntmachungen: Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Baron, Herr Vizepräsident Born, Herr Abg. Brauer, Herr Abg. von Eyb, Herr Abg. Dr. Rösler, Frau Abg. Saint-Cast, Herr Abg. Schoch sowie Herr Abg. Vogt. (Präsidentin Muhterem Aras) Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt Herr Ministerpräsident Kretschmann, Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hoogvliet. Das war’s mit den Entschuldigungen. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. Vielen Dank. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 4. Februar 2022 – 37. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2021 – Drucksache 17/1600 Überweisung an den Ständigen Ausschuss 2. Mitteilung der Landesregierung vom 28. Januar 2022 – Bericht der Landesregierung nach § 6 Absatz 1 des Auszeichnungsgesetzes (AuszG) – Drucksache 17/1802 Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung 3. Mitteilung der Landesregierung vom 24. Januar 2022 – Jahresbericht 2020/2021 für Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und bessere Rechtsetzung – Drucksache 17/1895 Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung 4. Mitteilung der Landesregierung vom 31. Januar 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Landesbeteiligungen an Unternehmen und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien – Drucksache 17/1826 Überweisung an den Ausschuss für Finanzen 5. Mitteilung des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz vom 10. Februar 2022 – 14. Tätigkeitsbericht des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz des Südwestrundfunks für das Jahr 2021 – Drucksache 17/1930 Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung * Meine Damen und Herren, Herr Abg. Dr. Podeswa hat heute Geburtstag. – Lieber Herr Abg. Dr. Podeswa, im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen alles Gute und Gesundheit. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung: Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 17/1519 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Nun erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Hildenbrand.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen sollen die gleiche Würde, die gleichen Rechte und die gleichen Chancen haben. So sieht es unser Grundgesetz vor. Dieser Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung ist ein Auftrag und ein Versprechen. Lassen Sie uns diesem Auftrag gerecht werden und dafür arbeiten, dass dieses Versprechen für alle Menschen in Baden-Württemberg gilt. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Denn bei allen Fortschritten in den vergangenen Jahren: Noch immer ist Gleichbehandlung für viele Menschen ein uneingelöstes Versprechen – auch in Baden-Württemberg. Da ist der Bewerber mit türkisch klingendem Namen, der trotz gleicher Qualifikation nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Da ist das lesbische Paar, das die Wohnung nicht bekommt, weil dem Vermieter dessen Lebensweise nicht passt. Da ist der Mann jüdischen Glaubens, der Kippa trägt, der auf der Straße beleidigt und angepöbelt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Diskriminierung trifft uns nicht alle gleichermaßen, aber sie geht uns alle gleichermaßen etwas an. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie auf der Regierungsbank) Ausgrenzung, Benachteiligung und Hass vergiften das gesellschaftliche Klima und greifen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt an. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die grün-schwarze Landesregierung Ende 2018 die Landesantidiskriminierungsstelle eingerichtet hat. Sie ist Anlaufstelle für alle Menschen in Baden-Württemberg, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie fungiert als Lotsin und vermittelt Ratsuchende an die lokalen Beratungsstellen im Land. Sie erarbeitet Strategien, um Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen. Sie vernetzt alle Akteurinnen und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit in Baden-Württemberg und auch weit darüber hinaus. Sie ist eine starke Partnerin für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und ein respektvolles Miteinander in unserem Land. Herzlichen Dank für die wertvolle Arbeit, die hier geleistet wird. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie auf der Regierungs- bank) Seit ihrer Gründung ist das Angebot der Landesantidiskriminierungsstelle zunehmend bekannter geworden. Das zeigt auch die Entwicklung der Zahl der Beratungsanfragen, die seit 2019 deutlich gestiegen ist. Klar ist aber auch: Die reinen Zahlen – im Jahr 2021 waren es 221 Beratungsanfragen – sind nicht besonders aussagekräftig, wenn wir die Frage stellen, wie weit Diskriminierung in Baden-Württemberg verbreitet ist. Viele Betroffene machen das Erlebte eben nicht öffentlich. Sie suchen keine Beratungsstelle auf. Sie wissen viel zu oft nicht um ihre Rechte oder wo sie Unterstützung finden können. (Oliver Hildenbrand) Der grün-schwarze Koalitionsvertrag definiert die Antidiskriminierungspolitik als zentrales Aktions- und Handlungsfeld einer Politik für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das erklärte Ziel heißt Zusammenhalt in Vielfalt. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, ohne Angst frei und sicher leben zu können. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben zu können. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, das Gemeinsame trotz aller Unterschiede zu sehen und sich trotz aller Unterschiede als Gleiche zu begegnen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, wir haben angekündigt, die Landesantidiskriminierungsstelle finanziell und personell weiter zu stärken, und das haben wir jetzt in einem ersten Schritt eingelöst. Im Haushalt 2022 haben wir die Mittel für die Antidiskriminierungsarbeit deutlich erhöht. Gerade die so wichtige Öffentlichkeitsarbeit ist durch die Coronapandemie in den vergangenen zwei Jahren ausgebremst worden. Hier soll jetzt nachgeholt und nachgelegt werden: mit einer landesweiten Informationskampagne gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, mit vielfältigen Veranstaltungen und Workshops für die unterschiedlichsten Zielgruppen. Ziel ist es, noch mehr Menschen für das Thema Antidiskriminierung zu sensibilisieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Besonders wichtig ist: Wir müssen denen zuhören, die Rassismus und andere Formen von Diskriminierung erfahren. Denn nur das, was wir erkennen und anerkennen, können wir auch verändern. Umso wichtiger sind Bewegungen wie „Black Lives Matter“ oder die Initiative „Was ihr nicht seht!“. Auf diesem Social-Media-Kanal berichten schwarze Menschen über ihre Rassismuserfahrungen in Deutschland, und das sind bittere, wirklich bittere Erfahrungen, die viele Menschen in unserem Land leider viel zu häufig machen müssen. Rassismus und Diskriminierung verschwinden nicht einfach so. Sie erfordern Gegenposition und Gegenrede. Sie erfordern Selbstkritik und Selbstüberprüfung. Das betrifft unseren Alltag, unsere gesellschaftlichen Strukturen und auch unsere öffentlichen Institutionen. Wir werden nicht nur die Landesantidiskriminierungsstelle weiter stärken, sondern auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen und einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten. Seit fast 16 Jahren gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene. Warum brauchen wir ein solches Gesetz auch auf Landesebene? Das könnte man tatsächlich fragen. Bei der Antwort hilft ein Blick in die Statistik der Landesantidiskriminierungsstelle. Von 221 Beratungsanfragen im vergangenen Jahr betrafen 99 Diskriminierungsfälle, also fast 45 %, Lebensbereiche, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht gilt und deshalb auch nicht schützt. Das AGG greift nämlich lediglich in zwei Bereichen: bei Alltagsgeschäften und im Berufsleben. Wer beim Abschluss einer Versicherung, im Restaurant oder bei der Jobsuche diskriminiert wird, hat laut AGG einen Anspruch auf Schadensersatz; wer aber Benachteiligungen durch öffentliche Einrichriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 tungen und Behörden wie das Sozialamt, die Hochschule oder die Polizei erlebt, kann sich nicht auf das AGG berufen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir diese Lücke beim Diskriminierungsschutz. Wir stärken eine Kultur des respektvollen Miteinanders. Wir fördern eine Kultur des wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, festigen wir das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Stellen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Begleitend dazu werden wir einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten. Er soll das Gesetz mit Leben füllen und konkrete Maßnahmen umfassen, um Diskriminierung in der Fläche wirkungsvoll entgegenzuwirken. Dabei wollen wir die Expertise der verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit in Baden-Württemberg einbeziehen. Denn das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – davon sind wir Grünen fest überzeugt – können wir nur erreichen, wenn politisches und zivilgesellschaftliches Handeln Hand in Hand gehen. (Beifall der Abg. Jutta Niemann GRÜNE) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Einlösung eines Versprechens, und zwar um die Einlösung eines Versprechens, von dem wir alle profitieren. Unsere Gesellschaft wird stärker, wenn sie allen Menschen gleiche Chancen bietet. Unsere Demokratie wird stärker, wenn sie allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Lassen Sie uns dafür arbeiten, dass dieses Versprechen für alle Menschen in Baden-Württemberg gilt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie auf der Regierungsbank)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Mayr.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2006 bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den rechtlichen Rahmen, um Ungleichbehandlungen in Deutschland zu verhindern und zu beseitigen. Dabei kann es verschiedene Formen von Benachteiligungen geben, z. B. aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, aufgrund der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, aufgrund des Alters oder der sexuellen Identität, um nur einige Beispiele zu nennen. Kann eine solche Ungleichbehandlung nachgewiesen werden, können sich die Betroffenen mithilfe des AGG dagegen wehren. Oft ist die Frage nach einer Diskriminierung aber nicht ganz einfach zu beantworten. Genau hier setzt die Antidiskriminierungsstelle des Landes an. Sie wurde Ende des Jahres 2018 als zentrale Anlaufstelle im Land gegründet. Ihre Aufgabe ist es, zu beraten, die Öffentlichkeit zu informieren und die Menschen zu stärken, damit alle Formen von Diskrimi- (Ansgar Mayr) nierung in unserer Gesellschaft erkannt, benannt und geächtet werden können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Mittel, insbesondere für die Antidiskriminierungsberatung, wurden stetig erhöht, und die Arbeit der Stelle wurde insgesamt Schritt für Schritt professionalisiert. Allerdings: Die geringe Zahl von Beratungsanfragen sollte uns zu denken geben. Hier zeigt sich noch deutlich Luft nach oben. Mir ist klar, es braucht seine Zeit, um die Arbeit und die Angebote für die Beratung bekannt zu machen. Erschwerend kommt hinzu, dass das öffentliche Leben in den vergangenen zwei Jahren reduziert war. Natürlich können wir aus der Zahl der Beratungsanfragen allein nicht auf die Zahl der tatsächlichen Diskriminierungen in unserer Gesellschaft schließen. Aber unser Ziel muss sein, die wichtige Arbeit der Antidiskriminierungsstelle noch bekannter zu machen und deren Wirksamkeit zu erhöhen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Gründe, warum sich Menschen überhaupt an die Beratungsstelle wenden, zeigen aus meiner Sicht schon eine gewisse Tendenz auf, in welchen Bereichen Menschen besonders unter Benachteiligungen leiden. Die mit Abstand größte Zahl von Beratungen gab es im Zusammenhang mit der Diskriminierung behinderter Menschen. Offensichtlich werden sie in unserer Gesellschaft auch heute noch besonders benachteiligt. Dem entgegenzuwirken ist eine Querschnittsaufgabe, die eine einzige Beratungsstelle nicht erfüllen kann, sondern die wir nur gemeinsam lösen können. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Deshalb ist es auch ein wichtiges Signal, wenn das Land mit der Auflage eines mit 10 Millionen € pro Jahr dotierten Programms zur Erhöhung der Zahl von Beschäftigten mit Behinderung ein gutes Beispiel abgibt. Auch wegen rassistisch motivierter Benachteiligung haben sich vergleichsweise viele Menschen an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Auch dies ist ein wichtiger Indikator für unseren Umgang mit Minderheiten. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas Grundsätzliches sagen: Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung sind mit den Werten der CDU absolut unvereinbar. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha) Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung werden von uns daher kompromisslos bekämpft. Wir leben in Baden-Württemberg von der Vielfalt der hier lebenden Menschen. Daher treten wir auch für eine breite Akzeptanz dieser Vielfalt ein. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir wollen ein Land, in dem alle Menschen die gleichen Chancen haben – losgelöst von Religion, Geschlecht oder Herkunft –, ein Land, das freie Entfaltung ermöglicht. Das ist unsere Daueraufgabe für Baden-Württemberg. Vielen Dank. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha)

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Muhterem Aras

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“, so der Titel des heutigen Antrags. Ich bin mir sehr sicher, dass wir uns in weiten Teilen – also vier Fraktionen des Hauses – (Zuruf von der AfD: Oijoijoi!) hinter dieser Zielsetzung ganz klar versammeln können, und das ist gut so. Ich möchte, auch wenn ich später vielleicht ein bisschen kritischere Worte finde, ausdrücklich sagen: Herr Hildenbrand, ich schätze Ihr Engagement in dieser Sache wirklich sehr; das ist aufrichtig. Deswegen danke ich Ihnen, dass Sie dieses Thema heute auf die Tagesordnung gebracht haben. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie des Ministers Win- fried Hermann) Zum Glück kommen dazu sehr wichtige Signale aus dem Bund. Die Ampelregierung hat sich nämlich klar darauf verständigt, das 15 Jahre alte und in seinen Grundsätzen bislang kaum veränderte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu modernisieren. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Das ist gut. Denn das steht auf der relativ langen Liste all der Projekte, die wir mit der CDU in den letzten Jahren nicht umsetzen konnten. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie waren im Bund so lange an der Regierung! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Konnten Sie sich da nicht durchsetzen?) Ein ganz wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft des Respekts – – Das müssen Sie sich anhören; denn das war der Fall. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle, der LADS, ist dabei von großer Bedeutung. Sie bietet eine überregionale Anlaufstelle. Sie informiert und unterstützt alle, die im Alltag oder – Sie haben es ja schon gesagt – im Berufsleben Benachteiligung erleben. Die LADS baut Strukturen auf und sichert sie ab. Sie verankert das Thema in der Landesregierung, und sie kommuniziert zwischen den Ministerien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LADS leisten dabei eine sehr gute Arbeit. Ratsuchende werden an die lokalen Beratungsstellen weitergeleitet, und dort kann ihnen geholfen werden. Die Kooperation zwischen der LADS und den Beratungsstellen hat sich bewährt. Die Beratung nach einer Diskriminierung, nach rassistischer oder homophober Gewalt hat eine wegweisende Schlüsselfunktion. Mit Blick auf die Stellungnahme möchte ich auch noch einmal, wie bereits Herr Mayr, darauf hinweisen, dass es sich (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) hier zu einem ganz hohen Anteil um Menschen mit Behinderungen handelt. Diese Gruppe wird manchmal vielleicht gar nicht wahrgenommen. Dass sich das Angebot auch ganz stark an diese Gruppe richtet, möchte ich ergänzen. Das Vorkommnis oder den Sachverhalt professionell besprechen zu können, wird von Ratsuchenden bereits als hilfreich und entlastend empfunden. Dass das alles gelingt, liegt am Einsatz der Beschäftigten der LADS; denn die Umstände sind für sie alles andere als einfach. Die LADS ist nämlich unterbesetzt. Während die „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ in Berlin rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, arbeiten in Stuttgart nur eine Handvoll Leute. Auch hier verschlechtert Corona eine sowieso schon schwierige Situation. Wir haben es hier mit einem Phänomen zu tun, das wir schon mehrfach hatten, wenn man sich das Sozialministerium anschaut. Die LADS ist im Sozialministerium angesiedelt. Deshalb sind in den letzten zwei Jahren immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Amtshilfe in Sachen Pandemiebekämpfung abgezogen worden. Das ist die Folge dessen, wie das Konstrukt des Coronamanagements in dieser Landesregierung ist. Das muss in diesem Zusammenhang benannt werden. (Beifall bei der SPD – Minister Manfred Lucha: Wer hätte es denn machen sollen? – Zuruf) Und das ist passiert, obwohl sich, wie wir schon gehört haben, die Zahl der Anfragen im Jahr 2020 verdreifacht und sich die Lage im Jahr 2021 nur minimal entspannt hat. Die Antidiskriminierungsstelle ist durch die Eingliederung in das Sozialministerium zudem nur bedingt unabhängig. Inhalte und Themen müssen abgestimmt werden, Handlungsspielräume sind begrenzt. Entsprechend hängen Erfolg oder Misserfolg der Antidiskriminierungsarbeit vom politischen Wohlwollen ab. So kann das auf Dauer nicht funktionieren. (Beifall bei der SPD – Minister Manfred Lucha schüt- telt den Kopf.) Ich war gespannt, ob sich die Regierungsfraktionen heute in Sachen Antidiskriminierung nur auf die Schulter klopfen oder den sprichwörtlichen „Elephant in the room“ benennen. Sie, Herr Hildenbrand, haben es gemacht; denn trotz vollmundiger Versprechungen im Koalitionsvertrag und obwohl im Juli ein Gesetzentwurf im Lauf des ersten Regierungsjahrs versprochen wurde, warten wir bis heute auf einen Vorschlag für ein Antidiskriminierungsgesetz. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das Re- gierungsjahr läuft doch noch! – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Müssen wir es halt machen!) Statt Eigenlob, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, wäre es vielleicht einmal an der Zeit, zu liefern. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Denn es geht in dieser Auseinandersetzung um mehr als um die Symbolthemen Polizei und Beweislastumkehr, mit denen Sie – wenn ich das so sagen darf – sehr gern Ihre Wählerklientel nach unterschiedlichen Vorzeichen bedienen. Das Allriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 gemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt mich vor Diskriminierung im Fitnessstudio oder auf dem Wohnungsmarkt, aber Verwaltungs- und Bildungsinstitutionen sind ausgenommen. Ein Antidiskriminierungsgesetz könnte auch für die LADS ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung sein. Ich bin sehr gespannt, ob Ihr Gesetz dazu führen wird, dass die LADS ein breiteres politisches Mandat und mehr Unabhängigkeit bekommt. Wir werden es sehen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die nächste Debatte zu Antidiskriminierung in diesem Hohen Haus – das müssen Sie sich jetzt anhören – nicht der Selbstvergewisserung der Grünen dient, sondern uns einen ganz konkreten Vorschlag liefert. (Beifall bei der SPD) Denn das wäre Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Minister Manfred Lucha schüt- telt den Kopf.)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Reith.

