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Carola Wolle

AfD 16.02.2022 Sitzungen 17/29

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wirft Fragen auf: Wollen sich die Grünen im eigenen Licht sonnen? Soll ihnen die Landesregierung bescheinigen, dass die Landesantidiskriminierungsstelle eine tolle Arbeit leistet? Soll der Eindruck einer wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung durch die Arbeit der Beratungsstelle erweckt werden? Alle drei Fragen kann man mit einem fröhlichen Ja beantworten. Wie bestellt, so geliefert, so belanglos. Liebe Grüne, den tieferen Sinn Ihres Antrags erkennt man bei den Ziffern 8 und 9 des Antrags. Das Bundesgesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung soll durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz ergänzt werden. Hier mein Vorschlag: Was halten Sie davon, dass das Diskriminierungsmerkmal des Immunitätsstatus eines Menschen Einzug in das AGG findet? Ich sehe schon, das halten Sie für Blödsinn. Im höchstrichterlichen Beschluss, wonach die Diskriminierung von Ungeimpften zulässig ist, schlägt sich genau dieser Blödsinn nieder. (Beifall bei der AfD) Denn – Zitat –: Kein Diskriminierungsschutz nach dem AGG besteht ... in den Fällen, in denen sich Personen aus politischen oder ideologischen Überzeugungen ... nicht impfen lassen. Bleibt die Frage, mit welchen Kreationen Sie den Diskriminierungskatalog auf Landesebene bereichern wollen. Denn es gibt bereits die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, Artikel 3 unseres Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, im Bund. Das AGG definiert bis ins Detail die verschiedenen Diskriminierungstatbestände. Herr Hildenbrand, wenn Ihnen die Gültigkeit des AGG nicht ausreicht, dann helfen wir Ihnen gern, einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat anzustoßen. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wir sind doch im Landtag! Das kön- nen wir gar nicht!) In Artikel 3 des Grundgesetzes ist für jeden redlichen Menschen bereits alles gesagt. Ich zitiere: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das sollte Ihre Partei sich tatsächlich einmal verinnerlichen!) (Carola Wolle) Wenn wir die im Grundgesetz zuerst benannte Benachteiligung wegen des Geschlechts ins Auge fassen, dann scheint es immer so, als handle es sich um die soziale Benachteiligung von Frauen. Doch weit gefehlt. Die Bildungsforschung hat seit mehr als zehn Jahren die strukturelle Benachteiligung von Jungen in Benotung und Beurteilung festgestellt. Ein Grund dafür ist der hohe Anteil von Lehrerinnen in Grundschulen. Diese benoten bei gleicher Leistung Jungen schlechter als Mädchen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Hört, hört!) Diese Benachteiligung setzt sich bei der Gymnasialempfehlung fort. Weil der Abschluss die gesamte Erwerbsbiografie beeinflusst, sind junge Männer nachweislich deutlich häufiger arbeitslos als junge Frauen. Damit wird aus einem individuellen Problem auch ein gesellschaftlicher Missstand. Die Folgen dieser jahrzehntelangen Entwicklung kann jeder von uns spüren, wenn wir auf ein Kernproblem des Gesundheitswesens schauen: den Ärztemangel. Die Zahl der Ärzte steigt. Doch der Mangel an Ärzten, vor allem auf dem Land, wird größer und größer. Warum ist das so? Der Hartmannbund stellt seit vielen Jahren fest, dass das Arbeitspensum von Männern deutlich höher ist als das der weiblichen Kollegen. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Zwei Drittel der jungen Ärzte sind Frauen – die häufig nicht nur aus familiären Gründen keine Vollzeitstelle antreten. Versuchen wir es doch einmal mit der Idee einer Quote; stellen wir nämlich mal den ganzen Quotenunsinn vom Kopf auf die Füße: Was halten Sie von einer Männerquote von 50 % beim Medizinstudium? (Beifall bei der AfD) Wenn Sie, meine Damen und Herren des selbst ernannten vereinigten demokratischen Flügels, ernsthaft Diskriminierung bekämpfen wollen, dann fangen Sie bei sich selbst an. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Hören Sie auf, Identitätspolitik vom Schlimmsten zu betreiben. Wenn die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Partei ausreicht, (Zuruf) ihn verbal zu beschmutzen, ihn auszugrenzen und an der Ausübung seiner demokratischen Rechte zu behindern, dann hilft selbst ein neues Gesetz nicht. Da hilft nur die Hoffnung auf den Wiedereinzug von politischem Anstand hier in dieses Hohe Haus. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Ja- wohl! – Richtig! – Bravo! – Abg. Daniel Andreas Le- de Abal GRÜNE: Tritt Frau Wolle zurück?)

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