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Emil Sänze

AfD 16.02.2022 Sitzungen 17/29

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt zeigt als signifikantes Beispiel abermals auf die von der EU ausgelösten Entreicherungen der Baden-Württemberger – Entreicherungen deshalb, weil die EU-trunkenen Politiker ohne Gegenwehr ein jahrelang, nein jahrhundertelang bewährtes System aufgaben –, gleichfalls geschehen bei der EnBW; die Damen und Herren der CDU mögen sich erinnern. Das war die Geburtsstunde der Baden-Württemberg Stiftung: ein unglückseliger Rückkauf mit Kosten in Milliardenhöhe für die (Emil Sänze) Baden-Württemberger, verbunden mit der Inthronisierung der Regierung Kretschmann und mit dessen seither andauerndem Ausverkauf der Interessen der Bürger unseres Landes. (Beifall bei der AfD) Um es vorwegzunehmen – falls Sie im Anschluss an meine Rede mit Plattitüden und Argumentationen reagieren wie „schlecht gemacht“, „nicht notwendig“ oder dem Hinweis, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag hätten sich gegen eine Regulierung auf Landesebene ausgesprochen –: Da den Ländern derzeit keine Gesetzgebungskompetenz zustehen würde, muss ich den Ball bedauerlicherweise an diese drei Institutionen zurückspielen. Die Damen und Herren haben schlecht gelesen und bedauerlicherweise nicht verstanden, wie dies nach geltendem Recht eine Handlungsoption für das Land ermöglicht. (Beifall bei der AfD) Bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1994 im Zuge der angeblichen Liberalisierung und Deregulierung im Europäischen Binnenmarkt blickte die Versicherung gegen Gebäudeschäden durch landesrechtlich geregelte und hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Versicherungsträger, bei denen aufgrund von Nutzungszwang nahezu alle Gebäudeeigentümer versichert waren, vor allem in Südwestdeutschland auf eine bewährte Tradition zurück. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts waren die Pflicht- und Monopolanstalten – kurz: PMA – einer dem Gemeinwohl in besonderer Weise dienenden Verwaltung, die ihre Entstehung dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Gebäudebestands von Wohnungen und Arbeitsplätzen verdanken, mit Blick auf ihren öffentlich-rechtlichen Aufgabenkreis und wegen ihrer traditionellen landesrechtlichen Einbindung als grundgesetzlich anerkannte staatliche Institutionen der Länder anzusehen, deren Beseitigung essenziell in die Landeshoheitsrechte eingegriffen hat, wodurch ein wesentlicher Bereich der staatlichen Aufgabenwahrnehmung entzogen wurde. Durch die legislative Umsetzung der EWG-Richtlinie 92/49 wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Monopolrechte der Gebäudeversicherer am 1. Juli 1994 zum Nachteil der Bürger abgeschafft. Damit wurde gleichzeitig die Pflicht zur Versicherung von Gebäuden aufgehoben – mit dem Effekt: Die Kleinen beißen die Hunde. Für die großen Industriekunden ist die Abschaffung der Monopole nämlich vorteilhaft. Sie können One-Stop-Shopping betreiben, das heißt, ihren ganzen Versicherungsschutz bei nur einem Anbieter kaufen und dementsprechend günstigere Prämien aushandeln. Die damalige PMA hatte die Möglichkeit, ihre Fixkosten mehr oder weniger gerecht auf Groß- und Kleinstkunden umzulegen. In der neuen Wettbewerbssituation ist dies nicht mehr der Fall. Die Großkunden nutzen den Wettbewerb, um ihre Prämien auf das Niveau der variablen Kosten zu senken. Genau wie bei der Schweizer Privatassekuranz führt dies dazu, dass der Löwenanteil der Fixkosten von den Kleinkunden getragen werden muss. Das ist das Resultat Ihrer Politik. Wie gesagt: Die Kleinen beißen die Hunde. (Beifall bei der AfD) ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Nochmals für Sie und die Vertretung der Städte und Gemeinden: Die das System der öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung verkörpernde PMA ist eine gemeinnützige, auf Gegenseitigkeit und Solidarität gegründete Non-Profit-Organisation und kommt als Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge der Sozialfürsorgeaufgabe des