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Nikolai Reith FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung ist leider noch immer Teil unseres Alltags, und die Formen von Diskriminierung scheinen in unserer Gesellschaft immer breiter gefächert zu sein – leider. Dabei ist es doch gerade die menschliche Vielfalt, die unsere Gesellschaft interessant macht. Darüber hinaus – erlauben Sie mir an dieser Stelle eine wirtschaftspolitische Sicht auf die Dinge – wirkt sich ein aktives Diversity Management positiv auf Gemeinschaften aus. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der SPD) Aus dem Gespräch mit der Landes-Behindertenbeauftragten habe ich gestern vor allem eines mitgenommen: Teilhabe bedeutet gleichzeitig auch Teilgabe. Ich zitiere aus der Stellungnahme Ihres Ministeriums, Herr Minister Lucha, zu einem Antrag unserer Fraktion aus dem Jahr 2015: Gelebte Chancengleichheit am Arbeitsplatz könne die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft von Unternehmen und Forschungseinrichtungen also steigern. Dies gelinge, wenn gewohnte Verhaltensmuster und Rollenerwartungen hinterfragt sowie die Rahmenbedingungen überprüft und laufend weiterentwickelt werden. Genau deshalb brauchen wir jede einzelne Maßnahme, die Diskriminierung entgegenwirkt. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Deshalb ist die Initiative einer Antidiskriminierungsstelle des Landes eine Maßnahme, für die wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, ausdrücklich danken möchten. Auch in Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie die weitere Stärkung der Antidiskriminierungsstelle angekündigt. (Nikolai Reith) 242 Beratungsanfragen im Pandemiejahr 2020: Sie merken in der Stellungnahme zum Antrag Ihrer Fraktion an, lieber Herr Minister, dass dies ein Sondereffekt der Pandemie war. Das mag schon stimmen; aber es lässt wie unter einem Brennglas erkennen, wie solch eine Sondersituation die Gleichbehandlung in den Hintergrund treten lässt. Gegen Diskriminierung jeglicher Art einzutreten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Einzelne von uns muss also seinen Teil dazu beitragen. Dennoch sind Sie, die Landesregierung, besonders gefordert. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, was ich damit meine: Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung eines Einkaufswagens im Supermarkt verpflichten, dann mag das eine Maßnahme zur Sicherung der Abstände sein; es lässt aber auch erkennen, dass wir bei dieser Maßnahme Menschen im Rollstuhl unberücksichtigt lassen. Das, Herr Minister, ist kein konstruierter Fall, sondern eine konkrete Beratungsanfrage aus dem Jahr 2020. Wie ich bereits sagte: Die Formen von Diskriminierung in unserer Gesellschaft nehmen weiter zu. So hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland erst 2021 zwei weitere Gründe bzw. Arten von Diskriminierung hinzugefügt. Nicht zu vernachlässigen und mit einer hohen Dunkelziffer behaftet ist nach wie vor die Diskriminierung gegenüber Frauen, die Diskriminierung im Bereich LSBTTIQ sowie bei chronischen Erkrankungen; ich denke z. B. an Depressionen. Hier sollten Sie dringend über die Einbeziehung von Interessenvertretungen für diese Menschen in das Netzwerk der Antidiskriminierungsstellen nachdenken. Bei all diesen großen Aufgaben, die es bei der Bekämpfung von Diskriminierung gibt, fehlt mir, Herr Minister, die Fantasie, wie Sie mit der Antidiskriminierungsstelle des Landes – Sie geben die Zahl der Vollzeitäquivalente mit 1,6 an – die Bewältigung der Aufgaben in einem Fachreferat schaffen wollen. Vielleicht wäre es an der Zeit, die Antidiskriminierungsstelle des Landes mit mehr Bedeutung zu versehen und ihr hie archische Unabhängigkeit zu geben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Eine Stabsstelle wäre hier das richtige Zeichen, unabhängig und mit möglichst geringer potenzieller Einflussnahme durch Ihr Ministerium. Deshalb fordern wir Sie auf, die PS jetzt auf die Straße zu bekommen und diese wichtige Schnittstelle zukunftsfähig aufzustellen. Apropos zukunftsfähig: Die Ermöglichung einer Beratungsanfrage direkt über die Homepage, barrierefrei und datenschutzkonform, würde die Attraktivität dieses Angebots deutlich erhöhen. (Beifall bei der FDP/DVP) Denken wir im Jahr 2022 endlich einmal weiter als an den Postweg oder eine telefonische Anfrage. Herr Minister Lucha, Sie haben auf eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Antidiskriminierungsstelle des Landes um 427 700 € auf nunmehr 547 700 € hingewirkt. Wir haben das in den Haushaltsberatungen nicht kritisiert. Wir sehen die Notode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 wendigkeit und tragen das mit. Jetzt setzen Sie die Mittel aber auch ein, und zwar zielgerecht und effizient. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Wolle.

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Carola Wolle AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wirft Fragen auf: Wollen sich die Grünen im eigenen Licht sonnen? Soll ihnen die Landesregierung bescheinigen, dass die Landesantidiskriminierungsstelle eine tolle Arbeit leistet? Soll der Eindruck einer wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung durch die Arbeit der Beratungsstelle erweckt werden? Alle drei Fragen kann man mit einem fröhlichen Ja beantworten. Wie bestellt, so geliefert, so belanglos. Liebe Grüne, den tieferen Sinn Ihres Antrags erkennt man bei den Ziffern 8 und 9 des Antrags. Das Bundesgesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung soll durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz ergänzt werden. Hier mein Vorschlag: Was halten Sie davon, dass das Diskriminierungsmerkmal des Immunitätsstatus eines Menschen Einzug in das AGG findet? Ich sehe schon, das halten Sie für Blödsinn. Im höchstrichterlichen Beschluss, wonach die Diskriminierung von Ungeimpften zulässig ist, schlägt sich genau dieser Blödsinn nieder. (Beifall bei der AfD) Denn – Zitat –: Kein Diskriminierungsschutz nach dem AGG besteht ... in den Fällen, in denen sich Personen aus politischen oder ideologischen Überzeugungen ... nicht impfen lassen. Bleibt die Frage, mit welchen Kreationen Sie den Diskriminierungskatalog auf Landesebene bereichern wollen. Denn es gibt bereits die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, Artikel 3 unseres Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, im Bund. Das AGG definiert bis ins Detail die verschiedenen Diskriminierungstatbestände. Herr Hildenbrand, wenn Ihnen die Gültigkeit des AGG nicht ausreicht, dann helfen wir Ihnen gern, einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat anzustoßen. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wir sind doch im Landtag! Das kön- nen wir gar nicht!) In Artikel 3 des Grundgesetzes ist für jeden redlichen Menschen bereits alles gesagt. Ich zitiere: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das sollte Ihre Partei sich tatsächlich einmal verinnerlichen!) (Carola Wolle) Wenn wir die im Grundgesetz zuerst benannte Benachteiligung wegen des Geschlechts ins Auge fassen, dann scheint es immer so, als handle es sich um die soziale Benachteiligung von Frauen. Doch weit gefehlt. Die Bildungsforschung hat seit mehr als zehn Jahren die strukturelle Benachteiligung von Jungen in Benotung und Beurteilung festgestellt. Ein Grund dafür ist der hohe Anteil von Lehrerinnen in Grundschulen. Diese benoten bei gleicher Leistung Jungen schlechter als Mädchen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Hört, hört!) Diese Benachteiligung setzt sich bei der Gymnasialempfehlung fort. Weil der Abschluss die gesamte Erwerbsbiografie beeinflusst, sind junge Männer nachweislich deutlich häufiger arbeitslos als junge Frauen. Damit wird aus einem individuellen Problem auch ein gesellschaftlicher Missstand. Die Folgen dieser jahrzehntelangen Entwicklung kann jeder von uns spüren, wenn wir auf ein Kernproblem des Gesundheitswesens schauen: den Ärztemangel. Die Zahl der Ärzte steigt. Doch der Mangel an Ärzten, vor allem auf dem Land, wird größer und größer. Warum ist das so? Der Hartmannbund stellt seit vielen Jahren fest, dass das Arbeitspensum von Männern deutlich höher ist als das der weiblichen Kollegen. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Zwei Drittel der jungen Ärzte sind Frauen – die häufig nicht nur aus familiären Gründen keine Vollzeitstelle antreten. Versuchen wir es doch einmal mit der Idee einer Quote; stellen wir nämlich mal den ganzen Quotenunsinn vom Kopf auf die Füße: Was halten Sie von einer Männerquote von 50 % beim Medizinstudium? (Beifall bei der AfD) Wenn Sie, meine Damen und Herren des selbst ernannten vereinigten demokratischen Flügels, ernsthaft Diskriminierung bekämpfen wollen, dann fangen Sie bei sich selbst an. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Hören Sie auf, Identitätspolitik vom Schlimmsten zu betreiben. Wenn die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Partei ausreicht, (Zuruf) ihn verbal zu beschmutzen, ihn auszugrenzen und an der Ausübung seiner demokratischen Rechte zu behindern, dann hilft selbst ein neues Gesetz nicht. Da hilft nur die Hoffnung auf den Wiedereinzug von politischem Anstand hier in dieses Hohe Haus. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Ja- wohl! – Richtig! – Bravo! – Abg. Daniel Andreas Le- de Abal GRÜNE: Tritt Frau Wolle zurück?)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg – ich glaube, darauf sind wir alle sehr stolz; der demokratische Verfassungsbogen hier in diesem Haus – – riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Abg. Ruben Rupp AfD: Schon mit einer Diskrimi- nierung begonnen, Herr Minister!) Sie sehen es mir nach, dass ich die letzte Rednerin einfach nicht mehr kommentiere. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der AfD) Baden-Württemberg ist ein Land der Vielfalt, und das ist unsere Stärke, meine Damen und Herren. Hier leben Menschen mit unterschiedlichen Ideen, unterschiedlichen Fähigkeiten, mit ihrem Erfindungsreichtum, ihrer Kreativität, mit ihrem Fleiß, mit ihrem Engagement. Sie wissen, der Wohlstand – gerade auch durch den Maschinenbau und die Automobilindustrie in unserem Land – ist vielen geschuldet, die – in einer vielfältigen Gesellschaft – am Anfang als Arbeitsmigranten gekommen sind und diese Gesellschaft erweitert haben. Diese Vielfalt ist mehr denn je unsere Stärke, und wir müssen diese Stärke nutzen. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihre Beiträge. Baden-Württemberg ist ein tolerantes Land. Das zeichnet die offene und vielfältige Gesellschaft aus. Wir wollen diesen Status als tolerantes Land nicht verlieren. Wir müssen jeden Tag aufs Neue dafür eintreten. Weil viele Menschen die Erfahrung machen, dass sie ausgegrenzt und diskriminiert werden, müssen wir dagegen vorgehen und gehen dagegen vor. Über solche Erfahrungen haben Sie von der FDP/DVP, der CDU, den Grünen und der SPD gleichermaßen berichtet. Das betrifft viele Bereiche des Lebens – Kollege Reith, auch das Wirtschaftsleben; da bin ich ganz bei Ihnen. Die Menschen berichten uns von ihrer Diskriminierung bei der Arbeit, bei der Wohnungssuche, im Alltag und natürlich auch im Kontakt mit Behörden und staatlichen Stellen. Das wissen wir, und davor verschließen wir nicht die Augen, sondern sind offen. Kollege Hildenbrand hat da auch wirklich die richtigen Worte gefunden. Meine Damen und Herren, Diskriminierungen verletzen die Rechte der Betroffenen. Aber sie verletzen nicht bloß die Rechte der Betroffenen, sie verletzen die Seele der Betroffenen, ihren Selbstwert, ihre Ich-Identität. Diese Diskriminierungen haben doch unmittelbare Auswirkungen auf persönliche Entwicklung. Diskriminierungserfahrungen beispielsweise in der Schule – Sie haben es angesprochen – oder im Sportverein haben häufig langjährige und manchmal sogar lebenslang belastende Folgen. Ja, Sie haben es erwähnt: Diskriminierung ist eine Gefahr für unser Zusammenleben im Gesamten. Wir würden dadurch gespalten. (Lachen des Abg. Ruben Rupp AfD) Diskriminierungen, diskriminierende Haltungen spalten die Gesellschaft, und am Ende gefährden sie die Demokratie. Denn Demokratie ist der Ausdruck vom Zulassen und Ertragen von Vielfältigkeit im freiheitlichen Rahmen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das können Sie doch über- haupt nicht!) (Minister Manfred Lucha) Der Freiheitsbegriff ist immer der des anderen. Das muss man sich immer merken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Bernd Gögel AfD: Ja, genau!) Für uns ist klar – für uns hier –: (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Diskriminierung und Rassismus dürfen und werden wir nicht tolerieren. Wir stehen hier für eine Gesellschaft, in der jeder und jede in Würde und Freiheit lebt und leben kann, (Zuruf von der AfD) unabhängig vom sozialen Hintergrund, von seinen körperlichen Voraussetzungen, von der Frage, ob eine Behinderung vorliegt; unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Herkunft, Hautfarbe. (Vereinzelt Beifall) Wir wollen, dass alle Menschen in diesem Land dieselben Teilhabechancen und dieselben Möglichkeiten zur Mitgestaltung haben. (Zuruf von der AfD) Sie haben erwähnt – darauf sind wir schon ein bisschen stolz –, dass die Bekämpfung von Diskriminierung wirklich ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist und ein zentrales Anliegen auch schon der vorherigen Landesregierung war. Wir haben in den vergangenen Jahren hier erfolgreich Strukturen aufgebaut. Und ja, ein zentraler Baustein ist unsere landeseigene Antidiskriminierungsstelle LADS. Wir haben sie 2018 im Sozialministerium eingerichtet. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann mich an keinerlei inhaltliche und politische Einflussnahme meinerseits bezüglich der LADS erinnern; ganz im Gegenteil. (Abg. Sascha Binder SPD: Das hat auch niemand be- hauptet! Das war davor!) Ich habe auch noch keine entsprechende Rückmeldung bekommen; das wäre auch nicht in meinem Selbstverständnis. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie sollten vielleicht we- niger Zurufe von der Regierungsbank machen und besser aufpassen, was wir sagen! – Weitere Zurufe von der SPD) – Ich habe genau zugehört. (Abg. Sascha Binder SPD: Das hat niemand gesagt! – Weitere Zurufe – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, der Dialog ist echt spannend, aber Herr Minister Lucha hat das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Das müssen Sie schon aushalten, wenn Sie solche steilen Thesen reinstellen. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Abg. Sascha Binder SPD: Der Einzige, der hier was aushalten muss, sind Sie, wenn Sie auf der Regie- rungsbank sitzen!) – Ach, lieber Herr Binder, jetzt ist einfach mal gut. (Vereinzelt Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Sascha Bin- der SPD: Ja, ja!) Wir koordinieren die Antidiskriminierungsmaßnahmen im ganzen Land, und wir sind eine erste Anlaufstelle, u. a. für alle Betroffenen, und die LADS koordiniert die Tätigkeit der Beratungsstellen gegen Diskriminierung im ganzen Land. Die Förderung von und die Zusammenarbeit mit vielfältigsten zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen gegen Diskriminierung sind ein wesentlicher Aspekt zur Bekämpfung von Diskriminierung, weil dies Multiplikatorenfunktion hat, weil dies eine Schneeballfunktion hat und weil dies Vorbildfunktion hat. Die LADS arbeitet inzwischen mit neun lokalen Beratungsstellen sowie einer überregionalen Beratungsstelle zusammen, die von Diskriminierung Betroffene unterstützen und beraten. Seit 2020 fördert das Land darüber hinaus sogenannte Beratungssatelliten. Diese Satelliten machen das Angebot der Antidiskriminierungsberatung speziell im ländlichen Raum bekannt. Meine Damen und Herren, das ist deutschlandweit einzigartig, ein Vorzeigemodell. Für den Aufbau und die Etablierung dieser Beratungsstellen gegen Diskriminierung haben wir die Fördermittel in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht; von 450 000 € im Jahr 2019 ist der Betrag im Jahr 2021 auf 1,02 Millionen € gestiegen. Ein weiteres Ziel unserer Maßnahmen für die kommenden Jahre sind der kontinuierliche Ausbau und die Fortentwicklung des Beratungsangebots. Wir wollen und werden ein flächendeckendes Angebot an Beratungsstellen gegen Diskriminierung vorhalten. Bei der Beratung – lieber Herr Reith, da haben Sie recht – geht es auch um Digitalisierung, um die Digitalisierungsstrategie des Landes; dies muss in der nächsten Periode – daran arbeiten wir gerade auch schon mit den Beteiligten – natürlich mit eingearbeitet werden. Das gilt für andere Bereiche ebenso; Sie haben die Rechte von Menschen mit Behinderungen angesprochen – wir haben heute ja die Beauftragte zu Gast –, wir haben die IBB-Stellen in der Beratung von Menschen mit psychiatrischen und psychischen Fragestellungen. Diese alle werden wir mit diesem Tool stärken, und wir werden die Aktivitäten auch stärker vernetzen müssen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Es gibt von 2020 auf 2021 auf Landesebene einen leichten Rückgang bezüglich der Anfragen – es sind derzeit mehr als 200 –, aber gleichzeitig wissen wir, dass die Zahl der Anfragen an die regionalen Beratungsstellen weit höher ist. Hier liegen uns keine konkreten Zahlen vor; auch das ist etwas, was in nächster Zeit sicherlich noch besser erfasst wird. Aber über eines sind wir uns im Klaren – da haben wir keinen Dissens –: Die Zahl der Anfragen zeigt die Notwendigkeit von und den Bedarf an Beratung. Das haben Sie ja auch erwähnt: Die Zahl der Personen, die sich an Beratungsstellen gegen Diskriminierung wenden, sagt natürlich nichts über die (Minister Manfred Lucha) Zahl der tatsächlich stattfindenden Diskriminierungen aus. Die meisten Menschen, die eine Diskriminierung erfahren, melden diese nicht – weder der LADS noch einer anderen Stelle. Daher ist es umso wichtiger, dass die Informationen über die Beratungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene noch leichter zugänglich sind. Natürlich ist es auch eine Botschaft dieser Debatte hier, dass das ein Staatsziel ist – wenn ich das mal sagen darf –, dass Antidiskriminierung als ein solches benannt wird, dass man eben nicht verschämt damit umgeht, wenn man diskriminiert, herabgewürdigt, beleidigt wird, dass man dann nicht in Sack und Asche geht und sagt: „Das wird schon vorbeigehen.“ Nein, Ziel muss sein, dass man das benennt und darüber spricht. Sie wissen, wie schwer das für Betroffene ist. An diesen Punkten setzen wir an. Ja, wir werden den Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung aufstellen, einen Aktionsplan, der alle Maßnahmen zusammenführt, die bereits gegen Rassismus und Diskriminierung existieren; wir werden die Vielfältigkeit noch bündeln, voneinander lernen, vielleicht auch mal die eine oder andere Doppelstruktur überwinden und Synergien schaffen. Aber im Kern geht es doch um die Botschaft: In diesem Land wird über Diskriminierung, Beleidigung und Herabwürdigung nicht geschwiegen. (Zuruf von der AfD) Ja, wir werden natürlich weitere Bereiche identifizieren, in denen verstärkte Anstrengungen gegen Diskriminierung notwendig sind. Dazu gehört selbstverständlich die Stärkung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes – das haben Sie schon ausgeführt – erfasst eben nicht alle Lebensbereiche. Deswegen werden wir – so wie im Koalitionsvertrag, wie ich finde, gut formuliert und ausverhandelt; da sage ich noch mal Danke; wir selbst waren ja auch an der Aushandlung des Koalitionsvertrags beteiligt; das war ein guter Geist, in dem wir den ausgehandelt haben – das LADG, das Landesantidiskriminierungsgesetz, erarbeiten, das bestehende Lücken im Diskriminierungsschutz schließt, damit die Betroffenen in allen Lebensbereichen auf gesetzlicher Grundlage effektiv vorgehen können. Das ist ein gutes Aushängeschild einer demokratischen, offenen Gesellschaft. Sie wissen – Stichwort „diskriminierungsfreies Baden-Württemberg“ –, es gibt zu allem eine Alternative, (Zuruf von der AfD: Ja!) aber zu einer offenen, menschenwürdigen Gesellschaft gibt es keine Alternative. Dafür stehen wir, und daran arbeiten wir. Darum bin ich froh, dass wir hier wieder ein Stück weitergekommen sind, auch mit dieser Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Mayr.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Kliche-Behnke, wenn Ihnen das Thema seit Jahren so wichtig ist, riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 dann frage ich mich schon – diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen –: Warum ist dann in den Jahren von 2011 bis 2016 nichts passiert, als Sie die zuständige Ministerin gestellt haben? (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wer hat die Antidiskriminierungsstelle installiert? Das war die grün-schwarze Koalition. Wer wird das Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen? Das wird diese Koalition sein. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wann denn?) – Das erste Jahr ist noch nicht um. Sie haben vorhin vom ersten Regierungsjahr gesprochen; jetzt warten Sie es doch einfach mal ab. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Wir sind gespannt! – Zuruf von der FDP/DVP) – Das ist gut. – Ich bitte Sie, Frau Kliche-Behnke: Erkennen Sie doch einfach mal an, (Zurufe) dass wir uns lieber an Taten als an Worten messen lassen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD)

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Muhterem Aras

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1519. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt – Drucksache 17/1352 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sänze das Wort.

