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Ansgar Mayr

CDU 16.02.2022 Sitzungen 17/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2006 bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den rechtlichen Rahmen, um Ungleichbehandlungen in Deutschland zu verhindern und zu beseitigen. Dabei kann es verschiedene Formen von Benachteiligungen geben, z. B. aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, aufgrund der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, aufgrund des Alters oder der sexuellen Identität, um nur einige Beispiele zu nennen. Kann eine solche Ungleichbehandlung nachgewiesen werden, können sich die Betroffenen mithilfe des AGG dagegen wehren. Oft ist die Frage nach einer Diskriminierung aber nicht ganz einfach zu beantworten. Genau hier setzt die Antidiskriminierungsstelle des Landes an. Sie wurde Ende des Jahres 2018 als zentrale Anlaufstelle im Land gegründet. Ihre Aufgabe ist es, zu beraten, die Öffentlichkeit zu informieren und die Menschen zu stärken, damit alle Formen von Diskrimi- (Ansgar Mayr) nierung in unserer Gesellschaft erkannt, benannt und geächtet werden können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Mittel, insbesondere für die Antidiskriminierungsberatung, wurden stetig erhöht, und die Arbeit der Stelle wurde insgesamt Schritt für Schritt professionalisiert. Allerdings: Die geringe Zahl von Beratungsanfragen sollte uns zu denken geben. Hier zeigt sich noch deutlich Luft nach oben. Mir ist klar, es braucht seine Zeit, um die Arbeit und die Angebote für die Beratung bekannt zu machen. Erschwerend kommt hinzu, dass das öffentliche Leben in den vergangenen zwei Jahren reduziert war. Natürlich können wir aus der Zahl der Beratungsanfragen allein nicht auf die Zahl der tatsächlichen Diskriminierungen in unserer Gesellschaft schließen. Aber unser Ziel muss sein, die wichtige Arbeit der Antidiskriminierungsstelle noch bekannter zu machen und deren Wirksamkeit zu erhöhen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Gründe, warum sich Menschen überhaupt an die Beratungsstelle wenden, zeigen aus meiner Sicht schon eine gewisse Tendenz auf, in welchen Bereichen Menschen besonders unter Benachteiligungen leiden. Die mit Abstand größte Zahl von Beratungen gab es im Zusammenhang mit der Diskriminierung behinderter Menschen. Offensichtlich werden sie in unserer Gesellschaft auch heute noch besonders benachteiligt. Dem entgegenzuwirken ist eine Querschnittsaufgabe, die eine einzige Beratungsstelle nicht erfüllen kann, sondern die wir nur gemeinsam lösen können. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Deshalb ist es auch ein wichtiges Signal, wenn das Land mit der Auflage eines mit 10 Millionen € pro Jahr dotierten Programms zur Erhöhung der Zahl von Beschäftigten mit Behinderung ein gutes Beispiel abgibt. Auch wegen rassistisch motivierter Benachteiligung haben sich vergleichsweise viele Menschen an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Auch dies ist ein wichtiger Indikator für unseren Umgang mit Minderheiten. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas Grundsätzliches sagen: Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung sind mit den Werten der CDU absolut unvereinbar. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha) Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung werden von uns daher kompromisslos bekämpft. Wir leben in Baden-Württemberg von der Vielfalt der hier lebenden Menschen. Daher treten wir auch für eine breite Akzeptanz dieser Vielfalt ein. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir wollen ein Land, in dem alle Menschen die gleichen Chancen haben – losgelöst von Religion, Geschlecht oder Herkunft –, ein Land, das freie Entfaltung ermöglicht. Das ist unsere Daueraufgabe für Baden-Württemberg. Vielen Dank. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha)

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