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Oliver Hildenbrand

GRÜNE 16.02.2022 Sitzungen 17/29

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen sollen die gleiche Würde, die gleichen Rechte und die gleichen Chancen haben. So sieht es unser Grundgesetz vor. Dieser Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung ist ein Auftrag und ein Versprechen. Lassen Sie uns diesem Auftrag gerecht werden und dafür arbeiten, dass dieses Versprechen für alle Menschen in Baden-Württemberg gilt. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Denn bei allen Fortschritten in den vergangenen Jahren: Noch immer ist Gleichbehandlung für viele Menschen ein uneingelöstes Versprechen – auch in Baden-Württemberg. Da ist der Bewerber mit türkisch klingendem Namen, der trotz gleicher Qualifikation nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Da ist das lesbische Paar, das die Wohnung nicht bekommt, weil dem Vermieter dessen Lebensweise nicht passt. Da ist der Mann jüdischen Glaubens, der Kippa trägt, der auf der Straße beleidigt und angepöbelt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Diskriminierung trifft uns nicht alle gleichermaßen, aber sie geht uns alle gleichermaßen etwas an. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie auf der Regierungsbank) Ausgrenzung, Benachteiligung und Hass vergiften das gesellschaftliche Klima und greifen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt an. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die grün-schwarze Landesregierung Ende 2018 die Landesantidiskriminierungsstelle eingerichtet hat. Sie ist Anlaufstelle für alle Menschen in Baden-Württemberg, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie fungiert als Lotsin und vermittelt Ratsuchende an die lokalen Beratungsstellen im Land. Sie erarbeitet Strategien, um Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen. Sie vernetzt alle Akteurinnen und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit in Baden-Württemberg und auch weit darüber hinaus. Sie ist eine starke Partnerin für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und ein respektvolles Miteinander in unserem Land. Herzlichen Dank für die wertvolle Arbeit, die hier geleistet wird. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie auf der Regierungs- bank) Seit ihrer Gründung ist das Angebot der Landesantidiskriminierungsstelle zunehmend bekannter geworden. Das zeigt auch die Entwicklung der Zahl der Beratungsanfragen, die seit 2019 deutlich gestiegen ist. Klar ist aber auch: Die reinen Zahlen – im Jahr 2021 waren es 221 Beratungsanfragen – sind nicht besonders aussagekräftig, wenn wir die Frage stellen, wie weit Diskriminierung in Baden-Württemberg verbreitet ist. Viele Betroffene machen das Erlebte eben nicht öffentlich. Sie suchen keine Beratungsstelle auf. Sie wissen viel zu oft nicht um ihre Rechte oder wo sie Unterstützung finden können. (Oliver Hildenbrand) Der grün-schwarze Koalitionsvertrag definiert die Antidiskriminierungspolitik als zentrales Aktions- und Handlungsfeld einer Politik für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das erklärte Ziel heißt Zusammenhalt in Vielfalt. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, ohne Angst frei und sicher leben zu können. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben zu können. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, das Gemeinsame trotz aller Unterschiede zu sehen und sich trotz aller Unterschiede als Gleiche zu begegnen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, wir haben angekündigt, die Landesantidiskriminierungsstelle finanziell und personell weiter zu stärken, und das haben wir jetzt in einem ersten Schritt eingelöst. Im Haushalt 2022 haben wir die Mittel für die Antidiskriminierungsarbeit deutlich erhöht. Gerade die so wichtige Öffentlichkeitsarbeit ist durch die Coronapandemie in den vergangenen zwei Jahren ausgebremst worden. Hier soll jetzt nachgeholt und nachgelegt werden: mit einer landesweiten Informationskampagne gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, mit vielfältigen Veranstaltungen und Workshops für die unterschiedlichsten Zielgruppen. Ziel ist es, noch mehr Menschen für das Thema Antidiskriminierung zu sensibilisieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Besonders wichtig ist: Wir müssen denen zuhören, die Rassismus und andere Formen von Diskriminierung erfahren. Denn nur das, was wir erkennen und anerkennen, können wir auch verändern. Umso wichtiger sind Bewegungen wie „Black Lives Matter“ oder die Initiative „Was ihr nicht seht!“. Auf diesem Social-Media-Kanal berichten schwarze Menschen über ihre Rassismuserfahrungen in Deutschland, und das sind bittere, wirklich bittere Erfahrungen, die viele Menschen in unserem Land leider viel zu häufig machen müssen. Rassismus und Diskriminierung verschwinden nicht einfach so. Sie erfordern Gegenposition und Gegenrede. Sie erfordern Selbstkritik und Selbstüberprüfung. Das betrifft unseren Alltag, unsere gesellschaftlichen Strukturen und auch unsere öffentlichen Institutionen. Wir werden nicht nur die Landesantidiskriminierungsstelle weiter stärken, sondern auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen und einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten. Seit fast 16 Jahren gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene. Warum brauchen wir ein solches Gesetz auch auf Landesebene? Das könnte man tatsächlich fragen. Bei der Antwort hilft ein Blick in die Statistik der Landesantidiskriminierungsstelle. Von 221 Beratungsanfragen im vergangenen Jahr betrafen 99 Diskriminierungsfälle, also fast 45 %, Lebensbereiche, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht gilt und deshalb auch nicht schützt. Das AGG greift nämlich lediglich in zwei Bereichen: bei Alltagsgeschäften und im Berufsleben. Wer beim Abschluss einer Versicherung, im Restaurant oder bei der Jobsuche diskriminiert wird, hat laut AGG einen Anspruch auf Schadensersatz; wer aber Benachteiligungen durch öffentliche Einrichriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 tungen und Behörden wie das Sozialamt, die Hochschule oder die Polizei erlebt, kann sich nicht auf das AGG berufen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir diese Lücke beim Diskriminierungsschutz. Wir stärken eine Kultur des respektvollen Miteinanders. Wir fördern eine Kultur des wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, festigen wir das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Stellen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Begleitend dazu werden wir einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten. Er soll das Gesetz mit Leben füllen und konkrete Maßnahmen umfassen, um Diskriminierung in der Fläche wirkungsvoll entgegenzuwirken. Dabei wollen wir die Expertise der verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit in Baden-Württemberg einbeziehen. Denn das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – davon sind wir Grünen fest überzeugt – können wir nur erreichen, wenn politisches und zivilgesellschaftliches Handeln Hand in Hand gehen. (Beifall der Abg. Jutta Niemann GRÜNE) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Einlösung eines Versprechens, und zwar um die Einlösung eines Versprechens, von dem wir alle profitieren. Unsere Gesellschaft wird stärker, wenn sie allen Menschen gleiche Chancen bietet. Unsere Demokratie wird stärker, wenn sie allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Lassen Sie uns dafür arbeiten, dass dieses Versprechen für alle Menschen in Baden-Württemberg gilt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie auf der Regierungsbank)

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