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Emil Sänze AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt zeigt als signifikantes Beispiel abermals auf die von der EU ausgelösten Entreicherungen der Baden-Württemberger – Entreicherungen deshalb, weil die EU-trunkenen Politiker ohne Gegenwehr ein jahrelang, nein jahrhundertelang bewährtes System aufgaben –, gleichfalls geschehen bei der EnBW; die Damen und Herren der CDU mögen sich erinnern. Das war die Geburtsstunde der Baden-Württemberg Stiftung: ein unglückseliger Rückkauf mit Kosten in Milliardenhöhe für die (Emil Sänze) Baden-Württemberger, verbunden mit der Inthronisierung der Regierung Kretschmann und mit dessen seither andauerndem Ausverkauf der Interessen der Bürger unseres Landes. (Beifall bei der AfD) Um es vorwegzunehmen – falls Sie im Anschluss an meine Rede mit Plattitüden und Argumentationen reagieren wie „schlecht gemacht“, „nicht notwendig“ oder dem Hinweis, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag hätten sich gegen eine Regulierung auf Landesebene ausgesprochen –: Da den Ländern derzeit keine Gesetzgebungskompetenz zustehen würde, muss ich den Ball bedauerlicherweise an diese drei Institutionen zurückspielen. Die Damen und Herren haben schlecht gelesen und bedauerlicherweise nicht verstanden, wie dies nach geltendem Recht eine Handlungsoption für das Land ermöglicht. (Beifall bei der AfD) Bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1994 im Zuge der angeblichen Liberalisierung und Deregulierung im Europäischen Binnenmarkt blickte die Versicherung gegen Gebäudeschäden durch landesrechtlich geregelte und hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Versicherungsträger, bei denen aufgrund von Nutzungszwang nahezu alle Gebäudeeigentümer versichert waren, vor allem in Südwestdeutschland auf eine bewährte Tradition zurück. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts waren die Pflicht- und Monopolanstalten – kurz: PMA – einer dem Gemeinwohl in besonderer Weise dienenden Verwaltung, die ihre Entstehung dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Gebäudebestands von Wohnungen und Arbeitsplätzen verdanken, mit Blick auf ihren öffentlich-rechtlichen Aufgabenkreis und wegen ihrer traditionellen landesrechtlichen Einbindung als grundgesetzlich anerkannte staatliche Institutionen der Länder anzusehen, deren Beseitigung essenziell in die Landeshoheitsrechte eingegriffen hat, wodurch ein wesentlicher Bereich der staatlichen Aufgabenwahrnehmung entzogen wurde. Durch die legislative Umsetzung der EWG-Richtlinie 92/49 wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Monopolrechte der Gebäudeversicherer am 1. Juli 1994 zum Nachteil der Bürger abgeschafft. Damit wurde gleichzeitig die Pflicht zur Versicherung von Gebäuden aufgehoben – mit dem Effekt: Die Kleinen beißen die Hunde. Für die großen Industriekunden ist die Abschaffung der Monopole nämlich vorteilhaft. Sie können One-Stop-Shopping betreiben, das heißt, ihren ganzen Versicherungsschutz bei nur einem Anbieter kaufen und dementsprechend günstigere Prämien aushandeln. Die damalige PMA hatte die Möglichkeit, ihre Fixkosten mehr oder weniger gerecht auf Groß- und Kleinstkunden umzulegen. In der neuen Wettbewerbssituation ist dies nicht mehr der Fall. Die Großkunden nutzen den Wettbewerb, um ihre Prämien auf das Niveau der variablen Kosten zu senken. Genau wie bei der Schweizer Privatassekuranz führt dies dazu, dass der Löwenanteil der Fixkosten von den Kleinkunden getragen werden muss. Das ist das Resultat Ihrer Politik. Wie gesagt: Die Kleinen beißen die Hunde. (Beifall bei der AfD) ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Nochmals für Sie und die Vertretung der Städte und Gemeinden: Die das System der öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung verkörpernde PMA ist eine gemeinnützige, auf Gegenseitigkeit und Solidarität gegründete Non-Profit-Organisation und kommt als Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge der Sozialfürsorgeaufgabe des Staates in besonderer Weise nach. Sie ist im Vergleich zu den privatrechtlichen Formen des Versicherungsschutzes besser geeignet, den Gebäudebestand und damit Wohnungen, Betriebe und Arbeitsplätze vor Feuer und zunehmend häufiger auftretenden Elementarschäden zu schützen. Die Einrichtung und Aufrechterhaltung der PMA beruhen wesentlich auf dem Gedanken, dass der Schutz von Gebäuden nicht dem privaten Wirtschaftsverkehr überlassen werden darf, sondern dass dem Staat insbesondere eine wesentliche Aufgabe zukommt, die sozial akzeptabel und zugleich effektiv durch die Verwendung staatlicher Handlungsformen und durch die Ausklammerung des Tätigkeitsbereichs der PMA aus der Privatwirtschaft erfüllt werden muss. Versicherung ohne Gewinnerzielung ist die Absicht. Grundlage der Beitragsbemessung für die Versicherungsgemeinschaft ist daher der Grundsatz der Kostendeckung. Die öffentlich-rechtliche Anstalt ist prinzipiell verpflichtet, jeden Versicherten ohne Rücksicht auf individuelle Versicherungsrisiken aufzunehmen – ich wiederhole: jeden Versicherten ohne Rücksicht auf individuelle Versicherungsrisiken. Eine preisgünstige und lückenlose Gebäudeversicherung ist Ausdruck der sozialen Fürsorgeaufgabe des Staates. Darin kommt die besondere soziale Funktion des Gebäudeeigentums als einziger wettbewerbsbeständiger Vermögensgarantie zum Ausdruck. Angesichts der geschilderten Vorzüge einer öffentlich-rechtlichen Versicherung soll mit dem Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt eine wieder an die erfolgreiche Tradition anknüpfende und zugleich zukunftsfeste PMA eingeführt werden, die die Haftung bei nahezu allen Gebäuden im Land für Feuer- und Elementarschäden übernimmt und zudem die präventive Schadensabwehr und Gefahrenvorsorge bei versicherten Gebäuden wahrnimmt. Die der Anstalt aufgrund der Erfüllung ihrer Aufgaben erwachsenden Kosten werden von den Versicherungsnehmern solidarisch getragen. Für die Kritiker aus den Reihen der Kommunen sei gesagt: Das Land macht im Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung von der im Grundgesetz den Ländern zugestandenen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des öffentlich-rechtlichen Versicherungswesens – Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 – Gebrauch. Da die Anstalt keine Gewinnerzielungsabsicht hegt, könnten die Beiträge niedrig gehalten werden. Indem die Anstalt verstärkt in präventive Schadensabwehr und Gefahrenvorsorge investiert, senkt sie die Entschädigungskosten und somit die Beiträge. Staatliche Monopole haben einen größeren Anreiz, Präventionsmaßnahmen zu fördern und finanziell zu unterstützen. Sie ziehen daraus einen direkten finanziellen Vorteil, weil dadurch in ihrem Versicherungsgebiet die Schadenskosten sinken. Deshalb wenden staatliche Monopole mehr Mittel für die Prävention auf als private Versicherungen. Staatliche Monopole wei- (Emil Sänze) sen deutlich tiefere Schadenszahlungen im Verhältnis zur Versicherungssumme auf als private Versicherungsunternehmen. Das zeigt auch die Entwicklung der Versicherungsprämien. Zwar sind nahezu 90 % der Hausbesitzer in Baden-Württemberg derzeit versichert, allerdings haben sich seit der Umstellung abgezinst die Prämien um das Fünffache erhöht – bei beständiger Veränderung der Dienstleistungstiefe nach unten. Das heißt, die Geschäftsbedingungen wurden so umgestellt, dass die Leistungstiefe herabgesetzt wurde. Legt man zugrunde, dass seit der Abschaffung der PMA die Versicherungsbeiträge vor allem bei Kleinkunden um nahezu 40 % gestiegen sind, wäre zumindest für diese Versicherungsnehmer von einem Rückgang der Beiträge um ein Drittel auszugehen. Wenn ich Ihren Klimahorrorszenarien folge und diese antizipiere, muss ich sagen, dass an einer solchen Lösung kein Weg vorbeiführt. Ein Warten auf eine bundesweite Lösung wird genauso wenig aufgehen wie Ihre Impfpflichtfantasien. Zeigen Sie Mut, und kehren Sie zu bewährten, zu konservativen Werten, zu einer genossenschaftlichen Lösung zurück. Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Tok.

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Tayfun Tok GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns noch gut an den letzten Sommer mit der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands. Erst kam der Starkregen und dann die Sturzflut – und mit ihnen schlimme Schäden, verwüstete Landstriche, zerstörte Existenzen und 220 Tote an Ahr und Erft. Angesichts der Wetterdaten war vielen Meteorologen schon frühzeitig klar: Solche Extremregenfälle hat es in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen noch nicht gegeben. Plötzlich standen Menschen vor dem Nichts, Familien verloren ihre Existenzgrundlage und wussten anfangs nicht, wie der Aufbau gestemmt werden soll. Hier kommt die Gebäudeversicherung ins Spiel. Die Abschaffung der sogenannten Monopolversicherung – Herr Kollege Sänze, Sie haben es angesprochen – geht auf eine Ratsentscheidung der EWG im Jahr 1992 zurück. Diese Monopolversicherung mit einem umfassenden Versicherungsschutz gegen Feuer und alle Elementarschäden gab es nur bei uns in Baden-Württemberg. Gerade die Badische Gebäudeversicherungsanstalt und die Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt hatten stark darum gekämpft, die EU von den Vorteilen der Monopollösung zu überzeugen. Die überzeugendsten Vorteile dieser Monopollösung sind jedoch in der gesamtdeutschen Debatte nie richtig zur Geltung gekommen. Heute würde die Lage freilich anders aussehen, wenn die großen Versicherer und deren Verband damals die Gunst der Stunde genutzt hätten. Jetzt kommen wir wirklich einmal zu einem spannenden Punkt, Herr Sänze. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD: Der Klimawandel und die damit verbundenen zunehmenden Starkwetterereignisse stellen eine wachsende Bedrohung des Gebäudebestandes auch in Baden-Württemberg dar. riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Herr Sänze, herzlich willkommen in der Wirklichkeit! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD – Zurufe von der AfD) Ich beglückwünsche Sie, dass Sie endlich die Realität erkannt haben. Denn die Klimakrise ist die Existenzfrage unserer Zeit. Deshalb ist Klimaschutz nicht Esoterik oder eine Frage des grünen Herzens, sondern Klimaschutz ist das Überlebensthema unseres Planeten (Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD) und das Jahrhundertthema unserer Zivilisation. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Auf lange Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist daher der Klimaschutz das wirksamste Mittel gegen Katastrophen. Und jeder Euro, den wir jetzt für den Klimaschutz in die Hand nehmen, spart uns in Zukunft 5 €, die für Anpassungsmaßnahmen anfallen würden. (Zuruf von der AfD) Deswegen tun wir da richtig viel. Schauen Sie mal in unser Klimaschutzsofortprogramm. Das ist das eine. Dazu gehört auch – der Innenminister ist nicht da –, die Folgen abzumildern, die wir nicht mehr bremsen können. Da macht unsere Landesregierung ganz viel, um die Bürgerinnen und Bürger hier im Land auch zu schützen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Mhm!) Wir wollen das Katastrophenschutzgesetz des Landes grundlegend überarbeiten. Wir werden die Organisation des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf Material, Ausrüstung und Geräte besser aufstellen, und auf Bundesebene wird die Ampel eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie insbesondere auch vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe 2021 erarbeiten. (Abg. Bernd Gögel AfD: Reden Sie doch mal zum Thema!) Jetzt kommen wir zum Problem des AfD-Gesetzentwurfs, Herr Sänze. Stand jetzt – das muss man der Ehrlichkeit halber sagen – wäre aufgrund von EU-Recht die Einführung einer solchen Versicherung auf Landesebene nicht möglich. (Abg. Emil Sänze AfD: Da sind Sie falsch infor- miert!) – Nein, es ist so. (Abg. Emil Sänze AfD: Da sind Sie falsch infor- miert!) Deswegen haben Sie sich hier im Gremium geirrt. Das Land hat hier keine Zuständigkeit. Die richtigen Schritte müssten in Brüssel gemacht werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist ein erklärter Freund der Wiedereinführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer. (Tayfun Tok) (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das stand auch auf der Agenda der Bund-Länder-Runden. Aktuell arbeitet die Justizministerkonferenz an einem Bericht. Auf den Bericht und die Klärung der europarechtlichen Fragen sind wir gespannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Hochwasserkatastrophen im Sommer des letzten Jahres ist eine Wiedereinführung einer verpflichtenden Elementarversicherung für alle Gebäudebesitzer wahrscheinlich sehr sinnvoll. Alle Immobilienbesitzer sollten sich zu einer Solidargemeinschaft zusammenschließen, um die Folgen gut bewältigen zu können. Eine gute Nachricht zum Schluss – Sie haben es auch erwähnt –: Bei uns in Baden-Württemberg liegt die Versicherungsquote bei über 90 %. In anderen Ländern liegt sie bei nur 30 %. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zeigen schon heute Verantwortungsbewusstsein. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aber zahlen zu viel!) An die AfD-Fraktion gerichtet: Herzlichen Glückwunsch, dass Sie die großen Gefahren des Klimawandels zumindest mal über die Lippen bringen. Glückwunsch an Sie, dass Sie den Mehrwert von solidarischem Verhalten erkennen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb die Klärung auf Europaebene abwarten und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt in einer ernst gemeinten Weise angehen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hailfinger.

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Manuel Hailfinger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich nach der Klausurtagung der AfD-Fraktion gelesen habe, dass dieses Gesetz ihr Leuchtturmprojekt ist, war ich schon sehr gespannt, wie diese enge verfassungsrechtliche Voraussetzung von Ihnen erfüllt wird. Ich bin beim Lesen leider enttäuscht worden und habe heute die Antwort darauf nicht bekommen. Vielleicht bekommen wir es in der zweiten Runde noch hin, Herr Sänze, (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) dass Sie uns erklären, wie Sie diese enge verfassungsrechtliche Voraussetzung, auf die ich gleich noch eingehen werde, erfüllt haben. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Tayfun Tok GRÜNE und Nico Weinmann FDP/DVP) Mir ist einmal mehr aufgefallen – und ich bin erst ein Dreivierteljahr hier mit dabei –, dass Sie immer andere arbeiten lassen. Während andere in einem Arbeitsprozess sind, stellen Sie solche Schaufensteranträge, schreiben einen verfrühten ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Antrag und lassen sich im Parlament dann praktisch ein bisschen bestätigen, dass Sie auch etwas gemacht haben. (Zuruf von der CDU: Lassen es sich erklären!) Die eigentliche Arbeit ist mit einem solchen Schaufensterantrag nicht erledigt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD –

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Bernd Gögel AfD

Sie sind doch in der Regierung!) Wir haben eben vom Kollegen Tok gehört, dass die Justizministerkonferenz gerade an einem Bericht arbeitet. Wir erwarten im Juni einen Abschlussbericht, und dann werden wir wissen, wie es weitergeht. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Vorher macht es tatsächlich keinen Sinn, weil Sie gar nicht wissen, was die Voraussetzungen sind. Sie haben zumindest heute nichts dazu gesagt. Der Arbeitsauftrag an die Justizministerkonferenz kam auch nicht von Ihnen, sondern von der damaligen Bundeskanzlerin sowie den Regierungschefinnen und -chefs in den Ländern; sie haben den Auftrag am 10. August des vergangenen Jahres erteilt. Jetzt müssen wir wissen, wer in dieser Justizministerkonferenz ist: Es gibt eine Arbeitsgruppe, in der alle Justizministerien der Länder, die Versicherungswirtschaft, die Verbraucherschützer, die Wissenschaft und die Bundesregierung vertreten sind. Dieses Gremium hat auch in den vergangenen Jahren Einschätzungen getroffen. Bei diesen Einschätzungen – – Ich will jetzt nicht zurückblickend fragen, warum man vor 30 Jahren vielleicht etwas abgeschafft hat, sondern die Frage stellen, warum man in den vergangenen Jahren etwas nicht wieder eingeführt hat. Es kam 2015 zur Einschätzung der Justizministerkonferenz, dass gegen eine Wiedereinführung erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Das wurde von den Ländern auch zustimmend so zur Kenntnis genommen, aber mit dem Arbeitsauftrag an die Justizministerkonferenz verbunden, zu klären, wie sich ein solcher Schritt denn ermöglichen ließe. Diesem Arbeitsauftrag ist die Justizministerkonferenz nachgekommen und hat im Jahr 2017 in einem Abschlussbericht festgestellt, dass der Korridor sehr, sehr eng ist. Die Starkregenereignisse, die wir damals hatten – das wurde so auch explizit festgehalten –, waren nicht ausreichend, um eine Wiedereinführung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Jetzt geht es konkret um die Frage: Hat sich das Klima in den vergangenen Jahren seit 2017 nochmals so verändert, dass eine solche Maßnahme jetzt gerechtfertigt ist? Die Antwort können Sie, Herr Sänze, uns vielleicht in der zweiten Runde liefern. Dies von Ihnen zu erfahren wäre nämlich hochinteressant. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es einfach darum, keinen Schnellschuss zu machen. Wichtig ist, dass wir diesen Bericht besonnen abwarten und dann gemeinsam im Ausschuss darüber sprechen, was wir daraus schlussfolgern und was wir machen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die AfD einen Gesetzentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Gebäudeversicherung einbringt und dies ausdrücklich mit den Gefahren des Klimawandels begründet. (Vereinzelt Heiterkeit) Das hat uns doch sehr überrascht. (Abg. Martina Braun GRÜNE: Ja!) Wenn man den Berichten Glauben schenken mag, leugnen Sie ansonsten den Klimawandel immer kräftig. Nun ist ein Wunder geschehen. Ich möchte es noch einmal zitieren. Die AfD schreibt im Vorblatt ihres Gesetzentwurfs wörtlich: Der Klimawandel und die damit verbundenen zunehmenden Starkwetterereignisse stellen eine wachsende Bedrohung des Gebäudebestandes auch in Baden-Württemberg dar. (Lachen des Abg. Winfried Mack CDU) Herzlichen Glückwunsch! – Was denn nun? Klimawandel oder nicht? Vielleicht sollten Sie das Ganze in Ihrer Fraktion noch mal tiefer gehend erörtern. Offenbar – da teile ich die Auffassung des Kollegen Tok – ist bei Ihnen noch nicht Hopfen und Malz verloren. Sie schaffen das mit Sicherheit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU – Zuruf: Wird schon!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Weirauch, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos zu?

