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Dr. Boris Weirauch

SPD 16.02.2022 Sitzungen 17/29

Nein. – Jedenfalls ist nicht zu leugnen, dass es, bedingt durch den fortschreitenden Klimawandel, zu mehr Unwetterereignissen kommt, wie auch viele Menschen im vergangenen Jahr, insbesondere in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz, aber auch in Nordrhein-Westfalen leidvoll erfahren mussten. Aber auch in Baden-Württemberg gab es schon Starkwetterereignisse. Ich erinnere nur beispielhaft an die Ereignisse in Braunsbach im Jahr 2016; wir alle haben die Bilder noch im Kopf. Diese Katastrophen haben nicht nur unermessliches menschliches Leid verursacht, sondern auch erhebliche materielle Schäden. Die Bundesregierung beziffert den infolge der Flutkatastrophe im Sommer 2021 entstandenen Aufwand für die Instandsetzung auf 29 Milliarden € – 29 Milliarden €! Es steht natürlich außer Frage, dass es gut wäre, wenn in den Fällen, in denen Gebäude schwer beschädigt oder gar zerstört sind, eine Versicherung greift und zumindest die materiellen Folgen solcher Ereignisse auch für die öffentlichen Haushalte gemildert werden, da ein Großteil dieser Schäden dann auch über öffentlich gestützte Fonds abgebildet werden muss, weil die Gebäude zum Teil nicht versichert waren. Die Frage einer Pflichtversicherung – ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung – muss in dieser Hinsicht diskutiert werriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 den. Aber man muss auch sagen: In Baden-Württemberg – wir sind da bundesweit Spitzenreiter – sind 90 % der Gebäude bereits versichert. Da ist natürlich die Frage: Was erreicht man mit einer Pflichtversicherung, mit einer Zwangsversicherung, (Abg. Bernd Gögel AfD: Kostenreduktion!) wenn doch schon ein erheblicher Teil des Gebäudebestands entsprechend privat versichert ist? Die Menschen in Baden-Württemberg haben offenbar bereits freiwillig, eigenverantwortlich und umfassend Vorsorge getroffen. Klar, man muss über eine Pflichtversicherung sprechen. Die gab es auch bis 1994; das hatten Sie auch gesagt. Aber es ist nicht nur – anders als es die AfD hier suggeriert – eine Frage des politischen Willens, sondern auch der rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Machbarkeit. Sie können hier nicht einfach eine Zwangsversicherung einführen. Das sind ja ganz ungewohnte Töne bei Ihnen vonseiten der AfD, wenn Sie eine Zwangsversicherung fordern. An dieser Stelle ist es, glaube ich, wichtig, dass man sich noch mal eingehender mit dem Thema befasst. Das haben Exekutive und Legislative durchgehend getan. Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat im Jahr 2015 noch mal festgestellt, dass ein Versicherungsabschlusszwang sowohl bei Versicherungsnehmerinnen und -nehmern als auch beim Versicherer zu wesentlichen Grundrechtseingriffen führt. Es wäre auch ein erheblicher Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das hatten wir doch alles schon!) Die AfD hat es natürlich nicht so mit unserer Verfassung, wie man tagein, tagaus erleben kann. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Aber auch Sie müssen hinnehmen, dass solche Aspekte in der Diskussion berücksichtigt werden müssen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Es ist unsere Pflicht, diese Aspekte mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben dies auch gemacht. Sie haben auch einen Beschluss gefasst, wonach es dringend erforderlich ist, zu prüfen, mit welchen rechtlichen Maßnahmen die Regulierung von Schäden an privaten Wohngebäuden im Falle von Naturkatastrophen verbessert werden kann. Infolge des Beschlusses der Konferenz wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, durch das entsprechend eine ergebnisoffene Prüfung avisiert wird. Man muss, bevor man über eine Pflichtversicherung nachdenkt, auch noch einmal darüber nachdenken, ob es nicht minder schwere Eingriffe gibt, um das gleiche Ziel zu erreichen. Sie können an dieser Stelle nicht gleich mit dem Dampfhammer kommen, sondern Sie müssen schauen, dass Sie solche Ziele möglichst grundrechtsschonend erreichen. Aber ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass das nicht so Ihre Stärke ist. Das habe ich Ihnen eben schon gesagt. Kolleginnen und Kollegen, so, wie es die Justizministerinnen und Justizminister gemacht haben, ist es der richtige Weg. Es (Dr. Boris Weirauch) gibt auch andere Bundesministerien, die sich um dieses Thema kümmern. Das ist der richtige Weg. Ein Sonderweg – Sie haben auch gesagt, Baden-Württemberg solle einen Sonderweg nehmen – ist aus meiner Sicht schwierig, egal, ob man das Ganze jetzt landesrechtlich umsetzen kann oder nicht. Denn ich glaube, man braucht eine bundeseinheitliche Lösung. Bundesländer sollten hier keine eigenen Wege, keine Sonderwege gehen. Ich glaube, dass eine bundeseinheitliche Klärung erfolgen muss. Man muss einfach sehen: Im schlimmsten Fall wäre, wenn es nach der AfD ginge, eine baden-württembergische Versicherung mit erheblichen Kosten für die Hauseigentümer und – das kommt noch hinzu, weil die Kosten wahrscheinlich umlagefähig sind – die Mieterinnen und Mieter in diesem Land verbunden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das Gegenteil ist der Fall!) Da muss man einfach sagen: Wenn Sie einen solchen Gesetzentwurf beschließen würden, der verfassungsrechtlich schließlich quasi für obsolet erklärt werden müsste, wäre das natürlich der Super-GAU. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns sehr eingehend mit diesem Thema befassen. Das werden wir auch tun, und es ist auch im Interesse der verantwortungsvoll arbeitenden Fraktionen in diesem Haus, hier keinen Schnellschuss zu tätigen. Aber Sie haben mal wieder bewiesen, dass Sie daran offenbar kein Interesse haben. (Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

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