Staates in besonderer Weise nach. Sie ist im Vergleich zu den privatrechtlichen Formen des Versicherungsschutzes besser geeignet, den Gebäudebestand und damit Wohnungen, Betriebe und Arbeitsplätze vor Feuer und zunehmend häufiger auftretenden Elementarschäden zu schützen. Die Einrichtung und Aufrechterhaltung der PMA beruhen wesentlich auf dem Gedanken, dass der Schutz von Gebäuden nicht dem privaten Wirtschaftsverkehr überlassen werden darf, sondern dass dem Staat insbesondere eine wesentliche Aufgabe zukommt, die sozial akzeptabel und zugleich effektiv durch die Verwendung staatlicher Handlungsformen und durch die Ausklammerung des Tätigkeitsbereichs der PMA aus der Privatwirtschaft erfüllt werden muss. Versicherung ohne Gewinnerzielung ist die Absicht. Grundlage der Beitragsbemessung für die Versicherungsgemeinschaft ist daher der Grundsatz der Kostendeckung. Die öffentlich-rechtliche Anstalt ist prinzipiell verpflichtet, jeden Versicherten ohne Rücksicht auf individuelle Versicherungsrisiken aufzunehmen – ich wiederhole: jeden Versicherten ohne Rücksicht auf individuelle Versicherungsrisiken. Eine preisgünstige und lückenlose Gebäudeversicherung ist Ausdruck der sozialen Fürsorgeaufgabe des Staates. Darin kommt die besondere soziale Funktion des Gebäudeeigentums als einziger wettbewerbsbeständiger Vermögensgarantie zum Ausdruck. Angesichts der geschilderten Vorzüge einer öffentlich-rechtlichen Versicherung soll mit dem Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt eine wieder an die erfolgreiche Tradition anknüpfende und zugleich zukunftsfeste PMA eingeführt werden, die die Haftung bei nahezu allen Gebäuden im Land für Feuer- und Elementarschäden übernimmt und zudem die präventive Schadensabwehr und Gefahrenvorsorge bei versicherten Gebäuden wahrnimmt. Die der Anstalt aufgrund der Erfüllung ihrer Aufgaben erwachsenden Kosten werden von den Versicherungsnehmern solidarisch getragen. Für die Kritiker aus den Reihen der Kommunen sei gesagt: Das Land macht im Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung von der im Grundgesetz den Ländern zugestandenen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des öffentlich-rechtlichen Versicherungswesens – Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 – Gebrauch. Da die Anstalt keine Gewinnerzielungsabsicht hegt, könnten die Beiträge niedrig gehalten werden. Indem die Anstalt verstärkt in präventive Schadensabwehr und Gefahrenvorsorge investiert, senkt sie die Entschädigungskosten und somit die Beiträge. Staatliche Monopole haben einen größeren Anreiz, Präventionsmaßnahmen zu fördern und finanziell zu unterstützen. Sie ziehen daraus einen direkten finanziellen Vorteil, weil dadurch in ihrem Versicherungsgebiet die Schadenskosten sinken. Deshalb wenden staatliche Monopole mehr Mittel für die Prävention auf als private Versicherungen. Staatliche Monopole wei- (Emil Sänze) sen deutlich tiefere Schadenszahlungen im Verhältnis zur Versicherungssumme auf als private Versicherungsunternehmen. Das zeigt auch die Entwicklung der Versicherungsprämien. Zwar sind nahezu 90 % der Hausbesitzer in Baden-Württemberg derzeit versichert, allerdings haben sich seit der Umstellung abgezinst die Prämien um das Fünffache erhöht – bei beständiger Veränderung der Dienstleistungstiefe nach unten. Das heißt, die Geschäftsbedingungen wurden so umgestellt, dass die Leistungstiefe herabgesetzt wurde. Legt man zugrunde, dass seit der Abschaffung der PMA die Versicherungsbeiträge vor allem bei Kleinkunden um nahezu 40 % gestiegen sind, wäre zumindest für diese Versicherungsnehmer von einem Rückgang der Beiträge um ein Drittel auszugehen. Wenn ich Ihren Klimahorrorszenarien folge und diese antizipiere, muss ich sagen, dass an einer solchen Lösung kein Weg vorbeiführt. Ein Warten auf eine bundesweite Lösung wird genauso wenig aufgehen wie Ihre Impfpflichtfantasien. Zeigen Sie Mut, und kehren Sie zu bewährten, zu konservativen Werten, zu einer genossenschaftlichen Lösung zurück. Vielen Dank.

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