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Dr. Boris Weirauch SPD

Nein. – Jedenfalls ist nicht zu leugnen, dass es, bedingt durch den fortschreitenden Klimawandel, zu mehr Unwetterereignissen kommt, wie auch viele Menschen im vergangenen Jahr, insbesondere in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz, aber auch in Nordrhein-Westfalen leidvoll erfahren mussten. Aber auch in Baden-Württemberg gab es schon Starkwetterereignisse. Ich erinnere nur beispielhaft an die Ereignisse in Braunsbach im Jahr 2016; wir alle haben die Bilder noch im Kopf. Diese Katastrophen haben nicht nur unermessliches menschliches Leid verursacht, sondern auch erhebliche materielle Schäden. Die Bundesregierung beziffert den infolge der Flutkatastrophe im Sommer 2021 entstandenen Aufwand für die Instandsetzung auf 29 Milliarden € – 29 Milliarden €! Es steht natürlich außer Frage, dass es gut wäre, wenn in den Fällen, in denen Gebäude schwer beschädigt oder gar zerstört sind, eine Versicherung greift und zumindest die materiellen Folgen solcher Ereignisse auch für die öffentlichen Haushalte gemildert werden, da ein Großteil dieser Schäden dann auch über öffentlich gestützte Fonds abgebildet werden muss, weil die Gebäude zum Teil nicht versichert waren. Die Frage einer Pflichtversicherung – ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung – muss in dieser Hinsicht diskutiert werriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 den. Aber man muss auch sagen: In Baden-Württemberg – wir sind da bundesweit Spitzenreiter – sind 90 % der Gebäude bereits versichert. Da ist natürlich die Frage: Was erreicht man mit einer Pflichtversicherung, mit einer Zwangsversicherung, (Abg. Bernd Gögel AfD: Kostenreduktion!) wenn doch schon ein erheblicher Teil des Gebäudebestands entsprechend privat versichert ist? Die Menschen in Baden-Württemberg haben offenbar bereits freiwillig, eigenverantwortlich und umfassend Vorsorge getroffen. Klar, man muss über eine Pflichtversicherung sprechen. Die gab es auch bis 1994; das hatten Sie auch gesagt. Aber es ist nicht nur – anders als es die AfD hier suggeriert – eine Frage des politischen Willens, sondern auch der rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Machbarkeit. Sie können hier nicht einfach eine Zwangsversicherung einführen. Das sind ja ganz ungewohnte Töne bei Ihnen vonseiten der AfD, wenn Sie eine Zwangsversicherung fordern. An dieser Stelle ist es, glaube ich, wichtig, dass man sich noch mal eingehender mit dem Thema befasst. Das haben Exekutive und Legislative durchgehend getan. Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat im Jahr 2015 noch mal festgestellt, dass ein Versicherungsabschlusszwang sowohl bei Versicherungsnehmerinnen und -nehmern als auch beim Versicherer zu wesentlichen Grundrechtseingriffen führt. Es wäre auch ein erheblicher Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das hatten wir doch alles schon!) Die AfD hat es natürlich nicht so mit unserer Verfassung, wie man tagein, tagaus erleben kann. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Aber auch Sie müssen hinnehmen, dass solche Aspekte in der Diskussion berücksichtigt werden müssen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Es ist unsere Pflicht, diese Aspekte mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben dies auch gemacht. Sie haben auch einen Beschluss gefasst, wonach es dringend erforderlich ist, zu prüfen, mit welchen rechtlichen Maßnahmen die Regulierung von Schäden an privaten Wohngebäuden im Falle von Naturkatastrophen verbessert werden kann. Infolge des Beschlusses der Konferenz wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, durch das entsprechend eine ergebnisoffene Prüfung avisiert wird. Man muss, bevor man über eine Pflichtversicherung nachdenkt, auch noch einmal darüber nachdenken, ob es nicht minder schwere Eingriffe gibt, um das gleiche Ziel zu erreichen. Sie können an dieser Stelle nicht gleich mit dem Dampfhammer kommen, sondern Sie müssen schauen, dass Sie solche Ziele möglichst grundrechtsschonend erreichen. Aber ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass das nicht so Ihre Stärke ist. Das habe ich Ihnen eben schon gesagt. Kolleginnen und Kollegen, so, wie es die Justizministerinnen und Justizminister gemacht haben, ist es der richtige Weg. Es (Dr. Boris Weirauch) gibt auch andere Bundesministerien, die sich um dieses Thema kümmern. Das ist der richtige Weg. Ein Sonderweg – Sie haben auch gesagt, Baden-Württemberg solle einen Sonderweg nehmen – ist aus meiner Sicht schwierig, egal, ob man das Ganze jetzt landesrechtlich umsetzen kann oder nicht. Denn ich glaube, man braucht eine bundeseinheitliche Lösung. Bundesländer sollten hier keine eigenen Wege, keine Sonderwege gehen. Ich glaube, dass eine bundeseinheitliche Klärung erfolgen muss. Man muss einfach sehen: Im schlimmsten Fall wäre, wenn es nach der AfD ginge, eine baden-württembergische Versicherung mit erheblichen Kosten für die Hauseigentümer und – das kommt noch hinzu, weil die Kosten wahrscheinlich umlagefähig sind – die Mieterinnen und Mieter in diesem Land verbunden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das Gegenteil ist der Fall!) Da muss man einfach sagen: Wenn Sie einen solchen Gesetzentwurf beschließen würden, der verfassungsrechtlich schließlich quasi für obsolet erklärt werden müsste, wäre das natürlich der Super-GAU. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns sehr eingehend mit diesem Thema befassen. Das werden wir auch tun, und es ist auch im Interesse der verantwortungsvoll arbeitenden Fraktionen in diesem Haus, hier keinen Schnellschuss zu tätigen. Aber Sie haben mal wieder bewiesen, dass Sie daran offenbar kein Interesse haben. (Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Reith.

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Nikolai Reith FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum einer wird verwundert sein, dass wir Freien Demokraten der Wiedereinführung einer staatlich organisierten Konkurrenz zum privatwirtschaftlichen Versicherungswesen nicht zustimmen können. Das hat inhaltliche Gründe, zu denen ich später noch kommen werde. Das hat aber vor allem einen ganz einfachen, formalrechtlichen Grund: Die Monopolanstalten wurden vor über einem Vierteljahrhundert abgeschafft, da sie gegen EU-Recht verstießen. Das hat sich bis heute nicht geändert. Wie sich die Entwicklung gestalten wird – die juristische Würdigung haben meine Vorredner schon vorgenommen –, werden wir sehen. Daran sollten sich auch die Abgeordneten der AfD gebunden fühlen. Einmal mehr ignorieren Sie solche Aspekte jedoch, sobald Sie die Chance wittern, durch Populismus mit den Ängsten der Menschen in diesem Land zu spielen, um einen Vorteil für sich daraus zu ziehen. Das sind wir ja gewohnt. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Bernd Gögel AfD: Oh, oh, oh!) Was mich, wie meine Vorredner, an dieser Debatte wirklich überrascht, liebe Vertreterin und liebe Vertreter der AfD, ist die Tatsache, dass der Klimawandel nun auch in Ihren Kreisen angekommen zu sein scheint. Das freut mich, und ich ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 wünsche mir, dass Sie sich künftig auch bei Initiativen der demokratischen Kräfte in diesem Haus noch daran erinnern werden. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Bernd Gögel AfD: Tief- punkt! Den Tiefpunkt Ihrer Rede haben Sie jetzt erreicht!) Kommen wir zu den inhaltlichen Fehlern Ihres eigentlichen Gesetzentwurfs. Ich bin selbst seit Langem – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Reith, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos zu?

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Nikolai Reith FDP

Nein. – Ich bin selbst seit Langem in der Versicherungswirtschaft tätig und verfolge gerade die Entwicklung der Prämien in der Gebäudeversicherung sehr aufmerksam. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aha!) Dabei ist es augenscheinlich, dass die Versicherungswirtschaft auf Großschadensereignisse und damit verbundene außergewöhnliche Inanspruchnahmen der Policen mit Preisanpassungen reagiert und dies gerade nicht auf die Abschaffung der Pflicht- und Monopolanstalten zurückzuführen ist. Das ist mal wieder ein konstruierter Zusammenhang, den Sie auch in keinster Weise belegen können. Ich habe zumindest bisher noch nichts davon gehört. Orkan Lothar im Jahr 1999, Donauhochwasser im Jahr 2006, Orkan Kyrill im Jahr 2007 oder die Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, um nur einige zu nennen: All das waren Ereignisse, die Einfluss auf die Versicherungsprämien in der Gebäude- und Elementarversicherung hatten. Gleichermaßen beeinflusst im Übrigen die Entwicklung der Baupreise die Prämien; es handelt sich schließlich um eine Neuwertversicherung. Aber dieser Gesetzentwurf lässt einmal mehr erkennen, dass die AfD hier im Land schon fast verzweifelt nach Themen sucht, die sie nutzen kann, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Der tatsächliche Status quo spielt bei Ihnen in der AfD nämlich überhaupt keine Rolle. Lassen Sie mich die Verhältnismäßigkeit einmal zurechtrücken: Die Versicherer in Deutschland bieten mit dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – kurz: ZÜRS – ein Einstufungssystem, das sehr plausibel und nachvollziehbar ist. Die besonders gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger daran ist: 99 % der Gebäude sind problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Auch die verbliebenen besonders gefährdeten Häuser – das betrifft rund 6 800 Adressen in Deutschland – können fast alle mit Selbstbehalten oder nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen gegen Elementarschäden versichert werden. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aber zu welchen Konditio- nen?) Apropos Prämienanstieg: Durch die Neustrukturierungen des ZÜRS im Jahr 2017 erfolgte in Baden-Württemberg beispielsweise bei 59 % aller Versicherten in der höchsten Gefähr- (Nikolai Reith) dungsklasse, der Gefährdungsklasse 4, eine Herabstufung und wurden gerade die am stärksten belasteten Versicherten finanziell entlastet. Prämienanpassungen kennen also nicht nur eine Richtung. Im Übrigen sind in Baden-Württemberg – es ist angeklungen – bereits 94 % aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Auch die restlichen 6 % der Hausbesitzer könnten ihre Häuser versichern, wenn sie das wollten. Sie von der AfD wollen sie dazu zwingen. Bei diesen Quoten besteht überhaupt keine Notwendigkeit, die Immobilienbesitzer selbst und die Solidargemeinschaft vor staatlichen Übernahmen bei Großschadensereignissen zu schützen. Das bedeutet: Es ist nicht notwendig, ein neues Gesetz zu schaffen. (Beifall bei der FDP/DVP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dem Klimawandel natürlich auch weiterhin mit wirksamen Maßnahmen entgegentreten. Wir müssen Bürgerinnen und Bürger nach Starkwetterereignissen bestmöglich und individuell unterstützen. Aber was wir sicher nicht brauchen, ist eine neue Monopolgesellschaft für Versicherungen. Nutzen wir die Zeit hier in diesem Haus besser für Debatten über wirklich wichtige Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger entlasten und unterstützen. Ich fasse zusammen: Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab, und zwar nicht nur deshalb, weil er handwerklich schlecht gemacht ist und die Sondersituation in Baden-Württemberg überhaupt nicht berücksichtigt, sondern auch deshalb, weil seine Umsetzung schlichtweg gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Redezeit beendet“, steht hier in Rot. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: So schnell geht das! – Die Anzeige der Redezeit wird angepasst.) – Jetzt funktioniert es. Wunderbar. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt wendet sich die AfD-Fraktion einem grundsätzlich wichtigen Thema zu, nämlich der Schaffung eines risikofesten und für die Gebäudeeigentümer tragfähigen Versicherungssystems gegen Elementarschäden. Der vorliegende Vorschlag trägt allerdings nicht zu dieser Lösung bei. Die Frage der Versicherung von Gebäuden gegen Elementarschäden umfasst nicht nur die Vorsorge gegen Gefahren durch Feuer, Sturm und Hagel, wie sie üblicherweise von einer Gebäudeversicherungspolice in Deutschland abgeriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 deckt wird, sondern auch den Schutz vor den Naturgefahren Starkregen und Hochwasser, Sturm, Schneedruck und Erdbeben. Das Hochwasser im Ahrtal hat uns allen sehr schmerzhaft vor Augen geführt, mit welcher Wucht eine Naturkatastrophe eine Region treffen und zu welch großem Leid ein solches Ereignis führen kann. Immer häufiger kommt es zu finanziellen Schäden an Gebäuden und an der Infrastruktur in Milliardenhöhe. Diese Schäden zu beheben und zu reparieren dauert Jahre, und das stellt viele Betroffene nach dem eigentlichen Katastrophenereignis vor eine weitere schwere Belastungsprobe. Es ist deshalb notwendig, nach einer tragfähigen und zukunftsfähigen Versicherungslösung für die Risiken durch Naturgefahren zu suchen. Dabei handelt es sich um eine sehr vielschichtige und komplizierte Problematik, die seit Längerem auf Bundesebene – wir haben es in der Debatte auch deutlich gehört – und zwischen den Ländern diskutiert wird. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, hier im Land wieder ein öffentliches Pflichtversicherungssystem einzurichten, wie es bis 1994 bestand. Dieses Vorgehen wäre aus einer Vielzahl von Gründen alles andere als sinnvoll. Es wäre ein Alleingang ohne Abstimmung mit den anderen Bundesländern und mit zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden, ein Vorgehen, gegen das versicherungsökonomische Gründe ebenso sprechen wie die Folgen für den Landeshaushalt. Lassen Sie mich mit den verfassungs- und europarechtlichen Einwänden beginnen. Zur Erinnerung: Aufgrund der Dritten Richtlinie Schadenversicherung der EWG waren die Monopolrechte der Gebäudeversicherer bis spätestens zum 1. Juli 1994 abzuschaffen. Dies wirkte sich auch auf die Versicherungspflicht aus, da sie nach den damaligen Gesetzen mit den staatlichen Versicherungsanstalten verknüpft war. Nach dem Elbehochwasser 2002 wurde die Diskussion um die Einführung einer Elementarschadenversicherung mit Pflichtelementen erneut geführt. Befürworter einer Versicherungspflicht führten den Schutz des Einzelnen und den Schutz der Gemeinschaft vor Einzelinsolvenzen und allgemeinen wirtschaftlichen Einbrüchen an. Demgegenüber wird von verschiedenen Stellen, insbesondere auch von der Bundesregierung, immer wieder darauf hingewiesen, dass verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen Pflichtsysteme bestehen. Die verfassungsrechtlichen Zweifel betreffen sowohl bei den Gebäudeeigentümern als auch bei den Versicherungsunternehmen den Eingriff in die Vertragsfreiheit. Bei den Versicherungsunternehmen wären zudem die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit beeinträchtigt. EU-rechtlich ist eine verpflichtende Versicherung außerdem ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Es sprechen auch Gründe gegen die Einrichtung eines Monopolisten, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Hier im Land besteht eine bundesweit einmalig hohe Abdeckungsquote gegen das Risiko von Elementarschäden von 94 % der Gebäude. Im Vergleich dazu besteht bundesweit lediglich eine durchschnittliche Abdeckungsquote von 53 %. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Die herausragend hohe Abdeckungsquote in Baden-Württemberg ist zweifellos mit darauf zurückzuführen, dass im Land zwischen 1960 und 1994 für jeden Gebäudeeigentümer die Pflicht bestand, eine Elementarschadenpolice zu erwerben, ergänzend zur in Baden-Württemberg schon seit dem 19. Jahrhundert bestehenden, ebenfalls verpflichtenden Brandschutzpolice. Zu erwerben waren diese Gebäudeversicherungen bei den beiden öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten, die in Baden und in Württemberg jeweils eine Monopolstellung innehatten. Die Wiedereinrichtung eines solchen öffentlich-rechtlichen Monopolanbieters 30 Jahre nach der Abschaffung ist keine sachgerechte Lösung. Zwar waren die Gebühren für die Gebäudeeigentümer vor der Liberalisierung niedriger. Aber schon damals, als der Klimawandel noch nicht so massive Auswirkungen hatte wie heute, musste im Schadensfall regelmäßig aus dem Landeshaushalt nachgeschossen werden – ein klares Zeichen, dass das damalige System nicht risikogerecht und nicht zukunftsfähig war. Zudem sollte man gegenüber jedem Monopol ein gesundes Misstrauen aufbringen. Seine Marktmacht lässt sich ein Monopolist früher oder später bezahlen – der private Monopolist vom Verbraucher durch höhere Preise für eine schlechte Leistung und der öffentliche Monopolist zusätzlich oft noch durch Finanzspritzen der öffentlichen Hand. Die komplexen nachteiligen Mechanismen eines öffentlichen Monopols lassen sich auch durch die Regelungen, die der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, nicht neutralisieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Die Elementarschadenversicherung genießt bei uns im Land eine ausgesprochen hohe Akzeptanz. Doch diese hohe Akzeptanz lässt sich nicht durch Zwang herstellen – schon gar nicht eine langfristige Akzeptanz, die auch bei wachsenden Risiken und Belastungen durch den Klimawandel stabil bleibt. Um eine Pflicht politisch überhaupt durchsetzen zu können, müssten die Prämien von den tatsächlichen Risiken der Objekte abgekoppelt und niedrig gehalten werden. Das heißt aber, dass bei schweren Schadensereignissen Finanzspritzen aus dem Landeshaushalt notwendig würden und damit die Schäden vom Steuerzahler getragen werden müssten. Durch künstlich niedrige, nicht risikoadäquate Prämien wird jedoch die Präventionsbereitschaft untergraben, weil die Gebäudeeigentümer dann keinen Anreiz für die Realisierung beispielsweise von baulichen Präventionsmaßnahmen haben. Aber genau das ist es, was wir brauchen. Es muss so weit wie möglich verhindert werden, dass Elementarereignisse schwere Schäden anrichten. Da sich diese realistischerweise nicht vollständig verhindern lassen, müssen durch Prävention die Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Nur so lässt sich die Entwicklung hin zu immer größeren Schadensereignissen, zu deren Behebung immer größere finanzielle Ressourcen eingesetzt werden müssen, verlangsamen. Neben dem Präventionsgedanken gehört zu einer Versicherung das Grundprinzip, dass Risiken breit gestreut und auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Der vorliegende ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Gesetzentwurf wird allein schon dadurch diesem Grundprinzip nicht gerecht, dass er einen baden-württembergischen Sonderweg vorsieht. Dabei gibt es nur einen gemeinsamen Weg auf Bundesebene. Ich bin auch dankbar dafür, dass dies in der Debatte von den anderen Fraktionen so klar artikuliert wurde. Der Gesetzentwurf verzichtet aber nicht nur auf jede Möglichkeit zur Risikostreuung innerhalb Deutschlands, es wird in puncto Rückversicherung auch jede Inanspruchnahme der Kapitalmärkte ausgeschlossen. Das läuft jedem versicherungsökonomischen Sachverstand zuwider. Gerade bei hohen Risiken – nichts anderes lässt der Klimawandel erwarten – muss zumindest ein Teil der Risiken mithilfe der internationalen Kapitalmärkte bewältigt werden. Dieser Verzicht auf eine Rückversicherung mithilfe der Kapitalmärkte ist ein weiteres Indiz dafür, dass vor allem einer am Ende des Tages für die Schäden aufkommen soll, wenn der Versicherungsanstalt das Geld ausgeht: der Steuerzahler. Möglicherweise spekuliert man dann auf Hilfen vom Bund. Aber die Bereitschaft des Bundes, einen baden-württembergischen Sonderweg zu finanzieren, dürfte nicht allzu stark ausgeprägt sein. Vermutlich würden die versprochenen Vorteile der von der AfD angestrebten Neuordnung für Baden-Württemberg – niedrigere Prämien für Gebäudeeigentümer und höhere Präventionsanstrengungen – durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Konstruktionsfehler konterkariert. Lassen Sie mich zusammenfassen. Gegen ein Pflichtversicherungssystem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Versicherungsökonomisch ist diese Lösung nicht überzeugend. Auch mit Blick auf Kosten-Nutzen-Aspekte leuchtet nicht ein, warum wir gerade in Baden-Württemberg mit unserer überaus hohen Abdeckungsquote von 94 % eigens einen teuren, öffentlich-rechtlichen Monopolanbieter gründen sollten, um die wenigen noch unversicherten Gebäude zu erfassen. Der vorliegende Gesetzentwurf will die Probleme der Zukunft mit den Rezepten von gestern lösen. Das kann nicht funktionieren. Die aktuellen Risiken verschwinden nicht durch den nostalgischen Blick auf die Vergangenheit. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft blicken. Die Justizministerinnen und -minister arbeiten an einer Lösung. Wenn wir hier die Informationen vorliegen haben, verfügen wir über eine gute Grundlage, um den weiteren Weg auch gemeinsam zu bestimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Sänze.

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Emil Sänze AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin ja froh: Sie haben meine Erwartungen voll und ganz erfüllt. Jetzt ein für alle Mal: Die AfD hat den Klimawandel noch nie verleugnet. Sie spricht immer vom Anteil des menschengemachten Klimawandels. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist der Punkt!) Also, da muss man schon differenzieren. Aber das können Sie ja nicht. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) (Emil Sänze) Das können Sie auch nicht bei der Gesetzgebung. Denn Sie kennen nicht die Unterschiede im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Ich hatte extra auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes hingewiesen. Diese Nummer empfehle ich Ihnen noch einmal zur Lektüre. Jetzt zu Ihren Anmerkungen: Dass die Versicherungswirtschaft über unser Vorhaben natürlich nicht begeistert ist, dürfte niemanden überraschen. Entschuldigung – das ist ein Geschäftsfeld für sie. Jetzt sind wir beim Thema: ein Geschäftsfeld. Selbst ein Rückversicherer erwartet einen Ertrag daraus – und diese Erträge gehören ins Land; sie gehören nicht nach München oder sonst wohin. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Sie gehören hierher. Summa summarum: Am Ende bezahlt bei großen Katastrophen natürlich der Bund. Wir warten aber nicht auf die Erlösung aus Europa, die jetzt in Spanien in Form einer Pflichtversicherung umgesetzt wird, sondern wir erwarten hier bei uns Handlungsweisen, mit denen wir den Bürgern in unserem Land entsprechen. Und dabei verweigern Sie sich – wie immer. Es heißt, der Gesetzentwurf sei schlecht gemacht. Es wird gesagt: „Es könnte was dran sein, aber wir warten auf eine EU-Lösung oder auf eine Bundeslösung.“ Ich nehme an, wir warten noch bis 2050 darauf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Keine Antwort auf die Fragen!)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hailfinger.

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Manuel Hailfinger CDU

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise melde ich mich in einer zweiten Runde nicht mehr zu Wort. Aber nachdem Herr Sänze die gestellte Frage noch immer nicht beantwortet hat und mir nebenbei noch eingefallen ist – – Natürlich gibt es im Ausland Lösungswege, Herr Sänze, aber die kosten den Staat dort jeweils viel Geld. Also bitte, sagen Sie uns doch mal klipp und klar, was Ihr Gesetz denn den Steuerzahler kosten würde. In Ihrem Gesetzentwurf steht eine Summe von 3 Milliarden €, aber ich glaube nicht, dass dieser Betrag ausreicht, wenn ich so schaue, was die anderen Staaten da an Geldern mitbringen müssen. (Abg. Emil Sänze AfD: Das ist notwendig, weil Sie den Bestand an die Sparkassen verkauft haben! Des- halb ist es notwendig!) Warum haben Sie diese Frage denn gerade nicht beantwortet? Sie haben die Frage der Finanzierung gerade noch mal aufgeworfen, und ich frage einfach noch mal zurück. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Winfried Mack CDU: Sehr gut!) riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1352 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration – Personalsituation der zentralen Abschiebebehörde in Karlsruhe – Drucksache 17/1185 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Rupp.

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete! Für die nächsten Monate ist das Wichtigste: Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung. Wer hat das gesagt? Die AfD oder Ex-Kanzlerin Merkel? (Zuruf von der AfD: Merkel!) Es war Ex-Kanzlerin Merkel. Es kann aber nicht sein, dass es zu einer schleichenden Einwanderung durch die Hintertür kommt, indem unser Asylsystem massenhaft missbraucht wird. Wer hat das gesagt? Die AfD oder Innenminister Strobl? – Es war der Innenminister im Dezember 2016 in der WELT. Nicht nur das. Ich erinnere auch an das als „Strobl-Initiative“ bekannte Papier von 2016 mit dem Titel „Wer kein Bleiberecht hat, muss gehen. Die Ausreisepflicht für Ausländer mit neuer Konsequenz durchsetzen“. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Jetzt überprüfen wir doch mal, was für die CDU Konsequenz in der Migrationspolitik bedeutet. Was wurde eigentlich in den Folgejahren aus diesen vollmundigen Versprechungen? 2017 gab es 19 000 ausreisepflichtige Ausländer in Baden-Württemberg, vier Jahre später waren es zur Jahresmitte über 33 000 ausreisepflichtige Ausländer. Im selben Zeitraum ist übrigens die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen von 3 400 auf etwas über 700 gesunken – ein Rückgang der Zahl der Abschiebungen um fast 80 %. Die Fakten zeigen: Wieder einmal hat die CDU Versprechen nachweislich nicht eingehalten. Sie erzählen etwas von konsequenter Durchsetzung der Ausreisepflicht. Trotzdem sinkt die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen kontinuierlich, und die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer steigt immer weiter an. Die Wahrheit ist: Mit dieser Strobl-Hagel-CDU wird (Ruben Rupp) es keine Abschiebungen und ergo keine Sicherheit in Baden-Württemberg geben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von den Grünen: Hä?) Ohnehin hat man bei Innenminister Strobl den Eindruck, dass er, statt den Rechtsstaat durchzusetzen, wie SPD-Antifa-Bundesinnenministerin Faeser viel eher damit beschäftigt ist, den Inlandsgeheimdienst unter Druck zu setzen, um regierungskritische Meinungen und friedliche Protestteilnehmer zu kriminalisieren, (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Sascha Binder SPD) um Regierungskritiker und Kritiker der etablierten Parteien mundtot zu machen und die einzige Opposition auszuschalten. Diese Methoden stehen übrigens solchen in Ländern wie China in nichts nach, wenn es darum geht, die Opposition durch den Geheimdienst zu attackieren. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Jetzt ist aber mal gut!) Diesen undemokratischen Boden sollten alle etablierten Parteien schnellstens verlassen, wenn sie die Demokratie nicht weiter zersetzen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Das chinesische Modell hat doch der Vorsitzende Ihrer Jugendorganisation als beispielhaft gelobt! – Weitere Zurufe) Für mich war in Sachen Migration beim Einzug in dieses Parlament besonders erschreckend, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das kön- nen Sie Ihren eigenen Leuten erzählen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) dass alle etablierten Fraktionen inklusive der CDU auf dem Standpunkt stehen, dass erst abgeschoben wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Der Wille zur Abschiebung ist erst da, wenn bereits durch sich illegal hier aufhaltende Migranten ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Das ist zu spät, meine Damen und Herren! (Zuruf: Was? – Zuruf von der SPD: Da gibt es kei- nen Applaus! – Weitere Zurufe – Unruhe) Ein zentrales Problem, warum nicht abgeschoben wird, ist neben fehlendem politischen Willen die prekäre Personalsituation der zentralen Abschiebebehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe, über die wir heute sprechen müssen. Ich kann Ihnen sagen, das Personal in der zentralen Abschiebebehörde ist zu bedauern: personell ausgezehrt, voller Angst vor linksradikalen, schleppernahen Organisationen, die Abschiebungen kriminalisieren und den Rechtsstaat von links bekämpfen. Da muss in dieser Behörde die Motivation auf dem Nullpunkt sein. Das sieht man schon an den nackten Zahlen. Wir fordern deshalb mit unserem heutigen Antrag mindestens eine Verdopplung der Zahl der Planstellen für die Bearbeitung ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 von Aufenthaltsbeendigungen, also eine Erhöhung um 260 auf 517 Stellen, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Warum haben Sie das eigentlich nicht im Haushaltsverfahren eingebracht?) damit die wachsende Zahl von Fällen schneller abgearbeitet werden kann. Das wäre im Übrigen auch angesichts der aktuell stark steigenden Zahlen der neuen Asylantragswelle dringend erforderlich – 2021 gab es fast 200 000 Asylanträge –, wenn man eine verantwortungsvolle Politik machen wollte. Ob die Regierungen in Land und Bund hier verantwortungsvoll handeln wollen, ist stark zu bezweifeln. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gehring?

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Ruben Rupp AfD

Nein, gestatte ich nicht. – Dass der Wille fehlt, zeigt auch die Verweigerungshaltung der Landesregierung gegenüber Hinweisen, dass Abschiebetermine offensichtlich durchgestochen wurden. Auf Nachfragen zu der Tatsache, dass über 55 % der Abschiebungen am Untertauchen der Ausreisepflichtigen scheitern, bekommen wir vom Ministerium immer wieder die gleiche Aussage: „Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse hierzu.“ Das ist keine angemessene Antwort und keine Lösung des Problems, sondern Sie kapitulieren vor dem Problem. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Er wartet und wartet und keiner klatscht! – Heiterkeit bei Ab- geordneten der SPD) Schnelle Abschiebungen ausreisepflichtiger und krimineller Ausländer sind übrigens nicht nur von besonderer Wichtigkeit für die Sicherheit der einheimischen Deutschen, sondern sie sind auch wichtig für die Akzeptanz der assimilierten und integrierten Deutschen mit Migrationshintergrund. Denn nur eine faire, nachvollziehbare und konsequente Migrationspolitik schafft auch Akzeptanz für die vielen nicht auf den ersten Blick als Deutsche erkennbaren Personen – diejenigen mit Migrationshintergrund, die sich eben nichts haben zuschulden kommen lassen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Gerade die legal zugewanderten Italiener, Russen, Polen, Kroaten, Türken müssen die AfD wählen, wenn sie nicht wollen, dass der Stuttgarter Schlossgarten zum Görlitzer Park wird und die eigenen Kinder von kriminellen Migrantenbanden mit Drogen vergiftet (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Haben sie dann die doppelte Staatsbürgerschaft?) oder in die Kriminalität gezogen werden. AfD zu wählen ist auch für den türkischen Familienvater eine erforderliche Notwehr (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das heißt, Sie sind jetzt für die doppelte Staatsbürgerschaft?) gegen Ihre verrückt gewordene Migrationspolitik. (Ruben Rupp) (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Sind Sie jetzt für die dop- pelte Staatsbürgerschaft oder nicht?) Ich weiß, dass Sie von den etablierten Parteien wieder Ihr übliches Programm abspielen werden. Sie werden in den Folgebeiträgen nicht auf unsere Inhalte und die aufgezählten Probleme und Fakten über die Migration eingehen, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nein, auf Ihre Haltung!) sondern mit klassischen linkspopulistischen Kampfbegriffen wie „Hetze“ – das kennen wir doch irgendwoher; Stichwort „staatsfeindliche Hetze“, DDR-Strafgesetzbuch –, „menschenfeindlich“, „menschenverachtend“ usw. um sich werfen. (Zuruf von der CDU: Was Sie alles wissen! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie schätzen sich schon selbst ganz gut ein!) Denn eines ist klar: Inhaltlich können Sie uns, die AfD, in unseren Kernthemen nicht entzaubern oder stellen, so wie Sie vor fünf Jahren behauptet haben. Daher befassen Sie sich erst gar nicht mit den Problemen und stufen alle Fakten, die wir vorbringen, stumpf als hetzerisch oder menschenverachtend ein. So geht Demokratie sicher nicht, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf: Sie sind ja auch keine Demokraten!) Aber wer weiß, vielleicht überraschen Sie uns heute einmal mit der Einsicht, dass der Rechtsstaat hier keinen Dauerurlaub mehr machen darf (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Es ist nett, dass Sie versuchen, uns zu erklären, was wir zu re- den haben!) und das Problem nicht durchgesetzter Abschiebungen und der Personalnot beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Bereich der Rückführung endlich angegangen werden muss. Stellen Sie endlich Ihre Verweigerungshaltung ein! Setzen Sie den Rechtsstaat durch! Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Sie wollen doch den Rechtsstaat gar nicht!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf als nächster Rednerin für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Daniela Evers das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Abg. Evers.

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Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Antragsbegründung der AfD liest und Sie, Herr Kollege Rupp, heute Morgen hier hört, der kann nur wieder einmal feststellen: Sie werfen bewusst zusammen, was nicht zusammengehört. Sie pflücken in Ihrem politischen Gärtchen die faulen Früchte der Vorurteile, des Populismus und der Ignoranz, werfen all das zusammen – und die Mischung schreckt ab, stößt ab, erschreckt, ist widerlich und hat mit Sachpolitik nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Eine Abschiebung, Herr Rupp, ist schon verwaltungsrechtlich niemals ein Erfolg. Sie ist kein Ziel und kein Sieg. Sie verkennen völlig den Rechtsstaat. (Abg. Ruben Rupp AfD: Den Rechtsstaat durchset- zen wollen Sie, Frau Kollegin, offensichtlich nicht!) – Ich komme zum Rechtsstaat, warten Sie nur ab. – Der Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kann immer nur die Ultima Ratio sein – am Ende einer verwaltungsrechtlichen Prüfung eines Falles, bei der alle anzustellenden Ermessenserwägungen geprüft sowie individuelle und öffentliche Interessen rechtsstaatlich gegeneinander abgewogen wurden. Diese Aufgabe nehmen die Ausländerbehörden wahr. Sie ist anspruchsvoll, von hoher Verantwortung und fordert viel von der zuständigen Stelle. Ihr Antrag zeigt aber, dass Sie genau das nicht anerkennen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wir wollen die Zahl der Stellen verdoppeln! Das ist doch lächerlich!) Sie pauschalisieren, Sie verkennen den Verfahrensumfang und den Prüfauftrag, und das ist schon juristisch falsch. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Ein Fehlen der Abwägung der Interessen ist rechtsfehlerhaft. Der Prüfumfang bei der Ausländerbehörde geht weit über jenen bei der Asylbehörde hinaus. Weder der Prüfmaßstab noch der Prüfzeitpunkt sind mit der Entscheidung des BAMF identisch. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Gehen Sie mal auf den Sachstand ein! Die Verfahren sind abgeschlos- sen!) – Was ist abgeschlossen? (Zuruf von der AfD: Die Verfahren sind doch abge- schlossen, wenn sie ausreisepflichtig sind! – Gegen- ruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Hören Sie doch mal zu! Hören Sie zu, dann verstehen Sie es vielleicht!) – Hören Sie einfach mal zu, dann lernen Sie vielleicht auch mal was. (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Die Kollegin Evers hat das Wort. Wenn eine Zwischenfrage gestellt werden soll, bitte ich um eine ordentliche Meldung.

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Daniela Evers GRÜNE

Das war keine Zwischenfrage.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Dann wird entschieden, ob die Zwischenfrage zugelassen wird oder nicht. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) – Bitte sehr, fahren Sie fort.

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Daniela Evers GRÜNE

Rechtlich wäre es falsch. Ihre Haltung verkennt aber auch die politische Aufgabe: Uns in der Politik obliegt es, die Gesetze und die Kriterien festzulegen und sie den Behörden transparent und nachvollziehbar (Daniela Evers) vorzugeben. Ich danke den demokratischen Parteien auf allen politischen Ebenen, die in ihrem Horizont Scheuklappen der Angst ablegen und mutig die Gesetzeslage und die daraus folgende Ermessensabwägung mit Augenmaß und Praxissinn regeln. Denn ein starker Rechtsstaat ist eben kein Strafstaat. Ein starker Rechtsstaat vertritt und schützt zunächst die Interessen aller in ihm lebenden Menschen. Dazu verpflichtet ihn schon das Grundgesetz. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Er entscheidet seine Maßnahmen im Jetzt. Er bezieht in seine Abwägung ein, dass sich die Menschen während der Dauer der rechtmäßigen Verfahren integrieren, sich weiterentwickeln, arbeiten und eine Ausbildung machen. Sie leben und sie lieben, sie werden älter; vielleicht sind sie auch krank und alt. Ein Recht, das diese Lebenssituationen nicht einbezieht, verliert den Blick auf den Menschen und die Humanität. (Beifall bei den Grünen und der CDU) In die Abwägung, die die Ausländerbehörde vorzunehmen hat, sind selbstverständlich auch die öffentlichen Interessen einzustellen. Aber auch hier gilt es doch anzuerkennen, dass wir ein öffentliches Interesse daran haben, gut integrierte Menschen in unserer Gesellschaft aufzunehmen und ihnen eine Bleiberechtsperspektive zu eröffnen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Darum geht es doch über- haupt nicht! 33 000 Ausreisepflichtige!) – Jetzt warten Sie doch mal ab. – Die Handwerksbetriebe, die Pflegeheime, die Unternehmen machen uns seit Langem klar, dass ihre Betriebe, dass die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze auch von der Einbindung, von den langfristigen Bleiberechtsperspektiven der Menschen abhängen, die hier mit einer Ausbildung und einer Arbeit begonnen haben, die sich in Gesellschaft und Vereinen engagieren. Darum ist es eben sinnvoll, Integration zu fördern, (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Integration zu unterstützen (Abg. Ruben Rupp AfD: Aber nicht illegale Migrati- on!) und Bleiberechtsperspektiven für langfristig hier Lebende zu eröffnen. (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der CDU sowie des Ministers Manfred Lucha) Wer jetzt aber wie die AfD die Gelder für Integration streichen und in Abschiebungen stecken möchte, offenbart einen zynischen Angriff auf Menschlichkeit. Wer wie die AfD gegen die humanitäre Aufenthaltserlaubnis wettert, verliert den Blick für die Einzelschicksale. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Und wer wie Sie die Arbeit der Menschen, die Geflüchteten bei der Integration vor Ort helfen, als – ich zitiere – „Arbeitsbeschaffung“ diffamiert, der muss große Angst haben oder völlig den Blick für die Realitäten verloren haben. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Nicht alle, die zu uns kommen, werden dauerhaft hierbleiben können. Aber wenn es am Ende der Prüfung tatsächlich zu diesem Ergebnis kommt, dann muss die freiwillige Rückkehr Vorrang haben. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Es ist wichtig, eine aktive Rückkehrberatung zu machen, gezielte Rückkehrhilfen anzubieten. Und dann müssen in einer Rückführungspraxis selbstverständlich auch Rechtsstaatlichkeit und Humanität gelten – und eben nicht der von Ihnen gewollte Strafstaat. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Andreas Deuschle. (Abg. Carola Wolle AfD: Es blendet!) – Haben Sie eine Zwischenfrage? (Abg. Carola Wolle AfD: Nein, da leuchtet das Licht in dem hinteren Raum! Es blendet!) – Es blendet. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Vielleicht kann jemand mitteilen, (Zuruf: Energiesparmaßnahme!) dass durch die Beleuchtung dort hier eine Blendwirkung besteht. Jetzt hat Kollege Deuschle das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Deuschle CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Ton für die Debatte hat die AfD bereits in der schriftlichen Begründung ihres Antrags gesetzt: „dramatisches Geschehen“, „Übelstände“, „Staatsversagen“ – ein Ton, der die Abscheu deutlich macht, mit der die AfD auf unser Land schaut. Herr Kollege Rupp, solche Aussagen wie gerade eben, hier werde die Demokratie zersetzt, sind voller Aggressivität und Hass auf unsere Institutionen und zeigen einmal mehr, mit welchem Menschenbild Sie hier agieren. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Klar ist: Sie von der AfD wollen nicht urteilen, Sie wollen verdammen, Sie wollen dieses Land schlechtreden, Sie wollen diejenigen, die diesem Land dienen, schlechtmachen. Ich kann Ihnen sagen: Das wird Ihnen nicht gelingen. Die Bürgerinnen und Bürger sind viel zu klug, um auf Ihre durchschaubaren Manöver hereinzufallen. (Zuruf von der AfD) (Andreas Deuschle) Zum Inhalt: Worüber reden wir eigentlich? Wahrscheinlich wissen Sie es nicht einmal selbst. Denn einerseits beklagen Sie in Ihrem Antrag den angeblich zu niedrigen Personalbestand der zentralen Abschiebebehörde in Karlsruhe. Andererseits ist von einer Verschwendung von Geld- und Personalressourcen die Rede. Diese sei – ich zitiere – „geradezu schwindelerregend“, die Arbeit der Behördenmitarbeiter „rein für den Papierkorb“. Was gilt denn nun? Ich glaube, Sie müssen sich da schon entscheiden. Viel hilft viel oder Hopfen und Malz verloren? Wollen Sie mehr oder wollen Sie weniger Personal? Sie kritisieren beides in gleichem Maß. Die Sachlage ist jedenfalls klar: Die Abschiebungen scheitern nicht am Personal. Abgesehen von den stark eingeschränkten Rückführungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise sind es vor allem die Herkunftsländer, die ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen und so am Ende die Abschiebung verhindern. Für die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist aber ausschließlich der Bund zuständig. Es bleibt also die Frage: Worüber debattieren wir hier eigentlich im Landtag von Baden-Württemberg? (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP) Für die CDU – Sie haben hier den Innenminister und unseren Fraktionsvorsitzenden namentlich angesprochen – ist die Maxime klar: Nicht alle, die aus dem Ausland zu uns kommen, können dauerhaft bleiben. (Abg. Ruben Rupp AfD: Aber sie bleiben doch! Das zeigen die Zahlen!) Vor allem diejenigen, die unsere Grundrechte nicht respektieren oder die straffällig werden, müssen unser Land verlassen. An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert. Baden-Württemberg hat beispielsweise beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz maßgeblich darauf hingewirkt, dass die Voraussetzungen für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam verbessert werden. Beides sind Instrumente für ein effektives und konsequentes Rückkehrmanagement. Denn wo die Pflicht zur freiwilligen Ausreise nicht befolgt wird, ermöglichen wir den Behörden mit der Abschiebehaft oder dem Ausreisegewahrsam, gerade diejenigen Migranten frühzeitig festzusetzen, die im Verdacht stehen, unterzutauchen, um sich einer Abschiebung zu entziehen. Eines müssen Sie schon wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD: Wir können Behörden und Gerichte nicht mit beliebig viel Personal ausstatten, sondern wir müssen vielmehr den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Regeldurchsetzung praktikabler machen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Genau das ist passiert, und es wird auch weiterhin so praktiziert werden. Im Land leisten wir dazu unseren Beitrag, indem wir u. a. die Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim erweitert haben. Wir haben die Kapazität erweitert, und bis zum Frühjahr dieses Jahres werden wir die Zahl der Plätze im Vergleich mit dem Jahr 2016 sogar verdoppelt haben. riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Unterm Strich gehört Baden-Württemberg zu den Bundesländern mit den höchsten Abschiebequoten. Wenn man Zahlen von Statista und der Bundeszentrale für politische Bildung heranzieht, sieht man, dass wir im Jahr 2020 sogar auf Platz 1 im Bundesländervergleich lagen. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, wenn Sie hier das Gegenteil behaupten. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das zeigen doch die Zah- len, Herr Kollege!) Für uns seitens der CDU-Fraktion ist klar: Wer in unser Land kommt und Schutz braucht, den wollen wir so schnell und so gut wie möglich integrieren. Wer sich gut integriert hat, einen Beruf ausübt und nicht straffällig geworden ist, der soll bei uns ein Bleiberecht bekommen. Wer hingegen ausreisepflichtig ist, weil er weder schutzbedürftig noch arbeits- und integrationsfähig ist, der muss wieder in seine Heimat zurückkehren. Genau darum muss es auch in der Debatte gehen: differenzieren statt diffamieren. Liebe AfD, wenn Sie mit der gleichen Inbrunst, mit der Sie sich an tatsächlichen oder vermeintlichen „Übelständen“ in unserem Land ergötzen, auch um Fakten kümmern würden, (Abg. Ruben Rupp AfD: Habe ich doch genannt! Da- rauf sind Sie nicht eingegangen! Warum wohl?) dann würden Sie diesem Land tatsächlich einmal einen Dienst erweisen. Mehr Mut zur Wahrheit würde dieser Debatte guttun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion hat Kollege Sascha Binder das Wort.

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Sascha Binder SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon viel erlebt in diesem Hohen Haus: an Worten, an Lautstärke, die die AfD-Fraktion hier zu Markte getragen hat. Man ist ja manchmal versucht, bei dieser Häufigkeit dieser Worte auch abzustumpfen und manchmal gar nicht mehr genau hinzuhören. Ich kann Ihnen aber sagen, dass dieser hasserfüllte Blick auf die Menschen in diesem Land, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, dass dieser hasserfüllte Blick auf diesen Staat und seine Institutionen (Abg. Ruben Rupp AfD: Alles Lügen! Das ist un- glaublich! Wirklich!) niemals – niemals! – für uns zur Selbstverständlichkeit wird, sondern wir immer und überall – hier im Parlament und auch draußen – (Zuruf: Gehen Sie mal auf den Inhalt ein! Das kön- nen Sie doch überhaupt nicht! Das können Sie nicht!) diesem hasserfüllten Blick entgegentreten. (Sascha Binder) (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Liebe Frau Kollegin Evers, Sie haben eine sehr gute Rede gehalten, die alles auf den Punkt bringt, die deutlich gemacht hat, dass gerade diejenigen, die in diesen Zeiten viel von Freiheit, Rechtsstaat und Staatlichkeit reden, nicht verstanden haben, was Freiheit und Rechtsstaat bedeuten. (Zuruf) Wenn es nach Ihnen gehen würde, meine Damen und Herren der AfD (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Ist nur ei- ne! – Abg. Ruben Rupp AfD: Dann gäbe es mehr Freiheit! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – nein –, (Abg. Ruben Rupp AfD: Doch!) dann gäbe es in diesem Land keine Freiheit mehr, (Abg. Ruben Rupp AfD: Ah!) weil Sie den Rechtsstaat und die Freiheit nicht verstanden haben. Das haben Sie nicht nur gerade in Ihrer Rede zum Ausdruck gebracht, sondern man kann das in der Begründung Ihres Antrags auch schwarz auf weiß nachlesen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der SPD: Eindeutig!) Auch nach fast sechs Jahren, die Sie diesem Parlament angehören, versuche ich noch immer, irgendwie nachzuvollziehen, wie man zu einem solchen Menschenbild kommen kann, wie Sie es haben. Für Sie sind Menschen keine Individuen. Für Sie sind die Geschichten und die Herkunft der Menschen eigentlich irrelevant. Vielmehr teilen Sie in Gruppen ein und fällen pauschale Urteile. Sie gehen sogar davon aus – das sagt ja Ihr Antrag –: Wenn es mehr Beschäftigte in Karlsruhe gäbe, gäbe es auch mehr Abschiebungen. Dabei nehmen Sie keine Rücksicht darauf, dass hinter jedem Menschen, um den es da geht, sowohl auf der Seite derer, die Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsentscheidungen treffen müssen, als auch auf der Seite derer, die ihr Recht zu Recht einklagen und auch ein Recht darauf haben, ordentliche Verwaltungsverfahren zu bekommen – – Beiden treten Sie mit Ihrer Haltung entgegen. Das können wir nicht dulden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Ja, da sind wir uns in den demokratischen Parteien einig, vielleicht mit unterschiedlichen Nuancen in der Betonung: Natürlich kann nicht jeder Mensch, der hierherkommt, auch bei uns bleiben. (Abg. Ruben Rupp AfD: Tun sie aber!) – Nein, ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Abg. Ruben Rupp AfD: Das wollen sie! Genau das wollen sie!) das tun sie nicht. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das zeigen doch die Zah- len!) Manchmal bleiben sie auch nicht, weil es nach Verwaltungsmaßnahmen, Gerichtsentscheidungen und auch nach der Vorlage bei der Härtefallkommission rechtlich einwandfrei ist und es nicht anders geht. Trotzdem schmerzt einem das Herz. Und trotzdem ist klar, dass diejenigen, die sich hier nicht an Recht und Gesetz halten, dieses Land auch verlassen müssen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das passiert nicht! Das zei- gen die Zahlen!) Diese abgewogene Haltung ist das, was einen Rechtsstaat ausmacht. Es geht um Ermessen, Abwägung und natürlich auch die Vollziehung des Rechts – aber nicht pauschal, sondern auf der Grundlage dieses Rechtsstaats. (Abg. Ruben Rupp AfD: Passiert aber nicht!) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Ruben Rupp AfD: Voll am The- ma vorbei!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner hat für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Hans Dieter Scheerer das Wort.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einer persönlichen Erkenntnis beginnen: Als ich im letzten Jahr in den Landtag gewählt worden bin und mir von den Kollegen, die schon länger mit dabei sind, mitgeteilt worden ist, dass die AfD eine Fraktion sei, die immer wieder rechte Tendenzen erkennen lassen würde, dachte ich, das sei übertrieben. Nach nunmehr einem Jahr kann und muss ich feststellen, dass es eigentlich noch schlimmer ist. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU – Abg. Udo Stein AfD: Sachlich zum Thema! – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie fühlen sich angesprochen! – Gegenruf des Abg. Udo Stein AfD: Angesprochen? Nö!) Dieser Antrag, den wir heute diskutieren, der zunächst recht harmlos klingt – „Personalsituation der zentralen Abschiebebehörde in Karlsruhe“ –, ist nicht darauf gerichtet, sachlichobjektiv zu prüfen, (Abg. Ruben Rupp AfD: Verdopplung!) inwieweit möglicherweise mehr Personal benötigt wird oder Abläufe gestrafft werden können. Vielmehr dient er einzig und allein dazu, Stimmung gegen Migranten zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist Quatsch! Das wissen Sie auch!) (Hans Dieter Scheerer) Herr Kollege Rupp, dies zeigt Ihre Begründung, die in ihrer Lautstärke, in ihrer Vehemenz, in ihrer Emotionalität genau dieses zum Ausdruck bringt. Ich sage Ihnen: Das Wort „Hetze“ wird Ihnen gegenüber deshalb benutzt, weil es schlichtweg wahr ist: Sie hetzen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Ruben Rupp AfD: Den Rechtsstaat durchsetzen ist jetzt Hetze? – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Scheerer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Stein?

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Hans Dieter Scheerer FDP

Nein. (Abg. Udo Stein AfD: Schade! Wäre interessant ge- worden!) – Vielleicht kommt die Antwort ja noch. Warten Sie doch einfach mal. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) In der Begründung Ihres Antrags, und zwar schon im ersten Absatz, sticht Ihre Wortwahl hervor. Ich zitiere wörtlich: Die Schere zwischen den ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern und den Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in Baden-Württemberg geht immer weiter auseinander. Sie bemerken, dies sei ein „dramatisches Geschehen“, und stellen sich deshalb die Frage, „wie ein Staatsversagen dieses Ausmaßes möglich ist“. Das hat mit objektiver Betrachtung des Sachverhalts nichts zu tun. Sie behaupten weiter, dass Geld- und Personalressourcenverschwendung vorliegen würde, gleichzeitig fordern Sie mehr Personal. Das passt überhaupt nicht zusammen. Ferner behaupten Sie, dass über eine Million Asylanträge von 244 Mitarbeitern bearbeitet werden müssten. Aber die vom Bundesamt zu bearbeitenden Asylanträge und die im Land zu bearbeitenden Anträge sind zwei paar Stiefel. Sie vermengen – davon gehe ich aus – bewusst, um hier weiter Stimmung zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Selbst die Zahl von einer Million Asylanträgen ist falsch. Im Jahr 2021 waren es in Deutschland insgesamt nur 190 816 Asylanträge. (Abg. Ruben Rupp AfD: Sie haben es nicht richtig gelesen!) Der Gipfel ist – das zeigt, dass Sie nicht nur eine Spaltung zwischen den Migranten und der hier bestehenden Gesellschaft betreiben wollen, sondern auch die bestehende Gesellschaft spalten wollen –, dass Sie schreiben, die Integrationsmanager seien eine „vorzügliche Arbeitsbeschaffung für viele verkrachte Existenzen und Studienabbrecher in sozialen riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Kümmerberufen wie Theaterpädagogen und dergleichen, die sonst nirgendwo unterkommen konnten“. (Abg. Ruben Rupp AfD: Ja! Das ist wahr!) Das geht so nicht. Das machen wir nicht mit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zurufe der Abg. Da- niel Andreas Lede Abal GRÜNE und Ruben Rupp AfD) Diese Wortwahl zeigt doch: Sie haben überhaupt kein Interesse an einer objektiven Aufarbeitung der Thematik, sondern Sie versuchen wirklich, die Gesellschaft zu spalten. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Sie versuchen auch, einen Spalt zwischen die Integrationswilligen und die zur Abschiebung anstehenden Ausreisepflichtigen zu treiben. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das stimmt eben nicht!) Das ist unseriös. Und Sie versuchen, zu emotionalisieren, wo überhaupt keine Veranlassung besteht. Die Stellungnahme des Justizministeriums ist durchaus gut begründet. Das große Thema ist sicher nicht fehlendes Personal, sondern sind eher die Abläufe und die tatsächlichen Verhältnisse. Sicher muss unser Ziel sein, integrationswillige Migranten in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insoweit sind wir der Ampelkoalition in Berlin sehr dankbar, dass ein modernes Einwanderungsrecht auf den Weg gebracht werden soll, in dem auch ein sogenannter Spurwechsel, nämlich vom Asylverfahren in das Einwanderungsverfahren, möglich sein soll. Unser Bestreben ist, reguläre Migration zu ermöglichen, der humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsmigration zu legen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Klar ist natürlich auch, dass diejenigen, die Straftaten begehen und ausreisepflichtig sind, auch umgehend abgeschoben werden müssen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das passiert nicht! Genau darum geht es!) Es trifft zu, dass ein Großteil der unternommenen Abschiebeversuche gescheitert sind. Das betrifft im Wesentlichen aber diejenigen, die an ihren Aufenthaltsorten nicht aufgefunden werden konnten. Im Zweifel muss hier effektiver vorgegangen werden; gegebenenfalls kann auch überlegt werden, den einen oder anderen in Abschiebehaft zu nehmen. Inwieweit dann die Verlagerung der Kompetenz ins Justizministerium eine Beschleunigung nach sich zieht, ist mehr als fraglich. Das hatten wir in diesem Haus auch schon mehrfach diskutiert. Aber wir müssen trotzdem die Problematik objektiv und auf einem akzeptablen Niveau diskutieren und nicht auf dem Niveau, mit dem Sie hier versuchen, Stimmung zu machen. Sie (Hans Dieter Scheerer) schüren Ängste, machen Stimmung. Dieser Antrag zeigt – zugegebenermaßen nicht ganz ungeschickt –, welches Menschenbild Sie haben. (Zuruf von der AfD: Uijuijui!) Wir wollen und brauchen Menschen, die zu uns kommen, die bereit sind, sich an unsere Spielregeln zu halten, die bereit sind, sich zu integrieren. Allein bei uns in Baden-Württemberg fehlen mittel- und kurzfristig über hunderttausend Arbeitskräfte, und wir können froh sein, wenn Menschen zu uns kommen. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD sowie des Ministers Manfred Lucha – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Ich bin gleich fertig. – Zusammenfassend: Wir brauchen Menschen aus anderen Ländern bei uns im Land. Ob wir allerdings die AfD mit solchen Debatten brauchen, (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) mag dahingestellt sein. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU – Abg. Udo Stein AfD: Gegen sinnvolle Zuwanderung hat auch niemand was! – Abg. Ruben Rupp AfD: Am Thema vorbei, Herr Scheerer! Komplett am Thema vorbei!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Regierung spricht nunmehr Herr Staatssekretär Lorek. – Bitte sehr.

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Siegfried Lorek

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte zeigt erneut, dass die Migrationspolitik, die Frage der Zuwanderung immer für Diskussionen sorgt. Das ist definitiv nicht nur bei uns so, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn. Schauen wir uns einfach mal den jetzt beginnenden Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich an. Es gibt wenige Themen, über die so viel gesprochen wird wie über die Zuwanderung und die damit verbundenen Probleme. Auch in Großbritannien, Spanien und selbst in den skandinavischen Staaten (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) werden die Schwierigkeiten der Zuwanderung durchaus kritisch diskutiert. Das ist richtig und wichtig, und dazu benötigt es Debatten, Debatten wie heute. Ich stimme den Beiträgen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP ausdrücklich zu. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Der AfD nicht?) – Nein, der AfD nicht. (Zuruf von der AfD) Was wir brauchen, sind klare Standpunkte und ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Abg. Udo Stein AfD: Obwohl Herr Strobl das gesagt hat!) eine verlässliche Politik, auch und gerade bei solch kontroversen Themen wie der Migration. Lassen Sie mich für die Landesregierung deshalb einige Punkte feststellen: Erstens: Migration und Zuwanderung sind alltäglich – im Binnenmarkt der EU für Fachkräfte und weltweit. Die Gründe für Migration sind dabei unterschiedlich – der Umgang mit Migration und vor allem mit den Menschen, die zu uns zuwandern, ebenso. Zweitens: Die Landesregierung legt deshalb großen Wert darauf, dass wir Menschen, die aus humanitären Gründen zu uns kommen, respektvoll behandeln und ihnen die notwendige Unterstützung zukommen lassen. (Zurufe: Genau!) Baden-Württemberg stellt sich seiner Verantwortung in der Flüchtlingspolitik und wird das definitiv auch weiterhin tun. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ebenso legen wir, die Landesregierung, Wert darauf, dass legale Zuwanderung im Interesse der Wirtschaft in unserem Land ist. Das fördern und unterstützen wir. Die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg brauchen die Zuwanderung. Fachkräfte und qualifizierte Zuwanderer sind gesucht. Die Industrie sucht, das Handwerk sucht, der Mittelstand sucht, und auch wir, die Landesverwaltung, suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Drittens: Seitens der Landesregierung wissen wir aber auch, dass nicht jeder, der zu uns kommt, bei uns bleiben kann. Ich will sogar klar sagen: Manche dürfen nicht bleiben und müssen schnellstmöglich wieder gehen. Das gilt insbesondere für Mehrfach- und Intensivtäter sowie für ausländische Gefährder. Dafür braucht es – Kollegin Evers führte es aus – freiwillige Ausreisen, aber natürlich auch Abschiebungen. Kollege Rupp, wenn Sie Jahresvergleiche vornehmen: In den vergangenen zwei Jahren gab es so etwas wie Corona – gut, Teile Ihrer Partei erkennen das nicht an; das macht die Weltsicht dann schon viel einfacher, bzw. vielleicht macht das die Weltsicht sogar sehr einfach. (Abg. Udo Stein AfD: Ganz schwach! Ganz schwach!) Das ist aber einfach Fakt. Natürlich wirkt sich das definitiv auch auf die entsprechenden Rückführungszahlen aus. Zu Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Damit die freiwillige Ausreise, Rückführungen und Abschiebungen funktionieren, benötigt es natürlich das notwendige Personal, ausreichende Ressourcen. Der jetzt vorliegende Antrag gibt uns die Möglichkeit, darüber zu sprechen, was wir im Land alles in diesem Bereich tun: Wir sorgen für die richtigen Strukturen. Alle operativen Anstrengungen in Sachen Rückführungen sind beim Regierungspräsidium Karlsruhe in Abteilung 8 gebündelt; die Abteilung 8 widmet sich allen Facetten dieser Aufgabe. Wir sorgen für eine ausreichende Stellenausstattung. (Staatssekretär Siegfried Lorek) 2021 standen beim Regierungspräsidium Karlsruhe 253 Stellen für die Bearbeitung von Fällen zur Aufenthaltsbeendigung zur Verfügung, davon 185 Stellen für Beamtinnen und Beamte und 68 Tarifstellen. Hinzu kommen weitere Stellen im Ministerium, in den Regierungspräsidien, insbesondere in dem im Jahr 2018 von Innenminister Strobl eingerichteten „Sonderstab gefährliche Ausländer“. Hier auch noch einmal einen großen Dank an Sie als Haushaltsgesetzgeber für die drei neuen Stellen für den „Sonderstab gefährliche Ausländer“ im Haushalt 2022. Wir verstärken genau da, wo wir es benötigen. Natürlich überprüfen wir die Ausstattung immer wieder, auch und gerade vor den aus Berlin kommenden Neuregelungen, die sich arbeitsintensiv auswirken. Schließlich kümmern wir uns auch um die richtigen Rahmenbedingungen; denn ganz viele Probleme bei einer Rückführung entziehen sich dem direkt en Einfluss des Landes. Deshalb drängen wir beim Bund und auf europäischer Ebene konsequent darauf, dass Herkunftsländer besser kooperieren und zur Rücknahme ihrer Staatsbürger angehalten werden. Es braucht Gespräche mit diesen Staaten. Manchmal braucht es auch etwas Druck, sei es durch die Verknüpfung mit Visafragen oder mit der Berücksichtigung in der Entwicklungshilfe. Ich hoffe natürlich sehr, dass die neue Bundesregierung uns Länder, wie im Koalitionsvertrag versprochen, bei der Durchführung rechtsstaatlich gebotener Rückführungen unterstützt. Diese Unterstützung des Bundes benötigen wir insbesondere bei einem ganz wichtigen Bereich, nämlich bei der Passbeschaffung. Denn viel zu oft scheitert eine Rückführung an den fehlenden Papieren. Die Botschaften vieler Herkunftsstaaten können hier noch kooperativer werden und somit die Arbeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe bei der Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente erleichtern oder schlichtweg auch die völkerrechtlich gebotene Rücknahme ihrer Staatsbürger ermöglichen. An die Kolleginnen und Kollegen der AfD: Das sind die tatsächlichen Problemstellungen. Wir haben nicht zu wenig Personal in diesem Bereich, wie von Ihnen behauptet, womit sich die Beantragung von mehr Planstellen, wie unter Abschnitt II Ihres Antrags gefordert, erübrigt. Viel hilft nicht immer viel. Zu Abschnitt II Ziffer 2 Ihres Antrags: Eine Gegenfinanzierung, wie von Ihnen dargestellt, ist haushalterisch so nicht möglich. Gern nutze ich an dieser Stelle die Möglichkeit, den häufig jungen Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Karlsruhe und ihrem Abteilungspräsidenten zu danken; er bearbeitet den Bereich der Rückführung seit über 30 Jahren. Ich möchte Danke sagen für die wahrlich nicht immer einfache Arbeit. Die Beschäftigten – ich war mehrfach dort – sind motiviert und nicht, wie von Ihnen behauptet, demotiviert. Das sind motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Sie verdienen unser aller Dank, Respekt und Anerkennung. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderstäben, der Landespolizei und der Abschiebegrupriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 pen, mit denen wir wirklich über die Ressortgrenzen hinweg in gewohnt guter Kollegialität zusammenarbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) An dieser Stelle möchte ich explizit denen danken, die vor Ort wichtig sind: den vielen Ehrenamtlichen, den Integrationsmanagern; denn Integration passiert vor Ort. Hier erfolgt sehr viel Wichtiges. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Meine Damen und Herren, Sie sehen: Der Schlüssel zur Lösung mancher Rückführungsprobleme liegt nicht in Stuttgart oder Karlsruhe, sondern in Berlin und Brüssel. Ich hoffe, dass es hier weitere Unterstützung vom Bund gibt. Ich glaube, damit können wir dann gut arbeiten. Ich appelliere an diejenigen, die Parteien angehören, aus denen sich die die Bundesregierung tragenden Fraktionen ergeben: Nutzen Sie Ihren Einfluss, damit Sie uns in Baden-Württemberg helfen, Migration humanitärer, verantwortungsvoll und geordnet zu gestalten. Ich denke, das soll wirklich unser gemeinsames Anliegen sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde erteile ich das Wort nochmals dem Kollegen von der AfD-Fraktion, Herrn Abg. Rupp. – Sie haben noch zwei Minuten und 44 Sekunden.

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Herr Lorek hat gerade behauptet, die Mittel seien ausreichend. Noch mal: Die Fakten – Rückgang der Zahl der Abschiebungen um 80 % – besagen das Gegenteil. Da können Sie sich auch nicht herausreden. Es ist nicht so, dass während der Coronapandemie kein neuer Asylbewerber gekommen wäre – ganz im Gegenteil. Die Zahlen habe ich genannt. Die Coronakrise kann kein Grund dafür sein, dass wir bei den Abschiebungen einen derart starken Rückgang verzeichnen. Sie sprechen immer wieder von Fakten. Die Fakten habe ich Ihnen aufgezeigt. Diese sprechen eine ganz andere Sprache. Leider hat mich die Debatte jetzt nicht überrascht. Gerade von der SPD kamen immer die gleichen Phrasen. Da kam nur Linkspopulismus und kein einziger wirklich faktenbasierter Beitrag. Das löst auch nicht die Probleme der Menschen, die gerade in sozial schwachen Vierteln leben, wo dann vielleicht auch noch Menschen aus anderen Ländern dazukommen. Da gibt es große Probleme. Sie verhöhnen diese Menschen. Das ist der Alltag. Diese Probleme müssen gelöst werden. Deswegen bin ich auch so emotional. Es geht hier um Menschen, auch um Menschen, die ein Recht darauf haben, hierzubleiben. Das hat diese Debatte auch gezeigt. Sie sind überhaupt nicht darauf eingegangen, dass es hier um ausreisepflichtige Ausländer geht, die nach Recht und Gesetz hier nicht sein dürfen. Dann behaupten Sie hier, wir betrieben Spaltung. (Ruben Rupp) (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Sie feuern das an! Sie zie- hen Ihren Honig daraus!) Es geht hier aber um die Durchsetzung des Rechtsstaats. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Darauf poche ich. Hier zu behaupten, wir würden hetzen, ist wirklich unter aller Kanone; um das einmal ganz klar zu sagen. Noch etwas anderes. Kollege Deuschle, ich will Ihnen schon noch sagen: Natürlich ist es eine Zersetzung der Demokratie, wenn man einen Inlandsgeheimdienst einschaltet. Das wird hier gemacht, um einen Mitbewerber loszuwerden. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wir haben keine Ge- heimdienste! Wir haben Nachrichtendienste! – Wei- tere Zurufe) Was ist denn da durchgesickert? Erzählen Sie uns doch nichts! Vor der Wahl wollten Sie das durchstechen. Das geht nicht. Da appelliere ich an Sie. Da gehen Sie wirklich an die Grundfesten der Demokratie. Ich hoffe, dass Sie diese Schwelle nicht überschreiten und nicht in diese Richtung gehen wollen. Wir, die AfD, haben Millionen von Wählern. Unsere Überzeugungen sind mitnichten extremistisch oder sonst irgendetwas. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Von wegen! Sie sind selbst ein Beispiel dafür! – Weitere Zurufe) Das Anliegen, den Rechtsstaat durchzusetzen, ist völlig gerechtfertigt. Dem tragen wir gegenüber allen Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, Rechnung. Das ist für alle wichtig: dass hier keine Leute leben, die gehen müssen. Das ist das Problem, weshalb ich, wie gesagt, so emotional bin. Die Leute, die gehen müssen, wissen, dass sie gehen müssen. Wenn man sie nicht schnell abschiebt, dann passieren Dinge, die wir hier nicht haben wollen (Zuruf von der SPD: Was passiert dann?) und die auch Menschen betreffen, völlig unabhängig von ihrer Herkunft. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie haben schon ein Menschenbild!) Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Das kann man Ihnen stundenlang aufzählen, was da passiert! Das können wir gern einmal machen! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1185. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann damit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der zwei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? (Abg. Bernd Gögel AfD: Ja!) – Das ist der Fall. Wer Abschnitt II des Antrags zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 19. Januar 2022 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksachen 17/1667, 17/1678 Berichterstattung: Abg. Andrea Bogner-Unden Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort der Kollegin Catherine Kern. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Catherine Kern GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei der Landesregierung und Staatssekretär Florian Hassler für den europapolitischen Bericht und für ihr vielfältiges europapolitisches Engagement bedanken. Wir gestalten die EU aus Baden-Württemberg heraus, und das zusammen mit der Zivilgesellschaft. (Beifall bei den Grünen) Die EU ist nach wie vor ein großes Friedensprojekt. Es ist ihr gelungen, nach jahrhundertelangen kriegerischen Auseinandersetzungen, begleitet von unvorstellbarem Leid, die Konflikte am Verhandlungstisch ohne Waffen zu lösen. Das aktuelle Aufrüsten Russlands an der Grenze zur Ukraine und in Belarus beunruhigt daher zutiefst. Wir brauchen weiterhin Dialog und Diplomatie, und wir müssen die Ukraine weiterhin in ihrem eigenen Bestreben unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Alena Trauschel FDP/DVP) Den Frieden in der EU können wir also nicht hoch genug schätzen. Die europäische Integration hat es geschafft, den Nationalismus einzudämmen und ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen. Als gebürtige Britin schmerzt es mich nämlich nach wie vor, dass Großbritannien die gemeinsame EU-Familie verlassen hat. (Zuruf von der AfD) Eine gezielte Desinformationskampagne hat den Brexit letztlich herbeigeführt. (Catherine Kern) Und jetzt – laut „Guardian“ –: Die Wiedereinführung von Ounces und Pounds ist für Boris Johnson die größte Errungenschaft der wiedergewonnenen britischen Souveränität. Das sagt doch alles. My Pint, my Whisky, mein Viertele, meine Apfelsaftschorle – es schmeckt doch alles gleich, egal, ob es Milliliter oder Fluid Ounces sind. (Heiterkeit – Beifall bei den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Davon bin ich überzeugt!) Solche populistischen Kampagnen bringen uns eben nicht weiter. Die Zusammenarbeit mit Großbritannien steht nun unter einem neuen Stern. Die großen Vorteile eines EU-Mitgliedsstaats haben sie aufgegeben. Dennoch brauchen wir weiterhin gute Beziehungen zu Großbritannien. (Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: Ja!) Auf seiner Delegationsreise nach England und Schottland im Dezember hat sich unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann auch dafür eingesetzt. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Gesundheit müssen wir neue Wege für die Zusammenarbeit finden, ohne dass wir die EU-Strukturen verletzen. Unser europapolitisches Engagement ist vielfältig, und es ist von oberster Priorität, dass die Bürgerinnen und Bürger noch mehr davon erfahren und noch mehr in den politischen Prozess einbezogen werden. Die Konferenz zur Zukunft Europas steht dafür exemplarisch. Die vielen Veranstaltungen dazu haben erneut gezeigt, dass der Klimaschutz eines der wichtigsten Themen ist. Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU können wir selbstbewusst sagen, dass wir in Baden-Württemberg in vielen Punkten sogar noch ehrgeizigere Ziele verfolgen. Baden-Württemberg ist ein wirtschaftsstarkes Land, und wir möchten Vorbild für andere sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Schon jetzt ist der Klimawandel bei uns bemerkbar, und wir sind dafür verantwortlich. Denn wir in den EU-Ländern stoßen unverhältnismäßig viel CO aus. Auch die Menschen im globalen Süden, deren Staaten viel weniger CO ausstoßen, sind jetzt mit den extrem ernsten und fatalen Folgen des Klimawandels konfrontiert. Deshalb tragen wir auch eine globale Verantwortung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir stellen die Weichen für eine sozial-ökologische Transformation. Eine solidarische Lastenteilung spielt dabei eine zentrale Rolle. Auf allen Ebenen wollen wir sicherstellen, dass schlechtergestellte Gruppen im Vergleich zu bessergestellten Gruppen keine unverhältnismäßig hohen Lasten tragen müssen. Das gilt sowohl auf globaler wie auf europäischer und nationaler Ebene. Wir nehmen einkommensschwächere Haushalte in unserem Kampf für eine sozial-ökologische Transformation mit ins riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Boot. Daher setzen wir uns konsequent für den Klima-Sozialfonds der EU ein. Danke schön. (Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nach der Kollegin Kern spricht jetzt für die CDU-Fraktion die Kollegin Sabine Hartmann-Müller.

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Sabine Hartmann-Müller CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der europäische Gedanke baut Brücken, wo sich in der Vergangenheit Gräben aufgetan hatten. Dieser Grundsatz leitet seit jeher die Europapolitik und die kleine Außenpolitik unseres Landes Baden-Württemberg. Mit Blick auf die großen Herausforderungen der EU-Schweiz-Beziehungen ist dieses Credo vielleicht aktueller denn je. Wie Sie alle wissen, hat der Schweizer Bundesrat die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU im vergangenen Jahr einseitig abgebrochen. Diese Entscheidung ist zu respektieren, hat aber bereits zu gravierenden Folgen auf beiden Seiten geführt. Als Erstes hat es die Medizintechnikbranche getroffen. Sie ist gerade bei uns in Südbaden mit vielen Traditionsunternehmen und KMUs verwurzelt. Diese kämpfen nun mit großen Herausforderungen, da ihre Schweizer Zulieferer teilweise nicht mehr EU-zertifiziert liefern können. Leider kommt dieses Thema auch auf unsere Leitindustrien zu. Denn auch beim Automobil- und beim Maschinenbau muss mit neuen Konformitätsproblemen gerechnet werden. Ganz ähnlich verhält es sich bei der Forschungszusammenarbeit. Im Rahmen unseres historischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizon Europe gilt die Schweiz mittlerweile als nicht assoziierter Drittstaat. Damit verlieren unsere Universitäten wichtige Kooperationsmöglichkeiten mit Schweizer Einrichtungen, die sich stattdessen nach Partnern außerhalb Europas umsehen. Mit Blick auf die internationale Konkurrenzfähigkeit sage ich daher ganz klar: Als Forschungsplatz Europa dürfen wir es uns nicht erlauben, nach Großbritannien einen weiteren finanzstarken Partner zu verlieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Um vermeidbaren Schaden abzuwenden, müssen die bilateralen Beziehungen zwischen Brüssel und Bern wieder auf Kurs kommen. Wir, die CDU-Fraktion, haben uns daher bereits im letzten Jahr für neue Gespräche unter baden-württembergischer Vermittlung starkgemacht. (Beifall bei der CDU) Denn als direkter Nachbar und weltweit wichtigster Handelspartner dürfen wir nicht zulassen, dass sich die Schweiz noch weiter von Europa entfernt. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) (Sabine Hartmann-Müller) Wir sind der Landesregierung daher sehr dankbar, dass sie sich gegenüber EU-Kommissionsvizepräsident Sefcovic zur Vermittlung angeboten hat. Für uns Christdemokraten ist entscheidend, dass dieser Absichtserklärung rasch konkrete Vermittlungsgespräche folgen. Denn die Menschen am Hochrhein wollen keinen „Schwexit“, sondern weiterhin gute und partnerschaftliche Beziehungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Dass eine enge Zusammenarbeit für beide Seiten von großem Vorteil ist, wird bei dem Thema „Grüne Kassenzettel“ deutlich. Bis heute müssen Schweizer Kunden ihre Warenausfuhrscheine beim Grenzübergang beim Zoll manuell abstempeln lassen. Mit dieser Zettelwirtschaft ist jetzt Schluss. Durch die Digitalisierung des Vorgangs wird der Shoppingtrip im Grenzgebiet endlich zeitgemäß. Die Zollbeamten werden entlastet, das Verfahren wird vereinfacht, und der Grenzverkehr kann wieder reibungslos fließen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Jetzt muss das Bundesfinanzministerium liefern, damit wir zügig in die Erprobung und Umsetzung kommen. Denn mit dem digitalen grünen Zettel beginnt für den Einzelhandel im Grenzraum ein völlig neues Zeitalter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was im Kleinen gelingt, ist auch im Großen möglich. Daher hoffe ich sehr, dass wir bald wieder eine neue Dynamik in die EU-Schweiz-Beziehungen bekommen. Und wenn Baden-Württemberg hier als Vermittler auftritt, umso besser. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Steinhülb-Joos.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Paris, Kopenhagen, Lissabon – drei europäische Hauptstädte, auf den ersten Blick beliebig gewählt. Alle drei Städte standen in den letzten beiden Jahren für sehr unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Coronaviruspandemie entgegenzutreten. Paris, Kopenhagen, Lissabon sind aber mehr als nur europäische Hauptstädte. Sie sind gleichzeitig sehr geschichtsträchtige Orte der jungen europäischen Geschichte und stehen synonym für große Beschlüsse und Vereinbarungen. In Paris wurde 1951 die Montanunion gegründet, die Grundlage zu unserer heutigen Europäischen Union. Ohne diese grundlegende Entscheidung wären die Fünfziger- und Sechzigerjahre in Europa vermutlich anders verlaufen, und wir wären wahrscheinlich längst nicht da, wo wir jetzt sind. Kopenhagen wurde im Jahr 1993 zum Synonym für unsere Kriterien, die allgegenwärtig hochzuhalten sind und auch zum ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Wesenskern unserer Union gehören. Sie bieten Orientierung für einen möglichen EU-Beitritt. Der EU-Vertrag, auf welchem unsere Union gründet, wurde 2007 in Lissabon unterzeichnet und ist vielmehr als Vertrag von Lissabon bekannt. Dort wurde damals unsere Union neu aufgesetzt und das weitere Zusammenleben weiter reichend geregelt. Es darf jedoch nicht bei diesen drei Städten bleiben, europäische Geschichte fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Welchen Ort wir den Städten Paris, Kopenhagen, Lissabon zukünftig als Synonym beispielsweise für einen abgewendeten Konflikt auf unserem Kontinent gleichsetzen, ist zweitrangig. Was zählt, ist der europäische Gedanke. Oberste Priorität hat die diplomatische Lösung des Ukrainekonflikts. (Beifall bei der SPD und der Abg. Sabine Hartmann- Müller CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Dieser wirft seine Schatten auf ganz Europa. Die Fronten sind verhärtet, Frieden und Sicherheit in Europa stehen auf dem Spiel. Fakt ist: Die Gefahr eines Krieges mitten in Europa ist noch nicht gebannt. Die deutsch-französische Achse hat jetzt die Aufgabe, im Namen Europas zu vermitteln und zu verhandeln. Frankreichs Präsident Macron und Bundeskanzler Scholz müssen in dieser schwierigen Situation alle Optionen nutzen. Genau das tun sie – und das macht Hoffnung. (Beifall bei der SPD) Die schwierigen Gespräche im Normandie-Format haben bisher keine Ergebnisse zutage gebracht; positiv ist aber, dass sie weitergehen. Offene Kommunikationskanäle mit Russland sind zentrale Voraussetzungen für eine Lösungsfindung. Solange wir im Dialog mit Russland sind, wird es ihnen schwerfallen, den Konflikt weiter zu eskalieren. Dialog und Diplomatie haben jetzt alleroberste Priorität. Zur Diplomatie gehört, zuzuhören und die Interessen aller ernst zu nehmen. Europa muss jetzt solidarisch sein und füreinander einstehen, gerade auch für die EU-Mitglieder, die direkt an Russland grenzen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat den baltischen NATO-Partnern den Beistand Deutschlands versichert: Wir stehen an eurer Seite. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Einigkeit, gepaart mit Entschlossenheit, ist ein wichtiges Signal an Russland. Dies wurde mir am Wochenende auf der Bundesversammlung besonders deutlich. Im Gespräch mit unserer Wahlfrau Anna Walther, die in Kiew geboren und Bürgermeisterin von Schönaich im Landkreis Böblingen ist, wurde mir klar, dass man verstehen muss, wie Putin denkt, wie er tickt und wie er uns sieht, um daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Europa muss jetzt solidarisch sein und auch für die Ukraine einstehen. Damit stärken wir der Ukraine den Rücken, und das müssen wir auch. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) (Katrin Steinhülb-Joos) Denn für die Sicherheit und den Frieden in Europa ist in erster Linie Europa verantwortlich. Diesen Frieden zu sichern muss unser europäischer Anspruch sein. Das muss heute die Botschaft aus Stuttgart, aus Baden-Württemberg sein: (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Nur über Gespräche kann wirkliche Einigkeit erzielt und damit Frieden erhalten und gesichert werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen besonders in diesen Tagen ein friedvolles Miteinander. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich der Kollegin Alena Trauschel das Wort.

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Alena Trauschel FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär Hassler! Wie schon in vergangenen Berichten der Landesregierung zu aktuellen europapolitischen Themen ist auch am vorliegenden Bericht das Spannendste, was nicht darin steht. Damit meine ich dieses Mal nicht die Schweiz. Die Bemühungen der Landesregierung hier sind klar dokumentiert, auch wenn sich die Politik der Landesregierung stärker an eine breitere Öffentlichkeit richten sollte, statt politische Entscheidungsträger in den Blick zu nehmen. Nein, was im Bericht fehlt, ist dieses Mal das Thema Taxonomie. Wie wir wissen, regelt die Taxonomie-Verordnung die Kriterien für nachhaltige Investitionen. Dieses Label wird zukünftig auch regulierungsseitig noch deutlich mehr Gewicht bekommen. Schon seit über einem Jahr war klar, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2021 eine Verordnung auf den Weg bringen würde, die wichtige technische Details für unsere Energiewirtschaft und den Klimaschutz enthalten würde. Vor diesem Hintergrund wurde der Verordnungsentwurf um 21:53 Uhr des letzten Silvesterabends an die Mitgliedsstaaten der Union versandt. Auch wenn es der Leistungsbilanz der Landesregierung sicherlich guttun würde, erwarte ich natürlich nicht, dass irgendein halbwegs normaler Mensch am späten Silvesterabend noch arbeitet. Doch unbestreitbar zählt der 31. Dezember noch zum vierten Quartal. In ihrem Bericht über aktuelle europapolitische Themen im vierten Quartal 2021 hätte die Landesregierung daher zum Thema Taxonomie in jedem Fall Stellung beziehen müssen. In den zurückliegenden Wochen haben bereits unzählige Artikel die Verordnung selbst, aber auch den Nutzen von Atomenergie und Erdgas für eine klimafreundliche Energieversorgung ins Auge gefasst. Während Atomenergie hierzulande wohl keine größere Rolle spielen wird, hätte die Landesregierung zumindest beim Thema Erdgas klar Stellung beziehen müssen. Denn auch die Taxonomie definiert Investitionen nur dann als nachhaltig, wenn die durch sie gebauten Gaskraftwerke alte Kraftwerke ersetzen, zu einer Verringerung des CO -Ausstoßes beitragen und so eine unternehmens- und sozial verträgliche Transformation in die Zukunft einleiten. riode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Dies im Hinterkopf hätte mich brennend interessiert, wie die Landesregierung die Taxonomie-Verordnung beurteilt. In Ihrem Koalitionsvertrag bekennen Sie sich schließlich eindeutig zu Erdgas. Das ist auch richtig so, denn Erdgas ist eine wichtige Brückentechnologie, erst recht vor dem Hintergrund eines weltweit einzigartigen Atom- und Kohleausstiegs. Folgt man nun aber der Bundesvorsitzenden der Grünen, Ricarda Lang, stellen sich die Grünen nicht nur gegen Erdgas als klimafreundliche Alternative zu anderen fossilen Energieträgern. Vielmehr prüfen sie sogar, eine Klage gegen die gesamte Verordnung einzureichen. Angeblich sei es nämlich – Zitat Lang – ein „Unterschied, ob man Gas als Übergangsmethode einsetzt oder als nachhaltig labelt“. Das halte ich für akademische Haarspalterei. Entweder ist Gas im Vergleich mit Kohle und Öl eine klimafreundlichere Alternative; dann gehören Investitionen in moderne Gaskraftwerke in die Taxonomie. Oder man hält Erdgas eben nicht für eine klimafreundlichere Alternative zu Kohle und Öl; dann missachtet man die zahlreichen Wechselwirkungen zwischen Gas- und Wasserstoffwirtschaft, riskiert hausgemachte Energieengpässe und belastet die Bürgerinnen und Bürger mit hohen Lebenshaltungskosten. (Beifall bei der FDP/DVP) In der Tat kann man dann kurzerhand auch auf die gesamte Taxonomie verzichten und im Sinne der Grünen Klage einreichen. Herr Staatssekretär Hassler, ich frage Sie: Wie steht die Landesregierung zum Thema Taxonomie? Folgt sie dem pragmatischen Weg des Koalitionsvertrags, oder stürmt sie an der Seite Ricarda Langs in eine klima- und energiepolitische Sackgasse? (Beifall bei der FDP/DVP) Wird sich die Landesregierung auch im Bund klar zu Gas und Wasserstoff bekennen, oder verkämpft sie sich in Brüssel nur, um dann in einigen Jahren zähneknirschend Atomstrom aus Frankreich und Kohlestrom aus Polen einzukaufen? Die Antworten darauf hätte ich mir bereits vom vorliegenden Bericht erhofft. Ich nehme sie aber auch gern zukünftig entgegen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Emil Sänze.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! An die FDP: Ich bin ja schon dankbar, dass Problemstellungen überhaupt angesprochen werden. – Zum zweiten Mal in diesem Monat haben wir die Möglichkeit, über die EU zu sprechen. Das ist gut so. Denn es sind neue Angriffe der EU auf unsere Freiheit, auf unsere politische Kultur (Oh-Rufe) und auf unsere Kompetenz als Land geplant. Die EU versucht seit geraumer Zeit, sich mehr und mehr in die Schulen und (Emil Sänze) Hochschulen einzumischen – aktuell vorliegend unter dem Titel „Europäische Hochschulstrategie“. Was verbirgt sich dahinter? (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) In der entsprechenden Mitteilung der EU steht relativ versteckt, dass die EU europäische Hochschulabschlüsse vergeben will. Die Bildungspolitiker wissen: Die Kontrolle über die Hochschulabschlüsse ist die Kontrolle über die Studieninhalte und die Studienmethoden. Das ist ein massiver Eingriff in die Kompetenz des Landes. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Der Ausschuss tagt heute Nachmittag!) Wenn die EU Hochschulabschlüsse bestimmt, dann bestimmt sie auch über die entsprechenden Kompetenzen und die Lehre. Hochschulkompetenz – – (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Joukov?

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Emil Sänze AfD

Nein, lassen Sie mich bitte weiter ausführen. Wir können heute Nachmittag noch toben. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Ja, genau! – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Das ist ein massiver Eingriff in die Kompetenz des Landes. Wenn die EU Hochschulabschlüsse bestimmt, dann bestimmt sie auch über die entsprechende Lehre. Die Hochschulkompetenz des Landes wird perspektivisch unter EU-Kuratel gestellt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Mein Gott!) Denn in der EU gibt es keine Kultusministerkonferenz auf Basis der Länderzuständigkeit, sondern das läuft top-down von Brüssel nach unten. Das Land wird über den Inhalt der europäischen Hochschulabschlüsse nicht entscheiden, noch nicht einmal mitentscheiden. Aber das ist ja noch nicht einmal das Problem. Kommen wir zum wirklich Besorgniserregenden; deshalb ziehe ich das vor, damit die Kollegen auch wissen, wie tiefgreifend diese Angriffe sind: Alle europäischen Parteien sollen explizit auf die sogenannten Werte der EU verpflichtet werden. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Ja!) Weiter soll jede politische Partei verpflichtet werden, ihre Zugehörigkeit zu einer europäischen Partei an den wesentlichen Stellen sichtbar zu machen. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Das heißt z. B. für die CDU: Die CDU, die ja eh nicht mehr „christliche Union“ sein will, muss sich dann „EVP“ nennen. (Zurufe) Das geht bei der SPD weiter und wahrscheinlich auch bei der FDP/DVP. Aber das ist nur der Name. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Wichtiger ist der programmatische, inhaltliche Durchgriff. Jede Partei, die zur EU-Wahl antreten will, wird die Werte der EU im Verständnis der EU vertreten müssen. Ich wiederhole: Diese Richtlinie zielt darauf ab, dass nur noch Parteien zur EU-Wahl antreten dürfen, die das politische Verständnis der EU über die Werte der EU teilen. Ich betone: Das Problem dabei sind nicht die vielen Werte an sich, sondern dass die EU bestimmt, was unter diesen Werten konkret zu verstehen ist. Diese Verpflichtung auf die Werte der EU im Verständnis der EU ist der Versuch einer starken Verengung des politischen Wettbewerbs. Die EU wird sich selbst immer als die Verkörperung der Werte der EU ansehen. Kritik an der EU ist dann unmöglich und illegal; denn die EU wird im Verständnis der EU Kritik an ihren Werten nicht zulassen. Die EU macht sich damit selbst zum Richter. Wir sehen mit Blick auf Ungarn und Polen sowie andere, wie das praktisch funktioniert: Die massiven, nachhaltigen Rechtsbrüche der EZB sind egal – das ist EU-Werte-konform, weil die EU-Nomenklatura in Koalition mit der Bundesregierung es so sehen will –, aber wenn Ungarn den Wert der Familie und die Rechte der Eltern betont, dann ist das für die EU ein Rechtsbruch, ein Wertebruch, und wird mit schlimmen Strafen bedroht. Das, meine Damen und Herren, ist Diktatur, die sich darin ausdrückt: Missbrauch staatlicher Strukturen zur Ausschaltung politischen Wettbewerbs zur Unterdrückung alternativer Positionen im gesellschaftlichen Diskurs. Ich komme nicht umhin, hier auch einmal das Stichwort „Bundesamt für Verfassungsschutz“ auszusprechen. Werte Kollegen, wir haben hier einen Anschlag der EU auf die Meinungsfreiheit, auf den demokratischen Wettbewerb vor uns, ja auf die kulturellen Grundlagen, wie sie von Kant formuliert wurden. Denn zur Erwartung der Achtung vor Gesetzen gehört die Freiheit des Räsonierens. Ist diese Freiheit nicht mehr gegeben, dann verliert ein Staat, eine Gesellschaft ihre moralische Legitimation. Viel massiver kann es nicht mehr werden. Ich hoffe und appelliere an Sie: Bitte lassen Sie uns dieses fürchterliche Vorhaben der EU stoppen! Ich habe mich veranlasst gesehen, das schon heute anzusprechen. Denn sonst geht es im allgemeinen EU-Geplapper hier unter, und ich habe schon zu viele Lobeshymnen auf die EU gehört. Die werden dieser Herausforderung an die Europäische Union nicht gerecht. Danke. (Beifall bei der AfD – Zurufe)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Hassler. – Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

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Florian Haßler

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 7. Februar konnten wir den 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht feiern. Der Vertrag von Maastricht war ein Meilenstein in der Entwicklung der Europäischen Union, etwa mit der Vertiefung der EU durch die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Grundsteinlegung für den Euro. Nicht zuletzt die Schaf- (Staatssekretär Florian Hassler) fung des Ausschusses der Regionen war ein entscheidender Schritt zu einem Europa der Regionen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, 30 Jahre nach Maastricht, 20 Jahre nach dem Verfassungskonvent und 13 Jahre nach dem Vertrag von Lissabon stellt sich heute wieder die Frage nach der weiteren Zukunft der EU. Die Konferenz zur Zukunft Europas soll hierzu Antworten liefern. Ich darf in diesem Zusammenhang dem Landtag noch einmal ganz ausdrücklich für seinen fraktionsübergreifenden Antrag danken, den wir vor zwei Wochen an gleicher Stelle behandelt haben. Ergänzend dazu hat die Landesregierung gestern im Kabinett ein Positionspapier zur Zukunftskonferenz beschlossen, das ich heute in den Mittelpunkt meiner Ausführungen stellen möchte. Unser Papier führt Ideen und Impulse aus den Bürgerdialogen mit Positionen der Landesregierung zu institutionellen Fragen zusammen und baut auf dem Europaleitbild von 2019 auf. Zentral ist für uns die Forderung nach einer Institutionalisierung der Bürgerdialoge auf EU-Ebene, mit Zufallsbürgerinnen und -bürgern und zu konkreten Fragestellungen. Wir greifen des Weiteren das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf, die Rolle der einzelnen EU-Institutionen in ihrer Funktion klarer zu machen. Das heißt: Stärkung des Europäischen Parlaments, Weiterentwicklung der Kommission in die Rolle der Exekutive und Weiterentwicklung des Rates zu einem echten Legislativorgan. Wir wünschen uns auch, dass die Kommission bei Gesetzesvorhaben noch mehr als bisher die Auswirkungen auf die Regionen in den Blick nimmt und dies bei ihren Gesetzesfolgenabschätzungen stärker berücksichtigt. Wir wollen, dass die Parlamente in den Mitgliedsstaaten bessere Möglichkeiten haben, sich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Das ist ein Anliegen, das auch der Landtag verfolgt. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Die bisherige Regelung einer Achtwochenfrist zur Einreichung von Subsidiaritätsbedenken oder -rügen ist in der Praxis – Sie haben diese Erfahrung ja auch gemacht – kaum einzuhalten. Daher muss die Frist aus unserer Sicht auf zwölf Wochen verlängert werden. Sehr geehrte Frau Hartmann-Müller, Sie haben es anhand von sehr konkreten Beispielen ausgeführt; darauf muss ich gar nicht weiter eingehen. Sie haben vollkommen recht: Für unser Land sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union von zentraler Bedeutung. Daher ist das in diesem Quartalsbericht ein sehr wichtiger Punkt. Sie sehen, wir sind da aktiv, wir werden uns weiter einbringen. Der Herr Ministerpräsident wird im April mit einer großen Delegation in die Schweiz reisen. Ich werde auch noch mal verschiedene Kantone besuchen. In den letzten Wochen habe ich mich auf das Anliegen „Assoziierung der Schweiz im Bereich Horizon Europe“ fokussiert, weil ich glaube, dass wir hier schnell zu einer sachgeriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 rechten Lösung kommen könnten. Ich sehe auch keine direkte Verbindung zwischen dem Forschungsrahmenprogramm und dem Binnenmarkt. Daher bin ich hier sehr optimistisch, zu einer Lösung zu kommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ein weiterer sehr konkreter Punkt in unserem Positionspapier: Auf der Reise des Herrn Ministerpräsidenten ins Vereinigte Königreich wurde von Schottland der Wunsch geäußert, dass Regionen wie Schottland an EU-Programmen wie dem ERAS-MUS-Programm teilnehmen können. Auch diesen Punkt, die Möglichkeit der Teilnahme von Regionen an europäischen Programmen, haben wir deswegen in unser Positionspapier aufgenommen. Sehr geehrte Frau Abg. Trauschel, kurz zur Taxonomie: In der Tat steht darüber nichts im Quartalbericht. Das hat mehrere Gründe. Sie haben es selbst erwähnt: Der Vorschlag der Kommission kam am 31. Dezember 2021. Der endgültige Vorschlag kam jetzt Anfang Februar 2022. Es handelt sich noch dazu um einen sogenannten delegierten Rechtsakt, also ohne jegliche Einflussmöglichkeit der Landesregierung. Selbst die Bundesregierung hat nur minimale Möglichkeiten, hier einzugreifen, da die Hürden sehr hoch sind. Deswegen spielt das selbstverständlich im Quartalsbericht der Landesregierung keine Rolle. Es wäre auch nicht seriös, es da aufzuführen. Wir können die Debatte dennoch sehr gern führen: im Europaausschuss, vielleicht auch mit der Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Auch beim Thema Gas gibt es überhaupt keine Probleme oder Differenzen. Sie kennen die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag des Bundes. Wir haben uns in Deutschland dazu entschieden, aus Atomkraft und Kohle schnellstmöglich auszusteigen. Deswegen ist Gas selbstverständlich für den Übergang notwendig. Ich weiß nicht, wo da die Probleme liegen sollen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zurück zu unserem Positionspapier: Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wo es noch Verbesserungsbedarf bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gibt: etwa bei der gemeinsamen Koordinierung und dem Abgleich unserer Informationssysteme. Nicht nur für dieses Thema sind enge Beziehungen zu Frankreich ganz wesentlich, sondern auch für den Zukunftsprozess in Fessenheim, das Thema „Schließung der Missing Links“, der fehlenden Stücke im Bahnverkehr. Um diese Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, wird der Ministerpräsident mit einer großen Delegation Ende März und werde ich noch mal Ende Mai nach Frankreich reisen. Interessant fand ich bei unseren Bürgerdialogen, dass das nicht einfache Thema „Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit“ viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Hier gab es die Forderung, unsere Grundwerte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit gewissenhaft zu verteidigen und auch klare Kante zu zeigen. Das heißt – da unterstützt uns das Urteil, das heute der Europäische Gerichtshof gefällt hat –, dass wirklich alle zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zu sichern. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in insgesamt 18 konkreten Punkten haben wir in unserem Positi- (Staatssekretär Florian Hassler) onspapier zur Zukunft Europas Stellung bezogen. Das Positionspapier werden wir nun – Deadline ist der 23. April – formell bei der Zukunftskonferenz einspeisen und dem Landtag von Baden-Württemberg, der Bundesregierung und den baden-württembergischen Europaabgeordneten zuleiten und für unsere Anliegen werben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Wunsch nach einem funktionierenden Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz, Gewaltenteilung, fairen Verfahren und der Einhaltung von Grund- und Menschenrechten war für viele Menschen jenseits des Eisernen Vorhangs ein Grund, auf die Straße zu gehen. Wenn wir uns heute an die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht erinnern, müssen wir auch an diese Menschen denken. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Internationales, Drucksache 17/1678. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mit-Schluss: 13 ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 teilung der Landesregierung, Drucksache 17/1667, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. November 2021 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – Drucksachen 17/1350, 17/1799 Berichterstattung: Abg. Petra Häffner Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen fest. – Es ist so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet übermorgen, am Freitag, 18. Februar 2022, um 10:00 Uhr hier statt. Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. 3:12 Uhr

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